Programm 2/2013 - kvhs Neuwied eV
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AGB<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich mit der im<br />
<strong>Programm</strong>heft beiliegenden Anmeldekarte bei den Anmeldestellen<br />
in den Verbandsgemeindeverwaltungen zu<br />
erfolgen, kann aber auch telefonisch, persönlich oder per<br />
Internet (www.<strong>kvhs</strong>-neuwied.de) erfolgen.<br />
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich<br />
zur Zahlung der Kursgebühr.<br />
Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt. Wird<br />
ein Kurs abgesagt oder verschoben bzw. ist er bereits belegt,<br />
so werden die angemeldeten Teilnehmenden telefonisch<br />
oder schriftlich informiert.<br />
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge<br />
des Eingangs berücksichtigt.<br />
In Ausnahmefällen, z.B. bei nicht voll belegten Kursen,<br />
können Anmeldungen auch noch nach Beginn des Kurses<br />
erfolgen. Die rechtzeitige Anmeldung VOR Kursbeginn<br />
stellt jedoch sicher, dass keine Veranstaltungen<br />
mangels Teilnehmenden abgesagt werden, die schließlich<br />
doch hätten stattfinden können.<br />
Die Teilnahme an Veranstaltungen der KreisVolkshochschule<br />
<strong>Neuwied</strong> e.V. und ihrer örtlichen Einrichtungen<br />
verpflichtet zur Eintragung in die Teilnahmeliste. Die<br />
Kursleitenden sind verpflichtet, die Unterschrift der Teilnehmenden<br />
in die Liste aufzunehmen und die Anwesenheit<br />
bei jedem Kurstermin zu vermerken.<br />
Kursgebühren<br />
Für die Kursgebühr ist bei der Anmeldung grundsätzlich<br />
das Einverständnis zur Abbuchung im Lastschriftverfahren<br />
zu erteilen. Die Höhe der Kursgebühr ist i.d.R. aus<br />
dem <strong>Programm</strong>heft ersichtlich. Die Kursgebühr wird zu<br />
Beginn des Kurses fällig und muss bis spätestens zum<br />
zweiten Kurstermin bezahlt sein. Ausnahmen sind besonders<br />
gekennzeichnet. Zahlungsbelege sind der Kursleitung<br />
vorzulegen und gelten als Hörerkarte, die auf Verlangen<br />
vorzuzeigen ist. Materialkosten sind grundsätzlich<br />
nicht in der Kursgebühr enthalten.<br />
Kurse mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl (i.d.R.<br />
8 Personen) werden grundsätzlich nur durchgeführt,<br />
wenn die Teilnehmenden bereit sind, die Kursgebühr der<br />
fehlenden Personen anteilig zu übernehmen oder wenn<br />
die Zahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt<br />
wird.<br />
Durch Versäumnisse des/der Teilnehmenden oder unbegründetes<br />
Abbrechen der Teilnahme an den Veranstaltungen<br />
entsteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachlass<br />
der Gebühr (s.a. Rücktritt). Werden Kursgebühren<br />
nicht bezahlt, fallen ab der zweiten Zahlungserinnerung<br />
Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,00 € an.<br />
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firmen und<br />
Organisationen, die unser jeweils aktuelles <strong>Programm</strong>heft<br />
mit einer Anzeige unterstützt haben, räumen wir auf<br />
die Kursgebühren einen Preisnachlass von 10 % ein. Ein<br />
entsprechender Nachweis muss der Anmeldung beigefügt<br />
werden.<br />
Rücktritt<br />
Die KreisVolkshochschule <strong>Neuwied</strong> e.V. und ihre örtlichen<br />
Einrichtungen können wegen mangelnder Beteiligung/<br />
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall einer/<br />
eines Kursleiters/Kursleiterin oder aus anderen Gründen<br />
eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden alle<br />
im Voraus geleisteten Zahlungen erstattet. Weiter gehende<br />
Ansprüche gegen die KreisVolkshochschule <strong>Neuwied</strong><br />
e.V. sind ausgeschlossen.<br />
Abmeldungen von Teilnehmenden sind grundsätzlich nur<br />
bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.<br />
In begründeten Ausnahmefällen können Teilnehmende<br />
nach der zweiten Unterrichtsstunde eines Kurses schriftlich<br />
ihren Rücktritt vom Kurs mitteilen. Ausgenommen<br />
davon sind alle Veranstaltungen mit maximal 4 Kursterminen,<br />
Tages- und Wochenendkurse, Einzelveranstaltungen,<br />
Studienreisen und Exkursionen. In diesen Fällen<br />
muss die Abmeldung eine Woche vor Beginn, in besonders<br />
gekennzeichneten Ausnahmen auch früher, erklärt<br />
werden. Die Abmeldung muss der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung<br />
oder dem/der Leiter/-in der<br />
örtlichen Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden.<br />
Kursleitende sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegen