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Folter in der BRD - Social History portal

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Beschuldigten gerichtete Postsendung <strong>der</strong> Carmen Roll beanstandet und von <strong>der</strong><br />

Aushändigung an den Beschuldigten ausgeschlossen. Sie ist zur Habe des Beschuldigten<br />

zu nehmen. Die Weiterleitung ist mit dem Zweck <strong>der</strong> Untersuchungshaft nicht"<br />

zu vere<strong>in</strong>baren und darüber h<strong>in</strong>aus geeignet, e<strong>in</strong>e Störung <strong>der</strong> Anstaltsordnung<br />

herbeizuführen (§ 119 Abs. 3 StPO).<br />

Das Schreiben <strong>der</strong> Carmen Roll sowie die beigefügten Druck- bzw. Abschriften<br />

geben e<strong>in</strong>e übertriebene Kritik an den bestehenden politischen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik wie<strong>der</strong> und setzen sich mit den Straftaten <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Baa<strong>der</strong>-Me<strong>in</strong>hof-Gruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Form ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>, die die krim<strong>in</strong>elle<br />

Aktivität dieser Gruppe zu rechtfertigen versucht. Dadurch soll <strong>der</strong> Beschuldigte <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er negativen Haltung gegenüber Staat und Gesellschaft bestärkt werden. Die mit<br />

dem Schreiben und den Druckschriften verbundenen Kampfaufrufe geben Anlaß zu<br />

<strong>der</strong> Befürchtung, daß sich <strong>der</strong> Beschuldigte zu Kampfmaßnahmen herausfor<strong>der</strong>n<br />

läßt und es dadurch zu Störungen <strong>der</strong> Anstaltsordnung kommt.<br />

(Buddenberg)<br />

Bundesrichter<br />

Der Schrecken <strong>der</strong> politischen Justiz ist die Solidarität. Das Oberlandesgericht<br />

Nürnberg hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zensurbeschluß vom 28. 2.1973 - VAs 38/72<br />

- im Verfahren gegen den Untersuchungsgefangenen Rolf Heißler klar<br />

erkannt: »Der Briefverkehr dient ... dazu, die Beteiligten auch <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Haft ideologisch auf <strong>der</strong> Höhe zu halten ... Demnach gew<strong>in</strong>nt die<br />

Kommunikation untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e strategische Rolle im Klassenkampf«.<br />

Die politische Justiz weiß also, was sie tut. Eigentlicher Zweck<br />

<strong>der</strong> Untersuchungshaft ist: den Klassenkampf zu unterdrücken. Die Zensoren<br />

s<strong>in</strong>d erfüllt von <strong>der</strong> Furcht, die Isolierung <strong>der</strong> Politischen Gefangenen<br />

werde ihre Wirkung verfehlen, <strong>der</strong> revolutionäre Kampf werde<br />

weitergehen. Richter Buddenberg verfolgt (Beschluß vom 29· 8.1972)<br />

Druckschriften über »die bewaffnete Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung angeblich unterdrückter<br />

Gruppen <strong>in</strong> verschiedenen Teilen <strong>der</strong> Welt mit ihren Unterdrükkern«,<br />

»da dadurch beim Empfänger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck entstehen kann, daß er<br />

Mitglied e<strong>in</strong>er Gruppe ist, welche sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weltweiten Kampf gegen<br />

die Ausbeutung bef<strong>in</strong>det und sich <strong>der</strong> Solidarität ähnlicher Gruppen im<br />

Ausland gewiß se<strong>in</strong> kann«.<br />

Beschluß<br />

In <strong>der</strong> Ermittlungssache<br />

gegen Monika Berberich,<br />

z. Zt. <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Frauenstrafanstalt Tiergarten [... ]<br />

wird die Sendung <strong>der</strong> »Roten Hilfe Westberl<strong>in</strong>« vom 25. Mai 1972, enthaltend die sog.<br />

»Knastothek« vom 23. Mai 1972 gemäß § 119 StPO i. Verb<strong>in</strong>dung mit § 34 Abs. 1<br />

Nr. und 4 <strong>der</strong> UVollzO beanstandet und von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung ausgeschlossen. Bei<br />

<strong>der</strong> »Knastothek« handelt es sich um e<strong>in</strong>e Liste mit den Anschriften überwiegend <strong>in</strong><br />

bestimmtem S<strong>in</strong>ne politisch aktiv gewordener Untersuchungs- und Strafgefangener<br />

64 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt 29 verschiedenen Verwahranstalten <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

e<strong>in</strong>schließlich Westberl<strong>in</strong>s. Die Verbreitung <strong>der</strong> Anschriften dieser Gefangenen kann<br />

<strong>der</strong> bundesweiten Solidarisierung dieser und an<strong>der</strong>er, bisher nicht aufgeführter<br />

Gefangener dienen.<br />

Die Sendung ist zur persönlichen Habe dieser Gefangenen zu nehmen.<br />

Berl<strong>in</strong> 21, den 30. Mai 1972<br />

Landgericht, Strafkammer 2<br />

(Wienecke)<br />

Der Ermittlungsrichter<br />

des Bundesgerichtshofes<br />

1 BJs 41/72<br />

I BGs 269/72<br />

Beschluß:<br />

(Bernhardt)<br />

(Wöhlecke)<br />

75 Karlsruhe 1, den 29. August 1972<br />

In dem Ermittlungsverfahren<br />

gegen<br />

Manfred G rash of [... ] z. Zt. <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Untersuchungshaftanstalt<br />

Hamburg [... ]<br />

werden auf Antrag des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof die für den<br />

Beschuldigten bestimmten, nachfolgend aufgeführten Bücher bzw. Zeitschriften<br />

beanstandet und von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung an den Beschuldigten ausgeschlossen:<br />

1. »Bewaffneter Kampf und Massenl<strong>in</strong>ie« (Trikont),<br />

2. »Tragt den Klassenkampf <strong>in</strong> die Armee« (Trikont),<br />

3. Schriften zum Klassenkampf Nr. 32 »Irland e<strong>in</strong> Vietnam <strong>in</strong> Europa«,<br />

4. »Das Paläst<strong>in</strong>ensische Volk und die an<strong>der</strong>en arabischen Völker werden siegen!«<br />

Sie s<strong>in</strong>d zur Habe des Beschuldigten zu nehmen.<br />

Ihre Weitergabe ist geeignet, e<strong>in</strong>e Störung <strong>der</strong> Anstaltsordnung herbeizuführen<br />

(§ 119 Abs. 3 StPO).<br />

Die Verfasser <strong>der</strong> beigefügten Druckschriften propagieren <strong>in</strong> primitiver Weise die<br />

bewaffnete Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung angeblich unterdrückter Gruppen <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Teilen <strong>der</strong> Welt mit ihren Unterdrückern. Da dadurch für den Empfänger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck<br />

entstehen kann, daß er Mitglied e<strong>in</strong>er Gruppe ist, welche sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weltweiten<br />

Kampf gegen die Ausbeutung bef<strong>in</strong>det und sich <strong>der</strong> Solidarität ähnlicher Gruppen im<br />

Ausland gewiß se<strong>in</strong> kann, wird er durch die Lektüre dieser Bücher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ablehnenden<br />

Haltung gegenüber Staat und Gesellschaft bestärkt und durch die dar<strong>in</strong><br />

enthaltenen Kampfaufrufe zu Störungen <strong>der</strong> Anstaltsordnung verleitet.<br />

(Buddenberg)<br />

Bundesrichter<br />

65 Politische Zensur

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