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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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gung staatlicher Souveränität auf die EU. Da der Souverän in Deutschland das Deutsche<br />

Volk ist, konnte ihm auf diesem Wege ein wesentlicher Teil seiner Souveränitätsrechte<br />

nicht einfach ohne seine Zustimmung fortgenommen werden. Über des Volkes<br />

grundlegende Souveränitätsrechte konnte und kann niemals eine deutsche Regierung,<br />

sondern nur das betroffene deutsche Volk selbst entscheiden. Das ergibt sich für einen<br />

Nicht-PISA-Geprägten, des Lesens und des Rechtes Kundigen eindeutig aus dem<br />

Wortlaut, dem Sinn und dem Zweck des Grundgesetzes. Vor allen Dingen verlangt das<br />

Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 GG Volksabstimmungen sogar ausdrücklich, wenn es<br />

dort heißt:<br />

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und<br />

Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere<br />

Organe der Gesetz<strong>geb</strong>ung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung<br />

ausgeübt.“<br />

D<strong>am</strong>it bedarf es einer Grundgesetzänderung auch für Volksabstimmungen über die besagten<br />

EU-Themen also klar und eindeutig nicht. Wenn die führenden Vertreter sämtlicher<br />

Parteien mit einer Ausnahme seit langem behaupten, daß es für die Einführung<br />

von Volksabstimmungen im Bundes<strong>geb</strong>iet in den fraglichen Angelegenheiten der EU<br />

einer Grundgesetzänderung und d<strong>am</strong>it einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages<br />

und der Stimmen des Bundesrates – Art. 79 Abs. 1 und 2 GG – bedürfe, die jedoch<br />

nicht zu erlangen sei, so belügen sie das Deutsche Volk in einer ganz besonders<br />

primitiven, fiesen, abstrusen, gemeinen, hinterhältigen und sch<strong>am</strong>losen Weise. Es ist<br />

zu hoffen, daß das Deutsche Volk diese Intrigen jedenfalls im Falle der zu erwartenden<br />

weiteren zunehmenden Belastungen durch die EU alsbald durchschauen und unter<br />

Berufung auf Art. 20 Abs. 2, 3 und 4 GG laut und vernehmlich anprangern und mit<br />

harter Hand beiseitefegen wird. In Norwegen z. B. führten zwei Volksbefragungen zur<br />

Ablehnung einer EU-Beteiligung mit dem für die Norweger stolzen Er<strong>geb</strong>nis, daß<br />

Norwegen nicht EU-Mitglied ist und daß es ihm dabei sehr gut geht. Bei allem erscheint<br />

mir des Deutschen Volkes müdes, hilfloses und starres Schweigen – abgesehen<br />

von überwiegenden Ablehnungen bei gelegentlichen Meinungsumfragen - insbesondere<br />

zur Aufnahme der zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten und zu den geplanten weiteren<br />

Beitritten Kroatiens, Mazedoniens, Rumäniens, Bulgariens und des Staates Bosnien-<br />

Herzegowina verwunderlich und nicht recht verständlich. Was die Staaten Polen,<br />

Tschechien und Slowakei angeht, so kann ich es mir als ein Berliner, der in Berlin <strong>geb</strong>oren<br />

ist und der in Berlin immer seinen Wohnsitz gehabt und so die Leiden Berlins<br />

mitgelitten hat, einfach nicht verkneifen, mich unter anderem daran zu erinnern, daß<br />

diese Staaten vor nicht allzu langer Zeit noch zum sog. „Ostblock“ gehörten und sich<br />

d<strong>am</strong>it in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Sowjetunion nachhaltig darum bemühten, West-<br />

Berlin in den Jahren 1948/49 elf Monate lang im Zuge der von ihnen betriebenen Blockade<br />

– die dann von den Westmächten durch die Lieferung von Lebensmitteln im<br />

Wege der Luftbrücke erfolgreich beendet wurde – ganz einfach auszuhungern, und<br />

daß sie als Mitglieder dieses Ostblocks im August 1961 Deutschland und Berlin insbe-

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