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Folter in der BRD - Social History portal

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Gründe:<br />

Durch die angefochtene Verfügung hat <strong>der</strong> Ermittlungsrichter den Antrag des Fritz<br />

Teufel, ihm als Verlobten regelmäßigen Besuchsverkehr mit <strong>der</strong> Beschuldigten zu<br />

gestatten, abgelehnt.<br />

Hiergegen richtet sich die von <strong>der</strong>en Verteidiger, Rechtsanwalt Ströbele, Berl<strong>in</strong>,<br />

e<strong>in</strong>gelegte Beschwerde. Ihr muß <strong>der</strong> Erfolg versagt bleiben.<br />

Es kann dah<strong>in</strong>gestellt bleiben, ob nach den vom Ermittlungsrichter für den Vollzug<br />

<strong>der</strong> Untersuchungshaft <strong>der</strong> Beschuldigten unter dem 20. Juli 1972 angeordneten<br />

Sicherungsmaßnahmen - die <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>gelegte Beschwerde hat <strong>der</strong> Senat mit<br />

Beschluß vom heutigen Tage - 1 BJs 6/71 - StB 20/72 - verworfen - <strong>der</strong> Verlobte<br />

an sich zu den Personen zählen würde, denen Besuchs- und Briefverkehr mit <strong>der</strong><br />

Beschuldigten gestattet ist. Ebensowenig bedarf es <strong>der</strong> Prüfung, ob zwischen dieser<br />

und dem Antragsteller e<strong>in</strong> ernsthaftes Verlöbnis im S<strong>in</strong>ne des bürgerlichen Rechts<br />

mit <strong>der</strong> Absicht späterer Eheschließung besteht.<br />

Unabhängig davon ist nämlich die Ablehnung schon deshalb gerechtfertigt, weil<br />

Besuche des Antragstellers bei <strong>der</strong> Beschwerdeführer<strong>in</strong> sowohl den Zweck <strong>der</strong><br />

Untersuchungshaft als auch die Ordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haftanstalt zu gefährden geeignet<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Wie gerichtsbekannt ist, hat Fritz Teufel bereits seit den Anfängen <strong>der</strong> sog. APO­<br />

Bewegung versucht, durch beson<strong>der</strong>s radikales Gebaren die Aufmerksamkeit <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit auf se<strong>in</strong>e Angriffe gegen die Justiz und ihre Vollzugsorgane zu lenken,<br />

Hauptverhandlungen <strong>in</strong> Strafsachen durch Störaktionen zur Propaganda für se<strong>in</strong>e<br />

Ziele zu mißbrauchen und die Gerichte e<strong>in</strong>zuschüchtern. Als e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Initiatoren des<br />

»Ebracher-Knast-Camp« hat er se<strong>in</strong>e Aktionen auch gegen den Strafvollzug<br />

gerichtet und ist nach dem - unwi<strong>der</strong>sprochen gebliebenen - Vorbr<strong>in</strong>gen des Generalbundesanwalts<br />

während <strong>der</strong> Verbüßung e<strong>in</strong>er längeren Freiheitsstrafe durch häufige<br />

Störungen <strong>der</strong> Anstaltsordnung aufgefallen.<br />

Daß <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>stellung ke<strong>in</strong> Wandel aufgetreten ist, zeigt se<strong>in</strong> Auftreten bei e<strong>in</strong>em<br />

Vorfall <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht zum 24. Juli 1972 vor <strong>der</strong> Frauenhaftanstalt Tiergarten <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>,<br />

als er dort mit mehreren unbekannt gebliebenen Personen e<strong>in</strong>en Auflauf verursachte<br />

und sich bemühte, durch laute Zurufe mit se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach dar<strong>in</strong> untergebrachten<br />

Ges<strong>in</strong>nungsgenossen Verb<strong>in</strong>dung aufzunehmen, e<strong>in</strong> Vorgehen, das<br />

ersichtlich auch dazu dienen sollte, Kontakte zwischen den <strong>in</strong>haftierten Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> sog. RAF herzustellen.<br />

Danach s<strong>in</strong>d Besuche des Antragstellers bei <strong>der</strong> Beschwerdeführer<strong>in</strong> mit dem<br />

Zweck <strong>der</strong> Untersuchungshaft unvere<strong>in</strong>bar; zudem ist zu befürchten, daß er sie zu<br />

Störungen <strong>der</strong> Anstaltsordnung mißbrauchen würde. Bei dieser Sachlage ist die<br />

ablehnende Entscheidung des Ermittlungsrichters nicht zu beanstanden.<br />

(Scharpenseel) (Dr. Wiefels) (Neifer)<br />

Ausschluß von jedem Besuch<br />

Bei <strong>der</strong> Untersuchungsgefangenen Astrid Proll g<strong>in</strong>g <strong>der</strong> Ermittlungsrichter<br />

des Bundesgerichtshofes Buddenberg sogar soweit, überhaupt jeden<br />

Besuch zu verbieten:<br />

Der Ermittlungsrichter<br />

des Bundesgerichtshofes<br />

1 BJs 6/71-BGs 759/71<br />

Beschluß<br />

In dem Ermittlungsverfahren<br />

gegen<br />

Horst Mahler u. a. [ ]<br />

hier: Astrid Pro II [ ]<br />

z. Zt. <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt Köln,<br />

werden die nachfolgend aufgeführten, durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof<br />

vorläufig angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach Nr. 63 UVolizO<br />

nachträglich richterlich bestätigt.<br />

1. Die Untersuchungsgefangene, ihre Habe und ihre Zelle s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> verstärktem Maße<br />

- auch nach Besuchen ihrer Verteidiger - zu durchsuchen,<br />

2. die Beschuldigte ist wie<strong>der</strong>holt, auch bei Nacht zu beobachten,<br />

3. die Untersuchungsgefangene darf - mit Ausnahme ihrer Verteidiger - vorerst<br />

ke<strong>in</strong>e Besuche mehr empfangen.<br />

Es wird ferner die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am 8.12.1971<br />

fernmündlich angeordnete vorläufige Sicherungsmaßnahme, daß die Habe <strong>der</strong><br />

Beschuldigten, sofern sie sie nicht zum dr<strong>in</strong>genden täglichen Bedarf benötigt, aus<br />

ihrer Zelle zu entfernen ist, richterlich bestätigt.<br />

(Buddenbe~)<br />

Bundesrichter<br />

Bundesrichter Buddenberg f<strong>in</strong>det noch e<strong>in</strong>e weitere Raff<strong>in</strong>esse, um die<br />

Isolierung zu verschärfen. Ohne gesetzliche Grundlage und ohne irgende<strong>in</strong>e<br />

Begründung schreibt er <strong>der</strong> Untersuchungsgefangenen Astrid Proll<br />

und Brigitte Asdonk vor, daß sie lediglich 2 Briefe und 2 Postkarten pro<br />

Woche schreiben und empfangen dürfen.<br />

E<strong>in</strong> Außenstehen<strong>der</strong> kann kaum ermessen, welche Wirkung e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige<br />

Unterdrückung se<strong>in</strong>er Gedankenäußerungen gerade auf e<strong>in</strong>en völlig Isolierten<br />

hat, dessen praktisch e<strong>in</strong>zige Kontaktmöglichkeit <strong>der</strong> Schriftverkehr<br />

darstellt.<br />

Der Ermittlungsrichter<br />

des Bundesgerichtshofes<br />

1 BJs 6/71-BGs 502/71<br />

Beschluß<br />

In dem Ermittlungsverfahren<br />

gegen<br />

Horst M a h Ie r und an<strong>der</strong>e [... ]<br />

hier: Brigitte ASdonk,<br />

z. Zt. Untersuchungshaftanstalt Essen,<br />

75 Karlsruhe 1, den 10. Dezember 1971<br />

75 Karlsruhe 1, den 11. August 1971<br />

36 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong><br />

37 Beson<strong>der</strong>e Schikanen

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