Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...
Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...
Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 24 -<br />
ne meine ehemaligen Kollegen – rechnen mußte, habe ich von einer entsprechenden<br />
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung - § 336 StGB – als sinnlos abgesehen. Auch meine<br />
gegen Frau John an die d<strong>am</strong>alige Senatorin für Soziales, Frau Ingrid Stahmer, wegen<br />
der gleichen Angelegenheit gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vom 5.5.1995 nebst<br />
meinen ergänzenden Schreiben vom 21.8.1995 und 20.3.1996 zeitigten in einer erschreckenden<br />
Weise völliges Unverständnis für die Belange und Interessen Deutschlands,<br />
siehe die entsprechenden Schreiben der Frau Stahmer vom 29.6.1995 und eines<br />
Herrn Jende von der Senatsverwaltung für Soziales vom 15.12.1995. Wenn das Deutsche<br />
Volk von deutschen Politikern – wie z. B. vom Bundestagspräsidenten L<strong>am</strong>mert<br />
in seiner Neujahrsansprache - angesichts seiner ängstlichen Passivität hin und wieder<br />
zur tatkräftigen politischen Mitarbeit aufgefordert wird, so habe ich diesen durchaus<br />
berechtigten Aufrufen auch hier wieder einmal konsequent entsprochen. Ich frage<br />
mich nur, wann auch ich einmal für meine so segensreiche Mitarbeit eine Auszeichnung<br />
– vielleicht z. B. das Bundesverdienstkreuz – erhalten werde; zumal ich mich bereits<br />
seit dem 4.2.1994 in ausführlich und sorgfältig begründeten Schreiben – natürlich<br />
erfolglos – darum bemüht habe, mit führenden deutschen Politikern über die zunehmende<br />
Überfremdung Deutschlands ins Gespräch zu kommen. Auch hier wieder stehen<br />
die entsprechenden umfangreichen Unterlagen auf eine Anfrage erforderlichenfalls<br />
zur Verfügung .Da sich in Sachen einer Belobigung, Auszeichnung oder gar Ordensverleihung<br />
– mir schwillt die Brust – bisher nichts getan hat, werde ich mich im<br />
Interesse wenigstens eines kleinen Erfolges in dieser Hinsicht weiterhin darum bemühen,<br />
dem dahinhumpelnden und in seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten immer<br />
mehr verfallenden deutschen Staat durch kleine Feuerchen unter dem Popo doch<br />
noch Beine zu machen, deren Aktionen sich dann nicht mehr in einer wilden, kopflosen<br />
Flucht erschöpfen, sich vielmehr in einen von einem kühlen und überlegenden<br />
Kopf gesteuerten, ruhigen, gemessenen und angemessenen Schritt verwandeln.<br />
Um dem etwaigen voreingenommenen Leser dieser Zeilen hier jedoch das eine bedauerlicherweise<br />
immer beliebter werdende Mißverständnis zu ersparen, erlaube ich<br />
mir, noch auf folgendes hinzuweisen, wobei ich es mir nicht ersparen kann und darf,<br />
belästigenderweise doch noch einmal recht ausführlich zu werden: Ich habe mich in<br />
meinem bisherigen nahezu 74 ½ Jahre währenden Leben innerhalb und außerhalb meines<br />
<strong>Richter</strong>-Berufes bei allen sich bietenden Gelegenheiten ohne diplomatische Rücksichtnahme<br />
auf persönliche Nachteile gegen das Unrecht gewandt, gleichgültig, unter<br />
welcher Fahne es marschierte. So habe ich z. B. nicht feige an mich gedacht, als ich<br />
<strong>am</strong> 17. Juni 1953 auf der von Demonstranten leergefegten Straße Unter den Linden in<br />
Ost-Berlin zus<strong>am</strong>men mit einem fahneschwingenden alten Mann etwa fünf heranrollende<br />
sowjetische Panzer angehalten habe, indem wir beide uns vor diese stellten. So<br />
habe ich ohne Rücksicht auf eigene Verluste – insbesondere berufliche Nachteile –<br />
gehandelt, als ich mich als sog. „<strong>Richter</strong> bei den Wiedergutmachungsämtern von Berlin“<br />
– tatsächlich und rechtlich waren diese „<strong>Richter</strong>“ entgegen den Vorstellungen der<br />
meines Erachtens bewußt getäuschten Öffentlichkeit nicht unabhängige <strong>Richter</strong> im<br />
Sinne des Grundgesetzes – Art. 92 ff. GG -, sondern reine weisungs<strong>geb</strong>undene Ange-