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März 2006 Der Salzburger Arzt aktuell<br />
Kommentar <strong>zu</strong>r neuen Hausapothekenregelung<br />
Ursprünglich wollten beide, Ärzte- und Apothekerkammer,<br />
eine leicht durchschaubare, unkomplizierte<br />
und verfassungskonforme Regelung, wobei <strong>die</strong> Apotheker<br />
mehrmals betonten, keinerlei Interesse an der Eröffnung von<br />
(weiteren) Kleinapotheken <strong>zu</strong> haben.<br />
In einem internen Gespräch hatte man sich auch prinzipiell<br />
darauf geeinigt, den Bedarf einer öffentlichen Apotheke<br />
nicht mehr nach einer <strong>zu</strong> versorgenden Einwohnerzahl, sondern<br />
nach einer Mindestanzahl von KassenallgemeinmedizinerInnen<br />
<strong>zu</strong> richten, da der <strong>zu</strong> erwartende Umsatz gemessen<br />
an den <strong>zu</strong> schließenden Hausapotheken (Durchschnittshausapotheke<br />
€ 250.000,-/pro Jahr) am ehesten für<br />
<strong>die</strong> Existenzmöglichkeiten einer öffentlichen Apotheke prospektiv<br />
herangezogen werden kann.<br />
Die Apothekerkammer hätte als Mindestanzahl <strong>zu</strong>r Berechtigung<br />
einer öffentlichen Apotheke lediglich zwei Ärzte mit<br />
Berufssitz in einer Gemeinde akzeptiert, wobei auch noch<br />
Fachärzte und Wahlärzte herangezogen werden sollten. Wir<br />
haben vier Vertragsärzte für Allgemeinmedizin vorgeschlagen<br />
und hätten auch drei schlussendlich akzeptiert, da damit der<br />
derzeitige Stand der HAP weitestgehend hätte aufrecht<strong>erhalten</strong><br />
werden können.<br />
Letztlich hat <strong>die</strong> Apothekerkammer <strong>die</strong> Umset<strong>zu</strong>ng des<br />
VFGH-Erkenntnisses ohne Korrekturen gefordert, was eine<br />
völlige Niederlassungsfreiheit für öffentliche Apotheken, freilich<br />
unter Beibehaltung ihrer eigenen Schutzklauseln, bedeutet<br />
und damit jegliche Zukunftsplanung für Hausapothekenführende<br />
Ärzte unmöglich gemacht hätte.<br />
Das Ministeri<strong>um</strong> und der Nationalrat, vor allem <strong>die</strong> Regierungsparteien,<br />
schließlich auch mit den St<strong>im</strong>men der SPÖ,<br />
hatten jedoch großes Interesse an der Aufrechterhaltung der<br />
ärztlichen Versorgung am Land, welche bei Umset<strong>zu</strong>ng der<br />
Vorstellungen der Apotheker gefährdet gewesen wäre. Viele<br />
Stellen am Land wären ohne <strong>die</strong> Zusatzeinnahmen durch <strong>die</strong><br />
Hausapotheke so unattraktiv geworden, dass sie nicht mehr<br />
nachbesetzbar gewesen wären. Wir haben das <strong>im</strong> Innergebirg<br />
bereits erlebt. Außerdem wäre es damit <strong>zu</strong> einem<br />
weitestgehenden Stillstand bei Investitionen, folglich <strong>zu</strong> Verminderungen<br />
an medizinischen Leistungen und somit<br />
schlussendlich <strong>zu</strong> Defiziten bei der Versorgung der Bevölkerung<br />
am Lande gekommen.<br />
Der Gesetzgeber hat auch ein hohes öffentliches Interesse<br />
an wirtschaftlich starken Apotheken am Land, welche <strong>die</strong><br />
gesetzlichen Auflagen auch erfüllen können. Eine Kleinapotheke<br />
– und <strong>um</strong> solche hätte es sich wohl in den allermeisten<br />
Fällen gehandelt – hätte <strong>die</strong> Dienstleistung von zwei<br />
Hausapotheken (vor allem nachts und am Wochenende)<br />
nicht erbracht. (Originalzitat aus dem Vortrag eines Juristen<br />
der Apothekerkammer in Salzburg 2005: „Es gibt derzeit keine<br />
wirklichen weißen Flecken in Österreich für wirtschaftlich<br />
starke Apotheken vor allem am Lande und nur dort gäbe es<br />
noch Freirä<strong>um</strong>e, natürlich auf Kosten der Hausapotheken.“)<br />
Dem Gesetzgeber ist <strong>die</strong> schwierige Aufgabe <strong>zu</strong>gefallen, sowohl<br />
das VfGH-Erkenntnis, als auch das hohe öffentliche Interesse<br />
an einer flächendeckenden wohnortnahen ärztlichen<br />
Versorgung, vor allem unter Berücksichtigung des ASVG,<br />
welches eine Wahlmöglichkeit unter zwei Vertragsärzten<br />
auch am Lande fordert, unter einen Hut <strong>zu</strong> bringen.<br />
Ob <strong>die</strong>s gelungen ist, wird uns <strong>die</strong> Zukunft zeigen.<br />
Die starre Haltung der Apothekerkammer, welche sich selbst<br />
durch einen Vorabbeschluss ihres Vorstandes dermaßen<br />
eingemauert hat, dass kein Kompromiss möglich war, hat<br />
schließlich da<strong>zu</strong> geführt, dass von Seiten der ÖVP (Rasinger)<br />
<strong>im</strong> Zuge der Lösungsfindung sogar <strong>die</strong> Forderung aufgestellt<br />
wurde, <strong>die</strong> Apothekerschutzklauseln <strong>zu</strong> reduzieren (auf<br />
4.500 anstatt 5.500 Einwohner), da nicht mehr nach<strong>zu</strong>vollziehen<br />
war, dass eine Apotheke in der Stadt mindestens<br />
5.500 <strong>zu</strong> versorgende Einwohner z<strong>um</strong> wirtschaftlichen<br />
Überleben benötigt, wenn am Lande auch viel weniger Einwohner<br />
genügen, obwohl <strong>die</strong> dortigen Vorhaltungen bezüglich<br />
Nacht- und Wochenend<strong>die</strong>nsten eigentlich höher sein<br />
müssten. Jedenfalls werden wir von Seiten der Ärztekammer<br />
unser verstärktes Augenmerk darauf richten, dass <strong>die</strong>se gesetzlichen<br />
Vorgaben für Apotheker auch erfüllt werden.<br />
Unsere klare Arg<strong>um</strong>entation bezüglich der Qualitätssicherung<br />
der wohnortnahen ärztlichen Versorgung am Lande,<br />
was auch für öffentliche Apotheken ebendort <strong>zu</strong> gelten hat,<br />
und viele andere Begründungen, wie <strong>die</strong> Verpflichtung<br />
durch das ASVG, Wahlmöglichkeiten durch neue Stellen,<br />
welche jedoch nur mittels der Hausapotheke existenzfähig<br />
sind, in der jüngsten Vergangenheit <strong>zu</strong> schaffen, hat das Ministeri<strong>um</strong><br />
und den Gesetzgeber schließlich davon überzeugt,<br />
dass auch Hausapotheken bei aller Wertschät<strong>zu</strong>ng der freien<br />
Berufsausübung ein hohes öffentliches Interesse genießen.<br />
Wenn auch nicht in dem Maße, wie wir uns das gewünscht<br />
hätten.<br />
Ihr Hausapotheken-Referent<br />
Dr. Josef Lohninger<br />
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