Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Karlsbad für die ...

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Karlsbad für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 und Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für die Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 Mit Schreiben vom 28.01.2013 teilt das Landratsamt Karlsruhe mit: „Aufgrund des § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) wird die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 bestätigt. Gleichzeitig hat das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 12.12.2012 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung" für die Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß den §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wurde - der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 319.243 € und für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 1.107.750 € - die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2013 bis zum Höchstbetrag von 1.500.000 € und für das Wirtschaftsjahr 2014 bis zum Höchstbetrag von 1.500.000 € genehmigt. Gemäß § 81 Abs. 3 der GemO werden die Haushaltssatzung 2013/2014 und der Wirtschaftsplan 2013/2014 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung" nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan der Gemeinde und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs liegen in der Zeit von Montag, 11. Februar 2013 bis einschließlich Mittwoch, 20. Februar 2013 während der Dienststunden im Rathaus Auerbach - Zimmer 1 -, Remchinger Str. 68, 76307 Karlsbad, öffentlich aus. In diesem Jahr können Sie sich zum ersten Mal den Haushaltsplan online auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad ansehen. Sie finden diesen unter folgendem Link: www.karlsbad/das virtuelle Rathaus/Finanzinformationen/Haushaltsplan

<strong>Haushaltssatzung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Haushaltsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Haushaltsjahre 2013 und 2014 und Wirtschaftspläne <strong>für</strong> den Eigenbetrieb<br />

Wasserversorgung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wirtschaftsjahre 2013 und 2014<br />

Mit Schreiben vom 28.01.2013 teilt das Landratsamt Karlsruhe <strong>mit</strong>:<br />

„Aufgrund des § 121 Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) wird <strong>die</strong> Gesetzmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> in seiner Sitzung am 12.12.2012<br />

beschlossenen <strong>Haushaltssatzung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Haushaltsplan</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsjahre 2013 und<br />

2014 bestätigt.<br />

Gleichzeitig hat das Landratsamt <strong>die</strong> Gesetzmäßigkeit des vom Gemein<strong>der</strong>at am<br />

12.12.2012 gefassten Beschlusses über <strong>die</strong> Feststellung des Wirtschaftsplanes <strong>für</strong> den<br />

Eigenbetrieb "Wasserversorgung" <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wirtschaftsjahre 2013 und 2014 gemäß § 121<br />

Abs. 2 GemO bestätigt.<br />

Gemäß den §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz<br />

(EigBG) wurde<br />

- <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des<br />

Wirtschaftsplanes <strong>für</strong> den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ <strong>für</strong> das Haushaltsjahr<br />

2013 in Höhe von 319.243 € und <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 1.107.750 €<br />

- <strong>die</strong> Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplanes <strong>für</strong> den<br />

Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ <strong>für</strong> das Wirtschaftsjahr 2013 bis zum Höchstbetrag<br />

von 1.500.000 € und <strong>für</strong> das Wirtschaftsjahr 2014 bis zum Höchstbetrag von<br />

1.500.000 €<br />

genehmigt.<br />

Gemäß § 81 Abs. 3 <strong>der</strong> GemO werden <strong>die</strong> <strong>Haushaltssatzung</strong> 2013/2014 und <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsplan 2013/2014 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung" nachstehend<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und <strong>der</strong> Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs liegen in<br />

<strong>der</strong> Zeit von Montag, 11. Februar 2013 bis einschließlich Mittwoch, 20. Februar 2013<br />

während <strong>der</strong> Dienststunden im Rathaus Auerbach - Zimmer 1 -, Remchinger Str. 68,<br />

76307 <strong>Karlsbad</strong>, öffentlich aus.<br />

In <strong>die</strong>sem Jahr können Sie sich zum ersten Mal den <strong>Haushaltsplan</strong> online auf <strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> ansehen. Sie finden <strong>die</strong>sen unter folgendem Link:<br />

www.karlsbad/das virtuelle Rathaus/Finanzinformationen/<strong>Haushaltsplan</strong>


<strong>Haushaltssatzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsjahre 2013 und 2014<br />

Auf Grund von § 79 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung <strong>für</strong> Baden-Württemberg hat <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at am 12.12.2012 <strong>die</strong> folgende <strong>Haushaltssatzung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsjahre<br />

2013 und 2014 beschlossen:<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> wird festgesetzt<br />

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt<br />

1. im Ergebnishaushalt <strong>mit</strong> den folgenden Beträgen EUR<br />

2013 2014<br />

1.1 Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen Erträge von 32.613.014,05 31.108.225,00<br />

1.2 Gesamtbertrag <strong>der</strong> ordentlichen Aufwendungen von 31.574.384,21 33.052.622,83<br />

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.038.629,84 -1.944.397,83<br />

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0,00 0,00<br />

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von 1.038.629,84 -1.944.397,83<br />

1.6 Gesamtbetrag <strong>der</strong> außerordentlichen Erträge von 550.000,00<br />

1.7 Gesamtbetrag <strong>der</strong> außerordentlichen Aufwendungen von 125.000,00 35.000,00<br />

1.8 Veranschlagtes Son<strong>der</strong>ergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von -125.000,00 515.000,00<br />

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 913.629,84 -1.429.397,83<br />

2. im Finanzhaushalt <strong>mit</strong> den folgenden Beträgen<br />

2013 2014<br />

2.1 Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit von 30.769.507,00 29.596.507,00<br />

2.2 Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit von 28.137.227,11 30.217.248,65<br />

2.3 Zahlungs<strong>mit</strong>telüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts<br />

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von<br />

2.632.279,89 -620.741,65<br />

2.4 Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.926.090,00 2.779.000,00<br />

2.5 Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.157.900,00 6.674.000,00<br />

2.6 Veranschlagter Finanzierungs<strong>mit</strong>telüberschuss /-bedarf aus<br />

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von<br />

2.7 Veranschlagter Finanzierungs<strong>mit</strong>telüberschuss /-bedarf<br />

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von<br />

-7.231.810,00 -3.895.000,00<br />

-4.599.530,11 -4.515.741,65


EUR<br />

2.9 Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 288.700,00 288.700,00<br />

2.10 Veranschlagter Finanzierungs<strong>mit</strong>telüberschuss /-bedarf aus<br />

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von<br />

2.11 Veranschlagte Än<strong>der</strong>ung des Finanzierungs<strong>mit</strong>telbestands,<br />

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von<br />

-288.700,00 -288.700,00<br />

-4.888.230,11 -4.804.441,65<br />

§ 2 Kreditermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen <strong>für</strong> Investitionen und<br />

Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird<br />

<strong>für</strong> 2013 festgesetzt auf<br />

0 EUR.<br />

<strong>für</strong> 2014 festgesetzt auf<br />

0 EUR.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von<br />

Verpflichtungen, <strong>die</strong> künftige Haushaltsjahre <strong>mit</strong> Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionen<br />

und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),<br />

wird <strong>für</strong> 2013 festgesetzt auf 185.000 EUR.<br />

wird <strong>für</strong> 2014 festgesetzt auf<br />

0 EUR.<br />

§ 4 Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite wird <strong>für</strong> 2013 festgesetzt auf<br />

wird <strong>für</strong> 2014 festgesetzt auf<br />

2.000.000 EUR.<br />

2.000.000 EUR.<br />

<strong>Karlsbad</strong>, den 12.12.2012<br />

Rudi Knodel<br />

Bürgermeister<br />

Nachrichtlich:<br />

Die Realsteuerhebesätze wurden in <strong>der</strong> Hebesatzsatzung vom 17.12.2009 <strong>mit</strong> Wirkung<br />

ab 01.01.2010 wie folgt festgesetzt:<br />

Grundsteuer A: 300 v.H.<br />

Grundsteuer B: 300 v.H.<br />

Gewerbesteuer: 330 v.H.


F E S T S T E L L U N G<br />

des WIRTSCHAFTSPLANS des EIGENBETRIEBS <strong>der</strong> GEMEINDE<br />

K A R L S B A D <strong>für</strong> <strong>die</strong> WIRTSCHAFTSJAHRE 2013/2014<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 aufgrund <strong>der</strong> §§ 9, 12 und 14<br />

des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), <strong>der</strong> §§ 7-9 <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung<br />

(EigBVO) i.V. <strong>mit</strong> den §§ 86, 87 und 89 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung <strong>für</strong> Baden-<br />

Württemberg den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Karlsbad</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wirtschaftsjahre 2013/2014 wie folgt festgestellt:<br />

§ 1<br />

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 2013 2014<br />

im Erfolgsplan<br />

Erträge 2.147.100 € 2.147.500 €<br />

Aufwendungen 2.049.036 € 2.095.033 €<br />

im Vermögensplan<br />

Einnahmen 896.032 € 1.668.705 €<br />

Ausgaben 896.032 € 1.668.705 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Eigenbetrieb<br />

im Vermögensplan vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 319.243 € 1.107.750 €<br />

§ 3<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite, <strong>der</strong> in<br />

den laufenden Wirtschaftsjahren zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen<br />

werden darf, wird festgesetzt auf 1.500.000 € 1.500.000 €<br />

§ 4<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> im Vermögensplan<br />

vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

wird festgesetzt auf<br />

0 € 0 €<br />

<strong>Karlsbad</strong>, den 12.12.2012<br />

Rudi Knodel<br />

Bürgermeister

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