Landschaftsentwicklung - Stiftung Wirtschaft und Ökologie SWO

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01.11.2013 Aufrufe

Landschafts-Entwicklungskonzept LEK unserer Gemeinde Hinwil Unsere Landschaft ist Ergebnis und Spiegel sowohl historischer Bewirtschaftungsformen und Lebensweisen der Menschen als auch gegenwärtiger Nutzungen der Landschaft. Sie prägt uns Bewohner, sie ist die langfristige Lebensgrundlage und bleibt die Basis unseres kulturellen Bewusstseins, sie ist vertrauter, unverwechselbarer Wohnraum und Heimat. Unsere Landschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten tiefgreifend gewandelt. Siedlungsund Verkehrs-räume wurden auf Kosten von intakter Kultur- und Naturlandschaft grossflächig erweitert. Neue Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen, Abgrabungen und Auffüllungen veränderten Landschaftsbild und Relief. Die landwirtschaftliche Nutzung wurde überall mechanisiert bzw. intensiviert. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Die noch offene Landschaft wird in Zukunft mit zusätzlichen Ansprüchen, neuen Nutzungsformen, weiterem Ausbau von Verkehrs- und Erholungsinfrastruktur konfrontiert werden. Landschaften und Landschaftsräume, in denen das natürliche Relief noch nachvollziehbar und besonders eindrücklich ausgebildet ist, die eine reiche und vielfältige Gestaltung mit naturnahen Elementen aufweisen, die Kulturlandschaftsentwicklung noch ablesbar ist und die für den Menschen einen hohen Erholungs- und Erlebniswert besitzen, bedürfen daher unserer besonderen Aufmerksamkeit und der umsichtigen Vorsorge und Vernetzung bezüglich dem noch vorhandenen Naturgefüge. Auch Hinwil weist noch Landschaftsräume auf, die sich durch ihre Vielfalt, ihre Erlebnisreize und ihre Ruhe besonders auszeichnen. Sie stellen eine wichtige Ergänzung und einen wertvollen Ausgleich zum urban geprägten Siedlungsgebiet dar. Meist liegen sie nur einige Gehminuten vom Dorfzentrum weg, sind über Wege entlang naturnaher Bachläufe, Teiche oder durch Wälder gut erreichbar und stellen daher auch unschätzbare Naherholungsgebiete für die Bewohner von Hinwil dar. Die Bewahrung ihrer Eigenart, Schönheit und des Ressourcenreichtums liegt im Interesse und der Verantwortung aller AnwohnerInnen und stellt eine gesellschaftspolitische vorrangige Aufgabe dar. (Thomas Winter, 1996) Vorher: Nachher (mit LEK-Massnahmen): Tödliche Passage LEK Austausch / Regeneration funktioniert

Landschafts-Entwicklungskonzept<br />

LEK unserer Gemeinde Hinwil<br />

Unsere Landschaft ist Ergebnis <strong>und</strong> Spiegel sowohl historischer Bewirtschaftungsformen<br />

<strong>und</strong> Lebensweisen der Menschen als auch gegenwärtiger Nutzungen der Landschaft. Sie<br />

prägt uns Bewohner, sie ist die langfristige Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> bleibt die Basis unseres<br />

kulturellen Bewusstseins, sie ist vertrauter, unverwechselbarer Wohnraum <strong>und</strong> Heimat.<br />

Unsere Landschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten tiefgreifend gewandelt. Siedlungs<strong>und</strong><br />

Verkehrs-räume wurden auf Kosten von intakter Kultur- <strong>und</strong> Naturlandschaft grossflächig<br />

erweitert. Neue Bauten <strong>und</strong> Anlagen ausserhalb der Bauzonen, Abgrabungen <strong>und</strong><br />

Auffüllungen veränderten Landschaftsbild <strong>und</strong> Relief. Die landwirtschaftliche Nutzung wurde<br />

überall mechanisiert bzw. intensiviert. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Die<br />

noch offene Landschaft wird in Zukunft mit zusätzlichen Ansprüchen, neuen Nutzungsformen,<br />

weiterem Ausbau von Verkehrs- <strong>und</strong> Erholungsinfrastruktur konfrontiert werden.<br />

Landschaften <strong>und</strong> Landschaftsräume, in denen das natürliche Relief noch nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> besonders eindrücklich ausgebildet ist, die eine reiche <strong>und</strong> vielfältige Gestaltung mit<br />

naturnahen Elementen aufweisen, die Kulturlandschaftsentwicklung noch ablesbar ist <strong>und</strong><br />

die für den Menschen einen hohen Erholungs- <strong>und</strong> Erlebniswert besitzen, bedürfen daher<br />

unserer besonderen Aufmerksamkeit <strong>und</strong> der umsichtigen Vorsorge <strong>und</strong> Vernetzung bezüglich<br />

dem noch vorhandenen Naturgefüge.<br />

Auch Hinwil weist noch Landschaftsräume auf, die sich durch ihre Vielfalt, ihre Erlebnisreize<br />

<strong>und</strong> ihre Ruhe besonders auszeichnen. Sie stellen eine wichtige Ergänzung <strong>und</strong> einen<br />

wertvollen Ausgleich zum urban geprägten Siedlungsgebiet dar. Meist liegen sie nur einige<br />

Gehminuten vom Dorfzentrum weg, sind über Wege entlang naturnaher Bachläufe, Teiche<br />

oder durch Wälder gut erreichbar <strong>und</strong> stellen daher auch unschätzbare Naherholungsgebiete<br />

für die Bewohner von Hinwil dar. Die Bewahrung ihrer Eigenart, Schönheit <strong>und</strong> des<br />

Ressourcenreichtums liegt im Interesse <strong>und</strong> der Verantwortung aller AnwohnerInnen <strong>und</strong><br />

stellt eine gesellschaftspolitische vorrangige Aufgabe dar.<br />

(Thomas Winter, 1996)<br />

Vorher:<br />

Nachher<br />

(mit LEK-Massnahmen):<br />

Tödliche<br />

Passage<br />

LEK<br />

Austausch / Regeneration<br />

funktioniert


Mit der Bezeichnung eines Raumes als <strong>Landschaftsentwicklung</strong>sgebiet soll<br />

• seine Vielfalt, Schönheit, Eigenart <strong>und</strong> Funktionsgefüge bewahrt <strong>und</strong> renaturiert<br />

werden<br />

• Sein Erlebnisreichtum erhalten <strong>und</strong> durch Förderung der charakteristischen Werte<br />

optimiert werden<br />

• unter Gewährleistung der bisherigen Nutzungen, nachhaltig bewirtschaftete Landschaftsteile<br />

fördern<br />

• die biologische / ökologische Vielfalt erhalten <strong>und</strong> wertvolle Ausgleichs- / Aufwertungszonen<br />

ergänzen<br />

Landschaftswerte-Erfassung<br />

Entwicklungspotentiale<br />

Bedarfs- / Konfliktermittlung<br />

Bestandsaufnahme<br />

Zielformulierung<br />

Qualitäts- <strong>und</strong> Erfolgskontrolle<br />

Umsetzung<br />

Pflege- / Gestaltungsvorgänge<br />

Auswahl / Bewertung<br />

Was ist eine wertvolle Landschaft bzw. ein Landschaftsobjekt? Je nach Sichtweise <strong>und</strong><br />

Bedürfnis können sich unterschiedliche Wertungen ergeben. Gemeinsam ist aber den<br />

meisten Ansätzen, dass sich die Auswahl von möglichen <strong>Landschaftsentwicklung</strong>sobjekten<br />

in Räumen mit speziellen ästhetischen, kulturgeographischen, geologischen, geomorphologischen,<br />

bioökologischen <strong>und</strong> beständigen ökonomischen Qualitäten konzentriert.<br />

Umsetzungs- <strong>und</strong> Verfahrensziele / Verankerung in der Bevölkerung<br />

• Diese Landschaftsplanung geht von den aktuellen <strong>und</strong> zu erwartenden Problemen<br />

in der Gemeinde aus. Sie greift ausserdem die von übergeordneten Stellen (B<strong>und</strong>,<br />

Kanton, Region) übertragenen Aufgaben <strong>und</strong> gesetzliche Aufträge / Vorschriften auf<br />

<strong>und</strong> spezifiziert diese für unsere Gemeindesituation.<br />

• Die Neuanlage <strong>und</strong> Förderung von naturnahen Elementen soll gezielt unterstützt<br />

werden. Wobei den naturräumlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> dem Aspekt der biologischen<br />

Vernetzung, dem Natur-Ressourcenerhalt <strong>und</strong> der betrieblichen Situationen<br />

der Landwirte umfassend Rechnung zu tragen ist.<br />

• Die Festlegung von definitiven Zielen <strong>und</strong> Massnahmen soll in einem breit abgestützten<br />

Mitwirkungsverfahren (Gr<strong>und</strong>eigentümer, Bewirtschafter, Gemeindebehörde,<br />

Landwirte, interessierte Bürger, Heimatschutzkommission, Naturschutzverein,<br />

Ackerbaustelle <strong>und</strong> einem Planungsbüro) geschehen. Durch eine offene, frühzeitige<br />

<strong>und</strong> unverbindliche Information der Gr<strong>und</strong>eigentümer <strong>und</strong> Bewirtschafter <strong>und</strong> Einbezug<br />

ihrer Anliegen sollen Widerstände abgebaut <strong>und</strong> eine allseitige Akzeptanz für<br />

die Festlegung des <strong>Landschaftsentwicklung</strong>sgebietes angestrebt werden. Finanzmittel<br />

können dank einem landschaftsplanerischen Konzept wirksamer, effizienter<br />

<strong>und</strong> langfristig erfolgreicher eingesetzt werden.


Im folgenden LEK-Organigramm sind die Ziele, verantwortlichen Stellen <strong>und</strong> Umsetzungsinstrumente<br />

ersichtlich. Von Bedeutung ist die integrierende Wirkung dieses interdisziplinären<br />

Planungs- <strong>und</strong> Gestaltungsprozesses.<br />

Zielsetzung<br />

↓<br />

Naturräumlich<br />

angepasste,<br />

vernetzte<br />

↓<br />

↔ Gemeindebehörde Ackerbaustellen-<br />

Leitung<br />

↔<br />

Natur- <strong>und</strong><br />

Heimatschutzkommission<br />

Naturschutzverein<br />

/ Öffentlichkeitsarbeit<br />

↓ ↓ ↓ ↓<br />

Kantonale <strong>und</strong> kommunale<br />

Inventare<br />

Ausführungskontrolle<br />

Jahresbericht<br />

Erfolgskontrolle<br />

Monitoring (LEK-Gruppe)<br />

& bio-ökologisch<br />

reichhaltige<br />

Landschaftsräume<br />

↔<br />

Budget /<br />

Leistungsabgeltung /<br />

Entschädigungsreglement<br />

Pflegeverträge für<br />

Bewirtschafter durch LEK-<br />

Gruppe erstellen<br />

Renaturierungs- <strong>und</strong><br />

Kursprojekte<br />

Eigenschaften <strong>und</strong> Merkmale von ressourcenreichen <strong>und</strong> ökologisch<br />

wertvollen Landschaftsräumen<br />

• Vielseitig angepasste, organisch gewachsene Siedlungsmuster (lebendiger Ausdruck<br />

aller Wechselbeziehungen zwischen naturräumlichen Gegebenheiten, Siedlungs-<br />

<strong>und</strong> Bewirtschaftungsformen sowie Energie-, Rohstoff- <strong>und</strong> Prozess-Nachhaltigkeit)<br />

• Traditionelle, strukturreiche Kulturlandschaften (angepasste Bewirtschaftungsformen<br />

<strong>und</strong> Nutzungsvielfalt noch ablesbar, gekennzeichnet durch Kleingliedrigkeit,<br />

Strukturreichtum <strong>und</strong> Nutzungsdiversität)<br />

• Spezieller mit überdurchschnittlichem Anteil an naturnahen Landschaftselementen<br />

(Feucht-, Trockenstandorte, Hochstamm-Obstgärten, Hecken, markante Bäume,<br />

Bachläufe, abwechslungsreiches Ineinandergreifen von Wald <strong>und</strong> Flur, artenreiche<br />

sowie hochsensible Lebensgemeinschaften)<br />

• Mit rücksichtsvollen Aufwertungsgestaltungen sind Erholung <strong>und</strong> Naturerlebnis in<br />

den Landschaften sowie öffentlichen <strong>und</strong> privaten Siedlungs-Grünräumen dauerhaft<br />

sicherzustellen.<br />

• Verbindungs- <strong>und</strong> Vernetzungskorridore zwischen naturnahen Landschaften gewähren<br />

die biologisch notwendige Durchlässigkeit, Transparenz durch Ausbreitungs-<br />

<strong>und</strong> Wanderkorridore für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere. Natürliche, zirkuläre Elementarprozesse<br />

wie Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserregeneration werden gesamtflächig erhalten.<br />

(Thomas Winter, 1999)


Bioökologische Landschaftspotentiale


Erfolgskontrolle<br />

Anlässlich der Inkraftsetzung der Öko-Beitragsverordnung zu Art. 31b LwG hat eine Expertengruppe<br />

des BUWAL den ökologischen Ausgleich in der Kulturlandschaft wie folgt definiert<br />

(zitiert nach Garnier, 1994):<br />

Der Begriff „ökologischer Ausgleich im Landschafts-Entwicklungskonzept“<br />

wird verwendet für:<br />

a) natürliche Austauschvorgänge zwischen Lebensräumen mit unterschiedlichem<br />

ökologischem Potential;<br />

b) Ausgleichsmassnahmen, die das ökologische Potential eines genutzten<br />

Lebensraumes steigern.<br />

Dem ökologischen Ausgleich dienen alle Massnahmen im Sinne von Punkt b),<br />

die zum Zwecke haben:<br />

1. die natürlichen Mechanismen der Regulierung von einheimischen Arten <strong>und</strong><br />

ihren Lebensräumen zu regenerieren, sowie ihre natürliche Vielfalt zu fördern;<br />

2. naturnahe <strong>und</strong> natürliche Lebensräume zu sichern oder neu zu schaffen <strong>und</strong><br />

durch biologische Verbindungsstrukturen (Korridore, Trittsteine) zu vernetzen;<br />

3. zur Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der biologischen Vielfalt der einheimischen Flora<br />

<strong>und</strong> Fauna beizutragen;<br />

4. die Kulturlandschaft als lebendiges System unseres kulturellen Erbes zu<br />

erhalten <strong>und</strong> zu beleben;<br />

5. den Schutz der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen (Boden, Wasser, Luft) durch<br />

eine naturnahe <strong>und</strong> umweltschonende Bewirtschaftung zu fördern.<br />

Vollzugsinstrumente für den ökologischen Ausgleich sind<br />

• das Naturschutzrecht: Art. 18b Abs. 2 NHG <strong>und</strong> Art. 15 NHV,<br />

• das Landwirtschaftsrecht: Art. 31b LwG, ab 1.1.1999 Art. 76 LwG.<br />

Evaluation / Erfolgskontrolle<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft<br />

vom 7. Dezember 1998 (Nachhaltigkeitsverordnung) ist periodisch eine Evaluation der<br />

Agrarpolitik <strong>und</strong> der Leistungen der Landwirtschaft vorzunehmen. Die Evaluation basiert<br />

auf den Artikeln 115, 116 <strong>und</strong> 185 des Landwirtschaftsgesetzes.<br />

Es geht bei der Evaluation der Ökomassnahmen <strong>und</strong> Tierhaltungsprogramme darum, festzustellen,<br />

inwieweit die gesetzten Ziele erreicht worden sind. Die Evaluation soll dazu beitragen,<br />

die Massnahmen weiterzuentwickeln, die Resultate haben mithin eine Steuerungsfunktion.<br />

Die „Evaluation“ kann als Synonym zu „Erfolgskontrolle-Monitoring“ verwendet<br />

werden. Im folgenden sind die Wirkungs- <strong>und</strong> Umsetzungsziele für den ökologischen Ausgleich,<br />

Zielbereich „Biodiversität“, angeführt.


Da der Erfolgskontrolle auch bei der Umsetzung der ÖQV, Vollzug Vernetzung eine wichtige<br />

Rolle zukommt, werden nachfolgend einige allgemeine Kernpunkte zur Ergänzung angeführt.<br />

• Bei Erfolgskontrollen stehen Soll-Ist-Vergleiche im Vordergr<strong>und</strong>. Damit ist eine konkrete<br />

Definition des Soll-Zustandes (Ziele der Umsetzung) <strong>und</strong> des Erfolgsmassstabes<br />

Voraussetzung.<br />

• Sie dienen der Überprüfung von Wirkung, Umsetzung <strong>und</strong> Verfahren von Vorhaben<br />

<strong>und</strong> sind auf die Optimierung <strong>und</strong> Qualitätssicherung der Arbeit ausgerichtet. Zudem<br />

werden auch die Ziele des Vorhabens an sich kontrolliert (Wirkungsziele W-Z<br />

<strong>und</strong> Umsetzungsziele U-Z).<br />

• Erfolgskontrollen sollen dem zu kontrollierenden Vorhaben angemessen sein. Die<br />

Ausrichtung auf eine konkrete Fragestellung ist wichtig.<br />

• Wichtig ist eine parallele Planung <strong>und</strong> Durchführung von Umsetzung <strong>und</strong> Erfolgskontrolle.<br />

Die Erfolgskontrolle darf nicht erst nach der Umsetzung beginnen. Ihr<br />

Konzept ist zusammen mit dem Umsetzungskonzept zu entwickeln. Im allgemeinen<br />

werden bei der Erfolgskontrolle drei Stufen unterschieden: Zielkontrolle, Wirkungskontrolle<br />

sowie Umsetzungs- <strong>und</strong> Verfahrenskontrolle:<br />

Zielkontrolle Z-K : Beurteilt, ob die mit der Problemlösung angestrebten Ziele weiterhin<br />

richtig, angemessen, zweckmässig sind, auch wenn sich gewisse Rahmenbedingungen<br />

geändert haben.<br />

Wirkungskontrolle W-K : Die zentrale Frage ist, ob die geplanten Zustandsänderungen<br />

bzw. Wirkungen z.B. in der Natur <strong>und</strong> Landschaft erreicht werden <strong>und</strong> in welchem<br />

Ausmass (qualitativ <strong>und</strong> quantitativ).<br />

Umsetzungs- <strong>und</strong> Verfahrenskontrolle U-K : Zwei Fragen stehen im Vordergr<strong>und</strong>:<br />

◦ Wurden die geplanten Massnahmen überhaupt umgesetzt, in welchem Ausmass<br />

<strong>und</strong> auf welchen Weg? Wurden die vorgesehenen Verhaltensänderungen erzielt<br />

(Soll-Ist-Vergleich; Effektivität)?<br />

◦ Wie gross war der Mittelverbrauch, um Massnahmen umzusetzen, Produkte<br />

nachhaltig zu schaffen, Verhaltensänderungen von Akteuren sowie Verbesserungen<br />

für die Natur zu erreichen (Effizienz)?


Organisation<br />

Der Erfolg auf eine höhere Zielgenauigkeit der Massnahmen hängt stark von einer sorgfältigen<br />

konzeptionellen Planung d.h. von einer klaren Formulierung von möglichst messbaren<br />

Zielen, einer klaren Prioritätensetzung unter Einbezug übergeordneter Anliegen in Bezug<br />

auf den Natur- <strong>und</strong> Artenschutz, umsetzbaren Massnahmen <strong>und</strong> von einem guten Zusammenwirken<br />

aller Beteiligten <strong>und</strong> Betroffenen ab. Unsere Planung muss stets nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> überprüfbar bleiben. Es ist zudem eine Erfolgskontrolle in Bezug auf Wirkung,<br />

Umsetzung <strong>und</strong> Verfahren sicherzustellen. Eine konkrete Definition des Soll-Zustandes<br />

<strong>und</strong> des Erfolgsmassstabes sind dabei unerlässlich.<br />

Zielarten / Indikatoren<br />

Für die Planung ist es oft zweckmässig, die grosse Anzahl der vorhanden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

auf eine geeignete <strong>und</strong> überschaubare Auswahl zu beschränken. Diese Arten<br />

werden als „Zielarten“ bezeichnet. Sie zeichnen sich in der Regel durch folgende Eigenschaften:<br />

• Arten der Roten Listen, Indikatorarten oder geschützte Arten, für welche das Planungsgebiet<br />

eine besondere Bedeutung hat (z.B. Braunfleckiger Perlmutterfalter)<br />

• Arten, für welche die Schweiz eine besondere internationale Verantwortung trägt<br />

(z.B. Teichmolch)<br />

• Arten, für welche in der Region Artenhilfsprogramme vorliegen (z.B. Laubfrosch,<br />

Lerche)<br />

• Arten mit besonders hohen ökologischen Ansprüchen, z.B. an bestimmte Strukturen,<br />

Ausbildungen oder Kombinationen von Biotopen (z.B. Brauner Feuerfalter,<br />

Mauswiesel, Baumpieper)<br />

• Arten, die zumindest früher für die Region typisch <strong>und</strong> weit verbreitet waren (Grillen,<br />

Zebraspinnen)<br />

• Zielarten decken oft die Lebensraumansprüche zahlreicher weiterer Arten ab (z.B.<br />

Leuchtkäfer)<br />

Die Zielarten-Auswahl muss sorgfältig erfolgen, genügend breit sein <strong>und</strong> die Ansprüche


der Arten sollen möglichst alle vorhandenen, für die Gemeinde / Region typischen, relevanten<br />

Lebensräume einbeziehen.<br />

Zielwerte<br />

Sie bezeichnen den anzustrebenden Flächenwert eines bestimmten Lebensraums, abgestützt<br />

auf den Ausgangszustand, die naturräumlichen Voraussetzungen <strong>und</strong> Potentiale, in<br />

einem definierten Raum.<br />

Beispiel Fromentalwiesen: Zielwert für einen bestimmten Raum (Soll): 20 ha<br />

Vorhandene Fromentalwiesen (Ist):<br />

05 ha<br />

Differenz Soll-Ist:<br />

15 ha<br />

(Thomas Winter, 2003)<br />

Erfolgskontrolle LEK – Landschafts-Entwicklungskonzept Hinwil<br />

Gemäss BLW, 1999, geht es bei der Evaluation der Ökomassnahmen <strong>und</strong> Tierhaltungsprogramme<br />

darum, festzustellen, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht worden sind. Die<br />

Evaluation soll dazu beitragen, alle Massnahmen weiterzuentwickeln, die Resultate haben<br />

mithin eine Steuerungsfunktion. Die „Evaluation“ kann als Synonym zu „Erfolgskontrolle-<br />

Monitoring“ verwendet werden. Auf den folgenden drei Seiten sind die Wirkungs- <strong>und</strong> Umsetzungsziele<br />

für den ökologischen Ausgleich, Zielbereich „Biodiversität“, angeführt.<br />

Da der Erfolgskontrolle bei der Umsetzung der ÖQV, Vollzug Vernetzung <strong>und</strong> Renaturierung<br />

für die gesamte Gesellschaft langfristig von grossem Interesse ist, werden im nächsten<br />

Abschnitt zusätzliche, übergeordnete Kernbereiche definiert <strong>und</strong> alljährlich bei den<br />

Feldbegehungen überprüft.<br />

Übergeordnete Evaluations-Dimensionen<br />

Dimension Erfolgskriterien Massnahmen<br />

Gesellschaft<br />

Politik<br />

Markt<br />

<strong>Ökologie</strong><br />

Gesellschaftliche<br />

Akzeptanz<br />

Politische<br />

Legitimität<br />

Ökonomische<br />

Effizienz<br />

Ökologische<br />

Effizienz <strong>und</strong><br />

Effektivität<br />

Gewährleistung der Legitimität <strong>und</strong> Akzeptanz bei den<br />

gesellschaftlichen Anspruchsgruppen (Landwirte, Landbesitzer,<br />

Steuerzahler, Anwohner, Institutionen, Medien).<br />

Erfüllung gesetzlicher Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzvorschriften.<br />

Mitverantwortung für die Weiterentwicklung der politischen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Kosteneffiziente Anpassung an ökologische Anforderungen, aber<br />

auch Aufbau konkreter, wirkungsvoller ökologischer<br />

Innovationspotentiale.<br />

Aufgaben- <strong>und</strong> zielbezogene Minimierung von Fremdstoff-,<br />

Energieflüssen <strong>und</strong> Umweltbelastungen.<br />

Die richtigen Massnahmen planen <strong>und</strong> gesamtheitlich wirkungsvoll<br />

umsetzen.


Die einzelnen Controlling-Module <strong>und</strong> ihre Verfahrensschritte<br />

LEK fördern Nützlinge <strong>und</strong> regulieren Schädlinge<br />

Im Gemüse- <strong>und</strong> Ziergarten, auf land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

(Monokulturen) kommen „Schädlinge“ von Natur aus vor – sie lassen sich nie absolut<br />

ausschliessen.


Wenn Nagetiere, Insekten, Bakterien, Viren <strong>und</strong> Pilze zur Plage werden, beginnen wir sie<br />

als Schädlinge zu bekämpfen. Dies muss aber nicht unabänderliches Schicksal des Gartenbesitzers<br />

oder Landwirtes bedeuten. Ein ges<strong>und</strong>es Nebeneinander von Natur <strong>und</strong><br />

Nutzpflanzen ist möglich. Entscheidend ist die Frage des ökologischen Ausgleichs <strong>und</strong><br />

deren möglichen Wechselbeziehungen.<br />

Nicht nur Wildpflanzen, auch alle davon kultivierten Nutzpflanzen stehen in Wechselbeziehung<br />

mit ihrer Umgebung. Dieser Austausch zwischen bestehender Nutzungssituation<br />

<strong>und</strong> vorhandenem Naturgefüge muss in vielfältiger Weise möglich sein. Nur wenn Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong> die gesamte Umwelt ein vielfältig differenziertes Verb<strong>und</strong>system bilden, ist<br />

eine allseits wirkende Selbstregulation gewährleistet.<br />

Widerstandsfähige, klimagerecht verwendete Kulturpflanzen sind die Gr<strong>und</strong>lage nachhaltiger<br />

Garten- <strong>und</strong> Agrarökosysteme! Zusätzlich geschützt sind diese Kulturpflanzen mit Regulatoren<br />

(Antogonisten), welche mit den Wildpflanzen innerhalb den ökologischen Ausgleichsflächen<br />

gefördert werden. Überwinterungsstrukturen, Pflanzenrohfasern, -säfte,<br />

Nektarien <strong>und</strong> Pollen sichern diese Nützlingspopulationen.<br />

Krankheitserreger <strong>und</strong> „Mitesser“ treten nur dort in Massen auf, wo sie ungehemmt grosse<br />

Nahrungspotentiale erschliessen können, wo gleichartige Pflanzen in grossen Mengen<br />

auf strukturbereinigten Kulturflächen angebaut werden, z.B. auf Acker- <strong>und</strong> Forstmonokulturen<br />

sowie grossen Pflanzbeeten oder Rasenflächen. Dort sind Idealbedingungen für die<br />

Massenvermehrung von Einzelwesen geschaffen; der Mensch sieht sich gezwungen, in irgendeiner<br />

Weise – stets mit chemischer Keule – einzugreifen, um mit dem bisherigen Ungleichgewicht<br />

weiter „wirtschaften“ zu können.<br />

Sollen sich Pflanzen optimal entwickeln <strong>und</strong> widerstandsfähig gegen Krankheiten <strong>und</strong><br />

Schädlinge sein, müssen ihre Ansprüche an Boden, Feuchtigkeit, Belichtung <strong>und</strong> Temperatur<br />

vom Menschen erfasst <strong>und</strong> ausreichend berücksichtigt werden. Diese „Standortfaktoren“<br />

bedingen sich auch gegenseitig <strong>und</strong> können ihre positive oder negative Wirkung<br />

auf die Pflanze verstärken.<br />

Während der Gärtner bei Unterglaskulturen die optimalen Bedingungen für die kultivierten<br />

Pflanzenarten künstlich schaffen kann, müssen Pflanzenkultur <strong>und</strong> pflanzenbauliche<br />

Massnahmen im Freiland den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei sind<br />

spezifische Bodentypen, aber auch sogenannte Sonnen- <strong>und</strong> Frostlagen, Trockenregionen<br />

<strong>und</strong> andere Verhältnisse mit zu berücksichtigen.<br />

Der Boden, einer der wesentlichsten Standortfaktoren für die Pflanzen, krankt heute in<br />

vielerlei Hinsicht; er wird durch den Menschen häufig falsch behandelt oder übernutzt. Elementare<br />

Kriterien, wie Bodenstruktur, Bodenlebewesen <strong>und</strong> Bodennährstoffversorgung<br />

werden immer noch zu wenig beachtet.<br />

Wichtigster <strong>und</strong> natürlichster Bodenverbesserer ist richtig hergestellter Qualitäts-Kompost.<br />

Nur dieser Düngerkomplex enthält alle Spuren- <strong>und</strong> Nährstoffelemente für Pflanze<br />

<strong>und</strong> Boden mit sofort wirksamen, wie auch langfristig verfügbaren Nährstoffen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sollten die Böden nie in ihrem natürlichen Gefüge verändert bzw. zerstört werden.<br />

Deshalb auch sind die Pflanzen immer entsprechend den vorhandenen Bodenverhältnissen<br />

auszuwählen <strong>und</strong> nicht umgekehrt (Aufkalken von Torfböden etc.). Nur so ist ein langfristig<br />

giftfreier Anbau von Kulturpflanzen im Freiland gewährleistet.<br />

Ein standortgeb<strong>und</strong>ener Faktor mit ebenfalls grosser Bedeutung für die Pflanzen ist das<br />

regionale Klima. Nicht nur das allgemein vorherrschende Wetter, sondern auch Witterungsextreme<br />

mit grossen Temperaturschwankungen sind massgebend, ob die Standortbedingungen<br />

der vorgesehenen Pflanzen ausreichend erfüllt sind. Vielfach können durch<br />

rücksichtsvolle, pflanzenbauliche Massnahmen (z.B. Trockenwiesen) Witterungsverhältnisse<br />

ausgeglichen <strong>und</strong> damit die Kulturbedingungen entscheidend verbessert werden.


Neben der richtigen Pflanzenarten- <strong>und</strong> Sortenwahl in Übereinstimmung mit den jeweiligen<br />

Standortverhältnissen ist darüber hinaus die Verwendung einwandfreien Saat- <strong>und</strong> Pflanzgutes<br />

eine weitere Voraussetzung für ges<strong>und</strong>e Pflanzenzucht <strong>und</strong> Weiterkultur.<br />

Naturnahe, standortvielfältige <strong>und</strong> reich strukturierte Gartenkomposition<br />

Sollen Kultur- <strong>und</strong> naturnahe Flächen wieder in vielfältiger Wechselbeziehung zueinander<br />

stehen, sind Massnahmen zu einer Verbesserung beider Bereiche dringend notwendig.<br />

Zum einen gilt es, die wenigen verbliebenen, naturnahen Restflächen zu erweitern durch<br />

eine ökologische Aufwertung der Gärten, Landschafts- <strong>und</strong> Waldbiozönosen. Unser bis anhin<br />

reaktiver Naturschutz sollte hier durch gezielte Biotop- <strong>und</strong> <strong>Landschaftsentwicklung</strong><br />

(Renaturierung / Revitalisierung / Vernetzungskorridore) ergänzt werden. Zum andern sind<br />

die Kulturflächen entsprechend den natürlichen Gegebenheiten zu nutzen <strong>und</strong> sinnvoll mit<br />

Ausgleichsflächen <strong>und</strong> -strukturen anzureichern.<br />

Entscheidend ist, solche Massnahmen nicht als nebensächlich oder zusätzlichen Luxus zu<br />

betrachten; sie sind ernsthafte Aufgaben unserer naturentfremdeten Zeit. Ihre konsequente<br />

Erfüllung garantiert die langfristige Sicherung ges<strong>und</strong>er Erträge, nachhaltige Ressourcennutzung<br />

sowie ökologischer, ästhetischer wie auch kultureller Reichtum.<br />

(Thomas Winter, 2001)


Amphibien <strong>und</strong> deren Vorkommen innerhalb des Hinwiler<br />

Gewässernetzes<br />

Vorkommen in den Hinwiler Waldbächen: In den kühlen, sauerstoffreichen Waldbächen<br />

setzt der im Waldareal verbreitete Feuersalamander seine bereits schwimmfähigen 20-50<br />

Larven in sicheren Bachwassermulden ab.<br />

Naturbäche <strong>und</strong> Auen: Dynamische Bach- <strong>und</strong> Flussauen sicherten einst die vielfältigsten<br />

Lebensräume für unsere Amphibien. Die zyklisch eingespielten Hochwasser liessen<br />

als natürliche Landschaftsgestalter Pionierflächen wie Kies- <strong>und</strong> Sandbänke mit vielfältigsten<br />

Gewässerformen entstehen. Mit dem Verlust dieser Lebensräume sind auch unsere<br />

Laubfrösche, Kreuz- <strong>und</strong> Geburtshelferkröten ausgestorben. Neuansiedlung ist in renaturierten<br />

Auen möglich!<br />

Tümpel <strong>und</strong> Pfützen: Seichte Wasserstellen, die sich schnell erwärmen <strong>und</strong> manchmal<br />

nur für 2-3 Monate bestehen, werden von der Kreuzkröte (ausgestorben) <strong>und</strong> der Gelbbauchunke<br />

zum Laichen bevorzugt. An solchen Wasserstellen finden sich nur wenig Feinde,<br />

doch besteht die Gefahr des Austrocknens. Ein unscheinbarer Lebensraum der unserer<br />

besonderen Aufmerksamkeit sowohl in der Landschaft als auch in den Siedlungsräumen<br />

bedarf.<br />

Altwässer <strong>und</strong> Weiher: In fischfreien Weihern <strong>und</strong> Teichen haben sich mancherorts Grasfrösche,<br />

Erdkröten <strong>und</strong> grosse Bergmolchbestände entwickelt. Sie gehören zu den verbreiteten<br />

Amphibienarten von Hinwil. Der Fadenmolch ist zur Zeit in Hinwil nur noch an zwei<br />

Stellen zu finden, während Teich- <strong>und</strong> Kammmolch ausgestorben sind. Bei Biotopersatzmassnahmen<br />

sollten die Lebensansprüche der bedrohten Arten mitberücksichtigt werden:<br />

Es fehlen in Hinwil vor allem die grossen seichten Teich- <strong>und</strong> Tümpelgewässer. Diese<br />

müssen von der natürlichen Hochwasserdynamik oder von hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen<br />

beeinflusst sein, sollen sich die seltenen oder sogar ausgestorbenen Arten wieder erfolgreich<br />

fortpflanzen können. Zwischen den Laichgewässern, Sommer- <strong>und</strong> Winterquartieren<br />

sind strukturreiche Trittsteinbiotope wie Brachstreifen, Heckensäume, Steinriegel, Baumstrünke,<br />

Laubhaufen von Bedeutung. Rückgrat unserer wertvollsten Wanderkorridore sind<br />

revitalisierte Wiesenbäche <strong>und</strong> strukturreiche Waldränder.


Bergmolch Triturus alpestris<br />

nicht gefährdet<br />

unsere häufigste Molchart, laicht in<br />

beinahe allen Stillgewässern bis 2000<br />

m ü. M., in allen Gartenweihern,<br />

beliebter Gartenschneckenvertilger,<br />

überwintert an Land oder<br />

Gewässergr<strong>und</strong><br />

Teichmolch Triturus vulgaris<br />

ausgestorben<br />

laicht in sonnenexponierten,<br />

warmen Gewässern;<br />

überwintert vorwiegend an<br />

Land, unter Streuschicht, bis<br />

850 m ü. M.<br />

Kammmolch Triturus cristatus<br />

ausgestorben<br />

sonnenexponierte,<br />

warme, 1 m tiefe<br />

Gewässer bis<br />

1100 m ü. M., überwintert<br />

vorwiegend an<br />

Land unter Streuschicht<br />

Laubfrosch Hyla arborea<br />

stark gefährdet<br />

laicht bis 700 m ü. M. in<br />

pflanzenreichen Tümpeln,<br />

auf Kies- <strong>und</strong> Sandbänken<br />

unkorrigierter Fliessgewässer,<br />

überwintert unter<br />

Laubhaufen<br />

Erdkröte Bufo bufo<br />

gefährdet<br />

laicht bis 2200 m ü. M.<br />

in über 50 cm tiefen<br />

Gewässern mit Röhricht<br />

oder Ästen im Wasser,<br />

überwintert in Erdlöchern<br />

Kreuzkröte Bufo calamita<br />

ausgestorben<br />

laicht bis 800 m ü. M. in seichten<br />

Tümpeln mit wenig oder keiner<br />

Vegetation, auf Kies- <strong>und</strong> Sandbänken<br />

unkorrigierter Fliessgewässer,<br />

überwintert in Erdlöchern<br />

Grasfrosch Rana temporaria<br />

gegenwärtig nicht gefährdet<br />

laicht bis 2600 m ü. M. innerhalb<br />

Gewässer-Verlandungsbereichen, im<br />

Sommer in Wiesen, Gärten <strong>und</strong> im<br />

Laichgewässer, überwintert an Land<br />

oder Gewässergr<strong>und</strong><br />

Fadenmolch Triturus helveticus<br />

vom Aussterben bedroht<br />

laicht in diversen kleinen, flachen,<br />

beschatteten Gewässern bis 1400 m<br />

ü. M., besonders gerne in<br />

Auenwäldern, überwintert an Land im<br />

Boden<br />

Teichfrosch<br />

Rana esculenta<br />

nicht gefährdet<br />

Mischform aus Wasserfrosch <strong>und</strong> Seefrosch,<br />

selber nicht fortpflanzungsfähig,<br />

hingegen gibt es bei Paarung<br />

von Teichfrosch mit Wasserfrosch<br />

wieder Teichfrosch! Laicht in verschiedensten<br />

Gewässern, bevorzugt Torfgewässer,<br />

w = 120mm, m = 90mm, überwintert<br />

an Land oder Gewässergr<strong>und</strong><br />

Feuersalamander<br />

Salamandra s.<br />

nicht gefährdet<br />

Landpaarung, setzt im Frühling Larven<br />

in sauerstoffreiche Waldbäche <strong>und</strong><br />

kühle Tümpel bis 1450 m ü. M.,<br />

überwintert in Höhlen oder unter<br />

Felsplatten<br />

Gelbbauchunke<br />

Bombina variegata<br />

stark gefährdet<br />

laicht in seichten, warmen<br />

<strong>und</strong> kahlen Tümpeln bis<br />

1000 m ü.M., im<br />

Sommerhalbjahr im /<br />

am Wasser, überwintert<br />

an Land in<br />

Laub- <strong>und</strong> Holzmullhaufen<br />

Geburtshelferkröte<br />

Alytes obstetricans<br />

ausgestorben<br />

laicht in seichten,<br />

warmen <strong>und</strong> kahlen<br />

Tümpeln bis 1000<br />

m ü. M., im Sommerhalbjahr<br />

im / am Wasser,<br />

nachtaktiv, überwintert an<br />

Land in Laub- <strong>und</strong><br />

Holzmullhaufen<br />

Seefrosch<br />

Rana ridib<strong>und</strong>a<br />

eingeführt<br />

stammt aus Osteuropa,<br />

breitet sich stark aus,<br />

vergreift sich an Artgenossen<br />

(Kannibalismus),<br />

kann heimische Arten verdrängen,<br />

70-140 mm, laicht in<br />

Riedgebieten, Kiesgruben<br />

<strong>und</strong> Seeufern, überwintert auf<br />

Gewässergr<strong>und</strong><br />

Wasserfrosch<br />

Rana lessonae<br />

nicht gefährdet<br />

ganze Schweiz unterhalb 1000 m ü.<br />

M., laicht in verschiedensten<br />

Gewässern, bevorzugt Torfgewässer,<br />

w = 65-80mm, m = 55mm, überwintert<br />

an Land <strong>und</strong> im Wasser<br />

(Thomas Winter, 1999)


Entschädigungsreglement der Gemeinde Hinwil<br />

für geschützte Naturschutzobjekte sowie Beiträge aufgr<strong>und</strong> freiwilliger Verträge für magere<br />

Trocken- <strong>und</strong> Feuchtwiesen, Vernetzungselemente, ökologische Ausgleichsbiotope, Hecken,<br />

Waldränder <strong>und</strong> Hochstamm-Obstgärten zur Erhaltung der Naturschutzobjekte <strong>und</strong><br />

-gebiete von kommunaler Bedeutung.<br />

Der Gemeinderat Hinwil, gestützt auf den Gemeinderatsbeschluss vom 21. Oktober 1992<br />

für die Ausrichtung von Ertragsausfall- <strong>und</strong> Pflegeentschädigungen im Zusammenhang mit<br />

kommunalen Naturschutzobjekten <strong>und</strong> -gebieten sowie kulturell wertvollen Landschaften,<br />

beschliesst:<br />

A. Beitragsobjekte<br />

§ 1. Als Feucht- <strong>und</strong> Trockenwiesen werden ungedüngte Mähwiesen mit einem<br />

artenreichen Pflanzen- oder Tierbestand bezeichnet.<br />

Feuchtwiesen gliedern sich in folgende Vegetationseinheiten:<br />

Gross- <strong>und</strong> Kleinseggenriede, Knotenbinsenriede, Pfeifengraswiesen, Flachmoore,<br />

Sumpfried, Schilfbestände, Hochstaudenried <strong>und</strong> Sumpfdotterblumenwiesen<br />

(1 Schnitt pro Jahr, keine Düngung).<br />

Trockenwiesen gliedern sich in:<br />

Trespenwiesen im engeren Sinn (1 Schnitt pro Jahr, keine Düngung);<br />

Nährstoffarme Fromentalwiesen (2 Schnitte pro Jahr, keine Düngung).<br />

§ 2. Die Regenerations- <strong>und</strong> Umgebungsschutzzonen dienen der Sicherung der<br />

Naturschutzzonen vor unerwünschten Einwirkungen <strong>und</strong> der Erhaltung des<br />

Lebensraumes für gefährdete Arten der Übergangsgebiete zwischen intensiv<br />

genutzter Umgebung <strong>und</strong> der Naturschutzzone.<br />

§ 3. Vernetzungs- <strong>und</strong> ökologische Ausgleichsstreifen ermöglichen die Wanderung<br />

isolierter Tierpopulationen zwischen noch vorhandenen, intakten Lebensrauminseln;<br />

sie fördern die Artenvielfalt, stellen wichtige Nahrungs-,<br />

Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Überwinterungsbiotope dar <strong>und</strong> gewähren die Entwicklung<br />

von Nützlingspopulationen für Landwirtschaftskulturen als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für den integrierten <strong>und</strong> biologischen Landbau.<br />

Ackerbuntbrache, die gezielt mit heimischen Wildkräutern angesät wird. Auf<br />

diesen Buntbrach-Streifen dürfen keine Dünger <strong>und</strong> Biozide verwendet werden.<br />

Gepflügt oder gemäht wird alternierend ab dem 2. Standjahr, maximal<br />

1/2 Fläche pro Jahr. Die Mindestbreite beträgt sechs Meter. Diese Ausgleichsstreifen<br />

haben die Funktion von Vernetzungselementen zu übernehmen.<br />

Sie müssen mit mindestens einem naturnahen Objekt verb<strong>und</strong>en sein.<br />

§ 4. Als Hecken gelten mit einheimischen <strong>und</strong> standortgerechten Sträuchern <strong>und</strong><br />

allenfalls Bäumen bestockte Flächen, die nicht Waldareal darstellen. Zur Hecke<br />

gehört in der Regel auf der Südseite ein Krautsaum von mindestens<br />

sechs Metern Breite; Nordseite drei Meter.<br />

Als beitragswürdige Waldränder gelten vielfältige Sträuchergruppen in Abwechslung<br />

mit seltenen Wiesen- <strong>und</strong> Kräuterpflanzen im Waldareal, welche<br />

nur mit Sträucherrückschnitt <strong>und</strong> regelmässiger ein- bis zweimaliger Mahd<br />

pro Jahr erhalten werden können. Die Mindestfläche beträgt 5 Aren, die Mindestbreite<br />

5 m (siehe Pflegemerkblatt Waldrand).<br />

§ 5. Hochstamm-Obstgärten, die nach den biologischen Richtlinien (SGBL) oder<br />

den Richtlinien der Integrierten Produktion (IP) bewirtschaftet werden, sind<br />

ökologisch wertvolle Ausgleichsbiotope. Als hochstämmige Obstbäume gelten<br />

Kern- <strong>und</strong> Steinobst sowie Nussbäume, die eine Stammmindesthöhe<br />

von 1.6 m oder ein entsprechendes Kronenvolumen aufweisen. Eine nachhaltige<br />

Sicherung des Bestandes mit Bäumen aller Altersklassen ist anzustreben.<br />

Fehlende Verjüngung kommt längerfristig der Totalbeseitigung<br />

gleich, denn Neupflanzungen können die Habitatfunktion alter Bäume erst<br />

nach Jahrzehnten übernehmen.<br />

Feuchtwiesen<br />

Naturschutzzone<br />

Zone I<br />

Trockenwiesen<br />

Naturschutzzone<br />

Zone I<br />

Regenerations<strong>und</strong><br />

Umgebungsschutzzone<br />

IR <strong>und</strong> II<br />

Vernetzungs- / ökologischer<br />

Ausgleichsstreifen<br />

Zone III<br />

Buntbrache<br />

Hecken<br />

Waldränder<br />

Hochstamm-Obstgärten


B. Beiträge<br />

§ 6. Für die Bewirtschaftung von Feucht- <strong>und</strong> Trockenwiesen in der Zone I (Nrn.<br />

01 bis 03), für die extensive Bewirtschaftung in der Regenerations- <strong>und</strong> Umgebungsschutzzone<br />

(Zonen IR <strong>und</strong> II; Nrn. 11 -14 bzw. 21 - 25) sowie für die<br />

Anlegung <strong>und</strong> Bewirtschaftung von Vernetzungs- <strong>und</strong> ökologischen Ausgleichsstreifen<br />

(Zone III; Nrn. 31) werden Beiträge gemäss Tabelle 1 ausgerichtet.<br />

Für Trockenwiesen mit besonders hohem biologischen Wert, für erschwerte<br />

Bedingungen (Mehraufwand), sowie für die Kompensation der ungünstigen<br />

Aufwandsverhältnisse bei Kleinparzellen (


Als Bewirtschafter gelten auch Naturschutzvereine <strong>und</strong> zielverwandte Arbeitsgemeinschaften,<br />

die ihr Land durch Mitglieder bewirtschaften lassen.<br />

D. Ausschluss von der Beitragsberechtigung<br />

§ 17. Heckenbeiträge werden nicht ausgerichtet, wenn die Anlage der Hecke ein<br />

Schutzobjekt (wie Feucht- <strong>und</strong> Trockenwiesen, Trockenborde, Sand- <strong>und</strong><br />

Kiesflächen) gemäss § 203 des Planungs- <strong>und</strong> Baugesetzes bedroht.<br />

E. Gesamtübersicht aller Beiträge<br />

Wiesen- <strong>und</strong> Ackerflächen (Tabelle 1)<br />

Heckenbeiträge;<br />

Ausschluss<br />

Zone Nr. Nutzung bisher Nutzung neu Beitrag Are /<br />

Jahr [Fr.]<br />

Naturschutzzone<br />

(I)<br />

01<br />

02<br />

03<br />

Streuwiese<br />

Trespenwiese, 2 Schnitte<br />

Fromentalwiese<br />

gedüngt, 2 Schnitte<br />

Streuwiese<br />

Trespenwiese, 1 Schnitt<br />

Fromentalwiese<br />

ungedüngt, 2 Schnitte<br />

22.-<br />

24.-<br />

32.-<br />

Regenerationszone<br />

(IR)<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

Ackerbau (ab 50 a → Fr. 31.-/a)<br />

Dauerwiese (ab 50 a → Fr. 26.-/a)<br />

Weide gedüngt<br />

Weide ungedüngt<br />

Streu- / Trockenwiese<br />

Streu- / Trockenwiese<br />

Streu- / Trockenwiese<br />

Streu- / Trockenwiese<br />

46.-<br />

36.-<br />

26.-<br />

22.-<br />

Umgebungsschutzzone<br />

(II)<br />

Vernetzungs<strong>und</strong><br />

ökologische<br />

Ausgleichszone<br />

(III)<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

31<br />

Ackerbau<br />

Dauerwiese<br />

Weide gedüngt<br />

Ackerbau<br />

Dauerwiese<br />

Ackerbau, Buntbrache<br />

(ab 50 a → Fr. 33.-/a)<br />

ungedüngte Wiese<br />

ungedüngte Wiese<br />

ungedüngte Wiese<br />

ungedüngte Wiese / Extensivweide<br />

ungedüngte Wiese / Extensivweide<br />

Wildkräuter-Ackerstreifen,<br />

keine Düngung <strong>und</strong> Biozide.<br />

Ab dem 2. Jahr 1/3 neu fräsen,<br />

Ackerdistel, Berufskräuter <strong>und</strong><br />

Blacken regelmässig ausjäten!<br />

32.-<br />

22.-<br />

14.-<br />

14.-<br />

12.-<br />

48.-<br />

Zusätzliche Beiträge (Tabelle 2)<br />

Zonen Nummern 01-32<br />

Bearbeitungs-Mehraufwand Balkenmäher<br />

Bearbeitungs-Mehraufwand Inselmahd (ideal 20% der Gesamtfläche)<br />

Bearbeitungs-Mehraufwand Staffelmahd (fette Zonen zuerst mähen)<br />

Bearbeitungs-Mehraufwand Heu von Hand heraustragen<br />

Bearbeitungs-Mehraufwand Kleinparzelle (


Hochstamm-Pflegebeiträge<br />

Zone Nr. Kt. / Gde. [Fr.] DZV [Fr.] PS [Fr.] QZ [Fr.] VZ [Fr.] Total [Fr.]<br />

>300 Bäume bzw. >150 in AZ & eUZ 38 20.- (Kt.) 15.- 5.- 20.- 5.- bis 65.-<br />

>80 Bäume 39 15.- (Kt.) 15.- 5.- 20.- 5.- bis 45.-<br />

40-80 Bäume 40 15.- (Gde) 15.- 5.- 20.- 5.- bis 45.-<br />

Hochstamm-Pflanzungsbeiträge<br />

Alljährliche kommunale Baumabgabeaktion<br />

Pflanzung mit Vereinen oder gemeinnütziger Arbeit<br />

Selbstständige Pflanzung:<br />

Pflanzkosten, Wildschutz:<br />

Fr. 15.-/Baum<br />

Fr. 45.-/Baum<br />

F. Geschützte Objekte<br />

§ 18. Entsteht der Beitragsanspruch aufgr<strong>und</strong> einer kommunalen Unterschutzstellung,<br />

so richten sich die Pflichten des Bewirtschafters in erster Linie nach<br />

der jeweiligen Schutzverordnung.<br />

G. Bewirtschaftungsvertrag<br />

§ 19. Die Ausrichtung von Beiträgen setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen<br />

der Gemeinde <strong>und</strong> dem Bewirtschafter voraus.<br />

§ 20. Der die Beitragsobjekte nicht selbst bewirtschaftende Eigentümer verpflichtet<br />

sich, die beitragsauslösende Bewirtschaftung während der Vertragsdauer<br />

zuzulassen.<br />

§ 21. Der Bewirtschafter verpflichtet sich, die vertraglich genau umschriebenen<br />

Flächen während mindestens sechs Jahren in der beitragsauslösenden Art<br />

zu bewirtschaften.<br />

§ 22. Die Einhaltung der Bewirtschaftungs-Auflagen während der Vertragsdauer<br />

ist durch die Ackerbaustelle <strong>und</strong> die Kontrolleure der LEK-Gruppe zu überprüfen.<br />

§ 23. Die ordnungsgemässe Bewirtschaftung der Objekte verpflichtet die Gemeinde,<br />

jährlich die vertraglich festgelegten Beiträge zu leisten.<br />

Sie werden erstmals in dem Jahr ausgerichtet, in welchem dem Vertragsabschluss<br />

eine ganze Vegetationsperiode folgt.<br />

§ 24. Der Vertrag wird nach Massgabe von § 21 auf eine r<strong>und</strong> sechsjährige Dauer<br />

abgeschlossen, deren Ende auf einen 30. November festzulegen ist.<br />

Auf das Ende dieser Dauer ist der Vertrag von jeder Partei unter Beachtung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündbar.<br />

Ein nach Abs. 2 nicht gekündigter Vertrag verlängert sich um jeweils ein<br />

Jahr.<br />

H. Vorzeitige Vertragsauflösung, Beitragsrückerstattung<br />

§ 25. Findet ein Eigentümer- oder Bewirtschafterwechsel im Laufe eines Kalenderjahres<br />

statt, werden für dieses Jahr nur Beiträge ausbezahlt, wenn ein<br />

Anschlussvertrag zustande gekommen ist.<br />

§ 26. Wenn der Bewirtschafter den Pflanzenbestand durch vereinbarungswidrige<br />

oder unsachgemässe Nutzung oder durch Unterlassung der notwendigen<br />

Pflege beeinträchtigt, kann der Gemeinderat den Bewirtschaftungsvertrag<br />

vorzeitig auflösen <strong>und</strong> den Urheber für höchstens sechs Jahre von der Beitragsberechtigung<br />

ausschliessen.<br />

Der Vertragsauflösung kann in leichten Fällen eine Verwarnung vorausgehen.<br />

Beitragsansprüche<br />

für geschützte Objekte<br />

Vertragsparteien<br />

Pflicht des Eigentümers<br />

Kontrolle<br />

Pflichten des Bewirtschafters<br />

Beitragsausrichtung;<br />

erstes Beitragsjahr<br />

Vertragsdauer, -erneuerung<br />

Bewirtschafteroder<br />

Eigentümerwechsel<br />

Auflösung durch<br />

Gemeinde


§ 27. Nach einer Vertragsverletzung bezogene Beiträge sind nebst einem Zins<br />

von 5% seit der Auszahlung zurückzuerstatten. Bei groben Verstössen sind<br />

auch die in den vergangenen fünf Jahren bezogenen Beiträge zurückzuerstatten.<br />

Die Rückerstattung kann aus wichtigen Gründen ganz oder teilweise<br />

erlassen werden.<br />

§ 28. Der Vollzug dieses Reglements obliegt dem Gemeinderat. Die Bewirtschaftungsverträge<br />

werden von der LEK-Arbeitsgruppe vorbereitet <strong>und</strong> von der<br />

Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzkommission genehmigt. Als Sachbearbeiter können<br />

verwaltungsexterne Fachleute beauftragt werden. Das Gesuch um Abschluss<br />

eines Bewirtschaftungsvertrages ist der Gemeindeverwaltung einzureichen.<br />

Beitragsrückerstattung<br />

I. Zuständigkeit, Verfahren, Schlussbestimmung<br />

§ 29. Dieses Reglement tritt am 1.10.1995 in Kraft. Die Überarbeitung erfolgt am<br />

1.6.2005<br />

Verfahren<br />

Inkrafttreten<br />

Hinwil, 1. Juni 2005<br />

Im Namen des Gemeinderates<br />

Präsident:<br />

Schreiber:


Stadt Dübendorf<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsobjekte<br />

Leistungsvergütung / Pflegeplan<br />

Vertrag Nr.:<br />

6<br />

Erstellungsdat.: 3.3.2010<br />

Flurname:<br />

Objekt-Nr.:<br />

Giesshübel<br />

1.E.3./4./22.<br />

Naturobjekt:<br />

Trespenwiese<br />

Fromentalwiese<br />

Ungedüngte Wiese<br />

Hecken mit Saum<br />

Parz. Nr.: Eigentümer/in:<br />

15646 a Stadt Dübendorf, Liegenschaftenverwaltung<br />

15646 b Stadt Dübendorf, Liegenschaftenverwaltung<br />

15646 c Stadt Dübendorf, Liegenschaftenverwaltung<br />

15646 e Stadt Dübendorf, Liegenschaftenverwaltung<br />

Kurzbeschrieb des Objektes / Uebergeordnete Ziele<br />

Wertvoller Trockenstandort mit 1 Trespen- <strong>und</strong> 1 Fromentalwiese die keinesfalls gleichzeitig gemäht werden.<br />

Trespen-Wiesenmahd: Eine Mahd ab 1. August<br />

Fromental-Wiesenmahd: 1. Mahd ab 1. Juli / 2. Mahd ab 15. August<br />

Heckenobjekte mit wertvollen, grosszügigen Säumen. Diese Heckensäume <strong>und</strong> insbesondere deren buchtenreichen Strukturen<br />

müssen alljährlich ausgemäht, sowie tiefbuchtig ausgeholzt, erhalten werden. Die Lesesteinbauten sind stets offen zu halten.<br />

Die ungedüngte Wiese (Fläche c) soll mittelfristig zu einer Fromentalwiese weiter entwickelt werden.<br />

Flora: Aufrechte Trespe, Witwenblumen, Wiesenflockenblumen, Wiesen-Salbei, Karthäusernelken, wenig Hufeisenklee u.w.<br />

Fauna: Blindschleichen, Zauneidechsen <strong>und</strong> Dorngrasmücke, Blindschleiche, Zauneidechse. Diverse seltene Schmetterlinge:<br />

Himmelblauer <strong>und</strong> Hauechel Bläulinge. Heuschrecken: Westliche Beissschrecke, Warzenbeisser <strong>und</strong> Gemeine Sichelschrecke.<br />

Alljährliche Pflege:<br />

Parzelle Lebensraum Pflegezeitpunkt Jan Feb Mär Apri Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

15646 a Trespenwiese 1. Mahd ab 1. August bis Ende Okt<br />

15646 b Fromentalwiese 1. Mahd ab 1. Juli / 2. ab 15. Aug<br />

15646 c Ungedüngte Wiese 1. Mahd ab 1. Mai / Herbstweide ab 1. Sept<br />

15646 e Hecken mit Saum ab 1. Dez bis Ende Feb, Saum ab 15. Juli<br />

Pflegekosten - Vergütung:<br />

Parz.<br />

Ansatz<br />

Anzahl<br />

Aren<br />

B<strong>und</strong>es-Beiträge (separate Auszahlung)<br />

Direktzahlung Qualitäts-Beitrag Vernetzungsbeitrag<br />

Fr. à Are Fr. Tot. Fr. à Are Fr. Tot. Fr. à Are Fr. Tot.<br />

Stadt-Beiträge<br />

(- B<strong>und</strong> Direktzahlung)<br />

Fr. à Are Fr. Tot.<br />

15646 a I 02 1x mähen, heuen, wegführen 66 A 15.00 990.00 0.00 0.00 24.00 594.00<br />

15646 b I 03 2x mähen, heuen, wegführen 116 A 15.00 1'740.00<br />

0.00 0.00 32.00 1'972.00<br />

15646 c II 24 3- mähen, wegführen<br />

39 A 0.00 0.00 0.00 14.00 546.00<br />

15646 e IV 35 1x selektiv Ausholzen, mähen 48 A 25.00 1'200.00<br />

0.00 0.00 46.00 1'008.00<br />

Bewirtschafter/in:<br />

Muster Muster<br />

Muster<br />

Muster Muster<br />

007 007 007<br />

Bank / Post:<br />

Nachhaltige Bank<br />

Konto Nr.:<br />

007 007 007<br />

Kontoinhaber/in:<br />

007 007<br />

007 007 007<br />

3'930.00 0.00 0.00<br />

Zusätzliche Flächenbeiträge:<br />

Messerbalken<br />

Inselmahd<br />

Grosser<br />

Aufwand<br />

Staffelmahd<br />

Kleinprz.<br />

< 20 Aren<br />

Problem<br />

Pfl. Jäten<br />

Parzelle 5.- / Aren 5.- / Aren 15.- / Aren 12.- / Aren 10.- / Aren 18.- / Aren<br />

15646 a<br />

Fr 0.00<br />

15646 b<br />

Fr 0.00<br />

15646 c<br />

Fr 0.00<br />

15646 e<br />

10 Aren Fr 180.00<br />

Fr 0.00 Fr 0.00 Fr 0.00 Fr 0.00 Fr 0.00 Fr 180.00<br />

4'120.00<br />

Fr 180.00<br />

Vertrag ist gültig für 2010 bis 2015<br />

Vertragsfläche Total:<br />

269 Aren<br />

Stadt -Jahresbeitrag Gesamttotal<br />

Fr.<br />

4'300.00<br />

Ergänzungen bezüglich den Wirkungszielen sowie Pflege- <strong>und</strong> Umsetzungsmassnahmen<br />

- Herbstweide nur innerhalb der gelb punktierten Fläche gestattet.<br />

- Lesestein- <strong>und</strong> Wurzelstrunkhaufen innerhalb den Saumbuchten sind bei der Heckenpflege alljährlich frei zuschneiden.


Naturobjekt:<br />

Trespenwiese<br />

Fromentalwiese<br />

Ungedüngte Wiese<br />

Hecken mit Saum<br />

Flurname: Giesshübel<br />

Vertrag Nr.:<br />

6<br />

Erstellungsdat.:<br />

3.3.2010<br />

Weidezaun<br />

dürrer Rosenapfel<br />

Eiche<br />

Herbstweide<br />

e<br />

Linde<br />

Ahorn<br />

e<br />

e<br />

a<br />

Herbstweide<br />

e<br />

b<br />

c<br />

ungedüngt<br />

mehrmalige Mahd<br />

& Herbstweide<br />

e<br />

0 25 50 100<br />

Mit dem Vertrag einverstanden<br />

Planerstellung: <strong>SWO</strong> 8600 Dübendorf<br />

Der Pächter / Bewirtschafter<br />

Ort / Datum / Unterschrift:<br />

.................................................................<br />

Planungsamt<br />

Ort / Datum / Unterschrift:<br />

.................................................................<br />

.................................................................<br />

.................................................................


Politische Gemeinde Schwerzenbach<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsobjekte<br />

Leistungsvergütung / Pflegeplan<br />

Vertrag Nr.:<br />

102<br />

Erstellungsdat.: 16.3.2010<br />

Flurname:<br />

Objekt-Nr.:<br />

Muchel • Tümpelareal<br />

3.3<br />

Naturobjekt:<br />

Trespenwiese<br />

Feuchtwiese<br />

Stillgewässer<br />

Steinriegel<br />

Niederhecke<br />

Parz. Nr.:<br />

a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

Eigentümer/in:<br />

Kurzbeschrieb des Objektes / Uebergeordnete Ziele<br />

Letzte Biotopinsel am Südrand des reizvollen Moränenzuges Gfenn-Eich-Hegnau. Total isoliert, grenzt allseits an die intensiv<br />

bewirtschaftete Ackerbauzone Eichhof – Erlen. Erhaltungs- <strong>und</strong> Pflegeziele sind standortgemässer Struktur- <strong>und</strong> Artenreichtum.<br />

Trocken- <strong>und</strong> Feuchtwiesen-Mahd nach Frost - Tiere sind ab 1. Frostnacht in Winterruhe. Magere, lückige Wiesenteile sind<br />

partiell, nur innerhalb den dichten Beständen zu mähen. Ungemähte, spärlich bewachsene Flächen sind zugunsten seltener<br />

Arten zu jäten. Insbesondere Weidenanflug, Neophyten <strong>und</strong> Wucherpflanzen sind mit Wurzeln zu jäten <strong>und</strong> korrekt zu entsorgen.<br />

Die Niederheckenbuchten mit integrierten Steinriegel / Strunkwällen sind alljährlich 2x auszujäten <strong>und</strong> im Herbst zusätzlich<br />

auszumähen. Gehölzbestand ist alljährlich zugunsten der seltenen Straucharten zurückzuschneiden <strong>und</strong> die Wucherarten auf<br />

den Stock zu setzen. Alle standort-potenziell möglichen Arten sollen gefördert oder ergänzt werden.<br />

Bei allen Teichen <strong>und</strong> Tümpeln sind bereits anfangs Juli die problematischen Wucherpflanzen mit den Wurzeln auszujäten.<br />

Alljährliche Pflege:<br />

Parzelle Lebensraum Pflegezeitpunkt Jan Feb Mär Apri Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

125 a Trespenwiese 1. Mahd ab 1. September bis Ende Okt<br />

125 b Feuchtwiese 1. Mahd ab 1. September bis Ende Feb<br />

125 c Stillgewässer im Juli / Okt bis Nov<br />

125 d Steinriegel 1. Pflege ab 1. Juli / 2. ab 1. Sept<br />

125 e Niederhecke Pflegeeingriff ab 1. Dez bis Ende Feb<br />

Pflegekosten - Vergütung:<br />

Parz.<br />

Ansatz<br />

Anzahl<br />

Aren<br />

B<strong>und</strong>es-Beiträge (separate Auszahlung)<br />

Direktzahlung Qualitäts-Beitrag Vernetzungsbeitrag<br />

Fr. à Are Fr. Tot. Fr. à Are Fr. Tot. Fr. à Are Fr. Tot.<br />

Stadt-Beiträge<br />

(- B<strong>und</strong> Direktzahlung)<br />

Fr. à Are Fr. Tot.<br />

125 a I 02 1x mähen, heuen, wegführen 7 A 0.00 0.00 0.00 24.00 168.00<br />

125 b I 01 1x mähen, heuen, wegführen 4 A 0.00 0.00 0.00 24.00 96.00<br />

125 c IV 37 1x mähen, Wucherpflanzen jäten 4 A 0.00 0.00 0.00 50.00 200.00<br />

125 d IV 37 1x Wucherpflanzen jäten<br />

1 A 0.00 0.00 0.00 50.00 50.00<br />

125 e IV 35 + 36 Gehölze selektiv schneiden 3 A 0.00 0.00 0.00 48.00 144.00<br />

Bewirtschafter/in:<br />

Muster Muster<br />

Muster<br />

8600 Muster<br />

Bank / Post:<br />

Konto Nr.:<br />

Kontoinhaber/in:<br />

0.00 0.00 0.00<br />

658.00<br />

Zusätzliche Flächenbeiträge:<br />

Messerbalken<br />

Inselmahd<br />

Grosser<br />

Aufwand<br />

Staffelmahd<br />

Kleinprz.<br />

< 20 Aren<br />

Parzelle 5.- / Aren 5.- / Aren 15.- / Aren 12.- / Aren 10.- / Aren<br />

Problem<br />

Pfl. Jäten<br />

18.- / Aren<br />

125 a 7 Aren 7 Aren 7 Aren 7 Aren Fr 336.00<br />

125 b 4 Aren 4 Aren 4 Aren 4 Aren Fr 192.00<br />

125 c 4 Aren 4 Aren 4 Aren 4 Aren Fr 192.00<br />

125 d<br />

1 Aren 1 Aren 1 Aren Fr 43.00<br />

125 e<br />

3 Aren 3 Aren 3 Aren Fr 129.00<br />

Fr 75.00 Fr 0.00 Fr 285.00 Fr 0.00 Fr 190.00 Fr 342.00<br />

Fr 892.00<br />

Vertrag ist gültig für 2010 bis 2015<br />

Vertragsfläche Total:<br />

19 Aren<br />

Stadt -Jahresbeitrag Gesamttotal<br />

Fr.<br />

1'550.00<br />

Ergänzungen bezüglich den Wirkungszielen sowie Pflege- <strong>und</strong> Umsetzungsmassnahmen<br />

Als Gesamtziel soll eine differenzierte, extensive Entwicklungspflege langfristig gesichert werden:<br />

Problempflanzen wie Kratz- <strong>und</strong> Brombeeren, Ackerkratzdisteln sowie Weidenanflug sind alljährlich mit Wurzeln auszujäten.<br />

Sand- <strong>und</strong> Lehmflächen für standortgeb<strong>und</strong>ene Wildbienen sind wenn möglich zu erhalten oder wieder neu zu gestalten.<br />

Der Heckensaum <strong>und</strong> die Stauden-Vernetzungssäume verfügen über geeignete Habitatfaktoren zur Wiederansiedlung der<br />

ehemaligen Leuchtkäferpopulation. 8m Pufferstreifen entlang der intensiv bewirtschafteten Ackerflächen sind künftig<br />

notwendig, soll der gegenwärtige Düngereintrag verhindert werden. Eine Triste als Kulturelement ist zu tolerieren.


Naturobjekt:<br />

Trespenwiese<br />

Feuchtwiese<br />

Stillgewässer<br />

Steinriegel<br />

Niederhecke<br />

Flurname: Muchel • Tümpelareal<br />

3.3<br />

Vertrag Nr.: 102<br />

Erstellungsdat.: 16.3.2010<br />

126<br />

125<br />

b<br />

Speierling<br />

Weiden-Flechtzaun<br />

d<br />

a<br />

c<br />

e<br />

b<br />

c<br />

0 25 50 100<br />

Mit dem Vertrag einverstanden<br />

Der Pächter / Bewirtschafter<br />

Ort / Datum / Unterschrift:<br />

Planerstellung: <strong>SWO</strong> 8600 Dübendorf<br />

.................................................................<br />

Planungsamt<br />

Ort / Datum / Unterschrift:<br />

.................................................................<br />

.................................................................<br />

.................................................................

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