4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de
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46 <strong>Auswahl</strong> <strong>von</strong> <strong>Ausbildungsberufen</strong><br />
Flexibilitätsklausel<br />
Zeitrichtwertmetho<strong>de</strong><br />
Zeitrahmenmetho<strong>de</strong><br />
Zwischenprüfung<br />
Abschluss-/<br />
Gesellenprüfung<br />
mündliche<br />
Prüfung<br />
Der Ausbildungsrahmenplan dient als Orientierung für die Erstellung eines<br />
betrieblichen Ausbildungsplanes.<br />
In <strong>de</strong>n neueren Ausbildungsordnungen ist festgelegt, dass die Fertigkeiten,<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten so vermittelt wer<strong>de</strong>n sollen, dass vom Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
auch das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren<br />
seiner Arbeit am Arbeitsplatz erlernt wird.<br />
Je<strong>de</strong> Ausbildungsordnung enthält eine Flexibilitätsklausel, die besagt, dass<br />
man <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Ausbildungsinhalte und auch <strong>von</strong> <strong>de</strong>r sachlichen<br />
Zuordnung abweichen kann. Es ist jedoch nicht erlaubt, Ausbildungsinhalte<br />
zu verän<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r wegzulassen.<br />
Zur zeitlichen Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ausbildungsrahmenplans stehen zwei Möglichkeiten<br />
zur Verfügung. In gewerblich-technischen <strong>Ausbildungsberufen</strong><br />
wer<strong>de</strong>n überwiegend Zeitrichtwerte genutzt. Bei dieser Glie<strong>de</strong>rung wer<strong>de</strong>n<br />
die Ausbildungsinhalte zu Inhaltsabschnitten gebün<strong>de</strong>lt, dazu wird dann ein<br />
zeitlicher Richtwert in Wochen vorgegeben.<br />
In <strong>de</strong>n kaufmännisch-verwalten<strong>de</strong>n <strong>Ausbildungsberufen</strong> wird vorwiegend<br />
die Zeitrahmenmetho<strong>de</strong> angewandt. Die sachliche und zeitliche Glie<strong>de</strong>rung<br />
wird in getrennten Anlagen dargestellt. Für je<strong>de</strong> Teilposition wird dann ein<br />
Zeitrahmen in Monaten vorgegeben.<br />
Prüfungsanfor<strong>de</strong>rungen<br />
Die Ausbildungsordnung regelt Zeitpunkt und Inhalt <strong>de</strong>r Zwischenprüfung.<br />
Sie kann vorsehen, dass die Abschluss-/Gesellenprüfung in zwei auseinan<strong>de</strong>r<br />
fallen<strong>de</strong>n Teilen durchgeführt wird (gestreckte Prüfung HF 4, Kap. 1.2 ). In<br />
diesem Fall entfällt die Zwischenprüfung. Es sind dann Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten<br />
Prüfungsteils, Ausbildungsinhalte bis zu diesem Zeitpunkt und Gewichtung<br />
<strong>de</strong>r Teilprüfung in <strong>de</strong>r Ausbildungsordnung festzulegen.<br />
Für die Gesellenprüfung regelt die Ausbildungsordnung die Inhalte für <strong>de</strong>n<br />
praktischen Teil <strong>de</strong>r Prüfung (Arbeitsaufgaben, Anfertigung <strong>von</strong> Prüfungsstücken)<br />
sowie die Prüfungsbereiche <strong>de</strong>s schriftlichen Prüfungsteils und <strong>de</strong>n<br />
zeitlichen Umfang.<br />
Ebenfalls wird festgelegt, ob und in welcher Form eine mündliche Prüfung<br />
durchzuführen ist und wie die Prüfungsleistungen zu gewichten sind.<br />
Bei neuen <strong>Ausbildungsberufen</strong> wer<strong>de</strong>n Prüfungsformen eingeführt, die stärker<br />
als bisher in <strong>de</strong>n Abschlussprüfungen die Befähigung zum selbstständigen<br />
Planen, Durchführen und Kontrollieren überprüfen.<br />
Beispiele: Integrierte Prüfung, betriebliche Projektarbeit, betrieblicher<br />
Auftrag, ganzheitliche Aufgabe, Kun<strong>de</strong>nberatungsgespräch, fallbezogenes<br />
Fachgespräch, Planungsaufgabe, praktische Aufgabe.<br />
Sonstige Regelungen<br />
Zusätzlich können in einer Ausbildungsordnung die Berichtsheftführung,<br />
überbetriebliche Ausbildung, Stufenausbildung sowie die Anrechnung an<strong>de</strong>rer<br />
Berufsausbildungsmaßnahmen geregelt sein.