Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...
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gendem angesprochen werden. Daß die „Reichen“ für den Fall einer Einführung der<br />
„Reichensteuer“ mit einer Verlegung ihrer Existenz ins Ausland drohen und daß entsprechende<br />
Drohungen erst recht für den Fall der Wiedereinführung einer Vermögensteuer<br />
zu erwarten sind, liegt durchaus im bisherigen Zuge der globalisierten moralischen<br />
Entwicklung der Gutverdienenden und insbesondere eines großen Teils der gut<br />
betuchten deutschen Arbeit<strong>geb</strong>er. Dem jedoch einen Riegel vorzuschieben, sollte das<br />
Sozialstaats<strong>geb</strong>ot des Art. 20 Abs. 1 GG ermöglichen. Dem kleinen deutschen Mann<br />
bleibt demgegenüber, sich inzwischen auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer um<br />
grundsätzlich3 % auf 19 % vom Jahr 2007 an zu freuen und vorher noch schnell das<br />
Notwendigste einzukaufen, um die fraglichen 3 % später zu sparen. Daß diese Mehrwertsteuer<br />
nicht nur den kleinen Deutschen, sondern auch die deutsche Wirtschaft<br />
treffen wird, die im Inland um so weniger Waren absetzen wird, scheint die neue Koalitionsregierung<br />
nicht zu begreifen. Und daß der im Inland augenblicklich ansteigende<br />
Konsum nicht ein Ausdruck gestiegenen Wohlstandes oder eines wachsenden Optimismus,<br />
sondern eben der Angst vor der Mehrwertsteuererhöhung im Jahre 2007 ist,<br />
scheint ihr nicht recht einzuleuchten. Jedoch noch nicht genug der Freuden für den<br />
deutschen Durchschnitts-Bürger: Zusätzlich darf er sich jetzt auch noch darauf freuen,<br />
daß der sozialdemokratische Sozialdemokrat Müntefering erfolgreich die weitere Vorverlegung<br />
der allmählichen Ruhestandsverlegung vom 65. auf das 67. Lebensjahr betreibt,<br />
ohne eine begründete Aussicht dafür <strong>geb</strong>en zu können, daß der so grundsätzlich<br />
als arbeitsfähig betrachtete alte Mensch im Alter über 60 Jahre und erst recht über 65<br />
Jahre doch noch eine Arbeit findet, so daß die Erhöhung des Rentenalters letzten Endes<br />
eigentlich – wie es offensichtlich auch beabsichtigt ist – eine Kürzung der Renten<br />
bedeutet. Des Lobes der Arbeit<strong>geb</strong>er ist auch diese den Rücken des kleinen Mannes<br />
weiter dem Erdboden entgegendrückende Sparmaßnahme durchaus sicher, wie ein bereits<br />
durch die Bundesvereinigung der Arbeit<strong>geb</strong>erverbände (BDA) gehendes Jubilieren<br />
mit der Äußerung zeigt, daß die Rentenbeiträge nun bis zum Jahr 2030 unter 22 %<br />
gehalten werden könnten; wobei weniger an die Interessen der Arbeitnehmer als Rentenbeitragszahler,<br />
als an die Interessen der Arbeit<strong>geb</strong>er als zur Hälfte an den Beiträgen<br />
Beteiligte im Zuge der von ihnen ohne Rücksicht auf Verluste anderer betriebenen<br />
K<strong>am</strong>pagne der „Verbilligung der Arbeitskosten“ gedacht wird. Im übrigen mutet es<br />
geradezu wie ein trauriger Witz an, wenn die Arbeit<strong>geb</strong>erverbände staatliche finanzielle<br />
Verschlechterungen für die Arbeitnehmer regelmäßig als einen Sieg für das Gebot<br />
einer gesunden staatlichen wirtschaftlichen Entwicklung feiern. Auch in diesem<br />
Zus<strong>am</strong>menhang sei an die oben zitierte Warnung des Trierer Bischofs Reinhard Marx<br />
erinnert, es sei im Interesse der Vermeidung eines primitiven Kapitalismus nicht akzeptabel,<br />
Mitarbeiter nur als Kostenfaktoren zu sehen, Menschen dürften andere Menschen<br />
nicht zu Sachen degradieren. Um hier nicht noch weiter auszuufern und völlig<br />
von der Plattform des hier in Frage stehenden eigentlichen Problems der Kürzung der<br />
laufenden Pensionen der Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> abzustürzen, erlaube ich mir, mir an<br />
dieser Stelle ein Einhalten aufzuerlegen und somit endlich den nächsten Punkt der<br />
Vergeudung staatlicher Ressourcen anzusprechen: