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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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view mit der „Jyllands-Posten“ die „volle Solidarität“ der EU-Kommission zu. Der<br />

frisch<strong>geb</strong>ackene deutsche Innenminister Schäuble, der dem Überfall der USA und ihrer<br />

Helfer auf den Irak früher im Gegensatz zu dem d<strong>am</strong>aligen Bundeskanzler Schröder<br />

einen erheblichen Beifall zollte, hat nach einem Bericht der Tageszeitung „Die<br />

Welt“ vom 3.2.2006 eine Entschuldigung der deutschen Regierung für die Veröffentlichung<br />

der Moh<strong>am</strong>med-Karikaturen auch in deutschen Zeitungen abgelehnt und gemeint:<br />

„Warum sollte sich die Regierung für etwas entschuldigen, was in Ausübung<br />

der Pressefreiheit passiert ist? Wenn sich da der Staat einmischt, dann ist das der erste<br />

Schritt zur Einschränkung der Pressefreiheit.“ Die Presse müsse mit dem, was sie anstelle,<br />

selbst umgehen. Ob dieser Äußerung noch eine klügere gefolgt ist oder etwa<br />

noch folgen wird – und sei es auch nur die eines anderen Regierungsmitglieds -, vermag<br />

ich zur Zeit nicht zu erkennen. Daß die vorstehenden Bemerkungen eines deutschen<br />

Außenministers jedoch ganz einfach unwürdig sind, kann hier nur empört betont<br />

werden. Abgesehen davon, daß es insbesondere auch in Deutschland darauf ankommt,<br />

daß die einheimischen Deutschen und die aus Gebieten außerhalb Deutschlands irgendwann<br />

einmal Zugewanderten und ihre Abkömmlinge – darunter ungefähr 3,3 Millionen<br />

Moslems – hier miteinander in Ruhe und Frieden leben, ist es ganz allgemein<br />

Menschenpflicht, den anderen nicht in seinem Glauben, auch wenn er darin – wie bekannterweise<br />

der Moslem – empfindlich reagiert, zu kränken oder zu beleidigen. Im<br />

übrigen sollte man es nicht für möglich halten, daß einem deutschen Innenminister in<br />

diesem Zus<strong>am</strong>menhang nicht die strafrechtliche Vorschrift des deutschen § 166 StGB<br />

einfällt, nach der derjenige, der öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11<br />

Abs. 3 StGB) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer<br />

in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (Abs. 1), und nach<br />

der ebenso bestraft wird, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11<br />

Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder<br />

Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft,<br />

die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Jedenfalls von der neuen<br />

Bundeskanzlerin Merkel sollten hier – und zwar vor allem unter dem Gesichtspunkt<br />

der vorausgegangenen Überfremdungspolitik der früheren deutschen Regierungen –<br />

beruhigende, darüber hinaus aber auch die entsprechenden deutschen Zeitungen ins<br />

Gebet nehmende und gegenüber der moslemischen Seite bedauernde Worte zu erwarten<br />

sein. Am 10.2.2006 hat sich dann die Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ – deren<br />

jahrzehntelanges Abonnement ich vor einigen Jahren wegen ihres für mich unerträglichen<br />

primitiven Multikulti-Linksdralls gekündigt hatte – erlaubt, weiteres Öl in die erschreckend<br />

prasselnden Fl<strong>am</strong>men zu gießen, indem sie in einer Karikatur des jetzt um<br />

sein Leben bangenden Klaus Stuttmann vor einem im Hintergrund angedeuteten<br />

Sportstadion – offensichtlich dem Berliner Olympiastadion – links vier iranische Fußballer<br />

mit umgeschnallten Sprengstoffgürteln und rechts vier deutsche Bundeswehrsoldaten<br />

zeigte mit der Überschrift: „Warum bei der WM unbedingt die Bundeswehr<br />

zum Einsatz kommen muss!!“ Die vier Fußballer hatten auf ihrem Hemd <strong>am</strong> Hals die

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