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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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der Staat im Interesse seiner Staatsbürger Herr im eigenen Lande sein sollte, ist es das<br />

Ziel eines ausländischen Unternehmens naturgemäß weniger, auch dem Inland, sondern<br />

eher sich selbst zu nützen. So geschieht es nicht selten, daß ausländische Unternehmen<br />

bei notwendigen Einschränkungen zuerst den auf deutschem Gebiet tätigen<br />

einverleibten deutschen Unternehmensteil reduzieren – siehe das obige Beispiel des<br />

Electrolux-Konzerns – oder gar ein aus Konkurrenzgründen aufgekauftes deutsches<br />

Unternehmen eben aus Konkurrenzgründen alsbald schließen. Wenn der von der US<strong>am</strong>erikanischen<br />

Texas Pacific Group vor etwa eineinhalb Jahren übernommene bekannte<br />

deutsche Weltmarktführer im Sanitärbereich, das Unternehmen Grohe, heute<br />

auch noch existiert, so ist es doch angesichts der stark herabgesetzten Belegschaft,<br />

Forschung und Entwicklung, der rücksichtslosen Anforderungen und des entsprechenden<br />

Niedergangs der Motivation der dort noch Arbeitenden nahezu nur noch ein<br />

Schatten seiner selbst. Bei chinesischen Unternehmen ist es sogar vorgekommen, daß<br />

sie deutsche Firmen unter Überführung ihres Inventars und insbesondere ihres Maschinenparks<br />

nach China aufgelöst haben. Welche nachteiligen Auswirkungen die bereits<br />

erfolgte Übernahme verschiedener deutscher Wohnungsgesellschaften mit vielen<br />

Zehntausenden von Wohnungen durch ausländische Unternehmen, besonders durch<br />

US-<strong>am</strong>erikanische Unternehmen, auf die deutschen Mieter befürchten läßt, liegt auf<br />

der Hand. Denn wenn ausländische Unternehmen derartige Transaktionen, die überwiegend<br />

Spekulationsgeschäfte sind, durchführen, so wollen sie ganz einfach verdienen;<br />

irgendwelche Gesichtspunkte der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit,<br />

der Eigentumsbegrenzung und des Sozialstaats<strong>geb</strong>otes, wie sie das deutsche<br />

Grundgesetz auch unternehmerischem Geschäfts<strong>geb</strong>aren <strong>geb</strong>ietet, dürften ihnen<br />

weitgehend fremd sein. Um so eher dürfte in der Situation der betroffenen Mieter eine<br />

Beunruhigung insbesondere auch in finanzieller Hinsicht zu erwarten sein, wodurch<br />

die deutsche Volkswirtschaft durchaus weiterhin in finanzielle Bedrängnis gelangen<br />

könnte und so – um hier nicht den eigentlich verfolgten Faden zu verlieren – den deutschen<br />

Steuerzahler und unter anderem auch in noch intensiverem Maße die deutschen<br />

Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> zur Kasse bitten könnte. Gewiß hört sich der letzte Halbsatz, aus<br />

dem Zus<strong>am</strong>menhang gerissen, einigermaßen dämlich und weltfremd egoistisch an. Jedoch<br />

hat diese meine Stellungnahme eben gerade die Kürzung der Ruhegehälter der<br />

Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> zum Gegenstand; und bei diesem Gegenstand muß es hier bleiben,<br />

auch wenn ich mich hier gehalten sehe, zur Beleuchtung der Unangemessenheit<br />

der in Frage stehenden entsprechenden staatlichen Eingriffe das ges<strong>am</strong>te Umfeld zu<br />

erörtern und d<strong>am</strong>it gewissermaßen also – wie es viele Leser, falls es diese <strong>geb</strong>en sollte,<br />

empfinden mögen – auch Gott und die Welt zu bemühen. Z. B. sind die beiden großen<br />

Immobilienfirmen Gagfah, Essen, und Nileg, Hannover, mit ihren insges<strong>am</strong>t<br />

110.000 Wohnungen bereits von der US-Investmentgesellschaft Fortress übernommen<br />

worden und die Stadt Dresden ist im Begriff, 50.000 Wohnungen der Woba für 16.000<br />

Euro je Stück an ein US-<strong>am</strong>erikanisches Unternehmen zu verkaufen. Die Landesentwicklungsgesellschaft<br />

Nordrhein-Westfalen (LEG NRW) hat kürzlich 4.500 Wohnungen<br />

verkauft und zum Jahreswechsel 2005/2006 an die Gagfah als Tochtergesellschaft

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