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Folter in der BRD - Social History portal

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10. 5. 10. 1972 Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes:<br />

Zustimmung zur verstärkten Durchsuchung des Gefangenen, se<strong>in</strong>er Sachen und<br />

se<strong>in</strong>es Haftraumes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e se<strong>in</strong>e körperliche Durchsuchung vor und nach<br />

jedem Besuch. Ferner wie<strong>der</strong>holte Beobachtung bei Nacht, gelegentlich verbunden<br />

mit kurzfristiger E<strong>in</strong>schaltung <strong>der</strong> Zellen beleuchtung.<br />

11. 29.3. 1973 Amtsgericht Kaiserslautern:<br />

Vor und nach Besuchen von Rechtsanwälten ist e<strong>in</strong>e Durchsuchung des<br />

Beschuldigten und <strong>der</strong> Zelle vorzunehmen, vor und nach Besuchen von Angehörigen<br />

hat sie zu entfallen.<br />

12. 28.3.1973 Amtsgericht Kaiserslautern:<br />

Der Beschuldigte darf <strong>in</strong> <strong>der</strong> täglichen Hofstunde zusammen mit je e<strong>in</strong>em von<br />

Seiten <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt auszuwählenden U-Gefangenen, <strong>der</strong> nicht zu<br />

den Mitbeschuldigten gehört und nicht gleicher Straftaten wie <strong>der</strong> Beschuldigte<br />

verdächtigt ist, geführt werden.<br />

Die Entscheidungen Nr.11 und 12 erg<strong>in</strong>gen auch h<strong>in</strong>sichtlich des Beschuldigten<br />

Grundmann.<br />

Im übrigen kann Ihre Anfrage bezüglich des Beschuldigten Grundmann z. Z. nicht<br />

beantwortet werden, da sich diese Vorgänge beim BVG bef<strong>in</strong>den.<br />

(Taglieber)<br />

Erster Staatsanwalt<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Anordnung Ziffer 6 haben Nachprüfungen ergeben, daß <strong>der</strong><br />

Zensor obendre<strong>in</strong> auch nicht genehme politische Artikel aus den<br />

Zeitungen schneidet. Ziffer I I wird so gehandhabt, daß <strong>der</strong> Untersuchungsgefangene<br />

sich vor und nach jedem Besuch e<strong>in</strong>es Verteidigers<br />

entkleiden und durchsuchen lassen muß.<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Abteilung 164<br />

Betr.: Ermittlungssache gegen Wolfgang Grundmann, geb. 3.6.1948<br />

2 Hambu rg 36, 11. April 1972<br />

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte!<br />

Auf Ihre Anfrage vom 4.4.1972 teile ich Ihnen mit, daß bei <strong>der</strong> Inhaftnahme des<br />

Beschuldigten Grundmann folgende beson<strong>der</strong>en Sicherungsmaßnahmen angeordnet<br />

wurden:<br />

a) Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zelle auf Sicherungsstation B 11<br />

b) Fesselung außerhalb des Haftraumes (a. d. Rücken)<br />

c) Entzug des Eßbestecks. Aushändigung e<strong>in</strong>es Plastikbestecks<br />

d) E<strong>in</strong>zelfreistunde<br />

e) Ausschluß von <strong>der</strong> Teilnahme an Geme<strong>in</strong>schaftsveranstaltungen e<strong>in</strong>schI. Gottesdienst<br />

f) E<strong>in</strong>kauf nur über Antrag/Liste<br />

g) Betreten des Haftraumes mit zwei Beamten.<br />

Dem Beschuldigten wurde <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong> normales Eßbesteck ausgehändigt.<br />

Hochachtungsvoll<br />

(Müller)<br />

Gerichtsassessor<br />

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Derselbe Richter Müller war auch verantwortlich für die Haftschikanen,<br />

denen die Untersuchungsgefangene Margit Schiller unterworfen wurde.<br />

In <strong>der</strong> Offentlichkeit ist weitgehend nur bekannt, wie Margit Schiller auf<br />

e<strong>in</strong>e Pressekonferenz geschleift und dort zur Schau gestellt wurde.<br />

Gerichtsassessor Müller am Amtsgericht Hamburg ordnete am<br />

22.10. 1971 folgende zusätzliche »Beson<strong>der</strong>e Sicherungsmaßnahmen« an:<br />

Strenge E<strong>in</strong>zelhaft<br />

Außerhalb des Haftraums Fesselung (a. d. Rücken)<br />

Betreten des Haftraums nur mit 2 Beamt<strong>in</strong>nen und 1 Beamten<br />

E<strong>in</strong>zelfreistunde (gefesselt) mit 2 Beamt<strong>in</strong>nen und 1 Beamten<br />

Ke<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftsveranstaltungen e<strong>in</strong>schließlich Gottesdienst<br />

Besuche, auch des Rechtsanwalts, nur im Frauenhaus - Zelle 6­<br />

E<strong>in</strong>kauf nur über Liste<br />

1!2-stündliche Beobachtung<br />

Entzug aller E<strong>in</strong>richtungsgegenstände<br />

Klei<strong>der</strong>abnahme<br />

Besteckabnahme<br />

Anstaltskleidung<br />

Der Entzug aller E<strong>in</strong>richtungsgegenstände bedeutet, daß die Zelle Margit<br />

Schillers bis auf die Liege völlig geleert wurde. Abends wurden ihr die<br />

Klei<strong>der</strong> abgenommen. Die verstärkte Beobachtung alle halbe Stunde<br />

wurde auch die Nacht über fortgesetzt, zusätzlich zu e<strong>in</strong>er »abgeschirmten<br />

Dauerbeleuchtung« .<br />

Die nächtliche Störung <strong>der</strong> Gefangenen durch laufende Kontrollen ergibt<br />

sich auch aus dem folgenden Beschluß:<br />

Beschluß<br />

In <strong>der</strong> Strafsache<br />

gegen den Industriekaufmann<br />

He<strong>in</strong>rich Jansen [... ]<br />

z. Zt. <strong>in</strong> Untersuchungshaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Untersuchungshaftanstalt Moabit [... ]<br />

wegen versuchten Mordes<br />

werden die von <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Haftanstalt angeordneten beson<strong>der</strong>en Sicherungsmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> verstärkten Durchsuchung des Gefangenen, se<strong>in</strong>er Sachen und se<strong>in</strong>es Haftraumes,<br />

<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Beobachtung, auch während <strong>der</strong> Nachtzeit,<br />

des Ausschlusses von <strong>der</strong> Arbeit,<br />

<strong>der</strong> Entziehung <strong>der</strong> Befugnis, eigene Kleidung und Bettwäsche zu benutzen,<br />

<strong>der</strong> Entziehung von E<strong>in</strong>richtungs- o<strong>der</strong> Gebrauchsgegenständen, <strong>der</strong>en Mißbrauch<br />

zu befürchten ist o<strong>der</strong> die geeignet s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e Flucht zu för<strong>der</strong>n,<br />

richterlich genehmigt. Diese Maßnahmen s<strong>in</strong>d zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Sicherheit<br />

und Ordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anstalt .unbed<strong>in</strong>gt erfor<strong>der</strong>lich, weil wegen entsprechen<strong>der</strong><br />

H<strong>in</strong>weise bei diesem Gefangenen die Gefahr besteht, daß er versucht, aus <strong>der</strong><br />

22 <strong>Folter</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>BRD</strong><br />

L<br />

23 Grundlegende Beschlüsse zur Isolierung

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