1 Aufgabe der Risikoabschätzung

1 Aufgabe der Risikoabschätzung 1 Aufgabe der Risikoabschätzung

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OWP Paris MoU SAR SeeAnlV SeeSchStrO sm SuC VTG VTG GBWA VTG TGB WEA WSD NW WSV Offshore-Windpark Paris Memorandum of Understanding on Port State Control Search and Rescue, wird in Deutschland u.a. von der Marine und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wahrgenommen Seeanlagenverordnung Seeschifffahrtstraßen-Ordnung Seemeile (1,852 km) Ship under Command Verkehrstrennungsgebiet Verkehrstrennungsgebiet German Bight Western Approach Verkehrstrennungsgebiet Terschelling German Bight Windenergieanlage Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes © GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 12 von 104

1 Aufgabe der Risikoabschätzung Die Errichtung, der Betrieb und die Nutzung von Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 200-Meilen-Zone) bedürfen nach der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) einer Genehmigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Im Genehmigungsverfahren hat der Antragsteller neben anderen Unterlagen eine Risikoabschätzung in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr einzureichen. Aufgabe dieser Abschätzung ist ein Beitrag zur Klärung von Sachverhalten, die dem BSH seine Entscheidung darüber erleichtern sollen, ob Versagensgründe vorliegen oder nicht. 1.1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Ziel der Risikoabschätzung Die Energiekontor AG plant die Errichtung eines Offshore-Windparks (OWP) zwischen den Verkehrstrennungsgebieten (VTG) German Bight Western Approach (GBWA) und Terschelling German Bight (TGB), etwa 28 sm (ca. 52 km) nördlich von Borkum. Die Pilotphase mit 80 Windenergieanlagen (WEA) wurde am 25.02.2004 vom BSH genehmigt. Die von den Genehmigungs- und Zustimmungsbehörden verlangte Risikoabschätzung für die Ausbauphase wurde im Auftrag des Antragstellers Energiekontor AG zur Verwendung als Antragsunterlage im Genehmigungsverfahren des Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund West“ erstellt. Ihr eigentliches Ziel ist die Beantwortung der Frage: Geht von den für die Ausbauphase beantragten Windenergieanlagen des Offshore- Windparks „Borkum Riffgrund West“ eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Seeverkehrs und daraus resultierend eine Beeinträchtigung der Umwelt aus? Zur Beantwortung dieser Frage wird als Ergebnis die Abschätzung der Risiken für den Seeverkehr im Sinne einer statistisch belegbaren numerischen Darstellung des kumulativen Risikos als Kollisionseintrittswahrscheinlichkeit von Schiffen unterschiedlichen Typs mit den einzelnen Windenergieanlagen des Parks erwartet. Die Ausbauphase des OWP „Borkum Riffgrund West“ schließt sich nördlich und westlich an die Pilotphase des OWP „Borkum Riffgrund West“ an. Aus methodischen Gründen werden daher in der Risikoabschätzung stets die Ausbau- und die Pilotphase betrachtet. Die vorliegende Risikoanalyse schätzt die Beeinträchtigung des Seeverkehrs durch die geplante Ausbauphase des Windparks ab und stellt eine Ergänzung zur „Risikoabschätzung für die Pilotphase des Offshore-Windparks Borkum Riffgrund West in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr“ [GAUSS 2002b] dar. Daher werden einige Randbedingungen, wie beispielsweise naturräumliche Merkmale, Verkehrs- und Schiffssicherheit sowie zivile und militärische Luftfahrt nicht erneut beschrieben. Die Konsequenzanalyse der Risikoabschätzung für die Pilotphase ist auf die Ausbauphase übertragbar und wird aus diesem Grunde nicht von neuem dargestellt. 1.2 Akzeptanzkriterien Offshore-Windparks gibt es in Deutschland bisher nicht, daher liegen auch keine Erfahrungen der Auswirkungen auf den Seeverkehr vor. Die Offshore-Windparks im Ausland sind zu neu, um Abschätzungen für die geplanten Windparks zu erlauben. Aus der subjektiven Einschätzung wird erwartet, dass die Unfallhäufigkeit ansteigt, wenn Offshore-Windparks entstehen. © GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 13 von 104

OWP<br />

Paris MoU<br />

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SeeAnlV<br />

SeeSchStrO<br />

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SuC<br />

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VTG GBWA<br />

VTG TGB<br />

WEA<br />

WSD NW<br />

WSV<br />

Offshore-Windpark<br />

Paris Memorandum of Un<strong>der</strong>standing on Port State Control<br />

Search and Rescue, wird in Deutschland u.a. von <strong>der</strong> Marine und <strong>der</strong> Deutschen<br />

Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wahrgenommen<br />

Seeanlagenverordnung<br />

Seeschifffahrtstraßen-Ordnung<br />

Seemeile (1,852 km)<br />

Ship un<strong>der</strong> Command<br />

Verkehrstrennungsgebiet<br />

Verkehrstrennungsgebiet German Bight Western Approach<br />

Verkehrstrennungsgebiet Terschelling German Bight<br />

Windenergieanlage<br />

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich<br />

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 12 von 104

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