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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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Das Verhalten <strong>der</strong> Gondel nach einer Kollision Schiff-WEA ist Gegenstand eines Forschungsvorhabens<br />

an <strong>der</strong> TU Hamburg-Harburg 12 .<br />

Die Anlagen werden nach dem Stand <strong>der</strong> Technik mit Einrichtungen ausgestattet, welche die<br />

Sicherheit des Seeverkehrs ebenso wie die des Luftverkehrs gewährleisten. Grundlage hierfür<br />

ist die Richtlinie <strong>der</strong> WSDen [WSD 2002].<br />

Die Verfügbarkeit <strong>der</strong> Sicherheitseinrichtungen wird durch redundante Systeme gemäß dem<br />

Stand <strong>der</strong> Technik auf über 99 % gewährleistet.<br />

• Bei Ausfall eines Feuers wird automatisch auf ein Ersatzfeuer umgeschaltet.<br />

• Da das AIS-System über mehrere Komponenten erfolgt, wird ein Ausfall einer einzelnen<br />

Anlage durch die Positionsmeldungen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en relativiert.<br />

• Bei Ausfall <strong>der</strong> Stromversorgung geschieht eine automatische Umschaltung auf ein<br />

Ersatzstromnetz.<br />

• Es wird eine Richtfunkstrecke zur Datenübertragung bei Ausfall <strong>der</strong> Datenleitung eingerichtet.<br />

Sollte dennoch ein Ausfall <strong>der</strong> Sicherheitseinrichtungen vorkommen, so wird unverzüglich<br />

das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt bei einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, bzw. die NOTAM-Zentrale bei einer luftverkehrsrelevanten<br />

Störung informiert.<br />

Die parkinterne Verkabelung wird in einer angemessenen Tiefe im Boden verlegt (ca. 1,5 m)<br />

o<strong>der</strong> durch Abdecken gegen Aufschwimmen gesichert.<br />

Angedacht ist, die Windenergieanlagen vom Wasser her erreichbar zu machen und auszuwählende<br />

Einzelanlagen mit Rettungseinrichtungen und Rettungsmitteln auszustatten, die es ermöglichen,<br />

dass in Seenot geratene Personen die Anlagen besteigen, einen Schutzraum vorfinden<br />

und von dort aus ggf. einen Notfall melden können. Diese Möglichkeit wird im Rahmen<br />

eines Schutz- und Sicherheitskonzeptes, welches vor Baubeginn zu erstellen ist, genauer<br />

betrachtet.<br />

Gemäß § 13 SeeAnlV wird eine Verantwortliche Person benannt, welche für die Kommunikation<br />

in Störungsfällen verantwortlich zeichnet.<br />

Rechtzeitig zu Baubeginn wird im Rahmen des Schutz- und Sicherheitskonzepts u.a. die Notfallplanung<br />

sowie das Konzept <strong>der</strong> Verkehrsüberwachung dargestellt.<br />

Ebenfalls zu Beginn <strong>der</strong> Bautätigkeit werden die Daten hinsichtlich Lage, Höhe, Befeuerung,<br />

Markierungen u.a. bei dem zuständigen WSA und <strong>der</strong> Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS)<br />

bekannt gegeben. Verän<strong>der</strong>ungen, Unterbrechungen und beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse werden<br />

ebenfalls dem BSH und <strong>der</strong> zuständigen Stelle <strong>der</strong> Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gemeldet.<br />

Der Bau <strong>der</strong> Anlagen geschieht unter ständiger Begleitung eines Verkehrssicherungsschiffes.<br />

Betriebsstoffe werden im Hinblick auf größtmögliche Umweltverträglichkeit ausgewählt. Unterhalb<br />

des Azimuthgetriebes <strong>der</strong> Gondel wird eine Ölauffangwanne installiert, <strong>der</strong>en Auslegung<br />

groß genug ist, um sämtliche Betriebsstoffe aufzunehmen.<br />

12 Pers. Mitteilung F. Biehl, TU Hamburg-Harburg, vom 24.10.2005<br />

©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 82 von 104

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