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„Qualitätszeichen Südtirol“ Pflichtenheft

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Zelten (Zutaten)<br />

keine gesetzlichen Vorschriften, nur die Maximal 15% der gesamten Masse darf<br />

Zusatzstoffe sind geregelt 4 Roggenmischbrot-Teig sein, bei Bauernzelten<br />

oder Früchtebrot darf dieser Anteil maximal 65%<br />

betragen.<br />

Zelten (Dekoration)<br />

keine gesetzlichen Vorschriften, nur die<br />

Zusatzstoffe sind geregelt 4<br />

Apfelstrudel (Zutaten)<br />

Der Zelten muss mit Mandeln oder Nüssen und<br />

kandierten Früchte verziert sein.<br />

keine gesetzlichen Vorschriften, nur die Es werden Butter, gepflückte und frisch<br />

Zusatzstoffe sind gesetzlich geregelt 4 geschälte Äpfel in Tafelwarequalität oder mit<br />

Ascorbinsäure behandelte Apfelsegmente,<br />

Pinienkerne, Nüsse und Rosinen verwendet.<br />

Apfelstrudel (Mindestgewichte)<br />

keine gesetzlichen Vorschriften, nur die<br />

Zusatzstoffe sind gesetzlich geregelt 4<br />

Etikettierungsvorschriften<br />

Etikettierungsvorschriften 5, 3<br />

Mindestgewicht des Strudels (in der Verpackung<br />

für in einem Stück gebackenen Strudel):<br />

mit Mürbteig: 1800 Gramm<br />

mit Blätterteig: 1800 Gramm<br />

mit Ziehteig: 1400 Gramm<br />

Die Zutaten aller Brot- und Backwarensorten<br />

müssen angegeben werden – im Fall des<br />

Verkaufs in einer geschlossenen Verpackung<br />

auf der Verpackung, im Fall des losen Verkaufs<br />

oder in einer nicht verschlossenen Verpackung<br />

auf einem gut sichtbaren Schild im<br />

Verkaufsraum.<br />

- Sensorische Prüfung durch die Kontrollstelle<br />

- Analytische Laborprüfung zweifelhafter<br />

Produkte<br />

- Prüfung durch die Kontrollstelle<br />

- Sensorische Prüfung durch die Kontrollstelle<br />

- Dokumentenprüfung<br />

- Analytische Laborprüfung zweifelhafter<br />

Produkte<br />

- Prüfung durch die Kontrollstelle<br />

- Dokumentenprüfung<br />

1 Legge 4 luglio 1967 n. 580<br />

(Cereali sfarinati, pane e paste alimentari)<br />

2 Decreto Ministeriale 27 febbraio 1996 n. 209<br />

(additivi alimentari)<br />

3 D.P.R. 30.11.1998 n. 502<br />

(lavorazione e commercio del pane)<br />

4 Decreto Ministeriale 27 febbraio 1996 n. 209<br />

(Additivi alimentari)<br />

5 D.L. 27 gennaio 1992 n. 109<br />

(etichettatura)<br />

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