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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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sequenzen für ein Schiff mit einem LoC. Deshalb muss die Kollisionswahrscheinlichkeit zunächst<br />

für jede Route geson<strong>der</strong>t berechnet werden.<br />

Die Wahrscheinlichkeit für einen Loss of Command wird wie folgt beschrieben:<br />

fuU<br />

pLoC =<br />

(2) A<br />

Hier ist (U) die Anzahl <strong>der</strong> kollisionsrelevanten Ereignisse. Diese Zahl wird mit dem Gewichtungsfaktor<br />

(f u ) multipliziert, um diejenigen LoC-Fälle, welche nicht bei den Behörden aktenkundig<br />

geworden sind ("Dunkelziffer"), zu berücksichtigen 6 .<br />

Für A (Zahl <strong>der</strong> Schiffe) wurden die in Tabelle 2-20 aufgeführten Verkehre zu Grunde gelegt.<br />

Die Zählungen von Unfallereignissen und Verkehren beziehen sich auf denselben Betrachtungsraum.<br />

Dividiert durch die Anzahl <strong>der</strong> Schiffe im Betrachtungsgebiet ergibt sich mit<br />

Gleichung (2) die relative Häufigkeit <strong>der</strong> Schiffsunfälle bzw. die geschätzte Wahrscheinlichkeit<br />

für einen Schiffsunfall. Die geschätzte Wahrscheinlichkeit für einen LoC wird nach Gleichung<br />

(2) mit<br />

p Loc = 5 * 1,38 / 34.765 = 1,985 * 10 -4<br />

beziffert. Es wird angenommen, dass <strong>der</strong> Wert für jeden Schiffstyp und jede Schifffahrtsroute<br />

gleich groß ist, da eine weitere Differenzierung <strong>der</strong> Unfälle angesichts ihrer ohnehin geringen<br />

Zahl unter statistischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist.<br />

Wenn ein LoC auf einer <strong>der</strong> Schifffahrtsrouten stattgefunden hat, spielt die Länge <strong>der</strong> gefährlichen<br />

(kollisionsrelevanten) Wegstrecke auf <strong>der</strong> jeweiligen Schifffahrtsroute und die Entfernung<br />

vom Windpark eine Rolle. Folgende Annahmen bringen dies zum Ausdruck:<br />

1. Je größer die Entfernung eines Schiffes mit LoC zum Windpark, desto kleiner die Kollisionswahrscheinlichkeit.<br />

2. Je kürzer <strong>der</strong> kollisionsrelevante Streckenanteil an den Verkehrswegen innerhalb einer<br />

bestimmten Gefahrenzone im Betrachtungsgebiet für ein Schiff mit LoC, desto kleiner<br />

die Kollisionswahrscheinlichkeit.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage von Annahme (1) sind die drei kritischen Entfernungszonen im Umkreis<br />

des Windparks festgelegt:<br />

- Zone 1 mit einem Radius von 15 sm,<br />

- Zone 2 mit einem Radius von 5 sm,<br />

- Zone 3 mit einem Radius von 2 sm.<br />

Für die weiteren Berechnungen wurden für jede <strong>der</strong> Schifffahrtsrouten die Streckenanteile in<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Zone ermittelt, d.h., <strong>der</strong> jeweilige Anteil <strong>der</strong> Strecke je<strong>der</strong> Zone wurde ins<br />

Verhältnis zur Gesamtstrecke <strong>der</strong> jeweiligen Schifffahrtsroute im Betrachtungsgebiet gesetzt.<br />

6 In Diskussionen mit verschiedenen Fachleuten wurde immer wie<strong>der</strong> deutlich gemacht, dass nur diejenigen LoC<br />

gemeldet würden, die einen längeren o<strong>der</strong> schwerwiegen<strong>der</strong>en Ausfall des Systems Schiff nach sich ziehen. Ein<br />

absehbar nur kurzzeitiges Versagen des Systems Schiff, welches die Schiffsführung in Kürze wie<strong>der</strong> unter Kontrolle<br />

bringt, würde nicht unbedingt an die Behörden gemeldet werden.<br />

©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 50 von 104

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