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Die Geschichte - Volkstrauertag

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Einführung<br />

<strong>Die</strong> Grundlage der vorliegenden Arbeit entstand im Wintersemester 1984/85 als<br />

Beitrag zu einem rechtsgeschichtlichen Seminar an der Christian-Albrechts-<br />

Universität in Kiel.<br />

Seither sind 13 Jahre vergangen. Der damals aufgelegte Druck ist vergriffen und<br />

zum Teil inhaltlich überholt. In den neuen Ländern und über sie herrscht Aufklärungsbedarf.<br />

<strong>Die</strong>se Arbeit mag einige Fachbegriffe aufweisen, die dem juristischen Laien nicht<br />

ohne weiteres verständlich sind und daher erklärt werden sollen: <strong>Die</strong> Zuständigkeit<br />

zur Gesetzgebung wird in der Verfassung, der höchsten Rechtsquelle des Staates,<br />

festgelegt. Hier geht es um die Frage, ob die Verfassung die Zuständigkeit zur gesetzlichen<br />

Regelung des <strong>Volkstrauertag</strong>es dem Reich bzw. Bund oder den Ländern<br />

einräumt.<br />

<strong>Die</strong> Regelung des <strong>Volkstrauertag</strong>es kann rechtsverbindlich in verschiedener Weise<br />

geschehen. In Betracht kommt zunächst, den <strong>Volkstrauertag</strong> als gesetzlichen Feiertag<br />

einzuführen oder gesetzlich zu schützen. Dabei richtet sich das Gesetz<br />

grundsätzlich für eine Vielzahl von Fällen an alle Staatsbürger. <strong>Die</strong>s tut auch eine<br />

den <strong>Volkstrauertag</strong> schützende Rechtsverordnung. Das Gesetz bringt der Gesetzgeber<br />

in der von der Verfassung vorgesehenen Weise zustande. Demgegenüber<br />

werden Rechtsverordnungen von denjenigen Ministern erlassen, die in einem Gesetz<br />

dazu ermächtigt werden. Schließlich ist auch noch eine Regelung des <strong>Volkstrauertag</strong>es<br />

in Verwaltungsvorschriften, manchmal auch Erlaß, Anordnung oder Verfügung<br />

genannt, denkbar. <strong>Die</strong> Verwaltungsvorschrift richtet sich nicht wie Gesetz<br />

und Rechtsverordnung an alle Staatsbürger, sondern bindet lediglich die in der Verwaltung<br />

Tätigen.<br />

<strong>Die</strong>se unterschiedlichen Möglichkeiten, den <strong>Volkstrauertag</strong> rechtsverbindlich zu<br />

regeln, bestimmen wesentlich die Gliederung der vorliegenden Arbeit.<br />

Der Verfasser vertritt den Inhalt der Arbeit allein auf der Grundlage frei gewonnener<br />

Forschungsergebnisse.<br />

Bad Kleinen, im Juni 1998<br />

Dr. iur. Thomas Peter Petersen

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