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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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Zunächst wird die Gesamtlänge <strong>der</strong> Schifffahrtsroute S l innerhalb des Betrachtungsgebietes<br />

und die Länge des gefährlichen Streckenabschnittes S m im Verkehrsweg l in Entfernungszone<br />

m bestimmt.<br />

p =<br />

S<br />

S<br />

(3)<br />

l<br />

m<br />

m<br />

ist dann die geschätzte Wahrscheinlichkeit für diese Strecke unter <strong>der</strong> Bedingung, dass ein<br />

Schiff die Route l befährt, einen LoC hat, in Entfernungszone m ist und dort eine Strecke <strong>der</strong><br />

Länge S m zurückzulegen hätte, ohne dass Kurskorrektur bzw. Aufstoppen greifen würden.<br />

Wenn ein LoC auf einer <strong>der</strong> Schifffahrtsrouten l stattgefunden hat und das Schiff in Entfernungszone<br />

m eine Strecke <strong>der</strong> Länge S m zurückzulegen hätte und keine Gegenmaßnahmen<br />

zum tragen kommen, ist zunächst die Windstärke b und dann die Windrichtung r von Bedeutung,<br />

denn:<br />

3. Je stärker <strong>der</strong> Wind, desto schneller fährt bzw. treibt ein Schiff.<br />

4. Kommt <strong>der</strong> Wind aus kollisionsbegünstigenden Richtungen, fährt bzw. treibt das<br />

Schiff in die Richtung des Windparks.<br />

Für jede Zone wurden die kritische Windstärke und Windrichtung bestimmt (s.o.). Ist z.B. W b<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Tage mit <strong>der</strong> Windstärke b im Jahr, so ergibt sich die entsprechende relative<br />

Häufigkeit als Schätzung <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong> Windstärke b unter <strong>der</strong> Bedingung, dass<br />

ein LoC auf einem bestimmten Schifffahrtsroute l vorliegt und das Schiff in Entfernungszone<br />

m eine bestimmte Strecke S m zurückzulegen hätte als<br />

p =<br />

W b<br />

(4)<br />

b 365<br />

Ist W r die Anzahl <strong>der</strong> Tage mit <strong>der</strong> Windrichtung r im Jahr, so ergibt sich die entsprechende<br />

relative Häufigkeit als Schätzung <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong> Windrichtung r unter <strong>der</strong> Bedingung,<br />

dass ein LoC auf einer bestimmten Schifffahrtsroute l vorliegt, das Schiff in Entfernungszone<br />

m eine bestimmte Strecke S m zurückzulegen hätte und die Windstärke b vorliegt<br />

als<br />

p =<br />

W r<br />

(5)<br />

r 365<br />

Liegen die in den Gleichungen 1 bis 5 eingeführten Bedingungen vor, hängt es vom Drift-/<br />

Fahrwinkel relativ zur Bewegungsrichtung und vom Drift-/ Fahrwinkel relativ zum Park ab,<br />

ob sich das Schiff endgültig dem Park nähert.<br />

Zur Bestimmung dieser Verhältnisse außerhalb des Windparks wurden die auf <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Route und in <strong>der</strong> jeweiligen Zone liegenden Streckenabschnitte o ins Verhältnis zur Gesamtstrecke<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Schifffahrtsrouten S l gesetzt. Dazu wurde für jede relevante Windrichtung<br />

die überstrichene Stirnseite des Windparks in <strong>der</strong> Berechnung des Flächenanteils h in<br />

<strong>der</strong> Gefahrenzone o berücksichtigt, mit dem Verhältnis des relevanten Winkelabschnittes zur<br />

betrachteten Windrichtung zum Öffnungswinkel gewichtet und über die relevanten Windrichtungen<br />

summiert. Aus diesen Werten lassen sich Anstieg, Maximum und Abfall <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit<br />

<strong>der</strong> Annäherung an den Windpark für die jeweilige Windrichtung ermitteln und<br />

als Faktor für die Berechnung nutzen.<br />

©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 51 von 104

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