1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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sequenzen für ein Schiff mit einem LoC. Deshalb muss die Kollisionswahrscheinlichkeit zunächst<br />
für jede Route geson<strong>der</strong>t berechnet werden.<br />
Die Wahrscheinlichkeit für einen Loss of Command wird wie folgt beschrieben:<br />
fuU<br />
pLoC =<br />
(2) A<br />
Hier ist (U) die Anzahl <strong>der</strong> kollisionsrelevanten Ereignisse. Diese Zahl wird mit dem Gewichtungsfaktor<br />
(f u ) multipliziert, um diejenigen LoC-Fälle, welche nicht bei den Behörden aktenkundig<br />
geworden sind ("Dunkelziffer"), zu berücksichtigen 6 .<br />
Für A (Zahl <strong>der</strong> Schiffe) wurden die in Tabelle 2-20 aufgeführten Verkehre zu Grunde gelegt.<br />
Die Zählungen von Unfallereignissen und Verkehren beziehen sich auf denselben Betrachtungsraum.<br />
Dividiert durch die Anzahl <strong>der</strong> Schiffe im Betrachtungsgebiet ergibt sich mit<br />
Gleichung (2) die relative Häufigkeit <strong>der</strong> Schiffsunfälle bzw. die geschätzte Wahrscheinlichkeit<br />
für einen Schiffsunfall. Die geschätzte Wahrscheinlichkeit für einen LoC wird nach Gleichung<br />
(2) mit<br />
p Loc = 5 * 1,38 / 34.765 = 1,985 * 10 -4<br />
beziffert. Es wird angenommen, dass <strong>der</strong> Wert für jeden Schiffstyp und jede Schifffahrtsroute<br />
gleich groß ist, da eine weitere Differenzierung <strong>der</strong> Unfälle angesichts ihrer ohnehin geringen<br />
Zahl unter statistischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist.<br />
Wenn ein LoC auf einer <strong>der</strong> Schifffahrtsrouten stattgefunden hat, spielt die Länge <strong>der</strong> gefährlichen<br />
(kollisionsrelevanten) Wegstrecke auf <strong>der</strong> jeweiligen Schifffahrtsroute und die Entfernung<br />
vom Windpark eine Rolle. Folgende Annahmen bringen dies zum Ausdruck:<br />
1. Je größer die Entfernung eines Schiffes mit LoC zum Windpark, desto kleiner die Kollisionswahrscheinlichkeit.<br />
2. Je kürzer <strong>der</strong> kollisionsrelevante Streckenanteil an den Verkehrswegen innerhalb einer<br />
bestimmten Gefahrenzone im Betrachtungsgebiet für ein Schiff mit LoC, desto kleiner<br />
die Kollisionswahrscheinlichkeit.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage von Annahme (1) sind die drei kritischen Entfernungszonen im Umkreis<br />
des Windparks festgelegt:<br />
- Zone 1 mit einem Radius von 15 sm,<br />
- Zone 2 mit einem Radius von 5 sm,<br />
- Zone 3 mit einem Radius von 2 sm.<br />
Für die weiteren Berechnungen wurden für jede <strong>der</strong> Schifffahrtsrouten die Streckenanteile in<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Zone ermittelt, d.h., <strong>der</strong> jeweilige Anteil <strong>der</strong> Strecke je<strong>der</strong> Zone wurde ins<br />
Verhältnis zur Gesamtstrecke <strong>der</strong> jeweiligen Schifffahrtsroute im Betrachtungsgebiet gesetzt.<br />
6 In Diskussionen mit verschiedenen Fachleuten wurde immer wie<strong>der</strong> deutlich gemacht, dass nur diejenigen LoC<br />
gemeldet würden, die einen längeren o<strong>der</strong> schwerwiegen<strong>der</strong>en Ausfall des Systems Schiff nach sich ziehen. Ein<br />
absehbar nur kurzzeitiges Versagen des Systems Schiff, welches die Schiffsführung in Kürze wie<strong>der</strong> unter Kontrolle<br />
bringt, würde nicht unbedingt an die Behörden gemeldet werden.<br />
©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 50 von 104