1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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01.11.2013 Aufrufe

Gefahr Gefährdung des Seeverkehrs denkbar Gefährdung der Umwelt denkbar gefährdungsmindernde Maßnahmen Bemerkung Bemerkung Hubschrauber fliegt gegen WEA Freisetzung von treibenden Teilen in folge Absturzes geringe Öl- und Kraftstoffmengen können in die Umwelt gelangen Geeignete Kennzeichnung nach Vorgabe IALA, Eintrag in die Seekarten Hereintreiben von Ladung/Ladungsteilen z.B. Holz oder Container zwischen Windenergieanlagen schwerer zu bergen, Kollisionsrisiko Kollision Container/WEA möglich mit Ladungsaustritt aus dem Container Zügige Bergung prüfen und entsprechend veranlassen Hereintreiben eines Öloder Chemikalienteppichs bei Unfall Befahren mit Gewässerschutzschiffen (GS) erschwert Längerer Eintrag der Schadstoffe ins Meer durch ständige Anspülung der Bauwerke Befahren mit Gewässerschutzschiffen prüfen; ggf. Alternativen prüfen Sportboot (Ship under Command, SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung Sportboot (Loss of Command, LoC) Mögliches Vertreiben in den Windpark mit der eventuellen Folge der Kollision Möglicher Austritt von Betriebsstoffen Fischereifahrzeug (SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung Fischereifahrzeug (LoC) Mögliches Vertreiben in den Windpark mit der eventuellen Folge der Kollision Möglicher Austritt von Betriebsstoffen Handelsschiffe oder Marineschiffe (SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung Handelsschiffe oder Marineschiffe (LoC) Mögliches Vertreiben in den Windpark mit der eventuellen Folge der Kollision mit einer Windenergieanlage Möglicher Austritt von Betriebsstoffen und/oder Ladung, möglicher Absturz der Gondel oder des Turms mit Schädigung des Schiffes Notfallkonzept, Prävention Tabelle 4-1 Risk Assessment © GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 42 von 104

5 Quantifizierte Beurteilung der Gefahren Das folgende Modell dient der Abschätzung von Kollisionswahrscheinlichkeiten und Kollisionshäufigkeiten. Bei allen berechneten Werten handelt es sich streng genommen um Schätzungen, da empirische Daten als Berechnungsgrundlage vorliegen, die im Zuge des Berechnungsansatzes mit auf Informationen beruhenden Annahmen beaufschlagt werden. Das Modell der GAUSS mbH zur Ermittlung der Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit ist vom methodischen Ansatz eigenständig und damit nicht direkt mit den Methoden anderer Gutachter vergleichbar. In dieser Arbeit hat die GAUSS mbH die Ermittlung der Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit modifiziert und den Ergebnissen der Richtwerte-Konferenz des BMVBW angepasst. In Kapitel 5.1 wird die Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit mittels Ausfall des Systems Schiff (Loss of Command, LoC) ermittelt. In Kapitel 5.2 wird die Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit getrennt nach manövrierfähigen und manövrierunfähigen Schiffen ermittelt. Dieser modifizierte Ansatz bestätigt nach unserer Einschätzung die bisherige Vorgehensweise, erleichtert dabei aber die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Erfahrungen. Im Falle des Genehmigungsverfahrens für die Ausbaustufe des geplanten Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund West“ ist das unter Kapitel 5.2 erarbeitete Ergebnis zu verwenden. Dieses berücksichtigt die aus der Arbeitsgruppe "Richtwerte" unter Leitung des BMVBW zu Risikoanalysen gewonnenen Erfahrungen und beinhaltet die harmonisierten Parameter. 5.1 Vorgehensweise / Methodik Loss of Command (LoC) Das hier angewendete Modell vereint zwei Perspektiven: • das individuelle Schiff wird auf seinem Weg durch das Betrachtungsgebiet verfolgt, • um den Windpark herum werden Zonen festgelegt, welche durch Abstandsradien definiert sind. Durch das Zusammenführen beider Perspektiven werden diejenigen Streckenabschnitte auf den Verkehrswegen identifiziert, die für die Ermittlung der Kollisionswahrscheinlichkeit relevant sind. Für eine Kollision mit einer WEA des betrachteten Windparks müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: 1. Ein Schiff im Betrachtungsgebiet muss sich auf einem bestimmten Verkehrsweg befinden und 2. das Schiff muss einen Loss of Command haben und 3. ein Schiff muss einen Streckenabschnitt innerhalb der Gefahrenzonen befahren und 4. das Schiff muss einer kritischen Windstärke ausgesetzt sein und 5. das Schiff muss einer kritischen Windrichtung ausgesetzt sein und 6. das Schiff muss auf Kurs Windpark gehen bzw. driften und 7. das Schiff muss mit einer WEA kollidieren. ©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 43 von 104

Gefahr Gefährdung des Seeverkehrs denkbar Gefährdung <strong>der</strong> Umwelt denkbar gefährdungsmin<strong>der</strong>nde Maßnahmen<br />

Bemerkung Bemerkung<br />

Hubschrauber fliegt gegen<br />

WEA<br />

Freisetzung von treibenden Teilen in folge Absturzes<br />

geringe Öl- und Kraftstoffmengen können<br />

in die Umwelt gelangen<br />

Geeignete Kennzeichnung nach Vorgabe IALA, Eintrag<br />

in die Seekarten<br />

Hereintreiben von Ladung/Ladungsteilen<br />

z.B.<br />

Holz o<strong>der</strong> Container<br />

zwischen Windenergieanlagen schwerer zu<br />

bergen, Kollisionsrisiko<br />

Kollision Container/WEA möglich mit<br />

Ladungsaustritt aus dem Container<br />

Zügige Bergung prüfen und entsprechend veranlassen<br />

Hereintreiben eines Ölo<strong>der</strong><br />

Chemikalienteppichs<br />

bei Unfall<br />

Befahren mit Gewässerschutzschiffen (GS) erschwert<br />

Längerer Eintrag <strong>der</strong> Schadstoffe ins Meer<br />

durch ständige Anspülung <strong>der</strong> Bauwerke<br />

Befahren mit Gewässerschutzschiffen prüfen; ggf.<br />

Alternativen prüfen<br />

Sportboot (Ship un<strong>der</strong><br />

Command, SuC)<br />

Sicherheitszone, Befahrensregelung<br />

Sportboot (Loss of Command,<br />

LoC)<br />

Mögliches Vertreiben in den Windpark mit <strong>der</strong><br />

eventuellen Folge <strong>der</strong> Kollision<br />

Möglicher Austritt von Betriebsstoffen<br />

Fischereifahrzeug (SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung<br />

Fischereifahrzeug (LoC)<br />

Mögliches Vertreiben in den Windpark mit <strong>der</strong><br />

eventuellen Folge <strong>der</strong> Kollision<br />

Möglicher Austritt von Betriebsstoffen<br />

Handelsschiffe o<strong>der</strong> Marineschiffe<br />

(SuC)<br />

Sicherheitszone, Befahrensregelung<br />

Handelsschiffe o<strong>der</strong> Marineschiffe<br />

(LoC)<br />

Mögliches Vertreiben in den Windpark mit <strong>der</strong><br />

eventuellen Folge <strong>der</strong> Kollision mit einer<br />

Windenergieanlage<br />

Möglicher Austritt von Betriebsstoffen<br />

und/o<strong>der</strong> Ladung, möglicher Absturz <strong>der</strong><br />

Gondel o<strong>der</strong> des Turms mit Schädigung<br />

des Schiffes<br />

Notfallkonzept, Prävention<br />

Tabelle 4-1 Risk Assessment<br />

© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 42 von 104

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