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4. Auswahl von Ausbildungsberufen - vh-buchshop.de

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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 51<br />

5. Eignung für die Ausbildung<br />

Der Lernen<strong>de</strong><br />

n<br />

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n<br />

ist in <strong>de</strong>r Lage, Kriterien für eine persönliche und fachliche Eignung für das<br />

Einstellen und Ausbil<strong>de</strong>n zu benennen und Möglichkeiten zur Beseitigung<br />

<strong>von</strong> Ausbildungshemmnissen darzustellen,<br />

kann die Eignung <strong>de</strong>r Ausbildungsstätte für die Durchführung <strong>de</strong>r Ausbildung<br />

prüfen und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Maßnahmen zur Herstellung <strong>de</strong>r<br />

Eignung erläutern,<br />

ist in <strong>de</strong>r Lage, die Notwendigkeit für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Ausbildungsstätte zu erkennen und geeignete Möglichkeiten zu bestimmen,<br />

ist in <strong>de</strong>r Lage, die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Kammern und Innungen zur Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Betriebe in Ausbildungsangelegenheiten zu beschreiben,<br />

kann die Aufgaben <strong>de</strong>r zuständigen Stelle zur Überwachung <strong>de</strong>r Eignung<br />

erläutern, die Folgen bei Verstößen überblicken und die Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />

Entzug <strong>de</strong>r Ausbildungsberechtigung benennen.<br />

Kompetenzen<br />

5.1. Persönliche und fachliche Eignung nach BBiG und<br />

HwO, Ausbildungshemmnisse<br />

Die Ausbildung <strong>von</strong> Lehrlingen ist eine verantwortungsvolle und wichtige<br />

Aufgabe im Ausbildungssystem. Deshalb gibt es präzise rechtliche Formulierungen,<br />

die regeln, wer Lehrlinge einstellen und ausbil<strong>de</strong>n darf. Diese Bestimmungen<br />

sind in <strong>de</strong>n §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. in <strong>de</strong>n §§ 21<br />

bis 22b Handwerksordnung (HwO) ein<strong>de</strong>utig geregelt.<br />

Wer Lehrlinge einstellen möchte, muss persönlich geeignet sein. Das Berufsbildungsgesetz<br />

und die Handwerksordnung enthalten keine positive Bestim-<br />

Eignungsvoraussetzungen<br />

für<br />

Einstellung<br />

5.1.1 Eignungsvoraussetzungen für das Einstellen <strong>von</strong> Lehrlingen

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