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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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gehen wird, wenn sie später auch noch die von der EU als Mitglieder in Aussicht genommenen<br />

Armutshäuser Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien, Bosnien-<br />

Herzegowina und darüber hinaus möglicherweise auch noch Serbien, Kosovo und die<br />

Ukraine, ganz zu schweigen von der Türkei, aufzupäppeln haben werden, läßt mir die<br />

– bei mir trotz allem noch reichlich vorhandenen - Haare zu Berge stehen, obwohl ich<br />

persönlich einen erheblichen Teil dieses Irrsinns angesichts meines Alters von 74 Jahren<br />

nicht mehr erleben werde, zumal ich das auch nicht mehr erleben will. Wie immer<br />

sich die Deutschen auch in ihren eigenen Angelegenheiten jetzt und in Zukunft selbstzerfleischend<br />

einschränken mögen - siehe z. B. die von der früheren rot-grünen Regierung<br />

im Zuge der sog. „Agenda 2010“ unter anderem mit ihren Hartz-IV-Gesetzen in<br />

Angriff genommenen und die von der neuen schwarz-roten Koalitionsregierung in<br />

Aussicht genommenen Einschränkungen und die darüber hinaus seit Jahren auf allen<br />

Gebieten immer mehr zunehmenden Verweigerungen für das Wohlergehen Deutschlands<br />

notwendiger staatlicher Leistungen: Eines schönen, nicht mehr allzu fernen Tages<br />

werden sie erkennen, daß sie von veranwortungslosen Politikern unter Vorspiegelung<br />

falscher Tatsachen und unter Erregung falscher Hoffnungen zu einer sinnlosen<br />

Sisyphus-Schufterei gezwungen werden, wobei der von ihnen mit hoffnungsvollen<br />

Erwartungen den steilen Berg hinaufgewälzte Felsblock von unverantwortlichen Fußtritten<br />

staatlicher Gewalt wieder den Berg hinabbefördert wird und dort mit seiner gewaltigen<br />

rotierenden Masse weiteres Unheil anrichtet. Als dem staatlichen Souverän<br />

Deutschlands – Art. 20 Abs. 2 GG – obliegt es dem deutschen Volk, Fehler der<br />

Staatsgewalt, die es erkannt hat, zu bekämpfen und zu korrigieren. Zu einem dieser<br />

Fehler eben gehört auch – um auf das eigentliche Thema zurückzukommen – die hier<br />

in Frage stehende Kürzung des Ruhegehalts jedenfalls bereits im Ruhestand befindlicher<br />

Be<strong>am</strong>ter und <strong>Richter</strong> und darüber hinaus erst recht die von einigen staatlichen Institutionen<br />

– insbesondere von dem Berliner Innensenator Dr. Erhart Körting – betriebene<br />

noch weiter gehende Kürzung.<br />

Bei dieser Gelegenheit: Daß die Hartz-IV-Gesetze in Teilen verfassungswidrig sind,<br />

pfeifen die Spatzen so laut von den Dächern, daß auch die Herren des Bundesverfassungsgerichts<br />

diese Mißtöne vernehmen müßten: So kann und darf es nicht sein, daß<br />

z. B. ein Arbeitnehmer, der jahrzehntelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet<br />

hat und dabei auf die dadurch früher finanziell einigermaßen gesicherte Zeit<br />

seiner etwaigen späteren Arbeitslosigkeit vertraut hat, in diesem Umfang nur noch für<br />

12 bzw. 18 Monate gesichert ist und danach nur noch soviel erhält, wie z. B. ein „Sozialhilfeempfänger“,<br />

der in seinem Leben niemals gearbeitet hat. Insoweit dürfte es<br />

sich um eine unzulässige Enteignung im Sinne des Art. 14 GG und um einen unzulässigen<br />

Eingriff in den gemäß Art. 2 Abs. 1 GG durch die Gewährung der freien Entfaltung<br />

der Persönlichkeit und d<strong>am</strong>it auch durch die Gewährung der Sicherheit im<br />

Rechtsverkehr garantierten Schutz gerechtfertigten Vertrauens handeln. Und so kann<br />

und darf es auch nicht sein, daß z. B. eine arbeitslose, einkommenslose und vermögenslose<br />

Frau, in deren Haushalt ein arbeitender Mann aus Gründen des gegenseitigen<br />

Kennenlernens zum Zwecke einer etwaigen späteren Heirat hinzugezogen ist, deshalb

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