1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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nahmen möglich: Bei Versagen <strong>der</strong> Ru<strong>der</strong>anlage(n) kann z.B. Fahrt aus dem Schiff genommen<br />
werden; bei Versagen <strong>der</strong> Antriebsanlage kann in <strong>der</strong> Auslaufzeit ein Kurs gesteuert<br />
werden, <strong>der</strong> in eine weniger kritische Situation führt und nach <strong>der</strong> Auslaufzeit kann<br />
eine Notankerung versucht werden; eine Reparatur kann erfolgreich sein, Assistenz kann<br />
angefor<strong>der</strong>t werden usw.<br />
Hinsichtlich einer Kollision Schiff-WEA sind die Ereignisse „Treiben/Maschine langsam<br />
voraus“, „Feuer“, „Zerstörung von Bordeinrichtung“, „Anker verloren“ sowie „unbekannt/verschiedene“<br />
bedeutend (z.B. wäre das Ereignis „Sinkendes Schiff“ nicht relevant).<br />
In 21 Jahren wurden 29 solcher kollisionsrelevanten Ereignisse erfasst, folglich<br />
werden 1,38 Vorkommnisse im Jahr bei den weiteren Berechnungen in Ansatz gebracht.<br />
Allerdings wird nicht je<strong>der</strong> LoC im betrachteten Seegebiet gemeldet, so dass die Behörden<br />
davon keine Kenntnis erhalten. Aus diesen Gründen wird für die Berechnungen ein Gewichtungsfaktor<br />
f u gewählt, mit dem auch die nicht erfassten Ereignisse berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mit f u = 5 wird eine Abschätzung <strong>der</strong> gemeldeten Unfallzahlen um das Fünffache nach<br />
oben vorgenommen. Dem Faktor liegt eine Experten-Befragung zugrunde, die von <strong>der</strong><br />
GAUSS mbH im Frühjahr 2002 durchgeführt wurde und u.a. die Son<strong>der</strong>stellen des Bundes/<strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> (SBM/SLM), die WSD NW, die WSA Emden und Wilhelmshaven, verschiedene<br />
Lotsenbrü<strong>der</strong>schaften, die Bundeslotsenkammer, den Ständigen Fachausschuss<br />
des Deutschen Nautischen Vereins und die DGzRS umfassten. Ergänzt durch Gespräche<br />
mit nautisch / technischem Schiffsführungspersonal kristallisierte sich ein Faktor 10 als zu<br />
pessimistisch, ein Faktor 2 als zu optimistisch heraus, so dass <strong>der</strong> gewählte Faktor 5 für<br />
das betrachtete Seegebiet einer angemessenen Gewichtung entspricht. Dieser Faktor ergibt<br />
eine pessimistische Annahme, da hiermit eine hohe Dunkelziffer <strong>der</strong> Unfallzahlen unterstellt<br />
wird. Damit wird <strong>der</strong> relativ ungenauen Datenlage zusätzlich Rechnung getragen.<br />
Ship un<strong>der</strong> Command (SuC)<br />
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ship un<strong>der</strong> Command auf Kurs Windpark geht, ist vernachlässigbar<br />
gering. Die Schiffsführung ist verpflichtet, ständig Kursüberprüfungen vorzunehmen<br />
und den mitlaufenden bzw. gegenlaufenden Schiffsverkehr für sich selbst zu<br />
überwachen, um kritischen Situationen vorzubeugen. Ein Verlassen <strong>der</strong> Brücke beispielsweise<br />
wäre als ein – auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen<strong>der</strong> – Loss of Command im<br />
wahrsten Sinne des Wortes zu werten.<br />
Die Möglichkeit, dass ein SuC aufgrund krimineller o<strong>der</strong> terroristischer Aktivitäten auf<br />
Kollisionskurs geht, ist nicht Gegenstand dieser <strong>Risikoabschätzung</strong> und wird nicht betrachtet.<br />
Zu 3: Zonen<br />
Die Umgebung des Windparks wird in 4 Zonen mit unterschiedlichen Abstandsradien<br />
eingeteilt:<br />
• Zone 0 ist die unkritische Zone mit mehr als 15 sm Entfernung vom Windpark.<br />
Die in Zone 0 verkehrenden Schiffe werden erst dann für die Betrachtung relevant,<br />
wenn sie in Zone 1 einfahren.<br />
©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 45 von 104