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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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keit der Arbeitnehmer seit der Erweiterung 2004“ nachdrücklich für eine Öffnung der<br />

Arbeitsmärkte für Osteuropäer eingesetzt und hier die folgende selts<strong>am</strong>e Begründung<br />

ge<strong>geb</strong>en: Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer habe keine störenden Auswirkungen auf<br />

den Arbeitsmarkt der alten EU15-Staaten; im Gegenteil, einzelne Länder – gemeint<br />

sind wohl Großbritannien, Irland und Schweden –, die Bewohnern der zehn neuen<br />

Mitgliedsstaaten von Anfang an die volle Freizügigkeit ge<strong>geb</strong>en hätten, und Europa<br />

insges<strong>am</strong>t hätten davon profitiert. Wem bekannt ist, daß Herr Spidla offensichtlich<br />

Tscheche oder Slowake ist, vermag allerdings zu verstehen, wessen Interessen Herr<br />

Spidla hier wahrnimmt. Immerhin vermag der neue Bundesarbeitsminister Müntefering<br />

dieser Argumentation – dankenswerterweise – offensichtlich nicht zu folgen,<br />

wenn er meint, daß im Lichte der nach wie vor schwierigen arbeitsmarktpolitischen<br />

Situation in Deutschland die Möglichkeit zur Steuerung des Zugangs von Beschäftigten<br />

zum hiesigen Arbeitsmarkt bis zum Auslaufen im Jahre 2011 notwendig bleibe.<br />

Das läßt ein wenig hoffen. Dennoch ist nicht zu begreifen, warum in Deutschland<br />

trotzdem 450.000 Arbeitnehmer aus Osteuropa arbeiten dürfen. Inzwischen sieht es in<br />

dieser Hinsicht insbesondere im deutschen Osten an den Grenzen zu Polen und zu<br />

Tschechien immer trostloser aus. An die vorgesehene künftige völlige Freizügigkeit<br />

auch osteuropäischer Arbeitnehmer innerhalb der EU vermag ich im Interesse deutscher<br />

Arbeitsloser nur mit Grauen zu denken. Der Umstand, daß ich von alledem als<br />

Ruheständler nicht unmittelbar betroffen bin, vermag mir die Sorge für Deutschland<br />

und das Deutsche Volk, die sich natürlich in rein arbeitsmarktpolitischen Überlegungen<br />

nicht erschöpft, sondern insbesondere auch die Zerstörung der Vaterländer Europas<br />

und die Schaffung eines europäischen Einheitsvolkes umfaßt, auch in dieser Hinsicht<br />

nicht zu nehmen.<br />

Natürlich müssen auch der Zus<strong>am</strong>menschluß mehrerer Unternehmen und die freundliche<br />

oder feindliche Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes vom deutschen<br />

Staat und von den zuständigen EU-Institutionen nicht nur unter Wettbewerbsgesichtspunkten<br />

durch das Bundeskartell<strong>am</strong>t und durch die europäische Kartellbehörde, sondern<br />

auch unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung von Arbeitsplätzen und auch unter<br />

sonstigen Gesichtspunkten überprüft und ggf. verboten werden können. Als sonstige<br />

Gesichtspunkte bieten sich z. B. die Verträglichkeit derartiger Unternehmenstransformationen<br />

mit der Gewährleistung der Sicherheit, der Eigenständigkeit und der Funktionsfähigkeit<br />

Deutschlands an. So dürfte es z. B. nicht erlaubt sein, daß ausländische<br />

Unternehmen durch den Zus<strong>am</strong>menschluß mit deutschen Unternehmen oder durch die<br />

Übernahme deutscher Unternehmen besondere deutsche rüstungstechnische Kenntnisse<br />

erlangen oder führende Stellungen bei der Produktion lebenswichtiger Erzeugnisse<br />

einnehmen. In diesem Sinne dürfte z. B. die Übernahme des ehemals zur Muttergesellschaft<br />

Daimler-Chrysler gehörenden Dieselmotorenherstellers MTU – Produzent für<br />

Schiffe, Bahnen, Militär- und Baufahrzeuge –durch den schwedischen Finanzinvestor<br />

EQT zu bedauern und zu rügen sein. Auch abgesehen davon sollte staatlicherseits dafür<br />

gesorgt werden, daß die Tätigkeit ausländischer Unternehmen auf deutschem<br />

Staats<strong>geb</strong>iet eingeschränkt wird und nicht überhandnimmt. Abgesehen davon, daß je-

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