Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...
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gung staatlicher Souveränität auf die EU. Da der Souverän in Deutschland das Deutsche<br />
Volk ist, konnte ihm auf diesem Wege ein wesentlicher Teil seiner Souveränitätsrechte<br />
nicht einfach ohne seine Zustimmung fortgenommen werden. Über des Volkes<br />
grundlegende Souveränitätsrechte konnte und kann niemals eine deutsche Regierung,<br />
sondern nur das betroffene deutsche Volk selbst entscheiden. Das ergibt sich für einen<br />
Nicht-PISA-Geprägten, des Lesens und des Rechtes Kundigen eindeutig aus dem<br />
Wortlaut, dem Sinn und dem Zweck des Grundgesetzes. Vor allen Dingen verlangt das<br />
Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 GG Volksabstimmungen sogar ausdrücklich, wenn es<br />
dort heißt:<br />
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und<br />
Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere<br />
Organe der Gesetz<strong>geb</strong>ung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung<br />
ausgeübt.“<br />
D<strong>am</strong>it bedarf es einer Grundgesetzänderung auch für Volksabstimmungen über die besagten<br />
EU-Themen also klar und eindeutig nicht. Wenn die führenden Vertreter sämtlicher<br />
Parteien mit einer Ausnahme seit langem behaupten, daß es für die Einführung<br />
von Volksabstimmungen im Bundes<strong>geb</strong>iet in den fraglichen Angelegenheiten der EU<br />
einer Grundgesetzänderung und d<strong>am</strong>it einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages<br />
und der Stimmen des Bundesrates – Art. 79 Abs. 1 und 2 GG – bedürfe, die jedoch<br />
nicht zu erlangen sei, so belügen sie das Deutsche Volk in einer ganz besonders<br />
primitiven, fiesen, abstrusen, gemeinen, hinterhältigen und sch<strong>am</strong>losen Weise. Es ist<br />
zu hoffen, daß das Deutsche Volk diese Intrigen jedenfalls im Falle der zu erwartenden<br />
weiteren zunehmenden Belastungen durch die EU alsbald durchschauen und unter<br />
Berufung auf Art. 20 Abs. 2, 3 und 4 GG laut und vernehmlich anprangern und mit<br />
harter Hand beiseitefegen wird. In Norwegen z. B. führten zwei Volksbefragungen zur<br />
Ablehnung einer EU-Beteiligung mit dem für die Norweger stolzen Er<strong>geb</strong>nis, daß<br />
Norwegen nicht EU-Mitglied ist und daß es ihm dabei sehr gut geht. Bei allem erscheint<br />
mir des Deutschen Volkes müdes, hilfloses und starres Schweigen – abgesehen<br />
von überwiegenden Ablehnungen bei gelegentlichen Meinungsumfragen - insbesondere<br />
zur Aufnahme der zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten und zu den geplanten weiteren<br />
Beitritten Kroatiens, Mazedoniens, Rumäniens, Bulgariens und des Staates Bosnien-<br />
Herzegowina verwunderlich und nicht recht verständlich. Was die Staaten Polen,<br />
Tschechien und Slowakei angeht, so kann ich es mir als ein Berliner, der in Berlin <strong>geb</strong>oren<br />
ist und der in Berlin immer seinen Wohnsitz gehabt und so die Leiden Berlins<br />
mitgelitten hat, einfach nicht verkneifen, mich unter anderem daran zu erinnern, daß<br />
diese Staaten vor nicht allzu langer Zeit noch zum sog. „Ostblock“ gehörten und sich<br />
d<strong>am</strong>it in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Sowjetunion nachhaltig darum bemühten, West-<br />
Berlin in den Jahren 1948/49 elf Monate lang im Zuge der von ihnen betriebenen Blockade<br />
– die dann von den Westmächten durch die Lieferung von Lebensmitteln im<br />
Wege der Luftbrücke erfolgreich beendet wurde – ganz einfach auszuhungern, und<br />
daß sie als Mitglieder dieses Ostblocks im August 1961 Deutschland und Berlin insbe-