Folter in der BRD - Social History portal
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Beschuldigten gerichtete Postsendung <strong>der</strong> Carmen Roll beanstandet und von <strong>der</strong><br />
Aushändigung an den Beschuldigten ausgeschlossen. Sie ist zur Habe des Beschuldigten<br />
zu nehmen. Die Weiterleitung ist mit dem Zweck <strong>der</strong> Untersuchungshaft nicht"<br />
zu vere<strong>in</strong>baren und darüber h<strong>in</strong>aus geeignet, e<strong>in</strong>e Störung <strong>der</strong> Anstaltsordnung<br />
herbeizuführen (§ 119 Abs. 3 StPO).<br />
Das Schreiben <strong>der</strong> Carmen Roll sowie die beigefügten Druck- bzw. Abschriften<br />
geben e<strong>in</strong>e übertriebene Kritik an den bestehenden politischen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik wie<strong>der</strong> und setzen sich mit den Straftaten <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Baa<strong>der</strong>-Me<strong>in</strong>hof-Gruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Form ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>, die die krim<strong>in</strong>elle<br />
Aktivität dieser Gruppe zu rechtfertigen versucht. Dadurch soll <strong>der</strong> Beschuldigte <strong>in</strong><br />
se<strong>in</strong>er negativen Haltung gegenüber Staat und Gesellschaft bestärkt werden. Die mit<br />
dem Schreiben und den Druckschriften verbundenen Kampfaufrufe geben Anlaß zu<br />
<strong>der</strong> Befürchtung, daß sich <strong>der</strong> Beschuldigte zu Kampfmaßnahmen herausfor<strong>der</strong>n<br />
läßt und es dadurch zu Störungen <strong>der</strong> Anstaltsordnung kommt.<br />
(Buddenberg)<br />
Bundesrichter<br />
Der Schrecken <strong>der</strong> politischen Justiz ist die Solidarität. Das Oberlandesgericht<br />
Nürnberg hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zensurbeschluß vom 28. 2.1973 - VAs 38/72<br />
- im Verfahren gegen den Untersuchungsgefangenen Rolf Heißler klar<br />
erkannt: »Der Briefverkehr dient ... dazu, die Beteiligten auch <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Haft ideologisch auf <strong>der</strong> Höhe zu halten ... Demnach gew<strong>in</strong>nt die<br />
Kommunikation untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e strategische Rolle im Klassenkampf«.<br />
Die politische Justiz weiß also, was sie tut. Eigentlicher Zweck<br />
<strong>der</strong> Untersuchungshaft ist: den Klassenkampf zu unterdrücken. Die Zensoren<br />
s<strong>in</strong>d erfüllt von <strong>der</strong> Furcht, die Isolierung <strong>der</strong> Politischen Gefangenen<br />
werde ihre Wirkung verfehlen, <strong>der</strong> revolutionäre Kampf werde<br />
weitergehen. Richter Buddenberg verfolgt (Beschluß vom 29· 8.1972)<br />
Druckschriften über »die bewaffnete Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung angeblich unterdrückter<br />
Gruppen <strong>in</strong> verschiedenen Teilen <strong>der</strong> Welt mit ihren Unterdrükkern«,<br />
»da dadurch beim Empfänger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck entstehen kann, daß er<br />
Mitglied e<strong>in</strong>er Gruppe ist, welche sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weltweiten Kampf gegen<br />
die Ausbeutung bef<strong>in</strong>det und sich <strong>der</strong> Solidarität ähnlicher Gruppen im<br />
Ausland gewiß se<strong>in</strong> kann«.<br />
Beschluß<br />
In <strong>der</strong> Ermittlungssache<br />
gegen Monika Berberich,<br />
z. Zt. <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Frauenstrafanstalt Tiergarten [... ]<br />
wird die Sendung <strong>der</strong> »Roten Hilfe Westberl<strong>in</strong>« vom 25. Mai 1972, enthaltend die sog.<br />
»Knastothek« vom 23. Mai 1972 gemäß § 119 StPO i. Verb<strong>in</strong>dung mit § 34 Abs. 1<br />
Nr. und 4 <strong>der</strong> UVollzO beanstandet und von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung ausgeschlossen. Bei<br />
<strong>der</strong> »Knastothek« handelt es sich um e<strong>in</strong>e Liste mit den Anschriften überwiegend <strong>in</strong><br />
bestimmtem S<strong>in</strong>ne politisch aktiv gewordener Untersuchungs- und Strafgefangener<br />
64 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt 29 verschiedenen Verwahranstalten <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
e<strong>in</strong>schließlich Westberl<strong>in</strong>s. Die Verbreitung <strong>der</strong> Anschriften dieser Gefangenen kann<br />
<strong>der</strong> bundesweiten Solidarisierung dieser und an<strong>der</strong>er, bisher nicht aufgeführter<br />
Gefangener dienen.<br />
Die Sendung ist zur persönlichen Habe dieser Gefangenen zu nehmen.<br />
Berl<strong>in</strong> 21, den 30. Mai 1972<br />
Landgericht, Strafkammer 2<br />
(Wienecke)<br />
Der Ermittlungsrichter<br />
des Bundesgerichtshofes<br />
1 BJs 41/72<br />
I BGs 269/72<br />
Beschluß:<br />
(Bernhardt)<br />
(Wöhlecke)<br />
75 Karlsruhe 1, den 29. August 1972<br />
In dem Ermittlungsverfahren<br />
gegen<br />
Manfred G rash of [... ] z. Zt. <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Untersuchungshaftanstalt<br />
Hamburg [... ]<br />
werden auf Antrag des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof die für den<br />
Beschuldigten bestimmten, nachfolgend aufgeführten Bücher bzw. Zeitschriften<br />
beanstandet und von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung an den Beschuldigten ausgeschlossen:<br />
1. »Bewaffneter Kampf und Massenl<strong>in</strong>ie« (Trikont),<br />
2. »Tragt den Klassenkampf <strong>in</strong> die Armee« (Trikont),<br />
3. Schriften zum Klassenkampf Nr. 32 »Irland e<strong>in</strong> Vietnam <strong>in</strong> Europa«,<br />
4. »Das Paläst<strong>in</strong>ensische Volk und die an<strong>der</strong>en arabischen Völker werden siegen!«<br />
Sie s<strong>in</strong>d zur Habe des Beschuldigten zu nehmen.<br />
Ihre Weitergabe ist geeignet, e<strong>in</strong>e Störung <strong>der</strong> Anstaltsordnung herbeizuführen<br />
(§ 119 Abs. 3 StPO).<br />
Die Verfasser <strong>der</strong> beigefügten Druckschriften propagieren <strong>in</strong> primitiver Weise die<br />
bewaffnete Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung angeblich unterdrückter Gruppen <strong>in</strong> verschiedenen<br />
Teilen <strong>der</strong> Welt mit ihren Unterdrückern. Da dadurch für den Empfänger <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck<br />
entstehen kann, daß er Mitglied e<strong>in</strong>er Gruppe ist, welche sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weltweiten<br />
Kampf gegen die Ausbeutung bef<strong>in</strong>det und sich <strong>der</strong> Solidarität ähnlicher Gruppen im<br />
Ausland gewiß se<strong>in</strong> kann, wird er durch die Lektüre dieser Bücher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ablehnenden<br />
Haltung gegenüber Staat und Gesellschaft bestärkt und durch die dar<strong>in</strong><br />
enthaltenen Kampfaufrufe zu Störungen <strong>der</strong> Anstaltsordnung verleitet.<br />
(Buddenberg)<br />
Bundesrichter<br />
65 Politische Zensur