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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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Seite geprüft. Schiffe in <strong>der</strong> Abdeckung einzelner Bauwerke bzw. einer Gruppe von Bauwerken<br />

könnten wegen möglicher Ablenkungen gegebenenfalls nicht mit <strong>der</strong> nötigen Eindeutigkeit<br />

erkannt werden.<br />

Runde Turmkonstruktionen, wie beispielsweise die geplanten Monopiles, sind tendenziell<br />

günstiger als Gittermastkonstruktionen zu bewerten. Sicherlich ist auch die technische Ausstattung<br />

des Radargerätes selber (Filter) ein wichtiger Punkt. Hinweise könnten sich aus Erfahrungen<br />

mit den ersten Windpark-Projekten, dem Offshore-Windpark Horns Rev o<strong>der</strong> dem<br />

FINO Messmast ergeben.<br />

Verän<strong>der</strong>te Unterwasserströmungen: Vermutlich betreffen diese Verän<strong>der</strong>ungen die Offshore-Windparks<br />

und die Windenergieanlagen selbst, indem sie ggf. einen Kolkschutz notwendig<br />

machen. An<strong>der</strong>e Hinweise auf mögliche Gefährdungen sind nicht erkennbar. Die mögliche<br />

Beeinflussung von Pflanzen und Tieren wird in <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Risikoabschätzung</strong> nicht betrachtet.<br />

Elektromagnetische Störfel<strong>der</strong>: Für die Schifffahrt ist bei den bisher geplanten Pilotphasen<br />

keine Auswirkung erkennbar, die jetzigen Planungen für die parkinterne Verkabelung basieren<br />

auf Drehstromtechnik, die einzelnen Fel<strong>der</strong> heben sich damit auf. Die parkexterne Verkabelung<br />

ist nicht Gegenstand des Risk Assessments und wird an dieser Stelle nicht weiter betrachtet.<br />

Gefährdungen <strong>der</strong> Umwelt werden hier ebenfalls nicht betrachtet.<br />

Verlust von Betriebsstoffen: Die Betriebsstoffmenge von einzelnen Windenergieanlagen ist<br />

verhältnismäßig gering. Sie wird mit ca. 600 l Getriebeöl, geringen Hydrauliköl- und Trafoölmengen<br />

angegeben [HS Bremen 2003]. Ein Austritt infolge Unfalls kann durch technische<br />

Maßnahmen (Ölwanne, doppelwandige Schläuche bzw. Rohrleitungen, Rückschlagventile)<br />

o<strong>der</strong> Vorhalten von Ölbin<strong>der</strong>n/Ölsperren minimiert werden. Gefährdungen <strong>der</strong> Umwelt werden<br />

hier nicht betrachtet.<br />

Schädigung durch Seekabel: Für den Park gilt ein Befahrensverbot, außerhalb des Parks kann<br />

durch eine geeignete Überdeckung, <strong>der</strong> Bekanntmachung des Kabelverlaufs und regelmäßige<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Trasse die Gefährdung minimiert werden. Eine Gefährdung <strong>der</strong> Umwelt durch<br />

Austritt z.B. von Isolieröl wird durch geeignete Materialien und schonenden Einbau minimiert.<br />

Querverkehr durch Wartungsfahrzeuge: Der Einsatz von Wartungsfahrzeugen kann, abhängig<br />

vom Wartungskonzept, zusätzliche, das VTG querende Verkehre mit sich bringen. Hierdurch<br />

könnte sich das Kollisionsrisiko erhöhen. Offshore-Windparks müssen in die Seekarten eingetragen<br />

werden, die Wartungsfahrzeuge haben sich an die üblichen Regeln, wie z.B. KVR zu<br />

halten und alle an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong> Seefahrt gültigen Vorschriften zu beachten. Zusätzlich kann bei<br />

geplanten, größeren Schiffsbewegungen über eine Bekanntmachung und Verkehrssicherung,<br />

z.B. ein separates Fahrzeug, nachgedacht werden.<br />

Umgebungsbedingte Gefahrenquellen<br />

Beschädigung <strong>der</strong> Anlage durch Eis: Folgeschäden, wie das Abreißen von Teilen, wie mit den<br />

unter den betriebsbedingten Gefahrenquellen beschriebenen Gefährdungen, sind denkbar. Bei<br />

einer Beschädigung <strong>der</strong> Anlage sollte diese vom Netz gehen und festgestellt werden; damit<br />

können <strong>der</strong>artige Gefährdungen vermieden werden.<br />

Blitzschlag: Die Windenergieanlagen sind mit geeigneten Blitzschutzsystemen auszurüsten,<br />

um z.B. die Gefahr eines Feuers durch Blitzschlag zu minimieren und die technische Verfüg-<br />

© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 37 von 104

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