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4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de

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46 <strong>Auswahl</strong> <strong>von</strong> <strong>Ausbildungsberufen</strong><br />

Flexibilitätsklausel<br />

Zeitrichtwertmetho<strong>de</strong><br />

Zeitrahmenmetho<strong>de</strong><br />

Zwischenprüfung<br />

Abschluss-/<br />

Gesellenprüfung<br />

mündliche<br />

Prüfung<br />

Der Ausbildungsrahmenplan dient als Orientierung für die Erstellung eines<br />

betrieblichen Ausbildungsplanes.<br />

In <strong>de</strong>n neueren Ausbildungsordnungen ist festgelegt, dass die Fertigkeiten,<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten so vermittelt wer<strong>de</strong>n sollen, dass vom Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

auch das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren<br />

seiner Arbeit am Arbeitsplatz erlernt wird.<br />

Je<strong>de</strong> Ausbildungsordnung enthält eine Flexibilitätsklausel, die besagt, dass<br />

man <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Ausbildungsinhalte und auch <strong>von</strong> <strong>de</strong>r sachlichen<br />

Zuordnung abweichen kann. Es ist jedoch nicht erlaubt, Ausbildungsinhalte<br />

zu verän<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r wegzulassen.<br />

Zur zeitlichen Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ausbildungsrahmenplans stehen zwei Möglichkeiten<br />

zur Verfügung. In gewerblich-technischen <strong>Ausbildungsberufen</strong><br />

wer<strong>de</strong>n überwiegend Zeitrichtwerte genutzt. Bei dieser Glie<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n<br />

die Ausbildungsinhalte zu Inhaltsabschnitten gebün<strong>de</strong>lt, dazu wird dann ein<br />

zeitlicher Richtwert in Wochen vorgegeben.<br />

In <strong>de</strong>n kaufmännisch-verwalten<strong>de</strong>n <strong>Ausbildungsberufen</strong> wird vorwiegend<br />

die Zeitrahmenmetho<strong>de</strong> angewandt. Die sachliche und zeitliche Glie<strong>de</strong>rung<br />

wird in getrennten Anlagen dargestellt. Für je<strong>de</strong> Teilposition wird dann ein<br />

Zeitrahmen in Monaten vorgegeben.<br />

Prüfungsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

Die Ausbildungsordnung regelt Zeitpunkt und Inhalt <strong>de</strong>r Zwischenprüfung.<br />

Sie kann vorsehen, dass die Abschluss-/Gesellenprüfung in zwei auseinan<strong>de</strong>r<br />

fallen<strong>de</strong>n Teilen durchgeführt wird (gestreckte Prüfung HF 4, Kap. 1.2 ). In<br />

diesem Fall entfällt die Zwischenprüfung. Es sind dann Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten<br />

Prüfungsteils, Ausbildungsinhalte bis zu diesem Zeitpunkt und Gewichtung<br />

<strong>de</strong>r Teilprüfung in <strong>de</strong>r Ausbildungsordnung festzulegen.<br />

Für die Gesellenprüfung regelt die Ausbildungsordnung die Inhalte für <strong>de</strong>n<br />

praktischen Teil <strong>de</strong>r Prüfung (Arbeitsaufgaben, Anfertigung <strong>von</strong> Prüfungsstücken)<br />

sowie die Prüfungsbereiche <strong>de</strong>s schriftlichen Prüfungsteils und <strong>de</strong>n<br />

zeitlichen Umfang.<br />

Ebenfalls wird festgelegt, ob und in welcher Form eine mündliche Prüfung<br />

durchzuführen ist und wie die Prüfungsleistungen zu gewichten sind.<br />

Bei neuen <strong>Ausbildungsberufen</strong> wer<strong>de</strong>n Prüfungsformen eingeführt, die stärker<br />

als bisher in <strong>de</strong>n Abschlussprüfungen die Befähigung zum selbstständigen<br />

Planen, Durchführen und Kontrollieren überprüfen.<br />

Beispiele: Integrierte Prüfung, betriebliche Projektarbeit, betrieblicher<br />

Auftrag, ganzheitliche Aufgabe, Kun<strong>de</strong>nberatungsgespräch, fallbezogenes<br />

Fachgespräch, Planungsaufgabe, praktische Aufgabe.<br />

Sonstige Regelungen<br />

Zusätzlich können in einer Ausbildungsordnung die Berichtsheftführung,<br />

überbetriebliche Ausbildung, Stufenausbildung sowie die Anrechnung an<strong>de</strong>rer<br />

Berufsausbildungsmaßnahmen geregelt sein.

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