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Folter in der BRD - Social History portal

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Beschluß<br />

In <strong>der</strong> Strafsache gegen<br />

Dieter Hans Kunzelmann [... ]<br />

zur Zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Untersuchungshaft- und Aufnahmeanstalt Moabit [... ]<br />

wird die aus dem Buch »Kritische Justiz« bestehende Postsendung vom 9. 10. 1972<br />

an den Untersuchungsgefangenen gemäß § 119 Abs. 3 und 6 StPO <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

Nr. 34 Abs. 1 Zif1. 4 UVollzO beanstandet und von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung ausgeschlossen.<br />

Die Beanstandung erfolgt, weil die Tendenz des Buches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e des<br />

Berichtes »Dokumentation zur Verfolgung l<strong>in</strong>ker Anwälte <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong>«, »Ulrike<br />

Me<strong>in</strong>hof <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verteidigung beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t« u. ä. bei se<strong>in</strong>er Weitergabe e<strong>in</strong>e Gefährdung<br />

<strong>der</strong> Sicherheit und Ordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haftanstalt befürchten läßt, zumal nach den<br />

anläßlich verschiedener - auch bei dem Untersuchungsgefangenen Kunzelmann ­<br />

durchgeführter Zellenkontrollen gesammelten Erfahrungen nicht auszuschließen ist,<br />

daß das Buch o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e wesentlichen Bestandteile an an<strong>der</strong>e Gefangene weitergegeben<br />

wird.<br />

Die Postsendung ist zur Habe des Untersuchungsgefangenen zu nehmen.<br />

Berl<strong>in</strong>, den 16. Okt. 1972<br />

Landgericht Berl<strong>in</strong>, Strafkammer 8<br />

Der Vorsitzende:<br />

(i. V. Paetzelt)<br />

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Im nachfolgenden Beschluß dient dem Landgerichtsdirektor Michna als<br />

Vorwand für die Zensur von Büchern wie Kursbuch 22 und Biermanns<br />

Dra-Dra <strong>der</strong> Umstand, daß das Gericht ke<strong>in</strong>e Hilfsmittel habe, im<br />

Buche<strong>in</strong>band nach Sägen und Trips zu suchen. Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Beschluß vom 19.2.1963 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts<br />

15, 288, 296) ausgeführt, daß technische Schwierigkeiten<br />

bei <strong>der</strong> überwachung von Gefangenenpost grundsätzlich ke<strong>in</strong> Zensurgrund<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Richter Michna nennt überdies die Isolationsfolter <strong>in</strong> den Gefängnissen<br />

»Anstaltsfrieden«. Se<strong>in</strong> Verweis auf den »anstaltseigenen« Lesestoff verhöhnt<br />

den politisch bewußten Gefangenen. Anstaltsbibliotheken <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>BRD</strong> enthalten neben viel Schund und bourgeoiser Schöngeistliteratur<br />

hauptsächlich faschistoide und militaristische Literatur <strong>der</strong> Vorkriegszeit<br />

sowie Propagandaliteratur für den Kapitalismus aus <strong>der</strong> Reedukationsphase<br />

nach 1945. Diese Literatur stört die Anstaltsordnung <strong>der</strong> politischen<br />

Justiz<br />

Beschluß<br />

nicht.<br />

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Amtsgericht Heidelberg<br />

- Abteilung 9-<br />

In <strong>der</strong> Ermittlungssache<br />

gegen<br />

Susanne Herm<strong>in</strong>ghausen<br />

Beschluß<br />

69 Heidelberg, den 1. Juli 1971<br />

Das Schreiben <strong>der</strong> U-Gefangenen Susanne Herm<strong>in</strong>ghausen vom 29.6.1971 an das<br />

Sozialistische Patienten kollektiv wird nach fernmündlicher Anhörung <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe beanstandet, beschlagnahmt und zu den Akten genommen.<br />

Gründe:<br />

Der Inhalt des über dreiseitigen Briefes ist zwar zum Teil unverständlich, enthält<br />

aber <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gesamtheit e<strong>in</strong>deutig aggressive politische Bezüge, die <strong>in</strong> ihrer<br />

Grundtendenz zweifelsfrei gegen die verfassungsmäßige Ordnung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland gerichtet s<strong>in</strong>d; dies bedarf ke<strong>in</strong>er weiteren Begründung. Im übrigen<br />

wird erkennbar, daß dem Brief bösartige und staatsfe<strong>in</strong>dliche Motive zugrunde<br />

liegen. Die Aufreizung dritter Personen ist mit Sicherheit beabsichtigt. Alle<strong>in</strong> die<br />

Formulierungen »Denn e<strong>in</strong> Gefangener schafft 1,2,3,4 Revolutionäre« und »wir s<strong>in</strong>d<br />

solidarisch und das heißt Kampf« rechtfertigen Beanstandung und Beschlagnahme.<br />

Die Entscheidung beruht auf § 119 StPO, Ziff. 34 UVolizO.<br />

(Schrö<strong>der</strong>)<br />

Amtsgerichtsrat<br />

In <strong>der</strong> Strafsache gegen<br />

den Mechaniker He<strong>in</strong>z B ro c k man n [... ]<br />

zur Zeit [ ] <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Untersuchungshaft- und Aufnahmeanstalt<br />

Moabit [ ]<br />

wegen geme<strong>in</strong>schaftlich versuchter menschengefährden<strong>der</strong> Brandstiftung<br />

werden auf Antrag des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht Berl<strong>in</strong> und nach<br />

Anhörung des Leiters <strong>der</strong> Untersuchungshaft- und Aufnahmeanstalt Moabit die von<br />

dem Verlag Klaus Wagenbach/Berl<strong>in</strong> an den Untersuchungsgefangenen gesandten<br />

Druckstücke:<br />

a) Kursbuch Nr. 22 vom Dezember 1970,<br />

b) Das schwarze Brett/Almanach 1970,<br />

c) Sozialistisches Jahrbuch 2 - Gegen den Dogmatismus <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeiterbewegung,<br />

d) Biermann/Der Dra-Dra,<br />

sämtlich erschienen im Verlag Klaus Wagenbach/Berl<strong>in</strong>,<br />

gemäß § 119 Abs. 3 und 6 StPO, Nr. 34 Abs. 1 Ziffer 4,45 Abs. 4 Satz 3 UVolizO beanstandet.<br />

Die angegebenen vier Druckstücke s<strong>in</strong>d zu <strong>der</strong> Habe des Untersuchungsgefangenen<br />

zu nehmen.<br />

Gründe:<br />

In Übere<strong>in</strong>stimmung mit <strong>der</strong> Stellungnahme des Leiters <strong>der</strong> Untersuchungshaft- und<br />

Aufnahmeanstalt Moabit ist davon auszugehen, daß die beanstandeten Druckstücke<br />

teilweise Beiträge enthalten, die nach ihrer e<strong>in</strong>deutigen Zielrichtung generell<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, den Anstaltsfrieden zu stören und hierdurch die Ordnung und Sicherheit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Anstalt zu gefährden.<br />

Unabhängig davon besitzt das Gericht ke<strong>in</strong>e ausreichenden technischen Hilfsmittel,<br />

um die angegebenen Druckstücke mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeit daraufh<strong>in</strong> zu<br />

56 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong><br />

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57 Politische Zensur

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