1 Aufgabe der Risikoabschätzung
1 Aufgabe der Risikoabschätzung
1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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Die Bauweisen <strong>der</strong> Gründungskonstruktion sowie <strong>der</strong> Turmkonstruktion werden unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> statischen und dynamischen Belange des Bauwerkes so gewählt, dass<br />
durch eine mögliche Kollision zwischen einem Schiff und einer Offshore-Windenergieanlage<br />
keine scharfkantigen und steifen Trümmerteile entstehen, die eine Schiffsaußenhaut großflächig<br />
aufreißen o<strong>der</strong> tief in die Schiffsstruktur eindringen können. Nach heutigem Stand wird<br />
eine kollisionsfreundliche Monopile-Konstruktion ausgewählt werden. Bei <strong>der</strong> Realisierung<br />
des Projektes werden die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden Ergebnisse aus laufenden<br />
und abgeschlossenen Forschungsvorhaben für die Erstellung einer kollisionsfreundlichen<br />
Bauweise einfließen.<br />
Eine weitergehende, detaillierte Untersuchung <strong>der</strong> Kollisionsfreundlichkeit <strong>der</strong> Fundamente<br />
ist nicht Gegenstand dieser <strong>Risikoabschätzung</strong>. Im Rahmen des Projektes „Borkum Riffgrund<br />
West“ wird eine solche Kollisionsanalyse erstellt werden.<br />
2.1.2 Bau, Rückbau<br />
Nach heutigem Kenntnisstand wird die Betriebsüberwachung durch einen Leitstand an Land<br />
im 24-Stunden-Betrieb mit entsprechen<strong>der</strong> Überwachungs- und Analysesoftware geschehen.<br />
Die Andock- und Versetzsysteme für Wartung, Instandhaltung und Reparatur sowie <strong>der</strong><br />
Standort bzw. die Unterbringung des Wartungspersonales sind noch nicht abschließend geklärt.<br />
Während <strong>der</strong> Bauphase wird die Baustelle nach den Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen Wasser- und<br />
Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD NW) bzw. des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes<br />
(WSA) bezeichnet. Es wird ein Verkehrssicherungsfahrzeug eingesetzt, welches<br />
ausschließlich diesem Zweck dienen wird und keine weiteren <strong>Aufgabe</strong>n übernehmen wird.<br />
Für die Bauphase wird ein Sicherheitskonzept erstellt, in dem unter an<strong>der</strong>em die Kommunikation<br />
mit den Behörden festgeschrieben ist.<br />
Das windparkinterne Drehstromkabelnetz wird mit Hilfe eines Verlegeschiffes in ca. 1,5 m<br />
Tiefe im Meeresboden ausgebracht und in den Boden eingespült. Die hier angegebene Tiefe<br />
entspricht <strong>der</strong> im Gutachten „Kabelverbindungen innerhalb <strong>der</strong> Offshore-Windfarm Borkum<br />
Riffgrund West – Ausbauphase“ festgelegten Verlegetiefe.<br />
Nach 20 Jahren Betriebszeit wird voraussichtlich ein neues Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.<br />
Zu diesem Zeitpunkt wird ein Re-Powering <strong>der</strong> bestehenden Anlagen geprüft. Sollte<br />
ein Rückbau <strong>der</strong> bestehenden Anlagen notwendig werden, so werden diese Anlagen entsprechend<br />
<strong>der</strong> Verordnung für Seeanlagen in Wassertiefen von weniger als 75 m [IMO 1989;<br />
Oslo Commission 1991] entfernt, um eine Gefährdung des Schiffverkehrs auszuschließen. In<br />
diesem Fall würden die Gründungen unterhalb des Meeresbodens abgetrennt und die Gründungskonstruktion<br />
sowie die Anlagen an Land entsorgt. Der Betreiber hat gemäß § 13 Seeanlagenverordnung<br />
sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Sicherheit und Leichtigkeit<br />
des Verkehrs o<strong>der</strong> Gefahren für die Meeresumwelt von <strong>der</strong> Anlage ausgehen.<br />
2.1.3 Betrieb<br />
Der Betreiber des Offshore-Windparks hat nach <strong>der</strong> SeeAnlV die Verpflichtung, qualifiziertes<br />
Führungs- und Betriebspersonal in ausreichen<strong>der</strong> Anzahl zu beschäftigen:<br />
© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 17 von 104