1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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In dem unter 1 bezeichneten Bild in Abbildung 5-9 würde ein Schiff beispielsweise eine<br />
Windenergieanlage direkt Voraus haben, ein Ausweich- bzw. Notmanöver ist nur in Abhängigkeit<br />
<strong>der</strong> Entfernung des Schiffes zur Windenergieanlage erfolgreich. Die unter 2 bezeichnete<br />
Variante ist je nach Wetter, Strömung, Schiffsgröße usw. beherrschbar, die mit 3 bezeichnete<br />
Variante erlaubt sicherlich eine Durchfahrt durch den Windpark ohne Kollision.<br />
Diese Betrachtung ist sicherlich sehr konservativ; die Abstände <strong>der</strong> Windenergieanlage untereinan<strong>der</strong><br />
sind im Verhältnis zur Schiffsbreite groß 7 . Hafeneinfahrten, Kanalpassagen o<strong>der</strong> die<br />
Fahrwasser auf Revieren sind oftmals deutlich schmaler als die minimalen Abstände <strong>der</strong><br />
Windenergieanlagen untereinan<strong>der</strong>, ohne dass es übermäßig oft zu Havarien kommt.<br />
Die Wahrscheinlichkeit, auf einer bestimmten Route zu sein, ergibt sich aus <strong>der</strong> absoluten<br />
Häufigkeit (n l ) des Merkmals Schiff auf einer bestimmten Route, dividiert durch die Anzahl<br />
(A) <strong>der</strong> Schiffsbewegungen im Betrachtungsgebiet. Die Gleichung (1) ergibt so die relative<br />
Häufigkeit <strong>der</strong> Schiffsbewegungen auf dem spezifischen Verkehrsweg:<br />
nl<br />
pl =<br />
(1) A<br />
Die Betrachtung einzelner Schifffahrtsrouten ist wegen ihrer unterschiedlichen Entfernung<br />
und Lage zum Windpark erfor<strong>der</strong>lich. Daraus ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen<br />
für ein manövrierfähiges Schiff.<br />
Die Wahrscheinlichkeit für eine Manövrierfähigkeit wird wie folgt beschrieben:<br />
(2)<br />
p<br />
manövrierfähig<br />
U<br />
=<br />
Schiff −Schiff<br />
A<br />
Hier ist (U Schiff-Schiff ) die Anzahl aller Schiffskollisionen. Aus <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Unfallzahlen<br />
ist erkennbar, dass 7,1 % <strong>der</strong> dokumentierten Unfälle Kollisionen zwischen Schiffen sind, also<br />
unter die Annahme <strong>der</strong> manövrierfähigen Schiffe fallen. Kollisionen z.B. mit schwimmenden<br />
Seezeichen sind als nicht relevant bewertet worden. Hier wird angenommen, dass<br />
schwimmende Seezeichen gegenüber WEA sehr klein sind und damit in <strong>der</strong> optischen Wahrnehmung<br />
o<strong>der</strong> auch auf dem Radar schwerer zu erkennen sind. Entgegen <strong>der</strong> Betrachtung für<br />
manövrierunfähige Schiffe wird in dieser Betrachtung kein Faktor f u berücksichtigt. Unfälle<br />
zwischen Schiffen werden sicherlich von mindestens einem <strong>der</strong> Teilnehmer gemeldet, eine<br />
Dunkelziffer erscheint daher als nicht relevant.<br />
Für A (Zahl <strong>der</strong> Schiffe) wurden die in <strong>der</strong> Tabelle 2-20 aufgeführten Verkehrszahlen zu<br />
Grunde gelegt. Die Zählungen von Unfallereignissen und Verkehren beziehen sich auf den<br />
gleichen Betrachtungsraum.<br />
Dividiert durch die Anzahl <strong>der</strong> Schiffe im Betrachtungsgebiet ergibt sich mit Gleichung (2)<br />
die relative Häufigkeit <strong>der</strong> Schiffsunfälle bzw. die geschätzte Wahrscheinlichkeit für einen<br />
Schiffsunfall. Die geschätzte Wahrscheinlichkeit für ein manövrierfähiges Schiff wird nach<br />
Gleichung (2) mit<br />
p manövrierfähig = 6 / 21 / 34.765 = 8,28 * 10 -6<br />
7 Die maximale Schiffsbreite zur Passage des Panamakanals beträgt 32,20 m (sogenannte Panmax-Schiffe). Mo<strong>der</strong>ne<br />
Großcontainerschiffe, wie beispielsweise die „Emma Maersk“, haben eine Schiffsbreite von etwa 56 m.<br />
©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 62 von 104