4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de
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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 61<br />
Der ehrenamtlich tätige Lehrlingswart ist Experte für alle fachlichen und berufsbezogenen<br />
Fragen und kann somit gemeinsam mit <strong>de</strong>m Ausbildungsberater <strong>de</strong>r<br />
Kammer anstehen<strong>de</strong> Probleme lösen.<br />
Lehrlingswart<br />
5.5 Ordnungswidrigkeiten und Entzug <strong>de</strong>r Ausbildungsberechtigung<br />
Wer<strong>de</strong>n Eignungsmängel festgestellt, so hat die Kammer <strong>de</strong>n Ausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
aufzufor<strong>de</strong>rn, die Defizite innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen,<br />
wenn diese behebbar sind und eine Gefährdung <strong>de</strong>s Lehrlings nicht zu befürchten<br />
ist. Geschieht dies nicht o<strong>de</strong>r ist das Erreichen <strong>de</strong>s Ausbildungszieles<br />
gefähr<strong>de</strong>t, so kann die Kammer<br />
das Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n untersagen, wenn die persönliche o<strong>de</strong>r fachliche<br />
Eignung nicht o<strong>de</strong>r nicht mehr vorliegt,<br />
für eine bestimmte Ausbildungsstätte das Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n untersagen,<br />
wenn die Ausbildungsstätte nicht geeignet ist o<strong>de</strong>r die Lehrlingszahl<br />
eines Betriebes unangemessen hoch ist.<br />
Bevor das Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n <strong>von</strong> Lehrlingen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Kammer untersagt<br />
wird, sind die beteiligten Personen zu hören. Gegen <strong>de</strong>n Bescheid <strong>de</strong>r Kammer<br />
kann Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bleibt er bestehen, kann gegen <strong>de</strong>n Bescheid vor <strong>de</strong>m Verwaltungsgericht<br />
geklagt wer<strong>de</strong>n.<br />
Verstöße gegen die Vorschriften <strong>de</strong>r Berufsbildung können als Ordnungswidrigkeiten<br />
geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (§ 102) als auch<br />
die Handwerksordnung (§§ 117–118a) legen in einem Katalog fest, welche Ordnungswidrigkeiten<br />
mit welchen Geldbußen belegt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Mit einer Geldbuße bis zu E 5 000,– kann beispielsweise belegt wer<strong>de</strong>n, wer<br />
Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> einstellt o<strong>de</strong>r ausbil<strong>de</strong>t, obwohl er persönlich o<strong>de</strong>r fachlich<br />
nicht geeignet ist,<br />
einen Ausbil<strong>de</strong>r bestellt, obwohl dieser persönlich o<strong>de</strong>r fachlich nicht geeignet<br />
ist o<strong>de</strong>r diesem die Ausbildung untersagt wor<strong>de</strong>n ist,<br />
Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> einstellt o<strong>de</strong>r ausbil<strong>de</strong>t, obwohl ihm das Einstellen o<strong>de</strong>r<br />
Ausbil<strong>de</strong>n untersagt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Diese Ordnungswidrigkeiten wer<strong>de</strong>n auf Antrag <strong>de</strong>r zuständigen Stelle <strong>von</strong> <strong>de</strong>r<br />
örtlich zuständigen Kreisverwaltung verfolgt.<br />
Konsequenzen<br />
bei Eignungsmängeln<br />
Ordnungswidrigkeiten