Vortragsmanuskript - Dr. Peter C. Düren
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Was sagt Rom?<br />
Kleruskongregation<br />
„Die Pfarre ist eine konkrete communitas christifidelium, fest<br />
errichtet im Bereich einer Teilkirche. Ihre Seelsorge ist einem<br />
Pfarrer als ihrem eigenberechtigten Hirten, unter der<br />
Autorität des Diözesanbischofs, anvertraut.“<br />
Der Pfarrer „soll in enger Gemeinschaft mit dem Bischof<br />
und mit allen Gläubigen vermeiden, in sein Hirtenamt<br />
Formen eines improvisierten Autoritarismus oder<br />
‚demokratistische‘ Führungsbedingungen einzuführen,<br />
die der tieferen Wirklichkeit des Dienstamtes fremd sind“<br />
Der pfarrliche Pastoralrat ist „ein beratendes Organ,<br />
das eingesetzt ist, damit die Gläubigen als Ausdruck ihrer<br />
Taufverantwortung dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht,<br />
mit ihrer Beratung in pastoralen Belangen helfen können.“<br />
Instr. „Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde“ (2002), VApS 157, Nr. 18, 26