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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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... Die <strong>Aufgabe</strong>n und Befugnisse <strong>der</strong> verantwortlichen Personen sind eindeutig und lückenlos<br />

festzusetzen sowie so aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen, dass eine geordnete Zusammenarbeit<br />

gewährleistet ist... [SeeAnlV §14, Satz 5].<br />

Gegenüber <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde BSH besteht darüber sowie über Abberufungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />

etc. eine Anzeigepflicht.<br />

Die kontinuierliche Überwachung <strong>der</strong> Bauwerke und des technischen Betriebes, <strong>der</strong> Kabelverbindungen<br />

und sonstigen Anlagenkomponenten, die Ausführung <strong>der</strong> Wartungsarbeiten und<br />

ggf. erfor<strong>der</strong>lichen Reparaturen usw. sind integraler Bestandteil des Sicherheitsmanagements<br />

und <strong>der</strong> Vorsorgemaßnahmen. Diese können erst vor Inbetriebnahme des OWP erarbeitet<br />

werden, wenn die technische Ausrüstung des OWP definiert ist und somit neueste Erkenntnisse<br />

berücksichtigt werden können. Die Fern- und ggf. Vorortüberwachung (u.a. mit <strong>der</strong> Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Sofort-Abschaltung <strong>der</strong> Rotoren) sowie regelmäßige Inspektionen dienen auch <strong>der</strong><br />

Sicherheit des Seeverkehrs. Strukturelle Schäden an Anlagenteilen o<strong>der</strong> Betriebsstörungen in<br />

dem OWP werden durch das Condition Monitoring schnell identifiziert. Die Konstruktion von<br />

Gründungsbauwerk, Turm und Gondel wird nach dem Standard „Konstruktive Ausführung<br />

von Offshore-Windenergieanlagen“ [BSH 2007] erfolgen und wird so ausgelegt, dass sie den<br />

Bedingungen im Seegebiet Deutsche Bucht für die Dauer <strong>der</strong> Betriebszeiten standhält.<br />

Die erfor<strong>der</strong>liche Infrastruktur sowie die sicherheitstechnische Ausrüstung wird sich am Standard<br />

„Schutz- und Sicherheitskonzept für Offshore-Windparkanlagen“ orientieren, <strong>der</strong> sich<br />

<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Entwurfsphase befindet. Entsprechende infrastrukturelle Vorkehrungen sind<br />

vorgesehen. Reparatur- und Wartungspersonal, Ersatzteile und Schmierstoffe werden vor Ort<br />

auf einem geeigneten Schiff vorgehalten. Dieses Schiff wird sich während <strong>der</strong> Wartungs- und<br />

Instandhaltungsphasen nahezu ständig im Seegebiet in <strong>der</strong> Nähe des Offshore-Windparks aufhalten.<br />

Der Sicherheitsmanagementplan wird sich ebenfalls am Standard „Schutz- und Sicherheitskonzept<br />

für Offshore-Windparkanlagen“ orientieren und die Erfahrungen aus dem Betrieb<br />

von landseitigen Windparks berücksichtigen. Wesentliche Bestandteile <strong>der</strong> Managementpläne<br />

werden u.a. sein:<br />

• Verantwortlichkeiten, Kompetenzen,<br />

• Verfahrensanweisungen und Ablaufpläne,<br />

• Einrichtungen für die Überwachung und Steuerung <strong>der</strong> Anlagen,<br />

• Notfallmanagementsystem,<br />

• Personalausbildung und Training,<br />

• Unfall- und Evakuierungsvorkehrungen.<br />

Vor Baubeginn wird das Sicherheitskonzept für Bau und Betrieb geson<strong>der</strong>t erarbeitet und <strong>der</strong><br />

Genehmigungsbehörde vorgelegt.<br />

2.1.4 Sicherheitskonzept für den Windpark<br />

Die zur Kommunikation mit Schiffen und Verkehrszentralen notwendigen Kommunikationseinrichtungen<br />

werden in redundanter Ausführung vorgehalten. Die Steuerung und Überwachung<br />

<strong>der</strong> Pilotphase wird durch eine redundante Signalübertragung ständig sichergestellt.<br />

© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 18 von 104

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