Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ... Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...

h.j.schmidt.redet.tacheles.de
von h.j.schmidt.redet.tacheles.de Mehr von diesem Publisher
01.11.2013 Aufrufe

- 20 - der vaterlandsloser Gesellen, u. a. durch den besagten Visa-Erlaß und die hierdurch u. a. bewirkte weitere Überfremdung und weiter zunehmende Tätigkeit illegal schwarz arbeitender Ausländer durchaus erfolgreich in die Tat umgesetzt. Auch diese Schwarzarbeiter nehmen legal Arbeitenden die Arbeitsplätze weg und sorgen damit für einen weitergehenden Ausfall von Sozialabgaben und insbesondere von Rentenbeiträgen, so daß auch die Rentenanstalten durch diese miese Aktion des Herrn Fischer in den Notstand hineingetrieben worden sind und immer noch weiter hineingetrieben werden. Natürlich müssen sich die Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder, die sich dagegen gleichfalls nicht gewehrt haben, dieses Verhalten des Herrn Fischer als des deutschen Außenministers zurechnen lassen; um so weniger sind sie infolgedessen berechtigt, ihre finanzielle Notlage u. a. auch auf die Beamten und Richter abzuwälzen. Und auch deshalb rufe ich die betroffenen Beamten und Richter dazu auf, den unangemessenen, ihre Fürsorgepflicht verletzenden Angriffen der deutschen Regierungen und gesetzgebenden Körperschaften im Bund und in den Ländern auf die Existenzgrundlage auch der deutschen Beamten und Richter in der hier in Frage stehenden Weise angemessen, aber energisch und konsequent entgegenzutreten. Betroffene, laßt Euch das nicht gefallen; tut etwas und macht Euch nicht mitschuldig an einem erneuten Abgleiten Deutschlands in ein demokratiefeindliches, unsoziales Chaos; und wenn Ihr Angst vor Eurem eigenen Elan habt, beruft Euch auf Art. 20 Abs. 3 und 4 GG und besteht auf der Wahrung dieser Vorschrift auch in diesem Zusammenhang! Denn danach haben alle Deutschen gegen jeden, der es unternimmt, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht zu beseitigen, das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist! Allerdings haben es die die Überfremdung und damit u. a. die wirtschaftliche Schwächung Deutschlands betreibenden Kräfte schon früher verstanden, sich zaghaft dagegen wendende deutsche Bürger mit der Verunglimpfung zum Schweigen zu bringen, sie seien Neo-Nazis, Ausländerfeinde, Rassisten und Anti-Semiten, sie begingen somit „Volksverhetzung“ und machten sich dementsprechend gemäß § 130 StGB schuldig und strafbar. Allerdings ist mit dieser Vorschrift, die bezeichnenderweise zu einer Zeit eingeführt worden ist, als die Einwanderung nach Deutschland allmählich begann, besorgniserregende Ausmaße anzunehmen, Tür und Tor auch für willkürliche Bestrafungen geöffnet worden, die in einem entschiedenen Widerspruch zu den Grundrechten der freien Meinungsäußerung, der Freiheit des Gewissens, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Würde des Menschen – Art. 5, 4, 2, 1 GG – und zu Art. 20 Abs. 3 und 4 GG stehen. Dem haben die rechtsprechenden Institutionen Deutschlands nicht immer in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Es ist zu hoffen, daß die nunmehr das Scheitern einer sinnlosen Multi-Kulti-Agitation erkennende Trendwende auch hier zu einer gesetzestreueren Anwendung des § 130 StGB mit der Folge schließlich auch geringerer finanzieller Belastungen Deutschlands führt. Um diese Belastungen durch die unangemessene Zuwanderung noch um einiges mehr zu belegen, erlaube ich mir, hier lediglich schlaglichtartig weitere Umstände zu er-

- 21 - wähnen, die ich den Meldungen einer seriösen Tageszeitung in den letzten drei Jahren entnommen habe: Die Stadt Köln fordert von der Familie des in Deutschland wegen Mordaufrufs bestraften, die Gründung eines Kalifat-Staates betreibenden und inzwischen in die Türkei abgeschobenen Islamisten Metin Kaplan seit zwei Jahren einen Betrag von ca. 150.000 Euro an erschlichener Sozialhilfe zurück. Seit mehreren Jahren bemüht sich das Land Berlin – bisher mit außerordentlich geringem Erfolg – um die Abschiebung von etwa 100 Großfamilien mit fast 4.000 Mitgliedern, die die Einreise nach Deutschland mit der falschen Angabe, sie seien kurdische Libanesen, erschwindelt haben, während sie tatsächlich aus der Türkei stammen. Bisher haben diese Menschen Sozialhilfe in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten. Unter anderem entfallen davon 1,2 Millionen Euro auf eine aus 80 Köpfen bestehende Großfamilie. Eine neunköpfige Familie eines abgeschobenen Türken hat in den Jahren 1993 bis 2003 mehr als 300.000 Euro Sozialhilfe kassiert. Ein weiterer Türke, der die Aufenthaltserlaubnis mit der Angabe erschlichen hatte, er sei staatenloser Kurde, wurde vor kurzem in die Türkei abgeschoben. Mit dem Flugzeug in der Türkei angekommen, nahm er dort noch auf dem Flugplatz ein Flugzeug zurück nach Deutschland, woraufhin - natürlich auf deutsche Kosten – eine erneute Abschiebung in die Türkei erfolgte. Dieser Mann – Kenan G. – erhielt in den Jahren 1997 bis 2002 mit seiner Frau und seinen Kindern zusammen mehr als 160.000 Euro Sozialhilfe. Im Jahre 2002 betrug die an Ausländer in Deutschland gezahlte Sozialhilfe 1,6 Milliarden Euro. Dabei ist in diesem Betrag der weitere Betrag noch nicht enthalten, der seit dem Jahre 2000 denjenigen 660.000 eingebürgerten Ausländern zugeflossen ist, die statistisch nicht als Ausländer erfaßt werden. Überhaupt ist bei den in den Medien und in der weiteren Öffentlichkeit als „Ausländer“ bezeichneten Personen regelmäßig nur der Personenkreis gemeint, der noch nicht eingebürgert worden ist. Die Zahl der wirklichen Ausländer in Deutschland und der entsprechenden Auswirkungen wird auf diese Weise verschleiernd und die deutsche Öffentlichkeit täuschend verniedlicht. Im Jahr 2004 wurden in Berlin an Sozialhilfe insgesamt 2 Milliarden Euro gezahlt (Die Welt vom 4.7.2005). Die Zahl der hiervon lebenden Ausländer war im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional hoch. Gegen Ende des Jahres 2003 lebten in Berlin mehr als 20.000 gemeldete Ausländer, die als zur Ausreise verpflichtete ehemalige Asylbewerber nicht abgeschoben werden konnten, weil ihre Herkunftsstaaten sie nicht aufnehmen. Im Jahre 2002 wurden in Berlin an abgelehnte Asylbewerber, sonstige Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge mehr als 140 Millionen Euro gezahlt. Nach einer Zeitungsmeldung vom 13. Oktober 2005 geben die EU-Staaten insgesamt für 250.000 Asylbewerber im Jahr rund 10 Milliarden Euro aus. Ende Juni 2005 waren in Berlin 453.977 Ausländer mit dem Hauptwohnsitz gemeldet; das waren 9.352 Personen – 2,1 % - mehr als im Jahr 2004. Damit bestand die Einwohnerschaft Berlins zu 13,6 % aus Ausländern. Hiervon entfielen 33,2 % auf den Bezirk Wedding, 28,2 % auf den Bezirk Mitte, 22 % auf den Bezirk Neukölln und 31,7 % auf Kreuzberg. Nach einer Zeitungsmeldung vom Oktober 2005 soll die Quote der vom Land Berlin aufzunehmen-

- 20 -<br />

der vaterlandsloser Gesellen, u. a. durch den besagten Visa-Erlaß und die hierdurch u.<br />

a. bewirkte weitere Überfremdung und weiter zunehmende Tätigkeit illegal schwarz<br />

arbeitender Ausländer durchaus erfolgreich in die Tat umgesetzt. Auch diese<br />

Schwarzarbeiter nehmen legal Arbeitenden die Arbeitsplätze weg und sorgen d<strong>am</strong>it<br />

für einen weitergehenden Ausfall von Sozialabgaben und insbesondere von Rentenbeiträgen,<br />

so daß auch die Rentenanstalten durch diese miese Aktion des Herrn Fischer in<br />

den Notstand hineingetrieben worden sind und immer noch weiter hineingetrieben<br />

werden. Natürlich müssen sich die Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder, die<br />

sich dagegen gleichfalls nicht gewehrt haben, dieses Verhalten des Herrn Fischer als<br />

des deutschen Außenministers zurechnen lassen; um so weniger sind sie infolgedessen<br />

berechtigt, ihre finanzielle Notlage u. a. auch auf die Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> abzuwälzen.<br />

Und auch deshalb rufe ich die betroffenen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> dazu auf, den unangemessenen,<br />

ihre Fürsorgepflicht verletzenden Angriffen der deutschen Regierungen<br />

und gesetz<strong>geb</strong>enden Körperschaften im Bund und in den Ländern auf die Existenzgrundlage<br />

auch der deutschen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> in der hier in Frage stehenden<br />

Weise angemessen, aber energisch und konsequent entgegenzutreten. Betroffene, laßt<br />

Euch das nicht gefallen; tut etwas und macht Euch nicht mitschuldig an einem erneuten<br />

Abgleiten Deutschlands in ein demokratiefeindliches, unsoziales Chaos; und wenn<br />

Ihr Angst vor Eurem eigenen Elan habt, beruft Euch auf Art. 20 Abs. 3 und 4 GG und<br />

besteht auf der Wahrung dieser Vorschrift auch in diesem Zus<strong>am</strong>menhang! Denn danach<br />

haben alle Deutschen gegen jeden, der es unternimmt, die Bindung der Gesetz<strong>geb</strong>ung<br />

an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt<br />

und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht zu beseitigen, das Recht zum Widerstand,<br />

wenn andere Abhilfe nicht möglich ist! Allerdings haben es die die Überfremdung<br />

und d<strong>am</strong>it u. a. die wirtschaftliche Schwächung Deutschlands betreibenden Kräfte<br />

schon früher verstanden, sich zaghaft dagegen wendende deutsche Bürger mit der<br />

Verunglimpfung zum Schweigen zu bringen, sie seien Neo-Nazis, Ausländerfeinde,<br />

Rassisten und Anti-Semiten, sie begingen somit „Volksverhetzung“ und machten sich<br />

dementsprechend gemäß § 130 StGB schuldig und strafbar. Allerdings ist mit dieser<br />

Vorschrift, die bezeichnenderweise zu einer Zeit eingeführt worden ist, als die Einwanderung<br />

nach Deutschland allmählich begann, besorgniserregende Ausmaße anzunehmen,<br />

Tür und Tor auch für willkürliche Bestrafungen geöffnet worden, die in einem<br />

entschiedenen Widerspruch zu den Grundrechten der freien Meinungsäußerung,<br />

der Freiheit des Gewissens, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Würde<br />

des Menschen – Art. 5, 4, 2, 1 GG – und zu Art. 20 Abs. 3 und 4 GG stehen. Dem haben<br />

die rechtsprechenden Institutionen Deutschlands nicht immer in ausreichendem<br />

Maße Rechnung getragen. Es ist zu hoffen, daß die nunmehr das Scheitern einer sinnlosen<br />

Multi-Kulti-Agitation erkennende Trendwende auch hier zu einer gesetzestreueren<br />

Anwendung des § 130 StGB mit der Folge schließlich auch geringerer finanzieller<br />

Belastungen Deutschlands führt.<br />

Um diese Belastungen durch die unangemessene Zuwanderung noch um einiges mehr<br />

zu belegen, erlaube ich mir, hier lediglich schlaglichtartig weitere Umstände zu er-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!