Freiwillige Polizei ein Modell zur Gewährleistung der ... - Lopv
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<strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>ein</strong> <strong>Modell</strong> <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit in <strong>der</strong> EU?<br />
-<strong>ein</strong>e vergleichende Analyse<br />
am Beispiel von Deutschland, Nie<strong>der</strong>landen und Großbritannien.<br />
Masterarbeit<br />
an <strong>der</strong> Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin und<br />
an <strong>der</strong> Technischen Fachhochschule Wildau<br />
vorgelegt von: Oliver Knabe<br />
Erstgutachter:<br />
Prof. Dr. Ludwig Schmahl,<br />
Fachhochschule des Bundes, Brühl<br />
Zweitgutachter: Prof. Dr. Jochen-Thomas Werner,<br />
Nie<strong>der</strong>sächsische Fachhochschule für Verwaltung- und Rechtspflege,<br />
Fakultät <strong>Polizei</strong>, Abt. Hann. Münden<br />
vorgelegt am: 08. August 2005
Bürgerengagement<br />
1848 Berlin 1<br />
1 jubelnde Revolutionäre nach Straßenkämpfen am 19. März 1848 in Berlin<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Maerz1848_berlin.jpg<br />
II
Glie<strong>der</strong>ung<br />
A. Einleitung…………………………………………………..…………………………...…...…S. 1<br />
B. Geschichte <strong>der</strong> freiwilligen <strong>Polizei</strong>………………………….…………………...……...…S. 3<br />
I. Die mittelalterliche Stadt………………………………….…………………..………….S. 3<br />
II. Nachtwächter……………………………………………...…………………..……...……S. 5<br />
1. Begriff……………………………………………...………………………...……………S. 5<br />
2. Aufgaben………………………….……………………………………...……………....S. 5<br />
3. Unehrlicher Beruf………………….…………………………………...……………..…S. 6<br />
4. Ausrüstung……………………………………………………….......…………………..S. 6<br />
5. Entstehung des Nachtwächterkonstrukts im 19. Jhr………..………………….....…S. 7<br />
6. Ende <strong>der</strong> lokalen Nachtwächterei……………………………..…………………..…..S. 8<br />
7. Heutige folkloristische Nachtwächterei……………………..………………...……….S. 9<br />
8. Fazit………………………………………………………………...……………………..S. 9<br />
III. Bürgerwehr……………………………………………………………………………….S. 10<br />
1. Begriff……………………………………………………...…………………………..S. 11<br />
2. Kurhessen: Kassel / Hanau (1830 / 1848)……………………………..………….S. 11<br />
3. Königreich Hannover: Göttingen (1848)……….………………...……………...…S. 12<br />
4. Karlsruhe (1914)……………………………………………………...……………....S. 13<br />
5. Heutige Bürgerwehren…………………………………………….....……………...S. 13<br />
6. Fazit………………………………………………………………….………..……….S. 14<br />
IV. Blockwart (Blockleiter) (1933-1945)………………………………...…..………..…S. 15<br />
1. Entstehung……………………………………………………….………...……….…S. 15<br />
2. Aufgaben…………………………………………………………………...............…S. 15<br />
3. Fazit………………………………………………………………………..…...…...…S. 16<br />
V. <strong>Freiwillige</strong>r Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei (1952-1989) ……………………………...…..S. 16<br />
1. Entstehung……………………….……………………………………………………S. 17<br />
2. Aufgaben……………………………………………………………..…..………...…S. 19<br />
3. Fazit…………………………………………………………………..……...………...S. 20<br />
VI. Zwischenergebnis………………………………………..……….…………………...S. 20<br />
C. <strong>Freiwillige</strong>ntypologie (Motivationslagen)…………………..……………….………..…S. 21<br />
I. Motivationstypen nach Prof. Hitzler……………….…………...…………………...……S. 21<br />
1. „Der Polizist im <strong>ein</strong>fachen Dienst“…………………………...……………...….……S. 22<br />
2. „Der Helfer“……………………………………………………..………………...…….S. 22<br />
3. „Der Bekämpfer“…………………………………………….…………………......…..S. 22<br />
4. „Der Sparziergänger“……………………………………………………………….....S. 22<br />
5. „Der Verdiener“…………………………………………..……………………………..S. 22<br />
II. Fazit………………………………………………………………………………...………S. 22<br />
III
D. Die Idealtypusbildung „<strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>“……………….…………………………….S. 23<br />
I. Begriff und Funktion des Idealtypus……………………………….……………………..S. 23<br />
II. Tempelmodell………………………………………………………………...…………….S. 23<br />
1. strategische Ausrichtung……………………………………………………………….S. 23<br />
2. taktische Ausrichtung…………………………...……………………………...………S. 23<br />
a) <strong>der</strong> ideale <strong>Freiwillige</strong>…………………………………………………..…………….S. 24<br />
b) das ideale Rechtsverhältnis……………………………………………….………..S. 24<br />
c) die idealen Befugnisse………………………………………...…………………….S. 25<br />
d) die ideale Bezahlung………………………………………………..……………….S. 25<br />
e) die ideale Ausrüstung……………………………………………………………….S. 25<br />
f) die ideale Absicherung……………………………………………..………………..S. 25<br />
g) die ideale Anwerbung / Überprüfung / Ausbildung…………………………….…S. 25<br />
III. Soziale, internes und externes Element………………………………………………..S. 26<br />
1. Soziales Element……………………………………………………………………….S. 26<br />
2. Internes Element…………………………………………………………………….....S. 26<br />
3. Externes Element………………………………………………………………………S. 26<br />
IV. operative Arbeit……………………………………………………………….…………..S. 26<br />
V. Fazit…………………………………………………………………………………………S. 27<br />
E. <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> in <strong>der</strong> EU………………………………………………………..………S. 27<br />
I. Deutschland………………………………………………………………………….…….S. 27<br />
1. Baden-Württemberg……………………………………...……………………………S. 28<br />
a) Strukturdaten……………………………………………………………………….…S. 28<br />
b) <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst......................................…………………………………S. 28<br />
aa) Entstehungsgeschichte…………………………………………………..……..S. 28<br />
bb) gesetzliche Grundlagen ………………………………………………..………S. 28<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n……………………………………..…………………S. 29<br />
dd) Ausbildung……………………………………………………………………….S. 30<br />
ee) Fortbildung……………………………………………………………….………S. 31<br />
ff) Rechtsverhältnis……………………………………………………………..……S. 31<br />
gg) Befugnisse…………………………………………………………….…………S. 32<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung……………………………..……………….…S. 33<br />
ii) Aufwandsentschädigung……………………………………..…………………..S. 33<br />
jj) Absicherung………………………………………………………………………..S. 34<br />
kk) Hospitationsbericht………………………………….………………..…………S. 34<br />
ll) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten………………..………………………….………S. 35<br />
c) Fazit…..………………………………………………………………………..………S. 35<br />
IV
2. Bayern……………………………………………………………………………………S. 36<br />
a) Strukturdaten……………………………………………………………………….…S. 36<br />
b) Sicherheitswacht………………….…………………………………...…..…………S. 36<br />
aa) Entstehungsgeschichte…………………………………………………..……..S. 36<br />
bb) gesetzliche Grundlagen ………………………………………………..………S. 37<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n………………………………...…..….………………S. 38<br />
dd) Ausbildung……………………………………………………………………….S. 39<br />
ee) Fortbildung……………………………………………………………….………S. 39<br />
ff) Rechtsverhältnis……………………………………………………………..……S. 39<br />
gg) Befugnisse…………………………………………………………….…………S. 40<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung………………………………….…….….……S. 40<br />
ii) Aufwandsentschädigung……………….……………………………..……….....S. 41<br />
jj) Absicherung………………………………………………………………………..S. 41<br />
jj) Hospitationsbericht……………………………………………………..…………S. 42<br />
kk) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten………………………………………….………S. 43<br />
c) Fazit…..………………………………………………………………………..………S. 43<br />
3. Hessen<br />
a) Strukturdaten……………………………………………………………………….…S. 43<br />
b) <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst........................................……………………..…………S. 44<br />
aa) Entstehungsgeschichte…………………………………………………..……..S. 44<br />
bb) gesetzliche Grundlagen ………………………………………………..………S. 45<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n……………………………………..…………………S. 45<br />
dd) Ausbildung……………………………………………………………………….S. 47<br />
ee) Fortbildung……………………………………………………………….………S. 47<br />
ff) Rechtsverhältnis……………………………………………………………..……S. 48<br />
gg) Befugnisse…………………………………………………………….…………S. 48<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung…………………………..………………….…S. 49<br />
ii) Aufwandsentschädigung…………………………………..……………………..S. 49<br />
jj) Absicherung………………………………………………………………………..S. 50<br />
kk) Hospitationsbericht……………………………………….…………..…………S. 50<br />
ll) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten……………………………..…………….………S. 51<br />
c) Fazit…..………………………………………………………………………..………S. 52<br />
V
II. Großbritannien<br />
1. Strukturdaten……………………………………………………………………….…S. 53<br />
2. Special Constables......................................…………………………....…………S. 53<br />
a) Entstehungsgeschichte………………………………………………..…..……..S. 54<br />
b) gesetzliche Grundlagen ………………………………………………....………S. 54<br />
c) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n……………………………………..…………..………S. 55<br />
d) Ausbildung…………………………………………………………………..…….S. 56<br />
e) Fortbildung……………………………………………………………….…..……S. 57<br />
f) Rechtsverhältnis……………………………………………………………...……S. 58<br />
g) Befugnisse…………………………………………………………………………S. 58<br />
h) Uniformierung und Ausrüstung……………………………………………….…S. 58<br />
i) Aufwandsentschädigung…………………………………………………...……..S. 59<br />
j) Absicherung………………………………………………………………………..S. 60<br />
k) Hospitationsbericht……………………………………………………..…………S. 60<br />
l) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten………………………………………….…………S. 61<br />
3. Fazit…..………………………………………………………………………..………S. 61<br />
III. Nie<strong>der</strong>lande<br />
1. Strukturdaten……………………………………………………………………….…S. 62<br />
2. Vrijwillige Politie...................……………………….……………………..…………S. 62<br />
a) Entstehungsgeschichte……………………………………..……………..……..S. 62<br />
b) gesetzliche Grundlagen ………………………………………..………..………S. 63<br />
c) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n……………………………………..…..………………S. 64<br />
d) Ausbildung…………………………………………………………..…………….S. 65<br />
e) Fortbildung…………………………………………………………..…….………S. 66<br />
f) Rechtsverhältnis…………………………………………………….………..……S. 66<br />
g) Befugnisse…………………………………………………………..….…………S. 67<br />
h) Uniformierung und Ausrüstung……………………………………………….…S. 67<br />
i) Aufwandsentschädigung…………………………………………………………..S.68<br />
j) Absicherung………………………………………………………………………..S. 68<br />
k) Hospitationsbericht……………………………………………………..…………S. 69<br />
l) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten…………………………………………….………S. 70<br />
3. Fazit…..………………………………………………………………………………..S. 70<br />
F. Synopse <strong>der</strong> Konvergenzen und Divergenzen…………………………………………S. 71<br />
I. Vergleich <strong>der</strong> Strukturdaten………..……………………………………………………...S. 71<br />
II. Abgleich am Tempelmodell……………………………………………………………….S. 72<br />
1. strategische Ausrichtung………………………………….…………………………...S. 72<br />
VI
2. taktische Ausrichtung………………………….…………………………………….…S. 72<br />
a) <strong>der</strong> ideale <strong>Freiwillige</strong>……………………….………………………………………..S. 72<br />
b) das ideale Rechtsverhältnis…………………………………….…………………..S. 72<br />
c) die idealen Befugnis………………………………………………………………....S. 73<br />
d) die ideale Bezahlung………………………………………………………………...S. 74<br />
e) die ideale Ausrüstung……………………………………………………………….S. 75<br />
f) die ideale Absicherung…………………………………………………………….…S. 75<br />
g) die ideale Anwerbung / Überprüfung / Ausbildung……………………………….S. 76<br />
III. Soziale, internes und externes Element…………………………………………….…….S. 76<br />
1. Soziales Element………………………………………………………………...……….S. 76<br />
2. Internes Element …………………………...…………………………………...……….S. 77<br />
3. Externes Element………………………...……………………………………...……….S. 77<br />
IV. operative Arbeit………………………………………………………………...…………….S. 77<br />
V. Fazit………………………………………………………………...………………………….S. 78<br />
G. Ausblick und Thesen…………………………………………………………………….…S. 78<br />
Erklärung…………………………………….…………………………………………...……….S. 79<br />
VII
Anlagen: S. 80 bis S. 102<br />
Anlage 1: DDR – <strong>Freiwillige</strong>r Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei<br />
Anlage 2: Bayern - Sicherheitswacht (case study)<br />
Anlage 3: Bayern – Sicherheitswacht (Karte und Fotos)<br />
Anlage 4: Hessen - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (case study)<br />
Anlage 5: Hessen - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Fotos)<br />
Anlage 6: Baden-Württemberg - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (case study)<br />
Anlage 7: Baden-Württemberg - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Urkunde)<br />
Anlage 8: Baden-Württemberg - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Dienstausweis / Fotos<br />
Anlage 9: UK- Special Constables (case study)<br />
Anlage 10: UK- Special Constables (Fotos)<br />
Anlage 11: UK- Special Constables (Verpflichtungsurkunde)<br />
Anlage 12: UK- Special Constables (SC Dienstgrade / Schulterklappen)<br />
Anlage 13: UK- Special Constables Auszeichnungen: („commitment“)<br />
Anlage 14: NL - Vrijwillige Politie (case study)<br />
Anlage 15: NL - Vrijwillige Politie (Fotos 1)<br />
Anlage 16: NL - Vrijwillige Politie (Fotos 2)<br />
Anlage 18: NL - Vrijwillige Politie (Werbebroschüre)<br />
Anlage 19: NL - Vrijwillige Politie Auszeichnungen<br />
Anlage 20: NL – Vrijwillige und reguläre Politie / (Schulterklappen / Dienstgrade)<br />
Anlage 21: Knabe: idealtypisches <strong>Modell</strong> <strong>ein</strong>er <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong><br />
Anlage 22: Nie<strong>der</strong>sachsen: Sheriff-Hut für Schünemann<br />
Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen <strong>der</strong> Lesbarkeit nur in <strong>der</strong><br />
männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für Frauen.<br />
VIII
Literatur:<br />
Alexan<strong>der</strong>, Wolfgang (1979)<br />
Als die mo<strong>der</strong>ne Zeit die Scharwache und die Nachtwächter in <strong>der</strong> Stadt überholte.<br />
in: Göttinger Monatsblätter, S. 8-9.<br />
ständige Beilage im Göttinger Tageblatt, 6. Jahrgang, Ausgabe 69, November 1979<br />
Asche, Susanne; Bräunche, Ernst O.;<br />
Koch Manfred; Schmitt, H<strong>ein</strong>z; Wagner Christina (1998)<br />
-zitiert: Asche<br />
Karlruhe. Die Stadtgeschichte,<br />
Badenia Verlag, 1. Auflage, Karlsruhe<br />
Bachmeier, Uli, (1995)<br />
CSU-Politiker werben für die Sicherheitswacht<br />
in: Augsburger Allgem<strong>ein</strong>e, 07.03.1995, S. 3.<br />
Bayerischer Landtag (Hrsg.), (2004)<br />
Beschluss des Bayerischen Landtags<br />
Die nachstehenden genannten Än<strong>der</strong>ungsanträge werden abgelehnt:<br />
Än<strong>der</strong>ungsantrag <strong>der</strong> Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote,<br />
u.a. und Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN (Drs. 15/2071)<br />
Haushaltsplan 2005/2006<br />
hier: Auflösung <strong>der</strong> Sicherheitswacht<br />
in: Drucksache 15/2414.<br />
Besluit taken van vrijwillige ambtenaren van politie (2000)<br />
Besluit van 3 mei 1994, houdende de taken van vrijwillige ambtenaren, aangesteld voor de<br />
uitvoering van de politietaak, (Versie geldog vanaf: 03-03-2000),<br />
Staatsblad 1999, S. 421<br />
Besluit rechtsposiitie van de vrijwillige politie (2002)<br />
Besluit van 6. april 1995, houdende vasteling van regels over de rechtsposiitie van de<br />
vrijwillige ambtenaren van politie (versie geldig vanaf: 01-01-2002),<br />
Staatsblad 2001, S. 415<br />
IX
Cocker, Andrew (2001)<br />
LaFarge, Albert (editor),<br />
N.Y.P.D.: An Illustrated History,<br />
Odyssey Publications Ltd. Hong Kong, first edition.<br />
Der allgem<strong>ein</strong>e Magistrat <strong>der</strong> Stadt Göttingen (Hrsg.) (1849)<br />
Statuten für die Bürgerwehr <strong>der</strong> Stadt Göttingen,<br />
- zitiert: Statuten Bürgerwehr Göttingen,<br />
Druck H<strong>ein</strong>rich Carl Seeman, 2. Auflage, Göttingen<br />
Engel, Evamaria (2005),<br />
Die deutsche Stadt im Mittelalter,<br />
Albatros Verlag, Düsseldorf, Lizenzausgabe 2005,<br />
Originalausgabe Verlag C.H. Beck, München, 1993<br />
Gesetz über die Erprobung <strong>ein</strong>er Sicherheitswacht<br />
(Sicherheitswachterprobungsgesetz – SEG) vom 24.12.1993,<br />
(GVBl. Bayern 1993 S. 1049)<br />
Gesetz über die Sicherheitswacht in Bayern<br />
(Sicherheitswachtgesetz – SWGI in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. April 1997,<br />
(GVBl. Bayern 1997 S. 88)<br />
Gesetz über den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst (FPolDG) (1985)<br />
vom 12. April 1985, GBl. Baden-Württemberg, S. 129<br />
Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>der</strong> Inneren Sicherheit<br />
(Hessisches <strong>Freiwillige</strong>n-<strong>Polizei</strong>dienst-Gesetz – HFPG –<br />
vom 13. Juni 2000,<br />
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.),<br />
Teil I – 19. Juni 2000, S. 294 bis 296<br />
Gesetzesentwurf <strong>der</strong> Landesregierung für <strong>ein</strong> Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Hessischen<br />
<strong>Freiwillige</strong>n-<strong>Polizei</strong>dienst-Gesetzes (2004)<br />
- zitiert: Hessischer Landtag (Hrsg.), Drucksache 16/1857, S. 5,<br />
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags, Wiesbaden<br />
X
Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>der</strong> Inneren Sicherheit<br />
(Hessisches <strong>Freiwillige</strong>n-<strong>Polizei</strong>dienst-Gesetz – HFPG –<br />
vom 21. Juli 2004<br />
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.),<br />
Teil I, S. 250 bis 255<br />
Glimme, Martina (2001)<br />
Scheele, Friedrich (Hrsg.);<br />
Slaept niet die daer waeckt:<br />
von Nachtwächtern und Türmern in Emden und an<strong>der</strong>swo,<br />
Isensee Verlag, 1. Auflage, Oldenburg<br />
Henze, Wilhelm (1997)<br />
Schützenwesen und Schießsport in Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />
Bürgerwehr – Tradition –Sport,<br />
Offset Druck Jürgen Kinzel, 1. Auflage, Göttingen<br />
Hornof, Peter (2003)<br />
Die Wachpolizei in Hessen – überflüssige o<strong>der</strong> sinnvolle Ergänzung des <strong>Polizei</strong>dienstes?<br />
Leiter <strong>der</strong> Wachpolizei beim PPMH,<br />
in: Hessische <strong>Polizei</strong>rundschau, 1/2003, S. 22<br />
Kegel, Thomas; Reifenhäuser, Carola; Schaaf-Derichs, Carola (2004)<br />
Strategisches <strong>Freiwillige</strong>n – Management,<br />
Herausgeber För<strong>der</strong>ver<strong>ein</strong> für Jugend und Sozialarbeit (fjs) e.V.,<br />
1. Auflage, Berlin<br />
Kreuzner, Arthur; Schnei<strong>der</strong>, Hans (2002)<br />
<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst in Hessen,<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> wissenschaftlichen Begleitung des Pilotprojekts,<br />
Verlag für <strong>Polizei</strong>wissenschaft, Frankfurt, 1. Auflage<br />
Lindenberger, Thomas (2003)<br />
Volkspolizei,<br />
Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952-1968,<br />
Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien, 1. Auflage<br />
XI
LSOP (Hrsg.) (2003)<br />
Studi<strong>ein</strong>formatiebrochure Vrijwillige ambtenaar van politie,<br />
Apeldoorn, Version 07/2003<br />
Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional (Hrsg.) (2003)<br />
Microsoft Corporation 1993-2002,<br />
- Stichwort Napoleonische Kriege,<br />
- Stichwort Garde national)<br />
Mlodoch, Peter (2005)<br />
Sheriffhut für Schünemann,<br />
in: HAZ (Hannoverische Allgem<strong>ein</strong>e Zeitung), 27.01.2005, ohne Seite<br />
Obi-Preuß, Ingeborg (2005)<br />
K<strong>ein</strong>e Lust auf Hilfssheriffs,<br />
Polizisten sind gegen den Einsatz von Laien,<br />
in Neue Braunschweiger (Zeitung), Nr. 2, 2005, S. 1<br />
Pröve, Ralf (2000)<br />
Stadtgem<strong>ein</strong>dlicher Republikanismus und die „Macht des Volkes“,<br />
Civile Ordnungsformationen und kommunale Leitbil<strong>der</strong>,<br />
politischer Partizipation in deutschen Staaten vom Ende des 18. bis <strong>zur</strong> Mitte des 19.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts,<br />
Vandenhoeck & Ruprecht, 1. Auflage, Göttingen<br />
Ramming, Jochen (1999)<br />
Nachtwächters Werdegang.<br />
Diagnostische Analyse <strong>ein</strong>er multiplen kulturhistorischen Persönlichkeit,<br />
in: Bayerisches Jahrbuch <strong>der</strong> Volkskunde, S. 88-98,<br />
Bayerische Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften, Institut für Volkskunde, München<br />
Reibel, Carl-Wilhelm (2002)<br />
Das Fundament <strong>der</strong> Diktatur:<br />
Die NSDAP-Ortsgruppen 1932 – 1945,<br />
Verlag Ferdinand Schöningh, 1. Auflage, Pa<strong>der</strong>born, München, Wien, Zürich<br />
XII
Regeling Landelijke Politieopleidingen PO 2002 (2002)<br />
Minister van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties Regeling Landelijke<br />
Politieopleidingen PO 2002,<br />
18.12.2003, nr. EA2003/77059,<br />
Staatscourant 23.12.2003, nr. 248, S.8<br />
Rettig, F.G, (1848)<br />
Rede <strong>zur</strong> Weihe <strong>der</strong> Hauptfahne <strong>der</strong> Bürgerwehr <strong>der</strong> Stadt Göttingen,<br />
gehalten am 23. Mai 1848,<br />
Druck H<strong>ein</strong>rich Carl Seeman, 1. Auflage, Göttingen<br />
Saathoff, Albrecht (1937)<br />
Geschichte <strong>der</strong> Stadt Göttingen,<br />
bis <strong>zur</strong> Gründung <strong>der</strong> Universität,<br />
Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen<br />
Schenke, Wolf-Rüdiger (2003)<br />
<strong>Polizei</strong>- und Ordnungsrecht,<br />
C.F. Müller Verlag, 2. Auflage, Heidelberg<br />
Schlecht, Martina (1998)<br />
Sicherheitswacht geht bald auf Streife,<br />
in: Augsburger Zeitung, 28.05.1998, S. 12<br />
Schnei<strong>der</strong>, Dirk (Hrsg.) (2004)<br />
Leitfaden für den freiwilligen <strong>Polizei</strong>dienst in Baden-Württemberg,<br />
unter Mitarbeit von Gruber, Armin; Heumann, Rolf; Jäckel, Andreas; von Massenbach-Bardt,<br />
Jürgen; Loseblattwerk, etwa 1360 Seiten, 28. Erg.-Lfg. Stand: September 2004,<br />
Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden,<br />
Schumann, Peter (1999)<br />
Göttingen 1848 und 1866,<br />
in: Geschichte <strong>ein</strong>er Universitätsstadt, Band 2:<br />
Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges,<br />
Hrsg. Denecke, Dietrich und Kühn, Helga-Maria,<br />
Verlag Vandenhoeck & Rubrecht, 1. Auflage, Göttingen<br />
XIII
Seifert, Günther (1985)<br />
Merkbuch für freiwillige Helfer <strong>der</strong> Deutschen Volkspolizei,<br />
Druckerei des Ministerium des Inneren <strong>der</strong> DDR, 2. Auflage, Berlin<br />
Statutory Instrument 1965 No. 536 England and Wales (1965)<br />
The Special Constables Regulation 1965,<br />
Home Office, London<br />
Statutory Instrument 1968 No. 899 England and Wales (1968)<br />
The Special Constables (Amendment) (No. 1) Regulations 1968,<br />
Home Office, London<br />
Statutory Instrument 1992 No. 1641 England and Wales (1992)<br />
The Special Constables (Amendment) (No. 2) Regulations 1992,<br />
Home Office, London<br />
Statutory Instrument 2002 No. 3180 England and Wales (2002)<br />
The Special Constables (Amendment) Regulations 2002,<br />
Home Office, London<br />
Steenweg, Helge (1987)<br />
Das Wehr- und Wachtwesen <strong>der</strong> Stadt Göttingen im Mittelalter,<br />
in: Geschichte <strong>ein</strong>er Universitätsstadt, Band 1:<br />
Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges,<br />
Hrsg. Denecke, Dietrich und Kühn, Helga-Maria,<br />
Verlag Vandenhoeck & Rubrecht, 1. Auflage, Göttingen<br />
Stenografische Berichte, (2004)<br />
Hessischer Landtag (Hrsg.) ,<br />
16. Wahlperiode, 41 Sitzung, 13. Juli 2004, S. 2723,<br />
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags, Wiesbaden<br />
Vermathen, Ernest (2000)<br />
De geschiedenis van de reserve- en vrijwillige politie in ne<strong>der</strong>land,<br />
Eeen korte historische schets,<br />
Regiopolitie Limburg-Nord (Hrsg.), Venlo<br />
XIV
Vermathen, Ernest (2001)<br />
Flitsend Blauw,<br />
Landelijke Organisatie van Politie Vrijwilliger (LOPV),<br />
van Buuren Uitgeverij, Haarlem<br />
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Grundausbildung <strong>der</strong> Bewerber<br />
für den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst und die Fortbildung <strong>der</strong> Angehörigen des<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes (1995)<br />
vom 29. Mai 1995, Az.: 3-11.61./16,<br />
zitiert: - VwV Aus- und Fortbildung FpolD (Baden-Württemberg)<br />
Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Hessischen <strong>Freiwillige</strong>n-<strong>Polizei</strong>-Dienst-Gesetzes<br />
(HFPGDVO) vom 11. August 2004,<br />
Hessische Ministerium des Inneren und für Sport, Wiesbaden<br />
VP journaal (2003)<br />
Landelijke Organisatie van Politie Vrijwilligers (LOPV) (Hrsg.),<br />
Druckerei van Grinsven, Venlo, Ausgabe September 2003<br />
Vollzug des Gesetzes über die Erprobung <strong>ein</strong>er Sicherheitswacht in Bayern<br />
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren,<br />
vom 24.12.1993, Nrn. I C 5 – 2905.2/2 und I C 2 – 27.11<br />
Weber, Max (2002)<br />
Schriften 1894 – 1922,<br />
Ausgewählt und herausgegeben von Dirk Kaesler,<br />
Alfred Kröner Verlag, 1. Auflage, Stuttgart<br />
ohne Autor (Kürzel bb) (2005)<br />
Göttingen: <strong>Polizei</strong>präsident Wargel: „Bürgerstreifen stärken Sicherheitsgefühl“,<br />
„Wir sind doch nicht in Amerika“,<br />
in: Extra Tipp, 16 Januar 2005, S. 5.<br />
-zitiert: Extra Tipp, 16 Januar 2005, S. 5.<br />
XV
ohne Autor (Kürzel bb) (2005)<br />
Göttingen: Wargel begrüßt Bürgerstreifen,<br />
Möchtegern-Rambos o<strong>der</strong> wandelnde Notrufsäule?<br />
in: Extra Tipp, 16 Januar 2005, S. 1<br />
-zitiert: Extra Tipp, 16 Januar 2005, S. 1<br />
ohne Autor (cwo) (2005)<br />
Schünemanns Hlfssheriffs sind umstritten,<br />
in: HAZ (Hannoverischer Allgem<strong>ein</strong>e Zeitung) 13.01.2005<br />
- zitiert: cwo, in HAZ 13.01.2005 (ohne Seite)<br />
Internetquellen:<br />
www.newsclick.de/recommend/readURL.jsp?receiverID=695966&urlID=695969<br />
(Stand 20.06.2005)<br />
http://www.carlvonclausewitz.de/vom_kriege.php (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.ifdt.de/0403/Artikel/boehmhank.htm (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_3.html (Stand 20.06.2005)<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Märzrevolution (Stand 20.06.2005)<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bund (Stand 20.06.2005)<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerwehr (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.buergergarde-neustadt.de/Historie_Hintergrund.html (Stand 20.06.2005)<br />
www.cochemer-buergerwehr.de (Stand 20.06.2005)<br />
www.heidelsheim.de/Ver<strong>ein</strong>e/Buergerwehr/BW_82-02/bw_82-02.html (Stand 20.06.2005)<br />
www.bayern-buergerwehr.de/Geschichte.html (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.see-blick.de/lblockwart.html (Stand 20.06.2005)<br />
XVI
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http://hedram.de/WSP/1990-O/fh-vp1990-O.htm (Stand 20.06.2005)<br />
http://home.media-n.de/12911/1633700.htm (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.mdr.de/Drucken/1777892-5163.html (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.waz.de/osr/osr.ddr_sprache.begriffe_68446.php (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_3.html (Stand 20.06.2005)<br />
http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_8.html (Stand 20.06.2005)<br />
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(Stand 30.07.2005)<br />
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http://de.wikipedia.org/wiki/Fallex_62 (Stand 30.07.2005)<br />
http://www.freiwilliger-polizeidienst.de/html/2005.html (Stand 30.07.2005)<br />
XVII
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http://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisse_<strong>der</strong>_Landtagswahlen_in_Hessen (Stand 30.07.2005)<br />
http://www.projektwerkstatt.de/gav/texte/cdu_polizei.html (Stand 30.07.2005)<br />
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=fcf70ee1-825a-f6f8-6373-<br />
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XVIII
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http://www.lopv.nl/choice/vp/vp409-3.htm (05.08.2005)<br />
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http://www.lopv.nl/choice/vol/medail.htm (05.08.2005)<br />
XIX
http://home.wanadoo.nl/gysen/politie_site_ne<strong>der</strong>land/politie/rangen/inhoudpolrangen.htm<br />
(05.08.2005)<br />
http://home.wanadoo.nl/gysen/politie_site_ne<strong>der</strong>land/politie/rangen/inhoudpolrangen2.htm<br />
(05.08.2005)<br />
http://www.thamesvalley.police.uk/recruiting/specials/pdf/injury.pdf (05.08.2005)<br />
http://www.berlineonline.de/berliner-kurier/berlin/87239.html (05.08.2005)<br />
Sonstige verwendete (graue) Literatur:<br />
(liegen dem Autor im Original vor, können ggf. vorgelegt werden)<br />
Aufenanger, Winfried (2003)<br />
<strong>Polizei</strong>präsidium Nordhessen, <strong>Polizei</strong>direktion Kassel 1, 2. <strong>Polizei</strong>revier – Vellmar,<br />
Zusammenstellung: Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>helfer, Kassel<br />
Ausbildungsplan für die Grundausbildung von Bewerbern für den <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>dienst (1995) (Baden-Württemberg)<br />
vom 29. Mai 1995, Az.: 3-1161.6/12,<br />
zitiert: Ausbildungsplan <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst<br />
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, (Hrsg.) (ohne Jahr)<br />
- ohne Autor,<br />
Bericht <strong>zur</strong> „Sicherheitswacht in Bayern“, S. 1,<br />
Das Kommando (1914)<br />
- ohne Autor<br />
Allgem<strong>ein</strong>e Anweisung für die Bürgerwehr <strong>der</strong> Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe<br />
ohne Verlag, 1. Auflage, Karlsruhe,<br />
Stadtarchiv Karlsruhe,<br />
Abt. 8/Sts 11, Nr. 66<br />
XX
Diehl, Jürgen (2004)<br />
„<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst am Beispiel <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>direktion Marburg-Biedenkopf“,<br />
- unveröffentlichtes Vortragsmanuskript<br />
Hessische <strong>Polizei</strong>schule (2000)<br />
- ohne Autor<br />
Abteilung Fortbildung – F 01,<br />
Zusammenstellung:<br />
Lerninhalte <strong>zur</strong> Ausbildung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes, Stand 27. Juni 2000<br />
Helsen, H.W.J., (2000)<br />
Commentaar Besluit rechtspositie vrijwillige politie, 6 april 1995, S. 6<br />
Hoogendoorn, J.J. (2003)<br />
Beleidsnotitie Vrijwillige Politie 2003,<br />
Apeldoorn<br />
Hoogendoorn, J.J. (2004)<br />
Concept Volontaris,<br />
Apeldoorn, April 2004<br />
Home Office Circular, (2000)<br />
Special Constables: Eligibility for Recruitment,<br />
HOC 12/2000, 06.04.2000, London<br />
Innenministerium Baden-Württemberg, (2003)<br />
- ohne Autor,<br />
<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst, 26.06.03, Nr. 4 / S. 3, Stuttgart<br />
Remkes, J.W. (2004)<br />
(Minister van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties)<br />
De toekomst van de vrijwillige politieambtenaar,<br />
Ausarbeitung EA2004/66408, 17. Juni 2004<br />
Ruhmich, Günter (1996)<br />
Sicherheitswacht in Augsburg – Erfahrungsbericht – Stand: 01.02.1996, S. 5<br />
XXI
Rohde, Claudia; Gerg, Michael; Lipp, Mathias; Mayer, Martin (2002)<br />
„Der <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>dienst in Baden-Württemberg – <strong>ein</strong>e institutionalisierte Form <strong>der</strong><br />
Bürgerbeteiligung als Bindeglied zwischen Bürger und <strong>Polizei</strong>,<br />
Seminararbeit für das Seminar<br />
„Bürgerbeteiligung im Bereich <strong>der</strong> Kriminalitätskontrolle“,<br />
<strong>Polizei</strong>führungsakademie Münster, Fachbereich <strong>Polizei</strong>liches Management<br />
Personalakte Nachtwächter Fischer (1850 – 1905),<br />
Personalakte Reservenachtwächter Adelhelm. (1917),<br />
Archiv Stadt Göttingen.<br />
Signatur: Pol-Dir. F. 1 Nr.19<br />
Koordinationsvertrag (Muster) (2005)<br />
zwischen dem Land Hessen und er Stadt (…)<br />
Über den Einsatz des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes im Bereich <strong>der</strong> …<br />
Sowie des Landkreises (…),<br />
Hessische Ministerium des Inneren und für Sport, Wiesbaden<br />
Northumbria Police, (2005)<br />
Uniform Entitlement, Special Constable – Male,<br />
Newcastle Upon Tyne<br />
Northumbria Police (2005)<br />
Special Constabulary Personal Development Portofolio,<br />
2. Ausgabe, Newcastle Upon Tyne, S. 2.<br />
Northumbria Police, (2004)<br />
General Guidance for Special Constables, 24.08.2004 ,<br />
(Intranet Dokument)<br />
Northumbria Police, (2005)<br />
Special Induction, Action Plans 5 th march – 20 th march 2005.<br />
Northumbria Police Training Unit, (2004)<br />
Northumbria Police, Special Constabulary Pre-Induction Pack, Newcastle Upon Tyne,<br />
- zitiert: Special Constabulary Pre-Induction Pack<br />
XXII
Newcastle Police, (2005)<br />
Continuation trainig plan,<br />
Newcastle Upon Tyne<br />
Oldham, Andy (2004)<br />
Vortrag: The Special Constabulary, Reserve Policing in the UK an introduction,<br />
11/2004<br />
Verwaltungsvorschrift: Unfallfürsorge <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (ohne Datum)<br />
Innenministerium Baden-Württemberg,<br />
Werkgroep vrijwillige politie (2002)<br />
De vrijwillige ambtenaar van politie:<br />
Perspectief voor de toekomst,<br />
- ohne Ort<br />
Geführte Interviews, anonyme Befragungen und teilnehmende Beobachtungen:<br />
Bayern:<br />
Interview (19.01.2005)<br />
mit EPHK Ruhmich, Günter,<br />
Leiter <strong>der</strong> Zentralen Dienste <strong>Polizei</strong>direktion Augsburg,<br />
Koordinator <strong>der</strong> Sicherheitswacht in Augsburg.<br />
Inhalt: Befragung <strong>zur</strong> Sicherheitswacht.<br />
Interview (19.01.2005)<br />
mit den Angehörigen <strong>der</strong> Sicherheitswacht, Strauß, Werner; Weber, Herbert,<br />
Inhalt: Befragung zu ihrer Tätigkeit als Angehörige <strong>der</strong> Bayrischen Sicherheitswacht<br />
Anonyme Befragung (19.01.2005)<br />
<strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Augsburg,<br />
Inhalt: Kenntnisse über die Sicherheitswacht und Einstellung bzgl. <strong>der</strong> Sicherheitswacht<br />
XXIII
Baden-Württemberg:<br />
Interview (30.09.2004)<br />
mit POK Jürgen Ziegler,<br />
Koordinator des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes im <strong>Polizei</strong>revier Waldshut.<br />
Inhalt: Befragung zum <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst.<br />
Interview (01.10.2004)<br />
Christian von Malchus, Angehöriger des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes<br />
Inhalt: Befragung zu s<strong>ein</strong>er Tätigkeit als Angehörige des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes<br />
Anonyme Befragung (01.10.2004)<br />
<strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Waldshut,<br />
Inhalt: Einstellung zum <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst<br />
Hessen:<br />
Interview (03.03.2005)<br />
Strittmatter, Hans, Angehöriger des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes,<br />
Inhalt: Befragung zu s<strong>ein</strong>er Tätigkeit als Angehörige des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes<br />
Anonyme Befragung (25.04.2005)<br />
<strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Vellmar,<br />
Inhalt: Einstellung zum <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst<br />
England:<br />
Interview (14.03.2005)<br />
Force Commandant Blackett, Special Constabulary Newcastle, UK,<br />
Inhalt: Befragung zu s<strong>ein</strong>er Tätigkeit als Kommandant <strong>der</strong> Special Constabulary in<br />
Northumbria<br />
Interview / Teilnehmende Beobachtung (15.03.2005)<br />
Special Constable Tim Martin,<br />
Inhalt: Befragung zu s<strong>ein</strong>er Tätigkeit als Angehöriger <strong>der</strong> Special Constabulary<br />
XXIV
Anonyme Befragung (15.03.2005)<br />
<strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Blyth,<br />
Inhalt: Einstellung <strong>zur</strong> Special Constabulary<br />
Nie<strong>der</strong>lande:<br />
Interview<br />
Fred Niesink Angehöriger <strong>der</strong> vrijwillige Politie (29.03.2005)<br />
Inhalt: Befragung zu s<strong>ein</strong>er Tätigkeit als Angehörige des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes<br />
Anonyme Befragung (30.03.2005)<br />
<strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Apeldoorn,<br />
Inhalt: Einstellung <strong>zur</strong> vrijwillige politie<br />
XXV
A) Einleitung<br />
Seit 2001 wird von <strong>der</strong> Fachhochschule des Bundes Berlin <strong>der</strong> Europa-Aufbaustudiengang<br />
„Europäisches Verwaltungsmanagement“ angeboten. Ziel <strong>der</strong> Ausbildung ist nicht nur <strong>ein</strong>e<br />
theoretische Vermittlung von Wissen, son<strong>der</strong>n auch das Erlernen praktischer Fähigkeiten,<br />
<strong>der</strong> so genannten „Europakompetenz“. Diesen praktischen Impetus des neuen<br />
Studienganges findet man mit Blick auf die Studienordnung mit ihrem großen Gewicht von<br />
Projekt- und Praxisphasen, bestätigt. Insbeson<strong>der</strong>e das obligatorische 6-wöchige Praktikum<br />
im Ausland dient <strong>der</strong> Horizonterweiterung und dem Erlebnis <strong>der</strong> Relativität <strong>der</strong> eigenen<br />
Organisations- und Denkmodelle. Zudem wirkt <strong>der</strong> Auslandsaufenthalt als nucleus, aus dem<br />
sich transnationale Netzwerke entwickeln, welche im Idealfall best practice <strong>Modell</strong>e nach den<br />
Regeln von compare and contrast sichtbar und zugänglich machen.<br />
Im Rahmen s<strong>ein</strong>es Auslandspraktikums war <strong>der</strong> Verfasser als <strong>Polizei</strong>beamter bei dem New<br />
York Police Departement und <strong>der</strong> Lokalen Politie in Antwerpen. Während des Aufenthalts in<br />
New York fand dort die 2. Reserve Police Officer Conference statt. Bei diesem Treffen <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>freiwilligen aus <strong>der</strong> ganzen Welt erkannte <strong>der</strong> Autor den Beitrag, den die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>zur</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit in ihren Städten leisten.<br />
Fasziniert von diesem Engagement beschloss <strong>der</strong> Autor, die Ersch<strong>ein</strong>ungsformen <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> in Europa näher zu untersuchen. Da bekanntlich alle Theorie grau ist, und<br />
nur des Lebens grüner Baum wirkliche Erkenntnis bringt, entschloss sich <strong>der</strong> Autor,<br />
ergänzend zu bibliografischen Studien auch Hospitationen vorzunehmen.<br />
Dem Autor gelang es mit <strong>der</strong> Hilfe von <strong>Polizei</strong>kollegen, sich <strong>der</strong>en <strong>Freiwillige</strong>norganisationen<br />
vor Ort anzuschauen und mit freiwilligen Polizisten auf Streife zu gehen. Der Verfasser<br />
besuchte die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>reserve in Baden-Württemberg (Waldshut-Tiengen), die<br />
Sicherheitswacht in Bayern (Augsburg), den <strong>Freiwillige</strong>n Ordnungs- und Streifendienst in<br />
Hessen (Kassel), die Special Constables in England (Newcastle) und die Vrijwillige Politie in<br />
den Nie<strong>der</strong>landen (Apeldoorn). Im Rahmen s<strong>ein</strong>er Hospitationen lernte <strong>der</strong> Autor<br />
unterschiedliche <strong>Freiwillige</strong>nmodelle kennen, welche sich in verschiedenen<br />
Entwicklungsstadien befinden: auf <strong>der</strong> <strong>ein</strong>en Seite die lebendige Tradition von<br />
<strong>Polizei</strong>freiwilligen in England und den Nie<strong>der</strong>landen und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite die von<br />
Ressentiments und <strong>ein</strong>seitig polarisieren<strong>der</strong> politischer Diskussion geprägte Haltung in den<br />
deutschen Län<strong>der</strong>n. Schnell taucht hier das Schlagwort vom Blockwart o<strong>der</strong> Rambotypen in<br />
den Medien auf. Beson<strong>der</strong>s spannend war/ist es für den Autor, dass sich im Bereich <strong>der</strong><br />
Implementierung <strong>ein</strong>er <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> in Hessen und Nie<strong>der</strong>sachsen <strong>zur</strong> Zeit viel<br />
bewegt. Der Verfasser konnte an <strong>ein</strong>er SPD- und <strong>ein</strong>er CDU- Podiumsdiskussion sowie<br />
<strong>ein</strong>er Bürgerversammlung im Vorfeld <strong>der</strong> Ratsabstimmung über die Einführung des<br />
freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienstes in Vellmar teilnehmen.
Nie<strong>der</strong>sachsens CDU-Landesregierung möchte <strong>ein</strong>en freiwilligen Ordnungs- und<br />
Streifendienst 2006 starten. Hier hatte <strong>der</strong> Autor als Mitarbeiter <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>direktion Göttingen die Gelegenheit, die Pressereaktionen umfassend zu verfolgen.<br />
Die öffentliche Sicherheit ist <strong>der</strong> zentrale Wert, ohne diese verliert unser gut konstruiertes<br />
Leben das Fundament. Geschützt werden Individual- und Kollektivrechtsgüter: die<br />
Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen sowie<br />
den Bestand und das Funktionieren des Staates und s<strong>ein</strong>er Einrichtungen. 2<br />
In diesem Sinne „(…) verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Bürgern in <strong>ein</strong>em Raum<br />
<strong>der</strong> Freiheit, <strong>der</strong> Sicherheit und des Rechts <strong>ein</strong> hohes Maß an Sicherheit zu bieten (…)“ (Art.<br />
29 Abs. 1 EUV). Diese Vorgaben vollziehen sich durch die Stärkung und Institutionalisierung<br />
<strong>der</strong> internationalen <strong>Polizei</strong>kooperation, namentlich im Rahmen des Schengener<br />
Durchführungsüber<strong>ein</strong>kommens und des Europäischen <strong>Polizei</strong>amtes Europol.<br />
Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Zuständigkeit für die Mitgliedsstaaten wird jedoch nicht beschränkt.<br />
(Art. 33 EUV). Insofern ist nach wie vor <strong>der</strong> Nationalstaat für uns <strong>der</strong> Garant für die<br />
öffentliche Sicherheit. Er hat das Gewaltmonopol und soll uns vor Übergriffen jeglicher Art<br />
schützen – so die tradierte Vorstellung vieler Bürger. Die terroristischen Anschläge vom 11.<br />
September 2001 (New York), vom 11. März 2004 (Madrid) und vom 07./21. Juli 2005<br />
(London) haben uns <strong>ein</strong>dringlich vor Augen geführt, wie verwundbar unsere öffentliche<br />
Sicherheit ist. Von <strong>ein</strong>em Moment zum an<strong>der</strong>en bricht archaische Gewalt und Zerstörung in<br />
unser Leben <strong>ein</strong>, Gesetze und Regeln verlieren Ihre Bedeutung. Wohl <strong>der</strong> Bevölkerung, die<br />
auf Ereignisse dieser Art vorbereitet ist! Zum Schutz vor, respektive um adäquate<br />
Reaktionen bei solchen Ereignissen zu erzielen, reichen die professionellen Dienste: <strong>Polizei</strong>,<br />
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste all<strong>ein</strong> nicht aus. Aber auch die<br />
alltägliche Massenkriminalität, welche den Einzelnen z.B. in Form <strong>ein</strong>er Sachbeschädigung<br />
trifft, ist (insbeson<strong>der</strong>e in Zeiten knapper Staatskassen) nicht all<strong>ein</strong> durch die staatlichen<br />
Organisationen zu bewältigen. Der Bürger muss wie<strong>der</strong> selbst aktiv werden und<br />
Verantwortung übernehmen. Es darf nicht nur vom Staat gefor<strong>der</strong>t werden, son<strong>der</strong>n man<br />
muss sich als Teil des Staates verstehen. Dem aktivierenden Staat muss es gelingen, dass<br />
die Zivilgesellschaft wie<strong>der</strong> Verantwortung für Ihre Sicherheit übernimmt.<br />
„Community building“ ist <strong>der</strong> Begriff, <strong>der</strong> in diesem Zusammenhang im angelsächsischen<br />
Sprachgebrauch treffend verwendet wird. Gesellschaft und Demokratie sind auf engagierte<br />
Bürgerinnen und Bürger abgewiesen. 3 Die Arbeit als <strong>Freiwillige</strong>r im <strong>Polizei</strong>dienst könnte in<br />
diesem Kontext <strong>ein</strong> entscheiden<strong>der</strong> Beitrag <strong>zur</strong> Stabilisierung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit<br />
s<strong>ein</strong>. Darüber hinaus wird aber auch das Humankapital des <strong>ein</strong>zelnen erhöht, dies wie<strong>der</strong>um<br />
erhöht s<strong>ein</strong>e Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hierfür ist <strong>ein</strong> strategisches Sicherheits- und<br />
2 Schenke, S. 24.<br />
3 Kegel, Reifenhäuser, Schaafs-Derichs, S. 1.<br />
2
<strong>Freiwillige</strong>nmanagement nötig. Einen Weg hierhin aufzuzeigen ist das Anliegen dieser Arbeit.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, hat <strong>der</strong> Autor für diese Masterarbeit folgenden Weg gewählt:<br />
Im ersten Kapitel zeichnet <strong>der</strong> Verfasser zunächst die Geschichte <strong>der</strong> Bürgerpartizipation im<br />
Rahmen <strong>der</strong> inneren Sicherheit nach. Nachtwächter, Bürgerwehren, Blockwarte und<br />
<strong>Freiwillige</strong> Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei werden dem Leser begegnen. Im zweiten Kapitel folgt <strong>ein</strong>e<br />
Darstellung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>ntypologie. Welche Motivation steht hinter dem Engagement als<br />
<strong>Freiwillige</strong>r im Sicherheitsbereich? Im Rahmen des dritten Kapitel konstruiert <strong>der</strong> Autor i.S.v.<br />
Max Weber den Idealtypus <strong>ein</strong>er <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>. Dieses idealtypisches Denkgebilde<br />
erfüllt zwei Funktionen, zum <strong>ein</strong>en soll es i.S.e. <strong>ein</strong>er Utopia die (- aus Sicht des Autors-)<br />
erstrebenswerte Organisation <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> skizzieren, zum an<strong>der</strong>en soll es bei <strong>der</strong><br />
Synopse <strong>der</strong> Konvergenzen und Divergenzen <strong>der</strong> verschiedenen <strong>Modell</strong>e aus den besuchten<br />
Län<strong>der</strong>n auch als praktisches Werkzeug i.S.e. Messlatte Verwendung finden, siehe Kapitel 5.<br />
(Synopse <strong>der</strong> Konvergenzen und Divergenzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>). Das vierte Kapitel dient <strong>der</strong><br />
Deskription <strong>der</strong> besuchten <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Modell</strong>e in Deutschland (Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Hessen) England und den Nie<strong>der</strong>landen. Neben <strong>der</strong> Exegese <strong>der</strong> jeweiligen<br />
gesetzlichen Grundlagen erfolgt die Darstellung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> Hospitationen gewonnen<br />
Eindrücke und Informationen. Im fünften Kapitel wird die Synopse <strong>der</strong> Konvergenzen und<br />
Divergenzen präsentiert. Hier werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Deskription aus Kapitel 4<br />
zusammengeführt und zudem mit dem Idealtypus aus Kapitel 3 kontrastiert. Im sechsten<br />
Kapitel schließlich unternimmt <strong>der</strong> Autor <strong>ein</strong>en Ausblick, in dessen Rahmen er konkrete<br />
Thesen formuliert. Was ist nötig, damit die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> helfen kann, die öffentliche<br />
Sicherheit in <strong>der</strong> EU zu gewährleisten?<br />
B. Geschichte <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong><br />
In diesem Kapitel werden die geschichtlichen Wurzeln des Untersuchungsgegenstandes -<br />
<strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> - freigelegt. Ziel ist es, die historischen Ersch<strong>ein</strong>ungsformen <strong>der</strong> freiwilligen<br />
und obligatorischen Bürgerbeteiligung im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit exemplarisch näher<br />
kennen zu lernen. In den aktuellen Diskussionen, insbeson<strong>der</strong>e um <strong>ein</strong>e Einführung <strong>ein</strong>er<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen und Hessen, wird immer wie<strong>der</strong> auf diese<br />
geschichtlichen Vorläufer hingewiesen. Begriffe wie Nachtwächter, Bürgerwehr, Blockwart,<br />
Abschnittsbevollmächtiger tauchen in <strong>der</strong> aktuellen Diskussion auf. Daher ist es umso<br />
erfor<strong>der</strong>licher, zunächst diese Ersch<strong>ein</strong>ungsformen <strong>der</strong> Bürgerpartizipation und<br />
Volksbewaffnung in ihrem jeweiligen Kontext zu betrachten.<br />
I. Die mittelalterliche Stadt<br />
Seit dem 10 Jahrhun<strong>der</strong>t entstanden an den Schnittpunkten <strong>der</strong> deutschen und<br />
europäischen Handelswege Kaufmannssiedlungen und kl<strong>ein</strong>e Städte.<br />
3
Zunächst hatten diese Siedlungen <strong>ein</strong>en Stadtherrn und standen unter dessen Schutz. Mit<br />
<strong>der</strong> Zeit verän<strong>der</strong>ten sich die Verhältnisse, das Rittertum verfiel, und die Burgherren konnten<br />
und wollten den Schutz <strong>der</strong> Städte nicht mehr garantieren. Die Städte wurden unabhängiger.<br />
Die ehemaligen Beschützer wandelten sich in Raubritter. Sie fielen in die Städte <strong>ein</strong>, um zu<br />
plün<strong>der</strong>n: z.B. Getreide und Vieh. Zudem trieben auch Banden ihr Unwesen und machten<br />
die Straßen unsicher, was beson<strong>der</strong>s die Kaufleute traf. Das Mittel <strong>der</strong> erklärten Fehde<br />
wurde sogar von Herzögen und Bischöfen genutzt, um Beute in den Städten zu machen,<br />
wenn ihre Schutzgeldfor<strong>der</strong>ungen nicht erfolgreich waren. Zur <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong> inneren<br />
und äußeren Sicherheit ergriffen die Städte Maßnahmen. Es wurden Befestigungsanlagen<br />
geschaffen, d.h. um die Stadt wurde <strong>ein</strong> Wall, <strong>ein</strong>e Mauer o<strong>der</strong> <strong>ein</strong> Graben angelegt. Vor <strong>der</strong><br />
Stadt wurden Landwehren und Wachtürme erbaut. 4 Im Mittelalter war die Bewachung <strong>der</strong><br />
Stadt nach außen und nach innen somit überlebenswichtig. 5 Die Verteidigung <strong>der</strong> Stadt war<br />
<strong>ein</strong>e Bürgerpflicht. Die Mauer wurde in Abschnitte aufgeteilt und <strong>der</strong>en Verteidigung lag in<br />
den Händen <strong>der</strong> <strong>ein</strong>zelnen Handwerkerzünfte (z.B. Görlitz) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>ein</strong>zelnen Stadtviertel<br />
(z.B. Nürnberg und Bremen). 6<br />
Am Beispiel von dem mittelalterlichen Göttingen soll die Organisation <strong>der</strong> Verteidigung durch<br />
die Bürger exemplarisch näher betrachtet werden:<br />
Um die Sicherheit nach außen zu gewährleisten, beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt Göttingen,<br />
dass alle Bürger ihre eigenen Waffen zu stellen hatten. Die Art <strong>der</strong> Waffe war abgestuft nach<br />
dem Vermögen des Bürgers. 1340 reichte bei <strong>ein</strong>em geringen Vermögen bis 5 Mark <strong>ein</strong><br />
Spieß und <strong>ein</strong> Beil. Die Vermögenden mit mehr als 60 Mark mussten <strong>ein</strong>e vollständige<br />
Bewaffnung stellen, d.h. <strong>ein</strong>en Spieß, <strong>ein</strong> breites Beil, <strong>ein</strong>en Gürtel, <strong>ein</strong>e Jacke, <strong>ein</strong>en<br />
Harnisch, <strong>ein</strong>en Helm und <strong>ein</strong> Schild und vermutlich auch <strong>ein</strong>e Armbrust. 7 Die Verteidigung<br />
<strong>der</strong> Wallanlage mit ihren Toren und Türmen wurde durch die wehrfähigen Meister und<br />
Gesellen <strong>der</strong> sechs Zünfte sichergestellt. 8 Jede Zunft übernahm <strong>ein</strong>en Abschnitt <strong>der</strong><br />
Wallanlage. Auf dem Marktplatz hatten sich die Bürger zu versammeln, die k<strong>ein</strong>er Zunft<br />
angehörten (sog. „M<strong>ein</strong>heit“). Diese wurden als <strong>ein</strong>e Art Mobile<strong>ein</strong>satztruppe <strong>ein</strong>gesetzt. 9<br />
1448 waren 536 Wehrpflichtige verzeichnet, hinzukamen etwa noch 500 Wehrpflichtige <strong>der</strong><br />
M<strong>ein</strong>heit. 10 Zudem beschäftigte die Stadt Göttingen seit dem 14. Jahrhun<strong>der</strong>t zusätzlich<br />
ständig Söldnertruppen. Diese umfassten <strong>ein</strong>en Hauptmann und etwa 20 Söldner. In<br />
Kriegszeiten konnte die Anzahl auch auf etwa 45 Personen steigen. 11<br />
4 Henze, S. 13.<br />
5 Glimme, S. 20.<br />
6 Engel, S. 75.<br />
7 Steenweg, S. 212/213.<br />
8 Steenweg, S. 215.<br />
9 Steenweg, S. 217.<br />
10 Steenweg, S. 219.<br />
11 Steenweg, S. 224.<br />
4
II. Nachtwächter<br />
Um die Sicherheit nach innen zu gewährleisten, rekrutierten die Städte Ihre Nachtwachen<br />
zunächst aus dem Kreis ihrer Bürger. Die tauglichen Männer hatten den Wachdienst reihum<br />
zu leisten. Die Stadt wurde die ganze Nacht bewacht, indem auf vorgeschriebenen Routen<br />
patrouilliert wurde. Die Hellebarde wurde zu diesem Zwecke von Nachtwächter zu<br />
Nachtwächter gereicht, um zu gewährleisten, dass je<strong>der</strong> Bürger s<strong>ein</strong>er Wachpflicht<br />
nachkommt. Die Hellebarde war somit Waffe und Amtssymbol. In größeren Gem<strong>ein</strong>den<br />
verrichteten mehrere Nachtwächter gem<strong>ein</strong>sam ihren Dienst, so genannte „Scharwachen“. In<br />
Göttingen hatte diese Wachtruppe ihre Unterkunft im alten Rathaus. 12 1460 wurde in<br />
Göttingen <strong>ein</strong>e ausführliche Wachtordnung erlassen. 13 Im Spätmittelalter florierten die Städte<br />
und die Stadtbürger hatten die finanziellen Mittel, um sich <strong>der</strong> persönlichen Wachpflicht<br />
durch Zahlung von Wachgeld an Stellvertreter zu entledigen.<br />
14<br />
Das bezahlte<br />
Nachtwächteramt etablierte sich. 15 Die Anzahl <strong>der</strong> bezahlten Wächter betrug 1421/22 in<br />
Göttingen die stattliche Anzahl von 40 Personen, dabei handelte es sich um 12<br />
patroullierende Nachtwächter. 16 1880 waren immerhin noch 14 Nachtwächter <strong>zur</strong><br />
Bewachung <strong>der</strong> Innenstadt und <strong>der</strong> Außenstadt angestellt. Unterstützung leisteten zudem<br />
zwei so genannte „Schleichwächter“. Diese waren nicht <strong>ein</strong>em <strong>der</strong> sieben Reviere<br />
zugeordnet, son<strong>der</strong>n hatten die Aufgabe in unregelmäßige Abständen die stadtbekannten<br />
Quartiere und Schlupflöcher Göttingens „abzuschleichen“. 17 In kl<strong>ein</strong>eren Gem<strong>ein</strong>den tauchen<br />
erst ab dem 17. Jahrhun<strong>der</strong>t Belege für bezahlte Nachtwächter auf. 18 Teilweise erhielt sich<br />
<strong>der</strong> persönliche Wachdienst durch die Bürger bis ins 19. Jahrhun<strong>der</strong>t. 19<br />
1. Begriff<br />
Der Begriff Nachtwächter war im Mittelalter <strong>ein</strong> Obergriff. Er unterglie<strong>der</strong>te sich in die von<br />
festen Posten agierenden Turm- („Türmern“) und Torwärter sowie den durch die Straßen und<br />
Gassen patrouillierenden Wachleuten. 20<br />
2. Aufgaben<br />
Die wichtigste Aufgabe <strong>der</strong> Nachtwächter war <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> eng bebauten Städte vor<br />
Feuer. Sobald sie <strong>ein</strong> Feuer sahen, wurde mit <strong>ein</strong>er lauten Holzknarre („Ratel“) Lärm<br />
gemacht und laut „Brand“ gerufen, um die Nachbarn zu wecken. Diese waren verpflichtet,<br />
unverzüglich <strong>ein</strong>e Löschgruppe <strong>zur</strong> Feuerbekämpfung zu bilden. 21 Die Nachtwächter hatten<br />
zudem für Ruhe und Sicherheit während <strong>der</strong> Nacht zu sorgen. Hierzu gehörte auch die<br />
12 Alexan<strong>der</strong> S. 8.<br />
13 Saathoff, S. 135.<br />
14 Glimme, S. 16.<br />
15 Ramming, S. 88.<br />
16 Steenweg, S. 225.<br />
17 Alexan<strong>der</strong>, S. 8.<br />
18 Ramming S. 86<br />
19 Ramming S. 85.<br />
20 Ramming S. 85.<br />
21 Cocker, S. 4.<br />
5
Kontrolle <strong>der</strong> Sperrzeit. Diese Tätigkeit führte zu den oft dokumentierten<br />
Aus<strong>ein</strong>an<strong>der</strong>setzungen zwischen Nachtwächtern und Studenten. Des Weiteren leisteten sie<br />
präventive Arbeit, um Straftaten zu verhin<strong>der</strong>n. Geöffnete Haustüren, offen stehende Fenster<br />
o<strong>der</strong> an Häuser angestellte Leitern wurden den Bewohnern <strong>zur</strong> Kenntnis gebracht, und somit<br />
die Gefahr <strong>ein</strong>es Haus<strong>ein</strong>bruchs gebannt. 22 Zudem übten die Gassenwächter auch <strong>ein</strong>e<br />
Kontrollfunktion gegenüber den Turm- und Torwärtern aus. Diese waren verpflichtet, sich auf<br />
Anruf zu melden, um ihre Wachsamkeit zu dokumentieren. Die „Stundenrufe“ <strong>der</strong><br />
Gassenwächter dienten <strong>der</strong> Demonstration ihrer eigenen Wachsamkeit. Innerhalb <strong>der</strong> Stadt<br />
waren so genannte „Schreiplätze“ festgelegt, wo die Stundenrufe zu erfolgen hatten. Die<br />
Abfolge <strong>der</strong> „Schreiplätze“ ergab die vorab geplante Patrouillienstrecke. 23<br />
3. Unehrlicher Beruf:<br />
Der Nachtwächterberuf war mit den Stigmata des „unehrlichen Berufs“ belegt. Der im<br />
Mittelalter weit verbreitete Aberglaube war <strong>der</strong> Grund für Attributierung als „unehrlicher“<br />
Beruf. Alle Berufe, welche mit Dunkelheit, Schmutz, Kot, Krankheit o<strong>der</strong> Tod in<br />
Zusammenhang standen, wurden argwöhnisch betrachtet. (So auch <strong>der</strong> Henker,<br />
Totengräber, Gefängniswärter, Schäfer, Töpfer, Ba<strong>der</strong>, Gassenkehrer) Die Angst vor<br />
Verdammung ließ die Bürger Abstand halten. Wer <strong>ein</strong> „ehrloses Gewerbe“ ausübte, konnte<br />
das Bürgerrecht nicht erwerben. Erst im Jahre 1731 wurde die Ehrlosigkeit per Gesetz<br />
aufgehoben. 24<br />
4. Ausrüstung:<br />
Bis zum 18.Jahrhun<strong>der</strong>t trugen die städtischen Nachtwächter die übliche Zivilkleidung <strong>der</strong><br />
nie<strong>der</strong>en Bürgerschicht. All<strong>ein</strong> <strong>ein</strong> Abzeichen konnte sie legitimieren. Mit den<br />
Heerresuniformierungen nach französischem Vorbild erhielten schließlich auch die<br />
städtischen Nachtwächter <strong>ein</strong>heitliche Bekleidung. In Berlin bekamen die Nachtwächter<br />
<strong>ein</strong>en langen blauen Mantel, zudem <strong>ein</strong>en Spieß, <strong>ein</strong>en Säbel und <strong>ein</strong> Signalhorn. Dem<br />
Uniformierungstrend schlossen sich größere Städte wie Dresden, Hamburg und Frankfurt am<br />
Main an. Der für den Nachtdienst obligatorische Mantel war überall vorgesehen, jedoch<br />
konnte die Farbe und Form unterschiedlich ausfallen. Auch die Kopfbedeckung war nicht<br />
<strong>ein</strong>heitlich, son<strong>der</strong>n von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Eine weite Über<strong>ein</strong>stimmung<br />
herrschte bei <strong>der</strong> Ausstattung mit <strong>ein</strong>er schon im Mittelalter gebräuchlichen Stangenwaffe<br />
(Spieß o<strong>der</strong> Hellebarde) und <strong>ein</strong>em Signalhorn. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese<br />
Gegenstände repräsentative Amtssymbole dargestellt haben und weniger funktionalen<br />
Charakter hatten. Diese Vermutung liegt nahe, da diese Waffen für den Nahkampf eher<br />
ungeeignet sind. Anstatt <strong>der</strong> Stangenwaffe führte <strong>der</strong> Nachtwächter später <strong>ein</strong>e mo<strong>der</strong>ne<br />
22 Glimme, S. 29.<br />
23 Ramming, S. 86<br />
24 Scheele, S. 17.<br />
6
Stich- o<strong>der</strong> Schusswaffe mit sich. 25 In den norddeutschen Städten wurde das Signalhorn<br />
durch <strong>ein</strong>e „Rattel“ (Klapperwerk o<strong>der</strong> sienesische Knarren) ergänzt o<strong>der</strong> war hier sogar<br />
wichtiger als das Horn. 26 Die nach heutiger Vorstellung obligatorische Laterne lässt sich<br />
historisch kaum nachweisen. Ab dem 18. Jahrhun<strong>der</strong>t führten die Nachtwächter jedoch<br />
Wachhunde mit sich, zuerst in Dresden und dann in weiteren Städten. In Emden im 19.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t umfasste die Ausstattung des Nachtwächters <strong>ein</strong>en Säbel, <strong>ein</strong>e „Rattel“ und <strong>ein</strong><br />
Blechschild mit <strong>der</strong> Bezeichnung „Nachtwächter“, welches auf <strong>der</strong> Brust getragen wurde.<br />
Das Blechschild übernahm hier nun als Amtssymbol, die Funktion <strong>der</strong> Hellebarde respektive<br />
des Morgensterns in Emden. 27 In Göttingen hatten die Wächter im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t <strong>ein</strong>e<br />
Uniform, <strong>ein</strong>en sehr kräftigen Spazierstock und <strong>ein</strong>e Signalpfeife. 28<br />
In den Großstädten des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts waren die Nachtwächter lokal <strong>ein</strong>heitlich<br />
uniformiert. Die Hellebarde und das Signalhorn als traditionelle Ausrüstungsgegenstände<br />
waren noch häufig zu finden. Ein uniformes Nachtwächtergewand war jedoch noch nicht<br />
entstanden. 29<br />
5. Entstehung des Nachtwächterkonstrukts im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
Im frühen 19. Jahrhun<strong>der</strong>t entstand schließlich das Image des Nachtwächters, welches wir<br />
heute noch kennen. Dieses ideelle Bild bezieht sich auf s<strong>ein</strong>e Ausrüstung, s<strong>ein</strong>en Charakter<br />
und s<strong>ein</strong>e Stundenrufe. 30 Aus drei Quellen speist sich das ideelle Bild des Nachtwächters.<br />
Die erzählende Literatur und die illustrierende Grafik schufen um 1850 durch<br />
Verallgem<strong>ein</strong>erung <strong>ein</strong>e sch<strong>ein</strong>bar <strong>ein</strong>heitliche Nachtwächterausrüstung, diese bestand aus<br />
Mantel, Horn, Hellebarde und Lampe.<br />
Politisch motivierte Schriften wie<strong>der</strong>um zielten auf <strong>ein</strong>e Umdeutung des Charakters des<br />
Nachtwächters. Der in <strong>der</strong> allgem<strong>ein</strong>en M<strong>ein</strong>ung als dumm angesehene Nachtwächter wurde<br />
nun als <strong>ein</strong>fache deutsche Wächterfigur skizziert. Dabei wurde die radikal progressive<br />
literarische Symbolfigur des philosophierenden Wächters ver<strong>ein</strong>nahmt. Schließlich entstand<br />
die Vorstellung des Nachtwächters als „Volkspoet“ aus dem <strong>ein</strong>setzenden wissenschaftlichgermanistische<br />
Interesse am Nachtwächterlied. Die Nachtwächter hatten im Laufe des 15<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts den Gesang in ihre Tätigkeit <strong>ein</strong>geführt und christliche Inhalte in Ihre<br />
Stundenrufe aufgenommen. 31 Eines <strong>der</strong> bekanntesten Lie<strong>der</strong> ist das „Hört Ihr Herren und<br />
lasst Euch sagen“. Dieses Lied ist vor allem im Süddeutschen Raum und in <strong>der</strong> Schweiz in<br />
zahlreichen Varianten schon vor 1800 zu finden. 32<br />
25 Ramming, S. 87.<br />
26 Glimme, S. 25.<br />
27 Glimme, S. 29.<br />
28 Alexan<strong>der</strong>, S.8.<br />
29 Ramming, S. 87.<br />
30 Ramming, S. 88.<br />
31 Glimme, S. 42.<br />
32 Ramming, S. 91.<br />
7
Das im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t entstandene und bis heute gültige Image des Nachtwächter ist somit<br />
nicht <strong>ein</strong> historisches Spiegelbild <strong>der</strong> historischen Gestalt, son<strong>der</strong>n <strong>ein</strong> zeitspezifisches<br />
Konstrukt, welches aus selektierten und teilweise verfremdeten Details <strong>der</strong> früheren<br />
Nachtwächterei zusammen gesetzt worden ist.<br />
33<br />
Als Ergebnis kam es zu <strong>ein</strong>er<br />
Beschreibung <strong>ein</strong>es <strong>ein</strong>heitlichen Nachtwächterhabits (mit Laterne). Der Charakter <strong>der</strong><br />
Amtsperson wurde als behäbige, freundliche und bie<strong>der</strong>e deutsche Volksfigur idealisiert<br />
dargestellt, welche sich durch ihre Wachtätigkeit um das Wohl <strong>der</strong> Gem<strong>ein</strong>de sorgt. 34<br />
6. Ende <strong>der</strong> lokalen Nachtwächter<br />
Die aufklärerischen Staatsreformen des späten 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts leiteten das Ende <strong>der</strong><br />
lokalen Nachtwächterei alter Art <strong>ein</strong>. Fast in allen deutschen Län<strong>der</strong>n wurden zentralistisch<br />
organisierte staatliche <strong>Polizei</strong>behörden aufgebaut. 35<br />
Bayerns Kurfürst Karl Theodor richtete z.B. in Bayern <strong>ein</strong>e „churfürstliche Polizey“ <strong>ein</strong>. Jede<br />
größere Stadt erhielt <strong>ein</strong>en staatlichen Richter, zudem <strong>ein</strong>e <strong>Polizei</strong>direktion mit<br />
Wachmannschaft. 1808 wurden die Polizisten durch <strong>ein</strong>e Direktive verpflichtet, Tag und<br />
Nacht Patrouilliengänge durch die Stadt zu machen und die Einhaltung <strong>der</strong> Sperrstunde zu<br />
überwachen. Somit verloren die Nachtwächter ihre Aufgaben an die neue Konkurrenz und<br />
verschwanden in Städten mit <strong>Polizei</strong>posten schließlich ganz. 36 In Emden wurden die letzten<br />
elf „Ratteler“ 1905 verabschiedet 37 Im selben Jahr stellte auch in Göttingen <strong>der</strong> letzte<br />
Nachtwächter s<strong>ein</strong>e Tätigkeit <strong>ein</strong>. Nachtwächter Fischer übte die Tätigkeit als Nachtwächter<br />
in Göttingen seit 1850 aus. Nach 1900 bis 1905 ging er jedoch nur noch herum, um die<br />
Bäcker zu wecken. 38 Am 29.08.1905 verstarb Fischer und mit ihm endete die lokale<br />
Nachtwächterei in Göttingen. Er hatte von 1880 an 180 Mark jährliche Bezahlung erhalten. 39<br />
Nach 1905 wurden in Göttingen nur noch Reserve-Nachtwächter angestellt, welche bei<br />
Bedarf angefor<strong>der</strong>t werden konnten. Als letzter Reserve-Nachtwächter wurde <strong>der</strong> Friseur<br />
Gustav Adelhelm am 16.März 1917 <strong>ein</strong>gestellt. Pro Nacht erhielt er 2,50 Mark Entlohnung. 40<br />
Mit dem Ende <strong>der</strong> lokalen Nachtwächterei bildete sich <strong>ein</strong> Markt für private<br />
Sicherheitsanbieter. Schon nach dem Tod von Fischer (1905) hatte Ernst Kelterborn die<br />
Einrichtung <strong>ein</strong>er privaten Wach- und Schließgesellschaft für Göttingen angeregt. 1910<br />
eröffnete er schließlich s<strong>ein</strong> „Göttinger Wach- und Schließ-Institut“, welches s<strong>ein</strong>en<br />
„Abonnementen“ auch die Dienstleistungen <strong>der</strong> früheren Nachtwächter anbot. S<strong>ein</strong>e<br />
Erfolgsbilanz für das Jahr 1911 war be<strong>ein</strong>druckend, er konnte 4004 Fälle verzeichnen, in<br />
33 Ramming, S. 93.<br />
34 Ramming, S. 89.<br />
35 Ramming,, S. 86.<br />
36 Ramming, S. 86.<br />
37 Glimme, S. 30.<br />
38 Alexan<strong>der</strong>, S. 8.<br />
39 Personalakte Nachtwächter Fischer (1850 – 1905).<br />
40 Personalakte Reservenachtwächter Adelhelm.<br />
8
denen s<strong>ein</strong>e privaten Wachmänner Fenster o<strong>der</strong> Türen s<strong>ein</strong>er „Abonnenten“ offen<br />
vorgefunden hatten. 41<br />
7. Heutige folkloristische Nachtwächterei<br />
Die heutigen europäischen Nachtwächter stellen ihr historisches Interesse o<strong>der</strong> ihre Freude<br />
an öffentlichen Auftritten in den Vor<strong>der</strong>grund. Ihre Tätigkeit als Nachtwächter ist für sie somit<br />
<strong>ein</strong>e Art <strong>der</strong> Freizeitbeschäftigung. 42 Sie engagieren sich für den Fremdenverkehr ihrer oft<br />
mittelalterlich anzuschauenden Heimatstädte, indem sie nächtliche Stadtführungen<br />
organisieren und Gesangsdarbietungen geben. Mit ihren historischen Kostümen und <strong>der</strong><br />
obligatorischen Lampe knüpfen viele mo<strong>der</strong>ne Nachtwächter an das idealisierte<br />
folkloristische Nachtwächterbild des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts an. Aufgrund <strong>der</strong> nicht mehr<br />
vorhandenen realen Wachpflicht bietet das neue Aufgabenfeld als Fremdenverkehrsführer<br />
für die mo<strong>der</strong>nen Nachtwächter die Möglichkeit <strong>der</strong> ungehemmten Umsetzung<br />
kostrukthafter Idealbil<strong>der</strong> in die Realität. 43 Anstatt <strong>ein</strong>er realen nächtlichen Wachtätigkeit<br />
werden die Gäste durch Vorführungen unterhalten. Nachtwächterliche<br />
Repräsentationsmerkmale bilden die Anbindung an das historische Idealbild.<br />
Das erste internationale Treffen <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Nachtwächter fand 1985 in Rodach bei<br />
Coburg statt. Zwei Jahre (1987) später wurde die „„Europäische Nachtwächter- und<br />
Türmerzunft“ gegründet. 44 Am 27. März 2004 wurde in Bad Mün<strong>der</strong> am Deister<br />
(Nie<strong>der</strong>sachen) <strong>ein</strong> weiterer Dachverband gegründet, die „Gilde Bund Deutscher<br />
Nachtwächter, Türmer und Figuren“ (BDNT) 45 Die Gründung dieser Zunft respektive Gilde<br />
stellt nach Ansicht des Verfassers <strong>ein</strong>en bisherigen Höhepunkt in <strong>der</strong> idealisierenden<br />
Schaffung sch<strong>ein</strong>barer historischer Realität dar. Im Mittelalter hätte <strong>der</strong> Nachtwächter, <strong>der</strong><br />
<strong>ein</strong>en „unehrlichen“ Beruf ausübte, niemals <strong>ein</strong>er Zunft (Handwerkerver<strong>ein</strong>igung 46 )<br />
respektive Gilde (Zusammenschluss von Kaufleuten 47 ) beitreten können o<strong>der</strong> hätte das<br />
Recht gehabt, <strong>ein</strong>e solche zu gründen. Auch hier gilt, <strong>der</strong> Begriff „Europäische<br />
Nachtwächter- und Türmerzunft „ / „Gilde Bund Deutscher Nachtwächter, Türmer und<br />
Figuren“ (BDNT) ist <strong>ein</strong>e Worthülse, die nicht das birgt, was sie vermittelt, sie hat k<strong>ein</strong>e<br />
historische Entsprechung, son<strong>der</strong>n ist ebenfalls <strong>ein</strong> idealisierendes Konstrukt.<br />
8. Fazit:<br />
Die gem<strong>ein</strong>dliche Nachtwächterei wurde durch die neu <strong>ein</strong>geführte staatliche <strong>Polizei</strong><br />
zunächst in ihrer alten Form verdrängt, um schließlich nach relativ kurzer Zeit, im<br />
privatwirtschaftlichen Gewand <strong>der</strong> Wach- und Schließgesellschaften wie<strong>der</strong> in Ersch<strong>ein</strong>ung<br />
zu treten. Für den Bürger än<strong>der</strong>te sich all<strong>ein</strong> <strong>der</strong> potentielle Produzent s<strong>ein</strong>er nächtlichen<br />
41 Alexan<strong>der</strong>, S. 8.<br />
42 Ramming, S. 95.<br />
43 Ramming, S. 94.<br />
44 Ramming, S. 85.<br />
45 www.newsclick.de/recommend/readURL.jsp?receiverID=695966&urlID=695969<br />
46 Engel, S. 170.<br />
47 Engel, S. 22.<br />
9
Sicherheit, vormals <strong>der</strong> gem<strong>ein</strong>dliche Nachtwächter nun <strong>der</strong> staatliche <strong>Polizei</strong>beamter<br />
respektive <strong>der</strong> privatwirtschatliche Nachtwächter.<br />
War das Wachgeld für den lokalen Nachtwächter noch obligatorisch, lag nun <strong>der</strong> Abschluss<br />
<strong>ein</strong>es Abonnements in s<strong>ein</strong>er freien Entscheidung. Zudem erhielt er die Leistung des<br />
staatlichen <strong>Polizei</strong>beamten gratis. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass sich durch<br />
obige Entwicklung <strong>der</strong> Göttinger Bürger s<strong>ein</strong>er persönlichen o<strong>der</strong> via Wachgeld substituierten<br />
„Wachpflicht“ gänzlich entledigt wurde. Die direkte Verbindung öffentliche Sicherheit/Bürger<br />
wurde zerschnitten. Die neue folkloristische Nachtwächterei produziert k<strong>ein</strong>e Sicherheit,<br />
son<strong>der</strong>n dient dem Tourismus und <strong>der</strong> Brauchtumspflege.<br />
III. Bürgerwehr<br />
Mit <strong>der</strong> französischen Revolution (1789) als Ausgangspunkt und den im 18. und 19.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t folgenden Kriegen und Revolutionen ist die Geschichte <strong>der</strong> Bürgerwehren<br />
(Bürgergarden) eng verbunden. In Frankreich wurde durch Marie Joseph Motier Lafayette im<br />
Juli 1789 <strong>ein</strong>e erste Bürgerwehr aufgestellt, diese Nationalgarde (Garde nationale) bestand<br />
bis 1871. 48<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> allgem<strong>ein</strong>en Volksbewaffnung <strong>zur</strong> Zeit <strong>der</strong> Revolutionskriege, welche<br />
in den napoleonischen Kriegen 49 endeten, hatte Napoleon zunächst großen Erfolg.<br />
Aus diesem Grund waren Napoleons Gegner (insbeson<strong>der</strong>e Preußen) gezwungen, auch den<br />
Weg <strong>der</strong> Volksbewaffnung zu beschreiten 50 und selbst Bürgerwehren zu rekrutieren. Schon<br />
Carl von Clausewitz beurteilte die Nutzung <strong>der</strong> Volksbewaffnung als gewaltige<br />
Kraftsteigerung, welche im Rahmen <strong>ein</strong>es Volkskriegs die Dimension des eng begrenzten<br />
Militärsystems sprengen würde. 51<br />
Die 41 Einzelstaaten des am 8.Juni 1815 auf dem Wiener Kongress gegründeten Deutschen<br />
Bund 52 sahen sich insbeson<strong>der</strong>e in Folge <strong>der</strong> französischen Julirevolution (1830) und <strong>der</strong><br />
Februarrevolution (1848) genötigt, die Bürger zu mobilisieren, da diese Revolutionen auch<br />
nach Deutschland übergriffen. 1830 war es zu regional begrenzten Aufständen gekommen,<br />
wie zum Beispiel in Braunschweig, Kurhessen, im Königreich Sachsen und in Hannover.<br />
Die französische Februarrevolution gab dagegen den Anstoß für die bundesweite<br />
Märzrevolution (1848/1849) in Deutschland. 53 Zur Zeit <strong>der</strong> Pariser Kommune (18.März 1871<br />
bis 28. Mai 1871) schließlich verkündete <strong>der</strong> Pariser Gem<strong>ein</strong><strong>der</strong>at die allgem<strong>ein</strong>e<br />
Volksbewaffnung und die Nationalgarde kämpfte erfolglos gegen die deutschen und<br />
konterrevolutionären Truppen. 54<br />
48 Microsoft Encarta Enzyklopädie, Stichwort Garde national.<br />
49 Napoleonische Kriege, diejenigen Kriege, die Napoleon I. im Anschluss an die Koalitionskriege (1792-1807)<br />
zwischen 1808 und 1812 <strong>zur</strong> Aufrechterhaltung s<strong>ein</strong>er hegemonialen Position in Europa führte.<br />
(Microsoft Encarta Enzyklopädie, Stichwort Napoleonische Kriege)<br />
50 http://www.buergergarde-neustadt.de/Historie_Hintergrund.html<br />
51 Clausewitz, Vom Kriege, 26. Kapitel Volksbewaffnung: http://www.carlvonclausewitz.de/vom_kriege.php<br />
52 http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bund<br />
53 http://de.wikipedia.org/wiki/Märzrevolution<br />
54 http://de.wikipedia.org/wiki/Pariser_Kommune<br />
10
1. Begriff<br />
Eine Bürgerwehr (Bürgergarde) ist <strong>ein</strong>e Waffen tragende militärische Gruppierung, welche<br />
sich aus <strong>der</strong> Pflicht <strong>der</strong> Bürger <strong>zur</strong> Verteidigung ihrer Stadt entwickelt hat. 55<br />
Zunächst gründeten die Bürger in <strong>der</strong> Vormärzzeit in Deutschland freiwillig Bürgerwehren.<br />
Die Bürger waren stolz auf ihr freiwilliges Engagement und ihre Selbstbewaffnung. Später<br />
(ab 1848) wurden die Bürgerwehren (-garden) zu <strong>ein</strong>er von oben herab verordneten<br />
Pflicht<strong>ein</strong>richtung. 56 Im Folgenden sollen nun die Kasseler Bürgergarde (Kurhessen), die<br />
Göttinger Bürgerwehr (Königreich Hannover) und die Karlsruher Bürgerwehr exemplarisch<br />
näher betrachtet werden:<br />
2. Kurhessen: Kassel/Hanau (1830 / 1848)<br />
Nach <strong>der</strong> französischen Junirevolution führte die allgem<strong>ein</strong>e Unzufriedenheit 1830 in<br />
Kurhessen (insbeson<strong>der</strong>e Hanau und Kassel) zu Unruhen durch die unteren<br />
Bevölkerungsschichten. Die Bürger begannen Bürgergarden zu gründen, um ihre Geschäfte<br />
vor Plün<strong>der</strong>ungen zu schützen. Mit Datum vom 11.Oktober 1830 erließ Kurfürst Wilhelm II<br />
die „Verordnung befreffend <strong>der</strong> Bürgerbewaffnung“. Somit wurde für alle Bürger und<br />
Grundbesitzer zwischen 25 und 45 Jahren <strong>der</strong> Dienst in <strong>der</strong> Bürgergarde Pflicht. Es wurden<br />
22 Bürgergardebataillonen, mit je vier Kompanien, sowie <strong>ein</strong> aus zwei Bataillonen<br />
bestehendes Regiment in Kassel aufgestellt. Die Fahnenweihe <strong>der</strong> Bürgergarde erfolgte<br />
1831. Durch das Bürgergardegesetz 1832 wurde festgelegt, wie die Uniformierung<br />
auszusehen hat, da oftmals die Städte o<strong>der</strong> Bürger selbst die Kosten zu tragen hatten,<br />
waren die wenigsten Bürgergarden <strong>ein</strong>heitlich uniformiert. Vielmehr wurde es<br />
Vermögenslosen gestattet, ihre bürgerliche Kleidung fortzutragen und im Dienste <strong>ein</strong>e weiße<br />
Binde um den linken Arm zu legen. Die Bewaffnung <strong>der</strong> städtischen Bürgergarden (z.B. in<br />
Neuhaus) bestand aus Musketen mit Bajonetten. In den Landgem<strong>ein</strong>den mussten die<br />
Bürgerwehren oft mit <strong>ein</strong>er Pike, d.h. <strong>ein</strong>er Spieß ähnlichen Stoßwaffe auskommen. Offiziere<br />
und Unteroffiziere erhielten zusätzlich <strong>ein</strong>en Säbel mit Koppel. 57<br />
Nach1830 nahm das Interesse <strong>der</strong> Bürger an <strong>der</strong> Bürgerwehr stark ab,<br />
jedoch kam es in Folge <strong>der</strong> Februarrevolution in Paris (1848) erneut zu Unruhen und die<br />
Kasseler Bürgergarde wurde wie<strong>der</strong> <strong>ein</strong>gesetzt. Zu dieser Zeit ersetzten viele Bürgergarden<br />
ihre rot-weißen Fahnen durch schwarz-rot-goldene Fahnen. Als <strong>der</strong> Kurfürst Wilhelm <strong>ein</strong>en<br />
reaktionären Kurs <strong>ein</strong>schlug und die 1850 Verfassung außer Kraft setzte, verweigerten die<br />
Bürgergarde und das Offizierskorps dem Kurfürsten den Gehorsam. Daraufhin nahm <strong>der</strong><br />
Kurfürst die Hilfe <strong>der</strong> Bundesexekutive des Deutschen Bundes in Anspruch. Bundestruppen<br />
aus Österreich und Bayern kamen nach Kurhessen und blieben fast <strong>ein</strong> Jahr bis die Unruhen<br />
beendet waren. Im April 1852 wurde durch den Kurfürsten <strong>ein</strong>e neue Verfassung erlassen, in<br />
55 http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerwehr<br />
56 http://www.ifdt.de/0403/Artikel/boehmhank.htm<br />
57 http://www.buergergarde-neustadt.de/Historie_Hintergrund.html<br />
11
dieser waren die Bürgergarden nicht mehr vorgesehen. Sämtliche Musketen und Säbel,<br />
sowie die Fahne und Musikinstrumente wurden im Kasseler Zeughaus <strong>ein</strong>gelagert. Am<br />
19.Dezember 1854 wurden die Bürgergarden schließlich per Gesetz aufgelöst. 58<br />
3. Königreich Hannover: Göttingen (1848)<br />
Am 12. März 1848 stellte die Göttinger Bürgerwehr zum ersten Mal die äußere und innere<br />
Sicherheit in <strong>der</strong> Stadt her. Sie übernahm den Wachdienst an den Stadttoren und die<br />
Bewachung auf dem Wall. Zudem patrouillierte sie in den Straßen. 59 Mit Verordnung vom 16.<br />
April 1848 rief <strong>der</strong> Magistrat <strong>der</strong> Stadt Göttingen schließlich die gesamte männliche,<br />
wehrfähige Bevölkerung zum Beitritt in die bestehenden fünf Kompanien <strong>der</strong> Bürgerwehr auf.<br />
§ 1 <strong>der</strong> Statuten für die Bürgerwehr <strong>der</strong> Stadt Göttingen definiert den Zweck <strong>der</strong> Bürgerwehr<br />
wie folgt: „Die Bürgerwehr hat den Zweck, Ruhe und Ordnung in <strong>der</strong> Stadt und <strong>der</strong>en<br />
Gemarkung aufrecht zu erhalten, <strong>ein</strong>e Bürgschaft für die Wahrung <strong>der</strong> Freiheit und<br />
Gesetzlichkeit zu s<strong>ein</strong>, Schutz gegen Angriffe auf Personen und Eigenthum zu gewähren<br />
und zugleich den Sinn für das Gem<strong>ein</strong>wohl zu wecken, zu pflegen und zu kräftigen.“ 60<br />
Der reaktionäre, besitzbürgerliche Charakter <strong>der</strong> Göttinger Bürgerwehr spiegelt sich in <strong>der</strong><br />
Rede <strong>zur</strong> Weihe <strong>der</strong> Hauptfahne am 23. Mai 1848 wie<strong>der</strong>:<br />
„Diese Fahne ist nicht und soll nicht s<strong>ein</strong> <strong>ein</strong> Zeichen <strong>der</strong> Auflehnung und Empörung gegen<br />
das angestammte Herrscherhaus und den König, <strong>der</strong> nach Gottes Willen über uns regiert,<br />
wenn auch verruchte Finsterlinge es gewagt haben, o<strong>der</strong> noch wagen mögen, uns solcher<br />
unlauteren Absichten zu beschuldigen, son<strong>der</strong>n vielmehr <strong>ein</strong> Zeichen <strong>der</strong> Ordnung und<br />
Treue, unter welchem wir uns versammeln wollen, wenn es gilt, das Vaterland und die<br />
Vaterstadt, das Gesetz und die bürgerliche Ordnung gegen Angriffe solcher zu vertheidigen,<br />
die Gesetz und Ordnung mit den Füßen treten wollen.“ 61<br />
Die Göttinger Bürgerwehr bestand, gem. § 12 Statuten aus acht Kompanien:<br />
vier Bürger Kompanien, <strong>der</strong> fünften Junggesellen Kompanie, <strong>der</strong> sechsten freiwilligen<br />
Kompanie, <strong>der</strong> siebten Schützenkompanie und <strong>der</strong> achten Reiterkompanie. Die vier<br />
Bürgerkompanien, mit jeweils ca. 150 Mann, wurde von den Bewohnern <strong>der</strong> vier Destrikte<br />
Göttingens gebildet, z.B. 1. Kompanie: Bewohner <strong>der</strong> Häuser 1-222. In das Korps <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong>n wurden in <strong>der</strong> Regel nur solche Personen aufgenommen, welche zum Eintritt<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet waren, z.B. Universitätsangehörige und Studenten. 62 Alle<br />
waffenfähigen Bürger zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr waren zum Eintritt in die<br />
Bürgerwehr verpflichtet. Ausgenommen waren: Gebrechliche, Geistliche, Ärzte, aktiven<br />
Militärs und für Staatsdiener galten nach Maßgabe des § 3 No. 3 <strong>der</strong> Verordnung vom 16.<br />
April 1848 bestimmte Einschränkungen. Zum freiwilligen Eintritt berechtigt waren alle<br />
58 http://www.buergergarde-neustadt.de/Historie_Hintergrund.html<br />
59 Schumann, S. 109.<br />
60 Statuten Bürgerwehr Göttingen, S. 3.<br />
61 Rettig, S.6.<br />
62 Statuten Bürgerwehr Göttingen, S. 5/6.<br />
12
Einwohner des Stadtgebiets und alle Studierenden falls sie mindestens 18. Jahre alt waren.<br />
(§ 7 Eintritt in die Bürgerwehr) Ausgeschlossen waren die wegen <strong>ein</strong>es entehrenden<br />
Verbrechens Vorbestraften, Personen, welche durch öffentliche Skandale o<strong>der</strong><br />
Sittenlosigkeit aufgefallen waren, sowie Angestellte, soweit <strong>der</strong> Dienstherr nicht zugestimmt<br />
hatte. 63 § 11 <strong>der</strong> Statuten definiert die Pflichten <strong>der</strong> Göttinger Wehrmänner:<br />
Danach waren die nicht bürgerlichen Mitglie<strong>der</strong> des Corps <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n vom Wachdienst<br />
am Tage befreit, da man davon ausging, dass diese ihrem Beruf nachgehen mussten. An<br />
angeordneten Nachtpatrouillien mussten sich jedoch neben den Bürgern auch die Einwohner<br />
beteiligen. Für alle Wehrmänner galt die Pflicht, sich selbst vorschriftsmäßig zu uniformieren<br />
und zu bewaffnen. 64 Gem. § 12 <strong>der</strong> Statuten durften die Wehrleute nur dann bewaffnet<br />
<strong>ein</strong>schreiten, wenn sie dazu von <strong>der</strong> gesetzlichen Behörde aufgefor<strong>der</strong>t wurden. 65<br />
4. Karlsruhe 1914<br />
Während des I. Weltkriegs (1914-1918) wuchs die Angst vor gegnerischer Sabotage. Man<br />
hatte Angst, dass die Gegner städtische Einrichtungen z.B. die Wasserleitungen <strong>der</strong> Stadt<br />
vergiften würden. Aus diesem Grund wurde am 19.August 1914 die „Allgem<strong>ein</strong>e Anweisung<br />
für die Bürgerwehr <strong>der</strong> Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe“ erlassen und erneut <strong>ein</strong>e<br />
Bürgerwehr gegründet. Die Zahl <strong>der</strong> aktiven Bürgerwehrmänner betrug bei <strong>der</strong> Gründung<br />
849, nahm jedoch durch Einberufungen zum Wehrdienst kontinuierlich ab. 66<br />
Die Bürgerwehr hatte gem. § 1 <strong>der</strong> Allgem<strong>ein</strong>en Anweisung den Zweck, die <strong>Polizei</strong> in<br />
Karlsruhe sicherheitspolizeilich zu ergänzen und zu unterstützen, insbeson<strong>der</strong>e staatliches<br />
und städtisches Eigentum zu bewachen. (§ 1) Gekennzeichnet waren die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Bürgerwehr durch rote Armbinden mit dem Aufdruck „Bürgerwehr“ und dem Wappen <strong>der</strong><br />
Stadt Karlsruhe. Zudem bekamen sie <strong>ein</strong>e Ausweiskarte. (§<br />
4) Während des Dienstes war die Bürgerwehr mit <strong>ein</strong>em<br />
Karabiner bewaffnet. Der Schusswaffengebrauch war aber<br />
nur für den Fall <strong>der</strong> Notwehr gestattet. (§9) Beson<strong>der</strong>e<br />
hoheitliche Befugnis hatte <strong>der</strong> Wehrmann nicht. § 10 stellte<br />
ausdrücklich klar, dass er hinsichtlich des Festnahmerechts nur das je<strong>der</strong>mann<br />
zukommende Festnahmerecht <strong>der</strong> vorläufigen Festnahme hat, wenn <strong>der</strong>en Voraussetzungen<br />
vorliegen. Die Kontrolle von Autos war ausdrücklich untersagt. (§ 11). Am 1. Dezember 1918<br />
wurde die Bürgerwehr aufgelöst. 67<br />
5. Heutige Bürgerwehren:<br />
Die „Nachfahren“ <strong>der</strong> ehemaligen Bürgergarden (-wehren) begegnen uns heute in <strong>der</strong><br />
Gestalt von Schützengesellschaften, Karnevalsver<strong>ein</strong>en und gem<strong>ein</strong>nützigen, folkloristischen<br />
63 Statuten Bürgerwehr Göttingen, S. 12.<br />
64 Statuten Bürgerwehr Göttingen, S. 15.<br />
65 Statuten Bürgerwehr Göttingen, S. 20.<br />
66 Asche, S. 360.<br />
67 Asche, S. 360.<br />
13
Brauchtumsver<strong>ein</strong>en. Nach dem Fortfall des Wehrzwecks sind die Schützengesellschaften<br />
Ver<strong>ein</strong>e <strong>zur</strong> Pflege <strong>der</strong> Geselligkeit und <strong>der</strong> Tradition geworden. 68 Die Cochemer Bürgerwehr<br />
e.V. bezeichnet sich selbst als „folkloristische Trachtengruppe“. 69 Die Bürgerwehr<br />
Heydolfesheim wurde am 26.Februar 1982 gegründet. Sie beschäftigt sich mit <strong>der</strong> Heimat,<br />
dem Brauchtum und <strong>der</strong> Denkmalpflege. Im Jahre 2002 wurde in Heldelsheim von <strong>der</strong><br />
Bürgerwehr das 17. Europäische Nachtwächter- und Türmertreffen ausgerichtet. 70 . Somit<br />
schließt sich hier <strong>der</strong> Kreis zu den neuzeitlichen Nachtwächtern. In Bayern gibt es sogar<br />
<strong>ein</strong>en Dachverband, den „Bund historischer Bürger- und Landwehren in Bayern e.V. dieser<br />
hat <strong>zur</strong> Zeit 17 Kompanien als Mitglie<strong>der</strong> , mit ca. 500 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Im Rh<strong>ein</strong>land und hier beson<strong>der</strong>s in Köln und Düsseldorf ist heute die Reihe <strong>der</strong><br />
Bürgerwehren und Bürgergarden lang, viele haben geschichtliche Wurzeln, o<strong>der</strong> zumindest<br />
historische Vorbil<strong>der</strong>, alle pflegen heute jedoch nur noch das Karnevalsbrauchtum, so z.B.<br />
die Nippesser Bürgerwehr in Köln 71 o<strong>der</strong> die Düsseldorfer Bürgerwehr.<br />
Bürgerwehruniform wird als Ver<strong>ein</strong>skleidung getragen. Wie <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>ne Nachtwächter s<strong>ein</strong>e<br />
Wachfunktion verloren hat, so ist auch <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Bürgerwehr ihre Wehrtätigkeit verlustig<br />
gegangen.<br />
6. Fazit<br />
Der Volksbewaffnungsgedanke und die Bürgerwehr waren Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> französischen<br />
Revolution. In Deutschland wurden Bürgerwehren (-garden) zunächst freiwillig von dem<br />
Besitzbürgertum <strong>ein</strong>gerichtet, um drohende Gefahren für ihr Eigentum abzuwehren. In den<br />
Revolutionsjahren 1830 und 1848 erfolgte <strong>ein</strong>e oktroyierte Errichtung <strong>der</strong> Bürgerwehr als<br />
Pflichtinstitut. Diese gesetzlich und obrigkeitlich legitimierten Formen <strong>der</strong> Volksbewaffnung<br />
sollte die Macht <strong>der</strong> Landesherren stabilisieren. Die Zeit <strong>der</strong> Bürgerwehren war abgelaufen<br />
als die Regierungen in Deutschland das Kräftemessen mit den Bürgern für sich entscheiden<br />
hatten. 73 Die Idee <strong>der</strong> Volksbewaffnung wurde wie<strong>der</strong> verworfen, zumal Waffen in Händen<br />
von „radikalen Demokraten“ und „rotem Pöbel“ <strong>ein</strong>e Gefahr für die Machtinhaber darstellte.<br />
Statt Volksbewaffnung wurde nun auf den Ausbau von Gendarmerien gesetzt. Die<br />
Bürgergarde (-wehr) konnte, wie das Beispiel Kurhessen zeigt, sich durchaus auch gegen<br />
den Landesherren wenden und nicht nur reaktionär in <strong>der</strong>en Sinne handeln.1854 wurden in<br />
Kurhessen die Bürgergarden aufgelöst. 74 In <strong>der</strong> Residenz Hannover und auch in Göttingen<br />
wurde die Bürgerwehr erst 1857 aufgelöst. 75 Schließlich waren die Bürger wie<strong>der</strong><br />
bundesweit entwaffnet. 76 Mit Beginn des I. Weltkrieges wurde das Thema Bürgerwehr<br />
72<br />
Die<br />
68 Henze, S. 14.<br />
69 www.cochemer-buergerwehr.de<br />
70 www.heidelsheim.de/Ver<strong>ein</strong>e/Buergerwehr/BW_82-02/bw_82-02.html<br />
71 http://www.nippeser-buergerwehr.de/start.htm<br />
72 http://www.duesseldorfer-buergerwehr.de/<br />
73 Pröve, S. 486.<br />
74 Pröve, S. 396.<br />
75 Schuman, S.109.<br />
76 Pröve, S. 168.<br />
14
wie<strong>der</strong> interessant, siehe Karlsruhe, um jedoch 1918 wie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Tagungsordnung zu<br />
verschwinden.<br />
IV. Blockwart (Blockleiter) Reich (1933 – 1945)<br />
Dreht sich heute die Diskussion um die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>, kann man sicher s<strong>ein</strong>, dass <strong>ein</strong>e<br />
Stimme laut wird und <strong>ein</strong>en Vergleich zu den Blockwarten des III. Reiches herstellen will.<br />
Aus diesem Grund soll auch diese Ersch<strong>ein</strong>ungsform des freiwilligen Bürgerengagements<br />
näher betrachtet werden, um die Unterschiede zu heutigen <strong>Freiwillige</strong>n im Bereich <strong>der</strong><br />
inneren Sicherheit besser erkennen zu können.<br />
1. Entstehung<br />
1932 wurden die Blockwarte von <strong>der</strong> Reichsleitung <strong>der</strong> NSDAP verbindlich als<br />
Funktionärsgruppe in den Ortsgruppen <strong>der</strong> Partei <strong>ein</strong>geführt. Sie nahmen zunächst parteiinterne<br />
Aufgaben wahr, wie z.B. die Einziehung <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge. Im Jahre 1933 wurden<br />
die Blockwarte von <strong>der</strong> Obersten Leitung <strong>der</strong> Parteiorganisation in Blockleiter umbenannt.<br />
Der Begriff Blockleiter konnte sich jedoch nicht durchsetzen, die Bevölkerung blieb (bis<br />
heute) bei dem Begriff des Blockwarts.<br />
2. Aufgaben<br />
Mit dem Beginn <strong>der</strong> NS-Herrschaft än<strong>der</strong>te sich auch die Aufgabe des Blockwarts.<br />
Dieser wurde neben <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> eigenen Parteimitglie<strong>der</strong> nun auch gezielt <strong>zur</strong><br />
Indoktrinierung und Kontrolle aller in den Blocks lebenden Personen <strong>ein</strong>gesetzt. 77 Ab 1936<br />
sollte <strong>der</strong> Block des Blockwarts nicht mehr als 40 bis 60 Haushalte umfassen, um ihm <strong>ein</strong>en<br />
genauen Überblick über das Geschehen zu ermöglichen. Unterhalb des Blockwarts gab es<br />
noch die so genannten „Blockhelfer“. Diese waren für acht bis fünfzehn Haushalte<br />
zuständig. 78 An<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> Blockwart musste <strong>der</strong> Blockhelfer nicht zwingend NSDAP-<br />
Mitglied s<strong>ein</strong>, vielmehr wurde diese Tätigkeit parteiintern als Bewährungszeit für<br />
<strong>ein</strong>trittswillige Parteianwärter gesehen. In <strong>ein</strong>igen Großstädten (Stuttgart, Dresden) gab es<br />
<strong>ein</strong>e weitere Unterglie<strong>der</strong>ung, namentlich die so genannten „Hauswarte“ o<strong>der</strong><br />
„Hausbeauftragte“, welche für je <strong>ein</strong> Wohnhaus zuständig waren. Die Aufgabe des<br />
Blockwarts wird im Organisationsbuch wie folgt beschrieben: Er muss anstreben „Prediger<br />
und Verfechter <strong>der</strong> nationalsozialistischen Weltanschauung gegenüber den s<strong>ein</strong>er<br />
politischen Betreuung anvertrauten Partei- und Volksgenossen zu s<strong>ein</strong>.“ 79<br />
In concreto bedeutete dies, dass er monatliche Blockabende mit s<strong>ein</strong>en Mitarbeitern<br />
abhalten sollte. Im Gau Hessen-Nassau führte er das „Blockmeldebuch“, um festzustellen,<br />
ob die Parteimitglie<strong>der</strong> ihren Parteipflichten nachkamen. Hierin wurden alle Parteimitglie<strong>der</strong><br />
des Blocks registriert und vermerkt, ob sie an Parteiveranstaltungen, wie<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlungen o<strong>der</strong> bestimmten NS-Feierlichkeiten teilnahmen o<strong>der</strong> nicht. Eine<br />
77 Reibel, S. 103.<br />
78 Reibel, S. 105.<br />
79 zitiert nach Reibel, S. 104<br />
15
weitere wichtige Aufgabe war das Führen <strong>der</strong> so genannten „Haushaltsliste“ o<strong>der</strong><br />
„Haushaltskarte“. 80 Erfasst wurden alle Bewohner des Blocks. Sie enthielt Angaben über den<br />
Beruf, das Alter, <strong>der</strong> Zugehörigkeit <strong>zur</strong> NSDAP. Zudem enthielt sie <strong>ein</strong> Feld für<br />
Bemerkungen, auf diesem konnte vermerkt werden, ob die politische Loyalität gegeben war<br />
respektive ob es sich um Juden handelte. Einige Blockwarte vermerkten auch, ob <strong>ein</strong> NS-<br />
Presseerzeugnis bezogen wurde. 81 Die Haushaltskartei war für den Blockwart auch für das<br />
Anwerben von Kin<strong>der</strong>n s<strong>ein</strong>es Blocks für die HJ, Das Jungvolk o<strong>der</strong> den BDM, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Benennung von Partei-Nachwuchs und für die Aufnahmen in die Adolf-Hitler-Schulen bzw.<br />
die National-Politischen-Erziehungsanstalten von Hilfe. Auch die Rekrutierung von<br />
Staatsdienern konnte so erfolgen.<br />
An die Blockwarte <strong>der</strong> Ortsgruppe Dirnbuch, Kreis Groß-Frankfurt, Gau Hessen-Nassau,<br />
etwa erging im November 1938 die Anweisung, junge Leute namhaft zu machen, die die<br />
Kriminalbeamtenlaufbahn <strong>ein</strong>schlagen wollen. 82<br />
Eine weitere Haupttätigkeit des Blockwarts war das Sammeln von Spenden für die<br />
verschiedenen NS-Hilfsorganisationen (z.B. Winterhilfswerk), <strong>der</strong> Verkauf von Postkarten<br />
und Plaketten zu verschiedenen Anlässen und das Werben von neuen Mitglie<strong>der</strong>n z.B. für<br />
die NS-Volkswohlfahrt o<strong>der</strong> die Abonnentenwerbung für den „Völkischen Beobachter“.<br />
Einmal im Jahr wurden die Blockwarte zu speziellen Schulungswochenenden auf so<br />
genannte Kreisschulungsburgen abkommandiert.<br />
Etwa <strong>ein</strong>e Millionen Blockwarte gingen ihrer Tätigkeit nach. 83<br />
3. Fazit<br />
Die Blockleiter waren <strong>ein</strong> wichtiges Propagandamittel des NS-Regimes. Sie waren die<br />
kl<strong>ein</strong>ste Partei<strong>ein</strong>heit und organisierten <strong>ein</strong>en kl<strong>ein</strong>teiligen Überwachungsapparat. Mit Hilfe<br />
ihrer Hauswarte sollte es möglich s<strong>ein</strong>, dass die Partei immer über jeden <strong>ein</strong>zelnen Bürger<br />
im Bilde s<strong>ein</strong> sollte. 84 Sie waren die Schnittstelle zwischen NSDAP und Bevölkerung. Ihr<br />
Handeln stand immer unter dem Primat <strong>der</strong> politischen Erziehung und Überwachung <strong>der</strong><br />
Bewohner. Somit ist es nicht verwun<strong>der</strong>lich, dass sie noch heute das personifizierte Symbol<br />
<strong>der</strong> Diktatur in Deutschland sind. 85<br />
V. <strong>Freiwillige</strong> Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei / Abschnittsbevollmächtigte<br />
In <strong>der</strong> ehemaligen DDR sollten die <strong>Freiwillige</strong>n Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei (FH) dazu beitragen,<br />
den Schutz <strong>der</strong> „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu sichern. 86 Die Bürger sollten <strong>ein</strong>e bewusste<br />
und aktive Rolle bei <strong>der</strong> Mitgestaltung und dem Schutz <strong>der</strong> „entwickelten sozialistischen<br />
80 Reibel, S. 105.<br />
81 Reibel, S. 106.<br />
82 Reibel, S. 107.<br />
83 http://www.see-blick.de/lblockwart.html<br />
84 http://www.jungewelt.de/beilage/art/32<br />
85 Reibel, S. 103.<br />
86 § 1 Abs. 1 VO über die freiwillige Helfer <strong>der</strong> Deutschen Volkspolizei.<br />
16
Gesellschaft in <strong>der</strong> DDR“ übernehmen 87 Die geschichtliche Entwicklung <strong>der</strong> FH und ihrer<br />
Vorgesetzten den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) sollen nun näher betrachtet werden<br />
1. Entstehung:<br />
Am 25. September 1952 ordnete die DDR-Regierung die “Zulassung freiwilliger Helfer <strong>der</strong><br />
Volkspolizei“ an. 88 Wilhelm Piek, Präsident <strong>der</strong> DDR sagte auf <strong>der</strong> II. Parteikonferenz:<br />
„Der Kampf gegen die von den Kriegstreibern entsandten Hetzaposteln, Agenten und<br />
Saboteuren und sonstigen Verbrechern ist nicht nur <strong>ein</strong>e Angelegenheit unserer<br />
Sicherheitsorgane, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> gesamten friedliebenden Bevölkerung unserer Republik (…)<br />
Diese Erkenntnis ist in die Massen zu tragen und sie zu aktiver Wachsamkeit zu<br />
mobilisieren, gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Partei.“ 89<br />
Am 3. Oktober 1952 folgte <strong>ein</strong> Befehl des Chefs <strong>der</strong> VP Karl Maron. Dieser regelte das<br />
Verfahren <strong>der</strong> Bildung von VP-Helfer Gruppen und <strong>der</strong>en Ausbildung.<br />
Für die Helfer <strong>der</strong> FP wurden die gleichen Einstellungsbedingungen wie für die VP<br />
festgelegt, d.h. k<strong>ein</strong>e Vorstrafen, <strong>ein</strong> moralisch <strong>ein</strong>wandfreier Lebenswandel und politische<br />
Zuverlässigkeit wurden gefor<strong>der</strong>t. Das Mindestalter wurde auf 17 Jahre festgesetzt. Es<br />
wurde festgelegt, dass die Helfer in Gruppen und Zügen zusammengefasst werden, aus<br />
<strong>der</strong>en Mitte die Gruppen- und Zugführer bestimmt werden sollten. Die Schutzpolizei sollte die<br />
Ausbildung übernehmen. Als Ausrüstung sollten die Helfer rote Armbinden und <strong>ein</strong>en<br />
beson<strong>der</strong>en Ausweis erhalten. 90 Die Helfer sollten Ihren Dienst<br />
im geschlossenen Einsatz bei Demonstrationen,<br />
Massenveranstaltungen und Notständen leisten. Zudem war<br />
vorgesehen, dass sie im Einzel<strong>ein</strong>satz unter <strong>der</strong> Anleitung<br />
<strong>ein</strong>es VP auf Wachen, Streifen, Häuserbegehungen und<br />
Fahndungen <strong>ein</strong>gesetzt werden sollten. 91<br />
Zum Jahresende 1952 waren schon 2932 Gruppen mit 27.285 Helfern gebildet worden. Die<br />
hierarchische Anbindung <strong>der</strong> FH innerhalb <strong>der</strong> VP fand durch die Einführung des Systems<br />
<strong>der</strong> Abschnittsbevollmächtigten (ABV) zum Jahreswechsel 1952/53 statt. Der ABV war <strong>ein</strong><br />
Volkspolizist, dem <strong>ein</strong> bestimmter Abschnitt, d.h. <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>zelne Straße o<strong>der</strong> <strong>ein</strong> Wohngebiet<br />
zugewiesen war. Die ABV übernahmen von nun an die Anwerbung, Ausbildung und<br />
Schulung <strong>der</strong> FH. Sie setzten die FH in ihren Abschnitten <strong>ein</strong>. 1959 war die Anzahl <strong>der</strong> ABV<br />
auf knapp 10.000 angewachsen und die Zahl <strong>der</strong> FH betrug 88.364. 92<br />
Gemäß <strong>der</strong> Arbeitsrichtlinie für die Durchführung systematischer Arbeitbesprechungen <strong>der</strong><br />
ABV mit den FH <strong>der</strong> Volkpolizei von 1953 war <strong>ein</strong>mal im Monate <strong>ein</strong>e solche vorgesehen.<br />
87 § 1 Abs. 2 VO über die freiwillige Helfer <strong>der</strong> Deutschen Volkspolizei.<br />
88 Lindenberger, S. 271.<br />
89 Lindenberger, S. 272.<br />
90 § 7 VO über die freiwillige Helfer <strong>der</strong> Deutschen Volkspolizei (i.d.F. von 1982).<br />
91 Lindenberger, S. 275.<br />
92 Lindenberger, S. 276.<br />
17
Mit dem 17. Juni 1953 (Volkaufstand in <strong>der</strong> DDR) als Auslöser begann die SED im Herbst<br />
1953 mit <strong>der</strong> Einrichtung von „Kampfgruppen <strong>der</strong> Arbeiterklasse“ in den Industriebetrieben.<br />
Wie für die FH war auch für <strong>der</strong>en Ausbildung die VP zuständig, über den Einsatz bestimmte<br />
jedoch <strong>der</strong> örtliche Parteisekretär. 93 Vor dem Hintergrund des Abschlusses <strong>der</strong> Pariser<br />
Verträge durch die Bundesrepublik, und <strong>der</strong> damit verbundenen Wi<strong>der</strong>aufrüstung, von 1955,<br />
wurde die taktische Gefechtsausbildung Bestandteil <strong>der</strong> VP Ausbildung. Der Chef <strong>der</strong> VP<br />
erließ <strong>ein</strong>en Befehl, nachdem die Ausbildung <strong>der</strong> FH nunmehr auf Grundlage <strong>der</strong> Ausbildung<br />
<strong>der</strong> Kampfgruppenausbildung zu erfolgen hatte. Im Gegensatz zu den „Kämpfern“ hatten die<br />
„Helfer“ jedoch k<strong>ein</strong>e erfor<strong>der</strong>liche Ausrüstung, wie z.B. <strong>ein</strong>e Einsatzkombination. 94 Zunächst<br />
erhielten die FH ausgemusterte Uniformjacken <strong>der</strong> NVA, jedoch schon im nächsten Winter<br />
wurde die Ausgabe wie<strong>der</strong> <strong>ein</strong>gestellt, da die Deutsche Grenzpolizei diese Bestände für ihre<br />
Helfer reklamierte. 95 Im Jahre 1958 war die Anzahl <strong>der</strong> FH auf über 150.000 angestiegen und<br />
es wurden Hun<strong>der</strong>tschaften <strong>ein</strong>gerichtet. Im Bezirk Potsdam trafen sich die ehrenamtlichen<br />
Hun<strong>der</strong>tschaftskommandeure zum Erfahrungsaustausch und um den sozialistischen<br />
Wettbewerb zwischen den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>der</strong> verschiedenen Reviere zu organisieren. An die<br />
VP richteten die For<strong>der</strong>ung nach Schulungen für die Gruppen- und Zugführer. Des Weiteren<br />
war auch die Bildung <strong>ein</strong>er selbständigen Organisation <strong>der</strong> FH sowie die Erweiterung <strong>der</strong><br />
Befugnisse <strong>der</strong> FH um strafprozessualle Rechte <strong>ein</strong> Thema. Nicht nur im Bezirk Potsdam,<br />
son<strong>der</strong>n in vielen Bezirken wurden mehr Rechte für die FH gefor<strong>der</strong>t. Die Hauptabteilung <strong>der</strong><br />
Schutzpolizei lehnte jedoch sämtliche For<strong>der</strong>ungen ab. Sie verwies auf die professionelle<br />
Exklusivität von <strong>Polizei</strong>kompetenzen und <strong>der</strong> praktizierten persönlichen Anleitung <strong>der</strong> FH<br />
durch <strong>ein</strong>en Volkspolizisten. 96<br />
Zur Steigerung <strong>der</strong> Verantwortungsbereitschaft <strong>der</strong> FH wurden die Abschnitte <strong>der</strong> ABV<br />
wie<strong>der</strong>rum in Sicherheitsbereiche unterteilt. Ein o<strong>der</strong> mehrere FH bekamen <strong>ein</strong>en<br />
Sicherheitsbereich zugewiesen. Es handelte sich dabei in den Städten um <strong>ein</strong>en<br />
Straßenabschnitt, <strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>zelnen Betrieb o<strong>der</strong> <strong>ein</strong> wichtiges Gebäude o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>er LPG auf<br />
dem Lande. Zudem wurden die FH an ihrem Arbeitsplatz <strong>ein</strong>gesetzt. In den Betrieben<br />
wurden ebenfalls Sicherheitsbereiche gebildet mit je <strong>ein</strong>em verantwortlichen FH. Daneben<br />
war auch die Erziehung <strong>der</strong> Arbeitskollegen und Mitbewohner <strong>ein</strong>e Aufgabe <strong>der</strong> FH. So sollte<br />
z.B. gegen das „Arbeitsbummelantentum“ angegangen werden. 97<br />
Die Einteilung in kl<strong>ein</strong>ste territoriale und organisatorische Einheiten (Sicherheitsbereiche)<br />
hatte für die präventive Überwachungsarbeit den Vorteil, dass gezielt bestimmte soziale<br />
Gruppen angesprochen werden konnten (Jugendliche, Betriebsangehörige, Kradfahrer,<br />
93 Lindenberger, S. 277.<br />
94 Lindenberger, S. 278/279.<br />
95 Lindenberger, S. 280/281.<br />
96 Lindenberger, S. 282.<br />
97 Lindenberger, S. 284 u. 285<br />
18
Berufskraftfahrer, Hundehalter et cetera), die in <strong>der</strong> Lage waren die verschiedenen Bereiche<br />
(Betrieb, Wohngebiet, Straße) optimal abzudecken. 98<br />
Am 16. März 1964 wurde die neue „Verordnung über die Zulassung und die Tätigkeit<br />
freiwilliger Helfer <strong>zur</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Deutschen Volkspolizei und <strong>der</strong> Grenztruppen <strong>der</strong><br />
Nationalen Volksarmee“ erlassen 99 Diese VO sah <strong>ein</strong> neues Ermächtigungsverfahren vor.<br />
Danach konnten beson<strong>der</strong>s geeignete FH durch die DVP ermächtigt werden beson<strong>der</strong>e<br />
Tätigkeiten auszuüben. Die vier Tätigkeiten waren, die Kontrolle <strong>der</strong> Hausbücher 100 , die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Sprechstunden als Vertreter des ABV, die Verkehrsüberwachung und die<br />
Beteiligung an Fahndungs<strong>ein</strong>sätzen. Zudem waren auch zum ersten Mal weibliche Helfer<br />
vorgesehen. 1966 bilanzierte <strong>der</strong> Hauptabteilungsleiter <strong>der</strong> Schutz- und Volkspolizei, dass<br />
das Prinzip <strong>der</strong> „beson<strong>der</strong>en Ermächtigung“ auf begrenzte Sachgebiete sich bewährt habe,<br />
die FH würden die übertragenen Aufgaben mit großer Sorgfalt erledigen. 101<br />
2. Aufgaben<br />
Am 01.April 1982 erfolgte <strong>ein</strong>e erneute Überarbeitung <strong>der</strong> Verordnung über die freiwilligen<br />
Hel<strong>der</strong> <strong>der</strong> DVP 102 . § 5 Abs. 2 a) bis g) enumeriert die allgem<strong>ein</strong>en Befugnisse und Pflichten<br />
<strong>der</strong> FH. Diese durften Hinweise, Vorschläge und Mitteilungen für die Volkspolizei<br />
entgegennehmen a), notwendige Sofortmaßnahmen bei Gefahren o<strong>der</strong> Störungen treffen b),<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei Ordnungswidrigkeiten <strong>ein</strong>schreiten und den Bürger<br />
belehren c), Personen <strong>der</strong> Dienststelle zuführen d), Sachen zeitweilig in<br />
Verwahrung nehmen e), Personalien feststellen f) und den<br />
Personalienaustausch bei zivilrechtlichen Ansprüchen unterstützen g).<br />
Darüber hinaus wurde 1982 die Anzahl <strong>der</strong> möglichen „beson<strong>der</strong>en Ermächtigungen“ von<br />
vier auf elf erweitert, § 5 Abs. 2 und 3 <strong>der</strong> VO über den freiwilligen Helfer <strong>der</strong> DVP. Die FH<br />
konnten nun, soweit beson<strong>der</strong>s ermächtigt, auch Verkehrsüberwachungen durchführen, die<br />
theoretische und praktische Führersch<strong>ein</strong>prüfungen abnehmen, Schwertransporte begleiten,<br />
Verkehrsunterricht geben o<strong>der</strong> technische Prüfungen gem. StVZO vornehmen und im<br />
Zulassungssch<strong>ein</strong> <strong>ein</strong>tragen, § 5 Abs. 3 VO über den freiwilligen Helfer <strong>der</strong> DVP. Die FH, vor<br />
allem die im Freien Tätigen (z.B. Forstarbeiter, Schäfer, Traktoristen) waren auch in das<br />
Grenzsicherheitssystem integriert. Sie taten als freiwillige Helfer <strong>der</strong> Grenztruppen im<br />
Rahmen von Streifen und Kontrolltätigkeiten ihren Dienst. Im Bereich <strong>der</strong> Transitstrecke von<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik nach Westberlin sammelten sie Hinweise auf unzulässige<br />
Kontaktaufnahmen. 103 Im Jahre 1989 unterstützten ca. 177.500 FH, die ca. 80.000<br />
98 Lindenberger, S. 287.<br />
99 GBl. II DDR, S. 241f.<br />
100 Im Hausbuch wurden die Personalien aller Mieter des Hauses erfasst, zudem alle Besucher, zum Zwecke <strong>der</strong><br />
Anwesenheits- und Abwesenheitskontrolle. http://www.waz.de/osr/osr.ddr_sprache.begriffe_68446.php<br />
101 Lindenberger, S. 290 -292<br />
102 VO über die freiwilligen Helfer <strong>der</strong> DVP v. 1. April 1982, GBl. I Nr. 16 S. 343.<br />
103 Lindenberger, S. 292.<br />
19
<strong>Polizei</strong>angehörigen und ca. 8.000 Transportpolizisten. Zudem führten ca. 2.061.900 Bürger<br />
als Beauftragte <strong>der</strong> DVP die so genannten Haushaltsbücher. 104<br />
3. Fazit<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> FH war mehr als doppelt so groß wie die Personenstärke <strong>der</strong> regulären<br />
<strong>Polizei</strong>angehörigen. (wohl auch aufgrund <strong>der</strong> aktiven Rekrutierungen) Somit bestand <strong>ein</strong><br />
gewaltiges Reservoir an loyalen DDR-Bürgern, welche den professionellen <strong>Polizei</strong>dienst<br />
unterstützen konnten. Mit <strong>der</strong> Volkspolizei hierarchisch durch den ABV verbunden, waren die<br />
FH in ihren eng begrenzten Sicherheitsbereichen präventiv tätig und konnten so gezielt<br />
innere Sicherheit produzieren, also <strong>ein</strong>e klassische Schutzpolizeiliche Aufgabe erfüllen.<br />
Darüber hinaus wurden die FH´s als loyale DDR-Bürger jedoch auch <strong>zur</strong> politischen<br />
Erziehung und Überwachung ihrer Arbeitskollegen und Mitbewohner instrumentalisiert.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e „kriminell gefährdete Bürger“, welche ernsthafte Anzeichen von<br />
arbeitsscheuem Verhalten o<strong>der</strong> sonstige Anzeichen <strong>der</strong> Entwicklung <strong>ein</strong>er asozialen 105<br />
Lebensweise erkennen ließen, galt es beobachten. 106 Das System allgem<strong>ein</strong>er Befugnisse<br />
und beson<strong>der</strong>er Einzelermächtigungen war die Grundlage für <strong>ein</strong>e differenzierte Verwendung<br />
<strong>der</strong> FH je nach Befähigung. Mit dem Beitritt <strong>der</strong> DDR <strong>zur</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
(3.10.1990) und <strong>der</strong> Übernahme des westdeutschen <strong>Polizei</strong>systems wurden die FH<br />
abgeschafft.<br />
VI. Zwischenergebnis<br />
Im Mittelalter war <strong>der</strong> Bürger selbst für die Verteidigung <strong>der</strong> äußeren und inneren Sicherheit<br />
s<strong>ein</strong>er Stadt verantwortlich. Diese Pflicht war Bestandteil s<strong>ein</strong>es Bürgerstatus. Als<br />
Nachtwächter o<strong>der</strong> Mitglied <strong>der</strong> Bürgerwehr sorgte er in eigener Person für Sicherheit. Die<br />
Volksbewaffnung war Realität. Später wurden diese Pflichten auf bezahlte Nachtwächter<br />
respektive <strong>Polizei</strong>organe und stehende Heere übertragen. Der Bürger wurde entwaffnet. In<br />
den Diktaturen des III. Reichs und <strong>der</strong> DDR war <strong>ein</strong>e indoktrinierte Bevölkerung essentiell<br />
für die Machtkonservation <strong>der</strong> Führungska<strong>der</strong>, es mussten stets genügend loyale Bürger<br />
herangezogen werden. Daher übte <strong>der</strong> Blockwart und <strong>der</strong> FH <strong>ein</strong>e politisch höchst wertvolle<br />
Aufgabe aus. Diese <strong>Freiwillige</strong>n übernahmen nunmehr auch Erziehungsaufgaben gegenüber<br />
ihren Mitbürgern und partizipierten als Teil des Systems an <strong>der</strong> Macht.<br />
104 http://www.mdr.de/Drucken/1777892-5163.html.<br />
105 „Asoziales Verhalten ist von <strong>ein</strong>er parasitären Lebensführung gekennzeichnet und häufig verbunden mit<br />
Alkoholmissbrauch, <strong>der</strong> Vernachlässigung <strong>der</strong> körperliche Sauberkeit und <strong>der</strong> Wohnhygiene sowie <strong>ein</strong>er<br />
bewussten, teilweise demonstrativen Hinwegsetzung über Normen des Zusammenlebens in <strong>der</strong><br />
sozialistischen Gesellschaft und <strong>der</strong> Negierung vielfältiger Formen gesellschaftlich-erzieherischer<br />
Einflussnahme.“ Seifert, S. 24.<br />
106 Seifert, S. 75.<br />
20
C. <strong>Freiwillige</strong>ntypologie (Motivationslagen)<br />
Warum engagiert sich <strong>ein</strong> Mensch für die innere Sicherheit – was sind die Motive, die ihn<br />
antreiben? Diese Frage wird in diesem Kapitel näher untersucht. Für die Akteure des ersten<br />
Kapitels ist diese Frage <strong>ein</strong>fach zu beantworten, es war ihre Pflicht als Bürger, sie mussten<br />
als Nachtwächter o<strong>der</strong> Bürgerwehrangehöriger tätig werden. Als Blockwarte nahmen sie<br />
freiwillig <strong>ein</strong>e Parteifunktion wahr und als <strong>Freiwillige</strong> Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei mussten sie sich<br />
zumindest als loyale Bürger <strong>der</strong> DDR definieren, um die gefor<strong>der</strong>te Erziehungsarbeit leisten<br />
zu können und zu wollen.<br />
In <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>sächsischen Presse waren Anfang 2005 folgende Äußerungen zu finden:<br />
„Wer sich ehrenamtlich engagiert, <strong>der</strong> soll sich nicht s<strong>ein</strong>e Komplexe abarbeiten, indem er<br />
Hilfssheriff spielt! (Göttinger Bürgermeister Ulrich Holefleisch, Bündnis90/Grüne) An an<strong>der</strong>er<br />
Stelle fragt die Zeitung: „Ein Job vor allem für Möchtegern-Rambos?“ 107 „Und dass die<br />
Bürgerstreife dann in Blockwart-Manier ihre Kompetenzen überschreite, sei kaum zu<br />
vermeiden.“ 108 „Die Grünen sprechen von unangenehmen Assoziationen zu <strong>ein</strong>er<br />
„Bürgerwehr“. 109 Die Opposition in Nie<strong>der</strong>sachsen aus SPD und Grünen ist bemüht, <strong>ein</strong><br />
negatives Image durch die plakative Verwendung unreflektierter Schlagworte zu schaffen. In<br />
den Medien wird das Horrorbild von den Rambotypen und <strong>Polizei</strong>spitzeln nach dem Vorbild<br />
<strong>der</strong> Blockwarte des Dritten Reichs präsentiert. 110<br />
Den Höhepunkt dieser <strong>ein</strong>seitigen Kampagne bildete <strong>ein</strong>e symbolische Handlung: dem<br />
nie<strong>der</strong>sächsischen Innenminister Schünemann wurde im Landtag <strong>ein</strong> Sheriffhut und <strong>ein</strong> mit<br />
zwei Bananen gefülltes Holster vom Grünen Lennartz überreicht. (siehe Anhang 22) 111<br />
Ist man bereit, die Motivationslage wissenschaftlich zu betrachten, relativieren sich diese<br />
Horrorbil<strong>der</strong> schnell. Professor Hitzler begleitete die drei <strong>Modell</strong>versuche <strong>der</strong> bayerischen<br />
Sicherheitswacht. Er und s<strong>ein</strong> Team führten Interviews mit den Sicherheitswachtangehörigen<br />
durch. Aus den explorierten Motivationen bildete Hitzler fünf grundlegende Motivationstypen.<br />
I. Motivationstypen nach Prof. Hitzler<br />
1. „ Der Polizist im <strong>ein</strong>fachen Dienst“<br />
Unter diese Kategorie Helfer fallen die Personen, die als Berufswunsch <strong>Polizei</strong>beamter<br />
hatten, dieses Ziel jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht realisieren konnten. Diese<br />
Personen verstehen sich selbst als Polizist, wenn auch auf hierarchisch niedrigster Stufe. Sie<br />
wollen von den <strong>Polizei</strong>beamten als Kollegen akzeptiert werden und sehen diese als<br />
Autoritätspersonen an, <strong>der</strong>en Anweisungen zu befolgen sind. Dieser Helfertyp strebt nach<br />
mehr Befugnissen und <strong>ein</strong>er ernst zu nehmenden Bewaffnung. Dadurch will er mehr<br />
107 Extra Tipp, 16 Januar 2005, S. 5<br />
108 cwo, in HAZ, 13.01.2005 (ohne Seite).<br />
109 Obi-Preuß, Ingeborg in neue Braunschweiger, Nr. 2, 2005, S. 3.<br />
110 Kreuzner; Schnei<strong>der</strong>, S. 12.<br />
111 Mlodoch, in HAZ, 27.01.2005 (ohne Seite).<br />
21
Handlungsspielraum erlangen, um sich stärker von <strong>der</strong> allgem<strong>ein</strong>en Bevölkerung<br />
abzugrenzen und als Vertreter <strong>der</strong> Staatsgewalt anerkannt zu werden.<br />
2. „Der Helfer“<br />
Dieser ist <strong>der</strong> M<strong>ein</strong>ung, dass das soziale Engagement in <strong>der</strong> Gesellschaft wichtig ist. Er<br />
kritisiert den aggressiven Umgang und die Gleichgültigkeit <strong>der</strong> Bürger unter<strong>ein</strong>an<strong>der</strong>. Ihm<br />
fehlt <strong>der</strong> auf dem Lande noch vorhandene Zusammenhalt <strong>der</strong> Menschen. Diesen will er<br />
wie<strong>der</strong> herstellen. Er will präventiv aktiv werden und nicht warten bis etwas passiert o<strong>der</strong> sich<br />
gar abwenden wenn etwas passiert ist. Er möchte die „Kultur des Wegschauen durch <strong>ein</strong>e<br />
Kultur des Hinsehens“ ersetzen. Als hilfsbereiter Bürger will er den hilfsbedürftigen Bürgern<br />
<strong>zur</strong> Seite stehen. Zudem möchte er als Bindeglied zwischen <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> und den Bürgern<br />
agieren.<br />
3. „Der Bekämpfer“<br />
Diesem geht es darum, etwas zu bewegen, die Kriminalität <strong>ein</strong>zudämmen. Er ärgert sich<br />
über den „Nie<strong>der</strong>gang Deutschlands“ o<strong>der</strong> das „Einfallen Frem<strong>der</strong>“. Durch s<strong>ein</strong>e aktive<br />
Mitarbeit in <strong>der</strong> Sicherheitswacht glaubt sich <strong>der</strong> Bekämpfer auf <strong>der</strong> richtigen Seite. Der<br />
Bekämpfer möchte <strong>ein</strong>en möglichst großen Handlungspeilraum haben und for<strong>der</strong>t daher<br />
erweiterte Befugnisse und Aufgaben. Er versucht sich von <strong>der</strong> allgem<strong>ein</strong>en Bevölkerung<br />
abzugrenzen, dabei will er jedoch nicht als Vertreter des Staates anerkannt werden, son<strong>der</strong>n<br />
als eigenverantwortlicher „Kontrolleur“ in eigener Sache.<br />
4. „Der Spaziergänger“<br />
Diesem geht es darum, sich Abwechslung vom normalen Alltagsleben zu verschaffen und er<br />
will „Land und Leute“ kennen lernen. Konfrontationen mit Störern geht er aus dem Weg.<br />
Nicht die Verhaltenregulierung, son<strong>der</strong>n Neugierde und Langweile sind möglicherweise s<strong>ein</strong>e<br />
Motive. Zusätzliche Aufgaben und Befugnisse strebt er nicht an.<br />
5. „Der Verdiener“<br />
Dieser fasst die wahrgenommene Aufgabe als gute Verdienstmöglichkeit auf, da er mehr als<br />
in an<strong>der</strong>en Nebenjobs verdient und zudem relativ frei in s<strong>ein</strong>er Zeit<strong>ein</strong>teilung ist. 112<br />
II. Fazit<br />
Aus den hier präsentierten Motivationstypen nach Prof. Hitzler ergibt sich die essentielle<br />
Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>nauswahl. Von den fünf Typen ist <strong>der</strong> „Helfer“ <strong>der</strong> ideale <strong>Freiwillige</strong>,<br />
ihn zu gewinnen und die an<strong>der</strong>en früh genug zu erkennen, muss die Aufgabe <strong>ein</strong>es guten<br />
Auswahlverfahrens s<strong>ein</strong>. Dann ist sichergestellt, das Blockwarte und Rambotypen k<strong>ein</strong>e<br />
Chance bekommen und die <strong>Freiwillige</strong>n als „Helfer“ in <strong>der</strong> Öffentlichkeit in Ersch<strong>ein</strong>ung<br />
treten.<br />
112 http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_3.html<br />
22
D. Die Idealtypusbildung „<strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>“<br />
In diesem Kapitel entwickelt <strong>der</strong> Autor <strong>ein</strong> idealtypisches <strong>Modell</strong> <strong>ein</strong>er <strong>Freiwillige</strong>n Institution<br />
im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit. Ziel ist es, <strong>ein</strong>en Maßstab zu gewinnen, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />
Beurteilung <strong>der</strong> besuchten <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Modell</strong>e in Europa angelegt werden kann und zudem<br />
Möglichkeiten und Potentiale aufzeigt.<br />
I. Begriff und Funktion des Idealtypus<br />
Der Idealtypus ist <strong>ein</strong> von Max Weber entwickeltes Begriffswerkzeug zu Untersuchung<br />
sozialer Tatbestände. Der Idealtypus hat den Charakter <strong>ein</strong>er Utopie, die durch die<br />
Steigerung bestimmter Elemente <strong>der</strong> Wirklichkeit gewonnen wird. 113 In <strong>der</strong> Realität wird <strong>der</strong><br />
Idealtypus in s<strong>ein</strong>er R<strong>ein</strong>heit nirgends empirisch vorfindbar s<strong>ein</strong>. Dies ist jedoch k<strong>ein</strong> Mangel,<br />
da s<strong>ein</strong>e Aufgabe darin liegt, festzustellen, wie nah o<strong>der</strong> fern die Wirklichkeit dem Idealtypus<br />
kommt. 114<br />
Social<br />
Element<br />
Ziel des Idealtypus ist es, nicht das Gattungsmäßige, son<strong>der</strong>n im Gegenteil die<br />
Eigenarten von Ersch<strong>ein</strong>ungen zum Bewussts<strong>ein</strong> zu bringen. 115 Er hilft uns, Ordnung in das<br />
Chaos <strong>der</strong> Tatsachen zu bringen, die uns interessieren. 116<br />
II. Tempelmodell<br />
Wie könnte nun die ideale <strong>Freiwillige</strong>n Institution im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit<br />
aussehen? Bei <strong>der</strong><br />
taktische<br />
Successful<br />
Volunteer police<br />
(operational)<br />
Internal<br />
Element<br />
Recruitment / Screening / Training (tactical)<br />
good design of the institution (tactical)<br />
External<br />
Element<br />
orientation of the institution (strategical)<br />
gedanklichen Konstruktion dieses Idealtypus müssen strategische,<br />
und operative Überlegungen angestellt werden. Als<br />
gedankliche Abstrahierung und zugleich<br />
Visualisierung hat <strong>der</strong> Autor <strong>ein</strong> Schaubild<br />
(siehe auch Anlage 21) entwickelt:<br />
1. strategische Ausrichtung<br />
Auf <strong>der</strong> Basisebene ist zunächst die<br />
grundlegende strategische Ausrichtung fest<br />
zu legen, wohin soll sich die Institution<br />
orientieren. Soll sie <strong>ein</strong> integraler<br />
gleichwertiger Bestandteil <strong>der</strong> Organisation<br />
<strong>Polizei</strong> werden, soll sie als <strong>ein</strong>e Institution<br />
innerhalb/unterhalb <strong>der</strong> Organisation <strong>Polizei</strong> installiert werden o<strong>der</strong> soll die Institution sogar<br />
<strong>zur</strong> <strong>Polizei</strong>organisation <strong>ein</strong>en gewollten Abstand halten? Die erste Variante hat den Vorteil<br />
die Ressourcen, das Potential und das Image <strong>der</strong> regulären <strong>Polizei</strong> <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />
Eine Institution unterhalb des regulären, hierarchischen dreiglie<strong>der</strong>igen Laufbahnsystems<br />
o<strong>der</strong> gar die Konstruktion <strong>ein</strong>es mit Abstand daneben stehenden Gebildes würde zu <strong>ein</strong>er<br />
weiteren Zerfaserung des Images <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> führen. Schon heute tritt dem Bürger die<br />
113 Weber, S. 125.<br />
114 Weber, S. 126.<br />
115 Weber, S. 138.<br />
116 Weber, S. 142.<br />
23
„Staatsgewalt“ nicht nur in <strong>der</strong> Gestalt des <strong>Polizei</strong>beamten entgegen. Vollzugsangestellte <strong>der</strong><br />
Kommunen und Hilfspolizisten (Wachpolizisten) weichen das Bild des gut ausgebildeten<br />
<strong>Polizei</strong>beamten auf. Aus diesen Gründen sollte das Institut <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> im Ideal <strong>ein</strong><br />
integraler Bestandteil <strong>der</strong> regulären <strong>Polizei</strong>organisation s<strong>ein</strong>. Damit entfällt auch die<br />
Notwendigkeit <strong>ein</strong>es eigenen Namens. Die <strong>ein</strong>heitliche Marke „<strong>Polizei</strong>“ würde auch die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n Institution umfassen. Die corporated identity könnte ungehin<strong>der</strong>t ihre Wirkung<br />
entfalten.<br />
2. taktische Ausrichtung<br />
Nachdem die strategische Ausrichtung festgelegt ist, muss nun taktisch überlegt werden, wie<br />
das Design <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> aussehen soll. Es muss entschieden werden, was <strong>ein</strong><br />
gutes Design ausmacht und die entsprechenden Bereiche müssen in <strong>ein</strong>e bestimmte<br />
Richtung auf die Schiene gesetzt werden.<br />
a) <strong>der</strong> ideale <strong>Freiwillige</strong><br />
Der ideale <strong>Freiwillige</strong> im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit wäre u.a. <strong>der</strong> „Helfer“ i.S.d.<br />
Typenbildung von Prof. Hitzler, siehe oben C. I. 2.. S<strong>ein</strong>e Motivation ist von dem<br />
uneigennützigen Bedürfnis nach sozialem Engagement für die Gesellschaft geprägt. Zu<br />
diesen r<strong>ein</strong> altruistischen Motiven könnten sich jedoch auch an<strong>der</strong>e positive Motive gesellen,<br />
wie z.B. <strong>der</strong> Wille, den persönlichen Horizont durch die Schulung <strong>der</strong> eigenen Fähigkeiten zu<br />
erweitern. Der ideale <strong>Freiwillige</strong> würde erkennen, dass er s<strong>ein</strong> Humankapital durch die<br />
Partizipation in <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> erhöht und damit auch s<strong>ein</strong>e Chancen im beruflichen<br />
Alltag.<br />
b) das ideale Rechtsverhältnis<br />
In <strong>der</strong> Praxis bieten sich unterschiedliche Varianten an. Der <strong>Freiwillige</strong> könnte im ureigensten<br />
Sinne ehrenamtlich tätig werden, d.h. ohne festere Bindung an die <strong>Polizei</strong>organisation und<br />
ohne Anstellung und Bezahlung. Vorstellbar wäre auch <strong>ein</strong>e Verpflichtung des <strong>Freiwillige</strong>n<br />
i.S. <strong>ein</strong>er geringfügigen Anstellung, welche dieser neben s<strong>ein</strong>em Hauptberuf ausübt.<br />
Schließlich wäre an <strong>ein</strong>e völlige Gleichstellung mit den regulären Beamten zu denken. Der<br />
<strong>Freiwillige</strong> würde als freiwilliger <strong>Polizei</strong>beamter, mit allen Rechten und Pflichten bestellt. Die<br />
letztere Variante ist ideal, da <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> kraft des beson<strong>der</strong>en beamtenrechtlichen<br />
Vertrauensverhältnisses eng an die <strong>Polizei</strong>organisation gebunden wird. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Seite würde er auch von den beamtenrechtlichen Vorteilen partizipieren können.<br />
c) die idealen Befugnisse<br />
Die Befugnisse des <strong>Freiwillige</strong>n sind aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Vernunft dann ideal, soweit er solche<br />
bekommt, die er verantwortungsvoll und auf hohes qualitatives Niveau in <strong>der</strong> Praxis mit<br />
Leben füllen kann. Je nach vorhandener Fähigkeit sollte im Einzelfall entschieden werden,<br />
welche polizeilichen Befugnisse <strong>der</strong> <strong>ein</strong>zelne <strong>Freiwillige</strong> erhält.<br />
24
d) die ideale Bezahlung:<br />
Der „Verdiener“ i.S. <strong>der</strong> Typenbildung von Prof. Hitzler (oben C. I. 5.) würde <strong>ein</strong>e möglichst<br />
hohe Bezahlung als ideal erachten, da sie s<strong>ein</strong> dominierendes Handlungsmotiv ist. Auch<br />
<strong>ein</strong>e Zuwendung geringerer Geldbeträge (sei es als Bezahlung o<strong>der</strong><br />
Aufwandsentschädigung deklariert) dürfte ohne Zweifel bei den meisten Menschen<br />
motivierend wirken. Auf diese Motivation kann jedoch verzichtet werden, da <strong>der</strong> ideale<br />
<strong>Freiwillige</strong> <strong>der</strong> „Helfer“ und <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> s<strong>ein</strong>e Fähigkeiten entwickeln will, schon genügend<br />
motiviert sind. Somit sollte gar k<strong>ein</strong>e Entlohnung erfolgen. Lediglich notwendige Auslagen<br />
sollten erstattet werden.<br />
e) die ideale Ausrüstung<br />
Unter <strong>der</strong> oben getroffen Prämisse (D.II.1), dass das Institut <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>ein</strong> integraler<br />
Bestandteil <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> s<strong>ein</strong> soll, kann die ideale Ausrüstung nur mit <strong>der</strong> Ausrüstung des<br />
regulären Beamten identisch s<strong>ein</strong>. Wenn <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> die gleichen Aufgaben wie s<strong>ein</strong><br />
regulärer Kollege erfüllen müsste, aber nicht die gleiche Ausrüstung hätte, würde dies <strong>ein</strong>e<br />
Geringschätzung s<strong>ein</strong>er Person bedeuten. Das Fehlen <strong>ein</strong>er Schusswaffe könnte sich in<br />
<strong>ein</strong>er extremen Situation als Sicherheitsrisiko für den <strong>Freiwillige</strong>n o<strong>der</strong> s<strong>ein</strong>en regulären<br />
Kollegen manifestieren, welches ggf. mit dem Leben bezahlt wird.<br />
f) die ideale Absicherung<br />
Soweit <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>, wie hier entwickelt, als Beamter angestellt wird, bedeutet dies für ihn<br />
und s<strong>ein</strong>e Familie schon <strong>ein</strong>mal den grundlegenden Zugang zu den beamtenrechtlichen<br />
Absicherungen. Diese sind jedoch nicht ausreichend. Der Dienstherr muss für s<strong>ein</strong>e<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>e Unfallversicherung abschließen, welche <strong>ein</strong>en ausreichend hohen Schutz<br />
gegen Erwerbsunfähigkeit und Entschädigung bei Tod bietet.<br />
g) die ideale Anwerbung / Überprüfung / Ausbildung<br />
Die Anwerbung und Sicherheitsüberprüfung müssen nach den gleichen hohen Standards<br />
wie bei den regulären Beamten erfolgen. Dadurch werden die Qualitätsstandards<br />
aufrechterhalten und ungeeignete <strong>Freiwillige</strong> beschädigen nicht das Image <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>. Eine<br />
Flexibilität könnte jedoch im Bereich <strong>der</strong> Breite <strong>der</strong> vorgesehenen Einsatzgebiete und <strong>der</strong><br />
damit verbundenen notwendigen Vorbildung/Ausbildung praktiziert werden. Somit könnten<br />
auch Migranten, Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen, Jugendliche, ältere Menschen und Personen<br />
mit geringer schulischer Qualifikation die Chance erhalten, sich zu engagieren. Die<br />
Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sollte modular aufgebaut s<strong>ein</strong>. Die nötigen theoretischen<br />
Unterrichts<strong>ein</strong>heiten sollten i.d.R. via Internet auf <strong>ein</strong>em Ausbildungsserver erfolgen.<br />
Dadurch würde <strong>ein</strong> hohes Maß an örtlicher und zeitlicher Flexibilität erreicht. Die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
sollten die Möglichkeit erhalten Zertifikate und sogar komplette Laufbahnrechtliche<br />
Abschlüsse zu erwerben. Ein Übergang vom freiwilligen zum regulären <strong>Polizei</strong>dienst sollte<br />
möglich s<strong>ein</strong>. Dies würde zum <strong>ein</strong>en dem <strong>Freiwillige</strong>n berufliche Perspektiven eröffnen und<br />
25
zum an<strong>der</strong>en könnte die Organisation auf diese Weise geeignete Bewerber „on the job“<br />
rekrutieren. Eine Win-Win Situation! Die Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sollte regelmäßig, d.h.<br />
mindestens <strong>ein</strong>mal pro Monat, durch kompetente interne und externe Dozenten erfolgen.<br />
Der Ausbildungsstand <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sollte in <strong>der</strong> jeweiligen Dienststelle über <strong>ein</strong>e<br />
Stecktafel ständig visualisiert werden, um s<strong>ein</strong>e Ressourcen für die jeweilige Dienstabteilung<br />
transparent zu machen.<br />
III. Soziales, internes und externes Element<br />
Auf <strong>der</strong> oben beschrieben strategischen Basis und den taktischen Entscheidungen befinden<br />
sich drei Säulen, welche <strong>ein</strong>e erfolgreiche freiwillige <strong>Polizei</strong>arbeit tragen, daher muss auch<br />
für <strong>der</strong>en Stabilität gesorgt werden.<br />
1. Soziale Element:<br />
Hiermit ist gem<strong>ein</strong>t, dass innerhalb <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n Institution <strong>ein</strong>e Anerkennungskultur<br />
etabliert werden muss, um die Motivation <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n über Jahre hinweg aufrecht zu<br />
erhalten. Zu diesem Zwecke sollte den <strong>Freiwillige</strong>n auch <strong>ein</strong> Dienstgrad verliehen werden<br />
und die Möglichkeit <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung, bei entsprechen<strong>der</strong> Weiterqualifizierung, bestehen.<br />
Man denke nur an die Strukturen innerhalb <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n Feuerwehr. Auszeichnungen<br />
aufgrund <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit o<strong>der</strong> aufgrund beson<strong>der</strong>er Leistungen sollten erfolgen.<br />
Gezielte Bindungsaktivitäten in Form von sozialen Veranstaltungen sollten regelmäßig<br />
stattfinden.<br />
2. Internes Element<br />
Die regulären <strong>Polizei</strong>beamten müssen durch die <strong>Polizei</strong>führung für die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong><br />
sensibilisiert werden. Es sollte <strong>ein</strong>e Unternehmenskultur etabliert werden, die den<br />
<strong>Freiwillige</strong>n signalisiert, dass sie willkommen sind. Zu diesem Zwecke sollten die Beamten<br />
gezielt informiert werden, um Vorurteile erst gar nicht entstehen zu lassen. Gem<strong>ein</strong>same<br />
fachliche und soziale Veranstaltungen sollten dem Kennen lernen dienen. Das interne<br />
Element muss auf allen Hierarchiestufen Beachtung finden.<br />
3. Externe Element<br />
Die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> sollte aktiv positiv in <strong>der</strong> Öffentlichkeit präsentiert werden. Dies könnte<br />
dadurch geschehen, dass <strong>Freiwillige</strong>, in Uniform, als Vertreter <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> ihre<br />
Brückenfunktion <strong>zur</strong> Bürgerschaft wahrnehmen. Sie könnten z.B. in Schulen, Altersheimen<br />
o<strong>der</strong> allgem<strong>ein</strong> im öffentlichen Raum auf den Bürger zugehen und über sich selbst<br />
informieren. Die Medien sollten für das Institut <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> interessiert werden, indem<br />
ihnen gezielt interessante Berichte <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />
IV. operationelle Arbeit<br />
Ist <strong>der</strong> Dreiklang von sozialem, internem und externen Element erfolgreich etabliert, steht <strong>der</strong><br />
erfolgreichen freiwilligen <strong>Polizei</strong>arbeit nichts mehr im Wege. Sie steht nun auf <strong>ein</strong>er stabilen<br />
26
strategischen und taktischen Basis und die drei Säulen tragen das operationelle<br />
Alltagsgeschäft zuverlässig.<br />
V. Fazit<br />
Der Idealtypus <strong>ein</strong>er <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> ist <strong>ein</strong> in die reguläre <strong>Polizei</strong>organisation integriertes<br />
Institut. Dem <strong>Freiwillige</strong>n wird die Möglichkeit geboten, s<strong>ein</strong> Humankapital über <strong>ein</strong>e<br />
polizeispezifische Ausbildung zu erhöhen. Dadurch kann er neue Chancen für sich<br />
entwickeln. Die <strong>Polizei</strong> erhält <strong>ein</strong>en Zustrom an motivierten und kostenlosen <strong>Freiwillige</strong>n, die<br />
ihre Fähigkeiten <strong>zur</strong> Verfügung stellen. Hierdurch können Kosten in beträchtlichem Umfang<br />
<strong>ein</strong>gespart werden. Zudem besteht <strong>ein</strong>e fortwährende Anbindung an die Zivilgesellschaft.<br />
Diese wie<strong>der</strong> rum sieht sich über ihre freiwilligen <strong>Polizei</strong>beamten in <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>organisation<br />
repräsentiert, kann an <strong>der</strong> Staatsgewalt aktiv partizipieren anstatt nur Objekt dieser zu s<strong>ein</strong>.<br />
E. <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> in <strong>der</strong> EU<br />
In diesem Kapitel werden <strong>Freiwillige</strong> im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit, in verschiedenen<br />
europäischen und deutschen Län<strong>der</strong>n näher betrachtet. Dies geschieht durch die Deskription<br />
<strong>der</strong> unterschiedlichen <strong>Modell</strong>e und durch die Präsentation <strong>der</strong> gesammelten<br />
Hospitationserfahrungen (teilnehmenden Beobachtungen und Interviews). Ziel ist es, <strong>ein</strong>en<br />
Überblick zu gewinnen und i.S.v. best practice positive Aspekte zu erkennen.<br />
In <strong>der</strong> EU sind <strong>Freiwillige</strong> im <strong>Polizei</strong>dienst nicht in allen 25 Mitgliedsstaaten existent. Staaten<br />
mit <strong>Freiwillige</strong>n sind: Deutschland, Nie<strong>der</strong>lande, Großbritannien und Finnland.<br />
Der Verfasser hat <strong>Freiwillige</strong> in drei deutschen Län<strong>der</strong>n aufgesucht und war zudem in<br />
Apeldoorn (Nie<strong>der</strong>lande) und in Newcastle (England). Aus zeitlichen und Kostengründen<br />
wurde auf <strong>ein</strong>en Besuch in Finnland verzichtet.<br />
I. Deutschland<br />
In Deutschland sind <strong>Freiwillige</strong> im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit in folgenden Län<strong>der</strong>n tätig:<br />
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Brandenburg. In Berlin wurde <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>dienst im Jahre 2002 durch den SPD/PDS Senat <strong>ein</strong>gestellt. Nach den<br />
Anschlägen von London for<strong>der</strong>t die Berliner CDU nun die Wie<strong>der</strong><strong>ein</strong>führung. 117<br />
Der Autor konnte bei s<strong>ein</strong>en Hospitationen in Augsburg (Bayern), Waldshut-Tiengen (Baden-<br />
Württemberg) und Ahnathal (Hessen) empirische Eindrücke und Erkenntnisse erlangen.<br />
Diese sollen im Folgenden neben den gesetzlichen Grundlagen auch präsentiert werden.<br />
Sachsen und Brandenburg wurden nicht besucht. Dies geschah aus folgen<strong>der</strong> Überlegung:<br />
Zum <strong>ein</strong>en musste die Arbeit <strong>ein</strong>e gewisse Beschränkung erfahren, zum an<strong>der</strong>en hat<br />
Sachsen das bayerische <strong>Modell</strong> übernommen und in Brandenburg haben die <strong>Freiwillige</strong>n nur<br />
„Je<strong>der</strong>mannrechte“.<br />
117 ohne Autor, Berliner Zeitung, 11.07.2005, S. 17.<br />
http://www.berlineonline.de/berliner-kurier/berlin/87239.html<br />
27
1. Baden-Württemberg<br />
a) Strukturdaten<br />
In Baden-Württemberg leben 10.693.000 Personen. (31.12.2003) 118 Mit Stand vom<br />
31.03.2005 beträgt die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamtinnen/en 25.890. Der <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>dienst<br />
(FPD) ist in Baden-Württemberg <strong>ein</strong>e landesweite Einrichtung. Bei allen Dienststellen <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong> gibt es Angehörige des FPD. Insgesamt verrichten <strong>zur</strong> Zeit 1.170 Männer und Frauen<br />
ihren freiwilligen <strong>Polizei</strong>dienst. 119 Die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n ist rückgängig. Im Jahre 2003<br />
wurden 2.289.700 für den FPD im Landeshaushalt reserviert. 120<br />
b) <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst<br />
aa) Entstehungsgeschichte<br />
In Baden-Württemberg heißt die Institution <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit<br />
„Der <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>dienst“ (FPD).<br />
Der FPD wurde am 30. Mai 1963 <strong>zur</strong> Unterstützung des <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes aufgestellt.<br />
Eine Notwendigkeit <strong>zur</strong> Unterstützung des regulären <strong>Polizei</strong>dienstes ergab sich aus<br />
damaliger Sicht aus zwei Gründen. Zudem war die politische Großwetterlage vom Klima des<br />
„Kalten Krieges“ geprägt. Herausragende Ereignisse waren <strong>der</strong> Volksaufstand vom 17.Juli<br />
1953 in <strong>der</strong> DDR und <strong>der</strong> „Ungarische Volksaufstand” von 1956, welcher im November 1956<br />
durch sowjetische Truppen und Panzer blutig nie<strong>der</strong>geschlagen wurde. Schließlich bildeten<br />
am 13. August 1961 <strong>der</strong> Bau <strong>der</strong> Berliner Mauer und die Kuba Krise 1962 die Höhepunkte<br />
des „Kalten Krieges“. Zum an<strong>der</strong>en herrschte in Westdeutschland <strong>ein</strong>e hochkonjunkturelle<br />
Phase in <strong>der</strong> Wirtschaft, daraus resultierte, dass Arbeitskräfte knapp waren und es daher<br />
schwierig war, Arbeitskräfte für die <strong>Polizei</strong> zu gewinnen, da die Wirtschaft attraktivere<br />
Angebote machen konnte. 1962 wurde zudem das militärische NATO-Planspiel Fallex 62<br />
(fall exercise) durchgeführt. Es wurde <strong>ein</strong> atomarer Erstschlag durch den Ostblock und <strong>ein</strong>e<br />
anschließende Großoffensive auf Westeuropa simuliert. Das Ergebnis <strong>der</strong> Simulation wäre<br />
für Westdeutschland <strong>ein</strong>e Katastrophe gewesen. 121<br />
Im Mai 1963 legte das Innenministerium Baden-Württembergs <strong>ein</strong>e „Denkschrift über die<br />
Verstärkung des <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg“ vor. Diese wurde<br />
an das Staatministerium und anschließend dem Landtag zugeleitet. Resümierend wurde<br />
<strong>ein</strong>e Verstärkung des <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes um ca. 10 % für erfor<strong>der</strong>lich gehalten. 122<br />
bb) gesetzliche Grundlagen<br />
Bereits im Jahre 1959 hatte die Landesregierung <strong>ein</strong>en Gesetzesentwurf im Landtag<br />
vorgelegt, <strong>der</strong> es ihr ermöglichen sollte, in Notstandsfällen die <strong>Polizei</strong>kräfte des Landes<br />
118 http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp<br />
119 Laut Email-Auskunft: Volker König, Innenministerium Baden-Württemberg, vom 11.07.2005.<br />
120 Anzahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n: 1980: 3.272; 1985: 1.285; 1995: 1.255; 2000: 1.228<br />
(Innenministerium Baden-Württemberg (2003), S. 1 und 5)<br />
121 http://de.wikipedia.org/wiki/Fallex_62.<br />
122 Rohde; Gerg; Lipp; Mayer, S. 4 und 5.<br />
28
durch nicht beamtete Hilfskräfte zu verstärken. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, vielmehr<br />
wurde die Idee populär, schon in ruhigen Zeiten <strong>ein</strong>e <strong>Polizei</strong>reserve zu bilden, welche bei<br />
Bedarf <strong>ein</strong>gesetzt werden könne. Zu diesem Zwecke legte <strong>der</strong> Innenminister des Landes<br />
Baden-Württemberg im Jahre 1962 den Entwurf <strong>ein</strong>es „<strong>Polizei</strong>reservegesetzes“ vor.<br />
Am 30. Mai 1963 verabschiedete <strong>der</strong> Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über den<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst, welches am 18. Juni 1963 in Kraft trat. 123<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Diese erfolgt unter den in § 2 Abs. 1 Gesetz über den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst (FPolDG)<br />
aufgestellten Voraussetzungen. In den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst kann aufgenommen werden<br />
wer:<br />
- Deutscher i.S.d. des Art. 116 GG ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 FPolDG)<br />
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 FPolDG) und noch nicht 60 Jahre<br />
alt ist, da mit Vollendung des 60. Lebensjahr die Zugehörigkeit zum FPD<br />
normalerweise automatisch endet, § 11 Abs. 1 FPolDG<br />
- den gesundheitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen gewachsen ist. (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 FPolDG)<br />
- und zudem <strong>ein</strong>en „guten Ruf“ besitzt. (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FPolDG)<br />
Mittlerweile können auch EU-Auslän<strong>der</strong>, bei dringendem Bedürfnis sogar Nicht-EU-<br />
Auslän<strong>der</strong>, aufgrund geän<strong>der</strong>ter beamtenrechtlicher Grundlagen, in den <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>dienst aufgenommen werden. 124 § 2 Abs. 2 FPolDG führt enumerativ Gründe auf<br />
wann <strong>ein</strong>e Aufnahme in den FDG nicht zulässig ist:<br />
Falls begründete Zweifel vorliegen, dass <strong>der</strong> Bewerber nicht auf dem Boden <strong>der</strong> freiheitlichdemokratischen<br />
Grundordnung steht (Nr. 1), falls <strong>ein</strong>e Verurteilung von mehr als <strong>ein</strong>em Jahr<br />
bei <strong>ein</strong>er vorsätzlichen Tat erfolgt ist respektive von mehr als sechs Monaten, bei <strong>ein</strong>er<br />
politisch motivierten Straftat wie z.B. Landesverrat. (Nr. 2). Ebenso kann nicht aufgenommen<br />
werden, wer die Fähigkeit <strong>zur</strong> Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt (Nr. 3) o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>er<br />
Maßregel <strong>der</strong> Besserung o<strong>der</strong> Sicherung gemäß § 61 StGB unterworfen ist. (Nr. 4).<br />
Die Auswahl <strong>der</strong> Bewerber für den FPD geschieht regional durch die <strong>Polizei</strong>direktionen.<br />
Ein geson<strong>der</strong>ter Erlass für die Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n besteht nicht, vielmehr obliegt dies<br />
<strong>der</strong> Verantwortung den <strong>Polizei</strong>direktionen. 125 Der Angehörige des FPD Christian von Malchus<br />
berichtet dem Autor, dass sich s<strong>ein</strong>e Auswahl wie folgt gestaltete. Er sei mit den an<strong>der</strong>en<br />
Bewerbern zu <strong>ein</strong>em Info- und Prüfungsabend <strong>der</strong> PD Waldshut-Tiengen <strong>ein</strong>geladen<br />
worden. Als erstes habe er <strong>ein</strong>en relativ <strong>ein</strong>fachen, ca. 20minütigen schriftlichen Logiktest<br />
absolvieren müssen. Danach folgte <strong>ein</strong> <strong>ein</strong>seitiges Diktat. Zum Abschluss wurde mit ihm <strong>ein</strong><br />
persönliches Gespräch geführt. Inhalt des Gesprächs sei s<strong>ein</strong> bisheriger Lebenslauf, s<strong>ein</strong>e<br />
Einstellung <strong>zur</strong> Gesellschaft, zu Uniformen, zu Waffen und <strong>zur</strong> Staatsgewalt gewesen.<br />
123 Rohde; Gerg; Lipp; Mayer, S. 8.<br />
124 Rohde; Gerg; Lipp; Mayer, S. 16.<br />
125 Auskunft via Email: Roland Bäuerle, Innenministerium Baden-Württemberg.<br />
29
Zudem habe man ihn gefragt, ob er Mitglied in <strong>ein</strong>er Partei sei, dabei habe man ihn darauf<br />
hingewiesen, dass er diese Frage nicht beantworten müsse. Einige Tage später habe er<br />
dann <strong>ein</strong>e Einladung zum <strong>Polizei</strong>arzt nach Freiburg bekommen. Nach erfolgreicher<br />
Untersuchung habe er dann die Zulassung <strong>zur</strong> Ausbildung zum FPD erhalten. 126<br />
dd) Ausbildung<br />
Gem. § 4 Abs. 1 FPolDG umfasst die Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n die Grundausbildung, die<br />
Fortbildung und <strong>ein</strong>e ggf. erfor<strong>der</strong>liche technische Son<strong>der</strong>ausbildung. Die Inhalte <strong>der</strong><br />
Ausbildung sind von dem Baden-Württembergischen Innenministerium mittels <strong>ein</strong>er<br />
Verwaltungsvorschrift umfassend geregelt (VwV Aus- und Fortbildung FPolD, 29.05.1995,<br />
Az.: 3-1161./16). Für die Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum FPD wird jedem Bewerber <strong>ein</strong><br />
„Leitfaden für den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst in Baden-Württemberg“ kostenlos <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt. 127 Hierbei handelt es sich um <strong>ein</strong>e umfangreiche Gesetzes- und<br />
Verordnungssammlung, welche teilweise auch kommentiert ist. Die Grundausbildung und<br />
Fortbildung <strong>der</strong> Angehörigen ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 FPolGD <strong>ein</strong>e Aufgabe <strong>der</strong><br />
Landespolizeidirektionen und <strong>der</strong> Wasserschutzdirektionen und denen ihnen unmittelbar<br />
nachgeordneten Dienststellen. Die Grundausbildung (84 Unterrichtsstunden a 50 Minuten =<br />
70 Stunden) soll innerhalb von zwei Wochen ganztägig abgeschlossen werden. Sollten<br />
dieser Blockausbildung berufliche Hin<strong>der</strong>nisse entgegenstehen, kann auch <strong>ein</strong>e Ausbildung<br />
in den Abendstunden und an Wochenenden durchgeführt werden. 128 Vor <strong>der</strong> Ausbildung soll<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber befragt werden, ob er den Arbeitnehmer für die zwei Grundausbildung<br />
freistellt. 129 In <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>direktion Waldshut-Tiengen erfolgte die letzte Grundausbildung<br />
innerhalb von sechs Wochen, vom 20.04. bis 30.05.1998, jeweils montags bis Freitags von<br />
19.00 bis 22.00 Uhr. Zudem fand an zwei Samstagen <strong>ein</strong>e Schießausbildung statt. 130<br />
Die Grundausbildung <strong>der</strong> PD Waldshut-Tiengen entsprach dem Ausbildungsplan für die<br />
Grundausbildung von Bewerbern für den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst vom 29. Mai 1995. Dieser<br />
sieht insgesamt 84 Stunden Grundausbildung vor: 44 Stunden theoretische Ausbildung und<br />
40 Stunden praktische Ausbildung. En detail regelt <strong>der</strong> Ausbildungsplan die zu vermittelnden<br />
Inhalte. Soweit möglich sollen die theoretischen Lerninhalte ganzheitlich und anhand von<br />
praktischen Fällen vermittelt werden. 131 Innerhalb <strong>der</strong> praktischen Ausbildung sollen<br />
praktische Übungen und Rollenspiele stattfinden, z.B. Durchführung von Verkehrskontrollen<br />
o<strong>der</strong> Durchsuchungen. 132 Der Unterrichtsplan umfasste folgende Inhalte:<br />
126 Interview Hr. von Malchus.<br />
127 VwV Aus- und Fortbildung FPolD, Nr. 1.3<br />
128 VwV Aus- und Fortbildung FPolD, Nr. 1.1<br />
129 Schnei<strong>der</strong>, S. 46.<br />
130 Interview POK Ziegler.<br />
131 Ausbildungsplan <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst Nr. 1<br />
132 Ausbildungsplan <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst Nr. 3.1<br />
30
Strafrecht (9 Stunden), <strong>Polizei</strong>recht (21 Stunden), <strong>Polizei</strong>dienstkunde (20 Stunden),<br />
Verkehrsrecht (9 Stunden), Strafprozessrecht/OWiG-Recht (9 Stunden) Staatsbürgerkunde<br />
(3 Stunden), Waffenkunde/Waffenausbildung (12 Stunden), Schießausbildung (8 Stunden).<br />
Insgesamt erhielten die Teilnehmer des Lehrgangs somit 91 Stunden Unterricht.<br />
Die Grundausbildung wird mit <strong>ein</strong>er <strong>ein</strong>stündigen schriftlichen Arbeit, welche sich<br />
ausschließlich auf das Fach <strong>Polizei</strong>recht bezieht, abgeschlossen. Insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Vorschriften über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs und es<br />
Schusswaffengebrauchs werden abgeprüft. Im anschließenden Abschlussgespräch werden<br />
nochmals das Selbstverständnis und die sozialen Kompetenzen des Kandidaten geprüft.<br />
Das Prüfungsergebnis lautet geeignet o<strong>der</strong> nicht geeignet, Noten werden nicht vergeben. 133<br />
Nach erfolgreicher Anschlussprüfung werden die neuen Angehörigen <strong>der</strong> FPD vom<br />
Dienststellenleiter feierlich für ihren Dienst verpflichtet und erhalten <strong>ein</strong>e Urkunde, sowie<br />
<strong>ein</strong>en <strong>Polizei</strong>dienstausweis (§ 4 Abs. 2 FPolDG). (siehe Anlage 8)<br />
ee) Fortbildung<br />
Komplettiert wird die Grundausbildung durch <strong>ein</strong>e praktische Einführung (mindestens 32<br />
Stunden), welche die neuen Angehörigen <strong>der</strong> FPD mit den Aufgaben und Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />
praktischen <strong>Polizei</strong>dienstes vertraut machen soll. Diese Einführung soll möglichst innerhalb<br />
<strong>ein</strong>es Jahres durch <strong>ein</strong>en berufserfahrenen und didaktisch versierten <strong>Polizei</strong>beamten<br />
erfolgen. 134 Diese Einzelfortbildung soll monatlich nicht mehr als vier Stunden betragen. 135<br />
Des Weiteren hat <strong>der</strong> neue Angehörige <strong>der</strong> FPD an <strong>ein</strong>er Fahrschulausbildung teilzunehmen<br />
und erwirbt <strong>ein</strong>en <strong>Polizei</strong>führersch<strong>ein</strong>, <strong>der</strong> ihn zum Führen von Dienstkraftwagen<br />
berechtigt. 136 Alle zwei Monate soll zudem <strong>ein</strong>e gem<strong>ein</strong>same Ausbildungsveranstaltung für<br />
alle freiwilligen Angehörigen <strong>der</strong> PD respektive des Reviers stattfinden. Insgesamt soll diese<br />
Fortbildung 18 Unterrichtsstunden im Jahr nicht unterschreiten. 137 Hier soll das in <strong>der</strong><br />
Grundausbildung erworbene Wissen vertieft und systematisch erweitert werden. In <strong>der</strong> PD<br />
Waldshut-Tiengen finden sogar monatliche Fortbildungen statt. Zudem soll die Fortbildung<br />
auch <strong>ein</strong>e ausreichende Waffen- und Schießausbildung umfassen. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Fortbildung hat auch <strong>ein</strong>e Ausbildung an <strong>der</strong> Maschinenpistole zu erfolgen. 138 Spätestens<br />
alle zwei Jahre erfolgt <strong>ein</strong>e Überprüfung, ob die <strong>Freiwillige</strong>n die<br />
Schusswaffengebrauchsbestimmungen noch sicher beherrschen. 139<br />
ff) Rechtsverhältnis<br />
Die Angehörigen des FPD werden ehrenamtlich tätig und stehen in <strong>ein</strong>em öffentlichrechtlichen<br />
Dienstverhältnis zum Land Baden-Württemberg. Sie werden für den Bereich<br />
133 VwV Aus- und Fortbildung FPolD, Nr. 1.2<br />
134 VwV Aus- und Fortbildung FPolD, Nr. 2.1<br />
135 Schnei<strong>der</strong>, S. 47.<br />
136 Rohde; Gerg; Lipp; Mayer, S. 22.<br />
137 VwV Aus- und Fortbildung FPolD, Nr. 2.2<br />
138 Schnei<strong>der</strong>, S. 47.<br />
139 VwV Aus- und Fortbildung FPolD, Nr. 2.2<br />
31
<strong>ein</strong>er bestimmten <strong>Polizei</strong>direktion kraft <strong>der</strong> <strong>ein</strong>gegangenen Verpflichtung bestellt und erhalten<br />
hier rüber <strong>ein</strong>e Urkunde. (§ 4 Abs. 2 FPolDG) Aus diesem öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstverhältnis resultieren die Pflicht <strong>zur</strong> Teilnahme an den Fortbildungen, Ausrüstung und<br />
Uniform pfleglich zu behandeln und nur dienstlich zu benutzen, den „Aufrufen“ <strong>zur</strong><br />
Dienstverrichtung Folge zu leisten und im übrigen gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften<br />
(<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamten) über die Treuepflicht, die Amtsverschwiegenheit, die Annahme<br />
von Belohungen, sowie die Verpflichtung zum Schadensersatz und den Rückgriff<br />
entsprechend. (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 FPolDG). Bei <strong>ein</strong>er schuldhaften Verletzung dieser Pflichten<br />
kann dem Angehörigen des FPD <strong>ein</strong> Verweis erteilt werden. Grobe Verstöße können mit<br />
<strong>ein</strong>er Geldbuße geahndet werden. (§ 6 Abs. 3 FPolDG).<br />
gg) Befugnisse<br />
Die Angehörigen des FPD haben bei <strong>der</strong> Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen<br />
Dritten gegenüber die Stellung von <strong>Polizei</strong>beamten i.S.d. <strong>Polizei</strong>gesetzes. (§ 6 Abs. 1<br />
FPolDG). Die sachliche Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>freiwilligen umfasst somit zum <strong>ein</strong>en die<br />
Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben i.s.d. § 1 Abs. 1 PolG (BW), das Tätigwerden<br />
für an<strong>der</strong>e Stellen (§ 2 Abs. 1 PolG (BW)) und den Schutz privater Rechte (§ 2 Abs. 2 PolG<br />
BW). Zum an<strong>der</strong>en eröffnet § 1 Abs. 2 PolG (BW) jedoch auch die Wahrnehmung <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong> durch an<strong>der</strong>e Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben, u.a. § 163 StPO, § 53<br />
OWIG. Des Weiteren ergibt sich hieraus auch die Befugnis <strong>zur</strong> Anwendung unmittelbaren<br />
Zwangs, gem. §§ 49 bis 54 PolG BW. Zudem können die Angehörigen <strong>der</strong> FPD <strong>zur</strong> Erteilung<br />
<strong>ein</strong>er Verwarnung mit Verwarnungsgeld i.S.d. §§ 56 bis 58 OWiG ermächtigt werden. Diese<br />
Ermächtigung wird im Einzelfall von <strong>der</strong> Aufstellungsbehörde (§ 3 Abs. 1 FPolDG) erteilt. 140<br />
Die FP´s sind k<strong>ein</strong>e Ermittlungspersonen (ehemals Hilfsbeamte) <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft. Sie<br />
dürfen nur gem<strong>ein</strong>sam mit <strong>ein</strong>em <strong>Polizei</strong>beamten o<strong>der</strong> unter Aufsicht <strong>ein</strong>es <strong>Polizei</strong>beamten<br />
(z.B. Wachhaben<strong>der</strong>) <strong>ein</strong>gesetzt werden. Die FP´s werden <strong>zur</strong> Dienstleistung durch die<br />
Aufstellungsdienststellen aufgerufen, falls die vorhandenen Beamten nicht ausreichen, um<br />
die gem. § 1 PolG BW obliegenden Aufgaben zu erfüllen, gem. § 5 FPolDG. Der Aufruf kann<br />
also nur erfolgen, falls <strong>ein</strong> konkreter personeller Anlass dafür besteht. Der FP erhält <strong>ein</strong>en<br />
schriftlichen Bescheid über den Aufruf. Diesen kann er ggf. s<strong>ein</strong>em Arbeitgeber vorlegen,<br />
bevor er dem Arbeitsplatz fernbleibt. 141 S<strong>ein</strong>en Verdienstausfall trägt das Land Baden-<br />
Württemberg, § 7 Abs. 1 Nr. 3 FPolDG i.V.m. § 2 VO Ersatzleistungen.<br />
Laut dem Baden-Württembergischen Innenministerium sollen die <strong>Freiwillige</strong>n in Zukunft<br />
verstärkt auch im Rahmen <strong>der</strong> kommunalen Kriminalprävention <strong>ein</strong>gesetzt werden. Zur<br />
praktischen Umsetzung wurde <strong>ein</strong> <strong>Modell</strong>versuch initiiert (20-Städte-Programm, hierunter<br />
auch Waldshut-Tiengen). Neben den traditionellen Verwendung z.B. als Fußstreife sollen die<br />
140 Schnei<strong>der</strong>, S. 50.<br />
141 Schnei<strong>der</strong>, S. 49.<br />
32
FP´s nun auch z.B. bei <strong>der</strong> Jugend- und Randgruppenbetreuung <strong>ein</strong>gesetzt werden. Zudem<br />
soll auch <strong>ein</strong> Einsatz in Zivil möglich s<strong>ein</strong>. 142<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung<br />
Die Angehörigen des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes tragen die gleiche Uniform wie ihre<br />
beamteten Kollegen. Anstatt <strong>der</strong> üblichen Sterne, welche den Dienstgrad anzeigen,<br />
befinden sich auf ihren Schulterklappen jedoch schräg<br />
gestellte grüne Balken. Diese variieren entsprechend <strong>der</strong><br />
Zugehörigkeit zum <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst: bis zu fünf<br />
Jahren <strong>ein</strong> Balken, nach fünf Jahren zwei Balken, nach zehn<br />
Jahren drei Balken, nach zwanzig Jahren vier Balken, nach<br />
fünfundzwanzig Jahren <strong>ein</strong> breiter und drei schmale Balken.<br />
Die Ausrüstung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n und <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten ist<br />
gleich, nur die geführte Schusswaffe ist unterschiedlich. Bis 2005 waren die <strong>Freiwillige</strong>n mit<br />
<strong>ein</strong>er Pistole „Walther“ Kaliber 7,65 mm ausgestattet und die <strong>Polizei</strong>beamten mit <strong>ein</strong>er<br />
Walther P5, 9mm. Im Zuge <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten mit <strong>der</strong> neuen Heckler &<br />
Koch P 2000 wird nun die P5 an die <strong>Freiwillige</strong>n ausgegeben. 143 (Fotos siehe Anlage 8)<br />
ii) Aufwandsentschädigung<br />
Aufgrund § 7 Abs. 1 FPolDG und <strong>der</strong> hierzu erlassenen Verordnung des Innenministeriums<br />
über die Ersatzleistungen an die Angehörigen des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes, vom 28.<br />
Februar 2002, werden folgende Ausgleichszahlungen erbracht:<br />
Selbstständige erhalten Ersatz in Höhe des nachgewiesenen Verdienstausfalls, ohne<br />
Nachweis erhalten sie 8,29 Euro pro Stunde, § 3 Abs. 1 VO Ersatzleistungen, Zudem<br />
können auch nachgewiesene Vertretungskosten erstattet werden, § 3 Abs. 2 VO<br />
Ersatzleistungen. Arbeitnehmer erhalten pro Stunde 6,25 Euro. Soweit diese Schuldner <strong>der</strong><br />
Lohnsteuer sind (z.B. als Beamter) erhöht sich dieser Betrag um 1,64 Euro auf 7,93 Euro, §<br />
4 VO Ersatzleistungen.<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>n sollen im Jahr im Durchschnitt 200 Stunden zum Einsatz kommen. Dies<br />
bedeutet <strong>ein</strong>e monatliche Einsatzzeit von 16 2/3 Stunden. Jedoch stellt diese Stundenanzahl<br />
k<strong>ein</strong>e starre Regeln dar, laut POK Ziegler vom <strong>Polizei</strong>revier Waldshut stellten sich die<br />
Einsatzzeiten <strong>der</strong> hiesigen acht FP´s im Jahre 2003 wie folgt dar: Es gab 264 Aufrufe.<br />
Insgesamt wurden 1241 Einsatzstunden geleistet. Je nach Motivation <strong>der</strong> FP´s variierte die<br />
Anzahl <strong>der</strong> geleisteten Stunden zwischen 102 bis 322,5 Stunden. 144 Jede Dienststelle<br />
bekommt <strong>ein</strong> bestimmtes Budget für ihren FPD zugewiesen. Ist dieses Geld aufgebraucht,<br />
können Aufrufe nicht mehr erfolgen. Im Jahre 2003 waren im Staatshaushalt für den<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst in Baden-Württemberg 2.289.700 Euro bereitgestellt. Insgesamt<br />
142 Innenministerium Baden-Württemberg, S. 3.<br />
143 http://www.freiwilliger-polizeidienst.de/html/2005.html.<br />
144 Interview POK Ziegler.<br />
33
haben im Jahre 2002 die 1.197 FP´s 237.671 Einsatzstunden geleistet. Im Jahre 1980<br />
wurden mit 3.272 FP´s sogar 729.216 Einsatzstunden geleistet. 145<br />
jj) Absicherung<br />
In Baden-Württemberg ist die Absicherung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n im <strong>Polizei</strong>dienst nicht explizit im<br />
FpolDG geregelt, son<strong>der</strong>n muss abgeleitet werden. Das Baden-Württembergische<br />
Innenministerium vertritt folgende Auffassung: Gem. § 7 Abs. 3 FpolDG seien die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Ehrenbeamte, somit könnten gem. § 68 Beamtengesetz die Leistungen aus dem<br />
Beamtenversorgungsgesetz erfolgen. Hier käme insbeson<strong>der</strong>e <strong>ein</strong> nach billigem Ermessen<br />
festzusetzen<strong>der</strong> Versorgungsbeitrag in Betracht. Unabhängig hiervon seien die Angehörigen<br />
des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes auch durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen<br />
Arbeitsunfälle versichert. (§ 4 SGB VII). 146 Hier würde sich <strong>der</strong> Rentenbetrag nach dem<br />
vormaligen Jahres-Brutto<strong>ein</strong>kommen berechnen und wäre zudem abhängig vom Grad <strong>der</strong><br />
Erwerbsmin<strong>der</strong>ung. Auf jeden Fall sind die möglichen Rentenleistungen für den <strong>Freiwillige</strong>n<br />
sehr gering. Im Todesfall würde s<strong>ein</strong>e Witwe nach § 64 SGB VII <strong>ein</strong> Sterbegeld von 591,43 <br />
erhalten 147 respektive sie würde gem. § 18 BeamtVG zwei Monatsdienstbezüge bekommen,<br />
d.h. bei durchschnittlich 16 2/3 Stunden Dienst pro Monat á 6,25 sind dies 208,38 . Im<br />
Fazit ist die finanzielle Absicherung ungenügend.<br />
kk) Hospitationsbericht<br />
Der Autor hatte die Gelegenheit, die <strong>Polizei</strong>direktion Waldshut-Tiengen und das <strong>Polizei</strong>revier<br />
Waldshut vom 30.09. bis 02.10.2004 zu besuchen. In <strong>der</strong> Nacht vom 01. auf den 02.<br />
Oktober, von 20.00 bis 04.00 Uhr, nahm <strong>der</strong> Verfasser an <strong>ein</strong>er Nachtschicht <strong>der</strong><br />
Diensthundestaffel <strong>der</strong> PD Waldshut-Tiengen teil. Ziel <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Streife war es<br />
zum <strong>ein</strong>en, teilnehmend zu beobachten wie <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> agiert, und zudem in Form <strong>ein</strong>es<br />
informellen Gesprächs nähere Erkenntnisse zu gewinnen. Die Streifenbesatzung bestand<br />
aus POM´in Sandy Ortlepp mit ihrem Diensthund und dem Angehörigen des FPD Hr.<br />
Christan von Malchus. POM´in Ortlepp holte den FP von Malchus und den Autor bei diesem<br />
Zuhause ab. Bei <strong>der</strong> PD Waldshut-Tiengen wurde <strong>ein</strong> VW Sharan bestiegen, welcher als<br />
Hundeführerauto diente. FP v. Malchus fungierte als Fahrzeugführer. Schon in <strong>der</strong> ersten<br />
Stunde erfolgte <strong>ein</strong> Einsatz: „Randalierende Punker“ bei <strong>ein</strong>er Musikveranstaltung wurden<br />
gemeldet. Aufgrund <strong>der</strong> Brisanz <strong>der</strong> Lage erfolgte die Anfahrt zügig. Der Verfasser konnte<br />
wahrnehmen, dass v. Malchus <strong>ein</strong> geübter Fahrzeugführer war. Am Einsatzort überzeugte<br />
das Verhalten des FP v. Malchus ebenfalls. All<strong>ein</strong> s<strong>ein</strong>e physische Präsenz war als<br />
Pluspunkt zu werten, da <strong>der</strong> Punkergruppe Einsatzbereitschaft respektive -fähigkeit<br />
signalisiert wurde. Vor Ort überließ <strong>der</strong> FP v. Malchus den Beamten die Redeführung und<br />
das Treffen polizeilicher Maßnahmen. Er sicherte den Beamten „den Rücken“ und achtete<br />
145 Innenministerium Baden-Württemberg, S. 1.<br />
146 Verwaltungsvorschrift: Unfallfürsorge <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst Baden-Württemberg, S. 2 und 3.<br />
147 http://www.ukrlp.de/merkbl/leistungen.html<br />
34
aufmerksam auf Reaktionen aus <strong>der</strong> Gruppe. Selbstinitiativ nahm er zudem den<br />
angrenzenden Friedhofsvorplatz in Augensch<strong>ein</strong> und stellte fest, dass auch dort diverse<br />
Glasscherben vorhanden waren. Zudem sprach er die umstehenden Personen an, um<br />
Zeugen zu ermitteln. Des Weiteren führte er beruhigende Gespräche mit Punkern und<br />
an<strong>der</strong>en Gästen, welche aktiv den verbalen Kontakt zu ihm suchten, um ihre Entrüstung<br />
kund zu tun. Bei den Gesprächen verhielt sich v. Malchus sehr freundlich und zeigte<br />
Empathie mit den Bürgern. Als Ergebnis kann festgestellt werden, das s<strong>ein</strong>e Präsenz <strong>zur</strong><br />
Sicherheit <strong>der</strong> <strong>ein</strong>gesetzten Beamten deutlich beigetragen hat. S<strong>ein</strong>e Bürgergespräche<br />
entspannten zudem die emotionale Situation deutlich. Dass er die Redeführung mit den<br />
Störern und das Treffen von Maßnahmen dem Leiter vor Ort überließ war angemessen und<br />
zeugt von <strong>ein</strong>er realistischen Einschätzung <strong>der</strong> eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten. Im<br />
Fazit kann festgestellt werden, dass auch diese Rolle als „zweiter Mann“ hinter dem aktiven<br />
Beamten <strong>ein</strong>e mögliche Rolle für FP´s s<strong>ein</strong> kann. POM´in Ortlepp bekundete mehrfach, dass<br />
sie vollstes Vertrauen in die Fähigkeiten des FP v. Malchus habe. Insbeson<strong>der</strong>e als Frau<br />
würde sie sich freuen, <strong>ein</strong>en „starken Mann“ an ihrer Seite zu haben. Im Laufe <strong>der</strong> Nacht<br />
konnte <strong>der</strong> Autor bei weiteren Einsätzen wahrnehmen, dass sich die personelle Interaktion<br />
zwischen POM´in Ortlepp und FP v. Malchus in k<strong>ein</strong>er Weise von <strong>ein</strong>er Interaktion zwischen<br />
zwei Beamten unterschied. Man kannte sich und wusste, dass man sich auf<strong>ein</strong>an<strong>der</strong><br />
verlassen kann. POM´in Ortlepp war an <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> FP´s interessiert und stand <strong>der</strong><br />
Institution aufgeschlossen gegenüber.<br />
ll) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten<br />
Bei <strong>ein</strong>em anonymen und informellen Gespräch unter den Beamten <strong>der</strong> Dienstabteilungen<br />
wurden dem Verfasser gegenüber folgende Äußerungen gemacht: „Abschaffen“, „Die Arbeit<br />
müssen sowieso wir machen.“ „FP das ist <strong>ein</strong> Politikum, ist halt so gewollt.“ Insgesamt<br />
standen die <strong>Polizei</strong>beamten den <strong>Freiwillige</strong>n ablehnend gegenüber. Ein Hauptargument war,<br />
dass sie bei Streifen mit <strong>Freiwillige</strong>n auch <strong>der</strong>en Schreibarten mit übernehmen müssen, da<br />
diese k<strong>ein</strong>e Vorgänge erstellen dürfen. Der Autor hatte zudem die Gelegenheit, sich mit POK<br />
Jürgen Ziegler, dem Koordinator <strong>der</strong> FP im <strong>Polizei</strong>revier Waldshut zu unterhalten. Auf<br />
Nachfrage teilte POK Ziegler mit, dass von fünf Dienstabteilungen den FP´s gegenüber nur<br />
<strong>ein</strong>e positiv <strong>ein</strong>gestellt sei. Ein Beamter habe ihm gegenüber <strong>ein</strong>mal gesagt: „So wie man<br />
(die FP´s) erzieht, so sind sie.“ Damit habe <strong>der</strong> Beamte sagen wollen, dass es darauf<br />
ankommt, dass sich die Dienstabteilung intensiv um die FP´s kümmern muss.<br />
3) Fazit<br />
In Baden-Württemberg sind die <strong>Freiwillige</strong>n den <strong>Polizei</strong>beamten nach Ausrüstung (inklusive<br />
Schusswaffe) und Befugnissen weitgehend gleichgestellt. Insbeson<strong>der</strong>e sind sie wie die<br />
<strong>Polizei</strong>beamten an das Legalitätsprinzip, d.h. <strong>der</strong> polizeilichen Strafverfolgungspflicht,<br />
gebunden. Im Unterschied zu ihren professionellen Kollegen können sie sich jedoch nicht<br />
selbst in den Dienst versetzten, son<strong>der</strong>n müssen „aufgerufen“ werden. Ihren Dienst versehen<br />
35
die <strong>Freiwillige</strong>n stets unter Aufsicht <strong>ein</strong>es Beamten. Die Sachbearbeitung aufgenommener<br />
Sachverhalte wird nur durch die <strong>Polizei</strong>beamten erledigt, da die FP´s k<strong>ein</strong>e eigene<br />
Sachbearbeiterfunktion ausüben dürfen. 148 Dies führt zu Ablehnung durch die<br />
<strong>Polizei</strong>beamten, da sich diese <strong>ein</strong>er Mehrbelastung ausgesetzt sehen. Anstatt sich die<br />
Schreibarbeit mit ihrem Streifenpartner teilen zu können, müssen sie alles all<strong>ein</strong>e abarbeiten.<br />
Durch den Einsatz <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n können personelle Engpässe, insbeson<strong>der</strong>e an<br />
Wochenenden aufgefangen werden. Die <strong>Freiwillige</strong>n stellen sicher, dass die<br />
Mindestschichtstärke erreicht wird. Auf Grund <strong>der</strong> nahezu gleichen Uniform unterscheidet die<br />
Bevölkerung in Baden-Württemberg nicht zwischen regulären und freiwilligen<br />
<strong>Polizei</strong>angehörigen. In wieweit <strong>der</strong> Einsatz von <strong>Freiwillige</strong>n in Zivil im kommunalpräventiven<br />
Bereich sinnvoll ist, bezweifelt <strong>der</strong> Verfasser mit Hinblick auf das für die FP´s geltende<br />
Legalitätsprinzip. Hier könnte es zu Situationen kommen in denen die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
gezwungen s<strong>ein</strong> könnten, das Vertrauen <strong>der</strong> Bürger zu enttäuschen.<br />
2. Bayern<br />
a) Strukturdaten:<br />
Im Freistaat Bayern leben 12.444.000 Personen. 149 Rund 32.000 <strong>Polizei</strong>beamte verrichten in<br />
Bayern ihren Dienst. 150 Mit Stand von März 2005 sind in Bayern 65 Sicherheitswachten in 57<br />
Städten <strong>ein</strong>gerichtet, siehe Karte im Anhang. In den Städten Senden und Vöhringen<br />
bestehen so genannte kommunale Sicherheitswachten. 528 Ehrenamtliche sind aktiv, davon<br />
129 Frauen und 21 ausländische Personen. 151<br />
b) Sicherheitswacht<br />
aa) Entstehungsgeschichte:<br />
Im Freistaat Bayern heißt die Institution <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit<br />
„Sicherheitswacht“. Diese Begriffsschöpfung erfolgte laut Prof. Hitzler in bewusster<br />
Anlehnung an die schon bestehenden bayerischen „Wachten“, namentlich die Berg,-,<br />
Wasser-, Verkehrs- und Naturschutzwacht. 152 Blickt man in <strong>der</strong> Historie <strong>zur</strong>ück, findet sich<br />
auch <strong>ein</strong>e so genannte „Bayernwacht“. Diese wurde im Jahre 1930 von <strong>der</strong> damals<br />
regierenden Bayerischen Volkspartei ins Leben gerufen. 153<br />
148 Rohde; Gerg; Lipp; Mayer, S. 40.<br />
149 http://www.statistik.bayern.de/daten/bayern/bevoelkerung/00071/index.php (Einwohnerzahl 12/2004)<br />
150 Auskunft via Email: <strong>Polizei</strong>direktor Spiegler, <strong>Polizei</strong> Bayern, (Stand Juli 2005).<br />
151 http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/07582/print.php<br />
152 http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_8.html<br />
153 Anmerkung: Bei <strong>der</strong> Bayernwacht handelte es sich <strong>ein</strong>en part<strong>ein</strong>ahen Wehrverband.<br />
An<strong>der</strong>e Wehrverbände waren z.B. <strong>der</strong> Roter Frontkämpferbund (KPD), die SA (NSDAP), <strong>der</strong> Stahlhelm (DVP,<br />
DNVP), das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (überparteilich: Sozialdemokraten, Zentrumsmitglie<strong>der</strong>), die<br />
Volksfront (Zentrum). Diese Parteiarmeen kämpften gegen<strong>ein</strong>an<strong>der</strong> und zum Teil gegen die Weimarer<br />
Republik. Die Wehrverbände demonstrierten politische Macht und übten Gewalt aus, hierdurch wurde die<br />
Staatsautorität (Gewaltmonopol) und die innere Sicherheit erheblich be<strong>ein</strong>trächtigt. Bemerkenswert ist, dass<br />
im Sommer 1932 in den Län<strong>der</strong>n Anhalt, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Thüringen die NSDAP –<br />
Regierungen erstmals die SA als Hilfspolizei bestätigte und dieser damit hoheitliche Aufgaben übertrug. Das<br />
Thema Parteiarmeen kann hier lei<strong>der</strong> nicht weiter vertieft werden. Zur Vertiefung wird auf den Beitrag von<br />
Blessing hingewiesen: Siehe http://www.stmuk.bayern/blz/web/100083/100083kapitel6.pdf<br />
36
Zunächst, im Jahre 1992, sprach <strong>der</strong> damalige Bayerische Staatsminister des Inneren Dr.<br />
Edmund Stoiber, von <strong>ein</strong>er „ehrenamtlichen <strong>Polizei</strong>reserve“. Der Aufgabenkanon dieser<br />
Reserve sollte die Verkehrsregelung, die Begleitung von Schwertransporten, die Bewachung<br />
von Gefangenen bei <strong>der</strong> Zuführung zum Gericht, den Einsatz bei Fußballspielen und das<br />
Führen von <strong>Polizei</strong>wagen zum Zwecke von Radarkontrollen umfassen. Aufgrund von<br />
massiver Kritik aus <strong>der</strong> Beamtenschaft, <strong>der</strong> Opposition, <strong>der</strong> Gewerkschaft und aus den<br />
Medien wurde schließlich das „Hilfspolizeimodell“ aufgegeben. Durch diese Entscheidung<br />
verschoben sich auch die potentiellen Betätigungsfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n. Die Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Sicherheitslage und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls wurden nun als Ziel definiert.<br />
Der Bürger sollte Gelegenheit erhalten, bei <strong>der</strong> Bekämpfung von Straßenkriminalität und<br />
Vandalismus mitzuwirken. 154<br />
Vertreter des Innenministeriums stellten die Sicherheitswacht als erwünschte Alternative zu<br />
Bürgerwehren und auch zu privaten Wachdiensten (schwarze/blaue Sheriffs) dar. Die<br />
Installation <strong>der</strong> Sicherheitswacht sollte, aus staatlicher Sicht, auch dazu dienen <strong>ein</strong>em<br />
„wildwuchsartigen“ Zusammenschluss von Bürgern in Bürgerwehren vorzubeugen. 155 Diese<br />
hätten das Gewaltmonopol des Staates und damit die Grundfeste s<strong>ein</strong>es Bestandes<br />
angegriffen. Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Sicherheitswacht war es möglich, <strong>ein</strong>e unmittelbare<br />
Anbindung <strong>der</strong> Bürger an die <strong>Polizei</strong> zu gewährleisten. Diese behielt die Aufsicht über die<br />
Auswahl <strong>der</strong> Interessenten, über die Aus- und Fortbildung und den Einsatz <strong>der</strong> Bürger. 156<br />
Der Staatssekretär Hermann Regensburger verwendete 1995 den Begriff <strong>der</strong> „wandelnden<br />
Notrufsäule“ um die Funktion <strong>der</strong> SiWa´s zu charakterisieren. In Augsburg for<strong>der</strong>ten die<br />
„Freien Wähler“ im Sommer 1993 „Schwarze Sheriffs“ für das Univiertel, da es dort<br />
Sicherheitsprobleme gebe. 157 Die Sheriffs kamen nicht, dafür konnte hier jedoch am<br />
23.05.1995 die erste Sicherheitswachtstreife Augsburgs <strong>ein</strong>gesetzt werden. 158 Bei dieser<br />
Sicherheitswacht hospitierte <strong>der</strong> Autor für zwei Tage.<br />
bb) gesetzliche Grundlagen<br />
Der Bayerische Landtag beschloss am 01.01.1994 das Sicherheitswachterprobungsgesetz<br />
und schuf hiermit die rechtliche Grundlage für das „Pilotprojekt Bayerische<br />
Sicherheitswacht“. Komplettiert wurde dieses Gesetz durch <strong>ein</strong>e Verordnung des<br />
bayerischen Innenministerium (Vollzugsbekanntmachung), welche die Personalauswahl, die<br />
Ausbildung, Fortbildung, Kennzeichnung und Ausweispflicht, Ausstattung,<br />
Aufwandsentschädigung, und den Unfallschutz sowie die Haftung im Detail geregelte. 159<br />
154 http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_8.html<br />
155 http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_3.html<br />
156 Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Bericht <strong>zur</strong> „Sicherheitswacht in Bayern“, S. 1<br />
157 Bachmeier, S. 3.<br />
158 Ruhmich, S. 5.<br />
159 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Vollzug des Gesetzes über die Erprobung<br />
<strong>ein</strong>er Sicherheitswacht in Bayern, Nrn. I C 5 – 2905.2/2 und I C 2 – 2715.11<br />
(mit Datum vom 02.01.1997 nunmehr VollzBek. SWG)<br />
37
Zunächst lief <strong>der</strong> auf drei Jahre ausgelegte <strong>Modell</strong>versuch in den Städten Nürnberg,<br />
Ingolstadt und Deggendorf. Am. 31.12.1996 trat das neue Sicherheitswachtgesetz in Kraft.<br />
Die Sicherheitswacht wurde somit fester Bestandteil <strong>der</strong> Sicherheitspolitik Bayerns. Am<br />
12.05.1998 beschloss <strong>der</strong> Ministerrat <strong>zur</strong> Stärkung <strong>der</strong> kommunalen Kriminalprävention den<br />
flächendeckenden Ausbau <strong>der</strong> Sicherheitswacht. Insbeson<strong>der</strong>e wurde auch die Einrichtung<br />
<strong>der</strong> „Sicherheitswachten in den ländlichen Bereichen“ initiiert. Bei diesen kommunalen<br />
Sicherheitswachten übernimmt <strong>der</strong> Freistaat die Kosten <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> für die Auswahl und<br />
Ausbildung <strong>der</strong> Sicherheitswächter. Die <strong>Polizei</strong> steuert den Einsatz <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n, jedoch<br />
müssen die interessierten Gem<strong>ein</strong>den für die Ausrüstung und Aufwandsentschädigung<br />
aufkommen. 160<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Diese erfolgt nach den in Art. 12 SWG i.V.m. den in Nr. 1 Vollzugsbekanntmachung zum<br />
SWG geregelten Details. Ausgewählt wird, wer s<strong>ein</strong>e persönliche und fachliche Eignung<br />
nachweist. In die Sicherheitswacht können Personen aufgenommen werden die:<br />
- Deutsche sind, bei dienstlichem Bedarf auch Auslän<strong>der</strong>.<br />
- mindestens 18 und höchstens 55 Jahre alt sind.<br />
- <strong>ein</strong>en guten Ruf haben und zuverlässig und verantwortungsbereit sind.<br />
- Gewähr dafür bieten, dass sie je<strong>der</strong>zeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung<br />
<strong>ein</strong>treten.<br />
- gesundheitlich dem Außendienst gewachsen sind, insbeson<strong>der</strong>e ausreichende Seh- und<br />
Hörfähigkeit besitzen und an k<strong>ein</strong>er ansteckenden Krankheit leiden.<br />
- nicht <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamter sind.<br />
- <strong>ein</strong>e abgeschlossene Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung durch <strong>ein</strong> Zeugnis nachweisen können.<br />
Liegen diese Bestellungsvoraussetzungen vor, wird <strong>der</strong> Bewerber zu <strong>ein</strong>em Eignungstest<br />
<strong>ein</strong>geladen. Der Test besteht aus <strong>ein</strong>em schriftlichen Teil und <strong>ein</strong>em Auswahlgespräch.<br />
Zunächst muss <strong>der</strong> Bewerber innerhalb von 30 Minuten, ohne Hilfsmittel, handschriftlich<br />
<strong>ein</strong>en Lebenslauf anfertigen. Im anschließenden Auswahlgespräch (ca. 15 Minuten) wird das<br />
persönliche Ersch<strong>ein</strong>ungsbild, die sprachliche Ausdrucksfähigkeit, sowie die Zuverlässigkeit<br />
und Verantwortungsbereitschaft geprüft. Abgefragt werden auch die Beweggründe für die<br />
Bewerbung und die Einstellung <strong>zur</strong> öffentlichen Sicherheit und freiheitlich-demokratischen<br />
Grundordnung. 161 Das bayerische Staatsministerium des Inneren misst dem<br />
Auswahlgespräch große Bedeutung zu, da dieses <strong>ein</strong>e wertvolle Filterfunktion habe und<br />
ungeeignete Interessenten (z.B. sog. „Wichtigtuer“ o<strong>der</strong> Personen mit extremistischen<br />
Einstellungen ausgeschieden werden könnten. 162 In Augsburg wurde z.B. <strong>ein</strong> Bewerber<br />
160 Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Bericht <strong>zur</strong> Sicherheitswacht in Bayern, S. 6.<br />
161 siehe VollzBek zum SWG, Nr. 1.<br />
162 Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Bericht <strong>zur</strong> „Sicherheitswacht in Bayern“, S. 4.<br />
38
ausgeschlossen, <strong>der</strong> äußerte, dass er schon immer gerne „Patrol“ (nach amerikanischen<br />
Filmmuster) fahren wollte. 163<br />
dd) Ausbildung<br />
Die Ausbildung obliegt <strong>der</strong> auch für die Bestellung zuständigen <strong>Polizei</strong>direktion. Die<br />
Ausbildung umfasst grundsätzlich 40 Unterrichtsstunden á 45 Minuten (d.h. 30 Stunden). Als<br />
Ausbildungsleiter ist <strong>ein</strong> <strong>Polizei</strong>beamter des gehobenen Dienstes <strong>ein</strong>zuteilen. Der Unterricht<br />
soll möglichst in Blöcken innerhalb von drei Monaten erteilt werden.<br />
Ausbildungsziel ist es den auszubildenden Sicherheitswächter:<br />
- <strong>ein</strong>en Überblick über die Zuständigkeiten <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, Sicherheitsbehörden,<br />
Staatsanwaltschaften und Gerichten zu geben.<br />
- die innere Organisation und den Dienstbetrieb <strong>ein</strong>er <strong>Polizei</strong>inspektion kennen zu<br />
lernen.<br />
- die so genannten „Je<strong>der</strong>mannsrechte“ und die beson<strong>der</strong>en Befugnisse <strong>der</strong><br />
Sicherheitswacht kennen zu lernen und zu beherrschen.<br />
- über die Ersch<strong>ein</strong>ungsformen und Bekämpfungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Straßenkriminalität<br />
zu informieren.<br />
- praktische und psychologische Verhaltenshinweise zu geben.<br />
- zu befähigen, Meldungen abzusetzen und <strong>ein</strong>fache schriftliche Bereichte zu<br />
verfassen.<br />
- in den Gebrauch <strong>der</strong> Sachausstattung <strong>ein</strong>zuweisen.<br />
Die Ausbildung glie<strong>der</strong>t sich in drei Unterrichtsfächer: Strafrecht (10 UE), Eingriffrecht (12<br />
UE) und Dienstkunde (18 UE). Der Ausbildungsabschluss erfolgt durch <strong>ein</strong> 15minütiges<br />
Prüfungsgespräch. Die Prüfungskommission besteht aus drei Beamten, <strong>der</strong> Vorsitzende ist<br />
Angehöriger des gehobenen Dienstes. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung lautet „geeignet“ o<strong>der</strong><br />
„nicht geeignet“. Nach <strong>der</strong> bestandenen Prüfung hat durch die zuständige <strong>Polizei</strong>inspektion<br />
noch <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>gehende örtliche Einweisung zu erfolgen. 164<br />
ee) Fortbildung<br />
Alle drei Monate soll durch die <strong>Polizei</strong>direktion <strong>ein</strong>e zentrale Fortbildung erfolgen. Zudem<br />
sollen die Sicherheitswächter im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang an Einsatz- und<br />
Dienstbesprechungen <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>inspektion teilnehmen. In Augsburg umfasst diese<br />
Fortbildung laut EPHK Ruhmich ca. drei Stunden, vermittelt werden z.B. erste Hilfe<br />
Maßnahmen. 165<br />
ff) Rechtsverhältnis<br />
Die Angehörigen <strong>der</strong> Sicherheitswacht sind ehrenamtlich tätig und stehen in <strong>ein</strong>em<br />
beson<strong>der</strong>en öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern. Sie werden für den<br />
163 Ruhmich, S. 4.<br />
164 siehe VollzBek SWG, Nr. 2.<br />
165 Interview mit Hr. EPHK Ruhmich, (19.01.2004).<br />
39
Bereich <strong>ein</strong>er bestimmten <strong>Polizei</strong>inspektion, durch die Aushändigung <strong>ein</strong>er Urkunde, bestellt,<br />
gem. Art. 11 SWG. Hieraus resultiert <strong>ein</strong>e Verschwiegenheitspflicht, gem. Art. 13 SWG und<br />
<strong>ein</strong>e Weisungsbefugnis <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>behörden gem. Art. 14 SWG.<br />
gg) Befugnisse<br />
Diese ergeben sich aus Art. 3 S. 1 SWG. Hiernach dürfen die Sicherheitswächter nur in die<br />
Rechte an<strong>der</strong>er <strong>ein</strong>greifen, soweit sie hierzu gesetzlich ermächtigt sind.<br />
Art. 4 SWG (Befragung) ermächtigt die <strong>Freiwillige</strong>n, Personen nach <strong>der</strong>en Wahrnehmungen<br />
zu <strong>ein</strong>em Ereignis o<strong>der</strong> Person zu befragen, soweit dies <strong>zur</strong> Erfüllung hoheitlicher Aufgaben<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist. Zudem ist <strong>der</strong> Befragte dazu verpflichtet, Auskunft über s<strong>ein</strong>e Personalien<br />
i.S.v. § 111 OWIG zu machen. Während <strong>der</strong> Befragung darf die Person auch angehalten<br />
werden. Art. 5 SWG (Identitätsfeststellung) gibt dem SiWa die Befugnis, <strong>zur</strong> Abwehr <strong>ein</strong>er<br />
Gefahr und zum Schutz privater Rechte die Identität des für die Gefahr Verantwortlichen<br />
festzustellen. Die Person darf nach ihren Personalien befragt werden, angehalten werden<br />
und ggf. bis zum Eintreffen <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> auch festgehalten werden. Des Weiteren können<br />
Personen <strong>zur</strong> Abwehr <strong>ein</strong>er Gefahr vorübergehend von <strong>ein</strong>em Ort verwiesen werden, gem.<br />
Art. 6 SWG (Platzverweis) Die im Rahmen <strong>der</strong> Befragung und Indentitätsfeststellung<br />
erhobenen personenbezogenen Daten haben die SiWas unverzüglich ihrer <strong>Polizei</strong>insektion<br />
mitzuteilen. Soweit erfor<strong>der</strong>lich können sie Daten auch innerhalb <strong>der</strong> Sicherheitswacht o<strong>der</strong><br />
an die Gem<strong>ein</strong>de übermitteln, Art. 7 SWG (Übermittlung <strong>der</strong> erhobenen Daten an öffentliche<br />
Stellen)<br />
Die SiWas treffen ihre Entscheidungen nach „pflichtgemäßen Ermessen“, gem. Art. 8 Abs. 1<br />
SWG, d.h. ihr Handeln beruht auf dem Opportunitätsprinzip. Ob und wie sie bei <strong>ein</strong>er Gefahr<br />
<strong>ein</strong>schreiten, liegt in ihrem Ermessen. Das Legalitätsprinzip Straftaten gem. § 163 StPO zu<br />
verfolgen und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen, gem. § 53 OWiG besteht für sie nicht.<br />
Die Berechtigung <strong>zur</strong> Ausübung von unmittelbarem Zwang ist im SWG nicht vorgesehen.<br />
Zudem stellt Art. 2 S. 2 SWG klar, dass für die SiWas auch die Regeln über gerechtfertigtes<br />
Verhalten unberührt bleiben. Diese so genannten „Je<strong>der</strong>mannsrechte“, sind die Vorläufige<br />
Festnahme gem. § 127 Abs. 1 StPO, die Notwehr/Nothilfe gem. § 32 StGB und <strong>der</strong> in § 34<br />
StGB geregelte rechtfertigende Notstand.<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung<br />
Die Sicherheitswächter verrichten ihren Dienst in Zivilkleidung, gem. Art. 15 Abs. 1 SWG.<br />
Um sie als Angehörige <strong>der</strong> Sicherheitswacht kenntlich zu machen, tragen sie während ihres<br />
Dienstes an <strong>der</strong> rechten Brustseite <strong>ein</strong> Kennzeichen in<br />
Plastikfolie. Auf diesem befindet sich <strong>der</strong> Schriftzug<br />
Sicherheitswacht, das bayrische Staatswappen und das<br />
Lichtbild des Sicherheitswächters. Am linken Oberarm wird<br />
zudem <strong>ein</strong>e signalgrüne Armbinde, mit gesticktem<br />
40
Staatswappen und Aufschrift Sicherheitswacht getragen. Zudem erhalten die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>ein</strong>en Dienstausweis. Art. 16 SWG. Als Ausstattung erhalten die Sicherheitswächter <strong>ein</strong>e<br />
Signalpfeife, <strong>ein</strong> Reizstoffsprühgerät und <strong>ein</strong> Handfunkgerät. Zudem können auch<br />
Diktiergeräte, Fahrrä<strong>der</strong>, Taschenlampen, Ferngläser und Kartenmaterial verwendet werden.<br />
Eigene Hunde dürfen während des Dienstes geführt werden, soweit diese <strong>ein</strong>e<br />
Schutzhundeprüfung haben und es genehmigt worden ist. (Nr. 5, Vollzug des SWG) Die<br />
bayrischen Sicherheitswächter sind nicht bewaffnet, we<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e Waffe noch <strong>ein</strong> Schlagstock<br />
gehört zu ihrer Ausrüstung. Das Reizstoffsprühgerät dient nur <strong>der</strong> Selbstverteidigung. Das<br />
Funkgerät hat <strong>ein</strong>e zentrale Bedeutung. Zum <strong>ein</strong>em stellt es den direkten Kontakt <strong>zur</strong> <strong>Polizei</strong><br />
sicher, zum an<strong>der</strong>en ist es gerade deswegen auch <strong>ein</strong> Statussymbol. Eine ähnliche<br />
Statusfunktion kann auch die Taschenlampe <strong>ein</strong>nehmen, falls es sich um <strong>ein</strong>e<br />
polizeitypische Maglite handelt, welche durch ihre Größe auffällt und auch als<br />
Schlagwerkzeug zumindest Drohpotential entfalten kann. Ein Sicherheitswächter aus<br />
Augsburg formulierte es so: „Das Geräusch des Funkgeräts wird von den Bürgern bemerkt,<br />
dann werden sie aufmerksam und denken da ist die <strong>Polizei</strong>.“ Um die Sicherheitswacht nicht<br />
in die Nähe <strong>der</strong> Hilfspolizei (Berlin, Baden-Württemberg) zu rücken, wurde durch den<br />
Freistaat bewusst auf <strong>ein</strong>e Uniformierung verzichtet. Jedoch variiert die Wahl <strong>der</strong><br />
Zivilkleidung durch die <strong>Freiwillige</strong>n, so kann z.B. durch das Tragen von militärischer Kleidung<br />
(Bundeswehrparka, Bergstiefe) versucht werden, den eigenen Geltungsanspruch zu<br />
unterstreichen. 166<br />
ii) Aufwandsentschädigung,<br />
Die individuell zu versteuernde Aufwandsentschädigung beträgt 7,16 Euro (Brutto) pro<br />
Stunde, Art. 17 SWG i.V.m. Nr. 6 Vollzug VO SWG. Diese wird auch während <strong>der</strong><br />
Grundausbildung und den Fortbildungen gezahlt.<br />
Die monatliche Dienstzeit ist nach <strong>ein</strong>er Empfehlung des bayrischen Innenministeriums<br />
jedoch auf 14 Stunden begrenzt. 167 Der Freistaat Bayern trägt die Kosten, nur im Rahmen<br />
<strong>der</strong> beiden kommunalen Sicherheitswachten müssen die Kosten durch die Gem<strong>ein</strong>den<br />
aufgebracht werden. Im Doppelhaushalt 2005/2006 sind für die Sicherheitswacht 770.000<br />
Euro <strong>ein</strong>gestellt. Der alljährlich gestellte Än<strong>der</strong>ungsantrag <strong>der</strong> Fraktion BÜNDNIS 90 DIE<br />
GRÜNEN „Auflösung <strong>der</strong> Sicherheitswacht“ wurde zuletzt durch den Bayerischen Landtag<br />
am 15.12.2004 abgelehnt. 168<br />
jj) Absicherung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Das Sicherheitswachtgesetz spricht in Art. 17 lediglich die Entschädigung bei erlittenen<br />
Sachbeschädigungen an. Die Kompensation im Falle des Eintritts <strong>ein</strong>er Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />
o<strong>der</strong> des Todes des <strong>Freiwillige</strong>n werden im SWG nicht geregelt. Die Vollzugsverordnung<br />
166 http://www.bonn.iz-soz.de/themen/sicherheit/SIWA/FB_12.html.<br />
167 Schlecht, S. 12.<br />
168 Bayerischer Landtag (2004), Drucksache 15/2414.<br />
41
zum SWG teilt jedoch unter Nr. 7.1 „Schutz bei Personenschäden“ deklaratorisch mit, dass §<br />
539 Abs. 1 Nr. 13 <strong>der</strong> Reichsversicherungsordnung Anwendung findet. (heute § 4 SGB VII)<br />
Der <strong>Freiwillige</strong> in Bayern wird folglich auch auf die gesetzliche Unfallversicherung verwiesen.<br />
Siehe hierzu schon die Ausführungen unter: E. I. 1. b) jj), S. 34.<br />
Somit ist auch in Bayern die Absicherung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n ungenügend.<br />
kk) Hospitationsbericht<br />
Der Autor hatte die Gelegenheit, am 19.01.2005, mit zwei<br />
Angehörigen <strong>der</strong> Augsburger Sicherheitswacht Hr. Weber<br />
und Hr. Strauß im Univiertel auf Streife gehen zu können.<br />
Beide hatten Ihre Prüfung Ende Oktober 2004 abgelegt und<br />
waren nach rund drei Monaten noch sehr motiviert.<br />
Der Verfasser stellte sich den beiden <strong>Freiwillige</strong>n als<br />
<strong>Polizei</strong>kollege und Student vor. Ziel <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong><br />
Streife war es, zum <strong>ein</strong>en teilnehmend zu beobachten, wie<br />
die <strong>Freiwillige</strong>n agieren und zudem in Form <strong>ein</strong>es informellen Gesprächs nähere<br />
Erkenntnisse zu gewinnen. Wir bestreiften für 2 Stunden den Unibereich, <strong>ein</strong>e<br />
Kl<strong>ein</strong>gartensiedlung und <strong>ein</strong> Parkhaus. Zu s<strong>ein</strong>er Motivation befragt, führte Hr. Strauß aus,<br />
dass er Busfahrer sei und so jeden Tag den sinnlosen Vandalismus sehen würde. Er hätte<br />
sich gesagt, dass man sich nicht immer nur beklagen könne, son<strong>der</strong>n selbst etwas für die<br />
Gesellschaft tun müsse, deshalb würde er nun regelmäßig auf Streife gehen. (Idealtyp<br />
„Helfer“, s.o.) Hr. Weber führte <strong>ein</strong>e größere Maglite mit sich und äußerte sinngemäß: Das<br />
Geräusch des Funkgeräts wird von den Bürgern bemerkt, dann werden sie aufmerksam und<br />
denken da ist die <strong>Polizei</strong>.<br />
Aus dem Gespräch mit den beiden Sicherheitswächtern ergaben sich folgende Erkenntnisse:<br />
Die beiden Sicherheitswächter beklagten sich über ihre mangelnde Erkennbarkeit für den<br />
Bürger. Die SiWa-Armbinde sei nur von <strong>ein</strong>er Seite erkennbar. Somit seien sie von <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Straßenseite aus nicht als SiWa zu erkennen. Aus diesem Grund würden sie sich<br />
<strong>ein</strong>e Jacke o<strong>der</strong> im Sommer <strong>ein</strong>e T-Shirt mit <strong>der</strong> Aufschrift Sicherheitswacht wünschen. 169<br />
Der Ausbildungsleiter EPHK Ruhmich teilte dem Autor später mit, dass das Problem erkannt<br />
sei und <strong>zur</strong> Zeit blaue Winterjacken ausgegeben würden, auf denen <strong>ein</strong><br />
Sicherheitswachtaufnäher angebracht sei. Dies sei jedoch <strong>ein</strong>e r<strong>ein</strong> Augsburger Lösung. 170<br />
Des Weiteren teilten die beiden <strong>Freiwillige</strong>n dem Autor mit, dass es bis dato noch k<strong>ein</strong>e<br />
Fortbildung- o<strong>der</strong> Gem<strong>ein</strong>schaftsveranstaltung für die SiWa´s gegeben hätte. Hr. Strauß<br />
sagte sinngemäß, dass er sich freue würde, wenn so etwas veranstaltet würde. Er habe sich<br />
über die Dienststelle die Handynummer von Hr. Weber besorgt, damit er auch mal zu Zweit<br />
auf Streife gehen könne. Während des zweistündigen Streifengangs kam es (lei<strong>der</strong>) zu<br />
169 Interview Hr. Strauß und Weber (19.01.2005).<br />
170 Interview Hr. EPHK Ruhmich (19.01.2005).<br />
42
k<strong>ein</strong>em Bürgerkontakt. Die Tätigkeit <strong>der</strong> Beiden beschränkte sich auf die r<strong>ein</strong> präventive<br />
Fußstreife.<br />
Start und Ziel des Streifengangs war die <strong>Polizei</strong>wache im Univiertel. Hier<br />
erhielten die Sicherheitswächter ihr Funkgerät, Pfefferspray und trugen sich in die<br />
Streifenliste <strong>ein</strong>. Zum Ende musste <strong>der</strong> Streifenbericht ausgefüllt werden. Begrüßt wurden<br />
diese mit <strong>ein</strong>em. „Wer seid ihr denn?“ K<strong>ein</strong>er kannte die Siwas persönlich, noch fühlte sich<br />
jemand für die SiWas verantwortlich, daher ließ man die <strong>Freiwillige</strong>n zunächst vor dem<br />
Tresen warten anstatt sie z.B. in den Pausenraum auf <strong>ein</strong>en Kaffee <strong>ein</strong>zuladen.<br />
ll) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten<br />
Im Rahmen <strong>ein</strong>es informellen und anonymen Gesprächs erfragte <strong>der</strong> Autor die Einstellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten <strong>ein</strong>er Dienstabteilung in Bezug auf die Sicherheitswacht.<br />
Von acht Beamten waren sieben gegen die Sicherheitswacht, nur <strong>ein</strong> Beamter äußerte sich<br />
positiv. Folgende Argumente wurden vorgetragen: „Das ist alles nur <strong>ein</strong>e politische Sache“,<br />
„Die sollen lieber nicht 1.200 Beamte in Bayern abbauen und dafür die Sicherheitswacht<br />
abschaffen.“ „Wir müssen 42 Stunden arbeiten, aber dafür ist Geld da.“<br />
Insgesamt waren die Beamten über die Sicherheitswacht uninformiert und hatten k<strong>ein</strong>e<br />
Vorstellung was diese machen. Zudem wurde u.a. geäußert, dass oftmals zweifelhafte<br />
Motive „Blockwartmentalität“ Bürger bewegen könnte, auf Streife zu gehen. 171<br />
3) Fazit:<br />
Das <strong>Modell</strong> <strong>der</strong> Sicherheitswacht stattet die <strong>Freiwillige</strong>n mit geringen Befugnissen aus.<br />
Zudem sind die Sicherheitswächter aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Uniformierung schlecht<br />
erkennbar. Fortbildungsveranstaltungen sind lediglich im drei Monats Rhythmus vorgesehen<br />
(Ziff. 3 VO). Auf Seiten <strong>der</strong> kontaktierten <strong>Polizei</strong>beamten herrscht <strong>ein</strong>e deutliche Distanz zu<br />
den Angehörigen <strong>der</strong> Sicherheitswacht. Einige Beamte bringen auch klar ihre Ablehnung<br />
zum Ausdruck. Der Verfasser sieht hier deutliche Defizite im Bereich des „sozialen“ und des<br />
„internen“ Elements <strong>der</strong> Konzeption Sicherheitswacht. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite kann nach 11<br />
Jahren Sicherheitswacht konstatiert werden, dass diese kontinuierlich landesweit ausgebaut<br />
wurde und durch ihre präventivem Fußstreifen zumindest in den so genannten<br />
„Angsträumen“ (z.B. anonyme Wohnsiedlungen, Tiefgaragen, Parks) <strong>ein</strong>en Beitrag <strong>zur</strong><br />
inneren Sicherheit leistet.<br />
3. Hessen<br />
a) Strukturdaten<br />
In Hessen leben 6.089.000 Personen. 172<br />
(Stand 31.12.2003) Das Land verfügt <strong>zur</strong>zeit<br />
(01.07.2005) über 13.694 <strong>Polizei</strong>beamtinnen und <strong>Polizei</strong>beamte (Vollzugspolizei), diese<br />
werden durch 360 Wachpolizistinnen/en (Hilfspolizeibeamte) unterstützt. 173 In 74 hessischen<br />
171 Anonyme Befragung <strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Augsburg. (19.01.2005)<br />
172 http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp<br />
173 http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=fcf70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046<br />
43
Städten und Gem<strong>ein</strong>den versehen zudem 432 freiwillige Helferinnen und Helfer im<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst ihren Dienst. 174<br />
b) <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst<br />
aa) Entstehungsgeschichte<br />
In Hessen heißt die Institution <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n im Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit<br />
„<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst“. Mit <strong>der</strong> gewonnenen Landtagswahl vom 07.02.1999 übernahm<br />
Roland Koch (CDU) als neuer Ministerpräsident, von Hans Eichel (SPD) die politische<br />
Verantwortung in Hessen. 175 Für den Bereich <strong>der</strong> inneren Sicherheit läutete dies <strong>ein</strong>en neuen<br />
Abschnitt in <strong>der</strong> Sicherheitsarchitektur <strong>ein</strong>. CDU und FDP hatten laut Jörg-Uwe Hahn<br />
(Innenpolitischer Sprecher FDP) in ihrer Koalitionsver<strong>ein</strong>barung verabredet, dass <strong>ein</strong>e<br />
Entlastung <strong>der</strong> „(…) gut bezahlten und gut ausgebildeten <strong>Polizei</strong>beamten (…) erfolgen sollte.<br />
Die FDP präferierte hierzu die Wachpolizei 176 , d.h. die Implementierung von<br />
<strong>Polizei</strong>vollzugsangestellten in <strong>der</strong> Vergütungsgruppe VII/VIb BAT, innerhalb <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>organisation. Die CDU setzte auf die Einführung <strong>ein</strong>es <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes. 177<br />
Im August 1999 wurde die Projektgruppe „Wachpolizei/<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst“ beim<br />
Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport <strong>ein</strong>gerichtet, die <strong>ein</strong>e umsetzungsfähige<br />
Konzeption für beide <strong>Modell</strong>projekte erarbeiten sollte. Seit Oktober 2000 wurde <strong>der</strong> Einsatz<br />
von 110 Wachpolizisten in Frankfurt am Main, Giessen und Kassel erprobt. 178 Der neue<br />
hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) kündigte 1999 im Rahmen s<strong>ein</strong>er<br />
„Sicherheitsinitiative“ an, bis 2001 die Helfer des freiwilligen <strong>Polizei</strong>dienstes zunächst in den<br />
Projektbehörden Fulda, Marburg, Offenbach und Wiesbaden <strong>ein</strong>zusetzen. Von Oktober 2000<br />
bis Dezember 2001 erfolgte die Erprobung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes mit 90 Helfern. 179<br />
Während dieser Erprobungsphase wurden sämtliche Kosten des Projekts durch das Land<br />
Hessen getragen. Im Jahr 2003 standen hierfür 255.000 <strong>zur</strong> Verfügung, davon 155.000 <br />
für die Aufwandsentschädigung <strong>der</strong> 90 Helfer. Wie von Anfang an geplant, übernimmt das<br />
Land seit dem Abschluss <strong>der</strong> Erprobungsphase diese Kosten nicht mehr, son<strong>der</strong>n schließt<br />
so genannte „Koordinierungsverträge“ mit interessierten Kommunen. Aufgrund dieser<br />
öffentlich-rechtlichen Verträge (i.S.v. 54 HVwfG) übernimmt das Land die Auswahl,<br />
Ausbildung und Ausrüstung <strong>der</strong> Angehörigen des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes. Die<br />
Kommunen müssen für die Aufwandsentschädigung, welche an die <strong>Freiwillige</strong>n zu leisten ist,<br />
aufkommen. Begründet wird diese Kostenpflichtigkeit <strong>der</strong> Kommunen damit, dass die<br />
174 Auskunft via Email: Dirk Kleiß, Landespolizeipräsidium (LPP 11).<br />
175 http://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisse_<strong>der</strong>_Landtagswahlen_in_Hessen<br />
176 Anmerkung: Die Ausbildung <strong>der</strong> Wachpolizei erfolgt an <strong>der</strong> Hessischen <strong>Polizei</strong>schule in Wiesbaden. Sie<br />
umfasst sechs Wochen. Im Anschluss folgen weitere sechs bis acht Wochen praktische Einführungswochen<br />
bei den <strong>Polizei</strong>behörden. Die Aufgaben umfassen Fußstreifen, Objektschutzmaßnahmen und Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Vollzugspolizei bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen, bei Veranstaltungen aus beson<strong>der</strong>em Anlass,<br />
bei Abschiebungen und Vorführungen, den Verkehrsüberwachungsdiensten, zudem sonstige<br />
Einsatzbegleitende Unterstützungen des <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes. (Hornof, S. 22.)<br />
177 Hessischer Landtag (Hrsg.), Stenografische Berichte, 16. Wahlperiode, 41 Sitzung, 13. Juli 2004, S. 2723.<br />
178 Frankfurter Neue Presse 18.11.1999 zitiert in http://www.projektwerkstatt.de/gav/texte/cdu_polizei.html<br />
179 Innenministerium Hessen, S. 1.<br />
44
Gem<strong>ein</strong>den auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gefahrenabwehr <strong>ein</strong>e wesentliche Verantwortung obliegt (§<br />
2 Satz 2 und HSOG) Der <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>dienst würde in Aufgabenbereichen unterstützend<br />
tätig, die auch von den Kommunen wahrgenommen werden könnten. Daher sei es<br />
sachgerecht, wenn sich alle Kommunen, die <strong>ein</strong>en Einsatz des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes in<br />
ihrem Gebiet wünschen, sich an den Kosten beteiligen würden. 180 Im Ergebnis ist <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>dienst somit für das Land Hessen kostenneutral. Nach <strong>der</strong> erneut<br />
gewonnen Landtagswahl vom 02.02.2003 und dem vorzeitigen erfolgreichem Abschluss <strong>der</strong><br />
Pilotprojekte Wachpolizei (30.03.2002) 181 und dem ebenfalls erfolgreich abgeschlossenen<br />
Pilotprojekten <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (31.12.2004) konnte die Regierungskoalition die<br />
Neugestaltung <strong>der</strong> Sicherheitsarchitektur in Hessen fortsetzten. Innenminister Bouffier<br />
beschloss den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst kontinuierlich auszubauen und hessenweit<br />
<strong>ein</strong>zuführen. 182 Fraglich ist jedoch, inwieweit die Kommunen „kooperieren“ werden, da es<br />
sich bei dem FPD, im Gegensatz z.B. <strong>zur</strong> Feuerwehr, nicht um <strong>ein</strong>e Pflichtaufgabe <strong>der</strong><br />
Kommunen handelt. Es bleibt abzuwarten, ob die hessischen Kommunen freiwillig neue<br />
finanzielle Verpflichtungen im Bereich <strong>der</strong> Gefahrenabwehr übernehmen wollen und das<br />
Land Hessen Kosten erfolgreich externalisieren kann.<br />
bb) gesetzliche Grundlagen<br />
Am 13. Juni 2000 wurde das Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />
Inneren Sicherheit (Hessisches <strong>Freiwillige</strong>ndienst-Gesetz – HFPG -) vom hessischen<br />
Landtag beschlossen. Das HFPG war zunächst bis zum 31.12.2004 befristet, § 11 HFPG. 183<br />
Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurden die ersten vier Pilotprojekte durch das Land<br />
Hessen selbst in Angriff genommen. Am 21. Juli 2004 wurde das Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />
Hessischen <strong>Freiwillige</strong>n-<strong>Polizei</strong>dienst-Gesetzes vom hessischen Landtag beschlossen. 184<br />
Hierdurch wurde die Befristung des HFPG bis zum 31.09.2009 verlängert. Das<br />
Aufnahmealter wurde von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt und das Höchstalter wurde von 65<br />
auf 70 Jahre angehoben. § 8 HFPG (Aufwandsentschädigung) wurde dahingehend neu<br />
definiert, dass nunmehr die Kommunen, aufgrund <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Verträge mit dem<br />
Land Hessen, für die Aufwandsentschädigung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n aufkommen müssen. Durch<br />
den geän<strong>der</strong>ten § 10 HFPG wurde <strong>der</strong> örtliche Anwendungsbereich auf alle <strong>Polizei</strong>präsidien<br />
in Hessen ausgedehnt. Zudem wurde am 11. August 2004, durch das Hessische Ministerium<br />
des Inneren und für Sport, aufgrund des § 3 Abs. 1 S. 2 sowie § 8 S. 3 des HFPG, <strong>ein</strong>e<br />
Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des HFPG erlassen (HFPG DVO). Diese bestimmt in § 1 das<br />
Aufnahme- und Ausscheidealter und legt in § 2 die Aufwandsentschädigung mit 7 Euro fest .<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
180 Hessischer Landtag (Hrsg.), Drucksache 16/1857, S. 5.<br />
181 Hornof, S. 22.<br />
182 Innenministerium Hessen, S. 3.<br />
183 GVBl. I Hessen, S. 294 (19. Juni 2000).<br />
184 GVBl. I Hessen, S. 250 (21. Juli 2004).<br />
45
Diese erfolgt unter den in § 3 Abs.1 Nr. 1 bis 4 HFPG aufgestellten Voraussetzungen. In den<br />
hessischen <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst kann aufgenommen werden wer:<br />
- gesundheitlich in <strong>der</strong> Lage ist, die ihm übertragenen polizeilichen Aufgaben zu<br />
erfüllen.<br />
- <strong>ein</strong>en Schulabschluss o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e abgeschlossene Schulausbildung besitzt.<br />
- die deutsche Schrift in Wort und Schrift beherrscht.<br />
- nach s<strong>ein</strong>er Gesamtpersönlichkeit geeignet ersch<strong>ein</strong>t, die Aufgaben des <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>dienste gem. § 1 HFPG zu erfüllen.<br />
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht 65 Jahre ist. Mit 70 Jahren<br />
endet das Dienstverhältnis. (§ 1 HFPG DVO)<br />
Aus § 3 Abs. 2 HFPG ergeben sich zudem Gründe, die <strong>ein</strong>er Aufnahme entgegenstehen:<br />
- falls begründete Zweifel bestehen, dass sich <strong>der</strong> Bewerber je<strong>der</strong>zeit für die<br />
demokratische Grundordnung i.S.d. Grundgesetzes und <strong>der</strong> Hessischen Verfassung<br />
<strong>ein</strong>treten wird.<br />
- <strong>ein</strong>e Verurteilung zu <strong>ein</strong>er Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> zu <strong>ein</strong>er Geldstrafe von mehr als 89<br />
Tagessätzen.<br />
- falls gegen den Bewerber <strong>ein</strong>e Maßnahme <strong>der</strong> Besserung und Sicherung i.S.v. § 61<br />
StGB angeordnet worden ist<br />
- o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e Betreuung angeordnet worden ist.<br />
Die Nationalität des Bewerbers ist nicht definiert, so dass sich auch Auslän<strong>der</strong> bewerben<br />
können. Ansonsten ist die Aufnahme in den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst <strong>ein</strong>e<br />
Ermessensentscheidung. Die <strong>ein</strong><strong>zur</strong>ichtende Auswahlkommission soll den Bewerber<br />
hinsichtlich folgen<strong>der</strong> Parameter prüfen: s<strong>ein</strong> Ersch<strong>ein</strong>ungsbild, s<strong>ein</strong>e sprachliche<br />
Ausdrucksfähigkeit und s<strong>ein</strong>e Verantwortungsbereitschaft. 185 Zu diesem Zwecke soll <strong>der</strong><br />
Bewerber i.d.R. <strong>ein</strong>en Rechtschreibetest ablegen, an <strong>ein</strong>em Rollenspiel teilnehmen und<br />
schließlich mit <strong>ein</strong>er Auswahlkommission <strong>ein</strong> Vorstellungsgespräch führen. 186<br />
Der Angehörige des hessischen <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes Hr. Strittmatter berichte dem<br />
Autor, dass sich s<strong>ein</strong>e Auswahl wie folgt gestaltete. Er habe sich aufgrund <strong>ein</strong>er Anzeige im<br />
Gem<strong>ein</strong>deblatt <strong>der</strong> Stadt Ahnatal (bei Kassel) direkt bei <strong>der</strong> Gem<strong>ein</strong>de beworben. 14 Tage<br />
später sei er zum 2. <strong>Polizei</strong>revier in Vellmar <strong>ein</strong>geladen worden. Vorab sei s<strong>ein</strong> tabellarischer<br />
Lebenslauf angefor<strong>der</strong>t worden. An <strong>ein</strong>em runden Tisch habe er im Kreis <strong>der</strong> dreiköpfigen<br />
Auswahlkommission, darunter zwei <strong>Polizei</strong>beamte, Platz genommen. Zunächst habe er sich<br />
vorstellen müssen. Danach habe man ihm verschiedene Fallbeispiele aus <strong>der</strong> polizeilichen<br />
Praxis präsentiert (z.B. Ruhestörung durch Jugendliche) und er sei gebeten worden s<strong>ein</strong><br />
mögliches Verhalten zu beschreiben. Drei Wochen später sei er dann erneut <strong>ein</strong>geladen<br />
185 Diehl, S. 10.<br />
186 Auskunft via Email: Hr. Zeiss, Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport.<br />
46
worden. An diesem Termin erfolgten Rückfragen zu s<strong>ein</strong>en frühren beruflichen Tätigkeiten.<br />
Am gleichen Tage habe man ihm dann telefonisch s<strong>ein</strong>e Aufnahme mitgeteilt. 187<br />
dd) Ausbildung<br />
Gem. § 6 Abs. 2 HFPG (Heranziehung, Aus- und Fortbildung) beträgt die Dauer <strong>der</strong><br />
Ausbildung mindestens 50 Stunden und ist in arbeitsfreien Zeiten <strong>der</strong> Kandidaten<br />
vorzunehmen. Für ehemalige <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamte und Hilfspolizeibeamte gilt diese<br />
Regelung nicht. (S. 3) Sind die erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse schon auf an<strong>der</strong>em Wege<br />
erworben worden, so können im Einzelfall weitere Ausnahmen zugelassen werden. (S. 4)<br />
Die Lerninhalte wurden verbindlich von <strong>der</strong> Hessischen <strong>Polizei</strong>schule entwickelt.<br />
Die Lerninhalte sind in die folgenden sieben Abschnitte unterteilt:<br />
- Grundlagen des HFPG und Rechtsstellung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes (5 Stunden)<br />
- Einweisung in den Dienstbetrieb (5 Stunden)<br />
Diese b<strong>ein</strong>haltet u.a. Fertigen von Berichten<br />
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (16 Sunden)<br />
- Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Verfahrensrecht (6 Stunden)<br />
- Bürgerliches Recht (4 Stunden)<br />
- Grundsätze <strong>der</strong> Eigensicherung und Umgang mit Hilfsmitteln (6 Stunden)<br />
- Verhaltensregeln beim Umgang mit Menschen (8 Stunden) 188<br />
Aufgrund <strong>der</strong> vorgegebenen Lerninhalte wurde durch das 2. <strong>Polizei</strong>revier – Vellmar <strong>ein</strong><br />
entsprechen<strong>der</strong> Unterrichtsplan mit den Bewerbern „ver<strong>ein</strong>bart“. Vom 14.10. bis 9.12.<br />
erfolgte die Ausbildung <strong>der</strong> beiden Bewerber. 189<br />
Zu s<strong>ein</strong>er Ausbildung befragt, teilte <strong>der</strong> FPD-Angehöriger Hr. Strittmatter dem Autor mit, dass<br />
diese sehr gut gewesen sei. Er habe das Glück gehabt, <strong>ein</strong>e sehr intensive Ausbildung<br />
genießen zu dürfen, mit ihm sei nur <strong>ein</strong> weiterer Bewerber ausgebildet worden. Innerhalb<br />
von zwei Monaten habe er die vorgeschriebenen 50 Ausbildungsstunden absolviert. Der<br />
jeweils 3stündige Unterricht sei im 2. <strong>Polizei</strong>revier Vellmar durch wechselnde Mo<strong>der</strong>atoren<br />
vorgenommen worden. Eine Abschlussprüfung habe nicht statt gefunden. 190<br />
ee) Fortbildung<br />
§ 6 Abs. 2 S. 1 HFPG bestimmt lediglich, dass die Fortbildung in <strong>der</strong> arbeitsfreien Zeit <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong>n zu erfolgen hat. Weitere Vorgaben bezüglich Inhalt und Zyklus <strong>der</strong> Fortbildung<br />
werden nicht getroffen. Es hängt somit von den <strong>Polizei</strong>direktionen ab, <strong>ein</strong>en sinnvollen<br />
Rahmen zu definieren. Die PD Marburg-Biedenkopf z.B. führte alle drei Monate <strong>ein</strong>e<br />
Fortbildungsveranstaltung durch, wobei die Teilnahme für die <strong>Freiwillige</strong>n zweimal im Jahr<br />
187 Interview Hr. Strittmatter.<br />
188 Hessische <strong>Polizei</strong>schule, Abteilung Fortbildung – F 01, Lerninhalte <strong>zur</strong> Ausbildung des <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>dienstes, Stand 27. Juni 2000<br />
189 <strong>Polizei</strong>präsidium Nordhessen, <strong>Polizei</strong>direktion Kassel 1, 2. <strong>Polizei</strong>revier – Vellmar, Ausbildung <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>helfer, 2003, EPHK Aufenanger.<br />
190 Interview Hr. Strittmatter.<br />
47
verpflichtend war. Diese Veranstaltungen sollten <strong>der</strong> Verfestigung und Vertiefung <strong>der</strong><br />
Ausbildungsinhalte und dem Erfahrungsaustausch dienen. 191 Das 2. <strong>Polizei</strong>revier in Vellmar<br />
hat laut Auskunft des <strong>Freiwillige</strong>n Strittmatter bis dato noch k<strong>ein</strong>e Fortbildung angeboten, in<br />
Zukunft seien diese jedoch geplant. Die beiden <strong>Freiwillige</strong>n aus Ahnatal nehmen jedoch an<br />
<strong>der</strong> monatlichen Koordinierungssitzung zwischen dem Ordnungsamt, <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />
und <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> teil. Hier können Probleme angesprochen werden. Siehe hierzu auch die<br />
Ausführungen unter jj) Hospitationsbericht.<br />
ff) Rechtsverhältnis<br />
Die Angehörigen des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes sind ehrenamtlich tätig und stehen zum<br />
Land Hessen in <strong>ein</strong>em beson<strong>der</strong>en öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auf Antrag durch<br />
die <strong>Freiwillige</strong>n werden diese durch die Aushändigung <strong>ein</strong>er Urkunde in den <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>dienst aufgenommen, § 4 Abs. 1 HFPG. Aus diesem öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstverhältnis resultiert die Pflicht, Heranziehungen <strong>zur</strong> Dienstleistung und Fortbildung<br />
Folge zu leisten, § 6 HFPG. Zudem ergeben sich weitere beamtenrechtliche Pflichten aus §<br />
7 Abs. 1 HFPG, dieser erklärt die §§ 67, 69 S. 3, 71, 73,75,76, 84, 91, 94 und 186 Abs. 2 des<br />
Hessischen Beamtengesetzes sowie § 56 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung für die Angehörigen des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes für<br />
entsprechend anwendbar.<br />
§ 7 Abs. 2 HFPG manifestiert die Weisungsbefugnis <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>behörde gegenüber den<br />
<strong>Freiwillige</strong>n. Bei <strong>ein</strong>em schuldhaften Verstoß gegen die sich aus dem HFPG ergebenden<br />
Pflichten kann die Aufnahme des <strong>Freiwillige</strong>n wi<strong>der</strong>rufen werden, § 5 Abs. 2 HFPG.<br />
gg) Befugnisse<br />
Den <strong>Freiwillige</strong>n ist es nicht erlaubt, sich selbst in den Dienst zu versetzen, § 6 Abs. 1 S. 3<br />
HFPG. Sie sind k<strong>ein</strong>e Ermittlungsbeamte, § 152 GVG <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft, jedoch<br />
Amtsträger i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB. § 2 Abs 1 HFPG stellt zudem ausdrücklich klar,<br />
dass die <strong>Freiwillige</strong>n ihre Befugnisse nur während des Dienstes besitzen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer Befugnisse haben die <strong>Freiwillige</strong>n die Rechte und<br />
Pflichten von <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamten, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 HFPG.<br />
§ 2 Abs. 1 HFPG definiert k<strong>ein</strong>e eigenen Befugnisse, son<strong>der</strong>n eröffnet für die <strong>Freiwillige</strong>n via<br />
Verweisung die Anwendbarkeit <strong>der</strong> bestimmter Befugnisse aus dem Hessischen Gesetz über<br />
die öffentliche Sicherheit und Ordnung. In Ausübung ihres Dienstes können sich die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n somit auf die allgem<strong>ein</strong>e Befugnis aus § 11 HSOG,<br />
sowie auf die beson<strong>der</strong>en Befugnisse berufen:<br />
- § 12 HSOG (Befragung und Auskunftspflicht)<br />
- § 13 HSOG Erhebung personenbezogener Daten<br />
191 Diehl, S. 12.<br />
48
- § 14 Abs. 1 und 3 HSOG Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an<br />
öffentlichen Orten und beson<strong>der</strong>s gefährdeten öffentlichen Einrichtungen.<br />
- § 18 HSOG (Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungssch<strong>ein</strong>en)<br />
- § 20 HSOG (Datenspeicherung, -verän<strong>der</strong>ung und sonstige Datenverwendung)<br />
- § 21 HSOG (Allgem<strong>ein</strong>e Regeln <strong>der</strong> Datenübermittlung)<br />
- § 22 HSOG (Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs)<br />
- § 27 HSOG (Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten)<br />
- § 31 HSOG (Platzverweisung)<br />
- § 40 HSOG (Sicherstellung)<br />
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 HFPG eröffnet den <strong>Freiwillige</strong>n zudem die Möglichkeit, Son<strong>der</strong>rechte gem. §<br />
35 StVO in Anspruch zu nehmen und Zeichen und Weisungen, gem. 36 StVO zu gegeben.<br />
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 HFPG erklärt die Befugnisse nach § 46 OWiG i.V.m. § 163 b StPO<br />
(Identitätsfeststellung <strong>zur</strong> Erforschung von Ordnungswidrigkeiten) und § 53 Abs. 1 OWiG<br />
(Erforschung von Ordnungswidrigkeiten) für anwendbar.<br />
Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel <strong>der</strong> körperlichen Gewalt o<strong>der</strong> durch<br />
Waffen ist ihnen nicht gestattet, § 2 Abs. 1 Nr. 3 HFPG. Im Umkehrschluss ergibt sich<br />
hieraus jedoch die Zulässigkeit <strong>ein</strong>facher körperlicher Gewalt. Eine Durchsuchungsbefugnis<br />
für Sachen o<strong>der</strong> Personen und <strong>ein</strong>e Festnahmebefugnis haben die hessischen <strong>Freiwillige</strong>n<br />
nicht. Zudem stehen den <strong>Freiwillige</strong>n natürlich auch die so genannten „Je<strong>der</strong>mannsrechte,<br />
d.h. die vorläufige Festnahme gem. § 127 Abs. 1 StPO, die Notwehr/Nothilfe gem. § 32 StGB<br />
und <strong>der</strong> in § 34 StGB geregelte rechtfertigende Notstand.<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung<br />
Die Angehörigen des hessischen <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes erhalten ihre Ausstattung durch<br />
das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport, § 4 Kooperationsvertrag. Eine<br />
bestimmte Uniformierung o<strong>der</strong> Ausrüstung wird im HFPG und s<strong>ein</strong>er<br />
Durchführungsverordnung nicht bestimmt. Die <strong>Freiwillige</strong>n werden mit <strong>ein</strong>er hellblauen<br />
Dienstbekleidung ausgestattet. Diese besteht aus <strong>ein</strong>er Allwetterjacke und <strong>ein</strong>em Sweatshirt.<br />
Auf diesen befindet sich auf dem Rücken <strong>der</strong> weiße Aufdruck „<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst“ und<br />
auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite das hessische Wappen mit <strong>der</strong> Überschrift <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst.<br />
Über dem Wappen befindet sich das Namenschild des <strong>Freiwillige</strong>n. Zudem erhält je<strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong> <strong>ein</strong>e farblich passendes Basecap, welches mit <strong>ein</strong>em Wappenaufnäher versehen<br />
ist. Im Sommer werden bedruckte Poloshirts getragen. Je<strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> führt zudem <strong>zur</strong><br />
Notwehr o<strong>der</strong> Nothilfe Pfefferspray mit sich. Des Weiteren besitzt je<strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> <strong>ein</strong>en<br />
Dienstausweis und <strong>ein</strong> Handy. Bei Bedarf können weitere Ausrüstungsgegenstände wie z.B.<br />
<strong>ein</strong>e Taschenlampe bei <strong>der</strong> zuständigen <strong>Polizei</strong>dienststelle ausgeliehen werden.<br />
(siehe auch Fotos Anlage 5)<br />
ii) Aufwandsentschädigung<br />
49
Auf Antrag erhalten die Angehörigen des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes bei <strong>der</strong> Heranziehung<br />
<strong>zur</strong> Dienstleistung, sowie <strong>zur</strong> Aus- und Fortbildung, von <strong>der</strong> Kommune <strong>ein</strong>e<br />
Aufwandsentschädigung, in Höhe von 7 je begonnene Stunde, § 8 S. 1 HFPG i.V.m. § 2<br />
HFPGDVO. Laut standarisiertem Kooperationsvertrag (§ 4) wird <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Helfer auf<br />
maximal 20 Stunden pro Monat begrenzt. Damit ergibt sich <strong>ein</strong>e maximale Einsatzzeit von<br />
240 Stunden pro Jahr. In Ahnatal wird dieses Zeitkontingent <strong>der</strong>art genutzt, dass im<br />
lebhaften Sommer (Ruhestörungen et cetera) auch 30 Stunden monatlich möglich sind, im<br />
Herbst und Winter dann entsprechend weniger. Bei 240 Stunden entstehen <strong>der</strong> Kommune<br />
mithin 1.680 Kosten pro Jahr. Diese verdoppeln sich i.d.R. auf 3.360 pro Jahr, da die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n normalerweise Doppelstreife gehen sollen.<br />
jj) Absicherung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Auch das HFPG enthält k<strong>ein</strong>e ausdrückliche Regelung, die sich mit <strong>der</strong> Absicherung <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwillige</strong>n bei Erwerbsunfähigkeit o<strong>der</strong> Tod beschäftigt. § 7 HFPG verweist jedoch auf §<br />
186 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes 192 und dieser auf § 68<br />
Beamtenversorgungsgesetz (Unfallfürsorge). Somit gilt das <strong>zur</strong> Absicherung <strong>der</strong> Baden-<br />
Württembergischen Beamten ausgeführte, Ausführungen unter: E. I. 1. b) jj), S. 34.<br />
Auch hier ist somit die Absicherung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n ungenügend.<br />
kk) Hospitationsberichte<br />
Der Autor hatte die Gelegenheit an fünf Veranstaltungen in Hessen teilzunehmen. Neben<br />
drei politischen Veranstaltungen (CDU-Podiumsdiskussion, vom 07.03.2005, SPD-<br />
Podiumsdiskussion, vom 10.03.2005 und <strong>der</strong> Bürgerversammlung <strong>der</strong> Stadt Vellmar, vom<br />
25.04.2005), bei denen es um die Einführung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes in Vellmar<br />
(Kreis Kassel) ging, waren beson<strong>der</strong>s die Teilnahme an <strong>der</strong> monatlichen<br />
Koordinierungssitzung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes in Ahnatal, vom 01.03.2005, sowie die<br />
Teilnahme an <strong>ein</strong>em Streifengang in Ahnatal, am 03.03.2005 sehr aufschlussreich.<br />
In Ahnatal 193 ist es usus, dass monatlich <strong>ein</strong>e Koordinierungssitzung stattfindet. An dieser<br />
nehmen die Bürgermeisterin Fr. Heldmann, <strong>der</strong> Leiter des Ordnungsamtes, <strong>der</strong> Koordinator<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n Hauptkommissar Rühl, sowie die beiden <strong>Freiwillige</strong>n Hr. Strittmatter und Hr.<br />
Schomberg teil. Be<strong>ein</strong>druckend war für den Autor die Gesprächsatmosphäre. Die beiden<br />
<strong>Freiwillige</strong>n nahmen auf gleicher Augenhöhe am Gespräch teil. Hauptthema <strong>der</strong> Sitzung<br />
waren die angefallen Probleme mit <strong>ein</strong>igen Jugendlichen. Gem<strong>ein</strong>sam überlegten alle<br />
Anwesenden wie das Problem in den Griff zu bekommen sei. Weitere Themen waren <strong>ein</strong>e<br />
vergangene Partyveranstaltung und die kommenden Osterfeierlichkeiten. Nach <strong>der</strong><br />
Koordinierungssitzung folgte noch <strong>ein</strong> Dreiergespräch zwischen <strong>Polizei</strong>hauptkommissar Rühl<br />
und den beiden <strong>Freiwillige</strong>n. Der nächste Streifengang <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n wurde konkret<br />
durchgesprochen und Schwerpunkte festgelegt.<br />
192 http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/320-20-hbg/hbg.htm<br />
193 Anmerkung: Gem<strong>ein</strong>de im Kreis Kassel, ca. 8.500 Einwohner.<br />
50
Am 03.03.2005 konnte <strong>der</strong> Autor dann an <strong>ein</strong>em Streifengang in Ahnatal und Heckershausen<br />
teilnehmen. (Fotos siehe case study Hr. Strittmatter, im Anhang) Ziel <strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong><br />
Streife war es zum <strong>ein</strong>en, teilnehmend zu beobachten, wie die <strong>Freiwillige</strong>n agieren und<br />
zudem in Form <strong>ein</strong>es informellen Gesprächs nähere Erkenntnisse zu gewinnen. Hr.<br />
Strittmatter und Hr. Schomberg begrüßten den Autor in Ahnatal und schlossen mit ihrem<br />
eigenem (!) Schlüssel das Rathaus auf, in welchem sich ihr Schreib- und Umklei<strong>der</strong>aum<br />
befindet. Dann meldeten die Beiden den Beginn ihrer Streife telefonisch beim 2. <strong>Polizei</strong>revier<br />
– Vellmar an. Unser erster Anlaufpunkt war das Freizeitgelände Bühl, <strong>ein</strong> ehemaliger<br />
Basaltst<strong>ein</strong>bruch, <strong>der</strong> heute als Badegelände genutzt wird. Hr. Strittmatter teilte dem Autor<br />
mit, dass beson<strong>der</strong>s im Sommer hier auf die Einhaltung <strong>der</strong> Gefahrenabwehrverordnung für<br />
den Bereich des Freizeitgeländes Bühl geachtet werden müsse. Ruhestörungen, verbotenes<br />
Grillen et cetera seien an <strong>der</strong> Tagesordnung. Unser zweiter Streifengang führte uns in das<br />
Stadtzentrum von Ahnatal. Dort konnte <strong>der</strong> Verfasser bemerken, dass beide <strong>Freiwillige</strong>n<br />
gezielt auf die Bürger zugingen respektive von diesen angesprochen wurden. Am Bahnhof<br />
Weimar angelangt erzählte Hr. Strittmatter <strong>ein</strong>e Begebenheit, die für den Autor <strong>ein</strong>e<br />
idealtypische Lösung darstellt. Er habe <strong>ein</strong>e Jugendliche erwischt, wie sie mit <strong>ein</strong>em Stift<br />
<strong>ein</strong>en Stahlpfosten bemalt habe. Nach kurzem Gespräch mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> jungen Frau und<br />
Rücksprache mit dem Bahnhofsvorsteher habe man <strong>ein</strong>e unkonventionelle Lösung<br />
gefunden. Mit Zustimmung <strong>der</strong> Bahn durfte die junge Frau den Pfosten selbst neu<br />
anstreichen und die Bahn sah von <strong>ein</strong>er Strafanzeige ab. Laut Hr. Strittmatter wird er heute<br />
noch von <strong>der</strong> jungen Frau freundlich gegrüßt – <strong>ein</strong>e vorbildliche Lösung wie <strong>der</strong> Autor m<strong>ein</strong>t.<br />
Gegen 18:30 Uhr trafen wir schließlich auf <strong>ein</strong>e Gruppe Jugendlicher, welche mit <strong>ein</strong>em<br />
älteren Herren diskutierte. Die <strong>Freiwillige</strong>n suchten den Kontakt zu den Jugendlichen. Diese<br />
reagierten aufgeschlossen und zeigten den <strong>Freiwillige</strong>n gegenüber Respekt. Auf das Tragen<br />
<strong>der</strong> Namenschil<strong>der</strong> befragt, antworteten die beiden <strong>Freiwillige</strong>n, dass sie damit k<strong>ein</strong> Problem<br />
hätten. Wie<strong>der</strong> im Rathaus angekommen, wurde durch die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>der</strong> Streifenbericht<br />
gefertigt. An diesem Tage konnten dort 15 Gesprächskontakte mit Erwachsenen und 7<br />
Gesprächskontakte mit Jugendlichen vermerkt werden, ansonsten k<strong>ein</strong>e beson<strong>der</strong>en<br />
Vorkommnisse. Der Bericht wurde an das 2. <strong>Polizei</strong>revier – Vellmar gefaxt und <strong>ein</strong>e Kopie in<br />
das Fach des Ordnungsamtes Ahnatal gelegt. Zum Abschluss fragte <strong>der</strong> Autor die Beiden,<br />
ob sie auch persönlichen Kontakt zu den <strong>Polizei</strong>beamten hätten. Hr. Strittmatter antwortete,<br />
dass sie während <strong>der</strong> Ausbildung Kontakt gehabt hätten, momentan wäre dies jedoch nicht<br />
<strong>der</strong> Fall.<br />
ll) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten<br />
Im Rahmen <strong>ein</strong>es informellen und anonymen Gesprächs erfragte <strong>der</strong> Autor die Einstellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten <strong>ein</strong>er Dienstabteilung in Bezug auf den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst. Mit <strong>der</strong><br />
Frage konfrontiert, ob sie für o<strong>der</strong> gegen den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst seien, äußerten sich<br />
51
die Beamten wie folgt: „Das ist <strong>ein</strong>e unfaire Frage. Man kann ja nur antworten, dass man<br />
dafür ist. Man sollte auch das Gesamtkonzept betrachten und sehen, dass gleichzeitig<br />
reguläre Vollzugsstellen abgebaut werden, dann fällt die Antwort ggf. an<strong>der</strong>s aus.“ „Wir<br />
sollten hier nicht über die <strong>Freiwillige</strong>n sprechen, die Wachpolizei in Hessen ist viel<br />
interessanter. Die haben die gleiche Uniform (ohne Schulterstücke) wie wir und sogar <strong>ein</strong>e<br />
Waffe,“ „Zum <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst kann ich nur sagen, mir ist es egal, ob ich mit <strong>ein</strong>em<br />
Bürger spreche o<strong>der</strong> jemandem auf dessen Jacke „<strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst“ steht.“ „Die<br />
Stimmung in <strong>der</strong> hessischen <strong>Polizei</strong> ist schlecht, wir müssen 42 Stunden arbeiten und <strong>der</strong><br />
Personalabbau geht bei uns weiter.“<br />
Von den anwesenden sechs Beamten, sprachen sich vier ausdrückliche gegen die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n aus, k<strong>ein</strong>er sprach sich dafür aus. Vom Autor befragt, ob sie gezielt<br />
Informationen über den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst erhalten würden und ob sie diese<br />
persönlich kennen gelernt hätten, antwortete <strong>ein</strong> Beamter: „Da sich unser Chef für die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n engagiert, bekommen wir auch viele Informationen. Ein persönliches Treffen mit<br />
den <strong>Freiwillige</strong>n hat nicht statt gefunden.“ 194<br />
c) Fazit<br />
In Hessen wird seit <strong>der</strong> politischen Machtübernahme durch die CDU im Jahre 1999 <strong>ein</strong>e<br />
neue „Sicherheitsarchitektur“ betrieben. Der regulären Vollzugspolizei ist die Wachpolizei<br />
(Hilfspolizei) und <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> Streifendienst an die Seite gestellt worden. Die vorhandenen<br />
Aufgaben werden nun zwischen diesen drei Institutionen aufgeteilt. Die damit verbundene<br />
deutlich geringere Bezahlung nach VI b BAT (statt mind. A 9 BAT) respektive vollständige<br />
Abwälzung <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung auf die Kommunen via Kooperationsverträge führt<br />
zu <strong>ein</strong>er Externalisierung von Kosten für das Land Hessen, welche in Zeiten knapper Kassen<br />
sinnvoll und geboten ist. Bezogen auf den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst kann festgestellt werden,<br />
dass dieser <strong>ein</strong>e sinnvolle Unterstützung und Ergänzung <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> ist. Da die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n nicht an das Legalitätsprinzip gebunden sind können sie Probleme, siehe das<br />
Beispiel oben, flexibel lösen. Dies führt zu <strong>ein</strong>er hohen Akzeptanz durch die Bevölkerung.<br />
Durch ihre Fußstreifen leisten die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>en präventiven Beitrag <strong>zur</strong> inneren<br />
Sicherheit, indem sie z.B. Sachbeschädigungen durch ihre Anwesenheit verhin<strong>der</strong>n. Auf <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Seite haben die <strong>Freiwillige</strong>n in Hessen aufgrund ihrer Befugnisse aber auch die<br />
Möglichkeit, bei begangenen Ordnungswidrigkeiten regulierend <strong>ein</strong>zugreifen. In Ahnatal wird<br />
die <strong>Polizei</strong> im Bereich des Badegeländes Bühl dadurch erheblich entlastet. Die Stadt Ahnatal<br />
konnte aufgrund <strong>der</strong> Streifentätigkeit <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sogar die Kosten für den vormals<br />
während <strong>der</strong> Badesaison engagierten privaten Sicherheitsdienst vollständig <strong>ein</strong>sparen. Die<br />
Akzeptanz des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes bei den befragten hessischen <strong>Polizei</strong>beamten war<br />
nicht gegeben, hier sollte <strong>ein</strong>e gezielte interne Kommunikation ansetzen.<br />
194 Anonyme Befragung (25.04.2005) <strong>ein</strong>er Einsatz- und Streifendienstabteilung in Vellmar<br />
52
II. Großbritannien<br />
a) Strukturdaten<br />
In Großbritannien leben laut <strong>der</strong> letzten amtlichen Schätzung (Mitte 2003) rund 59.6<br />
Millionen Menschen. 195<br />
Die <strong>Polizei</strong> ist nicht auf Bundes- o<strong>der</strong> Landesebene, son<strong>der</strong>n<br />
hauptsächlich auf <strong>der</strong> Ortsebene organisiert. In den 52 <strong>Polizei</strong>abteilungen des Landes sind<br />
rund 150.000 Polizisten beschäftigt. 196 43 <strong>Polizei</strong>abteilungen befinden sich in England und<br />
Wales, acht in Schottland, und in Nordirland ist die Royal Ulster Constabulary zuständig.<br />
Zudem versieht die „British Transport Police“ mit 3.002 Personen (Polizisten,<br />
<strong>Polizei</strong>angestellte und Special Constables (<strong>Freiwillige</strong>) landesweit ihren Dienst. 197<br />
Stichtag 31.05.2005 waren all<strong>ein</strong> in England und Wales 142.795 Polizisten im Dienst.<br />
Insgesamt beträgt die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> Mitarbeiter in England und Wales jedoch 223.426<br />
Personen. Neben den Polizisten (64 %) gehören auch die <strong>Polizei</strong>angestellten (32 %), die<br />
Police Community Support Officers (PCSO) (3%), Traffic Wardens (1%) und die Designated<br />
Officers <strong>zur</strong> „<strong>Polizei</strong>familie“. Die PCSO´s und die Designated Officers (Investigation Officers,<br />
Detention Officers, Escort Officers) wurden aufgrund des Police Reform Act 2002, section 38<br />
in die Mitarbeiterstruktur <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>ein</strong>geführt. 198 Diese Angestellten übernahmen Aufgaben<br />
von <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>. Für das Jahr 2008 hat die Regierung all<strong>ein</strong> 24.000 PCSO´s als Ziel definiert.<br />
199<br />
Zur Zeit sind schon 6.214 PCSO´s als „highly visible“ Patrouillien in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
unterwegs. 200 Die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n im <strong>Polizei</strong>dienst, welche Special Constables (SC)<br />
genannt werden, beträgt mit Stichtag vom 31.05.2005, 11.918 Personen in England und<br />
Wales. Dies bedeutet <strong>ein</strong>e Steigerung um 8 % im Verhältnis zum Jahr 2004. 32 % <strong>der</strong> SC<br />
sind Frauen. Seit 1992 ist dies die erste Zunahme an <strong>Freiwillige</strong>n, 201 1991 gab es ca. 22.000<br />
SC. 202 In Nordirland sind mit Stichtag vom 08.03.2005, neben den 7469,5 <strong>Polizei</strong>stellen,<br />
2.303,5 Reservisten Stellen (Full und Part Time Reserve) besetzt. 203 Die „British Transport<br />
Police“ baut innerhalb <strong>der</strong> nächsten drei Jahre <strong>ein</strong>e eigene Special Constabulary mit 426 SC<br />
auf. 204 In Schottland versehen momentan rund weitere 1.100 SC ihren Dienst. Die <strong>Polizei</strong><br />
plant dort innerhalb <strong>der</strong> nächsten drei Jahre ebenfalls 500 neue SC zu rekrutieren, aus<br />
diesem Grunde wird <strong>der</strong>zeit <strong>ein</strong>e Bezahlung i.H.v. 1000 Pfund per anno erprobt 205 Summa<br />
summarum sind momentan ca. 15.340 SC in Großbritannien im Dienst und ihre Anzahl wird<br />
Mit<br />
195 http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laen<strong>der</strong>infos/laen<strong>der</strong>/laen<strong>der</strong>_ausgabe_html?type_id=2&land_id=189<br />
196 http://www.britischebotschaft.de/de/britain/ab_5.htm<br />
197 http://www.btp.police.uk./areas.htm<br />
198 http://uk.sitestat.com/homeoffice/homeoffice/s?rds.hosb1205pdf&ns_type=pdf&ns_url=%5Bhttp://www.homeof<br />
fice.gov.uk/rds/pdfs05/hosb1205.pdf%i5D , S. 2.<br />
199 http://uk.sitestat.com/homeoffice/homeoffice/s?rds.hosb1205pdf&ns_type=pdf&ns_url=%5Bhttp://www.homeof<br />
fice.gov.uk/rds/pdfs05/hosb1205.pdf%5D , S. 12.<br />
200 http://www.homeoffice.gov.uk/n_story.asp?item_id_1341<br />
201 http://uk.sitestat.com/homeoffice/homeoffice/s?rds.hosb1205pdf&ns_type=pdf&ns_url=%5Bhttp://www.homeof<br />
fice.gov.uk/rds/pdfs05/hosb1205.pdf%5D , S. 11.<br />
202 Oldham (2004) Vortrag: The Special Constabulary, Reserve Policing in the UK an introduction, 11/2004.<br />
203 http://www.psni.police.uk/index/statistics_branch/pg_stats_stregth_of_police.htm<br />
204 http://www.btp.police.uk/recruitment/special.htm<br />
205 http://news.bbc.co.uk/go/pr/fr/-/1/hi/scotland/3670625.stm<br />
53
in Zukunft noch deutlich steigen. All<strong>ein</strong> bei den 42 <strong>Polizei</strong>abteilungen in England und Wales<br />
befinden sich momentan weitere 4.289 Bewerbungen in Bearbeitung. 206<br />
b) Special Constables<br />
aa) Entstehungsgeschichte<br />
In Großbritannien haben die <strong>Polizei</strong>freiwilligen (SC´s) <strong>ein</strong>e ungebrochene Tradition, die weit<br />
<strong>zur</strong>ückreicht. Bereits 1673 bestimmte King Charles II, aufgrund drohen<strong>der</strong> Volksunruhen,<br />
dass je<strong>der</strong> Bürger als SC <strong>ein</strong>geschworen werden konnte. Dieses Gesetz von 1673 diente in<br />
den folgenden Jahrhun<strong>der</strong>ten bei verschiednen Anlässen als Basis, um SC, im Norden von<br />
England zu rekrutieren. Mit <strong>der</strong> industriellen Revolution (Ende des 18. und Anfang des 19.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts) kam es auch zu Massenprotesten. Als <strong>ein</strong>e Folge dieser Proteste wurde 1820<br />
<strong>ein</strong> Gesetz erlassen, dass die Bürger verpflichtete, sich während Volksunruhen als SC <strong>zur</strong><br />
Verfügung zu stellen. 1831 erließ die Regierung schließlich den Special Constable Act: „An<br />
Act for amending the Laws relative to the Appointment of Special Constables, and for the<br />
better preservation of the Police“. Aufgrund dieses Gesetzes erhielten die SC´s zum ersten<br />
Mal Geldzahlungen, welche die lokalen Behörden zu leisten hatten. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />
ermöglichte das Gesetz <strong>ein</strong>e Strafe von bis zu 5 Pfund, falls <strong>der</strong> Verpflichtung <strong>zur</strong><br />
Dienstleistung nicht gefolgt wurde. 1835 folgte <strong>ein</strong> weiteres Gesetz, welches bestimmte,<br />
dass <strong>der</strong> Dienst als SC auf Freiwilligkeit beruhen soll. Zudem erweitere es die örtliche<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> SC über die eigene Städte hinaus. Im 20. Jahrhun<strong>der</strong>t schließlich erhielt<br />
die Special Constabulary ihre Form, die <strong>der</strong> heutigen gleicht, d.h. <strong>ein</strong>e freiwillige, Teilzeit-<br />
Organisation, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> nur ihre Ausgaben ersetzt bekommen.<br />
Der Special Constable Act von 1914 erlaubte für die Dauer des I. Weltkrieges erneut die<br />
Verpflichtung von Bürgern und wurde aufgrund s<strong>ein</strong>es Erfolgs durch den Special Constable<br />
Act von 1923 verlängert. 207 Während des I. Weltkrieges war die Hauptaufgabe <strong>der</strong> SC´s, die<br />
nationale Wasserversorgung sicher zu stellen. Die SC´s sollten Sabotageakte durch<br />
deutsche Agenten verhin<strong>der</strong>n. 208 Zudem wurden die SC´s im Generalstreik von 1926 und<br />
während des II. Weltkrieges (1939-1945) <strong>ein</strong>gesetzt. 209 Die Ulster Special Constabulary<br />
spielte <strong>ein</strong>e entscheidende Rolle im Nordirlandkonflikt. 210 Momentan erlebt die Special<br />
Constabulary wie<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e Renaissance. Teilweise wird sogar über die Einführung von<br />
jährlichen Prämiensystemen diskutiert, um weitere Bürger anzuwerben.<br />
bb) gesetzliche Grundlagen<br />
Das <strong>Polizei</strong>gesetz („Police Act“) von 1964, section 34 i.V.m. „The Special Constables<br />
Regulations 1965 “211 , etablierte die Special Constabulary in s<strong>ein</strong>er heutigen Form für<br />
206 http://www.specialconstables.gov.uk/output/page178.asp<br />
207 http://www.policespecials.com/history/history.htm<br />
208 Anmerkung: die Karlsruher Bürgerwehr Fidelitas, s.o. diente auch dem Schutz <strong>der</strong> Wasserversorgung.<br />
209 http://www.policespecials.com/history/history.htm<br />
210 Anmerkung: Eine ausführliche Darstellung <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Royal Ulster Constabulary findet sich unter:<br />
http://www.royalulsterconstabulary.org/history3.htm<br />
211 Statutory Instrument 1965 No. 536 England and Wales.<br />
54
England und Wales. Weitere Special Constables Regulations aus den Jahren 1968 212 ,<br />
1992 213 und 2002 än<strong>der</strong>ten die Regulation aus dem Jahr 1965 ab. Durch die letzte<br />
Regulations wurden die Bewerbungsvoraussetzungen detaillierter gefasst. Des Weiteren<br />
wurde 2002 durch den Police Reform Act 2002, Section 82, die Beschränkung <strong>der</strong> Bewerber<br />
auf britische Staatsbürger aufgehoben. 214 In Schottland und Nordirland gelten weitere<br />
Rechtsgrundlagen, welche hier jedoch nicht im Detail dargestellt werden sollen, da <strong>der</strong> Autor<br />
bei den Special Constables in Newcastle hospitiert hat, und somit die SC´s aus England im<br />
Fokus <strong>der</strong> weiteren Darstellung stehen. 215<br />
cc) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Diese erfolgt unter den in Nr. 1 <strong>der</strong> Special Constables Regulations 1965, in <strong>der</strong> Fassung<br />
von 2002, genannten Voraussetzungen. In die Special Constabulary in England und Wales<br />
kann aufgenommen werden wer:<br />
- EWG-Bürger ist o<strong>der</strong> falls dies nicht zutrifft, wer für Großbritannien <strong>ein</strong>e dauerhafte<br />
Aufenthaltserlaubnis hat. (Nr. 1a)<br />
- Englisch ausreichend in Wort und Schrift beherrscht (Nr. 1b)<br />
- mindestens 18 ½ Jahre alt ist (Nr. 1c)<br />
- <strong>ein</strong>en guten Charakter hat (Nr. 1d) und<br />
- gesundheitlich geeignet ist (Nr. 1e).<br />
Des Weiteren hat das Home Office im Rahmen <strong>ein</strong>er Working Group die<br />
Auswahlvoraussetzung näher konkretisiert. Als Höchstalter für <strong>ein</strong>en Bewerber wurde 50<br />
Jahre vorgeschlagen, wobei im Einzelfall Ausnahmen möglich s<strong>ein</strong> sollen. Zudem wurden<br />
Tätigkeiten und Aktivitäten aufgeführt, die <strong>ein</strong>er Aufnahme entgegenstehen. Nicht<br />
aufgenommen werden können u.a. Soldaten, Feuerwehrmänner, Traffic Wardens, Probation<br />
Officers, Detektive, privates Sicherheitspersonal, Türsteher, Sozialarbeiter, Gefängniswärter<br />
und Personen, die sich aktiv in <strong>der</strong> Politik engagieren. (<strong>Polizei</strong>beamten ist generell jedes<br />
aktive Engagement verboten). Bewerber aus medizinischen Berufen müssen ihren<br />
Arbeitgeber vorher um Erlaubnis fragen. Zivilangestellte <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, die Bürgerkontakt<br />
haben, müssen mit ihrem Dienstherren abklären, ob <strong>ein</strong> Interessenkonflikt entstehen<br />
könnte. 216 Es ist übrigens nicht notwendig, schwimmen zu können o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>en Führersch<strong>ein</strong><br />
zu besitzen. 217 Der Autor hatte die Gelegenheit, sich in Newcastle (Northumbria) bei Force<br />
Commandand Blackett über das dort praktizierte Auswahlverfahren zu informieren. Dieses<br />
vollzieht sich analog dem Auswahlverfahren <strong>der</strong> Police Officers. Zunächst erhält je<strong>der</strong><br />
Bewerber zwei Fragebögen zugesandt: das Medical History Questionnaire (8 Seiten) und die<br />
212 Statutory Instrument 1968 No. 899 England and Wales.<br />
213 Statutory Instrument 1992 No. 1641 England and Wales.<br />
214 Statutory Instrument 2002 No. 3180 England and Wales; http://www.hmso.gov.uk/si/si2002/20023180.htm<br />
215 Anmerkung: Bei Bedarf verweise ich ggf. auf http://www.opsi.gov.uk . Hier können auch die gesetzlichen<br />
Grundlagen betreffend Schottland und Nordirland im Volltext recherchiert werden.<br />
216 Home Office Circular, Special Constables: Eligibility for Recruitment, HOC 12/2000, 06.04.2000.<br />
217 www.btp.police.uk/recruitment/special.htm<br />
55
Application for Appointment as Special Constable (18 Seiten). Neben den üblichen Fragen<br />
muss <strong>der</strong> Bewerber hier auch schriftlich darlegen, wie er mit Personen verschiedenen Alters<br />
und Herkunft in Kontakt getreten ist. Dabei soll er, laut Bearbeitungshinweis, folgende<br />
Personengruppen beachten: ältere Personen, Behin<strong>der</strong>te, Kin<strong>der</strong>, Menschen mit an<strong>der</strong>em<br />
sozialen Hintergrund, ethnische Min<strong>der</strong>heiten, Menschen mit an<strong>der</strong>er sexueller Orientierung.<br />
Dann wird <strong>der</strong> Bewerber zum Test <strong>ein</strong>geladen. Dieser umfasst den „Police Initial Recruitment<br />
Test“ (36 Seiten), welcher aus <strong>ein</strong>em Rechtschreibe-, <strong>ein</strong>em Vergleichs-, <strong>ein</strong>em Rechen- und<br />
<strong>ein</strong>em verbalen Logiktest besteht. Danach folgt <strong>ein</strong> persönliches Auswahlgespräch. Zudem<br />
muss <strong>der</strong> Kandidat <strong>ein</strong>en Fitness Test und <strong>ein</strong>e medizinischen Untersuchung absolvieren.<br />
Je<strong>der</strong> Bewerber muss hier auch <strong>ein</strong>e DNS-Probe abgeben, damit soll, so Force Command<br />
Blackett, später die Möglichkeit bestehen, auszuschließen, dass Tatort-DNS von den<br />
<strong>ein</strong>gesetzten Police Officers und Special Constables stammt. 218<br />
dd) Ausbildung<br />
Die Lerninhalte sind in Großbritannien nicht zentral festgelegt, vielmehr ist es die Aufgabe<br />
<strong>der</strong> <strong>ein</strong>zelnen Police Forces, diese zu definieren. Daher ist die Qualität, die Art und Weise<br />
und <strong>der</strong> Umfang des Trainings unterschiedlich. Ein typisches Basistraining umfasst jedoch<br />
10 bis 15 Wochen, mit je 3 Stunden pro Woche. Danach folgt i.d.R. <strong>ein</strong> Training „on the job“<br />
und „learning by doing“ verbunden mit <strong>ein</strong>er monatlichen Trainings<strong>ein</strong>heit. 219<br />
Bei <strong>der</strong> Northumbria Police z.B. ist die Ausbildung wie folgt geglie<strong>der</strong>t:<br />
Der erfolgreiche Bewerber bekommt <strong>ein</strong> so genanntes „Pre-Induction Pack“ zugesandt.<br />
Dieser Rea<strong>der</strong> dient <strong>der</strong> Vorbereitung auf das spätere „Induction Training“. Dem Kandidaten<br />
werden im Rahmen von 11 Modulen die Institution Special Constabulary und die<br />
<strong>Polizei</strong>organisation näher gebracht. Der Bewerber soll sich im Vorfeld <strong>der</strong> Ausbildung <strong>ein</strong><br />
gewisses Wissen aneignen. 220 Die Basisausbildung („Induction Traing.“) ist zweigeteilt.<br />
Die Einführung findet an drei ganztägigen Wochenendveranstaltung (insgesamt ca. 42<br />
Stunden) im Northumbria Headquarter, in Newcastle stattfindet. Dort werden grundsätzliche<br />
Themen wie z.B. das Festnahmerecht und die Durchsuchung von Personen rechtlich<br />
thematisiert. Gut die Hälfte <strong>der</strong> Ausbildung ist praktischer Natur, d.h. die Bewerber werden in<br />
erster Hilfe geschult, üben die Sicherung bei Einsätzen o<strong>der</strong> den Einsatz von CS Spray.<br />
Hierbei gehört <strong>ein</strong>e eigene Kontamination auch zum Training, um die Wirkung am eigenen<br />
Leibe zu spüren. Am Sonntagnachmittag des dritten Wochenendes erfolgt <strong>ein</strong>e feierliche<br />
„Passing out ceronomy“, in <strong>der</strong>en Rahmen die neuen SC im Beis<strong>ein</strong> ihrer Familie durch den<br />
Force Command Blackett auf die Königin verpflichtet werden. (Urkunde siehe Anhang 11). 221<br />
218 Interview mit Force Commandant Blackett.<br />
219 Oldham, S. 12.<br />
220 Northumbria Police Training Unit, Northumbria Police, Special Constabulary Pre-Induction Pack, 2004.<br />
221 Northumbria Police, Special Induction, Action Plans 5 th march – 20th march 2005.<br />
56
Die weitere Basisausbildung erfolgt dann auf lokaler Ebene, d.h. die <strong>Polizei</strong>dienststellen<br />
organisieren das weitere Ausbildungsprogramm. In den folgenden 12 Wochen müssen die<br />
neuen SC´s dann weitere jeweils 3stündige Module absolvieren, bevor sie auf Streife dürfen.<br />
Das letzte Treffen findet wie<strong>der</strong> im Hauptquartier <strong>der</strong> Police Newcastle statt. Dort müssen die<br />
Kandidaten dann <strong>ein</strong>en schriftlichen Test und <strong>ein</strong> praktisches „Assessment“ bestehen. 222<br />
Insgesamt umfasst die Basisausbildung somit ca. 78 Stunden.<br />
Der Autor konnte an dem Modul „Discretion and offen<strong>der</strong>s“ teilnehmen. Der Ausbil<strong>der</strong><br />
schil<strong>der</strong>te Fälle aus <strong>der</strong> Praxis und entwickelte dann zusammen mit den SC´s <strong>ein</strong>e Lösung.<br />
Hierbei lag <strong>der</strong> Schwerpunkt auf <strong>ein</strong>er empathischen Beurteilung <strong>der</strong> Lage des Opfers, <strong>der</strong><br />
Straftat und <strong>der</strong> Sensibilisierung <strong>der</strong> Anfänger für polizeilich relevante Situationen. Innerhalb<br />
des ersten Jahres nach ihrer Basisausbildung befinden sich die neuen SC´s dann im<br />
sogenanten „Probationer Traing“. Während dieser Probezeit müssen die SC´s <strong>ein</strong> „Personal<br />
Development Portfolio (PDP) erfolgreich komplettieren. Sinn und Zweck dieses<br />
Ausbildungsnachweisbuches ist es, die Kompetenzen: Professonalität,<br />
Kommunikationsfähigkeit, interpersonelle Fähigkeiten, Selbstmotivation, Problemlösung und<br />
Entscheidungsfähigkeit zu schulen. Das Buch umfasst 7 Units 223 , in denen 66 typische<br />
<strong>Polizei</strong>aufgaben zusammengefasst sind. Der SC´s muss hiervon mindestens 80 % = 53<br />
Aufgaben innerhalb von 12 respektive 18 Monaten erfolgreich bearbeitet haben und dieses<br />
von <strong>ein</strong>em Police Officer abzeichnen lassen, Das „Personal Development Portofolio“ wird in<br />
<strong>der</strong> hierarchischen <strong>Polizei</strong>struktur dann zunächst von dem Special Area Manager geprüft.<br />
Dieser leitet es dann zum Force Command weiter, welcher die endgültige Entscheidung trifft,<br />
ob die Probezeit erfolgreich war. 224<br />
ee) Fortbildung<br />
Die Northumbria Police erwartet, dass die SC´s pro Jahr i.d.R. mindestens 70 Stunden<br />
„Continuatuion training“ und 130 Stunden Dienst absolvieren. 225 Die Fortbildung in<br />
Newcastle ist modular aufgebaut und wird während des Jahres laufend angeboten. Daher<br />
hat je<strong>der</strong> SC die Möglichkeit, an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Module<br />
beschäftigen sich z.B. mit dem Human Rights Act 1988, Diebstahl, Waffen, Beleidigung,<br />
Sachbeschädigung, Hate Crimes, Häuslicher Gewalt o<strong>der</strong> es werden praktische Übungen<br />
angeboten. 226 Laut SC Martin fanden früher 50 Stunden verpflichten<strong>der</strong> Unterricht statt,<br />
heute sei die Teilnahme jedoch freiwillig. Es würden hauptsächlich rechtliche Schulungen<br />
stattfinden. 227<br />
222 Interview mit Force Commandant Blackett.<br />
223 Anmerkung: Inhalt <strong>der</strong> 7 units: unit 1:completion of documents, unit 2: Patrolling, unit 3: Investigation, Unit 4:<br />
Arresting, unit 5: Custody Suit, unit 6: Domestic Violence, unit 7: Hate Crimes, unit 8: Searching (Stop &<br />
Search), unit 9: Disor<strong>der</strong>, unit 10: Events, Unit 11: Computer systems.<br />
224 Northumbria Police, Special Constabulary Personal Development Portofolio, 2. Ausgabe, 2005, S. 2.<br />
225 Northumbria Police, General Guidance for Special Constables, 24.08.2004 (Intranet).<br />
226 Newcastle Police, Continuation trainig, 2005.<br />
227 Interview SC Martin.<br />
57
ff) Rechtsverhältnis<br />
Die Angehörigen <strong>der</strong> Special Constabulary sind ehrenamtlich tätig. Aufgrund <strong>der</strong> von ihnen<br />
geleisteten „Special Constable´s Declaration“ (Urkunde siehe Anhang) stehen die SC´s in<br />
<strong>ein</strong>em öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis <strong>zur</strong> Queen. Seit April 2004 gilt für die SC´s<br />
dasselbe Disziplinarrecht (The Police (Conduct) Regulations 2004) wie für die Police<br />
Officers. 228 Vorher gab es lediglich lokal aufgestellte Verhaltensregeln. Somit müssen sich<br />
die SC genau wie die Police Officers verhalten und können unter denselben<br />
Voraussetzungen auch diszipliniert respektive entlassen werden.<br />
gg) Befugnisse<br />
Die Angehörigen <strong>der</strong> Special Constabulary haben die gleichen <strong>Polizei</strong>befugnisse wie die<br />
regulären Police Officers. 229 Die <strong>ein</strong>zige Beschränkung betrifft ihre Zuständigkeit, SC sind<br />
nicht landesweit zuständig, son<strong>der</strong>n nur in ihrer <strong>Polizei</strong>behörde und in den angrenzenden<br />
Behörden. Nach ihrer Ausbildung werden die SC`s zunächst unter <strong>der</strong> Aufsicht <strong>ein</strong>es PC<br />
tätig und unterstützen diesen bei s<strong>ein</strong>er Arbeit. 230 Sobald <strong>der</strong> SC s<strong>ein</strong> Trainingsprogramm<br />
absolviert hat und genügend praktische Erfahrung gesammelt hat, kann er mehr<br />
Verantwortung übernehmen. Dies bedeutet, dass er all<strong>ein</strong>e auf Streife gehen o<strong>der</strong> sogar <strong>ein</strong><br />
<strong>Polizei</strong>auto fahren darf. In <strong>ein</strong>igen <strong>Polizei</strong>behörden, so auch in Northumbria, gibt es innerhalb<br />
<strong>der</strong> Special Constabulary <strong>ein</strong>e Rangstruktur. Leistet <strong>der</strong> SC gute Arbeit und zeigt „lea<strong>der</strong>ship<br />
qualities“ so kann er auf s<strong>ein</strong>en Antrag hin auch zum Section Officer, Area Officer/Manager<br />
o<strong>der</strong> gar Force Commandant beför<strong>der</strong>t werden. 231 Der Section Officer hat <strong>ein</strong>e<br />
vergleichbare Rolle wie <strong>der</strong> Sergeant, d.h. er ist <strong>der</strong> erste Ansprechpartner, <strong>der</strong> ihm<br />
unterstellten ca. acht SC´s. Der Area Officer/Manager entspricht <strong>ein</strong>em Chief Inspector und<br />
ist verantwortlich für die Leistung <strong>der</strong> in s<strong>ein</strong>em Abschnitt tätigen SC´s. Der Force<br />
Commandant ist <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Special Constabulary und zuständig für die strategische<br />
Planung <strong>der</strong> Special Constabulary. 232 (SC Dienstgrade / Schulterklappen siehe Anhang 12)<br />
Sämtliche SC´s sind regulären PC´s nicht weisungsbefugt. 233<br />
hh) Uniformierung und Ausrüstung<br />
Die Special Constables tragen die gleiche Uniform wie die<br />
Police Officers. Der <strong>ein</strong>zige Unterschied ist das kl<strong>ein</strong>e SC<br />
Abeichen mit Krone, welches sich zusätzlich auf ihren<br />
Schulterklappen befindet. Laut SC Martin wird dieser<br />
228 Statutory instruments, 2004 No. 645, Police, England and Wales; http://www.opsi.gov.uk/cgibin/htm_hl.pl?DB=opsi&STEMMER=en&WORDS=special+constabl+disciplin+&COLOUR=Red&STYLE=s&URL=<br />
http://www.opsi.gov.uk/si/si2004/20040645.htm#muscat_highlighter_first_match<br />
229 Special Constabulary Pre-Induction Pack, S. 2.<br />
230 Interview Force Commandant Blackett.<br />
231 Special Constabulary Pre-Induction Pack, S. 3<br />
232 Special Constabulary Pre-Induction Pack, S. 29 und 30.<br />
233 Oldham, Vortrag 11/2004.<br />
58
Unterschied von den Bürger nicht bemerkt. 234 Die Metropolitan Police London nutzt diesen<br />
Umstand, um für ihre SC´s Werbung zu machen, siehe Postkarte oben. Zudem erhalten die<br />
SC´s <strong>ein</strong>e Chipkarte für den PC, Handschellen, <strong>ein</strong>en Schlagstock, CS-Spray und <strong>ein</strong> Pocket<br />
Notebook. 235 In Nordirland sind die SC´s zudem traditionellerweise auch mit Schusswaffen<br />
ausgerüstet. 236<br />
ii) Aufwandsentschädigung<br />
Die Special Constables in Großbritannien sind ehrenamtlich tätig, somit erhalten sie<br />
grundsätzlich k<strong>ein</strong>e Bezahlung für ihre Tätigkeit. Aufgrund <strong>der</strong> Special Constables<br />
Regulation 1965, i.d.F. von 2002, kann <strong>ein</strong> SC jedoch s<strong>ein</strong>e notwenigen Ausgaben (Nr. 4<br />
Abs. 1) ersetzt bekommen und für erlittene Lohn<strong>ein</strong>bußen <strong>ein</strong>e Ausgleichszahlung (Nr. 4<br />
Abs. 2 a)) bekommen. Zudem kann die Home Office weitere Ausgleichszahlungen<br />
genehmigen, (Nr. 4 Abs. 2 b)). Hier runter fällt die „Refreshment Allowance“, diese<br />
Erfrischungszulage wird gewährt, falls <strong>der</strong> SC auf Anordnung zu s<strong>ein</strong>en regulären 4 Stunden<br />
mindestens weitere 2 ½ Stunden Dienst geleistet hat. Zudem die „Boot Allowance“, welche<br />
30 Pfund Schuhgeld gewährt. Des Weiteren die „Travelling expenses“, <strong>der</strong> SC erhält pro<br />
dienstlich veranlasst gefahrener Meile 23,8 p. Zudem können SC´s das Nexus Metro System<br />
kostenlos benutzen. Dies geschieht unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass <strong>der</strong> SC im Falle <strong>ein</strong>es<br />
polizeilichen Ereignisses sich in den Dienst versetzt und <strong>ein</strong>greift. 237<br />
Seit 13 Jahren ist es aber auch möglich, die SC´s zu bezahlen.1992 wurden „The Special<br />
Constables Regulations 1965“ <strong>der</strong>art überarbeitet, dass es den <strong>Polizei</strong>behörden nunmehr<br />
erlaubt war, den SC´S 400 Pfund im Jahr zu bezahlen. Durch „The Special Constables<br />
(Amendment) Regulations 2002, wurde diese Regelung aufgehoben. Die neue Allowance<br />
Regelung (Nr. 4 Abs. 2 b) bestimmt, dass jetzt jede <strong>Polizei</strong>behörde den Umfang <strong>der</strong><br />
Allowance und die Voraussetzungen für <strong>der</strong>en Auszahlungen selbst definieren darf. Dem<br />
Home Office´s Police Volunteers Section muss das jeweilige Programm jedoch <strong>zur</strong><br />
Genehmigung vorgelegt werden. 238 In Tayside und Gampian erhalten die SC 1.500 Pfund, in<br />
West Widands 800 Pfund, in Humberside bekommen die SC`s 50 % Grundsteuernachlass<br />
und in London wird mit freiem Transport im Öffentlichen Nahverkehr, sowie freiem<br />
Fitnessstudiobesuch geworben. 239 In Durham bekommen die SC´s ebenfalls 1.500 Pfund,<br />
falls sie <strong>ein</strong> Jahr lang mindestens 6 Stunden pro Woche Dienst verrichtet haben. Durham<br />
möchte durch s<strong>ein</strong> Programm weitere 60 SC´s anwerben. 240<br />
234 Interview SC Martin.<br />
Anmerkung: Dies ist auch bei dem <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst in Baden-Württemberg, <strong>der</strong> Vrijwillige Politie in<br />
den Nie<strong>der</strong>landen und <strong>der</strong> Auxillary Police in New York so – hier zeigt sich die Wirkung <strong>der</strong> <strong>ein</strong>heitlichen<br />
Uniformierung von <strong>Freiwillige</strong>n und regulären Kräften.<br />
235 Northumbria Police, Uniform Entitlement, Special Constable – Male, 2005.<br />
236 http://www.royalulsterconstabulary.org/history3.htm<br />
237 Special Constabulary Pre-Induction, S. 39 und 40.<br />
238 http://www.homeoffice.gov.uk/docs/hoc10_2003.pdf<br />
239 http://www.opsi.gov.uk/si/si2004/20040645.htm<br />
240 http://newsvote.bbc.co.uk/mpapps/pagetools/print/news.bbc.co.uk/1/hi/england/4246283.stm<br />
59
j) Absicherung<br />
Wenn sich <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> während s<strong>ein</strong>es Dienstes verletzt und deshalb <strong>ein</strong>en Lohnausfall<br />
erleidet, bekommt er 28 Wochen lang s<strong>ein</strong>en vollen Lohn ersetzt. 241 Danach errechen sich<br />
die Zahlungen an ihn nach <strong>der</strong> Dauer s<strong>ein</strong>er Zugehörigkeit zu den SC´s und dem Grad<br />
s<strong>ein</strong>er Erwerbsmin<strong>der</strong>ung. Grundlage <strong>der</strong> Berechnung ist <strong>der</strong> Pensionsanspruch, den <strong>ein</strong><br />
regulärer Police Officer s<strong>ein</strong>es Dienstgrades erworben hätte. Nach 5 Jahren sind dies z.B.<br />
24.501 Pfund. Bei <strong>ein</strong>er vollständigen Erwerbsmin<strong>der</strong>ung wird an den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>e<br />
Kapitalsumme des fünffachen <strong>der</strong> Pensionssumme ausgezahlt (122.505 Pfund). Zudem<br />
werden ihm 85 % <strong>der</strong> Pensionssumme als Einkommen garantiert (20.825,85 Pfund), welches<br />
er ggf. ausbezahlt bekommt. Bei <strong>ein</strong>er Erwerbsmin<strong>der</strong>ung von mehr als 50 % bekommt er<br />
<strong>ein</strong>e Kapitalsumme von 37,5 % (9.187,88 Pfund) und <strong>ein</strong>e jährliche Einkommensgarantie von<br />
17.150, 70 Pfund. Bei <strong>ein</strong>er Erwerbsmin<strong>der</strong>ung von 25 bis 50 % bekommt er <strong>ein</strong>e<br />
Kapitalsumme von 25 % (6.125,25 Pfund) ausbezahlt und <strong>ein</strong>jährliche Einkommensgarantie<br />
i.H.v. 12.250,50 Pfund. 242<br />
k) Hospitationsbericht<br />
Der Autor hatte die Gelegenheit, die Northumbria Police (Headquarters) und die <strong>Polizei</strong> in<br />
Newcastle zu besuchen. Im Hauptquartier konnte <strong>der</strong> Verfasser, am 14.03.2004, <strong>ein</strong><br />
Interview mit dem Force Commandant Blackett führen. Dieser ist hauptberuflich als<br />
Zivilangestellter bei <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> tätig. Als <strong>ein</strong>ziger SC hat er <strong>ein</strong>en Vertrag mit <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>. Der<br />
Vertrag als Force Commandant läuft über sieben Jahre und er wird an <strong>ein</strong>em Tag pro Woche<br />
für diese Tätigkeit von s<strong>ein</strong>er Haupttätigkeit frei gestellt. Er ist für die strategische Planung<br />
<strong>der</strong> Special Constabulary zuständig.<br />
Am 15.03.2005 konnte <strong>der</strong> Autor den SC Tim Martin auf s<strong>ein</strong>er Streifenfahrt begleiten. Ziel<br />
<strong>der</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Streife war es, teilnehmend zu beobachten, wie <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> agiert<br />
und zudem in <strong>der</strong> Form <strong>ein</strong>es informellen Gesprächs nähere Erkenntnisse zu gewinnen. SC<br />
Martin holte den Autor in Newcastle ab. Im Küstenort Blyth angekommen nahmen <strong>der</strong> Autor<br />
und <strong>der</strong> SC Martin zunächst am Briefing <strong>der</strong> Dienst habenden Schutzpolizeiabteilung durch<br />
<strong>ein</strong>e Kriminalbeamtin teil. Diese informierte die Schutzbeamten und SC Martin umfassend<br />
über das Kriminalitätsbild in <strong>der</strong> Stadt. Derart informiert wurde <strong>der</strong> Streifenwagen bestiegen<br />
und <strong>der</strong> Dienst begann. Als langjähriger SC ist Martin berechtigt, all<strong>ein</strong>e auf Streife zu<br />
fahren. Schon nach kurzer Zeit kam <strong>der</strong> erste Einsatz, <strong>ein</strong>e junge Frau brauchte Schutz, da<br />
ihr Ex-Partner sie geschlagen und bedroht haben sollte. SC Martin handelte den Einsatz<br />
äußerst professionell ab. Danach folgten <strong>ein</strong>ige Einsätze wegen Ruhestörung und<br />
angeblicher Sachbeschädigung. Auch diese Einsätze bewältigte SC Martin ohne Probleme.<br />
Im Gespräch teilte SC Martin dem Autor mit, dass er in die Schicht in Blyth integriert ist (z.B.<br />
241 The Special Constables Regulations, Nr. 5 (Sick pay).<br />
242 http://www.thamesvalley.police.uk/recruiting/specials/pdf/injury.pdf<br />
60
<strong>zur</strong> Weihnachtsfeier <strong>ein</strong>geladen wird), man kennt ihn und schätzt ihn. Aus dem Verhalten<br />
<strong>der</strong> Bürger war nicht ersichtlich, dass diese SC Martin als SC erkannt hätten. Nach<br />
beendeter Streifenfahrt erledigte SC noch die schriftlichen Arbeiten am PC. Im Fazit kann<br />
festgestellt werden, dass SC Martin als Einzelstreife vorbildliche <strong>Polizei</strong>arbeit geleistet hat.<br />
Somit <strong>ein</strong>e wertvolle Unterstützung für die <strong>Polizei</strong> in Blyth ist.<br />
l) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten<br />
Bei <strong>ein</strong>em anonymen und informellen Gespräch unter den Beamten <strong>der</strong> Dienstabteilung in<br />
Blyth wurde sich dem Autor gegenüber nur positiv geäußert. Der SC Martin sei beson<strong>der</strong>s an<br />
den Wochenende <strong>ein</strong>e große Hilfe, wenn in den Pubs viel getrunken würde. Des Weiteren<br />
sei durch ihn sichergestellt, dass die Mindestschichtstärke fast immer erreicht würde.<br />
Ein weiteres anonymes Gespräch mit zwei Police Officers in Newcastle brachte dagegen <strong>ein</strong><br />
etwas an<strong>der</strong>es Bild. Diese hatten nach eigener Bekundung wenig Kontakt zu den SC´s und<br />
waren <strong>der</strong> M<strong>ein</strong>ung, dass die SC´s nur für <strong>ein</strong>fache Jobs <strong>ein</strong>gesetzt werden könnten.<br />
3) Fazit<br />
Sowohl das Vorhandens<strong>ein</strong> <strong>ein</strong>er ständigen strategischen Planung (durch den Force<br />
Commandant Blackett) als auch die Professionalität <strong>der</strong> Auswahl und Ausbildung in <strong>der</strong><br />
Special Constabulary sind bemerkenswert. Diese befindet sich momentan im Aufwind, all<strong>ein</strong><br />
in England und Wales sind 4.289 Bewebungen in <strong>der</strong> Bearbeitung. In <strong>der</strong> Öffentlichkeit wird<br />
landesweit aktiv um neue SC´s geworben, teilweise versucht man sogar mit Geld (1.500<br />
Pfund) neue <strong>Freiwillige</strong> zu gewinnen. Inwieweit diese Geldzahlungen sinnvoll sind,<br />
beson<strong>der</strong>s mit Blick auf den Bewerbertyp, muss dahin gestellt bleiben.<br />
Zudem hat die Regierung im Februar 2004 das Shop Watch Programm 243 initiiert. Hiermit<br />
sollen auch Unternehmen motiviert werden, ihre Mitarbeiter freizustellen, damit diese <strong>ein</strong>ige<br />
Stunden als SC tätig s<strong>ein</strong> können. Als Gewinn wird den Unternehmen u.a. <strong>ein</strong>e positive<br />
Entwicklung ihres Personals z.B. durch die Steigerung <strong>der</strong> Kommunikationsfähigkeit,<br />
Entscheidunsgfähigkeit, Verantwortungsübernahme und Teamfähigkeit in Aussicht gestellt.<br />
Zudem könnten die Angestellten erste Management und „Lea<strong>der</strong>ship“ Qualitäten<br />
entwickeln. 244 Neben <strong>der</strong> Entwicklung dieser „personal skills“ hat in <strong>der</strong> Special<br />
Constabulary auch das „comittment“ <strong>ein</strong>en beson<strong>der</strong>en Stellenwert. Schon 1919 stifte Georg<br />
V die „Long Service und Good Conduct Medal“ für SC´s. Diese wird nach 9, 19, 29 usw.<br />
Dienstjahren verliehen. 245 Welche Bedeutung Auszeichnungen zugemessen wird, zeigt auch<br />
die Queen´s Golden Jubilee Medall 2002. Diese wurde anlässlich des 50.<br />
Krönungsjubiläums u.a. auch an SC´S verliehen, die am Stichtag 6.02.2002 länger als fünf<br />
Jahre Dienst getan hatten. 246 Die Gesamtkosten betrugen geschätzte 7,8 Millionen Pfund ! 247<br />
243 http://www.ShopWatch.info<br />
244 http://www.specialconstables.gov.uk/files/pdf/Special%20Police%202004%2011_33.pdf S. 3.<br />
245 http://www.policespecials.com/gallery/people.htm<br />
246 http://www.nrlo.net/UnitedKingdom.html<br />
247 http://www.britishmilitarymedals.co.uk/goldenjubileemedal2002.htm<br />
61
Um die Motivation <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n zu steigern, werden zudem seit 1993 jährlich die<br />
Ferrers´Trophy Awards an beson<strong>der</strong>s verdiente SC´s verliehen. 248<br />
Beson<strong>der</strong>s be<strong>ein</strong>druckt war <strong>der</strong> Autor auch von dem Gespräch mit Force Commandant<br />
Blackett, dieses unterstrich die offizielle Politik bezüglich <strong>der</strong> SC´s klar mit folgenden<br />
Begriffen: „value people“, „investment in people“. „development of personal skills“. Er machte<br />
deutlich, dass die Special Constabulary als Teil <strong>der</strong> „police family“ angesehen wird.<br />
Der SC Martin bewies auf <strong>der</strong> gem<strong>ein</strong>samen Streiffahrt mit dem Autor, dass er als<br />
Einzelstreife vorbildliche <strong>Polizei</strong>arbeit leisten kann und die Bürger k<strong>ein</strong>en Unterschied zu<br />
<strong>ein</strong>em regulären Police Officer bemerken. Die ca. 15.340 SC`s leisten durch ihre Tätigkeit<br />
<strong>ein</strong>en großen Beitrag <strong>zur</strong> inneren Sicherheit in Großbritannien. Dies wird in Zukunft auch für<br />
die gerade im Aufbau befindliche Specail Constabulary <strong>der</strong> Transportpolizei gelten.<br />
Angesicht <strong>der</strong> beiden Bombenanschläge (07./21 Juli 2005) von London kann hier <strong>ein</strong>e<br />
höhere <strong>Polizei</strong>präsenz auch <strong>ein</strong> mehr an Sicherheit bedeuten, da es potentielle Terroristen<br />
von ihrem Tun abhalten könnte.<br />
III. Nie<strong>der</strong>lande<br />
1) Strukturdaten<br />
In den Nie<strong>der</strong>landen leben 16.316.000 Personen (Stand 01.01.2005). 249 Das Land verfügte<br />
im Jahr 2004 über 52.682 <strong>Polizei</strong>beamte. 250<br />
Ausbildung befanden. 251<br />
ambtenaren van politie“ ihren Dienst. 252<br />
Hierunter waren 4.293 Beamte die sich in <strong>der</strong><br />
Zudem verrichteten 1.737 <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>beamte „vrijwillige<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Freiwillen hat in den letzten Jahren<br />
kontinuierlich abgenommen. 253 In den Nie<strong>der</strong>landen ist die <strong>Polizei</strong> seit <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>reorganisation von 1994 zentral organisiert. Sie besteht aus 25 regionalen<br />
<strong>Polizei</strong>behören („politiekorpsen“) und dem „Korps landelijke politiediensten“, (KLPD), 254<br />
welches z.B. die Verkehrspolizei, die Wasserschutzpolizei, Bahnpolizei und Luftfahrtspolizei<br />
umfasst. 255<br />
2) Vrijwillige Politie<br />
a) Entstehungsgeschichte<br />
Die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>arbeit wurde in den Nie<strong>der</strong>landen in den 20er und 30er Jahren des<br />
letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts auf lokaler Ebene durch die Städte organisiert. Diese unbezahlten<br />
Hilfspolizisten („Hulppolitie“) nahmen <strong>ein</strong>fache <strong>Polizei</strong>tätigkeiten war. 1926 wurde z.B. in<br />
248 http://www.specialconstables.gov.uk/output/Page177.asp<br />
249 http://www.wikipedia.org/wiki/Nie<strong>der</strong>lande<br />
250 http://www.politie.nl/Overige/Images/33_141235.pdf , S. 37.<br />
251 http://www.politie.nl/Overige/Images/33_141235.pdf , S. 21.<br />
252 http://www.politie.nl/Overige/Images/33_141235.pdf , S. 37.<br />
253 Anzahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n in den Nie<strong>der</strong>landen:<br />
1999: 2.403; 2000: 2.166; 2001: 2.008; 2002: 1.921; 2003: 1.784.<br />
http://www.politie.nl/Overige/Images/33_141235.pdf , S. 37.<br />
254 Vermathen (2000), S. 9; Artikel 4 Politiewet 1993.<br />
255 http://www.politie.nl/KLPD/<br />
62
Venlo <strong>ein</strong> hulppolitiekorps errichtet. 256 Eine mögliche landesweite Reservepolizei wurde in<br />
den Nie<strong>der</strong>landen erst 1931 zum ersten Mal ins Gespräch gebracht. In ihrem<br />
Abschlussbericht sprach sich die Kommission Welter für Aufstellung <strong>ein</strong>er Reservepolizei<br />
nach englischem Vorbild aus. Als mögliche Mitglie<strong>der</strong> waren ausschließlich pensionierte<br />
<strong>Polizei</strong>beamte und Berufssoldaten vorgesehen. Da man sich nicht <strong>ein</strong>igen konnte, wurde das<br />
Vorhaben schließlich wie<strong>der</strong> aufgegeben. Während <strong>der</strong> deutschen Besatzungszeit (1939-<br />
1944) wurde dann landesweit <strong>ein</strong>e <strong>Freiwillige</strong> Hilfspolizei („Vrijwillige Hulpolitie“) <strong>ein</strong>gerichtet.<br />
Diese <strong>Freiwillige</strong>n haben durch ihr Auftreten viel zum negativen Image <strong>der</strong> „schwarzen“<br />
<strong>Polizei</strong> während des II. Weltkrieges beigetragen. Ihre Ausbildung dauerte 10 Tage, danach<br />
gingen sie als Reserve wie<strong>der</strong> nach Hause. Im Juli 1942 gab es ca. 2.400<br />
„hulppolitieagenten“ in den Nie<strong>der</strong>landen. Nach <strong>der</strong> Befreiung von Amsterdam (05. Mai<br />
1945), wurde schnell wie<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e „Hulppolitie“ errichtet, um u.a. Plün<strong>der</strong>ungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Dieses „Korps Hulppolitie“ umfasste 2500 Mitglie<strong>der</strong>. Der nie<strong>der</strong>ländische Innenminister Dr.<br />
Wittemann verkündete, am 03. Mai 1948, dass die Regierung, aufgrund <strong>der</strong> politischen<br />
Entwicklungen (Politik Stalins) beschlossen hatte, vier <strong>Freiwillige</strong>norganisationen ins Leben<br />
zu rufen. Die „Nationale Reserve“, d.h. <strong>ein</strong>e Art Militär, die „Reserve Grensbewaking“, die<br />
„Reserve Gemeentepolitie“ und die „Reserve Rijkspolitie“. Die maximale Stärke <strong>der</strong> beiden<br />
<strong>Polizei</strong>reserven wurde auf insgesamt 23.500 Personen festgelegt. 257<br />
1973 setzte die<br />
Regierung <strong>ein</strong>e Arbeitgruppe <strong>ein</strong>, welche sich mit <strong>der</strong> Reservepolizei beschäftigte. Ihr Fazit<br />
war, dass das Institut Reservepolizei bestehen bleiben sollte, jedoch wurden Vorschläge,<br />
diese Reserve auch in <strong>der</strong> normalen <strong>Polizei</strong>arbeit <strong>ein</strong>zusetzten, abgewiesen. In den 80er<br />
Jahren verän<strong>der</strong>te sich die M<strong>ein</strong>ung hierzu, die 1948 formulierte Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong><br />
Reservisten, z.B. bei Kriegsgefahr, schien nicht mehr zeitgemäß. Mehr und mehr wurden die<br />
Reservisten auch gem<strong>ein</strong>schaftlichen Veranstaltungen, wie z.B. Blumenumzüge und<br />
Karnevalsveranstaltungen <strong>ein</strong>gesetzt. 258 Am 22.08.1988 schlug die Arbeitsgruppe<br />
<strong>Polizei</strong>budget schließlich vor, die Reservepolizei in <strong>ein</strong>e neue zu gründende „Vrijwillige<br />
Politie“ zu überführen. Diese sollte dann ihre Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung,<br />
<strong>der</strong> Verkehrsregelung so wie nicht risikoreichen <strong>Polizei</strong><strong>ein</strong>sätzen haben. Aufgrund <strong>der</strong><br />
verän<strong>der</strong>ten Aufgaben wurde die Ausbildung umfangreicher. Von 1991 an durften die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n nun insbeson<strong>der</strong>e auch strafverfolgend tätig werden. 259<br />
b) gesetzliche Grundlagen<br />
Einen weiteren entscheidenden Einschnitt markierte schließlich das neue <strong>Polizei</strong>gesetz von<br />
1993, welches am 01.01.1994 in Kraft trat. Dieses regelt nunmehr bis dato mit zwei weiteren<br />
Verordnungen die Belange <strong>der</strong> „Vrijwillige Politie“. Gem. Artikel 3, Nr. 1 c) Politiewet 1993<br />
sind die <strong>Freiwillige</strong>n nun <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>beamte. „vrijwillige ambtenaren van politie“.<br />
256 Vermathen (2001), S. 10.<br />
257 Vermathen (2000), S. 6.<br />
258 Vermathen (2000), S. 9.<br />
259 Vermathen (2000), S. 11.<br />
63
Aufgrund <strong>der</strong> Ermächtigung aus Artikel 5 Nr. 1 Politiewet 1993 wurde <strong>ein</strong>e Verordnung<br />
erlassen, welche die Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n näher regelt. „Besluit taken vrijwillige<br />
ambtenaren van politie“. 260 Aufgrund von Artikel 50 Nr. 1 Politiewet 1993 wurde <strong>ein</strong>e<br />
Verordnung über die Rechtposition <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n erlassen. Diese Verordnung regelt z.B.<br />
die Anstellungsvoraussetzungen. „Besluit rechtspositie vrijwillige politie“. 261<br />
c) Auswahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Momentan bemühen sich die nie<strong>der</strong>ländischen <strong>Polizei</strong>behörden sehr, neue <strong>Freiwillige</strong> zu<br />
gewinnen. Die Politieregio Noord- en Ost-Gel<strong>der</strong>land hat in den Jahren 2004 bis 2006 <strong>ein</strong><br />
Werbebudget in Höhe von jeweils 12.000 bereitgestellt. 262 Die Politieregio Brabant-Noord<br />
hat sogar <strong>ein</strong>e Belohnung von 100 pro neuem Bewerber ausgelobt. 263 Interessierte<br />
Personen erhalten Informationspakete. Danach folgt <strong>ein</strong> erstes Einführungsgespräch.<br />
Sodann muss <strong>der</strong> Bewerber das Bewerbungsformular („Sollicitatieformulier“) ausfüllen.<br />
Dieses besteht aus acht Seiten und ist für die <strong>Freiwillige</strong>n und die Regulären dasselbe.<br />
Die Anstellungsvoraussetzungen sind gem. Art. 4 Besluit rechtspositie vrijwillige politie die<br />
Folgenden: Der Bewerber muss Nie<strong>der</strong>län<strong>der</strong> s<strong>ein</strong> o<strong>der</strong> bereit s<strong>ein</strong>, die nie<strong>der</strong>ländische<br />
Nationalität anzunehmen, er darf zwischen 18 und 48 Jahren alt s<strong>ein</strong> (das Ruhestandsalter<br />
ist 60) , er muss im Besitz des Führersch<strong>ein</strong>s B s<strong>ein</strong>, darf nicht vorbestraft s<strong>ein</strong> und muss<br />
<strong>ein</strong>en Schulabschluss haben.<br />
Das zentrale Auswahlverfahren wird durch die „Politieacademie“ in Apeldoorn durchgeführt.<br />
An zwei Tagen erwarten den Bewerber <strong>ein</strong>e Anzahl computergestützte Tests, z.B. <strong>ein</strong><br />
Persönlichkeitstest, <strong>ein</strong> Rechentest und <strong>ein</strong> Intelligenztest. Dann folgt <strong>ein</strong> umfangreicher<br />
Sporttest, <strong>ein</strong> Rollenspiel und <strong>ein</strong> Gespräch mit <strong>ein</strong>em Psychologen. Ist bis dahin alles positiv<br />
verlaufen, folgt noch <strong>ein</strong>e medizinische Untersuchung und <strong>ein</strong>e Sicherheitsüberprüfung. Auf<br />
die Frage warum das Auswahlverfahren für die <strong>Freiwillige</strong>n so schwer ist sagte Hr. de Groot<br />
vom „Bureau Perspectief“: „Auch <strong>ein</strong> <strong>Polizei</strong>freiwilliger läuft in Uniform auf <strong>der</strong> Straße rum.<br />
Der Bürger sieht nicht, ob er <strong>ein</strong> Berufpolizist o<strong>der</strong> <strong>ein</strong> <strong>Freiwillige</strong>r ist.“ Von den 340 Personen<br />
die in Zuid-Holland <strong>ein</strong> Informationspaket empfingen, nahmen 45 an dem Testverfahren teil<br />
und rund die Hälfte d.h. 17 wurden zum Studium zugelassen worden. 264 Für die Jahre 2004<br />
bis 2007 ist jährlich die maximale Neu<strong>ein</strong>stellung von 200 <strong>Freiwillige</strong>n Beamten geplant. 265<br />
Der im Jahre 2000 im <strong>Polizei</strong>brief propagandierten 10 % <strong>Freiwillige</strong>n pro <strong>Polizei</strong>behörde hat<br />
<strong>der</strong> Innenminister Remkes im Jahre 2004 mit folgenden Worten <strong>ein</strong> Ende gesetzt: „Das<br />
Auferlegen <strong>ein</strong>er prozentualen Verpflichtung an <strong>Freiwillige</strong>n ist für sich selbst k<strong>ein</strong><br />
stimulieren<strong>der</strong> Faktor, son<strong>der</strong>n nur <strong>ein</strong>e Verpflichtung von höherer Stelle. 266<br />
260 Staatsblad 1999, S. 421.<br />
261 Staatsblad 2001, S. 415.<br />
262 Hoogendoorn, Beleidsnotitie Vrijwillige Politie (2003), S. 2.<br />
263 VP journal, September 2003, S. 4.<br />
264 http://www.lopv.nl/choice/vp/vp409-3.htm<br />
265 Remkes (2004), S. 6.<br />
266 Remkes (2004), S. 9.<br />
64
d) Ausbildung<br />
Mit <strong>der</strong> Neuorganisation <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>ausbildung, im Jahre 2002, wurde für alle Bewerber<br />
(<strong>Freiwillige</strong> und Reguläre) <strong>ein</strong> <strong>Polizei</strong>studium obligat. Die <strong>Polizei</strong>ausbildung wurde komplett<br />
neu strukturiert. Es wurden fünf Berufsprofile definiert, welche jeweils mit <strong>ein</strong>em Diplom,<br />
Bachelor o<strong>der</strong> Master abgeschlossen werden:<br />
Assistent politiemedewerker (niveau 2), Politiemedewerker (niveau 3)<br />
Allround politiemedewerker (niveau 4), Politiekundige bachelor (niveau 5),<br />
Politiekundige master (niveau 6).<br />
Geprägt ist dieses Studium vom Ziel, Kompetenzen in Kernaufgaben zu erwerben. Die<br />
Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n erfolgt auf dem Niveau 2, gem. Art. 8 Nr. 1 Regeling Ladelijke<br />
Politieopleidingen (PO 2002). Diese Ausbildung soll innerhalb von maximal 3 Jahren<br />
abgeschlossen werden, Art. 8 Nr. 2 PO 2002. Innerhalb <strong>der</strong> 3 Jahre finden 140<br />
Unterrichtswochen statt. Der Student muss in dieser Zeit 654 Unterrichtsstunden und 731<br />
Stunden praktische Ausbildung absolvieren. Insgesamt 1385 Stunden. 267 Innerhalb dieses<br />
Zeitraums soll <strong>der</strong> Student des Niveaus 2 die Kompetenzen im Bereich von neun<br />
polizeilichen Kernaufgaben erwerben. Kompetenz wird dabei wie folgt definiert:<br />
„Kompetenzen formen das Vermögen des <strong>Polizei</strong>mitarbeiters in spezifischen Situationen –<br />
wofür er ausgebildet wird – selbständig sorgfältig zu handeln. Eine Kompetenz basierend auf<br />
ihrem Wissen und Verstehen, Fähigkeiten, Einstellung, persönliche Eigenschaften und<br />
Erfahrungen.“ 268 Sobald <strong>der</strong> Student den Studieninhalt <strong>ein</strong>er Kernaufgabe komplett<br />
theoretisch und praktisch bewältigt hat, kann er <strong>ein</strong>e Kompetenzprüfung („Proeve van<br />
Bekwaamheid“) ablegen. Diese praktische Prüfung (z.B. in <strong>der</strong> Form <strong>ein</strong>es Rollenspiels)<br />
endet mit dem Ergebnis Kompetenz vorhanden o<strong>der</strong> nicht vorhanden. Noten werden nicht<br />
vergeben, da man <strong>ein</strong>e Kompetenz hat o<strong>der</strong> eben nicht. Ist <strong>ein</strong>e Kompetenzprüfung<br />
bestanden worden, erhält <strong>der</strong> Student <strong>ein</strong> Zertifikat. Dadurch erwirbt er auch das Recht,<br />
während <strong>der</strong> praktischen Ausbildung entsprechende polizeiliche Aufträge selbstständig zu<br />
bearbeiten. 269 Der Verfasser konnte am 30.03.2004 an <strong>ein</strong>em Unterricht in <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>akademie in Apeldoorn teilnehmen. Dabei erfuhr <strong>der</strong> Autor, dass je<strong>der</strong> Student s<strong>ein</strong>e<br />
eigene Balanced Scorecard hat. Somit muss sich je<strong>der</strong> Student die Frage beantworten, wo<br />
stehe ich, wo will ich hin, was kann ich verbessern, wie erreiche ich dieses Ziel. Der<br />
Unterricht findet zwei Mal pro Woche von 19.00 bis 23.00 Uhr statt. Dies ist <strong>ein</strong>e sehr hohe<br />
Belastung für die <strong>Freiwillige</strong>n. Aus diesem Grund hatten <strong>ein</strong>ige <strong>Polizei</strong>behörden angeregt, die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n nur in drei o<strong>der</strong> vier Kompetenzen auszubilden und damit die Ausbildungsdauer<br />
entsprechend zu verkürzen („verticale leerroute“). Dieses hat <strong>der</strong> Innenminister Remkes<br />
267 Regeling Landelijke Politieopleidingen PO 2002 (2002), Anlage S. 1.<br />
268 LSOP (2003), S. 6.<br />
269 LSOP (2003), S. 9.<br />
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jedoch abgelehnt, er hält daran fest, dass <strong>der</strong> „vrijwillige politiebeambtenaar“ mindestens die<br />
Ausbildung Niveau 2 komplett absolviert, d.h. alle neuen Module („horizontale leerroute“). 270<br />
Dies hat für die <strong>Freiwillige</strong>n den positiven Effekt, dass sie zumindest potentiell ohne weitere<br />
Ausbildung und Prüfung in die reguläre Beamtlaufbahn wechseln können, da sie das<br />
notwendige Diplom Niveau 2 besitzen. Die Entscheidung über die Zulassung zum regulären<br />
<strong>Polizei</strong>dienst hat <strong>der</strong> Innenmister dabei ausdrücklich den <strong>ein</strong>zelnen <strong>Polizei</strong>behörden<br />
überlassen. 271 Diese haben sich unterschiedlich entschieden, in <strong>der</strong> vom Autor besuchten<br />
Politieregio Gel<strong>der</strong>land-Midden ist <strong>ein</strong> Wechsel <strong>zur</strong> Zeit nicht möglich.<br />
e) Fortbildung<br />
§ 2 „Besluit rechtspositie vrijwillige politie“ schreibt vor, dass <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> pro Monat an<br />
mindestens vier Stunden Training und Fortbildung teilnehmen soll. Laut dem <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Beamten Niesink ist die Forbildung wie folgt geregelt. Es findet vier Mal im Jahren <strong>ein</strong>e<br />
8stündige Fortbildung statt. Diese umfasst Schießen, Selbstverteidigung und <strong>ein</strong>e<br />
Rechtsfortbildung, welche u.a. die Anwendung von unmittelbarem Zwang thematisiert. Die<br />
theoretische Fortbildung wird jährlich mit <strong>ein</strong>em Test abgeschlossen. Zudem gestalten die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n vier Veranstaltungen von je vier Stunden im Jahr selbst. Hier werden<br />
Exkursionen unternommen, Spezialkontrollen vorbereitet, aber auch elementare gesetzliche<br />
Kenntnisse aufgefrischt. Insgesamt finden somit die gefor<strong>der</strong>ten 48 Stunden Fortbildung<br />
statt. Zudem müssen pro Jahr von den Waffenträgern zwei Schießprüfungen und <strong>ein</strong>e<br />
Theorie abgelegt werden. Weiterhin findet <strong>ein</strong>mal im Jahr <strong>ein</strong>e praktische Prüfung<br />
„aanhouding en zelfverteidugung“ statt. Nur wer diese besteht, darf s<strong>ein</strong>e Dienstwaffe, den<br />
Pfefferspray, die Handschellen und den Schlagstock führen. Wer den Test nicht besteht, ist<br />
somit kaum <strong>ein</strong>setzbar. 272<br />
f) Rechtsverhältnis<br />
Die Angehörigen <strong>der</strong> „Vrijwillige Politie“ sind bei <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> angestellt, Artikel 3, Nr. 1 c)<br />
Politiewet 1993. Während <strong>der</strong> 3jährigen Ausbildung und dem sich daran anschließenden<br />
Probejahr werden die <strong>Freiwillige</strong>n zunächst zeitlich befristet angestellt, § 1 Artikel 3 Besluit<br />
rechtspositie vrijwillige politie. Wer das Diplom Niveau 2 und die Probezeit besteht wird, fest<br />
angestellt. § 1 Artikel Nr. 3. Besluit rechtspositie vrijwillige politie. Aufgrund dieser Anstellung<br />
und den beiden geleisteten Eiden / Gelöbnissen stehen die “vrijwilligeambtenaren van politie”<br />
270 Remkes (2004)S. 4 und 5.<br />
271 Remkes (2004) S. 7.<br />
272 Interview Niesink.<br />
66
in <strong>ein</strong>em öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 273<br />
g) Befugnisse<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>beamten haben grundsätzlich die gleichen <strong>Polizei</strong>befugnisse wie die<br />
regulären <strong>Polizei</strong>beamten des Niveaus 2. Die aufgrund Artikel 5 Nr. 1 Politiewet 1993<br />
erlassene Verordnung („Besluit taken vrijwillige ambtenaaren von politie“) definiert die<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n näher. Gem. Artikel 1 Nr. 1 a) bis e) sollen die <strong>Freiwillige</strong>n:<br />
„Surveilleren“, das bedeutet durch Streifentätigkeit die öffentliche Ordnung sicherstellen.<br />
„Opsporen“, das bedeutet, bei Straftaten mit <strong>ein</strong>er Höchststrafe von bis zu vier Jahren zu<br />
ermitteln. “Vastellen“, das bedeutet die Einhaltung <strong>der</strong> Verkehrsvorschriften überwachen.<br />
“Toezicht”, das bedeutet die Bewachung von im <strong>Polizei</strong>gewahrsam befindlichen Personen<br />
übernehmen. „Bureaudiensten“, das bedeutet Arbeiten in <strong>der</strong> Leitstelle, <strong>der</strong> Wache und<br />
administrative Arbeiten erledigen. Zudem kann <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> auch dazu ermächtigt werden,<br />
Arbeiten zu verrichten, die beson<strong>der</strong>e Kenntnisse verlangen, soweit er die notwendige<br />
Ausbildung besitzt, Artikel 1 Nr. 2. Innerhalb dieser Aufgabenfel<strong>der</strong> haben die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
den Bürgern gegenüber dieselben Befugnisse wie die regulären Beamten.<br />
Laut Auskunft des <strong>Freiwillige</strong>n Niesink werden in Apeldoorn die <strong>Freiwillige</strong>n jedoch nicht <strong>zur</strong><br />
so genannten „Nothilfe-Einsätzen“ gesandt. Dies sind sämtliche Einsätze, die <strong>ein</strong><br />
unverzügliches Einschreiten erfor<strong>der</strong>n, z.B. <strong>ein</strong> Überfall. 274<br />
h) Uniformierung und Ausrüstung<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>beamten tragen die gleiche Uniform wie regulären Beamten und<br />
besitzen auch die entsprechende Ausrüstung. (u.a. Handschellen und <strong>ein</strong> Digitalfunkgerät<br />
mit GPS !) Als <strong>Polizei</strong>beamter Niveau 2 erhalten die <strong>Freiwillige</strong>n, wie auch ihre regulären<br />
Kollegen, k<strong>ein</strong>e Schusswaffen, son<strong>der</strong>n nur <strong>ein</strong>en Schlagstock. Seit dem 01.04.2004 dürfen<br />
die <strong>Freiwillige</strong>n CS/Pfefferspray mit sich zu führen, falls sie <strong>ein</strong>er entsprechenden<br />
Ausbildung gefolgt sind und <strong>ein</strong> Zertifikat erworben haben. Die ehemaligen <strong>Freiwillige</strong>n<br />
„Reservisten“, welche vor 31.03.1994 schon im Dienst waren und nach altem Recht <strong>ein</strong>e<br />
Schusswaffe bekommen hatten, dürfen diese weiter führen, müssen jedoch wie die<br />
regulären Beamten an <strong>der</strong> Schießausbildung teilnehmen. 275<br />
273 Eid/Gelöbnis: „Ik zweer (verklaar), dat ik middellijk of onmiddellijk on<strong>der</strong> welke vorm of voorwendsel ook, tot<br />
het verkrijgen mijner aanstelling aan niemanden, wie hij ook zij, iets heb gegeven of beloofd, of zal geven of<br />
beloven. Ik zweer (beloof), dat ik, om iets hoegenaamd in mijn betrekkingte doen of te laten, van niemand<br />
hoegenaamd, middelijk of onmiddellijk, enige beloften of geschenken zal aannemen. Zo waarlijk helpe mij God<br />
almachtig (Dat verklaar en beloff ik!) “ .<br />
Eid/Gelöbnis: “Ik zweer (beloof) trouw aan de Koning, aan de Grondwet en aan de wetten des Rijks, Ik zweer<br />
(beloof) dat ik de krachtens de wet uitgevaardigde voorschriften en verordeninge zal nakomen en handhaven,<br />
dat ik de mij verstrekte opdrachten zal volbrengen en de zaken, waarvan ik door mijn abt kennis draag en die<br />
mij als geheim zijn toevertrouwd, of waarvan ik het vertrouwelijkkarakter moet begrijpen, niet zal openbaren<br />
aan an<strong>der</strong>en dan aan hen, aan wie ik volgens de wet of ambtshalve tot mededeling verpflicht ben, en dat ik<br />
mijals een nauwgezet en ijvering politieambtenaar zal gefragen. Zo waarlijk mij God almachtig (Dat beloff ik)!”<br />
(Artikel 5 Besluit rechtspositie vrijwillige politie).<br />
274 Interview Niesink.<br />
275 Remkes (2004), S. 7.<br />
67
Die <strong>Freiwillige</strong>n können nach dem „Besluit rangen politie“, Ar. 2a Nr. 2 den <strong>Polizei</strong>dienstgrad<br />
„surveillant/assistentmedemerker“ (Ausbildung Niveau 2) o<strong>der</strong> den Rang<br />
„agent/politiemedewerker“ (Ausbildung Niveau 3) erreichen. Die <strong>Freiwillige</strong>n alter<br />
Ausbildungsart, die den Rang „Hoofdagent“ o<strong>der</strong> höher haben, dürfen diesen gem. Artikel 45<br />
Besluit Rechtspositie Vrijwillige Politie behalten.<br />
Vor 1994 erfolgte bei den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>e Beför<strong>der</strong>ung nicht nach Ausbildungsniveau,<br />
son<strong>der</strong>n automatisch nach Zugehörigkeit. Nach zwei Jahren zum „Surveillant“ (Schulterstück<br />
zwei Balken), nach drei Jahren zum Agenten (3 Balken) und nach fünf Jahren zum „Hooft<br />
agent“ (4 Balken). 276 (Bil<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulterstücke siehe Anlage)<br />
i) Aufwandsentschädigung<br />
Die Vergütung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>beamten wird jährlich neu festgesetzt, seit dem 1. Juli<br />
2005 beträgt <strong>der</strong> jährlicher Grundbetrag 150,27 und die Stundenentlohnung 6,26 .. 277 Die<br />
Vergütung aus s<strong>ein</strong>em Angestelltenverhältnis mit <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> muss <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> versteuern.<br />
Von den bis zum 1. Juli 2005 gezahlten 6,20 blieben Netto 4,75 übrig. Zudem kann dem<br />
<strong>Freiwillige</strong>n Beamten wegen außergewöhnlicher Pflichterfüllung <strong>ein</strong>e Belohnung i.H.v.<br />
maximal 226,89 Euro zugestanden werden, Art. 25 Besluit rechtspositie vrijwillige politie.<br />
Eine Mindestdienstverpflichtung des <strong>Freiwillige</strong>n ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch hat<br />
das Innenministerium bestimmt, dass <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> mindestens an 200 Stunden <strong>ein</strong>gesetzt<br />
werden muss, um geübt zu bleiben. Hinzu kommen die obligatorischen 48 Stunden Training<br />
pro Jahr. 278 Eine maximale Stundenanzahl ist nicht vorgesehen, jedoch bestimmt das<br />
Arbeitszeitgesetz, („Arbeidstijdenwet“, ATW), dass <strong>ein</strong> Arbeitnehmer i.d.R. nicht mehr als 48<br />
Stunden, im 13 Wochendurchschnitt, in <strong>der</strong> Woche arbeiten darf, § 5.11 ATW.<br />
j) Absicherung <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n:<br />
In den Nie<strong>der</strong>landen muss die jeweilige <strong>Polizei</strong>behörde („Politieregio“) seit 1995 <strong>ein</strong>e<br />
Unfallversicherung für die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>beamten abschließen, gem. § 3 Artikel 9 Nr. 1<br />
Besluit rechtspositie vrijwillige politie. Aus dem <strong>Polizei</strong>haushalt erhalten die <strong>Polizei</strong>behörden<br />
dafür entsprechende Mittelzuweisungen. Als Mindestversicherungssummen wurden folgende<br />
Werte festgelegt: Die auszuzahlende Versicherungssumme 279 bei Todesfall muss bei<br />
74.8737,36 bei Verheirateten und bei 12.478,96 bei nicht Verheirateten liegen. Im Falle<br />
des Verlusts <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit muss <strong>ein</strong> Kapital von 124.789,56 ausgezahlt werden.<br />
Zudem muss <strong>ein</strong>e vom ehemaligen Verdienst abhängige Rentenzahlung erfolgen, welche<br />
zwischen 7.487,37 bis 27.453,70 pro Jahr liegen muss. 280<br />
276 http://www.nrlo.net/UKThamesValleyPolice.html#European<br />
277 http://www.lopv.nl/info.htm<br />
278 Remkes (2004), S. 6.<br />
279 Anmerkung: Beträge wurden im Jahre 2000 in Gulden festgelegt, hier in Euro umgerechnet.<br />
280 Helsen (2000) S. 6.<br />
68
k) Hospitationsbericht<br />
Der Autor hatte die Gelegenheit, die „Politie“ Apeldoorn, die „Politie“ Zelhem und die<br />
„Politieacademie“ in Apeldoorn, vom 28.03. bis 31.03.2005, zu besuchen. In <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>akademie konnte sich <strong>der</strong> Verfasser über das neue modulare Ausbildungssystem<br />
informieren. Beson<strong>der</strong>s interessant war die Teilnahme an <strong>ein</strong>er abendlichen<br />
Lehrveranstaltung für <strong>Freiwillige</strong> Beamte, so wie das Hospitieren bei <strong>ein</strong>er<br />
Kompetenzprüfung. Bei <strong>der</strong> Kompetenzprüfung wurden fünf Kandidaten im Rahme <strong>ein</strong>es<br />
Rollenspiels (Häusliche Gewalt) auf ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten hin von<br />
<strong>ein</strong>em Prüferteam examiniert. (Siehe Foto im Anhang 16) Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> in<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen gängigen Abschlussprüfungen bei <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, (ausschließlich 5stündige<br />
Klausuren) erschien dem Autor diese Prüfung sehr praxisnah und fortschrittlich.<br />
Von dem <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>beamten Niesink ließ sich <strong>der</strong> Autor ausführlich schil<strong>der</strong>n, wie<br />
s<strong>ein</strong> normaler Streifenalltag aussieht. Hr. Niesink berichtete, dass er normalerweise mit<br />
<strong>ein</strong>em Kollegen auf Streife geht. Dabei könnte es sich sowohl um <strong>ein</strong>en <strong>Freiwillige</strong>n als auch<br />
regulären Beamten handeln. Er würde Auto-, Rad- und Fußstreifendienst machen. Eine<br />
Schicht dauerte vier, sechs respektive acht Stunden. All<strong>ein</strong>e würde er nur tagsüber auf<br />
Streife gehen. Freitags o<strong>der</strong> samstags würde er ca. dreimal im Monat bei <strong>ein</strong>em<br />
Fußball<strong>ein</strong>satz mithelfen. Zwei bis viermal im Monat würde er <strong>ein</strong>e Nachtschicht machen.<br />
Neben diesen Aktivitäten würde er zudem Lasermessung und Alkoholkontrollen durchführen.<br />
Zudem sei er auch bei <strong>der</strong> Bearbeitung von Verkehrsunfällen <strong>ein</strong>gebunden. Protokolle und<br />
Anzeigen würden von ihm selbst gefertigt. Nur Nothilfe<strong>ein</strong>sätze, d.h. Einsätze mit erhöhter<br />
Gefahr würden von ihm nicht bearbeitet, da diese den <strong>Freiwillige</strong>n von <strong>der</strong> Leitstelle nicht<br />
zugeteilt würden. Die Bürger, aber auch <strong>ein</strong>ige Kollegen wüssten nicht, dass er <strong>Freiwillige</strong>r<br />
ist, da er normalerweise in Arnheim als <strong>Polizei</strong>beamter arbeiten würde. 99% <strong>der</strong> Kollegen<br />
würden k<strong>ein</strong>en Unterschied im Verhalten zu ihm zeigen, er würde als Kollege akzeptiert.<br />
(Siehe auch die case study und Fotos im Anhang)<br />
Am 31.03.2005 hatte <strong>der</strong> Autor des Weiteren in Zelhelm die Möglichkeit, mit <strong>ein</strong>er neuen Art<br />
von <strong>Freiwillige</strong>m in den Nie<strong>der</strong>landen zu sprechen. Hr. Hans Palsenberg (siehe Anlage 15)<br />
ist <strong>ein</strong> sogenannter „Volunteer“ bei <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> Zelhelm. Er kümmert sich als Frührenter um<br />
den Wagenpark <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, d.h. er r<strong>ein</strong>igt die Streifenwagen, achtet darauf dass die<br />
Ausrüstung stets vollständig ist und organisiert die Werkstattaufenthalte. Die „Volontairs“<br />
(„vrijwillige“) dürfen zwischen 17 und 70 Jahren alt s<strong>ein</strong> und bekommen k<strong>ein</strong>e Ausbildung<br />
durch die <strong>Polizei</strong>. Sie werden all<strong>ein</strong> aufgrund ihrer vorhandenen Fähigkeiten <strong>ein</strong>gesetzt. Die<br />
Einsatzmöglichkeiten reichen von <strong>der</strong> Funktion als Park<strong>ein</strong>weiser bei <strong>ein</strong>em Großereignis bis<br />
hin zu Buchprüfertätigkeit in <strong>ein</strong>em Ermittlungsverfahren o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausführung von<br />
Internetrecherchen.<br />
281 Der <strong>Freiwillige</strong> erhält k<strong>ein</strong>e Vergütung, jedoch können ihm bis<br />
281 Werkgroep vrijwillige politie (2002), S. 8.<br />
69
maximal 700 Prämie am Ende des Jahres gezahlt werden. Falls es notwendig s<strong>ein</strong> soll,<br />
sollen die <strong>Freiwillige</strong>n „repräsentative Kleidung“ <strong>zur</strong> Verfügung gestellt bekommen. 282 Somit<br />
haben gewöhnliche Bürger die Möglichkeit, <strong>ein</strong>en Beitrag <strong>zur</strong> <strong>Polizei</strong>arbeit zu leisten ohne<br />
selbst <strong>Polizei</strong>beamter werden zu müssen.<br />
l) Gespräch mit <strong>Polizei</strong>beamten<br />
Bei <strong>ein</strong>em anonymen und informellen Gespräch unter regulären Beamten <strong>ein</strong>er<br />
Dienstabteilung in Apeldoorn konnte <strong>der</strong> Autor differenzierte Äußerungen vernehmen. Zum<br />
<strong>ein</strong>en wurde <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sehr gelobt, zum an<strong>der</strong>en wurde jedoch beklagt,<br />
dass die <strong>Freiwillige</strong>n innerhalb ihrer Ausbildung (3 Jahre) nur sehr begrenzt <strong>ein</strong>setzbar seien.<br />
Ein regulärer Kollege sagte, dass er nicht so gerne mit <strong>Freiwillige</strong>n auf Streife fährt, da er<br />
dann von <strong>der</strong> Leitstelle nicht die interessanten Einsätze bekommen würde.<br />
3) Fazit<br />
Der „vrijwillige ambtenaar van politie“ erhält in den Nie<strong>der</strong>landen dieselbe Ausbildung wie<br />
s<strong>ein</strong> regulärer Kollege, daher sind die Auswahltests sehr schwer und die Altersgrenze liegt<br />
bei nur 48 Jahren. Zudem sollen in den nächsten Jahren nur 200 <strong>Freiwillige</strong> pro Jahr<br />
angenommen werden. Das dreijährige Studium bedeutet für den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>e ungeheure<br />
Kraftanstrengung. Neben s<strong>ein</strong>em Hauptberuf muss er an zwei Abenden pro Woche von<br />
19.00 bis 23.00 Uhr studieren und zusätzlich auch praktische Einsätze ableisten. 1385<br />
Stunden Ausbildung sind zu bewältigen. Aus diesem Grund verwun<strong>der</strong>t es den Autor nicht,<br />
dass seit 2004 auch <strong>ein</strong>e weitere Form <strong>der</strong> Bürgerbeteiligung geschaffen wurde. Der<br />
„Volunteer“ wird all<strong>ein</strong> aufgrund s<strong>ein</strong>er vorhandenen Fähigkeiten innerhalb <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong><br />
<strong>ein</strong>gesetzt und erhält k<strong>ein</strong>e Bezahlung. Auf <strong>der</strong> <strong>ein</strong>en Seite ist dies <strong>ein</strong> niedrigschwelliges<br />
Angebot, welches vielen Bürgern die ehrenamtliche Partizipation innerhalb <strong>der</strong> Organisation<br />
<strong>Polizei</strong> ermöglicht, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite muss hier streng auf das Einsatzfeld des Einzelnen<br />
geachtet werden, damit nicht die Professionalität auf <strong>der</strong> Strecke bleibt. Aus<br />
Kostengesichtspunkten ist <strong>der</strong> „Volunteer“ natürlich unschlagbar günstig. Die <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>beamtenbeamten haben, mit ihrer Ausbildung die laufbahnrechtlichen<br />
Voraussetzungen, um in den regulären <strong>Polizei</strong>dienst aufgenommen zu werden. Diese<br />
potentielle Durchlässigkeit beurteilt <strong>der</strong> Autor als sehr positiv. Auch die seit dem Jahre 2002<br />
neu strukturierte Ausbildung, an <strong>der</strong> im Jahre 2004 entstandenen <strong>Polizei</strong>akademie, welche<br />
zu Abschlüssen in fünf verschiedenen Berufsfel<strong>der</strong>n führt, ist sehr mo<strong>der</strong>n. Die Ausbildung<br />
erfolgt modular, je<strong>der</strong> Student hat s<strong>ein</strong>e eigene Balanced Scorecard, es finden<br />
Kompetenzprüfungen statt und die Ausbildung führt im Niveau 5 und 6 zu international<br />
anerkannten Bachelor- respektive Masterabschlüssen. Im Bereich <strong>der</strong> Fortbildung haben<br />
sich sowohl <strong>Freiwillige</strong>, als auch reguläre Beamte ständig fit zu halten, um die jährlichen<br />
Tests bestehen zu können. Hierdurch wird <strong>ein</strong> ständiger Qualitätsstandard sichergestellt.<br />
282 Hogendoorn (2004), S. 3<br />
70
Beson<strong>der</strong>s positiv ist dem Autor auch aufgefallen, dass die <strong>Polizei</strong>organisation nicht<br />
zwischen Regulären und <strong>Freiwillige</strong>n unterscheidet. Der Autor konnte an <strong>ein</strong>er gem<strong>ein</strong>samen<br />
Vereidigung von <strong>Freiwillige</strong>n und Regulären teilnehmen. Diese geschah zudem in <strong>ein</strong>er sehr<br />
feierlichen Form, welche <strong>ein</strong> hohes Maß an Wertschätzung zum Ausdruck brachte. In diesem<br />
Zusammenhang sei auch noch erwähnt, dass in den Nie<strong>der</strong>landen die <strong>Freiwillige</strong>n nach 10<br />
Jahre Dienst <strong>ein</strong>e Medaille für langjährigen Dienst bekommen. (Fotos siehe Anhänge 13/16.)<br />
Es gibt in den Nie<strong>der</strong>landen momentan zwar nur 1.737 <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong>beamte, diese<br />
können jedoch aufgrund ihrer Ausbildung sehr gut <strong>ein</strong>gesetzt werden und tragen durch ihre<br />
Tätigkeit <strong>zur</strong> Sicherheit in den Nie<strong>der</strong>landen bei.<br />
F. Synopse <strong>der</strong> Konvergenzen und Divergenzen<br />
I. Vergleich <strong>der</strong> Strukturdaten<br />
In dieser Tabelle sind die Strukturdaten <strong>der</strong> fünf besuchten Län<strong>der</strong> zusammengefasst.<br />
Land<br />
Einwohner<br />
<strong>Polizei</strong>beamte<br />
Hilfs-<br />
<strong>Polizei</strong>beamte<br />
<strong>Freiwillige</strong><br />
Bürger<br />
je<br />
Beamter<br />
<strong>Freiwillige</strong><br />
in % im<br />
Verhältnis zu<br />
regulären<br />
<strong>Polizei</strong>beamten<br />
Bayern 12.444.000 32.000 --- 528 388,875 1,65<br />
Baden-<br />
Württemberg 10.693.000 25.890<br />
---<br />
1.170 413,016 4,52<br />
Hessen 6.089.000 13.694 360 432 444,647 3,16<br />
Nie<strong>der</strong>lande 16.316.000 52.682 --- 1.737 309,707 3,3<br />
Großbritannien 59.600.000 150.000 6.214 15.340 397,333 10,23<br />
Die zweite Spalte von rechts zeigt das statistische Verhältnis von Bürgern und Beamten.<br />
Pro wie viele Bürger ist <strong>ein</strong> <strong>Polizei</strong>beamter vorhanden. Hierbei fällt das beson<strong>der</strong>s günstige<br />
Verhältnis in den Nie<strong>der</strong>landen auf. Auf durchschnittlich rund 310 Bürger kommt <strong>ein</strong><br />
<strong>Polizei</strong>beamter. Äußerst ungünstig ist das Verhältnis in Hessen. Dort ist <strong>ein</strong> <strong>Polizei</strong>beamter<br />
für rund 445 Personen zuständig. Die erste Spalte von rechts zeigt das statistische<br />
Verhältnis von <strong>Freiwillige</strong>n im Verhältnis zu den vorhandenen <strong>Polizei</strong>beamten an. Hier fällt<br />
auf, dass Bayern mit 1,65 % die geringste Quote aufweist, und Großbritannien es auf<br />
beachtliche 10,23 % zusätzliche freiwillige Sicherheitskräfte bringt.<br />
Baden-Württemberg, die Nie<strong>der</strong>lande und Großbritannien hatten für ihre <strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>e<br />
Mindeststärke von 10 % definiert. Die eigenen Vorgaben erreicht hat <strong>zur</strong> Zeit nur<br />
Großbritannien mit 10,23. Bemerkenswert ist zudem, dass aktuell all<strong>ein</strong> in England und<br />
Wales weitere 4.289 Bewerbungen bearbeitet werden. Zudem baut die Transportpolizei<br />
momentan auch <strong>ein</strong>e eigene Special Constabulary auf. Insgesamt sind in Großbritannien in<br />
allen <strong>Polizei</strong>behörden massive Bestrebungen vorhanden, die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n zu<br />
erhöhen. In Hessen steigt die Anzahl <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>zur</strong> Zeit kontinuierlich an. Die Anzahl<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n in Baden-Württemberg ist relativ stabil mit leicht abnehmen<strong>der</strong> Tendenz.<br />
71
Sowohl in Großbritannien (Police Community Support Officer (PCSO): 6.214, geplant 24.000<br />
bis 2008) als auch in Hessen (Wachpolizei: 360) sind Hilfspolizisten <strong>zur</strong> kostengünstigen<br />
Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten <strong>ein</strong>geführt worden. Fasst man die Anzahl <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>beamten, <strong>der</strong> PCSO und <strong>der</strong> Special Constables zusammen, so verfügt<br />
Großbritannien über 171.554 Personen im Sicherheitsbereich, die im Ernstfall <strong>ein</strong>satzbereit<br />
sind. Hierdurch verbessert sich die Verhältniszahl von rund 397 auf rund 347 beachtlich.<br />
II. Abgleich am Tempelmodell<br />
1. strategische Ausrichtung<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>n in <strong>der</strong> Special Constabulary in Großbritannien, die Angehörigen <strong>der</strong><br />
Vrijwillige Politie in den Nie<strong>der</strong>landen so wie die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes in<br />
Baden-Württemberg entsprechen grundsätzlich dem vom Autor definierten Ideal <strong>ein</strong>es in die<br />
reguläre <strong>Polizei</strong> integrierten Institution. Alle drei Institutionen fügen sich in die jeweilige<br />
Landespolizei <strong>ein</strong>. Eine an<strong>der</strong>e strategische Ausrichtung ist dem <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst<br />
(FP)in Hessen und erst recht <strong>der</strong> Sicherheitswacht in Bayern immanent. Der FP in Hessen<br />
ist als separate Institution (mit eigener Uniform) neben <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>organisation konstruiert<br />
und zudem an die örtlichen Ordnungsämter angebunden. Die Sicherheitswachten in Bayern<br />
sind zwar an die <strong>Polizei</strong>behörden geknüpft, schaffen jedoch schon durch die bewusst<br />
gewählte Bezeichnung und das Auftreten in Zivil <strong>ein</strong>e Distanz <strong>zur</strong> regulären<br />
<strong>Polizei</strong>organisation.<br />
2. taktische Ausrichtung<br />
a) <strong>der</strong> ideale <strong>Freiwillige</strong><br />
Der Autor hat den „Helfer“ respektive den an Mehrung s<strong>ein</strong>es Humankapitals Interessierten<br />
als idealen <strong>Freiwillige</strong>n definiert. An dieser Stelle sollen lediglich die Eindrücke des Autors<br />
wie<strong>der</strong>gegeben werden. Welchen <strong>Freiwillige</strong>n Typen ist er auf s<strong>ein</strong>en Hospitationen<br />
begegnet und welche <strong>Freiwillige</strong>n Typen schienen im Fokus des Interesses <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Län<strong>der</strong> zu s<strong>ein</strong>. Liest man sich insbeson<strong>der</strong>e die case studies durch (siehe Anhang), so<br />
gewinnt man schnell die Erkenntnis, dass <strong>der</strong> Helfertyp dominiert. Die <strong>Freiwillige</strong>n haben oft<br />
regelrechte „soziale Karrieren“ vorzuweisen, siehe z.B. Hr. Strittmatter aus Hessen o<strong>der</strong> Hr.<br />
von Malchus aus Baden-Württemberg. Von Seiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> wurde überall <strong>der</strong> „Helfertyp“<br />
gesucht. Die Erhöhung des Humankapitals <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sch<strong>ein</strong>t <strong>zur</strong> Zeit in Deutschland<br />
noch k<strong>ein</strong> Thema zu s<strong>ein</strong>, dagegen ist es in Großbritannien das Hautwerbeargument,<br />
Stichwort „ShopWatch“ Initiative. Die freiwillige <strong>Polizei</strong>arbeit wird als Quelle <strong>der</strong><br />
Persönlichkeitsentwicklung im Bereich <strong>der</strong> „soft skills“ herausgestellt. In den Nie<strong>der</strong>landen<br />
erlernt <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> aufgrund <strong>der</strong> Deckungsgleichheit von regulärer und freiwilliger<br />
<strong>Polizei</strong>ausbildung faktisch <strong>ein</strong>en zweiten Beruf, erhält <strong>ein</strong> Diplom und hat somit s<strong>ein</strong><br />
Humankapital beträchtlich erhöht.<br />
b) das ideale Rechtsverhältnis<br />
72
Dem Autor schwebte <strong>ein</strong> beamtenrechtliches Rechtsverhältnis vor, welches dem <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>beamten alle Rechte und Pflichten des regulären Beamten eröffnet hätte.<br />
In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben die <strong>Freiwillige</strong>n den Status von<br />
„Ehrenbeamten“. Dadurch kommen Sie z.B. in den Genuss von kostenlosen<br />
Heilbehandlungsleistungen im Krankheitsfall. Als Ehrenamtliche sind Ihnen jedoch an<strong>der</strong>e<br />
Rechte abgeschnitten, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite unterstehen Sie nicht dem Disziplinarrecht, das<br />
für die regulären Beamten gilt. In den Nie<strong>der</strong>landen sind die <strong>Freiwillige</strong>n als „Vrijwillige<br />
beamtnaar van politie“ angestellt. Sie legen ihren Eid/ihr Gelöbnis zusammen mit den<br />
regulären Beamten ab, stehen grundsätzlich im gleichen öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstverhältnis wie diese. Ebenso ist in Großbritannien die Rechtsposition <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
den Berufskollegen näher als in Deutschland. Seit 2004 findet das Disziplinarrecht <strong>der</strong><br />
regulären <strong>Polizei</strong>beamten (The Police Conduct regulations) auf die <strong>Freiwillige</strong>n Anwendung.<br />
Die Special Constables dürfen sich z.B. (wie die Berufskollegen) nicht aktiv politisch<br />
engagieren. Wie diese müssen Sie bei ihrer Bewerbung <strong>ein</strong>e DNS-Probe abgeben.<br />
c) die idealen Befugnisse<br />
Für den Autor ist das Set an Befugnissen ideal, dass <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> verantwortungsvoll auf<br />
<strong>ein</strong>em hohen Niveau in <strong>der</strong> Praxis mit Leben füllen kann. Daraus ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e,<br />
dass <strong>ein</strong> mehr und weniger an Befugnissen, je nach individuellen Fähigkeiten möglich s<strong>ein</strong><br />
sollte. Wie bereits dargestellt wären Basispolizeikompetenzen ideal, die sukzessive bei hinzu<br />
gewonnener Erfahrung und Wissen gesteigert werden könnten.<br />
In den fünf Län<strong>der</strong>n haben die <strong>Freiwillige</strong>n folgende Befugnisse:<br />
Württemberg<br />
Stellung von<br />
<strong>Polizei</strong>beamten<br />
i.S.d.<br />
<strong>Polizei</strong>gesetzes,<br />
§ 6 FpolDG.<br />
Unmittelbarer<br />
Zwang auch mit<br />
Hilfsmitteln <strong>der</strong><br />
körperlichen<br />
Gewalt.<br />
Schusswaffenbenutzung.<br />
Bayern Hessen Nie<strong>der</strong>lande Großbritannien<br />
Befragung,<br />
Art.4 SWG.<br />
Baden-<br />
Identitätsfesttellung,<br />
Art. 5<br />
SWG.<br />
Platzverweis,<br />
Art. 6 SWG.<br />
„Je<strong>der</strong>mannrechte“,<br />
§ 127 Abs. 1<br />
StPO, §§ 32,<br />
34 StGB.<br />
Befragung,<br />
§ 12 HFPG.<br />
Identitätsfeststellung,§<br />
18 HFPG.<br />
Platzverweis,<br />
§ 31 HFPG.<br />
Sicherstellung,<br />
§ 40 HFPG<br />
Son<strong>der</strong>rechte,<br />
gem. § 35 StVO.<br />
Befugnis<br />
Zeichen/Weisungen,<br />
§36 StVO<br />
Unmittelbarer<br />
Zwang, § 2 HFPG<br />
(nur körperliche<br />
Gewalt)<br />
„Je<strong>der</strong>mannrechte“<br />
Stellung von<br />
<strong>Polizei</strong>beamten<br />
i.S.d.<br />
<strong>Polizei</strong>gesetzes.<br />
Unmittelbarer<br />
Zwang auch mit<br />
Hilfsmitteln <strong>der</strong><br />
körperlichen<br />
Gewalt.<br />
Schusswaffenbenutzung<br />
als <strong>Freiwillige</strong>r<br />
alter<br />
Ausbildungsart<br />
vor 1994 o<strong>der</strong><br />
bei Aufstieg<br />
zum Agenten.<br />
(England/Wales)<br />
Stellung von<br />
<strong>Polizei</strong>beamten<br />
i.S.d.<br />
<strong>Polizei</strong>gesetzes<br />
Unmittelbarer<br />
Zwang auch mit<br />
Hilfsmitteln <strong>der</strong><br />
körperlichen<br />
Gewalt.<br />
73
Die Rechte <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n in Bayern und Hessen sind sehr limitiert, was sich jedoch schon<br />
aus <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> dortigen <strong>Freiwillige</strong>n Institution ergibt. Die Angehörigen des<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienstes in Baden-Württemberg genießen grundsätzlich die gleichen<br />
Befugnisse wie die Berufskollegen. Ihren Dienst versehen sie jedoch immer mit <strong>ein</strong>em<br />
regulären Kollegen zusammen. Dieser trifft dann i.d.R. die Maßnahmen und <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong><br />
beschränkt sich auf Hilfsdienste. Schreibarbeiten darf <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong> nicht erledigen.<br />
In den Nie<strong>der</strong>landen und Großbritannien stehen die <strong>Freiwillige</strong>n selbst in <strong>der</strong> Verantwortung.<br />
Sie treffen die Maßnahmen und vollziehen auch die spätere Sachbearbeitung am PC.<br />
d) die ideale Bezahlung<br />
Aus Sicht des Autors ist es ideal, wenn gar k<strong>ein</strong>e Bezahlung erfolgt. Sei sie nun als solche<br />
deklariert o<strong>der</strong> als Aufwandsentschädigung ausgewiesen.<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Selbstständige:<br />
8,29<br />
Beamte:<br />
7,93<br />
individuell<br />
zu versteuern<br />
Angestellte:<br />
6,25<br />
(versteuert)<br />
(Richtwert min.<br />
200h nicht<br />
bindend)<br />
Bayern Hessen Nie<strong>der</strong>lande Großbritannien<br />
(England/Wales)<br />
7,16 Brutto<br />
individuell<br />
zu versteuern<br />
(max. 14h im<br />
Monat)<br />
7 Netto<br />
(versteuert)<br />
(max. 20h im<br />
Monat)<br />
Jährlicher<br />
Grundbetrag:<br />
150,27<br />
6,26 h Brutto<br />
individuell<br />
zu versteuern<br />
(mindestens<br />
200h im Jahr)<br />
Bis dato:<br />
k<strong>ein</strong>e<br />
Zahlungen !!!<br />
Neue <strong>Modell</strong>e:<br />
Prämie am Ende<br />
des Jahres<br />
1.500 Pfund<br />
(mindestens<br />
6h in <strong>der</strong> Woche)<br />
Aus obiger Tabelle ergeben sich die gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ respektive<br />
Entlohnung. Beson<strong>der</strong>s negativ ist die Begrenzung <strong>der</strong> möglichen Stunden in Bayern und<br />
Hessen, dies sch<strong>ein</strong>t dem Verfasser <strong>ein</strong> Diktat <strong>der</strong> Finanzen zu s<strong>ein</strong>. In den Nie<strong>der</strong>landen<br />
dürfen die <strong>Freiwillige</strong>n so viel arbeiten wie sie wollen, für das Land sind die wie reguläre<br />
Beamte ausgebildeten <strong>Freiwillige</strong>n günstige Arbeitskräfte. In Großbritannien ist man bis vor<br />
kurzer Zeit dem Ideal gefolgt, nicht zu bezahlen. Um jedoch <strong>ein</strong>e große Anzahl neuer Special<br />
Constables werben zu können, will man offensichtlich nicht auf die Motivationskraft des<br />
Geldes verzichten. Bleibt zu hoffen, dass dabei nicht zu viele „Verdiener“ den Weg in die<br />
<strong>Polizei</strong> finden.<br />
74
e) die ideale Ausrüstung<br />
Dem Idealtypus würde es entsprechen wenn die <strong>Freiwillige</strong>n die gleiche Ausrüstung wie ihre<br />
Berufskollegen hätten. In <strong>der</strong> Praxis sieht es folgen<strong>der</strong>maßen aus:<br />
Bayern Hessen Nie<strong>der</strong>lande Großbritannien<br />
(England/Wales)<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Uniform <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>.<br />
Eigene<br />
Schulterklappen<br />
für je 5 Jahre<br />
Zugehörigkeit<br />
<strong>ein</strong> Balken.<br />
Ausstattung<br />
analog die <strong>ein</strong>es<br />
<strong>Polizei</strong>beamte<br />
Ziviler Einsatz<br />
möglich.<br />
Schusswaffe<br />
Zivile<br />
Kleidung,<br />
hellgrüne<br />
Armbinde und<br />
Brustschild<br />
jeweils mit<br />
Aufschrift<br />
„Sicherheitswacht“<br />
Funkgerät,<br />
Dienst-<br />
Ausweis,<br />
Pfefferspray<br />
Eigene Uniform<br />
des<br />
<strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong>dienstes:<br />
Hellblaue Jacke,<br />
Sweatshirt,<br />
Capy mit Auf-<br />
Schrift FP.<br />
Handy,<br />
Pfefferspray<br />
Uniform <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>.<br />
Dieselben<br />
Schulterklappen<br />
und<br />
Dienstränge.<br />
Ausstattung<br />
analog die <strong>ein</strong>es<br />
<strong>Polizei</strong>beamten<br />
Pfefferspray<br />
Schusswaffe,<br />
nur falls Agent<br />
o<strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>r<br />
alter Art<br />
Uniform <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>.<br />
Eigene<br />
Schulterklappen,<br />
eigene<br />
Dienstränge,<br />
SC Krone.<br />
(siehe Anlage)<br />
Ausstattung<br />
analog die <strong>ein</strong>es<br />
<strong>Polizei</strong>beamten<br />
Pfefferspray<br />
Baden-Württemberg entspricht dem Ideal mit Ausnahme <strong>der</strong> alten Dienstwaffen, welche an<br />
die <strong>Freiwillige</strong>n ausgegeben werden. In den Nie<strong>der</strong>landen erhalten die <strong>Freiwillige</strong>n des<br />
Niveaus die gleiche Ausstattung wie die regulären Niveau 2, auch diese habe k<strong>ein</strong>e Waffe,<br />
entspricht somit auch dem Ideal. In Großbritannien wird das Ideal auch erfüllt, im<br />
Basisdienstgrad unterscheidet nur die kl<strong>ein</strong>e SC Krone auf <strong>der</strong> Schulterklappe den SC vom<br />
PC. In Hessen hat man bewusst <strong>ein</strong>e eigene Uniform gewählt und in Bayern ganz auf diese<br />
verzichtet.<br />
f) die ideale Absicherung<br />
Eine private Unfallversicherung wäre ideal. In den drei deutschen Län<strong>der</strong>n: Baden-<br />
Württemberg, Bayern und Hessen sind die <strong>Freiwillige</strong>n nur über die gesetzliche<br />
Unfallversicherung abgesichert, was im Falle <strong>ein</strong>er Erwerbsunfähigkeit o<strong>der</strong> des Todes <strong>ein</strong>e<br />
ungenügende finanzielle Absicherung bedeutet. In Großbritannien sind bestimmte<br />
Mindestabsicherungen vorgesehen, welche mit <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit <strong>zur</strong> Special<br />
75
Constabulary steigt. Eine ausreichende Höhe wird jedoch erst nach <strong>ein</strong>igen Jahren erreicht.<br />
Die Absicherung in den Nie<strong>der</strong>landen entspricht dem Ideal, da hier die <strong>Polizei</strong>behörde<br />
gesetzlich verpflichtet ist, <strong>ein</strong>e Unfallversicherung für die <strong>Freiwillige</strong>n abzuschließen, die <strong>ein</strong>e<br />
bestimmte Mindestabsicherungssumme haben muss.<br />
g) die ideale Anwerbung / Überprüfung / Ausbildung<br />
In den Nie<strong>der</strong>landen durchlaufen die <strong>Freiwillige</strong>n das gleiche schwere Auswahlverfahren wie<br />
die Berufskollegen und erhalten die gleiche Ausbildung. Das modular aufgebaute Studium<br />
dauert für die <strong>Freiwillige</strong>n 3 Jahre und schließt nach bestandenen Kompetenzprüfungen mit<br />
<strong>ein</strong>em Diplom Niveau 2 ab. Dieses berechtigt, die Zustimmung <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Polizei</strong>behörde<br />
vorausgesetzt, auch zum Wechsel in den regulären Dienst. Dies entspricht dem Idealtypus.<br />
In Großbritannien, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern erhalten die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>ein</strong>e<br />
Ausbildung, welche <strong>ein</strong>em eigenem Kurz-Curriculum folgt. Der dadurch bedingte<br />
Qualitätsunterschied wird dabei in Großbritannien dadurch kompensiert, dass <strong>ein</strong>e<br />
umfangreiche Fortbildung innerhalb <strong>ein</strong>es Probejahres folgt, in dem <strong>der</strong> SC s<strong>ein</strong> „Personal<br />
Development Portfolio“ anfüllen muss. Diese Fortbildungsverfahren ist ideal.<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Ausbildung<br />
84 Stunden:<br />
44h Theorie,<br />
40h Praxis.<br />
zudem<br />
32h praktische<br />
Einführungen<br />
Innerhalb des<br />
Ersten Jahres<br />
Fortbildung:<br />
min. 18h im<br />
Jahr<br />
Bayern Hessen Nie<strong>der</strong>lande Großbritannien<br />
(England/Wales)<br />
Ausbildung Ausbildung Ausbildung Ausbildung<br />
40 Stunden 50 Stunden 1.385 Stunden 78 Stunden<br />
654h Theorie, Ein Jahr lang<br />
731h Praxis. „Probationer<br />
Fortbildung: Fortbildung: Fortbildung: Training“:<br />
alle 3 Monate K<strong>ein</strong>e<br />
min. 4h pro 66 typische<br />
soll <strong>ein</strong>e Fort- bestimmte Monat<br />
<strong>Polizei</strong>aufgaben<br />
Bildung Verpflichtung (min. 48h im müssen in <strong>ein</strong>em<br />
erfolgen.<br />
Jahr)<br />
Personal<br />
(ca. 12h im<br />
jährlich: Development<br />
Jahr)<br />
<strong>ein</strong> Theorietest, Portfolio<br />
<strong>ein</strong> Praxistest: nachgewiesen<br />
„aanhouding en werden.<br />
zelfverteidugung“ Fortbildung:<br />
min. 70h im Jahr<br />
3. Soziale, internes und externes Element<br />
a) Soziales Element<br />
Idealerweise ist <strong>ein</strong>e Anerkennungskultur etabliert, die die Motivation des <strong>Freiwillige</strong>n über<br />
Jahre hinweg aufrechterhält. In Großbritannien und den Nie<strong>der</strong>landen können die<br />
76
<strong>Freiwillige</strong>n verschiedene Dienstränge erreichen. Nach 10jähriger Zugehörigkeit erfolgt in<br />
beiden Län<strong>der</strong>n <strong>ein</strong>e Auszeichnung durch <strong>ein</strong>e Medaille. Zudem gibt es in Großbritannien die<br />
Ferrers´ Trophy Awards, mit denen vorbildliche Pflichterfüllung ausgezeichnet werden. In<br />
den deutschen Län<strong>der</strong>n sind diese Motivationselemente nicht vorhanden. Lediglich in Baden-<br />
Württemberg wird <strong>der</strong> Schulterklappe des <strong>Freiwillige</strong>n alle 5 Jahre <strong>ein</strong> Balken, als Zeichen<br />
<strong>der</strong> Seniorität, hinzugefügt. Des Weiteren wären gezielte und permanente<br />
Bindungsaktivitäten an die <strong>Polizei</strong>behörde, aber auch zu den Berufbeamten ideal.<br />
Interessanterweise berichteten alle <strong>Freiwillige</strong>n, dass solche Aktivitäten nicht statt finden<br />
würden. Die <strong>Freiwillige</strong>n aus Hessen und Bayern sind umso mehr auf solche Aktivitäten<br />
angewiesen, da sie mit ihren Institutionen außerhalb <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>organisation platziert sind. Im<br />
Sinne des „team buildings“ Gedankens entspricht die momentane Situation nirgendwo dem<br />
Ideal.<br />
b) Internes Element<br />
Eine Sensibilisierung und Begeisterung <strong>der</strong> regulären Kollegen, für die Idee <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong> würde dem Idealtypus entsprechen. Zur Zeit findet diese im Kreis <strong>der</strong> Berufskollegen<br />
nirgendwo aktiv statt. Ob in Bayern o<strong>der</strong> in Großbritannien, überall gab es mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong><br />
ausgeprägte Ressentiments gegenüber den <strong>Freiwillige</strong>n, welche bis <strong>zur</strong> kategorischen<br />
Ablehnung reichten. Insbeson<strong>der</strong>e Bayern und Hessen wurde die Ablehnung klar formuliert.<br />
Sobald <strong>ein</strong> direkter Kontakt zu <strong>ein</strong>em <strong>Freiwillige</strong>n bestand, fiel die Beurteilung positiv aus. So<br />
z.B. bei SC Tim Martin in England, Christan von Malchus in Baden-Württemberg und Fred<br />
Niesink in den Nie<strong>der</strong>landen. Alle drei werden von ihren Kollegen aufgrund ihrer Leistungen<br />
akzeptiert und geschätzt.<br />
c) Externes Element<br />
Die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n sollte idealtypischerweise aktiv positiv in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
präsentiert werden. In Großbritannien herrscht <strong>ein</strong>e <strong>Freiwillige</strong>nkultur, welche <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Polizei</strong> aufgeschlossen gegenüber steht. Zudem stellt die dort betriebene Strategie, das<br />
freiwillige Engagement als Schulung <strong>der</strong> eigenen „soft skills“ herauszustellen <strong>ein</strong>e<br />
zutreffende und geschickte Werbemaßnahme dar. Die deutschen Län<strong>der</strong> und auch die<br />
Nie<strong>der</strong>lande, die in ihrer Geschichte auch negative Erfahrungen mit ihren Sicherheitskräften<br />
gemacht haben, tun sich schwerer, umso erfor<strong>der</strong>licher ist es, aktiv die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n<br />
zu begleiten. In diesem Sinne können die Kontinentallän<strong>der</strong> sich an Großbritannien<br />
orientieren.<br />
4. operative Arbeit<br />
Diese funktioniert, soweit die beschriebenen strategischen und taktischen Elemente<br />
erfolgreich implementiert worden sind. Wie<strong>der</strong>um kann man aus deutscher Sicht mit<br />
Anerkennung nach den Nie<strong>der</strong>landen und Großbritannien blicken. Dort leisten die<br />
<strong>Freiwillige</strong>n auf hohem professionellem Niveau ihren Beitrag <strong>zur</strong> Sicherheit ihrer Län<strong>der</strong>.<br />
77
Deutschland hat momentan nur in Baden-Württemberg etwas im Ansatz Vergleichbares zu<br />
bieten. In Berlin, wo die <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> abgeschafft worden ist, finden momentan gerade<br />
Bestrebungen statt, den status quo wie<strong>der</strong> herzustellen, um die Sicherheit in <strong>der</strong> finanziell<br />
angeschlagenen Hauptstadt durch Bürgerengagement wie<strong>der</strong> zu sichern.<br />
IV. Fazit<br />
Alle betrachteten <strong>Freiwillige</strong>nmodelle leisten schon <strong>ein</strong>en Betrag <strong>zur</strong> <strong>Gewährleistung</strong> <strong>der</strong><br />
öffentlichen Sicherheit, indem ihre Angehörigen den staatlichen Sicherheitsorganen<br />
zuarbeiten o<strong>der</strong> als Teil dieser selber unmittelbar Sicherheit produzieren. Jedoch haben sich<br />
deutliche Unterschiede gezeigt. Das in den Nie<strong>der</strong>landen praktizierte <strong>Modell</strong> ist mit dem<br />
Idealtypus fast deckungsgleich. Aus finanziellen Gründen, d.h. <strong>der</strong> Limitierung auf 200 neue<br />
<strong>Freiwillige</strong> pro Jahr und <strong>der</strong> langen Ausbildung 3 Jahre, kann dieses jedoch nicht solch große<br />
Wirkung erreichen, wie es zu wünschen wäre. Das englische <strong>Modell</strong> dagegen bietet nicht die<br />
idealtypische Ausbildung und damit verbundenen Berufschancen, ist momentan aber<br />
äußerst erfolgreich. 15.340 SC und 4.289 weitere Bewerber bilden <strong>ein</strong> großes Reservoir, um<br />
im Fall <strong>der</strong> Fälle geschultes Personal zu haben, um Ausnahmesituationen polizeilicher Art<br />
Herr zu werden. Bürger als freiwillige Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> gewährleisten hier die Sicherheit<br />
aller Bürger – diese Bürger stehen somit wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Tradition ihrer geschichtlichen<br />
Vorbil<strong>der</strong>.<br />
G. Ausblick und Thesen<br />
Viele Län<strong>der</strong> sind momentan dabei, ihre „Sicherheitsarchitektur“ auf <strong>ein</strong>e neues Fundament<br />
zu stellen, sie an die geän<strong>der</strong>ten Verhältnisse anzupassen. Angesichts <strong>der</strong> oft<br />
katastrophalen finanziellen Situation und den gegenwärtigen massiven<br />
Bedrohungsszenarien werden freiwillige <strong>Polizei</strong>angehörige in <strong>der</strong> Zukunft <strong>ein</strong>e<br />
entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Sicherheit in den europäischen Staaten<br />
spielen. Schaut man nach Großbritannien, welches spätestens im Jahre 2008 mehr als<br />
20.000 Special Constables rekrutiert haben wird, so be<strong>ein</strong>druckt schon all<strong>ein</strong> die Anzahl <strong>der</strong><br />
ausgebildeten Bürger, die im Fall <strong>ein</strong>es sicherheitsrelevanten Ereignisses zusätzlich zu den<br />
regulären Kräften <strong>zur</strong> Verfügung stehen. In Deutschland muss <strong>ein</strong> politisches Umdenken in<br />
dem Sinne geför<strong>der</strong>t werden, dass es bei <strong>der</strong> Partizipation von Bürgern an dem staatlichen<br />
Sicherheitsapparat, nicht um die Wie<strong>der</strong>belebung von Institutionen wie des<br />
Blockwartsystems des Dritten Reiches o<strong>der</strong> <strong>der</strong> freiwilligen <strong>Polizei</strong>helfer <strong>der</strong> DDR geht. Nicht<br />
die politische Kontrolle und Indoktrinierung <strong>der</strong> Bürger ist intendiert, son<strong>der</strong>n die<br />
basisdemokratische Beteiligung, an <strong>der</strong> Sicherung unseres Staates und Lebens in <strong>der</strong> bisher<br />
gekannten Form, insbeson<strong>der</strong>e angesichts <strong>der</strong> mittlerweile nicht nur potentiellen<br />
Bedrohungslagen in Europa.<br />
78
Erklärung<br />
Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung an<strong>der</strong>er<br />
als <strong>der</strong> angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Werken wörtlich o<strong>der</strong><br />
sinngemäß übernommen Gedanken sind unter Angabe <strong>der</strong> Quellen gekennzeichnet.<br />
Ich versichere, dass ich bisher k<strong>ein</strong>e Prüfungsarbeit mit gleichem o<strong>der</strong> ähnlichem Thema bei<br />
<strong>ein</strong>er Prüfungsbehörde o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>er an<strong>der</strong>en Hochschule vorgelegt habe.<br />
Göttingen, den 08. August 2005<br />
…………………………………<br />
(Oliver Knabe)<br />
79
Anlage 1: DDR – <strong>Freiwillige</strong>r Helfer <strong>der</strong> Volkspolizei<br />
283<br />
Verdienstmedaille<br />
<strong>Freiwillige</strong>r Helfer <strong>der</strong> Grenztruppen<br />
284<br />
283 http://home.media-n.de/12911/1633700.htm (die beiden oberen Fotos)<br />
284 Alle an<strong>der</strong>en Fotos Aufnahmen des Autors.<br />
80
Anlage 2: Bayern - Sicherheitswacht (Case study)<br />
1. Name: Werner Strauß<br />
2. Alter: 36 Jahre<br />
3. Eintrittsdatum bei <strong>der</strong> Sicherheitswacht? Nach <strong>ein</strong>er Ausbildung von<br />
40 Stunden wurde ich offiziell zum 23.11.2004 durch den Freistaat<br />
Bayern zum Sicherheitswächter ernannt.<br />
4. Beruf: Busfahrer<br />
5. Wie sind Sie auf die Sicherheitswacht aufmerksam geworden?<br />
Durch Kollegen, die als Sicherheitswächter tätig sind.<br />
6. Warum sind Sie Mitglied geworden? Durch m<strong>ein</strong>en Beruf als<br />
städtischer Busfahrer sehe ich viele mutwillige Zerstörungen an<br />
Haltestellen und in Bussen, nicht nur da, auch in an<strong>der</strong>en Bereichen<br />
öffentlicher Einrichtungen. Ich habe mir gesagt, man darf nicht nur<br />
bemängeln, man muss auch etwas dafür machen.<br />
7. Anzahl Ihrer Festnahmen: Derzeit noch k<strong>ein</strong>e Festnahmen.<br />
8. Anzahl Ihrer Gerichtsaussagen: K<strong>ein</strong>e.<br />
9. Ihre Routineaufgaben: Die Hauptroutineaufgaben sind Streife zu<br />
gehen (hauptsächlich Problem-Wohngebiete) und als "lebende<br />
Notrufsäule" zu fungieren.<br />
10. Ihre monatliche Stundenanzahl: Die monatliche Stundenzahl beträgt<br />
meistens zwischen 8 und 15 Stunden, dabei ist <strong>ein</strong>e maximale Stundenanzahl von 15<br />
Stunden von <strong>der</strong> zuständigen PI vorgegeben (dürfen nicht überschritten werden).<br />
11. Das befriedigenste Ereignis: Positive Resonanz von Passanten.<br />
12. Die liebsten Pflichten: Helfen zu können, wenn es erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
13. Das langweiligste Erlebnis: Gibt es bisher noch nicht (hier in Augsburg.....).<br />
14. Das frustierendste Erlebnis: Als <strong>ein</strong> Streifenbeamter zu Fuß auf Streife war und<br />
unsere Wege sich kreuzten, grüßte ich den Streifenbeamten und er erwi<strong>der</strong>te<br />
daraufhin, was ich "hier zum suchen hätte und zu tun hätte und was ich hier mache".<br />
Ich gab mich zusätzlich zu deutlich sichtbar befestigtem Ausweis und grüner<br />
Armbinde als Angehöriger <strong>der</strong> Siwa zu erkennen. Daraufhin entschuldigte sich <strong>der</strong><br />
Beamte und sagte, er hätte das nicht gesehen. Dann unterhielten wir uns noch ganz<br />
gut. Damit will ich sagen, dass die Siwa bei den Beamten des <strong>Polizei</strong>dienstes nicht<br />
wirklich anerkannt wird ("nur notwendiges Übel").<br />
15. Das gefährlichste Ereignis: Gab es Gott sei Dank noch nicht.<br />
16. Die Reaktionen ihrer Familie und Freunde auf ihre Tätigkeit: Die Reaktionen sind<br />
durchwegs gut, sogar Nachfragen, wo man sich bewerben kann.<br />
17. Beziehung zu den regulären <strong>Polizei</strong>beamten: Siehe 14. (basierend auf m<strong>ein</strong>en<br />
Erfahrungen auf m<strong>ein</strong>er PI).<br />
18. Was könnte bei <strong>der</strong> Sicherheitswacht verbessert werden? Ganz klar, die Ausrüstung<br />
wie Jacke, bessere Kenntlichmachung als Siwa-Angehöriger, etc. (zumindest in<br />
m<strong>ein</strong>er PI). 285<br />
285 Der Fragenkatalog wurde von den Fragen aus <strong>der</strong> Publikation: „Wanted in the Community“,<br />
Home Office, London, (2000) inspiriert. Zudem ergänzte <strong>der</strong> Autor eigene Fragen.<br />
81
Anlage 3: Bayern – Sicherheitswacht (Karte und Fotos)<br />
Sicherheitswachten in Bayern:<br />
286<br />
v.r: Hr. Strauß Hr. Weber u. <strong>der</strong> Autor<br />
287<br />
286 http://www.innenministerium.bayer.de/sicherheits/innere/sicherleben/detail/07582/<br />
287 Fotos des Autors.<br />
82
Anlage 4: Hessen - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Case study)<br />
1. Name: Hans Strittmatter<br />
2. Alter: 64 Jahre<br />
3. Eintrittsdatum in die <strong>Freiwillige</strong> Bürgerstreife? 2003<br />
4. Beruf: gelernter Beruf Elektromeister, in den letzten 16<br />
Berufsjahren war ich tätig als Nie<strong>der</strong>lassungsleiter. Seit<br />
31.12.2002 Rentner<br />
5. Wie sind Sie auf die <strong>Freiwillige</strong> Bürgerstreife aufmerksam<br />
geworden? Durch <strong>ein</strong> Inserat in unserem hiesigen Mitteilungsblatt<br />
„Blickpunkt Ahnatal“<br />
6. Warum sind Sie Mitglied geworden? Mich hat diese Aufgabe ganz<br />
<strong>ein</strong>fach gereizt, da ich <strong>ein</strong> Leben lang (mag es in m<strong>ein</strong>er Freizeit)<br />
sportlich o<strong>der</strong> auch beruflich bedingt, immer mit vielen Menschen<br />
Kontakt hatte. Nun war ich auf <strong>ein</strong>mal im Ruhestand und ich<br />
wollte ganz <strong>ein</strong>fach <strong>ein</strong>e Aufgabe haben, welche mir sinnvoll<br />
erschien, denn auch ich wollte m<strong>ein</strong>en Beitrag zum Gem<strong>ein</strong>wohl<br />
innerhalb unserer Gem<strong>ein</strong>de leisten. Da ich in <strong>ein</strong>er<br />
Nachbargem<strong>ein</strong>de von Ahnatal, in Fuldatal, bereits seit über 30<br />
Jahren in <strong>ein</strong>er DLRG Ortsgruppe aktiv tätig bin und somit<br />
reichlich Erfahrung mit dem Umgang mit Jugendlichen gesammelt habe und auch heute<br />
noch <strong>ein</strong>en sehr regen Kontakt pflege sprach mich diese Aufgabe sehr an.<br />
7. Anzahl Ihrer Festnahmen: k<strong>ein</strong>e.<br />
8. Anzahl Ihrer Gerichtsaussagen: k<strong>ein</strong>e.<br />
9. Ihre Routineaufgaben: Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>behörden bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben:<br />
-bei <strong>der</strong> vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten<br />
-bei <strong>der</strong> Überwachung des Straßenverkehrs<br />
-beim polizeilichen Streifen- o<strong>der</strong> Ermittlungsdienst<br />
-bei <strong>der</strong> Erforschung von Ordnungswidrigkeiten<br />
-den Bürgern durch Präsenz <strong>ein</strong> stärkeres Gefühl <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit zu vermitteln<br />
10. Ihre monatliche Stundenanzahl: max . 20 Stunden.<br />
11. Das befriedigenste Ereignis: das Gefühl zu haben etwas Positives erwirkt zu haben<br />
12. Die liebsten Pflichten: - den engen Bürgerkontakt zu suchen und zu pflegen<br />
- präventive Maßnahmen ergreifen<br />
13. Das langweiligste Erlebnis: mit Niemanden auf unseren Streifengängen kommunizieren<br />
zu können<br />
14. Das frustierendste Erlebnis: noch k<strong>ein</strong>es erlebt<br />
15. Das gefährlichste Ereignis: noch nicht erlebt, da ich mir m<strong>ein</strong>e Grenzen selbst aufzeige<br />
und rechtzeitig die übergeordnete Dienststelle in Zweifelsfällen informiere.<br />
16. Die Reaktionen ihrer Familie und Freunde auf ihre Tätigkeit: durchweg positiv, da wir<br />
über dieses Thema sehr oft diskutiert haben und auch sehr oft darüber reden.<br />
17. Beziehung zu den regulären <strong>Polizei</strong>beamten: lediglich während <strong>der</strong> vierteljährlichen<br />
Ausbildungszeit im Herbst 2003 vor Ort im 2.Revier hatten wir engeren Kontakt zu vielen<br />
Beamten <strong>der</strong> Dienststelle. Ansonsten haben wir nur noch telefonischen Kontakt bei<br />
unsere An- und Abmeldungen während unseres Dienstes.<br />
Bei <strong>ein</strong>igen Beamten hatten wir von Anfang an das Gefühl <strong>der</strong> Reserviertheit gespürt.<br />
Die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter EPHK Aufenanger und mit unserem<br />
Betreuer PHK Rühl ist dahingehend hervorragend<br />
18. Was könnte bei <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n Bürgerstreife verbessert werden?<br />
Engere Zusammenarbeit vor allem während <strong>der</strong> Dienststunden mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Dienststelle wäre wünschenswert<br />
83
Anlage 5: Hessen - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Fotos)<br />
288<br />
288 Fotos des Autors.<br />
84
Anlage 6: Baden-Württemberg - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Case study)<br />
1. Name: Peter Christian Freiherr von Malchus<br />
2. Alter: 43 Jahre<br />
3. Eintrittsdatum in den <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst? 1998<br />
4. Beruf: Speditionskaufmann<br />
5. Wie sind Sie auf die <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst aufmerksam<br />
geworden? Ich habe früher schon als ich noch in Dänemark lebte<br />
<strong>Freiwillige</strong>narbeit geleistet. Zunächst im Zivilschutz und dann<br />
bei <strong>der</strong> freiwilligen Miliz. Beruflich bedingt habe ich <strong>ein</strong>ige<br />
Jahre nichts gemacht. In Deutschland suchte ich dann wie<strong>der</strong><br />
<strong>ein</strong>e Beschäftigung im freiwilligen Bereich. Zunächst dachte ich<br />
an die freiwillige Feuerwehr o<strong>der</strong> das DRK. Dann habe ich 1997<br />
zufällig <strong>ein</strong>e kl<strong>ein</strong>e Kolumne in unserem Werbeblättchen<br />
gelesen. Dort wurde erläutert, dass die <strong>Polizei</strong>direktion<br />
Waldshut-Tiengen <strong>Freiwillige</strong> sucht. Da ich interessiert war,<br />
sprach ich <strong>ein</strong>en mit bekannten <strong>Polizei</strong>beamten an. Dieser<br />
bestärkte mich, indem er sagte, dass er glaube dies sei etwas für<br />
mich. So bewarb ich mich.<br />
6. Warum sind Sie Mitglied geworden? Ich finde, wenn je<strong>der</strong> etwas<br />
mehr tun würde als er müsste dann würde es uns allen besser<br />
gehen. Daher bin ich seitdem ich 16 Jahre alt bin im <strong>Freiwillige</strong>n Bereich tätig. Im<br />
Zivilschutz lernte ich schon, wie man helfen kann und im <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst<br />
bin ich nun, da ich mich für die Allgem<strong>ein</strong>heit <strong>ein</strong>setzten will.<br />
7. Anzahl Ihrer Festnahmen? Eigene k<strong>ein</strong>e, da bei uns in Baden-Württemberg immer <strong>der</strong><br />
<strong>Polizei</strong>beamte <strong>der</strong> Streifenführer ist. Dieser trifft die Maßnahmen. Ich war jedoch<br />
schon vielen Festnahmen dabei, wie viele weiß ich gar nicht mehr.<br />
8. Anzahl Ihrer Gerichtsaussagen? k<strong>ein</strong>e.<br />
9. Ihre Routineaufgaben? Das ist die ganz normale Streifentätigkeit. Ich halte den<br />
Hundeführern den Rücken frei und versorge den Funkstreifenwagen, d.h. ich rüste ihn<br />
auf und bin <strong>der</strong> Fahrer. Bei größeren Einsätzen mache ich für die Beamten<br />
Identitätsfeststellung o<strong>der</strong> z.B. <strong>ein</strong>e Verkehrsregelung.<br />
10. Ihre monatliche Stundenanzahl? Diese beträgt momentan ca. 30 bis 40 Stunden.<br />
11. Das befriedigenste Ereignis? Da kann ich zwei Vorfälle berichten, Einmal habe ich als<br />
erster <strong>ein</strong> Auto bemerkt, das gestohlen wurde. Ein an<strong>der</strong>es Mal konnte ich in Bad<br />
Säckingen mit <strong>ein</strong>em Wasserschlauch <strong>ein</strong> Feuer in <strong>ein</strong>em Kellerschacht löschen.<br />
12. Die liebsten Pflichten? Ich fotografiere sehr gerne und freue mich deshalb wenn ich<br />
von <strong>ein</strong>em Tatort o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>er Unfallstelle Fotos machen kann.<br />
13. Das langweiligste Erlebnis? Das sind die Einsätze bei Dorffesten. Wir warten dann oft<br />
am Rande des Festes bis jemand „<strong>Polizei</strong>“ ruft. Zu später Stunde hat man es dann mit<br />
vielen Besoffenen zu tun.<br />
289<br />
289 Foto von Malchus.<br />
85
14. Das frustierendste Erlebnis: Einmal war ich maßlos enttäuscht. Dies hängt<br />
witzigerweise mit m<strong>ein</strong>em befriedigensten Erlebnis, s.o., zusammen. Ich hatte also das<br />
Feuer gelöscht und kam in die Dienstelle in Bad Säckingen. Dort holte ich mir in <strong>der</strong><br />
Küche <strong>ein</strong>en Kaffee und ging <strong>zur</strong> Wache. Der Wachhabende sagte nur: „ Hast Du was<br />
dagegen, D<strong>ein</strong>en Kaffee draußen zu trinken, Du stinkst nach Rauch.“ Nach dieser<br />
Äußerung war ich <strong>zur</strong>ück auf die Erde geholt, hatte ich doch eher <strong>ein</strong> Lob für m<strong>ein</strong>en<br />
Erfolg erwartet.<br />
15. Das gefährlichste Ereignis? Die Kollegen hatten <strong>ein</strong>en als gewalttätig bekannten Mann<br />
festgenommen, <strong>der</strong> <strong>ein</strong>e Unfallflucht begangen hatte. Dieser schlief bei s<strong>ein</strong>er<br />
Festnahme auf dem Sofa. Wir wurden <strong>zur</strong> Unterstützung gerufen, da s<strong>ein</strong>e Wohnung<br />
durchsucht werden musste. Unter dem Kopfkissen haben wir <strong>ein</strong>en Revolver<br />
gefunden. Da fragt man sich schon, was hätte alles passieren können.<br />
16. Die Reaktionen ihrer Familie und Freunde auf ihre Tätigkeit? Anfangs waren alle<br />
verwun<strong>der</strong>t. Wie kann man so was freiwillig machen. Jetzt haben sie sich dran<br />
gewöhnt und fragen sogar, wann ich wie<strong>der</strong> Dienst mache.<br />
17. Beziehung zu den regulären <strong>Polizei</strong>beamten? Ein junger <strong>Polizei</strong>beamter hat mir mal<br />
gesagt: „Ich kenne m<strong>ein</strong>e Ausbildung und weiß auch welche Ausbildung m<strong>ein</strong> Kollege<br />
hat, Eure Ausbildung als <strong>Freiwillige</strong> kenne ich nicht.“ Der Kollege war also zuerst<br />
etwas skeptisch. Jetzt fühle ich mich aber akzeptiert, zumindest bei den<br />
<strong>Polizei</strong>beamten die mich kennen und wissen, dass sie sich auf mich verlassen können.<br />
18. Was könnte bei <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong>dienst verbessert werden? Die<br />
Ausbildungssituation <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n müsste verbessert werden. Interessierte<br />
<strong>Freiwillige</strong> müssten die Gelegenheit bekommen, sich weiter zu bilden. Mir schwebt<br />
<strong>ein</strong>e Art modulare Fortbildung vor. Diese könnte heutzutage auch online im Wege des<br />
Fernstudiums erfolgen. M<strong>ein</strong>e Vorstellung ist, dass wer alle Module abgelegt hat,<br />
dann z.B. zum <strong>Polizei</strong>meister <strong>der</strong> Reserve ernannt wird. Er könnte dann alles selber<br />
machen und wäre auch Ermittlungsperson <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft. Zudem sollten die<br />
privat erworbenen Fähigkeiten <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n besser genutzt werden. Ich konnte z.B.<br />
vor <strong>ein</strong>igen Tagen bei <strong>ein</strong>er Lkw-Verkehrskontrolle helfen, da ich als<br />
Speditionskaufmann gut über die mitzuführenden Papiere bescheid weiß.<br />
86
Anlage 7: Baden-Württemberg - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Urkunde)<br />
290<br />
290 Urkunde <strong>zur</strong> Verfügung gestellt von Malchus.<br />
87
Anlage 8: Baden-Württemberg - <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Polizei</strong>dienst (Dienstausweis / Fotos)<br />
291<br />
291 Fotos: Die sechs oberen von Malchus. Die beiden unteren <strong>der</strong> Autor.<br />
88
Anlage 9: UK- Special Constables (Case study)<br />
1. Name: Tim Martin,<br />
2. Alter: 33,<br />
3. Eintrittsdatum: 10/1996,<br />
4. Beruf: Research Officer (Angestellter bei <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>)<br />
Grade: SC,<br />
5. Wie sind Sie auf die Special Constables aufmerksam geworden?<br />
Ich sah <strong>ein</strong>e Werbung für die SC im TV.<br />
6. Warum sind Sie Mitglied geworden?<br />
Es war <strong>ein</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung für mich.<br />
Ich fragte mich, ob ich das auch kann.<br />
7. Festnahmen: 20,<br />
8. Gerichtsaussagen: 1,<br />
9. Routine Aufgaben:<br />
Uniformierte Autostreife, Fußstreife, Zivilstreife<br />
10. Monatliche Stunden: ca. 20,<br />
11. Das befriedigenste Ereignis:<br />
Ich habe jemanden von <strong>ein</strong>er Brücke geholt, <strong>der</strong><br />
wahrsch<strong>ein</strong>lich springen wollte.<br />
12. Die liebsten Pflichten:<br />
Mobile Autostreife all<strong>ein</strong>e. Eine Art Anerkennung für mich, dass ich all<strong>ein</strong>e Fahren darf,<br />
man vertraut m<strong>ein</strong>en Fähigkeiten, d.h. mir.<br />
13. Das langweiligste Erlebnis:<br />
Als menschliche Ampel, den Straßenverkehr regeln o<strong>der</strong> <strong>ein</strong>e Straße absperren.<br />
14. Das frustierendste Erlebnis:<br />
Ich wollte jemanden festnehmen und die Handschellen waren in m<strong>ein</strong>em Gürtel fixiert,<br />
es dauerte sehr lange bis ich sie geöffnet hatte und es standen viele Passanten um mich<br />
herum.<br />
15. Das gefährlichste Ereignis:<br />
Ein Chemietransporter war verunglückt und brannte. Ich schaute in das Fahrerhaus um zu<br />
sehen, ob dort noch jemand ist, etwas später flog <strong>der</strong> Lkw in die Luft.<br />
16. Die Reaktion ihrer Familie und Freunde:<br />
Sehr positiv, sie sind stolz.<br />
17. Beziehung zu den PC´s:<br />
Ich bin immer in <strong>der</strong> gleichen Schicht. Das hilft. Sie rufen mich an, wenn sie mich<br />
brauchen. D.h. ich ersch<strong>ein</strong>e nicht <strong>ein</strong>fach und sage da bin ich. Dadurch, dass ich immer<br />
in <strong>ein</strong>er Schicht bin, lernen diese mich kennen. Sie wissen, was Du kannst.<br />
18. Was könnte bei den Special Constables verbessert werden?<br />
Die praktische Ausbildung “on the job“ muss professionalisiert werden.<br />
Es gäbe genügend <strong>Polizei</strong>pensionäre, die geeignet wären und es auch gerne machen<br />
würden. In Surrey verfolgt man die Idee, dass wer Ausbil<strong>der</strong> (Duty Officer) für die PC´s<br />
werden will, zunächst als Duty Officer bei den SC´s arbeiten muss.<br />
Zudem ist es wichtig, die neuen SC´s in die Organisation r<strong>ein</strong> zu bekommen, man muss<br />
sich um sie kümmern, dass sind simple Sachen, z.B. wo finde ich das Funkgerät.<br />
89
Anlage 10: UK- Special Constables (Fotos)<br />
Special Constable<br />
Martin<br />
Force<br />
Commandant<br />
Blackett 292<br />
292 Fotos des Autors.<br />
90
Anlage 11: UK- Special Constables (Verpflichtungsurkunde)<br />
293<br />
293 Urkunde von Force Commandant Blackett <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
91
Anlage 12: UK- Special Constables (SC Dienstgrade / Schulterklappen)<br />
294<br />
294 Northumbria Police, Pre-Induction Pack, S. 33<br />
92
Anlage 13: UK- Special Constables Auszeichnungen: („Commitment“)<br />
Special Constable Long Service and Good Conduct Medal<br />
295 296<br />
Quenn´s Golden Jubilee Medall 2002 Ferres Trophy 2005<br />
297 298<br />
295 Bild Quelle: http://www.policespecials.com/gallery/people.htm<br />
296 Bild Quelle: http://www.mkheritage.co.uk/bch/docs/medals.html<br />
297 Bil<strong>der</strong> Quelle: http://www.britishmilitarymedals.co.uk/goldenjubileemedal2002.htm<br />
298 Bild Quelle: http://www.specialconstables.gov.uk/output/page177.asp<br />
93
Anlage 14: NL - Vrijwillige Politie (Case study)<br />
1. Name: Fred Niesnk<br />
2. Alter: 48<br />
3. Eintrittsdatum: 1979<br />
4. Beruf: Applicatiebeheer<strong>der</strong> (Katasteramt)<br />
Grade: Hoofdagent<br />
5. Wie sind Sie auf die Vrijwillige Politie aufmerksam geworden?<br />
Ein Bekannter von mir war damals Mitglied <strong>der</strong> Vrijwillige<br />
Politie. Später hörte ich, dass auch <strong>ein</strong> Onkel von mir<br />
Vrijwilliger gewesen war.<br />
6. Warum sind Sie Mitglied geworden? Aus Interesse am<br />
<strong>Polizei</strong>beruf. Die Tatsache, dass ich damals an die<br />
Bescherming Bevolking hinzugefügt werden sollte, hat den<br />
Entschluss beschleunigt, mich bei <strong>der</strong> <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong> zu<br />
melden. Die Bescherming Bevolking ist aufgehoben, die<br />
Arbeiten macht jetzt die Feuerwehr in die Nie<strong>der</strong>landen. Es<br />
war vergleichbar mit dem Technischen Hilfswerk in<br />
Deutschland.<br />
7. Festnahmen: 50<br />
8. Gerichtsaussagen: k<strong>ein</strong>e<br />
9. Routine Aufgaben: Verkehr, lasergun Kontrollen, Alkoholgebrauch im Verkehr.<br />
Samstagabend/-nacht öffentliche Ruhestörung nach Cafe und Disco Besuch. Fußball<br />
(nicht mitspielen hi) Eigentlich alles was vorkommt, wenn ich mit <strong>ein</strong>en Berufskollegen<br />
bin, dann werden alle Meldungen angenommen. Vierdaagse Nijmegen, Besuch <strong>der</strong><br />
Königin usw. usw. .<br />
10. Monatliche Stunden: 50<br />
11. Das befriedigenste Ereignis / beste Erlebnis:<br />
Das man die Menschen helfen kann wo es geht und wenn große Ereignisse ohne weitere<br />
Störungen reibungslos verlaufen.<br />
12. Die liebsten Pflichten:<br />
Es gibt <strong>ein</strong>ige, die macht man nicht so gerne, aber im ganzen grossen gibt es k<strong>ein</strong>e<br />
pflichten die ich gerne o<strong>der</strong> weniger gern mache.<br />
13. Das langweiligste Erlebnis:<br />
Nachtdienst, bei dem wirklich gar nichts zu tun war.<br />
14. Das frustierendste Erlebnis:<br />
Man sieht das <strong>ein</strong>e Person sich selbst und s<strong>ein</strong>e Umgebung (Haus) zerstört und das<br />
Gesetz bietet k<strong>ein</strong>e Möglichkeit <strong>ein</strong>zugreifen und die Person gegen sich selbst zu<br />
schützen.<br />
15. Das gefährlichste Ereignis:<br />
Meldung, dass <strong>ein</strong>e Schusswaffe in <strong>ein</strong>em Cafe gebraucht werden soll. Den<br />
Verdächtigen angehalten.<br />
16. Die Reaktion ihrer Familie und Freunde:<br />
Familie positiv. Gutes Überlegen über die Dienstzeiten. Freunde finden es OK.<br />
17. Beziehung zu den PC´s: Ist gut, <strong>ein</strong>ige sind manchmal etwas skeptisch.<br />
18. Was könnte bei <strong>der</strong> Vrijwilligen Politie verbessert werden?<br />
Wir müssen dem gleichen Training wie die Berufskollegen folgen. Ich habe das Gefühl,<br />
dass wir nicht immer auf unseren Wert geschätzt werden. In allen Glie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Organisation müssen die Kollegen noch mehr darauf aufmerksam gemacht werden, dass<br />
es <strong>Freiwillige</strong> <strong>Polizei</strong> gibt und wir gerne aushelfen wollen. Ein Anruf genügt, die meisten<br />
von uns sind da, wo man sie braucht. Die neuen Kollegen müssen die Chance kriegen,<br />
<strong>ein</strong>e weitere Ausbildung zu folgen, um Agent werden zu können, damit wird es auch für<br />
den <strong>Freiwillige</strong> interessanter!<br />
94
Anlage 15: NL - Vrijwillige Politie (Fotos 1)<br />
“Volunteer” Hr. Palsenberg und “Vrijwillige ambtenaar van politie” Niesink<br />
299<br />
299 Fotos des Autors.<br />
95
Anlage 16: NL - Vrijwillige Politie (Fotos 2)<br />
Vereidigung<br />
Kompetenzprüfung <strong>Polizei</strong>akademie Apeldoorn<br />
300<br />
300 Fotos des Autors<br />
96
Anlage 18: NL - Vrijwillige Politie (Werbebroschüre)<br />
301<br />
301 Politie Limburg-Noord.<br />
97
Anlage 19: NL - Vrijwillige Politie Auszeichnungen<br />
Vrijwilligenmedaille (10 Jahre)<br />
Jahresplaketten<br />
(10, 15, 20 et cetera Jahre)<br />
Herinneringsmedaillie<br />
302<br />
302 Fotos: http://www.lopv.nl/choice/vol/medail.htm<br />
98
Anlage 20: NL – Vrijwillige und reguläre Politie / (Schulterklappen / Dienstgrade)<br />
Aspirant (Niveau 1) Surveillant (Niveau 2)<br />
Agent (Niveau 3) Hoofdagent (Niveau 4) Brigardier (Niveau 4)<br />
303<br />
Inspecteur (Niveau 5) Hoofd inspecteur (Niveau 5)<br />
Commissaris (Niveau 6) Hoofd commissaris (Niveau 6)<br />
304<br />
303 http://home.wanadoo.nl/gysen/politie_site_ne<strong>der</strong>land/politie/rangen/inhoudpolrangen.htm<br />
304 http://home.wanadoo.nl/gysen/politie_site_ne<strong>der</strong>land/politie/rangen/inhoudpolrangen2.htm<br />
99
Anlage 21: Knabe: idealtypisches <strong>Modell</strong> <strong>ein</strong>er <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Polizei</strong><br />
Successful<br />
Volunteer police<br />
(operational)<br />
Social<br />
Element<br />
Internal<br />
Element<br />
External<br />
Element<br />
Recruitment / Screening / Training (tactical)<br />
good design of the institution (tactical)<br />
orientation of the institution (strategical)<br />
100
Anlage 22: Nie<strong>der</strong>sachsen: Sheriff-Hut für Schünemann<br />
305<br />
305 Hannoversche Allgem<strong>ein</strong>e Zeitung, (HAZ) 27.01.2005<br />
101
Der Autor ist via Email erreichbar:<br />
post@oliver-knabe.de<br />
Ab dem 21. September 2005 steht zudem folgende Internetseite <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
www.freiwillige-polizei.de<br />
102