4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de
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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 51<br />
5. Eignung für die Ausbildung<br />
Der Lernen<strong>de</strong><br />
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ist in <strong>de</strong>r Lage, Kriterien für eine persönliche und fachliche Eignung für das<br />
Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n zu benennen und Möglichkeiten zur Beseitigung<br />
<strong>von</strong> Ausbildungshemmnissen darzustellen,<br />
kann die Eignung <strong>de</strong>r Ausbildungsstätte für die Durchführung <strong>de</strong>r Ausbildung<br />
prüfen und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Maßnahmen zur Herstellung <strong>de</strong>r<br />
Eignung erläutern,<br />
ist in <strong>de</strong>r Lage, die Notwendigkeit für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Ausbildungsstätte zu erkennen und geeignete Möglichkeiten zu bestimmen,<br />
ist in <strong>de</strong>r Lage, die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Kammern und Innungen zur Unterstützung<br />
<strong>de</strong>r Betriebe in Ausbildungsangelegenheiten zu beschreiben,<br />
kann die Aufgaben <strong>de</strong>r zuständigen Stelle zur Überwachung <strong>de</strong>r Eignung<br />
erläutern, die Folgen bei Verstößen überblicken und die Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />
Entzug <strong>de</strong>r Ausbildungsberechtigung benennen.<br />
Kompetenzen<br />
5.1. Persönliche und fachliche Eignung nach BBiG und<br />
HwO, Ausbildungshemmnisse<br />
Die Ausbildung <strong>von</strong> Lehrlingen ist eine verantwortungsvolle und wichtige<br />
Aufgabe im Ausbildungssystem. Deshalb gibt es präzise rechtliche Formulierungen,<br />
die regeln, wer Lehrlinge einstellen und ausbil<strong>de</strong>n darf. Diese Bestimmungen<br />
sind in <strong>de</strong>n §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. in <strong>de</strong>n §§ 21<br />
bis 22b Handwerksordnung (HwO) ein<strong>de</strong>utig geregelt.<br />
Wer Lehrlinge einstellen möchte, muss persönlich geeignet sein. Das Berufsbildungsgesetz<br />
und die Handwerksordnung enthalten keine positive Bestim-<br />
Eignungsvoraussetzungen<br />
für<br />
Einstellung<br />
5.1.1 Eignungsvoraussetzungen für das Einstellen <strong>von</strong> Lehrlingen