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01.11.2013 Aufrufe

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 47 4.2.2 Arten von Ausbildungsordnungen Um Berufe flexibler und zukunftsoffener gestalten zu können, haben sich im Laufe der Zeit folgende Strukturmodelle entwickelt: Ausbildungsberufe ohne Spezialisierung Berufe mit einheitlichem Berufsbild werden Monoberufe genannt. Bei den Ausbildungsordnungen für Monoberufe wird zwischen solchen ohne und mit Spezialisierung unterschieden. Für die größte Zahl der Ausbildungsberufe gibt es Ausbildungsordnungen ohne Spezialisierung. Hier ist keinerlei Differenzierung bei den Inhalten des Berufsbildes oder im Ausbildungsplan vorgesehen. Monoberufe Beispiele: Augenoptiker, Systemelektroniker, Weinküfer, Zahntechniker Ausbildungsberufe mit Spezialisierung in Schwerpunkte Das Berufsbild ist für alle diese Berufe einheitlich, nur im Ausbildungsrahmenplan werden die Schwerpunkte deutlich. Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte, die durch die unterschiedlichen Schwerpunkte notwendig sind, sollen nicht mehr als ein Drittel der Ausbildungszeit ausmachen. Im ersten Ausbildungsjahr dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Bei den Prüfungen müssen die Schwerpunkte berücksichtigt werden. Spezialisierung in Schwerpunkte Beispiel: Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Schwerpunkte: – Maschinenbau, – Feinmechanik, – Werkzeugbau. Ausbildungsberufe mit Spezialisierung in Fachrichtungen Stärker wirkt sich die Spezialisierung nach Fachrichtungen aus. Hier gibt es bedeutende Unterschiede in den Inhalten des Berufsbildes und im Ausbildungsrahmenplan. Jedoch sind sie nicht so bedeutend, dass daraus ein neuer und selbstständiger Beruf abzuleiten wäre. Spezialisierung in Fachrichtungen Auch hier darf es im ersten Ausbildungsjahr keine Differenzierung geben. Berufsbild und Ausbildungsrahmenplan sind jeweils so aufgebaut, dass zunächst für alle Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorgesehen und danach die besonderen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Fachrichtung aufgeführt sind. Beispiel: Ausbildungsberuf Metallbauer Fachrichtungen: – Konstruktionstechnik, – Metallgestaltung, – Nutzfahrzeugbau. Ausbildungsberufe in einer Stufenausbildung Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Stufenausbildung“ und „gestufte Ausbildung“ zum Teil gleichbedeutend verwendet, obwohl ihre Bedeutung unterschiedlich ist. Wesentliches Merkmal der „echten“ Stufenausbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) ist es, dass nach Abschluss einer einzelnen Stufenausbildung

48 Auswahl von Ausbildungsberufen gestufte Ausbildung Stufe kein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben wird, sondern ein Ausbildungsabschluss, der zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit führt. Erst nach Abschluss der letzten Stufe wird ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erreicht. Nach Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) gibt es bisher keine Ausbildungsordnungen, die eine echte Stufenausbildung abbilden. Bei der gestuften Ausbildung, die auch als „Anrechnungsmodell“ bezeichnet wird (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG), können mehrere anerkannte Ausbildungsberufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer geregelt werden, bei denen die kürzere auf die längere Ausbildung angerechnet wird. Ausbildungsverträge können sowohl einzeln und gesondert (erst für den kürzeren, dann für den längeren Ausbildungsberuf unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit) als auch von vornherein über den längeren Ausbildungsberuf geschlossen werden. Beispiel: Gestufte Ausbildung in den Bauberufen: – Sie kann direkt als dreijährige Ausbildung absolviert werden oder – die Ausbildung verläuft in zwei Stufen: 1. Stufe dauert zwei Jahre und dient der beruflichen Grund- und Fachbildung. Sie kann mit der Prüfung als Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter abschließen. In der 2. Stufe, die sich über ein Jahr erstreckt, erfolgt die besondere berufliche Fachbildung und Spezialisierung in dem gewählten Ausbildungsberuf (z. B. Maurer, Zimmerer, Straßenbauer). Sie wird mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. gestufte Ausbildung in der Bauwirtschaft

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 47<br />

<strong>4.</strong>2.2 Arten <strong>von</strong> Ausbildungsordnungen<br />

Um Berufe flexibler und zukunftsoffener gestalten zu können, haben sich im<br />

Laufe <strong>de</strong>r Zeit folgen<strong>de</strong> Strukturmo<strong>de</strong>lle entwickelt:<br />

Ausbildungsberufe ohne Spezialisierung<br />

Berufe mit einheitlichem Berufsbild wer<strong>de</strong>n Monoberufe genannt. Bei <strong>de</strong>n<br />

Ausbildungsordnungen für Monoberufe wird zwischen solchen ohne und mit<br />

Spezialisierung unterschie<strong>de</strong>n. Für die größte Zahl <strong>de</strong>r Ausbildungsberufe gibt<br />

es Ausbildungsordnungen ohne Spezialisierung. Hier ist keinerlei Differenzierung<br />

bei <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>s Berufsbil<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r im Ausbildungsplan vorgesehen.<br />

Monoberufe<br />

Beispiele: Augenoptiker, Systemelektroniker, Weinküfer, Zahntechniker<br />

Ausbildungsberufe mit Spezialisierung in Schwerpunkte<br />

Das Berufsbild ist für alle diese Berufe einheitlich, nur im Ausbildungsrahmenplan<br />

wer<strong>de</strong>n die Schwerpunkte <strong>de</strong>utlich. Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte,<br />

die durch die unterschiedlichen Schwerpunkte notwendig<br />

sind, sollen nicht mehr als ein Drittel <strong>de</strong>r Ausbildungszeit ausmachen. Im<br />

ersten Ausbildungsjahr dürfen keine Unterschie<strong>de</strong> gemacht wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n<br />

Prüfungen müssen die Schwerpunkte berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Spezialisierung<br />

in Schwerpunkte<br />

Beispiel: Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker<br />

Schwerpunkte: – Maschinenbau,<br />

– Feinmechanik,<br />

– Werkzeugbau.<br />

Ausbildungsberufe mit Spezialisierung in Fachrichtungen<br />

Stärker wirkt sich die Spezialisierung nach Fachrichtungen aus. Hier gibt es<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>s Berufsbil<strong>de</strong>s und im Ausbildungsrahmenplan.<br />

Jedoch sind sie nicht so be<strong>de</strong>utend, dass daraus ein neuer<br />

und selbstständiger Beruf abzuleiten wäre.<br />

Spezialisierung in<br />

Fachrichtungen<br />

Auch hier darf es im ersten Ausbildungsjahr keine Differenzierung geben.<br />

Berufsbild und Ausbildungsrahmenplan sind jeweils so aufgebaut, dass zunächst<br />

für alle Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten vorgesehen und danach die beson<strong>de</strong>ren Fertigkeiten, Kenntnisse<br />

und Fähigkeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Fachrichtung aufgeführt sind.<br />

Beispiel: Ausbildungsberuf Metallbauer<br />

Fachrichtungen: – Konstruktionstechnik,<br />

– Metallgestaltung,<br />

– Nutzfahrzeugbau.<br />

Ausbildungsberufe in einer Stufenausbildung<br />

Im allgemeinen Sprachgebrauch wer<strong>de</strong>n die Begriffe „Stufenausbildung“ und<br />

„gestufte Ausbildung“ zum Teil gleichbe<strong>de</strong>utend verwen<strong>de</strong>t, obwohl ihre<br />

Be<strong>de</strong>utung unterschiedlich ist. Wesentliches Merkmal <strong>de</strong>r „echten“ Stufenausbildung<br />

(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) ist es, dass nach Abschluss einer einzelnen<br />

Stufenausbildung

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