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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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Nach Abbildung 5-13 ergeben sich kumulative Effekte insbeson<strong>der</strong>e im Bereich des VTG<br />

GBWA nördlich <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Windpark-Planungen sowie nördlich <strong>der</strong> OWP „Borkum<br />

Riffgrund West“, „Borkum West II“ und „MEG Offshore I“. Im Bereich des VTG TGB<br />

ergeben sich kumulative Effekte südlich <strong>der</strong> OWP „Borkum Riffgrund I“ und „Borkum Riffgrund<br />

II“. Weitere kumulative Effekte finden sich im Bereich <strong>der</strong> beiden OWP „BARD Offshore-1“<br />

und „Hochsee Windpark He Dreiht“.<br />

5.3.4 Ergebnisse <strong>der</strong> kumulativen Betrachtung unter Berücksichtigung risikomin<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Maßnahmen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen, die durch zukünftige Windparkplanungen in Nord- und Ostsee<br />

entstehen, wurde 2008 erneut eine Unterarbeitsgruppe Richtwerte des Bundesministeriums<br />

für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einberufen. Ziel <strong>der</strong> „Arbeitsgruppe<br />

Richtwerte“ ist die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bewertungsmethodik für die Risiken<br />

Schiff/Windpark. Insbeson<strong>der</strong>e soll <strong>der</strong> Einfluss weiterer risikomin<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Maßnahmen auf<br />

die Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Zu diesem Zweck wurde seitens<br />

<strong>der</strong> „Stiftung <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung <strong>der</strong> Windenergie auf<br />

See (Offshore-Stiftung)“ ein Gutachten über genehmigungsrelevante Risikoparameter für<br />

Offshore-Windparks bei <strong>der</strong> Germanischen Lloyd AG in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des<br />

Gutachtens liegen seit Ende November 2008 vor [GL 2008]. Erste Zwischenergebnisse des<br />

oben erwähnten Gutachtens und <strong>der</strong> „Arbeitsgruppe Richtwerte“ wurden vom BSH bereits im<br />

Genehmigungsverfahren für den Offshore-Windpark „Borkum West II“ verwendet.<br />

Die aufgeführten risikomin<strong>der</strong>nden Maßnahmen unterteilen sich in Maßnahmen mit einer<br />

Wirkung auf manövrierfähige und manövrierunfähige Schiffe und sind im Folgenden erläutert.<br />

Maßnahmen mit einer Wirkung auf manövrierfähige Schiffe<br />

Für manövrierfähige Schiffe wurde die Maßnahme <strong>der</strong> Verkehrsüberwachung bzw. <strong>der</strong> Seeraumbeobachtung<br />

zusätzlich zur bereits berücksichtigten risikomin<strong>der</strong>nden Wirkung von AIS<br />

identifiziert. Dabei werden Maßnahmen <strong>der</strong> Verkehrsüberwachung staatlichen Stellen und<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Seeraumbeobachtung privaten Betreibern zugeordnet.<br />

Die Variante 1, die vollständige Überwachung und Beobachtung schließt alle Maßnahmen <strong>der</strong><br />

maritimen Verkehrssicherung ein. Dies beinhaltet eine permanente (manuelle) Beobachtung<br />

des Schiffsverkehrs durch ausgebildete Nautiker sowohl mit Hilfe von AIS, als auch mit Hilfe<br />

von Radar [GL 2008]. Dieser Variante wird eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kollisionshäufigkeit für<br />

manövrierfähige Schiffe um den Faktor 4 zugeordnet. Das Ergebnis ist in <strong>der</strong> folgenden Tabelle<br />

5-15 dargestellt.<br />

©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 74 von 104

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