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4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de

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54 Eignung für die Ausbildung<br />

Nach § 32 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes und § 23 <strong>de</strong>r Handwerksordnung sind die<br />

zuständigen Stellen (Kammern) verpflichtet, die Eignung <strong>de</strong>r Ausbildungsstätte<br />

festzustellen und zu überwachen. Für je<strong>de</strong>n Ausbildungsberuf, für <strong>de</strong>n die<br />

Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses beantragt wird, müssen <strong>de</strong>r Ausbildungsstätte<br />

die gültigen Ausbildungsordnungen vorliegen. Art und Umfang <strong>de</strong>r<br />

Produktion o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstleistungen müssen gewährleisten, dass die Kenntnisse,<br />

Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend <strong>de</strong>r Ausbildungsordnung vermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Eignung <strong>de</strong>r<br />

Ausbildungsstätte<br />

Grundausstattung<br />

Zu <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Einrichtungen gehört eine Grundausstattung an Werkzeugen,<br />

Maschinen, Geräten, Wartungseinrichtungen etc. Die Einrichtungen<br />

müssen auf <strong>de</strong>m aktuellen Stand <strong>de</strong>r Technik sein. Das be<strong>de</strong>utet aber nicht, dass<br />

die jeweils mo<strong>de</strong>rnste Technik verlangt wird.<br />

Für die berufliche Fachausbildung müssen in <strong>de</strong>r Regel geeignete Ausbildungsplätze<br />

für die Lehrlinge vorhan<strong>de</strong>n sein. Im Rahmen <strong>de</strong>r Eignungsfeststellung<br />

legt die zuständige Stelle dieses im Einzelfall fest.<br />

Verhältnis Lehrlinge<br />

– Fachkräfte<br />

Als angemessenes Verhältnis <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Lehrlinge zur Zahl <strong>de</strong>r Fachkräfte gilt<br />

in <strong>de</strong>r Regel:<br />

ein bis zwei Fachkräfte – ein Lehrling,<br />

drei bis fünf Fachkräfte – zwei Lehrlinge,

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