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Vortragsmanuskript - Dr. Peter C. Düren

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Was sagt Rom?<br />

Kleruskongregation<br />

„Die Pfarre ist eine konkrete communitas christifidelium, fest<br />

errichtet im Bereich einer Teilkirche. Ihre Seelsorge ist einem<br />

Pfarrer als ihrem eigenberechtigten Hirten, unter der<br />

Autorität des Diözesanbischofs, anvertraut.“<br />

Der Pfarrer „soll in enger Gemeinschaft mit dem Bischof<br />

und mit allen Gläubigen vermeiden, in sein Hirtenamt<br />

Formen eines improvisierten Autoritarismus oder<br />

‚demokratistische‘ Führungsbedingungen einzuführen,<br />

die der tieferen Wirklichkeit des Dienstamtes fremd sind“<br />

Der pfarrliche Pastoralrat ist „ein beratendes Organ,<br />

das eingesetzt ist, damit die Gläubigen als Ausdruck ihrer<br />

Taufverantwortung dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht,<br />

mit ihrer Beratung in pastoralen Belangen helfen können.“<br />

Instr. „Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde“ (2002), VApS 157, Nr. 18, 26

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