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Folter in der BRD - Social History portal

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III.<br />

Beschluß:<br />

BESONDERESCHIKANEN<br />

Die nachstehenden Dokumente geben e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck von <strong>der</strong> Isolationsfolter<br />

im e<strong>in</strong>zelnen und e<strong>in</strong>e Vorstellung von den zahlreichen breitangelegten<br />

Verfolgungsmaßnahmen, die auf die politischen Gefangenen als<br />

Mittel <strong>der</strong> Zerstörung ihrer Person und politischen Ges<strong>in</strong>nung wirken.<br />

Ausschluß naher Angehöriger vom Besuch<br />

Gelegentlich werden sogar die nächsten Angehörigen vom Besuch des<br />

Gefangenen ausgeschlossen.<br />

Als Grund dienen im folgenden durch nichts belegte Vermutungen und <strong>der</strong><br />

Argwohn, es könne Kritik an den Haftverhältnissen <strong>in</strong> die Offentlichkeit<br />

dr<strong>in</strong>gen:<br />

Amtsgericht Heidelberg<br />

- Abteilung 8-<br />

In <strong>der</strong> Strafsache<br />

gegen<br />

Werner Schork [... ]<br />

69 Heidelberg, den 30. Juni 1971<br />

Der Antrag <strong>der</strong> Ehefrau des Beschuldigten auf Erteilung e<strong>in</strong>er Besuchserlaubnis<br />

wird abgelehnt.<br />

Gründe:<br />

Der Antrag ist abzulehnen, weil <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> Untersuchungshaft und die Ordnung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Vollzugsanstalt dies erfor<strong>der</strong>n.<br />

Es besteht nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis die Gefahr, daß <strong>der</strong> Untersuchungsgefangene<br />

den Besuch benutzen wird, um Kontakt zu Mittätern und Ges<strong>in</strong>nungsfreunden<br />

herzustellen und Verdunkelung zu betreiben. Ferner ist - wie die<br />

Erfahrungen mit dem Sozialistischen Patientenkollektiv und den diesem nahestehenden<br />

Personenkreis <strong>in</strong> jüngster Zeit zeigen - zu befürchten, daß <strong>der</strong> Besuch zum<br />

Anlaß genommen wird, gröblich entstellende Behauptungen über die Anstaltsverhältnisse<br />

aufzustellen.<br />

(Wagner)<br />

Gerichtsassessor<br />

Auch bei <strong>der</strong> Untersuchungsgefangenen Irmgard Möller hatte <strong>der</strong> Ermittlungsrichter<br />

des Bundesgerichtshofes Dr. Knoblich durch Beschluß vom<br />

20. Juli 1972 (I BJs 6/71 - II BGs 209/72), dessen Begründung e<strong>in</strong>fach<br />

von dem auf S. 20 abgedruckten Beschluß übernommen wurde, Post- und<br />

Besuchsverkehr außer mit Angehörigen unterbunden. Zu den »Angehörigen«<br />

gehören nach dem Gesetz auch Verlobte (§ 55 <strong>in</strong> Verb. mit § 52<br />

StPO; § 52 StGB).<br />

Als sich herausstellte, daß Fritz Teufel mit Irmgard Möller verlobt ist,<br />

erklärte Richter Dr. Knoblich kurzerhand, <strong>der</strong> Post- und Besuchsverkehr<br />

sei nur mit »Verwandten« erlaubt:<br />

Der Ermittlungsrichter<br />

des Bundesgerichtshofes<br />

1 BJs 6/71<br />

11BGs 226/72<br />

Verfügung:<br />

75 Karlsruhe I, den 1. August 1972<br />

In dem Ermittlungsverfahren gegen Irmgard M ö 1Ier, geboren am 13. Mai 1947, z. Zt.<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt Bühl, wegen Verdachts <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er krim<strong>in</strong>ellen<br />

Vere<strong>in</strong>igung<br />

wird nach Anhörung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof <strong>der</strong> Antrag<br />

des Herrn Fritz Teufel, München 40, Barerstr. 50 a, ihm den regelmäßigen Besuchsverkehr<br />

mit <strong>der</strong> Beschuldigten zu gestatten, abgelehnt.<br />

Mit Rücksicht auf die gegenwärtig bestehende erhöhte Flucht- und Verdunkelungsgefahr<br />

muß <strong>der</strong> Besuchs- und Briefverkehr <strong>der</strong> Beschuldigten auf den Verkehr mit<br />

ihren Verwandten beschränkt bleiben. Dem Antragsteller kann deshalb <strong>der</strong> Besuchsund<br />

Briefverkehr mit <strong>der</strong> Beschuldigten nicht gestattet werden.<br />

(Dr. Knoblich)<br />

Bundesrichter<br />

Im Beschwerdebesch]uß des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs werden<br />

die wahren politischen Gründe <strong>der</strong> willkürlichen juristischen Begriffsbildung<br />

deutlich:<br />

Bundesgerichtshof<br />

1 BJs 6/71<br />

StB 30/72<br />

Beschluß<br />

<strong>in</strong> dem Ermittlungsverfahren<br />

gegen<br />

Irmgard Möller [... ] zur Zeit <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt<br />

Offenburg - AußensteIle Bühl [... ]<br />

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung vom 6. September 1972 beschlossen:<br />

Die Beschwerde <strong>der</strong> Beschuldigten vom 4. August 1972 gegen die Verfügung des<br />

Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1972 wird verworfen.<br />

34 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong> 35 Beson<strong>der</strong>e Schikanen

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