1 Aufgabe der Risikoabschätzung
1 Aufgabe der Risikoabschätzung 1 Aufgabe der Risikoabschätzung
Gefahr Gefährdung des Seeverkehrs denkbar Gefährdung der Umwelt denkbar gefährdungsmindernde Maßnahmen Bemerkung Bemerkung Hubschrauber fliegt gegen WEA Freisetzung von treibenden Teilen in folge Absturzes geringe Öl- und Kraftstoffmengen können in die Umwelt gelangen Geeignete Kennzeichnung nach Vorgabe IALA, Eintrag in die Seekarten Hereintreiben von Ladung/Ladungsteilen z.B. Holz oder Container zwischen Windenergieanlagen schwerer zu bergen, Kollisionsrisiko Kollision Container/WEA möglich mit Ladungsaustritt aus dem Container Zügige Bergung prüfen und entsprechend veranlassen Hereintreiben eines Öloder Chemikalienteppichs bei Unfall Befahren mit Gewässerschutzschiffen (GS) erschwert Längerer Eintrag der Schadstoffe ins Meer durch ständige Anspülung der Bauwerke Befahren mit Gewässerschutzschiffen prüfen; ggf. Alternativen prüfen Sportboot (Ship under Command, SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung Sportboot (Loss of Command, LoC) Mögliches Vertreiben in den Windpark mit der eventuellen Folge der Kollision Möglicher Austritt von Betriebsstoffen Fischereifahrzeug (SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung Fischereifahrzeug (LoC) Mögliches Vertreiben in den Windpark mit der eventuellen Folge der Kollision Möglicher Austritt von Betriebsstoffen Handelsschiffe oder Marineschiffe (SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung Handelsschiffe oder Marineschiffe (LoC) Mögliches Vertreiben in den Windpark mit der eventuellen Folge der Kollision mit einer Windenergieanlage Möglicher Austritt von Betriebsstoffen und/oder Ladung, möglicher Absturz der Gondel oder des Turms mit Schädigung des Schiffes Notfallkonzept, Prävention Tabelle 4-1 Risk Assessment © GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 42 von 104
5 Quantifizierte Beurteilung der Gefahren Das folgende Modell dient der Abschätzung von Kollisionswahrscheinlichkeiten und Kollisionshäufigkeiten. Bei allen berechneten Werten handelt es sich streng genommen um Schätzungen, da empirische Daten als Berechnungsgrundlage vorliegen, die im Zuge des Berechnungsansatzes mit auf Informationen beruhenden Annahmen beaufschlagt werden. Das Modell der GAUSS mbH zur Ermittlung der Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit ist vom methodischen Ansatz eigenständig und damit nicht direkt mit den Methoden anderer Gutachter vergleichbar. In dieser Arbeit hat die GAUSS mbH die Ermittlung der Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit modifiziert und den Ergebnissen der Richtwerte-Konferenz des BMVBW angepasst. In Kapitel 5.1 wird die Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit mittels Ausfall des Systems Schiff (Loss of Command, LoC) ermittelt. In Kapitel 5.2 wird die Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit getrennt nach manövrierfähigen und manövrierunfähigen Schiffen ermittelt. Dieser modifizierte Ansatz bestätigt nach unserer Einschätzung die bisherige Vorgehensweise, erleichtert dabei aber die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Erfahrungen. Im Falle des Genehmigungsverfahrens für die Ausbaustufe des geplanten Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund West“ ist das unter Kapitel 5.2 erarbeitete Ergebnis zu verwenden. Dieses berücksichtigt die aus der Arbeitsgruppe "Richtwerte" unter Leitung des BMVBW zu Risikoanalysen gewonnenen Erfahrungen und beinhaltet die harmonisierten Parameter. 5.1 Vorgehensweise / Methodik Loss of Command (LoC) Das hier angewendete Modell vereint zwei Perspektiven: • das individuelle Schiff wird auf seinem Weg durch das Betrachtungsgebiet verfolgt, • um den Windpark herum werden Zonen festgelegt, welche durch Abstandsradien definiert sind. Durch das Zusammenführen beider Perspektiven werden diejenigen Streckenabschnitte auf den Verkehrswegen identifiziert, die für die Ermittlung der Kollisionswahrscheinlichkeit relevant sind. Für eine Kollision mit einer WEA des betrachteten Windparks müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: 1. Ein Schiff im Betrachtungsgebiet muss sich auf einem bestimmten Verkehrsweg befinden und 2. das Schiff muss einen Loss of Command haben und 3. ein Schiff muss einen Streckenabschnitt innerhalb der Gefahrenzonen befahren und 4. das Schiff muss einer kritischen Windstärke ausgesetzt sein und 5. das Schiff muss einer kritischen Windrichtung ausgesetzt sein und 6. das Schiff muss auf Kurs Windpark gehen bzw. driften und 7. das Schiff muss mit einer WEA kollidieren. ©GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 43 von 104
- Seite 1 und 2: Risikoabschätzung für die Ausbaup
- Seite 3 und 4: Inhalt Definitionen ...............
- Seite 5 und 6: Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1
- Seite 7 und 8: Tabelle 5-12 Kumulatives Ergebnis d
- Seite 9 und 10: Notschleppen: Planungsgebiet: Risik
- Seite 11 und 12: Abkürzungsverzeichnis AIS AnlBV AW
- Seite 13 und 14: 1 Aufgabe der Risikoabschätzung Di
- Seite 15 und 16: 2 Beschreibung der Randbedingungen
- Seite 17 und 18: Die Bauweisen der Gründungskonstru
- Seite 19 und 20: Windenergieanlagen werden auf der G
- Seite 21 und 22: 54° 00,000167’ N 006° 25,2393
- Seite 23 und 24: Die folgenden Windpark-Projekte bef
- Seite 25 und 26: Südlich an das Windpark-Vorhaben
- Seite 27 und 28: Diese Daten stellen die statistisch
- Seite 29 und 30: Aus der Tabelle 2-19 ist ersichtlic
- Seite 31 und 32: 2.3.4 Schiffsunfalldaten Die WSD No
- Seite 33 und 34: 3 Methodik und Instrumente der Risi
- Seite 35 und 36: 4 Qualitative Gefahrenanalyse Die q
- Seite 37 und 38: Seite geprüft. Schiffe in der Abde
- Seite 39 und 40: Die Wahrscheinlichkeit einer Kollis
- Seite 41: Gefahr Gefährdung des Seeverkehrs
- Seite 45 und 46: nahmen möglich: Bei Versagen der R
- Seite 47 und 48: Schiff mit LoC in Richtung des Wind
- Seite 49 und 50: Die für das mathematische Modell b
- Seite 51 und 52: Zunächst wird die Gesamtlänge der
- Seite 53 und 54: Punkt 1 OWP Ermittlung der überstr
- Seite 55 und 56: (12) p col I = ∑∑∑∑ i J j K
- Seite 57 und 58: Zu 3: Zonen Die Umgebung des Windpa
- Seite 59 und 60: Für A (Zahl der Schiffe) wurden di
- Seite 61 und 62: Schiffsführung bemerkt, kann durch
- Seite 63 und 64: eziffert. Es wird angenommen, dass
- Seite 65 und 66: h col in Jahren Manövrierfähige S
- Seite 67 und 68: Die in der Tabelle 5-8 aufgeführte
- Seite 69 und 70: Kumulatives Ergebnis nach manövrie
- Seite 71 und 72: Kumulatives Ergebnis nach manövrie
- Seite 73 und 74: Abbildung 5-12 15-sm-Zone der kumul
- Seite 75 und 76: Ergebnis der kumulativen Berechnung
- Seite 77 und 78: Methoden der Gutachter konnte der i
- Seite 79 und 80: 6 Optionen zur Risikominderung Eine
- Seite 81 und 82: Sicherheitsvorkehren und Vorsorgema
- Seite 83 und 84: Durch Auswahl geeigneter Korrosions
- Seite 85 und 86: die mögliche Häufigkeit geringer,
- Seite 87 und 88: Schiffstyp je Schiff Stückgutschif
- Seite 89 und 90: Die Ausbauphase des OWP „Borkum R
- Seite 91 und 92: BMVBW 2000 BMVBW 2005 Deutsch-Niede
Gefahr Gefährdung des Seeverkehrs denkbar Gefährdung <strong>der</strong> Umwelt denkbar gefährdungsmin<strong>der</strong>nde Maßnahmen<br />
Bemerkung Bemerkung<br />
Hubschrauber fliegt gegen<br />
WEA<br />
Freisetzung von treibenden Teilen in folge Absturzes<br />
geringe Öl- und Kraftstoffmengen können<br />
in die Umwelt gelangen<br />
Geeignete Kennzeichnung nach Vorgabe IALA, Eintrag<br />
in die Seekarten<br />
Hereintreiben von Ladung/Ladungsteilen<br />
z.B.<br />
Holz o<strong>der</strong> Container<br />
zwischen Windenergieanlagen schwerer zu<br />
bergen, Kollisionsrisiko<br />
Kollision Container/WEA möglich mit<br />
Ladungsaustritt aus dem Container<br />
Zügige Bergung prüfen und entsprechend veranlassen<br />
Hereintreiben eines Ölo<strong>der</strong><br />
Chemikalienteppichs<br />
bei Unfall<br />
Befahren mit Gewässerschutzschiffen (GS) erschwert<br />
Längerer Eintrag <strong>der</strong> Schadstoffe ins Meer<br />
durch ständige Anspülung <strong>der</strong> Bauwerke<br />
Befahren mit Gewässerschutzschiffen prüfen; ggf.<br />
Alternativen prüfen<br />
Sportboot (Ship un<strong>der</strong><br />
Command, SuC)<br />
Sicherheitszone, Befahrensregelung<br />
Sportboot (Loss of Command,<br />
LoC)<br />
Mögliches Vertreiben in den Windpark mit <strong>der</strong><br />
eventuellen Folge <strong>der</strong> Kollision<br />
Möglicher Austritt von Betriebsstoffen<br />
Fischereifahrzeug (SuC) Sicherheitszone, Befahrensregelung<br />
Fischereifahrzeug (LoC)<br />
Mögliches Vertreiben in den Windpark mit <strong>der</strong><br />
eventuellen Folge <strong>der</strong> Kollision<br />
Möglicher Austritt von Betriebsstoffen<br />
Handelsschiffe o<strong>der</strong> Marineschiffe<br />
(SuC)<br />
Sicherheitszone, Befahrensregelung<br />
Handelsschiffe o<strong>der</strong> Marineschiffe<br />
(LoC)<br />
Mögliches Vertreiben in den Windpark mit <strong>der</strong><br />
eventuellen Folge <strong>der</strong> Kollision mit einer<br />
Windenergieanlage<br />
Möglicher Austritt von Betriebsstoffen<br />
und/o<strong>der</strong> Ladung, möglicher Absturz <strong>der</strong><br />
Gondel o<strong>der</strong> des Turms mit Schädigung<br />
des Schiffes<br />
Notfallkonzept, Prävention<br />
Tabelle 4-1 Risk Assessment<br />
© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 42 von 104