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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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zu einem Verzicht auf erhebliche Teile ihrer Löhne und Gehälter und zu Verschlechterungen<br />

ihrer Arbeitsbedingungen dadurch gewissermaßen zu erpressen, daß sie mit einer<br />

Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland drohen.<br />

Andererseits schämen sich deutsche Unternehmer auch nicht, die in Deutschland noch<br />

vorhandenen Arbeitsplätze weiter dadurch abzubauen, daß sie mit oder auch ohne Zustimmung<br />

der jeweiligen deutschen Regierung ausländische Arbeiter aus Gebieten innerhalb<br />

und auch außerhalb der EU zu einem in Deutschland unüblichen, außerordentlich<br />

niedrigen Konkurrenzlohn ins Land holen. Was haben z. B. – ob sie nun<br />

„schwarz“ arbeiten oder nicht – Kroaten in deutschen Schlachthäusern, polnische Fliesenleger<br />

und andere Ausländer auf dem deutschen Bau und T<strong>am</strong>ilen und Farbige aus<br />

Afrika in deutschen Restaurationsbetrieben zu suchen? Nichts! So meine ich ganz entschieden.<br />

Auch die führenden Institutionen der EU spielen hier eine jedenfalls für<br />

meine Begriffe unrühmliche Rolle. Immerhin hat das Europa-Parl<strong>am</strong>ent jetzt endlich<br />

die sogenannten „Dienstleistungsrichtlinien“ mit dem ihren Kern bildenden Herkunftslandprinzip,<br />

nach dem EU-Unternehmen grenzüberschreitend Dienstleistungen zu den<br />

Bedingungen ihres Heimatlandes vermarkten und somit auch die in ihrem Heimatland<br />

üblichen Löhne zahlen dürften, in seiner Sitzung vom 16.2.2006 nach vorangegangenen<br />

heftigen Disputen und Protestkund<strong>geb</strong>ungen in Berlin und Straßburg nur unter erheblichen<br />

Einschränkungen des Herkunftslandsprinzips angenommen, so daß die Löhne<br />

jetzt nach den Bedingungen der Heimatlandes gezahlt werden sollen. Wenigstens<br />

hier haben Vernunft und Volkes Stimme einmal Erfolg gehabt. Wie sich die Dienstleistungsrichtlinien<br />

im übrigen auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken werden,<br />

bleibt abzuwarten. Als die zehn weiteren Staaten der EU <strong>am</strong> 1. Mai 2004 beitraten,<br />

wurden unter anderem auch für Deutschland angesichts der hiesigen schwierigen arbeitsmarktpolitischen<br />

Situation hinsichtlich osteuropäischer Arbeitnehmer bis zum<br />

Jahre 2011 mögliche Zugangsbeschränkungen ausgehandelt. Dennoch arbeiten in<br />

Deutschland aufgrund bilateraler Abkommen und des neuen Zuwanderungsrechts etwa<br />

450.000 osteuropäische Arbeitnehmer, darunter etwa 300.000 Saisonarbeiter. Jedenfalls<br />

hinsichtlich der Saisonarbeiter lautet die durchsichtige entschuldigende Begründung,<br />

daß Deutsche derartige Arbeiten nicht annähmen. Sollte das wirklich der<br />

Fall sein, so vermag jedenfalls ich mir nicht zu erklären, warum die Arbeitsagenturen<br />

deutsche Arbeitslose nicht zur Annahme entsprechender Arbeiten zwingen. Die Mittel<br />

dafür, wie z. B. weitgehende Kürzungen des Arbeitslosengeldes, stehen ihnen jedenfalls<br />

jetzt zur Verfügung. Wenn sie diese Mittel nicht nutzen, sabotieren sie deutsches<br />

Recht und deutsche Interessen mit der Folge, daß sie energisch und unnachsichtig zur<br />

Verantwortung gezogen werden müssen. Bei einer ordnungsgemäßen Arbeit der Arbeitsagenturen<br />

und der übrigen verantwortlichen staatlichen Institutionen einschließlich<br />

der Arbeitsministerien nehmen die 450.000 osteuropäischen Arbeitnehmer<br />

450.000 Deutschen die Arbeit weg. Warum dulden die deutschen Regierungen diese<br />

unhaltbare Situation? Daß sie zum Nachteil Deutschlands durchaus im Sinne der EU<br />

liegt, ist offensichtlich. So hat sich jetzt auch der EU-Beschäftigungskommissar Vladimir<br />

Spidla neuerdings bei der Vorlage eines Kommissionsberichts zur „Freizügig-

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