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4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de

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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 61<br />

Der ehrenamtlich tätige Lehrlingswart ist Experte für alle fachlichen und berufsbezogenen<br />

Fragen und kann somit gemeinsam mit <strong>de</strong>m Ausbildungsberater <strong>de</strong>r<br />

Kammer anstehen<strong>de</strong> Probleme lösen.<br />

Lehrlingswart<br />

5.5 Ordnungswidrigkeiten und Entzug <strong>de</strong>r Ausbildungsberechtigung<br />

Wer<strong>de</strong>n Eignungsmängel festgestellt, so hat die Kammer <strong>de</strong>n Ausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

aufzufor<strong>de</strong>rn, die Defizite innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen,<br />

wenn diese behebbar sind und eine Gefährdung <strong>de</strong>s Lehrlings nicht zu befürchten<br />

ist. Geschieht dies nicht o<strong>de</strong>r ist das Erreichen <strong>de</strong>s Ausbildungszieles<br />

gefähr<strong>de</strong>t, so kann die Kammer<br />

das Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n untersagen, wenn die persönliche o<strong>de</strong>r fachliche<br />

Eignung nicht o<strong>de</strong>r nicht mehr vorliegt,<br />

für eine bestimmte Ausbildungsstätte das Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n untersagen,<br />

wenn die Ausbildungsstätte nicht geeignet ist o<strong>de</strong>r die Lehrlingszahl<br />

eines Betriebes unangemessen hoch ist.<br />

Bevor das Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n <strong>von</strong> Lehrlingen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Kammer untersagt<br />

wird, sind die beteiligten Personen zu hören. Gegen <strong>de</strong>n Bescheid <strong>de</strong>r Kammer<br />

kann Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bleibt er bestehen, kann gegen <strong>de</strong>n Bescheid vor <strong>de</strong>m Verwaltungsgericht<br />

geklagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Verstöße gegen die Vorschriften <strong>de</strong>r Berufsbildung können als Ordnungswidrigkeiten<br />

geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (§ 102) als auch<br />

die Handwerksordnung (§§ 117–118a) legen in einem Katalog fest, welche Ordnungswidrigkeiten<br />

mit welchen Geldbußen belegt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Mit einer Geldbuße bis zu E 5 000,– kann beispielsweise belegt wer<strong>de</strong>n, wer<br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> einstellt o<strong>de</strong>r ausbil<strong>de</strong>t, obwohl er persönlich o<strong>de</strong>r fachlich<br />

nicht geeignet ist,<br />

einen Ausbil<strong>de</strong>r bestellt, obwohl dieser persönlich o<strong>de</strong>r fachlich nicht geeignet<br />

ist o<strong>de</strong>r diesem die Ausbildung untersagt wor<strong>de</strong>n ist,<br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> einstellt o<strong>de</strong>r ausbil<strong>de</strong>t, obwohl ihm das Einstellen o<strong>de</strong>r<br />

Ausbil<strong>de</strong>n untersagt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Diese Ordnungswidrigkeiten wer<strong>de</strong>n auf Antrag <strong>de</strong>r zuständigen Stelle <strong>von</strong> <strong>de</strong>r<br />

örtlich zuständigen Kreisverwaltung verfolgt.<br />

Konsequenzen<br />

bei Eignungsmängeln<br />

Ordnungswidrigkeiten

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