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1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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1 <strong>Aufgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>Risikoabschätzung</strong><br />

Die Errichtung, <strong>der</strong> Betrieb und die Nutzung von Windparks in <strong>der</strong> Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />

(AWZ, 200-Meilen-Zone) bedürfen nach <strong>der</strong> Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)<br />

einer Genehmigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Im<br />

Genehmigungsverfahren hat <strong>der</strong> Antragsteller neben an<strong>der</strong>en Unterlagen eine <strong>Risikoabschätzung</strong><br />

in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr einzureichen. <strong>Aufgabe</strong> dieser Abschätzung ist<br />

ein Beitrag zur Klärung von Sachverhalten, die dem BSH seine Entscheidung darüber erleichtern<br />

sollen, ob Versagensgründe vorliegen o<strong>der</strong> nicht.<br />

1.1 Veranlassung, <strong>Aufgabe</strong>nstellung, Ziel <strong>der</strong> <strong>Risikoabschätzung</strong><br />

Die Energiekontor AG plant die Errichtung eines Offshore-Windparks (OWP) zwischen den<br />

Verkehrstrennungsgebieten (VTG) German Bight Western Approach (GBWA) und Terschelling<br />

German Bight (TGB), etwa 28 sm (ca. 52 km) nördlich von Borkum. Die Pilotphase mit<br />

80 Windenergieanlagen (WEA) wurde am 25.02.2004 vom BSH genehmigt.<br />

Die von den Genehmigungs- und Zustimmungsbehörden verlangte <strong>Risikoabschätzung</strong> für die<br />

Ausbauphase wurde im Auftrag des Antragstellers Energiekontor AG zur Verwendung als<br />

Antragsunterlage im Genehmigungsverfahren des Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund<br />

West“ erstellt.<br />

Ihr eigentliches Ziel ist die Beantwortung <strong>der</strong> Frage:<br />

Geht von den für die Ausbauphase beantragten Windenergieanlagen des Offshore-<br />

Windparks „Borkum Riffgrund West“ eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sicherheit des Seeverkehrs<br />

und daraus resultierend eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Umwelt aus?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage wird als Ergebnis die Abschätzung <strong>der</strong> Risiken für den Seeverkehr<br />

im Sinne einer statistisch belegbaren numerischen Darstellung des kumulativen Risikos<br />

als Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit von Schiffen unterschiedlichen Typs mit den<br />

einzelnen Windenergieanlagen des Parks erwartet.<br />

Die Ausbauphase des OWP „Borkum Riffgrund West“ schließt sich nördlich und westlich an<br />

die Pilotphase des OWP „Borkum Riffgrund West“ an. Aus methodischen Gründen werden<br />

daher in <strong>der</strong> <strong>Risikoabschätzung</strong> stets die Ausbau- und die Pilotphase betrachtet.<br />

Die vorliegende Risikoanalyse schätzt die Beeinträchtigung des Seeverkehrs durch die geplante<br />

Ausbauphase des Windparks ab und stellt eine Ergänzung zur „<strong>Risikoabschätzung</strong> für<br />

die Pilotphase des Offshore-Windparks Borkum Riffgrund West in Bezug auf die Sicherheit<br />

im Seeverkehr“ [GAUSS 2002b] dar. Daher werden einige Randbedingungen, wie beispielsweise<br />

naturräumliche Merkmale, Verkehrs- und Schiffssicherheit sowie zivile und militärische<br />

Luftfahrt nicht erneut beschrieben. Die Konsequenzanalyse <strong>der</strong> <strong>Risikoabschätzung</strong> für<br />

die Pilotphase ist auf die Ausbauphase übertragbar und wird aus diesem Grunde nicht von<br />

neuem dargestellt.<br />

1.2 Akzeptanzkriterien<br />

Offshore-Windparks gibt es in Deutschland bisher nicht, daher liegen auch keine Erfahrungen<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen auf den Seeverkehr vor. Die Offshore-Windparks im Ausland sind zu neu,<br />

um Abschätzungen für die geplanten Windparks zu erlauben. Aus <strong>der</strong> subjektiven Einschätzung<br />

wird erwartet, dass die Unfallhäufigkeit ansteigt, wenn Offshore-Windparks entstehen.<br />

© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 13 von 104

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