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Programm 2/2013 - kvhs Neuwied eV

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AGB<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Anmeldung<br />

Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich mit der im<br />

<strong>Programm</strong>heft beiliegenden Anmeldekarte bei den Anmeldestellen<br />

in den Verbandsgemeindeverwaltungen zu<br />

erfolgen, kann aber auch telefonisch, persönlich oder per<br />

Internet (www.<strong>kvhs</strong>-neuwied.de) erfolgen.<br />

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich<br />

zur Zahlung der Kursgebühr.<br />

Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt. Wird<br />

ein Kurs abgesagt oder verschoben bzw. ist er bereits belegt,<br />

so werden die angemeldeten Teilnehmenden telefonisch<br />

oder schriftlich informiert.<br />

Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge<br />

des Eingangs berücksichtigt.<br />

In Ausnahmefällen, z.B. bei nicht voll belegten Kursen,<br />

können Anmeldungen auch noch nach Beginn des Kurses<br />

erfolgen. Die rechtzeitige Anmeldung VOR Kursbeginn<br />

stellt jedoch sicher, dass keine Veranstaltungen<br />

mangels Teilnehmenden abgesagt werden, die schließlich<br />

doch hätten stattfinden können.<br />

Die Teilnahme an Veranstaltungen der KreisVolkshochschule<br />

<strong>Neuwied</strong> e.V. und ihrer örtlichen Einrichtungen<br />

verpflichtet zur Eintragung in die Teilnahmeliste. Die<br />

Kursleitenden sind verpflichtet, die Unterschrift der Teilnehmenden<br />

in die Liste aufzunehmen und die Anwesenheit<br />

bei jedem Kurstermin zu vermerken.<br />

Kursgebühren<br />

Für die Kursgebühr ist bei der Anmeldung grundsätzlich<br />

das Einverständnis zur Abbuchung im Lastschriftverfahren<br />

zu erteilen. Die Höhe der Kursgebühr ist i.d.R. aus<br />

dem <strong>Programm</strong>heft ersichtlich. Die Kursgebühr wird zu<br />

Beginn des Kurses fällig und muss bis spätestens zum<br />

zweiten Kurstermin bezahlt sein. Ausnahmen sind besonders<br />

gekennzeichnet. Zahlungsbelege sind der Kursleitung<br />

vorzulegen und gelten als Hörerkarte, die auf Verlangen<br />

vorzuzeigen ist. Materialkosten sind grundsätzlich<br />

nicht in der Kursgebühr enthalten.<br />

Kurse mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl (i.d.R.<br />

8 Personen) werden grundsätzlich nur durchgeführt,<br />

wenn die Teilnehmenden bereit sind, die Kursgebühr der<br />

fehlenden Personen anteilig zu übernehmen oder wenn<br />

die Zahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt<br />

wird.<br />

Durch Versäumnisse des/der Teilnehmenden oder unbegründetes<br />

Abbrechen der Teilnahme an den Veranstaltungen<br />

entsteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachlass<br />

der Gebühr (s.a. Rücktritt). Werden Kursgebühren<br />

nicht bezahlt, fallen ab der zweiten Zahlungserinnerung<br />

Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,00 € an.<br />

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firmen und<br />

Organisationen, die unser jeweils aktuelles <strong>Programm</strong>heft<br />

mit einer Anzeige unterstützt haben, räumen wir auf<br />

die Kursgebühren einen Preisnachlass von 10 % ein. Ein<br />

entsprechender Nachweis muss der Anmeldung beigefügt<br />

werden.<br />

Rücktritt<br />

Die KreisVolkshochschule <strong>Neuwied</strong> e.V. und ihre örtlichen<br />

Einrichtungen können wegen mangelnder Beteiligung/<br />

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall einer/<br />

eines Kursleiters/Kursleiterin oder aus anderen Gründen<br />

eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden alle<br />

im Voraus geleisteten Zahlungen erstattet. Weiter gehende<br />

Ansprüche gegen die KreisVolkshochschule <strong>Neuwied</strong><br />

e.V. sind ausgeschlossen.<br />

Abmeldungen von Teilnehmenden sind grundsätzlich nur<br />

bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.<br />

In begründeten Ausnahmefällen können Teilnehmende<br />

nach der zweiten Unterrichtsstunde eines Kurses schriftlich<br />

ihren Rücktritt vom Kurs mitteilen. Ausgenommen<br />

davon sind alle Veranstaltungen mit maximal 4 Kursterminen,<br />

Tages- und Wochenendkurse, Einzelveranstaltungen,<br />

Studienreisen und Exkursionen. In diesen Fällen<br />

muss die Abmeldung eine Woche vor Beginn, in besonders<br />

gekennzeichneten Ausnahmen auch früher, erklärt<br />

werden. Die Abmeldung muss der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung<br />

oder dem/der Leiter/-in der<br />

örtlichen Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Kursleitende sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegen

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