Folter in der BRD - Social History portal
Folter in der BRD - Social History portal
Folter in der BRD - Social History portal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
III.<br />
Beschluß:<br />
BESONDERESCHIKANEN<br />
Die nachstehenden Dokumente geben e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck von <strong>der</strong> Isolationsfolter<br />
im e<strong>in</strong>zelnen und e<strong>in</strong>e Vorstellung von den zahlreichen breitangelegten<br />
Verfolgungsmaßnahmen, die auf die politischen Gefangenen als<br />
Mittel <strong>der</strong> Zerstörung ihrer Person und politischen Ges<strong>in</strong>nung wirken.<br />
Ausschluß naher Angehöriger vom Besuch<br />
Gelegentlich werden sogar die nächsten Angehörigen vom Besuch des<br />
Gefangenen ausgeschlossen.<br />
Als Grund dienen im folgenden durch nichts belegte Vermutungen und <strong>der</strong><br />
Argwohn, es könne Kritik an den Haftverhältnissen <strong>in</strong> die Offentlichkeit<br />
dr<strong>in</strong>gen:<br />
Amtsgericht Heidelberg<br />
- Abteilung 8-<br />
In <strong>der</strong> Strafsache<br />
gegen<br />
Werner Schork [... ]<br />
69 Heidelberg, den 30. Juni 1971<br />
Der Antrag <strong>der</strong> Ehefrau des Beschuldigten auf Erteilung e<strong>in</strong>er Besuchserlaubnis<br />
wird abgelehnt.<br />
Gründe:<br />
Der Antrag ist abzulehnen, weil <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> Untersuchungshaft und die Ordnung<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Vollzugsanstalt dies erfor<strong>der</strong>n.<br />
Es besteht nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis die Gefahr, daß <strong>der</strong> Untersuchungsgefangene<br />
den Besuch benutzen wird, um Kontakt zu Mittätern und Ges<strong>in</strong>nungsfreunden<br />
herzustellen und Verdunkelung zu betreiben. Ferner ist - wie die<br />
Erfahrungen mit dem Sozialistischen Patientenkollektiv und den diesem nahestehenden<br />
Personenkreis <strong>in</strong> jüngster Zeit zeigen - zu befürchten, daß <strong>der</strong> Besuch zum<br />
Anlaß genommen wird, gröblich entstellende Behauptungen über die Anstaltsverhältnisse<br />
aufzustellen.<br />
(Wagner)<br />
Gerichtsassessor<br />
Auch bei <strong>der</strong> Untersuchungsgefangenen Irmgard Möller hatte <strong>der</strong> Ermittlungsrichter<br />
des Bundesgerichtshofes Dr. Knoblich durch Beschluß vom<br />
20. Juli 1972 (I BJs 6/71 - II BGs 209/72), dessen Begründung e<strong>in</strong>fach<br />
von dem auf S. 20 abgedruckten Beschluß übernommen wurde, Post- und<br />
Besuchsverkehr außer mit Angehörigen unterbunden. Zu den »Angehörigen«<br />
gehören nach dem Gesetz auch Verlobte (§ 55 <strong>in</strong> Verb. mit § 52<br />
StPO; § 52 StGB).<br />
Als sich herausstellte, daß Fritz Teufel mit Irmgard Möller verlobt ist,<br />
erklärte Richter Dr. Knoblich kurzerhand, <strong>der</strong> Post- und Besuchsverkehr<br />
sei nur mit »Verwandten« erlaubt:<br />
Der Ermittlungsrichter<br />
des Bundesgerichtshofes<br />
1 BJs 6/71<br />
11BGs 226/72<br />
Verfügung:<br />
75 Karlsruhe I, den 1. August 1972<br />
In dem Ermittlungsverfahren gegen Irmgard M ö 1Ier, geboren am 13. Mai 1947, z. Zt.<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt Bühl, wegen Verdachts <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er krim<strong>in</strong>ellen<br />
Vere<strong>in</strong>igung<br />
wird nach Anhörung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof <strong>der</strong> Antrag<br />
des Herrn Fritz Teufel, München 40, Barerstr. 50 a, ihm den regelmäßigen Besuchsverkehr<br />
mit <strong>der</strong> Beschuldigten zu gestatten, abgelehnt.<br />
Mit Rücksicht auf die gegenwärtig bestehende erhöhte Flucht- und Verdunkelungsgefahr<br />
muß <strong>der</strong> Besuchs- und Briefverkehr <strong>der</strong> Beschuldigten auf den Verkehr mit<br />
ihren Verwandten beschränkt bleiben. Dem Antragsteller kann deshalb <strong>der</strong> Besuchsund<br />
Briefverkehr mit <strong>der</strong> Beschuldigten nicht gestattet werden.<br />
(Dr. Knoblich)<br />
Bundesrichter<br />
Im Beschwerdebesch]uß des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs werden<br />
die wahren politischen Gründe <strong>der</strong> willkürlichen juristischen Begriffsbildung<br />
deutlich:<br />
Bundesgerichtshof<br />
1 BJs 6/71<br />
StB 30/72<br />
Beschluß<br />
<strong>in</strong> dem Ermittlungsverfahren<br />
gegen<br />
Irmgard Möller [... ] zur Zeit <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt<br />
Offenburg - AußensteIle Bühl [... ]<br />
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung vom 6. September 1972 beschlossen:<br />
Die Beschwerde <strong>der</strong> Beschuldigten vom 4. August 1972 gegen die Verfügung des<br />
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1972 wird verworfen.<br />
34 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> 35 Beson<strong>der</strong>e Schikanen