1 Aufgabe der Risikoabschätzung
1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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... Die <strong>Aufgabe</strong>n und Befugnisse <strong>der</strong> verantwortlichen Personen sind eindeutig und lückenlos<br />
festzusetzen sowie so aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen, dass eine geordnete Zusammenarbeit<br />
gewährleistet ist... [SeeAnlV §14, Satz 5].<br />
Gegenüber <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde BSH besteht darüber sowie über Abberufungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />
etc. eine Anzeigepflicht.<br />
Die kontinuierliche Überwachung <strong>der</strong> Bauwerke und des technischen Betriebes, <strong>der</strong> Kabelverbindungen<br />
und sonstigen Anlagenkomponenten, die Ausführung <strong>der</strong> Wartungsarbeiten und<br />
ggf. erfor<strong>der</strong>lichen Reparaturen usw. sind integraler Bestandteil des Sicherheitsmanagements<br />
und <strong>der</strong> Vorsorgemaßnahmen. Diese können erst vor Inbetriebnahme des OWP erarbeitet<br />
werden, wenn die technische Ausrüstung des OWP definiert ist und somit neueste Erkenntnisse<br />
berücksichtigt werden können. Die Fern- und ggf. Vorortüberwachung (u.a. mit <strong>der</strong> Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Sofort-Abschaltung <strong>der</strong> Rotoren) sowie regelmäßige Inspektionen dienen auch <strong>der</strong><br />
Sicherheit des Seeverkehrs. Strukturelle Schäden an Anlagenteilen o<strong>der</strong> Betriebsstörungen in<br />
dem OWP werden durch das Condition Monitoring schnell identifiziert. Die Konstruktion von<br />
Gründungsbauwerk, Turm und Gondel wird nach dem Standard „Konstruktive Ausführung<br />
von Offshore-Windenergieanlagen“ [BSH 2007] erfolgen und wird so ausgelegt, dass sie den<br />
Bedingungen im Seegebiet Deutsche Bucht für die Dauer <strong>der</strong> Betriebszeiten standhält.<br />
Die erfor<strong>der</strong>liche Infrastruktur sowie die sicherheitstechnische Ausrüstung wird sich am Standard<br />
„Schutz- und Sicherheitskonzept für Offshore-Windparkanlagen“ orientieren, <strong>der</strong> sich<br />
<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Entwurfsphase befindet. Entsprechende infrastrukturelle Vorkehrungen sind<br />
vorgesehen. Reparatur- und Wartungspersonal, Ersatzteile und Schmierstoffe werden vor Ort<br />
auf einem geeigneten Schiff vorgehalten. Dieses Schiff wird sich während <strong>der</strong> Wartungs- und<br />
Instandhaltungsphasen nahezu ständig im Seegebiet in <strong>der</strong> Nähe des Offshore-Windparks aufhalten.<br />
Der Sicherheitsmanagementplan wird sich ebenfalls am Standard „Schutz- und Sicherheitskonzept<br />
für Offshore-Windparkanlagen“ orientieren und die Erfahrungen aus dem Betrieb<br />
von landseitigen Windparks berücksichtigen. Wesentliche Bestandteile <strong>der</strong> Managementpläne<br />
werden u.a. sein:<br />
• Verantwortlichkeiten, Kompetenzen,<br />
• Verfahrensanweisungen und Ablaufpläne,<br />
• Einrichtungen für die Überwachung und Steuerung <strong>der</strong> Anlagen,<br />
• Notfallmanagementsystem,<br />
• Personalausbildung und Training,<br />
• Unfall- und Evakuierungsvorkehrungen.<br />
Vor Baubeginn wird das Sicherheitskonzept für Bau und Betrieb geson<strong>der</strong>t erarbeitet und <strong>der</strong><br />
Genehmigungsbehörde vorgelegt.<br />
2.1.4 Sicherheitskonzept für den Windpark<br />
Die zur Kommunikation mit Schiffen und Verkehrszentralen notwendigen Kommunikationseinrichtungen<br />
werden in redundanter Ausführung vorgehalten. Die Steuerung und Überwachung<br />
<strong>der</strong> Pilotphase wird durch eine redundante Signalübertragung ständig sichergestellt.<br />
© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 18 von 104