1 Aufgabe der Risikoabschätzung
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Wahrscheinlichkeit,<br />
subjektive:<br />
Wertung:<br />
Annahme bzw. individuelle Einschätzung für das Eintreten eines Ereignisses,<br />
die durch Erfahrung revidiert werden kann.<br />
Stellungnahme zu Gegenständen, Ereignissen und Verhaltensweisen<br />
in <strong>der</strong> Realität sowie zu ideellen Phänomenen. Je nach Verbindlichkeits-<br />
bzw. Geltungsanspruch nehmen Wertungen unterschiedliche<br />
präskriptive Aussagformen an. Resolutive Aussagen bringen eine bereits<br />
getroffene Entscheidung zum Ausdruck, optative einen Wunsch,<br />
valutative eine Stellungnahme, imperative eine Vorschrift und normative<br />
eine allgemeine Handlungsanweisung zu einer Stellungnahme.<br />
Sie unterscheiden sich von rein empirischen Aussagen, die sich<br />
auf die Beschreibung beschränken.<br />
© GAUSS 3605/2009 Endbericht 4.1 Seite 10 von 104