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aktuell Der Salzburger Arzt März 2006 Gesetzliche Neuregelung für Hausapotheken ■ von Dr. Josef Lohninger Dass die Ärztliche Hausapotheke durch ein Erkenntnis des VfGH, welches sämtliche Schutzbestimmungen aufgehoben hatte, in ärgste Bedrängnis geraten ist, dürfte allen bekannt sein. WAS ist passiert? Auf Grund eines Einspruchs von Apothekenwerbern sah sich der Unabhängige Verwaltungssenat der Steiermark veranlasst, das Problem an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen: Ist die Erwerbsausübungsfreiheit von Apothekern höher anzusiedeln als der Schutz der Hausapothekenführenden Ärzte am Lande? Kurz: in seinem Erkenntnis vom 22.12.05 stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass die Erwerbsausübungsfreiheit RED BULL SUCHT ÄRZTE/INNEN Für die sportärztliche Betreuung unserer Salzburger Sportvereine sind wir auf der Suche nach hauptberuflichen Ärzten/Ärztinnen für Allgemeinmedizin. In dieser Position übernehmen Sie in enger Zusammenarbeit mit Trainern und Physiotherapeuten die Verantwortung für die medizinische Betreuung, Untersuchung und Beratung von Leistungssportlern. Ihr Profil: • Diplom Arzt für Allgemeinmedizin (ius practicandi) • Sportärztediplom von Vorteil • vorzugsweise Kenntnisse in physikalischer und manueller Therapie • Flexibilität, Teamfähigkeit, Einsatzfreude Wenn Sie an dieser herausfordernden und abwechslungsreichen Tätigkeit interessiert sind, dann senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Red Bull GmbH Postfach 1 A-5330 Fuschl am See über den Schutzbestimmungen der Hausapotheken anzusiedeln ist und hebt sämtliche Schutzbestimmungen (Bedarf von 5.500 Einwohnernetc.) fast zur Gänze auf. Er hat aber dem Gesetzgeber eine Frist bis 31.10.06 zugestanden, um entsprechende Gesetzes-Reparaturen durchführen zu können. WARUM? Der VfGH kommt ebenfalls zum Erkenntnis, dass die ÄRZT- LICHE Versorgung am Land sehr wohl auch mit der Führung einer Hausapotheke verknüpft sein kann, somit ein hohes öffentliches Interesse an der Sicherung der landärztlichen Versorgung geltend gemacht werden kann. Die Gespräche mit der Apothekerkammer, welche keinen Millimeter von ihrer Meinung abging, dass das VfGH Erkenntnis bez. der Erwerbsfreiheit auch ohne das öffentliche Interesse an der ärztlichen Versorgung berücksichtigend umzusetzen sei, somit eine völlige Niederlassungfreiheit für Apotheken forderten, freilich unter Aufrechterhaltung der Schutzbestimmungen (5.500 EW und 500 m) untereinander, scheiterten trotz des Drucks des Ministeriums, welches sehr wohl ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der landärztlichen Versorgung hatte. Das jetzige Ergebnis (Hausapotheke in Gemeinden mit einem Kassenarzt bleibt bestehen, bei zwei HAP-Ärzten Übergangsregelung von 10 Jahren oder max. 65. Lj., bei drei HAP- Ärzten Schließung der HAP binnen drei Jahren) kam letztlich unter Druck und unter Mithilfe von Abgeordneten z. NR des Gesundheitsausschusses, in erster Linie durch Rasinger (ÖVP), aber auch Rosenkranz (F), Scheibner (BZÖ) und letztlich auch mit den Stimmen der SPÖ zu Stande. Dagegen haben sich die Grünen ausgesprochen. Trotzdem wird das Ergebnis von der Apothekerkammer nach wie vor nicht akzeptiert. Es geht den Apothekern offensichtlich nur um die endgültige Vernichtung der Hausapotheke, auch wenn sie ständig behaupten, keinerlei Interesse an der Eröffnung von Kleinapotheken am Lande zu haben. Diesmal standen die Vertreter der Hausapothekenführenden Ärzte zu Beginn wirklich mit dem Rücken zur Wand und war die Lage schier verzweifelt. Es ist uns teilweise gelungen, unseren Argumenten Gehör zu verschaffen und ein Gesetz zu erreichen, welches uns zumindest eine Verschnaufpause gewähren wird. Wir werden jedoch weiterhin Alles in unserer Macht Stehende versuchen, den Hausapotheken auch in der zukünftigen Legislaturperiode zu ihrem Recht zu verhelfen. Die in Kürze und unvorbereitet gesammelten 15.000 Unterschriften alleine in Salzburg werden uns dabei sicher unterstützen. 10

März 2006 Der Salzburger Arzt aktuell Kommentar zur neuen Hausapothekenregelung Ursprünglich wollten beide, Ärzte- und Apothekerkammer, eine leicht durchschaubare, unkomplizierte und verfassungskonforme Regelung, wobei die Apotheker mehrmals betonten, keinerlei Interesse an der Eröffnung von (weiteren) Kleinapotheken zu haben. In einem internen Gespräch hatte man sich auch prinzipiell darauf geeinigt, den Bedarf einer öffentlichen Apotheke nicht mehr nach einer zu versorgenden Einwohnerzahl, sondern nach einer Mindestanzahl von KassenallgemeinmedizinerInnen zu richten, da der zu erwartende Umsatz gemessen an den zu schließenden Hausapotheken (Durchschnittshausapotheke € 250.000,-/pro Jahr) am ehesten für die Existenzmöglichkeiten einer öffentlichen Apotheke prospektiv herangezogen werden kann. Die Apothekerkammer hätte als Mindestanzahl zur Berechtigung einer öffentlichen Apotheke lediglich zwei Ärzte mit Berufssitz in einer Gemeinde akzeptiert, wobei auch noch Fachärzte und Wahlärzte herangezogen werden sollten. Wir haben vier Vertragsärzte für Allgemeinmedizin vorgeschlagen und hätten auch drei schlussendlich akzeptiert, da damit der derzeitige Stand der HAP weitestgehend hätte aufrechterhalten werden können. Letztlich hat die Apothekerkammer die Umsetzung des VFGH-Erkenntnisses ohne Korrekturen gefordert, was eine völlige Niederlassungsfreiheit für öffentliche Apotheken, freilich unter Beibehaltung ihrer eigenen Schutzklauseln, bedeutet und damit jegliche Zukunftsplanung für Hausapothekenführende Ärzte unmöglich gemacht hätte. Das Ministerium und der Nationalrat, vor allem die Regierungsparteien, schließlich auch mit den Stimmen der SPÖ, hatten jedoch großes Interesse an der Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung am Land, welche bei Umsetzung der Vorstellungen der Apotheker gefährdet gewesen wäre. Viele Stellen am Land wären ohne die Zusatzeinnahmen durch die Hausapotheke so unattraktiv geworden, dass sie nicht mehr nachbesetzbar gewesen wären. Wir haben das im Innergebirg bereits erlebt. Außerdem wäre es damit zu einem weitestgehenden Stillstand bei Investitionen, folglich zu Verminderungen an medizinischen Leistungen und somit schlussendlich zu Defiziten bei der Versorgung der Bevölkerung am Lande gekommen. Der Gesetzgeber hat auch ein hohes öffentliches Interesse an wirtschaftlich starken Apotheken am Land, welche die gesetzlichen Auflagen auch erfüllen können. Eine Kleinapotheke – und um solche hätte es sich wohl in den allermeisten Fällen gehandelt – hätte die Dienstleistung von zwei Hausapotheken (vor allem nachts und am Wochenende) nicht erbracht. (Originalzitat aus dem Vortrag eines Juristen der Apothekerkammer in Salzburg 2005: „Es gibt derzeit keine wirklichen weißen Flecken in Österreich für wirtschaftlich starke Apotheken vor allem am Lande und nur dort gäbe es noch Freiräume, natürlich auf Kosten der Hausapotheken.“) Dem Gesetzgeber ist die schwierige Aufgabe zugefallen, sowohl das VfGH-Erkenntnis, als auch das hohe öffentliche Interesse an einer flächendeckenden wohnortnahen ärztlichen Versorgung, vor allem unter Berücksichtigung des ASVG, welches eine Wahlmöglichkeit unter zwei Vertragsärzten auch am Lande fordert, unter einen Hut zu bringen. Ob dies gelungen ist, wird uns die Zukunft zeigen. Die starre Haltung der Apothekerkammer, welche sich selbst durch einen Vorabbeschluss ihres Vorstandes dermaßen eingemauert hat, dass kein Kompromiss möglich war, hat schließlich dazu geführt, dass von Seiten der ÖVP (Rasinger) im Zuge der Lösungsfindung sogar die Forderung aufgestellt wurde, die Apothekerschutzklauseln zu reduzieren (auf 4.500 anstatt 5.500 Einwohner), da nicht mehr nachzuvollziehen war, dass eine Apotheke in der Stadt mindestens 5.500 zu versorgende Einwohner zum wirtschaftlichen Überleben benötigt, wenn am Lande auch viel weniger Einwohner genügen, obwohl die dortigen Vorhaltungen bezüglich Nacht- und Wochenenddiensten eigentlich höher sein müssten. Jedenfalls werden wir von Seiten der Ärztekammer unser verstärktes Augenmerk darauf richten, dass diese gesetzlichen Vorgaben für Apotheker auch erfüllt werden. Unsere klare Argumentation bezüglich der Qualitätssicherung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung am Lande, was auch für öffentliche Apotheken ebendort zu gelten hat, und viele andere Begründungen, wie die Verpflichtung durch das ASVG, Wahlmöglichkeiten durch neue Stellen, welche jedoch nur mittels der Hausapotheke existenzfähig sind, in der jüngsten Vergangenheit zu schaffen, hat das Ministerium und den Gesetzgeber schließlich davon überzeugt, dass auch Hausapotheken bei aller Wertschätzung der freien Berufsausübung ein hohes öffentliches Interesse genießen. Wenn auch nicht in dem Maße, wie wir uns das gewünscht hätten. Ihr Hausapotheken-Referent Dr. Josef Lohninger 11

aktuell<br />

Der Salzburger Arzt März 2006<br />

Gesetzliche Neuregelung für Hausapotheken<br />

■ von Dr. Josef Lohninger<br />

Dass <strong>die</strong> Ärztliche Hausapotheke durch ein Erkenntnis<br />

des VfGH, welches sämtliche Schutzbest<strong>im</strong>mungen aufgehoben<br />

hatte, in ärgste Bedrängnis geraten ist, dürfte allen<br />

bekannt sein.<br />

WAS ist passiert?<br />

Auf Grund eines Einspruchs von Apothekenwerbern sah sich<br />

der Unabhängige Verwaltungssenat der Steiermark veranlasst,<br />

das Problem an den Verfassungsgerichtshof heran<strong>zu</strong>tragen: Ist<br />

<strong>die</strong> Erwerbsausübungsfreiheit von Apothekern höher an<strong>zu</strong>siedeln<br />

als der Schutz der Hausapothekenführenden Ärzte am<br />

Lande?<br />

Kurz: in seinem Erkenntnis vom 22.12.05 stellt der Verfassungsgerichtshof<br />

klar, dass <strong>die</strong> Erwerbsausübungsfreiheit<br />

RED BULL SUCHT<br />

ÄRZTE/INNEN<br />

Für <strong>die</strong> sportärztliche Betreuung unserer Salzburger Sportvereine<br />

sind wir auf der Suche nach hauptberuflichen Ärzten/Ärztinnen<br />

für Allgemeinmedizin.<br />

In <strong>die</strong>ser Position übernehmen <strong>Sie</strong> in enger Zusammenarbeit mit<br />

Trainern und Physiotherapeuten <strong>die</strong> Verantwortung für <strong>die</strong><br />

medizinische Betreuung, Untersuchung und Beratung von<br />

Leistungssportlern.<br />

Ihr Profil:<br />

• Diplom Arzt für Allgemeinmedizin (ius practicandi)<br />

• Sportärztediplom von Vorteil<br />

• vor<strong>zu</strong>gsweise Kenntnisse in physikalischer und manueller<br />

Therapie<br />

• Flexibilität, Teamfähigkeit, Einsatzfreude<br />

Wenn <strong>Sie</strong> an <strong>die</strong>ser herausfordernden und abwechslungsreichen<br />

Tätigkeit interessiert sind, dann senden <strong>Sie</strong> uns bitte Ihre<br />

aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.<br />

Red Bull GmbH<br />

Postfach 1<br />

A-5330 Fuschl am See<br />

über den Schutzbest<strong>im</strong>mungen der Hausapotheken an<strong>zu</strong>siedeln<br />

ist und hebt sämtliche Schutzbest<strong>im</strong>mungen (Bedarf<br />

von 5.500 Einwohnernetc.) fast <strong>zu</strong>r Gänze auf.<br />

Er hat aber dem Gesetzgeber eine Frist bis 31.10.06 <strong>zu</strong>gestanden,<br />

<strong>um</strong> entsprechende Gesetzes-Reparaturen durchführen<br />

<strong>zu</strong> können.<br />

WARUM?<br />

Der VfGH kommt ebenfalls z<strong>um</strong> Erkenntnis, dass <strong>die</strong> ÄRZT-<br />

LICHE Versorgung am Land sehr wohl auch mit der Führung<br />

einer Hausapotheke verknüpft sein kann, somit ein hohes<br />

öffentliches Interesse an der Sicherung der landärztlichen Versorgung<br />

geltend gemacht werden kann.<br />

Die Gespräche mit der Apothekerkammer, welche keinen<br />

Mill<strong>im</strong>eter von ihrer Meinung abging, dass das VfGH Erkenntnis<br />

bez. der Erwerbsfreiheit auch ohne das öffentliche Interesse<br />

an der ärztlichen Versorgung berücksichtigend <strong>um</strong><strong>zu</strong>setzen<br />

sei, somit eine völlige Niederlassungfreiheit für Apotheken forderten,<br />

freilich unter Aufrechterhaltung der Schutzbest<strong>im</strong>mungen<br />

(5.500 EW und 500 m) untereinander, scheiterten<br />

trotz des Drucks des Ministeri<strong>um</strong>s, welches sehr wohl ein<br />

öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der landärztlichen<br />

Versorgung hatte.<br />

Das jetzige Ergebnis (Hausapotheke in Gemeinden mit einem<br />

Kassenarzt bleibt bestehen, bei zwei HAP-Ärzten Übergangsregelung<br />

von 10 Jahren oder max. 65. Lj., bei drei HAP-<br />

Ärzten Schließung der HAP binnen drei Jahren) kam letztlich<br />

unter Druck und unter Mithilfe von Abgeordneten z. NR des<br />

Gesundheitsausschusses, in erster Linie durch Rasinger (ÖVP),<br />

aber auch Rosenkranz (F), Scheibner (BZÖ) und letztlich auch<br />

mit den St<strong>im</strong>men der SPÖ <strong>zu</strong> Stande. Dagegen haben sich <strong>die</strong><br />

Grünen ausgesprochen.<br />

Trotzdem wird das Ergebnis von der Apothekerkammer nach<br />

wie vor nicht akzeptiert. Es geht den Apothekern offensichtlich<br />

nur <strong>um</strong> <strong>die</strong> endgültige Vernichtung der Hausapotheke,<br />

auch wenn sie ständig behaupten, keinerlei Interesse an der<br />

Eröffnung von Kleinapotheken am Lande <strong>zu</strong> haben.<br />

Diesmal standen <strong>die</strong> Vertreter der Hausapothekenführenden<br />

Ärzte <strong>zu</strong> Beginn wirklich mit dem Rücken <strong>zu</strong>r Wand und war<br />

<strong>die</strong> Lage sc<strong>hier</strong> verzweifelt. Es ist uns teilweise gelungen, unseren<br />

Arg<strong>um</strong>enten Gehör <strong>zu</strong> verschaffen und ein Gesetz <strong>zu</strong> erreichen,<br />

welches uns z<strong>um</strong>indest eine Verschnaufpause gewähren<br />

wird.<br />

Wir werden jedoch weiterhin Alles in unserer Macht Stehende<br />

versuchen, den Hausapotheken auch in der <strong>zu</strong>künftigen<br />

Legislaturperiode <strong>zu</strong> ihrem Recht <strong>zu</strong> verhelfen. Die in Kürze<br />

und unvorbereitet gesammelten 15.000 Unterschriften alleine<br />

in Salzburg werden uns dabei sicher unterstützen.<br />

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