Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

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h.j.schmidt.redet.tacheles.de
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- 26 - von mir in diesem Zusammenhang damals verfaßten, nicht veröffentlichten 65seitigen Abhandlung vom 23.4.1966 mit dem Titel „§ 30 Abs. 1 und 2 des Bundesrückerstattungsgesetzes n. F. – das rückwirkende Gesetz und der Rechtsstaat“ habe ich nämlich die Ansicht vertreten, daß die Gesetzesänderung wegen ihrer Rückwirkung gegen das Grundgesetz verstieß und deshalb nichtig war. 1 Im Juni 1961 gab ich meinen Wohnsitz in Ost-Berlin, den ich seit meiner Geburt innehatte, als sog. „Republikflüchtling“ auf; seitdem wohne ich im westlichen Teil Berlins. Auch die Gründe dafür liegen auf der Hand. Zur Vermeidung sinnloser Argumente wohlbekannter Art sei auch noch darauf hingewiesen, daß meine Mutter in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft eine jüdische Freundin – keinen jüdischen Hund – hatte, zu der unsere Familie trotz aller Anfeindungen hielt, bis sie – die Freundin – auf Nimmerwiedersehen deportiert wurde. Gewiß ist es traurig, wenn ich mich als Verfasser dieser kritischen Zeilen in einem Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik, auch noch gezwungen fühle, zugleich meine integre Vergangenheit aufzuschlüsseln. Das von nicht wenigen Mächtigen unseres Staates an den Tag gelegte eigenartige Demokratieverständnis und das von ihnen angeheizte primitive Freund-Feind-Denken mit den zuweilen selbst volksverhetzenden Anschuldigungen der Ausländerfeindlichkeit, des Neo-Nazismus, des Rassismus und des Antisemitismus zwingen mich jedoch dazu. Bei dieser Gelegenheit erscheint es mir auch – wiederum leider – durchaus angebracht, diejenigen, die bei mir trotz allem noch eine rechtsextreme, ausländerfeindliche Einstellung zu finden meinen, auf folgendes hinzuweisen: Ich unternehme seit 39 Jahren – neben weiteren Reisen – als einzelner Individualreisender und nicht als Pauschaltourist in fast jedem Jahr eine ausgedehnte Reise in das Ausland, und zwar in die entlegensten Gebiete unseres Erdballs, insbesondere in die abgeschiedenen Urwälder von Süd- und Mittel-Amerika, Afrika (Pygmäen in Zaire, heutige Demokratische Republik Kongo), Borneo, Papua- Neuguinea, Yap (Mikronesien), Mexiko, Panama, Palawan (Philippinen), Vanuatu (frühere Neue Hebriden, Südsee), Insel Siberut (Sumatra), Inseln Ceram, Ambon, Tanimbar und Leti (Indonesische Molukken), Mahdya Pradesh (Indien) und zuletzt im Jahre 2005 Myanmar (früher Burma oder Birma). Ich lebe, lache und leide dort zusammen mit den zu einem großen Teil noch außerhalb der Zivilisation lebenden Naturvölkern; siehe dazu auch meine Rundfunksendung im Abendstudio des früheren Rias vom 4.8.1977, Rias II, und vom 4.9.1977, Rias I, mit dem Titel „Urlaub unter Indianern; eine Reise zum oberen Orinoko“ und meinen Fundbericht „Steinskulpturen vom Lago Miramar, Chiapas, Mexiko“ in der Zeitschrift Mexicon, Vol. I Nr. 5 vom 19.11.1979, S. 62 – 64. Ich tue all das natürlich nicht, weil ich Ausländer hasse, sondern weil ich sie kennenlernen möchte, weil ich sie und ihre Mentalität mag und darüber hinaus zum Teil sogar liebe und weil ich dort mit ihnen glücklich bin. Hiervon zeugen inzwischen etwa 1.700 von mir aufgenommene, jeweils eineinhalb oder zwei Stunden laufende Kassetten-Tonbänder, bei denen mir insbesondere die aufgenommenen vokalen und instrumentalen Musikstücke immer noch große Freude bereiten. Ein Teil dieser Musikaufnahmen ist vor einigen Jahren vom Musikethnologischen Institut 1 In seiner Entscheidung vom 24.7.1968 – 1 BvR 537/65 – ist dann schließlich auch das Bundesverfassungsgericht zu diesem Ergebnis gekommen.

- 27 - des Museums für Völkerkunde in Berlin unter seinem damaligen Leiter Prof. Dr. Arthur Simon archiviert worden. Ich empfinde bei diesen Reisen gerade die Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Mentalitäten als einen ungeheuren Schatz, den es für jedes einzelne Volk zu erhalten und zu fördern gilt. Wenn ich dann jedoch – nachdem mein Geld, mit dem ich in einem vernünftigen Maße gewissermaßen auch Entwicklungshilfe geleistet habe, zu Ende gegangen ist – nach Deutschland zurückkehre, habe ich den Wunsch, dort wieder in meinem eigenen Sprach- und Kulturkreis zu leben und seine Nestwärme zu genießen, wobei die schöne Fremdartigkeit des Erlebten auch noch nachträglich eine besonders reizvolle Wirkung auf mich ausübt. Stattdessen umgibt mich dann hier jedoch seit vielen Jahren immer mehr zunehmend ein undefinierbares Konglomerat entwurzelter fremder Menschen vieler Völker in inzwischen tief verwurzelten Parallelgesellschaften, die nicht mehr recht wissen, wer sie sind und wohin sie gehören, die den Einheimischen nicht selten feindlich gesonnen sind und die so nicht nur zur Zerstörung der Identität des Deutschen Volkes, sondern auch ihres eigenen Volkes beitragen. Das kann weder im Sinne Deutschlands und der Deutschen noch im Sinne der in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer Heimatstaaten liegen. Gebieten wir auch dem also endlich in einer für alle verträglichen Form konsequent Einhalt! Inzwischen werde ich dann allerdings weiter in dem tristen Gemütszustand dahinleben müssen, den Heinrich Heine – wer von unserer ausländischen Mitbevölkerung hat von ihm schon einmal etwas gehört? – in die trostlosen, beunruhigenden Worte gefaßt hat: „Wenn ich an Deutschland denke in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!“. Zusammenfassend kann ich mit einiger hier noch gezügelter Empörung nur sagen: Warum tut sich Deutschland all dies und weiteres – worauf ich zum Teil noch eingehen werde – ohne eine – nicht vorhandene - unbedingte, unabwendbare Notwendigkeit nur an! Angesichts dieses in der Tat grotesken Erscheinungsbildes Deutschlands kann ich an die hierfür verantwortlichen Verantwortungslosen nur die empörte Frage richten: „Was habt Ihr mit meiner Heimstadt Berlin, mit meiner Heimat Deutschland gemacht?!“ Und sie müssen es sich gefallen lassen, wenn ich ihnen als ein in meinem ganzen bisherigen Leben nachhaltig um Recht und Gerechtigkeit Bemühter für ihre Untaten das wünsche, was sie dafür verdient haben: Sie sollen zur Hölle fahren! Angesichts der akuten Ereignisse bedürfen die obigen Ausführungen zum Problem der Überfremdung Deutschlands und der dadurch für Deutschland unter anderem auch erwachsenen und weiterhin erwachsenden ungeheuren, unnötigen Kosten einer Ergänzung: Der seit Ende Januar 2006 zwischen den islamischen Ländern des Ostens einerseits und Westeuropa andererseits tobende – schon früher schwelende – wilde, haßerfüllte und immer mehr kriegsähnliche Züge annehmende Streit über die von der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ am 30. September 2005 veröffentlichten und von vielen europäischen Zeitungen, darunter bedauerlicherweise am 1., 2. und 3.2.2006 auch die deutsche Tageszeitung „Die Welt“, Öl ins Feuer gießend nachgedruckten zwölf Mohammed-Karikaturen – darunter eine Karikatur, bei der der Prophet Mohammed unter

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von mir in diesem Zus<strong>am</strong>menhang d<strong>am</strong>als verfaßten, nicht veröffentlichten 65seitigen<br />

Abhandlung vom 23.4.1966 mit dem Titel „§ 30 Abs. 1 und 2 des Bundesrückerstattungsgesetzes<br />

n. F. – das rückwirkende Gesetz und der Rechtsstaat“ habe ich nämlich<br />

die Ansicht vertreten, daß die Gesetzesänderung wegen ihrer Rückwirkung gegen das<br />

Grundgesetz verstieß und deshalb nichtig war. 1<br />

Im Juni 1961 gab ich meinen Wohnsitz in Ost-Berlin, den ich seit meiner Geburt innehatte,<br />

als sog. „Republikflüchtling“ auf; seitdem wohne ich im westlichen Teil Berlins.<br />

Auch die Gründe dafür liegen auf der Hand. Zur Vermeidung sinnloser Argumente<br />

wohlbekannter Art sei auch noch darauf hingewiesen, daß meine Mutter in der Zeit<br />

der nationalsozialistischen Herrschaft eine jüdische Freundin – keinen jüdischen Hund<br />

– hatte, zu der unsere F<strong>am</strong>ilie trotz aller Anfeindungen hielt, bis sie – die Freundin –<br />

auf Nimmerwiedersehen deportiert wurde.<br />

Gewiß ist es traurig, wenn ich mich als Verfasser dieser kritischen Zeilen in einem<br />

Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik, auch noch gezwungen fühle, zugleich meine integre<br />

Vergangenheit aufzuschlüsseln. Das von nicht wenigen Mächtigen unseres Staates<br />

an den Tag gelegte eigenartige Demokratieverständnis und das von ihnen angeheizte<br />

primitive Freund-Feind-Denken mit den zuweilen selbst volksverhetzenden Anschuldigungen<br />

der Ausländerfeindlichkeit, des Neo-Nazismus, des Rassismus und des<br />

Antisemitismus zwingen mich jedoch dazu. Bei dieser Gelegenheit erscheint es mir<br />

auch – wiederum leider – durchaus an<strong>geb</strong>racht, diejenigen, die bei mir trotz allem<br />

noch eine rechtsextreme, ausländerfeindliche Einstellung zu finden meinen, auf folgendes<br />

hinzuweisen: Ich unternehme seit 39 Jahren – neben weiteren Reisen – als einzelner<br />

Individualreisender und nicht als Pauschaltourist in fast jedem Jahr eine ausgedehnte<br />

Reise in das Ausland, und zwar in die entlegensten Gebiete unseres Erdballs,<br />

insbesondere in die abgeschiedenen Urwälder von Süd- und Mittel-Amerika, Afrika<br />

(Pygmäen in Zaire, heutige Demokratische Republik Kongo), Borneo, Papua-<br />

Neuguinea, Yap (Mikronesien), Mexiko, Pan<strong>am</strong>a, Palawan (Philippinen), Vanuatu<br />

(frühere Neue Hebriden, Südsee), Insel Siberut (Sumatra), Inseln Cer<strong>am</strong>, Ambon, Tanimbar<br />

und Leti (Indonesische Molukken), Mahdya Pradesh (Indien) und zuletzt im<br />

Jahre 2005 Myanmar (früher Burma oder Birma). Ich lebe, lache und leide dort zus<strong>am</strong>men<br />

mit den zu einem großen Teil noch außerhalb der Zivilisation lebenden Naturvölkern;<br />

siehe dazu auch meine Rundfunksendung im Abendstudio des früheren<br />

Rias vom 4.8.1977, Rias II, und vom 4.9.1977, Rias I, mit dem Titel „Urlaub unter Indianern;<br />

eine Reise zum oberen Orinoko“ und meinen Fundbericht „Steinskulpturen<br />

vom Lago Mir<strong>am</strong>ar, Chiapas, Mexiko“ in der Zeitschrift Mexicon, Vol. I Nr. 5 vom<br />

19.11.1979, S. 62 – 64. Ich tue all das natürlich nicht, weil ich Ausländer hasse, sondern<br />

weil ich sie kennenlernen möchte, weil ich sie und ihre Mentalität mag und darüber<br />

hinaus zum Teil sogar liebe und weil ich dort mit ihnen glücklich bin. Hiervon<br />

zeugen inzwischen etwa 1.700 von mir aufgenommene, jeweils eineinhalb oder zwei<br />

Stunden laufende Kassetten-Tonbänder, bei denen mir insbesondere die aufgenommenen<br />

vokalen und instrumentalen Musikstücke immer noch große Freude bereiten. Ein<br />

Teil dieser Musikaufnahmen ist vor einigen Jahren vom Musikethnologischen Institut<br />

1 In seiner Entscheidung vom 24.7.1968 – 1 BvR 537/65 – ist dann schließlich auch das Bundesverfassungsgericht<br />

zu diesem Er<strong>geb</strong>nis gekommen.

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