Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. geb. am 15.8 ...
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einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ bei http://h-j-schmidtredet-tacheles.blogspot.com.<br />
Beginnen Sie dort zu lesen!]<br />
<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong><br />
<strong>Richter</strong> <strong>am</strong> <strong>Landgericht</strong> i.R.<br />
<strong>geb</strong>. <strong>am</strong> <strong>15.8</strong>.1931<br />
Berlin, <strong>am</strong> 28.2.2006<br />
An<br />
das Verwaltungsgericht Berlin<br />
VG 7 A 61.04<br />
Kirchstraße 7<br />
10557 Berlin<br />
In der Verwaltungsstreitsache<br />
<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong> ./. Land Berlin<br />
- VG 7 A 61.04 -<br />
habe ich meine Klagen mit Schriftsatz vom 28.11.2005 mit den folgenden Worten zurückgenommen:<br />
„... nehme ich meine sämtlichen, dieses Verfahren ausmachenden drei folgenden<br />
Klagen zurück:<br />
1. Meine Klage vom 26.02.2004<br />
gegen die Kürzung meiner mir seit dem Eintritt in den Ruhestand <strong>am</strong> 1.9.1993<br />
zustehenden ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge für die Zeit ab Juli 2003 im Zuge<br />
der ersten Ruhegehaltsanpassung im Wege einer Multiplikation mit dem<br />
Faktor 0,99458<br />
und gegen die vorgesehenen künftigen weiteren Kürzungen meiner ruhegehaltsfähigen<br />
Dienstbezüge in weiteren sieben Versorgungsanpassungs-<br />
Schritten im Wege weiterer Multiplikationen<br />
und gegen den diese gerügten Kürzungsaktionen aufrecht erhaltenden zurückweisenden<br />
Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungs<strong>am</strong>ts Berlin<br />
vom 23.2.2004.<br />
2. Meine Klageergänzung vom 26.07.2004
- 2 -<br />
gegen die weitere Kürzung meiner mir seit dem Eintritt in den Ruhestand <strong>am</strong><br />
1.9.1993 zustehenden ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge für die Zeit ab April<br />
2004 im Zuge der zweiten Ruhegehaltsanpassung durch eine Multiplikation<br />
mit dem Faktor 0,98917<br />
und gegen den diese gerügte Kürzungsaktion aufrecht erhaltenden zurückweisenden<br />
Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungs<strong>am</strong>ts vom 28.6.2004.<br />
3. Meine Ergänzungsklage vom 22.08.2004<br />
gegen die weitere Kürzung meiner mir seit dem Eintritt in den Ruhestand <strong>am</strong><br />
1.9.1993 zustehenden ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge für die Zeit ab August<br />
2004 im Zuge der dritten Ruhegehaltsanpassung durch eine Multiplikation mit<br />
dem Faktor 0,98375<br />
und gegen den diese gerügte Kürzungsaktion aufrecht erhaltenden zurückweisenden<br />
Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungs<strong>am</strong>ts Berlin vom<br />
12.8.2004.<br />
Die Rücknahme erfolgt ausschließlich wegen des auch diese entsprechenden Kürzungen<br />
der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als verfassungsgemäß betrachtenden<br />
Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005 zum Aktenzeichen 2 BvR<br />
1387/02. Meine diese Entscheidung entschieden ablehnende kritische Stellungnahme<br />
werde ich alsbald nachreichen.“<br />
Die somit angekündigte Stellungnahme – nach dem Stand vom 28.2.2006 - ist die folgende;<br />
dabei soll der vorangehend wiederge<strong>geb</strong>ene Wortlaut der Klagerücknahme dem möglicherweise<br />
interessierten Leser als Sachverhaltsdarstellung dienen:<br />
Kritische Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02<br />
Zu der meinem Gerechtigkeitssinn und meiner inneren Überzeugung als <strong>Richter</strong> zutiefst widersprechenden<br />
Klagerücknahme sehe ich mich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 27.9.2005 in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren 2 BvR 1387/02 gezwungen,<br />
in dem das Bundesverfassungsgericht die hier in Frage stehenden Kürzungen der ruhegehaltsfähigen<br />
Dienstbezüge sogar der bereits im Ruhestand befindlichen Be<strong>am</strong>ten durch das Versorgungsänderungsgesetz<br />
vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) als verfassungsgemäß angesehen<br />
hat. Angesichts meiner langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse als deutscher <strong>Richter</strong><br />
erlaube ich mir, diese Entscheidung als ein eigenartig indifferentes, seichtes, unpräzises, widerspruchsvolles<br />
und von Berührungsängsten geprägtes Urteil zu qualifizieren, das einen weiteren<br />
Schritt auf dem Wege Deutschlands in ein verfassungswidriges, undemokratisches und<br />
unsoziales – siehe Art. 20 Abs. 1 GG – Staatswesen des chaotischen Unrechts bedeutet. Ich<br />
bin jederzeit bereit, diese meine bittere Erkenntnis – und zwar nach Möglichkeit in Anwesen-
- 3 -<br />
heit eines aufzeichnenden publizistischen Mediums – vor jedermann näher darzulegen und<br />
mit jedermann nachhaltig zu erörtern. Die Hoffnung allerdings, daß sich mir hier irgendein<br />
maß<strong>geb</strong>end Verantwortlicher zur Verfügung stellen wird, habe ich nach dem von mir Erlebten<br />
nicht. Vielmehr bin ich mit entsprechenden mündlichen und schriftlichen Warnungen fast<br />
immer auf taube Ohren und verbarrikardierte, ängstliche Gemüter gestoßen. In dieser meiner<br />
Stellungnahme habe ich nicht die Absicht, mein Urteil über die fragliche Entscheidung des<br />
Bundesverfassungsgerichts – wie es einem guten Juristen grundsätzlich wohlanstehen würde<br />
– in aller Ausführlichkeit näher zu begründen. Meine durchaus berechtigte, mich jedoch vor<br />
einem Abgleiten in die Selbstzerfleischung und in ein Michael-Kohlhaas-Agitieren bewahrende<br />
Haltung setzt mir hier vernünftige Grenzen, wobei mir der Volksmund mit einem klugen<br />
und weisen Wort, das ich hier aus naheliegenden Gründen für mich behalte, bestätigend<br />
zur Seite steht. Auf einige oberflächlich skizzierte Grundzüge der gegen das fragliche Urteil<br />
des Bundesverfassungsgerichts sprechenden Erwägungen vermag ich hier jedoch trotz allem<br />
nicht zu verzichten:<br />
I. Auf Seite 57 der in Frage stehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt<br />
es folgendermaßen:<br />
„Besoldung und Versorgung sind die einheitliche, schon bei Begründung des<br />
Be<strong>am</strong>tenverhältnisses garantierte Gegenleistung des Dienstherrn (Zitate); sie<br />
sind Teilelemente des einheitlichen Tatbestandes der Alimentation. Der<br />
Dienstherr ist gehalten, den Unterhalt des Be<strong>am</strong>ten lebenslang – und d<strong>am</strong>it<br />
auch nach Eintritt in den Ruhestand – zu garantieren (Zitat). Dieser Verpflichtung<br />
kommt er gegenwärtig durch Bereitstellung einer Vollversorgung<br />
nach. Der Be<strong>am</strong>te hat seine Altersversorgung und die seiner Hinterbliebenen<br />
nicht selbst zu veranlassen (vgl. BVerfGE 39, 196 ). Stattdessen sind<br />
die Bruttobezüge der aktiven Be<strong>am</strong>ten von vornherein – unter Berücksichtigung<br />
der künftigen Pensionsansprüche – niedriger festgesetzt (vgl. BRDrucks<br />
562/51, S. 60; BVerfGE 54, 11 ; 105, 73 ) ... Die Versorgung<br />
ist vielmehr die Fortsetzung der Besoldung (vgl. BVerfGE 21, 329 ).“<br />
Auch das Bundesverfassungsgericht geht dabei also, wie es bisher üblich war und üblich<br />
ist, davon aus, daß die Pensionsansprüche von vornherein Teil der Bruttobezüge der aktiven<br />
Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> sind. Dementsprechend wurde und wird bisher bei vorwurfsvollen<br />
Hinweisen, daß Be<strong>am</strong>te und <strong>Richter</strong> im Vergleich mit den Gehältern in der freien<br />
Wirtschaft und sogar bei dem Vergleich mit den Gehältern im sonstigen öffentlichen<br />
Dienst schlechter gestellt seien, vom öffentlich-rechtlichen Dienstherrn und den ihm zur<br />
Seite tretenden Personen und Institutionen regelmäßig beruhigend argumentiert, daß auf<br />
jedes ausgezahlte Monatsgehalt ein nicht ausgezahlter Ruhegehaltsteil anfalle, der in der<br />
späteren Pension enthalten sei. Die logische Konsequenz dieser hier offensichtlich auch<br />
von dem Bundesverfassungsgericht vertretenen richtigen Ansicht muß dazu führen, daß<br />
der von den monatlichen Bezügen abgezogene und nicht ausgezahlte Pensionsanteil als<br />
ein bereits verdienter Anspruch anzusehen ist, der dem betreffenden Be<strong>am</strong>ten bzw. Rich-
- 4 -<br />
ter als Teil-Anwartschaft gesichert und bei seinem Eintritt in den Ruhestand in Form des<br />
Ruhegehalts ausgezahlt werden muß. Was der Be<strong>am</strong>te bzw. der <strong>Richter</strong> jedoch bereits<br />
verdient hat, kann ihm nicht mehr entzogen werden. Das muß jedenfalls in denjenigen<br />
Fällen gelten, in denen der Bedienstete – wie in den drei Fällen der hier fraglichen Entscheidung<br />
des Bundesverfassungsgerichts und in meinem Fall – bereits in den Ruhestand<br />
eingetreten ist und das ihm im Zeitpunkt dieses Eintritts zustehende und durch einen besonderen<br />
Versorgungsfestsetzungsbescheid festgesetzte und besiegelte Ruhegehalt durch<br />
seine früheren Dienstleistungen in vollem Umfang erarbeitet und verdient hat und die<br />
monatlichen Teil-Anwartschaften d<strong>am</strong>it zum Vollrecht erwachsen sind. Jedenfalls in derartigen<br />
Fällen bedeutet die nachträgliche Herabsetzung des Ruhegehaltssatzes – und darum<br />
handelt es sich hier letzten Endes bei jedem Anpassungsschritt gemäß dem neuen<br />
§ 69 e Be<strong>am</strong>tVG – in Änderung des entsprechenden Versorgungsfestsetzungsbescheides<br />
einen unzulässigen Eingriff in den Kernbestand des erworbenen Anspruchs auf standesgemäßen<br />
Unterhalt in Gestalt einer standesmäßigen Versorgung im Rahmen des für Be<strong>am</strong>te<br />
und <strong>Richter</strong> geltenden und durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Alimentationsprinzips.<br />
Wenn das Bundesverfassungsgericht auch die Enteignungsschutzvorschrift des Art.<br />
14 GG im Geltungsbereich der her<strong>geb</strong>rachten Grundsätze des Berufsbe<strong>am</strong>tentums in seiner<br />
ständigen Rechtsprechung nicht als direkt anwendbar betrachtet, so gesteht es doch in<br />
Fällen des Eingriffs in den Kernbestand des Anspruchs auf standesgemäßen Unterhalt eine<br />
indirekte Anwendung des Art. 14 GG dadurch zu, daß es Art. 33 Abs. 5 GG den Gedanken<br />
der Eigentumssicherung durch Art. 14 GG als mitumfassend zubilligt und dabei<br />
den Kernbestand des durch die Dienstleistung erworbenen Rechts als geschütztes Recht<br />
ansieht, siehe S. 45 der hier fraglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts m.<br />
w. N.. Bereits hiernach und zudem natürlich auch unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes<br />
gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des von Art. 2 Abs. 1 garantierten Vertrauensschutzes<br />
als Bestandteil der Rechtssicherheit hätte das Bundesverfassungsgericht die<br />
Herabsetzung des Ruhegehaltssatzes durch Art. 1 Nr. 48 des Versorgungsänderungsgesetzes<br />
2001 mit der Einführung des § 69 e in das Be<strong>am</strong>tenversorgungsgesetz jedenfalls<br />
hinsichtlich der bereits in den Ruhestand Eingetretenen als verfassungswidrig ansehen<br />
müssen. Eigenartigerweise und bedauerlicherweise hat das Bundesverfassungsgericht<br />
zwischen den letzteren Fällen und den Fällen der noch nicht in den Ruhestand Eingetretenen<br />
in keiner Weise unterschieden.<br />
Allerdings könnte daran gedacht werden, den hier gesehenen Eingriff in den Kernbestand<br />
des Anspruchs auf standesgemäßen Unterhalt und d<strong>am</strong>it auf standesgemäße Versorgung<br />
im Rahmen des Alimentationsprinzips unter Umständen im Wege des Güterabwägung<br />
durch ganz besondere Umstände dennoch als gerechtfertigt anzusehen. Eine ähnliche<br />
Abwägung würde dann erst recht vorzunehmen sein, wenn die Herabsetzung des Ruhegehaltssatzes<br />
– wie es das Bundesverfassungsgericht sieht – keinen Eingriff in den Kernbestand<br />
des Anspruchs auf standesgemäße Versorgung bedeuten würde. Als Gesichtspunkte,<br />
die für eine Herabsetzung der Ruhegehaltssätze in Frage kommen könnten, hat<br />
das Bundesverfassungsgericht die von der Bundesregierung ins Feld geführten steigenden
- 5 -<br />
Ausgaben der Be<strong>am</strong>tenversorgung und die von der Bundesregierung bezweckte wirkungsgleiche<br />
und systemgerechte Übertragung der Reformmaßnahmen der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung durch die Rentenreform 2001 auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung behandelt.<br />
Zu den steigenden Ausgaben der Be<strong>am</strong>tenversorgung, mit denen der Gesetz<strong>geb</strong>er die Absenkung<br />
des Versorgungsniveaus begründet hat, hat das Bundesverfassungsgericht in der<br />
hier in Frage stehenden Entscheidung auf den Seiten 47 – 49 folgendes ausgeführt: Sie<br />
stellten keinen sachlichen Grund für die Verminderung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge<br />
und des Versorgungssatzes dar. Im Be<strong>am</strong>tenrecht könnten finanzielle Erwägungen<br />
und das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen nicht als ausreichende<br />
Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung angesehen werden. Die<br />
vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung sei keine dem Umfang nach beliebig variable<br />
Größe, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen<br />
Hand, nach politischen Dringlichkeitsbewertungen oder nach dem Umfang der Bemühungen<br />
um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lasse. A-<br />
limentation des Be<strong>am</strong>ten und seiner F<strong>am</strong>ilie sei etwas anderes und Eindeutigeres als<br />
staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes sozialer Sicherung und eines sozialen<br />
Standards für alle und finde ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaatsprinzip, sondern in<br />
Art. 33 Abs. 5 GG. Zu den finanziellen Erwägungen müßten deshalb in aller Regel weitere<br />
Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung lägen und die<br />
Kürzung von Versorgungsbezügen als sachlich gerechtfertigt erscheinen ließen. So sei<br />
die Inanspruchnahme auch der Be<strong>am</strong>ten für die durch das Anwachsen des Versorgungszeitraumes<br />
bedingten Mehrkosten im Hinblick auf den Anstieg der durchschnittlichen<br />
Lebenserwartung sowie die hohe Zahl von Frühpensionierungen grundsätzlich nicht<br />
sachfremd. Da diese Gesichtspunkte jedoch die Be<strong>am</strong>tenschaft insges<strong>am</strong>t beträfen, wiesen<br />
sie keinen spezifischen Bezug zum System der Altersversorgung auf und rechtfertigten<br />
deshalb nicht die Inanspruchnahme allein der Versorgungsempfänger (Ende des Zitats).<br />
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht auf S. 62 seiner Entscheidung in<br />
erheblichem Widerspruch dazu ausgeführt, daß das sachlich gerechtfertigte Ziel des Gesetz<strong>geb</strong>ers,<br />
die Rentenreform 2001 auf die Pensionen zu übertragen, von der Notwendigkeit<br />
gestützt werde, das System der Be<strong>am</strong>tenversorgung langfristig zu sichern, daß die<br />
Sanierung der Staatsfinanzen eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetz<strong>geb</strong>ers<br />
zugunsten des Staatsganzen sei; wenn die Sanierung der Staatsfinanzen allein auch die<br />
Absenkung des Versorgungsniveaus nicht rechtfertigen könne, so handle es sich hierbei<br />
dennoch um einen Belang, der bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen<br />
sei. Insoweit bestätige der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung<br />
die Notwendigkeit von Einsparungen auch bei den Versorgungsempfängern und die Bedeutung<br />
der Verminderung des Versorgungsniveaus für eine nachhaltige Aufrechterhaltung<br />
der Altersversorgung der Be<strong>am</strong>ten (Ende des Zitats). Angesichts dieses Widerspruchs<br />
zu seinem vorangegangenen Grundsatz, daß die Inanspruchnahme auch der Be<strong>am</strong>ten<br />
für die durch das Anwachsen des Versorgungszeitraums bedingten Mehrkosten im<br />
Hinblick auf den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung sowie die hohe Zahl<br />
von Frühpensionierungen zwar grundsätzlich nicht sachfremd sei, diese Gesichtspunkte
- 6 -<br />
jedoch eine Inanspruchnahme allein der Versorgungsempfänger und nicht auch der aktiven<br />
Be<strong>am</strong>ten nicht rechtfertige, ist beim besten Willen nicht zu erkennen, welches Gewicht<br />
das Bundesverfassungsgericht den steigenden Ausgaben der Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />
bei der Frage nach einer Zulässigkeit der Herabsetzung des Ruhegehaltssatzes beimißt.<br />
Selbst wenn die steigenden Ausgaben der Be<strong>am</strong>tenversorgung hier für einen Eingriff von<br />
Gewicht sein könnten, darf ein beachtlicher Gesichtspunkt nicht übersehen werden: Der<br />
Staat hat es versäumt, angemessene finanzielle Rücklagen für die Be<strong>am</strong>tenversorgung zu<br />
bilden. Für entsprechende Rücklagen hätte er um so mehr Anlaß gehabt, als er für seine<br />
Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> Abgaben zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung<br />
und zur Krankenversicherung nicht zu erbringen hat. Seine Fürsorgepflicht unter angemessener<br />
Würdigung des Alimentationsprinzips hätte es ihm bei einer ordentlichen Wirtschaftsführung<br />
durchaus <strong>geb</strong>oten, wirtschaftliche Versorgungseinbußen seiner Be<strong>am</strong>ten<br />
und <strong>Richter</strong> durch in Rechnung zu stellende finanzielle staatliche Engpässe im Wege der<br />
Vorsorge durch angemessene Rücklagen zu vermeiden. Die zu den her<strong>geb</strong>rachten<br />
Grundsätzen des Berufsbe<strong>am</strong>tentums zählende Alimentation, die der Bedienstete in den<br />
weitaus meisten Fällen in jahrelanger Tätigkeit erarbeitet und dabei berechtigterweise<br />
vertrauensvoll unter Verzicht auf eine sonstige private Altersvorsorge erstrebt hat, ist ihrer<br />
Natur nach kein Institut, das der Staat willkürlich seiner jeweiligen finanziellen Situation<br />
entsprechend anzupassen befugt ist; zumal dann nicht, wenn er – wie hier – vom<br />
Deutschen Volk fleißig, aber sauer erarbeitete Gelder seit Jahrzehnten treuwidrig verschwendet<br />
und zum Fenster hinauswirft, worauf weiter unten noch näher eingegangen<br />
wird. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Be<strong>am</strong>ten bzw. <strong>Richter</strong><br />
und seine F<strong>am</strong>ilie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem<br />
Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe<br />
der Bedeutung des Berufsbe<strong>am</strong>tentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung<br />
der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen<br />
Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Be<strong>am</strong>te muß<br />
über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit<br />
und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse<br />
hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht. Hierbei hat der Besoldungsgesetz<strong>geb</strong>er<br />
auch die Attraktivität des Be<strong>am</strong>tenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte<br />
Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte<br />
Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen. Die Besoldung stellt<br />
kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen dar, sondern ist eine Gegenleistung des<br />
Dienstherrn dafür, daß sich der Be<strong>am</strong>te bzw. <strong>Richter</strong> ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit<br />
zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht<br />
nach Kräften erfüllt. Sie bildet die Voraussetzung dafür, daß sich der Be<strong>am</strong>te ganz dem<br />
öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und zur Erfüllung der dem Berufsbe<strong>am</strong>tentum<br />
vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe beitragen kann, eine stabile und gesetzestreue<br />
Verwaltung zu sichern und d<strong>am</strong>it einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das<br />
Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden. Die Sicherung eines angemessenen<br />
Lebensunterhalts, zu der auch die Versorgung des Be<strong>am</strong>ten bzw. <strong>Richter</strong>s nach sei-
- 7 -<br />
nem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt, ist deshalb ein besonders wesentlicher<br />
Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetz<strong>geb</strong>er verpflichtet ist (siehe das Bundesverfassungsgericht<br />
auf den Seiten 42 und 43 seiner hier in Frage stehenden Entscheidung m.<br />
w. N.). Dieser Natur des Alimentationsprinzips hat der Gesetz<strong>geb</strong>er mit der Herabsetzung<br />
des Ruhegehaltssatzes, der Verabsäumung einer Bildung von Rücklagen und der jahrzehntelangen<br />
Verschwendung staatlicher Gelder – wie weiter unten näher ausgeführt<br />
wird – nicht angemessen Rechnung getragen.<br />
Das Bundesverfassungsgericht ist ferner der Ansicht, daß die Herabsetzung des Versorgungsniveaus<br />
im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt<br />
sei. Woraus es diesen Schluß zieht, bleibt letzten Endes – jedenfalls für mich<br />
– schleierhaft. Allerdings hat der Gesetz<strong>geb</strong>er mit der Einschränkung der Versorgung beabsichtigt,<br />
die Rentenreform 2001 im Wege der Einfügung des neuen § 69 e in das Be<strong>am</strong>tenversorgungsgesetz<br />
durch Art. 1 Nr. 48 des Versorgungsänderungsgesetzes vom<br />
20.12.2001 wirkungsgleich auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung zu übertragen. Da die Rentenversicherung<br />
und die Be<strong>am</strong>tenversorgung jedoch zwei völlig verschiedene Systeme mit voneinander<br />
völlig verschiedenen Gegenständen und Zwecken darstellen, kann der auch hier<br />
widerspruchsvoll begründeten Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gefolgt werden.<br />
Das Bundesverfassungsgericht geht auf S. 49 seiner Entscheidung davon aus, daß<br />
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und die diesen zugrunde liegenden<br />
Entwicklungen Anlaß bieten könnten, sie in der Be<strong>am</strong>tenversorgung systemkonform<br />
nachzuführen, daß die Berücksichtigungsfähigkeit von Einschnitten in die Alterseinkünfte<br />
der Rentner auf der herausragenden Bedeutung der Einkommen der privatrechtlich beschäftigten<br />
Arbeitnehmer für die verfassungsrechtlich <strong>geb</strong>otene Alimentierung beruhten<br />
und daß sich der Gesetz<strong>geb</strong>er mit der Übertragung der Rentenreform 2001 folglich an<br />
Umständen orientiert habe, die für die Bemessung der Amtsangemessenheit der Alimentation<br />
von Bedeutung seien. Es meint dann auf S. 50, daß dem (Netto-) Einkommensniveau<br />
der privatrechtlich beschäftigten Arbeitnehmer, vor allem der Angestellten des öffentlichen<br />
Dienstes, eine besondere Bedeutung für die Bestimmung der Wertigkeit des<br />
Amtes und d<strong>am</strong>it der Angemessenheit der Besoldung zukomme. In seinen folgenden<br />
Ausführungen legt es dann jedoch selbst dar, daß sich der Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
einerseits und der Be<strong>am</strong>tenversorgung andererseits in wesentlichen Punkten<br />
voneinander unterscheiden; und zwar in einem derartigen Maße, daß der unvoreingenommene<br />
Betrachter daraus nur zu Recht den Schluß ziehen kann, daß die zur Herabsetzung<br />
der Rente führenden Gesichtspunkte angesichts der strukturellen Unterschiede der<br />
Versorgungssysteme eben nicht systemgerecht auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung übertragen<br />
werden können. Auch hier wieder eigenartigerweise zieht das Bundesverfassungsgericht<br />
diesen nur konsequenten und logischen Schluß hier aus unerfindlichen Gründen gerade<br />
nicht. Wie sehr sich die Rente und die Be<strong>am</strong>tenversorgung voneinander unterscheiden,<br />
legt das Bundesverfassungsgericht mit weiteren Nachweisen eingangs wieder selbst dar,<br />
indem es auf den Seiten 50 – 51 folgendes ausführt: Die Angemessenheit der Alimentation<br />
bestimme sich maß<strong>geb</strong>lich nach innerdienstlichen, unmittelbar auf das Amt bezogenen
- 8 -<br />
Kriterien, wie dem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der<br />
Bedeutung des Berufsbe<strong>am</strong>tentums für die Allgemeinheit. Durch das Gebot, bei der Besoldung<br />
dem Dienstrang des Be<strong>am</strong>ten Rechnung zu tragen, solle – dem Leistungsgrundsatz<br />
des Art. 33 Abs. 2 GG folgend – einerseits sichergestellt werden, daß die Bezüge<br />
entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft seien. In dieser Hinsicht<br />
bestimme sich die Amtsangemessenheit im Verhältnis zur Besoldung und Versorgung<br />
anderer Be<strong>am</strong>tengruppen. Andererseits komme darin zum Ausdruck, daß jedem<br />
Amt eine Wertigkeit immanent sei, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln müsse.<br />
Diese Wertigkeit werde durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme<br />
des Amtsinhabers bestimmt. Bezugsrahmen für die betragsmäßige Konkretisierung dieses<br />
abstrakten Wertes der vom Be<strong>am</strong>ten erbrachten Leistung seien die Einkommen der Arbeitnehmer<br />
mit vergleichbarer Ausbildung und Tätigkeit, vor allem des öffentlichen<br />
Dienstes. Die Bereitschaft des Be<strong>am</strong>ten, sich mit ganzem Einsatz seinem Dienst zu widmen,<br />
und seine Immunität gegenüber politischer und finanzieller Einflußnahme durch<br />
Dritte hingen nicht zuletzt davon ab, daß die von ihm geleisteten Dienste adäquat gewürdigt<br />
werden. Maßstab hierfür wie auch für das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft<br />
seien nicht zuletzt die Einkünfte, die er mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen<br />
erziele, im Vergleich zu den Einkommen ähnlich aus<strong>geb</strong>ildeter Arbeitnehmer mit vergleichbarer<br />
beruflicher Verantwortung. Hinzu komme, daß der Gesetz<strong>geb</strong>er das Be<strong>am</strong>tenverhältnis<br />
für qualifizierte Kräfte anziehend ausgestalten müsse. Dies setze auch voraus,<br />
daß der öffentliche Dienst mit Konditionen werbe, die insges<strong>am</strong>t einem Vergleich<br />
mit denen der privaten Wirtschaft standhalten könnten. Denn die Alimentation diene<br />
nicht allein dem Lebensunterhalt des Be<strong>am</strong>ten, sie habe vielmehr zugleich eine qualitätssichernde<br />
Funktion (Ende des Zitats). In Verbindung mit den bereits oben wörtlich zitierten<br />
Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen des Alimentationsprinzips<br />
leuchtet der wesentliche Unterschied zwischen der Rente und der Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />
insbesondere dann ein, wenn bedacht wird, daß der öffentlich-rechtliche Dienstherr und<br />
der Be<strong>am</strong>te bzw. <strong>Richter</strong> einander in einem besonderen Gewalt- und Vertrauensverhältnis<br />
zugeordnet sind, in dem dem Dienstherrn eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber dem<br />
Bediensteten und dem Bediensteten eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem<br />
Dienstherrn obliegt, wobei die letztere den Bediensteten zu einer gewissen Einschränkung<br />
seiner freien Lebensführung gegenüber dem Dienstherrn – z. B. Streikverbot –<br />
zwingt, die dem Dienstherrn dafür jedoch andererseits zum Ausgleich und gewissermaßen<br />
als Entgelt eine besondere Fürsorge für seinen Bediensteten auferlegt. Der Sinn und<br />
Zweck dieses besonderen Verhältnisses zwischen dem Dienstherrn und dem Bediensteten<br />
und dem darauf beruhenden Alimentationsprinzip ist die Notwendigkeit, dem Staat verantwortlich<br />
handelnde und in jeder Situation zu ihm haltende handlungsfähige Organe zu<br />
sichern, auf die sich der Staat in guten und schlechten Zeiten verlassen und stützen und<br />
so angemessen funktionieren und existieren kann. Ein Staat, der seine Bediensteten dadurch<br />
vor den Kopf stößt, daß er ihnen den für ihre jahrelangen, zumeist ein Arbeitsleben<br />
langen Arbeitsleistungen zugesagten und beim Eintritt in den Ruhestand durch den entsprechenden<br />
Versorgungsfestsetzungsbescheid abschließend besiegelten Ruhegehaltssatz
- 9 -<br />
plötzlich kürzt, begibt sich durchaus in die Gefahr, auch von seinen aktiven Bediensteten<br />
nicht mehr ernst genommen und als unberechenbar eingeschätzt zu werden und so das<br />
Vertrauen, den guten Willen und die Einsatzbereitschaft derjenigen zu verlieren, deren er<br />
für seine Existenz dringend bedarf. So hat der immer mehr zunehmende staatliche Druck<br />
auf das Institut des deutschen Berufsbe<strong>am</strong>tentums und die Rechte seiner Angehörigen inzwischen<br />
ein derartiges Ausmaß erreicht, daß der Vorsitzende des Deutschen Be<strong>am</strong>tenbundes,<br />
Herr Peter Heesen, sich bei der Tagung des Be<strong>am</strong>tenbundes Mitte Januar 2006<br />
zu der Frage veranlaßt sah, wie lange das Streikverbot für Be<strong>am</strong>te noch trage, wenn der<br />
Staat nicht mehr seinen Verfassungspflichten nachkomme. Zu den hiernach völlig verschiedenen<br />
Charakterzügen der gesetzlichen Rentenversicherung einerseits und der<br />
Be<strong>am</strong>tenversorgung andererseits treten auch noch weitere gewichtige strukturelle Unterschiede<br />
hinzu, die das Bundesverfassungsgericht in seiner hier maß<strong>geb</strong>enden Entscheidung<br />
sehr wohl gesehen hat, die es letzten Endes jedoch nicht konsequent im Sinne der<br />
Unmöglichkeit einer systemgerechten Übertragung der Rentenkürzung auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />
berücksichtigt hat. So weist das Bundesverfassungsgericht auf S. 52 selbst<br />
darauf hin, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
und der be<strong>am</strong>tenrechtlichen Altersversorgung darin besteht, daß die Sozialrente als<br />
Grundversorgung durch Zusatzleistungen ergänzt wird, während die Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />
hingegen als Vollversorgung sowohl die Grund- als auch die Zusatzversorgung, wie sie<br />
sonst durch die betriebliche Altersvorsorge erfolgt, umfaßt. Diese Doppelfunktion – so<br />
führt das Bundesverfassungsgericht weiterhin aus – sei einerseits durch die Pflicht des<br />
Dienstherrn begründet, dem Be<strong>am</strong>ten einen seinem Amt angemessenen Ruhestand zu ermöglichen;<br />
sie sei andererseits ein Korrektiv dafür, daß dem Be<strong>am</strong>ten weder individuell<br />
noch durch kollektive Maßnahmen eine ergänzende betriebliche Versorgungszusage ermöglicht<br />
werde. Zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Be<strong>am</strong>tenversorgung<br />
bestünden mithin strukturelle Unterschiede, die bei einem Vergleich der Systeme zu<br />
berücksichtigen seien. Das Versorgungsniveau von Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
bilde nur dann einen tauglichen Vergleichsmaßstab, wenn dabei neben der<br />
Rente auch Einkünfte aus einer betrieblichen Zusatzversorgung berücksichtigt würden<br />
(Ende des Zitats). Im Anschluß daran kommt das Bundesverfassungsgericht zu folgenden<br />
Schlüssen: Soweit die Rentenreform 2001 dazu führe, daß eine angemessene Altersversorgung<br />
nur mit Hilfe zusätzlicher, privater Altersvorsorge gesichert werden könne (vgl.<br />
BTDrucks. 14/4595, S. 38), scheide eine Übertragbarkeit auf das Versorgungsrecht aus.<br />
Unabhängig von der Frage, ob und ggf. in welchen Grenzen ein entsprechender Übergang<br />
zu einem System, in dem Teile der Altersversorgung durch private Zusatzversicherung<br />
abgesichert seien, auch für den Bereich der Be<strong>am</strong>tenversorgung überhaupt ohne Verfassungsänderung<br />
möglich wäre, könne für die Bemessung der Bezüge be<strong>am</strong>teter Versorgungsempfänger<br />
jedenfalls gegenwärtig der Vergleich mit Rentenbezügen insoweit nicht<br />
maß<strong>geb</strong>end sein, als diese nur eine Teilversorgung im Rahmen eines mehrsäuligen Versorgungssystems<br />
darstellten (Ende des Zitats). Hieraus in Verbindung mit den übrigen<br />
wesentlichen Unterschieden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der<br />
Be<strong>am</strong>tenversorgung kann meines Erachtens konsequenterweise nur der Schluß gezogen
- 10 -<br />
werden, daß eine systemgerechte, wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform 2001<br />
auf die Be<strong>am</strong>tenversorgung eben nicht möglich ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht<br />
hier ohne eine ausreichende einleuchtende Begründung plötzlich dennoch zu dem Schluß<br />
zu kommen scheint, daß die Verringerung des Be<strong>am</strong>tenversorgungsniveaus im Hinblick<br />
auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt sei, so kann dem<br />
mangels einer einleuchtenden Logik einfach nicht gefolgt werden. Das Bundesverfassungsgericht<br />
stellt auf S. 53 dann sogar selbst noch fest, daß § 69 e Be<strong>am</strong>tVG keine wirkungsgleiche<br />
Übertragung der Rentenreform 2001 darstelle, und führt ergänzend aus: Bei<br />
Erlaß des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sei der Gesetz<strong>geb</strong>er davon ausgegangen,<br />
die Anpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung werde um 5 v. H. verringert werden.<br />
Die Absenkung des Versorgungsniveaus belaufe sich auf 4,33 v. H., zu der die bereits<br />
nach § 14 a BBesG erbrachte Versorgungsrücklage in Höhe von 0,6 v. H. hinzuzurechnen<br />
sei. Unberücksichtigt sei dabei <strong>geb</strong>lieben, daß die gesetzliche Rente in vielen<br />
Fällen nur einen Teil der Altersversorgung ausmache und daß die vorgenommenen Kürzungen<br />
zudem – jedenfalls teilweise – durch eine staatlich geförderte private Altersvorsorge<br />
kompensiert würden. Dementsprechend hätten die in der mündlichen Verhandlung<br />
gehörten sachkundigen Dritten übereinstimmend ausgeführt, daß die Absenkung der<br />
Be<strong>am</strong>tenversorgung über die der Rente hinausgehe (Ende des Zitats). Wenn es sich für<br />
den aufmerks<strong>am</strong>en, unvoreingenommenen Betrachter spätestens in diesem Stadium der<br />
Begründung anbietet, die Rentenreform 2001 nicht als Vorbild für die Versorgungsreform<br />
2001 gelten zu lassen, kommt das Bundesverfassungsgericht dann unter eigenartigen,<br />
unpräzisen Purzelbäumen offensichtlich zu dem zur Beruhigung des kritischen und<br />
staunenden Betrachters gedachten gegenteiligen Schluß, daß der Gesetz<strong>geb</strong>er dennoch<br />
die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Entscheidungsspielraums noch nicht überschritten<br />
habe. Ich erspare es mir hier, auf die entsprechende weitere unpräzise, unverständliche<br />
und von Berührungsängsten geprägte, konfuse Begründung des Bundesverfassungsgerichts<br />
einzugehen, die den juristisch <strong>geb</strong>ildeten Leser auf den Seiten 54 bis 56 nur<br />
noch verwundert und besorgt den Kopf schütteln lassen kann. Auf jeden Fall sollte das<br />
von dem Bundesverfassungsgericht warnend benutzte Wörtchen „noch“ – „noch nicht<br />
überschritten“ – ein nicht zu übersehender begründeter Anlaß sein, die von dem Bundesinnenministerium<br />
und den Ministerien verschiedener Länder – z. B. dem Berliner Innensenator<br />
Dr. Körting – entfalteten Anstrengungen um eine weitere Herabsetzung des Ruhegehaltshöchstsatzes<br />
von 75 % über die gegenwärtig ins Auge gefaßten 71,75 % auf<br />
66,78 % sowie die entsprechenden Herabsetzungen der übrigen Ruhegehaltssätze nach<br />
der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage aufzu<strong>geb</strong>en.<br />
Bei allem darf nicht vergessen werden, daß die die acht Ruhegehalts-Kürzungsschritte im<br />
Wege der Faktor-Multiplikationen auslösenden Anpassungen der Dienstbezüge nach § 70<br />
Be<strong>am</strong>tVG nicht nur – wie das bisher der Fall war und deshalb optisch noch nicht so sehr<br />
schwerwiegende Eingriffe zur Folge hatte – eine Erhöhung, sondern auch eine – alsbald<br />
zu erwartende – Verminderung der Dienstbezüge beinhalten können, so daß die Multiplikation<br />
der Dienstbezüge mit dem unter 1 liegenden Minderungsfaktor dann noch
- 11 -<br />
schwerwiegender sein würde. Das hat zwar auch das Bundesverfassungsgericht auf Seite<br />
46 unten seiner Entscheidung erkannt; jedoch hat es daraus – wiederum eigenartigerweise<br />
– keinerlei Schlüsse gezogen.<br />
Anders als das Bundesverfassungsgericht hat das Verwaltungsgericht Frankfurt <strong>am</strong> Main<br />
in zwei Entscheidungen vom 19.4.2004 – 9 E 4577/03 (V) und 9 E 6486/03 (V) – die hier<br />
in Frage stehende Kürzung der Ruhegehaltbezüge bereits im Ruhestand befindlicher Be<strong>am</strong>ter<br />
als gegen das Grundgesetz verstoßend betrachtet und beide Verfahren deshalb ausgesetzt<br />
und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Bezeichnenderweise<br />
hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner hier in Frage stehenden Entscheidung<br />
nicht einmal für nötig gehalten, diese Entscheidungen auch nur kurz zu erwähnen.<br />
II. Mögen die Betreiber und Befürworter der Herabsetzung der Ruhegehaltssätze jedenfalls<br />
der bereits im Ruhestand befindlichen Bediensteten noch so selts<strong>am</strong>e Begründungs-<br />
Eiertänze aufführen und mögen sie ihrem Tun auch noch so sehr verbergende Mäntelchen<br />
an<strong>geb</strong>licher Rechtfertigung umhängen, so liegt doch der eigentliche Grund für ihr mieses<br />
Vorgehen ganz einfach und prosaisch in dem bereits eingetretenen oder zumindest nahe<br />
bevorstehenden finanziellen Staatsbankrott der Bundesrepublik Deutschland, den die<br />
deutschen Regierungen und die ihnen nicht Einhalt <strong>geb</strong>ietenden gesetz<strong>geb</strong>enden Körperschaften<br />
im Wege einer jahrzehntelangen Treulosigkeit und Veruntreuung staatlicher<br />
Gelder gegenüber dem deutschen Volk schuldhaft herbeigeführt haben – siehe den<br />
Rechtsgedanken des § 266 StGB. Sich auf diesen von ihm selbst verursachten und verschuldeten<br />
Notstand zu berufen und deshalb den jedenfalls bereits im Ruhestand befindlichen<br />
Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong>n den Ruhegehaltssatz zu kürzen, ist dem deutschen Staat<br />
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als ein „venire contra factum proprium“ verwehrt;<br />
wobei auch nicht unbeachtet bleiben darf, daß die früher unter Zugrundelegung eines nahezu<br />
vollen 13. Monatsgehalts berechnete Weihnachtszuwendung für Versorgungsempfänger<br />
seit Dezember 2003 auf 320 Euro gekürzt worden ist. Daß der Staatsbankrott zumindest<br />
nahe ist, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Wer es den Spatzen nicht glaubt,<br />
der mag sich anhand der Medien schmerzlich informieren. Die Schulden Deutschlands in<br />
Höhe von 1,4 Billionen Euro und die schlimmen Kürzungen auf allen Gebieten, die angesichts<br />
ihrer horrenden Auswirkungen weitgehend bekannt sein dürften und auf die ich<br />
hier nicht auch noch näher eingehen will, sprechen hier Bände. Ich selbst bin auch auf<br />
diesem Gebiet seit vielen Jahren mit offenen Augen und Ohren durch die Welt gegangen<br />
und habe dabei mit zunehmendem Unverständnis und Entsetzen eine staatliche Geldverschwendung<br />
und Verschuldung festgestellt, die ich in ihrer Primitivität, ihrer Dummheit<br />
und ihrer nahezu kriminellen Unverantwortlichkeit gegenüber dem deutschen Volk früher<br />
als ein verantwortungsbewußter, denkender und abwägender deutscher Staatsbürger nicht<br />
für möglich gehalten hätte. In der mir eigenen „politisch unkorrekten“ Art – was für ein<br />
Ausdruck! Wes Geistes Kind mögen diejenigen sein, die ihn sich ausgedacht haben! – erlaube<br />
ich mir, in folgendem – im Interesse der Vermeidung einer Überbeanspruchung des<br />
geneigten oder ungeneigten Lesers lediglich bruchstückhaft, andeutend und unvollständig
- 12 -<br />
– die bedauerliche Entwicklung des entsprechenden Niederganges Deutschlands kurz zu<br />
umreißen:<br />
Willig, hoffnungsfroh, arbeits<strong>am</strong>, fleißig, intelligent und erfolgreich, wenn auch naiv, war<br />
das deutsche Volk, als es nach der Überwindung der dunklen Zeit des Nationalsozialismus<br />
und nach den furchtbaren Zerstörungen des 2. Weltkriegs im Jahre 1945 mit Elan<br />
daranging, Deutschland in Frieden und in Erwartung endlich demokratischer Verhältnisse<br />
aus einem rauchenden Trümmerhaufen wieder aufzubauen. Dumm, gelackmeiert und feige<br />
war das deutsche Volk nach dem anfänglichen weitgehenden Erfolg seiner erstaunlichen<br />
und bewundernswerten Leistungen jedoch dann, als nicht wenige derjenigen, die<br />
sich emporgearbeitet und beherrschende, erfolgreiche Unternehmen gegründet hatten,<br />
sich mit staatlicher Hilfe darauf verlegten, billige und willige ausländische Arbeitskräfte<br />
ins Land zu holen und dadurch nach Anfangserfolgen schließlich unter anderem in zunehmendem<br />
Umfang die deutschen Sozialsysteme zu belasten, ohne die Dauer des Aufenthaltes<br />
von einer vorhandenen und ausgefüllten Arbeitsstelle und zusätzlich einer geistigen<br />
und sittlichen Integration in deutsche Verhältnisse abhängig zu machen. Dumm,<br />
furchts<strong>am</strong> und feige war das deutsche Volk dann in seiner durch die schlimmen Vorkommnisse<br />
in der Zeit des Nationalsozialismus geförderten Zurückhaltung, als der Staat<br />
in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit entsprechenden vaterlandslosen deutschen gesellschaftlichen<br />
Gruppen dazu überging, die Überfremdung und weitere Verarmung Deutschlands durch<br />
die Zulassung des Asylmißbrauchs durch Wirtschaftsflüchtlinge, durch die Aufenthaltserlaubnis<br />
für Bürgerkriegsflüchtlinge, für sogenannte Kontingentflüchtlinge und für sogenannte<br />
Spätaussiedler aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion und schließlich<br />
durch die Nichtverhinderung der Einreise vieler illegaler Ausländer, u. a. im Wege des<br />
von der Schröder-Regierung ermöglichten Visummißbrauchs, zu betreiben. Dämlich,<br />
furchts<strong>am</strong> und feige waren die Deutschen dann, als sie sich dem vom deutschen Staat<br />
diktierten Zus<strong>am</strong>menschluß zur Europäischen Union, der Einführung des Euro als Währung<br />
unter Abschaffung der Deutschen Mark, der Erweiterung der Europäischen Union<br />
um zehn weitere Staaten als Mitglieder und den Bemühungen um die Einführung einer<br />
europäischen Verfassung widerstandslos fügten, ohne auf eine jeweilige entsprechende<br />
Volksabstimmung auch in Deutschland zu dringen. Dumm, furchts<strong>am</strong> und feige war und<br />
ist das deutsche Volk insoweit, als es die von den jeweiligen deutschen Regierungen aus<br />
den vom deutschen Volk sauer erarbeiteten finanziellen Mitteln in aller Welt verteilten<br />
Geldgeschenke und die sonstigen, die deutsche Wirtschaft ruinierenden Zuwendungen<br />
widerspruchslos hingenommen hat und weiter hinnimmt und sich auch hier nicht energisch<br />
und machtvoll, wie es ihm als dem Souverän durchaus zustehen und wohl anstehen<br />
würde – Art. 20 Abs. 2, 4 GG – energisch dagegen wehrte und wehrt. Dumm, furchts<strong>am</strong><br />
und feige war und ist das deutsche Volk schließlich auch insoweit, als es die sogenannte<br />
Globalisierung mit der auch daraus notwendigerweise folgenden Volksverarmung duldete<br />
und duldet und sich nicht machtvoll dafür einsetzt, daß sich die deutschen Regierungen<br />
im Interesse der deutschen Volkswirtschaft um eine wesentliche Eindämmung dieses für<br />
die Völker der ganzen Welt verderblichen, ausufernden und sich heuschreckenartig aus-
- 13 -<br />
breitenden und sich schließlich selbst ad absurdum und in die Vernichtung führenden Super-Kapitalismus<br />
bemühen. Im einzelnen:<br />
1. Waren die etwa seit Mitte der 50er Jahre nach Deutschland geholten und vor allen<br />
Dingen aus der Türkei st<strong>am</strong>menden Arbeitskräfte für die deutsche Volkswirtschaft anfangs<br />
durchaus nutzbringend und auch für die deutsche Mentalität einigermaßen verkraftbar,<br />
so führte die entsprechende, immer weiter anwachsende Zuwanderung unter<br />
Nachholung einer großen Zahl von F<strong>am</strong>ilienangehörigen und frisch geheirateten Ehepartnern<br />
in Verbindung mit dem zunehmenden Niedergang der deutschen Wirtschaft<br />
dazu, daß ein großer Teil von ihnen im Verhältnis zu deutschen Staatsangehörigen<br />
weitaus überproportional arbeitslos wurde und ist und d<strong>am</strong>it dem deutschen Sozialsystem<br />
im Übermaß zur Last fällt. Das gilt insbesondere auch für die hier befindlichen<br />
Kinder und Kindeskinder der ersten Arbeitseinwanderer-Generation. So ist z. B. von<br />
den im Jahr 2002 in Berlin gemeldeten mehr als 440.000 Ausländern jeder Dritte arbeitslos.<br />
Ende 2002 bezogen in Berlin mehr als 73.000 Ausländer Sozialhilfe; ihr Anteil<br />
an allen Berliner Sozialhilfeempfängern betrug d<strong>am</strong>it 28,4 %. Während ich für das<br />
Jahr 2002 den Betrag der in Berlin insges<strong>am</strong>t gezahlten Sozialhilfe nicht ermitteln<br />
konnte, sei darauf hingewiesen, daß im Jahr 2004 für Sozialhilfe immerhin 2 Milliarden<br />
Euro ausge<strong>geb</strong>en wurden. Die hohe Zahl der ausländischen Arbeitslosen beruht<br />
nicht zuletzt auch darauf, daß Deutschland insbesondere von den Arbeitsmigranten<br />
häufig geistig einfachst strukturierte, wenig dyn<strong>am</strong>ische, in geistiger und kultureller<br />
Hinsicht wenig anpassungsfähige und weitgehend arme Arbeitssuchende aufgenommen<br />
hat. So sind die Arbeitskräfte-Werbekolonnen der großen deutschen Unternehmen<br />
schon früher in die ärmsten und rückständigsten Gebiete Anatoliens gezogen mit<br />
dem Er<strong>geb</strong>nis, daß viele der miteingewanderten und nachgezogenen weiblichen F<strong>am</strong>ilienangehörigen<br />
Analphabeten waren und noch heute sind. Die deutschen Regierungen<br />
hat das sträflicherweise nicht angefochten. Auch das hat dazu beigetragen, daß diese<br />
Menschen und ihre rasant nachwachsenden Abkömmlinge in einem überproportionalen<br />
Umfang arbeitslos bzw. ohne Ausbildungsstelle sind. Den deutschen Staat hat das<br />
nicht gekümmert. Erst neuerdings lassen einige noch des Denkens fähige, geistig nicht<br />
pisageschlagene Wortführer ein verspätetes und zu spätes Staunen über ihre eigene<br />
Dummheit erkennen, ohne jedoch imstande oder willens zu sein, energisch die notwendigen<br />
Konsequenzen zu ziehen- mit dem Er<strong>geb</strong>nis, daß sie die Geister, die sie riefen,<br />
nicht wieder loswerden. Auch der von den deutschen Regierungen geduldete und<br />
sogar geförderte Mißbrauch des von verantwortungslosen Politikern immer weiter<br />
ausgedehnten Asylrechts stinkt mit dem Er<strong>geb</strong>nis zum Himmel, daß z. B. im Jahr 2005<br />
nur 0,9 % der Asylanten – also von einhundert nicht einmal einer – und in den Jahren<br />
davor höchstens 3 %, also drei von je einhundert – nach einem vielfach außerordentlich<br />
langen und mitunter 10 Jahre währenden Asylverfahren anerkannt wurden mit der<br />
schließlichen Folge, daß auch den übrigen dann weitgehend aus sog. „humanitären<br />
Gründen“ eine Aufenthalts-Duldung erteilt wurde und wird und auch diese Menschen<br />
dann weitgehend den deutschen Sozialsystemen zur Last fallen. In einer nicht unbe-
- 14 -<br />
trächtlichen Zahl von Fällen scheitert das sich schließlich etwa doch noch er<strong>geb</strong>ende<br />
Abschiebungs<strong>geb</strong>ot dann vielfach daran, daß die Herkunftsstaaten ihre Staatsbürger<br />
nicht zurücknehmen, weil deutsche Regierungen es versäumt haben, dieser Verweigerung<br />
konsequent mit einer deutschen Verweigerung der Deutschland in weitere Schulden<br />
stürzenden Entwicklungshilfe entgegenzutreten. Auch von einer konsequenten<br />
Verringerung der Zahl der in Deutschland befindlichen Bürgerkriegsflüchtlinge kann<br />
ein rechtlich denkender Staatsbürger nur träumen. Bürgerkriege und kriegsähnliche<br />
Zustände sind in inzwischen in vielen Ländern beendet. Dennoch schickt sich der<br />
deutsche Staat kaum an, für die Rückkehr der entsprechenden in Deutschland befindlichen<br />
Flüchtlinge in ihre Heimat – z. B. Libanon, Balkan, Afghanistan, Irak – zu sorgen.<br />
Ganz im Gegenteil hierzu haben sich Nordhein-Westfalens FDP-Innenminister<br />
Ingo Wolf und Hessens CDU-Innenminister Volker Bouffier vor einigen Wochen angemaßt,<br />
den in Deutschland seit mehr als zehn Jahren lebenden geduldeten etwa<br />
200.000 Flüchtlingen ohne sicheren Aufenthaltsstatus unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zuzubilligen. Diesem Irrsinn haben<br />
die deutschen Innenminister auf ihrer letzten Konferenz im ersten Drittel des Dezember<br />
2005 jedoch bisher nicht zugestimmt. Daß hier letzten Endes doch noch eine entsprechende<br />
Einigung erfolgen wird, muß nach allem erfahrungsgemäß befürchtet werden.<br />
Und in Berlin hat die dortige Härtefallkommission im Jahr 2005 von 1398 für die<br />
Abschiebung vorgesehenen Ausländern für 800 Personen eine Aufenthaltserlaubnis<br />
erwirkt.<br />
In einer großen Zahl belasten all diese Menschen die deutsche Wirtschaft und die<br />
deutschen Sozialsysteme und darüber hinaus angesichts ihrer überwiegend ge<strong>geb</strong>enen<br />
und immer mehr auch willentlich zunehmenden, vielfach von wachsenden religiösen<br />
Vorstellungen und isl<strong>am</strong>istischen Feindvorstellungen geprägten Integrationsunfähigkeit<br />
die grundgesetzlich gesicherte – siehe die Prä<strong>am</strong>bel zum Grundgesetz – deutsche<br />
Identität des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland, aus dem verantwortungslose<br />
deutsche Regierungen inzwischen ein nahezu funktionsunfähiges Multi-Kulti-Gebilde<br />
gemacht haben. Dabei haben sich die deutschen Regierungen auch immer mehr darum<br />
bemüht, Ausländer im Wege der Einbürgerung zu Deutschen zu machen. Bei nicht<br />
wenigen dieser neuen „Deutschen“ hat sich inzwischen herausgestellt, wie wenig sie<br />
sich als Deutsche fühlen, wie wenig sie sich um eine Integrierung bemühen und wie<br />
wenig sie sich an deutsche sittliche, moralische und strafrechtliche Normen halten. Ob<br />
sie nun die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben oder nicht: Inzwischen ist jeder<br />
8. der in Deutschland lebenden Menschen im Ausland <strong>geb</strong>oren. D<strong>am</strong>it liegt die Bundesrepublik<br />
in absoluten Zahlen nach den USA an der Spitze der OECD-Staaten (O-<br />
ECD = Organisation für wirtschaftliche Zus<strong>am</strong>menarbeit). Welche Belastung ein großer,<br />
hier nicht integrierter Teil dieser Menschen für Deutschlands Identität, Ansehen<br />
und Gedeihen darstellt, wird spätestens demjenigen klar, der die Medien mit Aufmerks<strong>am</strong>keit<br />
verfolgt und insbesondere sorgfältig Zeitung liest. Danach nimmt die Ausländerkriminalität<br />
in Deutschland immer mehr zu. Insbesondere bei den ausländischen<br />
Jugendlichen in Berlin ist die Kriminalität sehr groß. Etwa 80 % der an Straßenraub in
- 15 -<br />
Berlin beteiligten Personen sind Ausländer. Über 40 % der Berliner Ausländer sind<br />
bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Die Zahl der insbesondere von türkischen<br />
F<strong>am</strong>ilien betriebenen sogenannten „Ehrenmorde“ nimmt zu. Auch die insbesondere<br />
in türkischen F<strong>am</strong>ilien üblichen Zwangsverheiratungen machen immer mehr von<br />
sich reden. Die Einführung eines gesetzlichen Verbots ist hier dringend nötig. Wie<br />
sehr sich der Isl<strong>am</strong> in der westlichen Welt und insbesondere in Europa und auch<br />
Deutschland immer mehr zu einer orthodoxen Haltung entwickelt, die der westlichen<br />
Welt nicht gerade freundlich gegenübersteht, zeigen unter anderem auch die isl<strong>am</strong>istisch<br />
gesteuerten Attentate in Europa und in den USA, die überwiegend von im<br />
Westen lebenden Ausländern ausgeführt worden sind. Führende Teilnehmer des 3.000<br />
Menschenleben fordernden Isl<strong>am</strong>isten-Attentats auf das New Yorker World Trade<br />
Center – die Gruppe um Moh<strong>am</strong>med Atas – ließen es sich bei ihren mörderischen Planungen<br />
in ihrem bequemen Nest in H<strong>am</strong>burg wohlsein, vom deutschen Staat zu Lasten<br />
des deutschen Steuerzahlers in einer unverantwortlich ahnungslosen Weise gefördert<br />
und gepäppelt. Hätte es ein Deutscher je gewagt, diese Leute aufmerks<strong>am</strong> näher unter<br />
die Lupe zu nehmen, so hätte er jedenfalls d<strong>am</strong>als von staatlichen und nichtstaatlichen<br />
Multi-Kulti-Fanatikern den gesinnungsschnüffelnden und selbst volksverhetzenden<br />
Vorwurf gewärtigen müssen, daß er ein Ausländerfeind, Rassist und Neo-<br />
Nazi sei, der wegen Volksverhetzung vor Gericht gestellt werden müsse. Was<br />
Deutschland von einem Teil der in so dämlich-großzügiger Weise ins Land hereingelassenen<br />
Migranten noch zu erwarten hat, wird die Zukunft zeigen. Ich gestatte mir<br />
hier die begründete Voraussage, daß Deutschland sein Multi-Kulti-Gebaren in nicht<br />
allzu ferner Zeit noch bitter bereuen wird. Daß die entsprechenden Auswirkungen<br />
dann – um hier insbesondere auf die finanzielle Notsituation Deutschlands zurückzukommen<br />
– auch ungeheure weitere Kosten verursachen werden, erscheint jedenfalls<br />
mir klar und folgerichtig. Der ungetrübte Blick auf die jüngst in Frankreich haßerfüllt<br />
randalierenden, zertrümmernden und brandschatzenden Horden zugewanderter<br />
Schwarz-Afrikaner und Maghrebiner läßt Schlimmes befürchten. Wer hier in grüner<br />
Multi-Kulti-Seeligkeit meint, so etwas könne in Deutschland nicht passieren, wird es<br />
sich gefallen lassen müssen, ggf. unnachsichtig und mit harter Hand zur Verantwortung<br />
gezogen zu werden. Auch die wütenden Schlägereien mit schweren Zerstörungen<br />
zwischen einheimischen Weißen und zugewanderten Jugendlichen arabischer Herkunft<br />
im „fremdenfreundlichen“ Sydney im Dezember 2005 stimmen jedenfalls mich<br />
nicht gerade hoffnungsvoll. Inzwischen ist auch die vom Berliner Senat in seiner Ratund<br />
Hilflosigkeit und in seiner Unfähigkeit in den Ausländerghettos begonnene offene<br />
Jugendarbeit weitgehend gescheitert. So konnte der aserbaidschanische Leiter der<br />
Kreuzberger Clubs der Sportjugend im Bethanienhaus <strong>am</strong> Mariannenplatz, Herr Ahmad<br />
Omid-Yazdani, vor einigen Wochen nur noch resignierend feststellen: „Man kann<br />
die nicht mehr ändern“ (Die Welt vom 21.1.2006).<br />
Da es sich bei dieser Gelegenheit anbietet: Wo bleibt die durch das Grundgesetz in<br />
Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen, wenn sich der originäre deutsche<br />
Staatsbürger in seiner eigenen Stadt, in seinem eigenen Kiez als seiner Heimat in sei-
- 16 -<br />
ner Kultur, seinem Glauben, seiner Mentalität, seiner ges<strong>am</strong>ten Identität nicht mehr<br />
wohl und wie ein Fremder fühlt, weil er von fremden Menschen aus 185 Nationen<br />
um<strong>geb</strong>en ist, die Parallelgesellschaften bilden, in zunehmendem Maße ihre eigene kulturelle,<br />
mentale und religiöse Identität leben und sich gegen die deutsche Gesellschaft<br />
zunehmend ablehnend bis zu einem nach allem zu erwartenden gewalttätigen Zus<strong>am</strong>menstoß<br />
abgrenzen. Davor, daß entsprechende Zus<strong>am</strong>menstöße zu erwarten sind, kann<br />
ich auch hier wieder nur warnen. Entsprechende Vorgänge u. a. in den Niederlanden,<br />
in England und zur Zeit in Frankreich sollten den Verantwortlichen als letzte Warnung<br />
dienen. Als ein im Jahre 1931 von deutschen Eltern in Berlin <strong>geb</strong>orener deutscher<br />
Staatsbürger, der ich immer hier gelebt und deshalb die Entwicklung Deutschlands<br />
und Berlins miterlebt habe, kann ich nur erbittert das verfassungsfeindliche Verhalten<br />
deutscher Regierungsstellen anprangern, die es zugelassen und gefördert haben, daß<br />
sich z. B. in den Berliner Bezirken und Regionen Kreuzberg, Neukölln, Wedding,<br />
Schöneberg-Nord und Moabit regelrechte Ausländer-Ghettos mit einer hohen Arbeitslosen-,<br />
Arbeitsunfähigen-, Arbeitsunwilligen- und Kriminellen-Rate <strong>geb</strong>ildet haben, in<br />
die sich die Polizei bei Einsätzen fast nur noch in Mannschaftsstärke hineintraut und<br />
in denen originär deutsche Bürger d<strong>am</strong>it rechnen müssen, von Ausländern angepflaumt,<br />
angefeindet, angerempelt und im Falle einer Gegenwehr auch abgestochen zu<br />
werden. Als Berliner habe ich in dieser Hinsicht durchaus beunruhigende Erfahrungen<br />
gemacht, und zwar sogar <strong>am</strong> eigenen Leibe. So bin ich z. B. in der Karl-Marx-Straße<br />
in Neukölln, als ich mir, mit dem Rücken zur Straße gewandt, im Schaufenster eines<br />
Elektronik-Geschäfts Tonbandgeräte ansah, aus einer Gruppe mehrerer junger Ausländer<br />
heraus von hinten angespuckt worden, obwohl ich mit diesen Leuten zuvor weder<br />
ein Wort noch überhaupt einen Blick gewechselt hatte, sie vielmehr nicht einmal<br />
gesehen hatte. Gewiß haben diese Vorgänge nicht unmittelbar mit dem hier in Frage<br />
stehenden Niedergang der deutschen Wirtschaft zu tun. Mittelbar tragen jedoch auch<br />
sie dazu bei, daß das gesunde Klima für wirtschaftliche Investitionen und für eine<br />
wirtschaftlich dyn<strong>am</strong>ische Haltung der wirtschaftenden und arbeitenden Menschen<br />
immer schlechter, ungesünder und verzweifelter wird. Wie sich die Überfremdung in<br />
Verbindung mit der von verantwortungslosen deutschen Regierungsstellen auch im<br />
übrigen seit langem betriebenen Volksverdummung angesichts der hohen Ausländerzahl<br />
in vielen deutschen Schulklassen – in Berlin zum Teil 80, 90, ja sogar 100 % - auf<br />
die deutsche Jugend und die daraus inzwischen hervorgegangenen Erwachsenen ausgewirkt<br />
hat, zeigen die traurigen Er<strong>geb</strong>nisse der PISA-Tests, die unter den deutschen<br />
Verantwortlichen zwar zu einer hysterischen Betriebs<strong>am</strong>keit, jedoch angesichts einer<br />
fehlenden Bekämpfung der weiter zunehmenden Überfremdung keine wesentlichen<br />
Besserungen erfahren haben. Gerade auch unter den Ausländern ist auch die Schulabbrecher-Quote<br />
hoch. Fehlende Deutschkenntnisse, Analphabetismus und geistig einfache<br />
Strukturierung lassen hier trotz jetzt verspätet einsetzender staatlicher, den Haushalt<br />
zusätzlich belastender finanzieller Hilfen- z. B. Deutschkurse, Kindertagesstätten,<br />
Ganztagsschulen – in naher Zukunft keine wesentlichen Erfolge erwarten. Wie sollen<br />
Unwillige, im Unwillen Erzogene und Analphabeten Deutsch lernen? Zu befürchten
- 17 -<br />
ist, daß die dafür staatlicherseits zur Verfügung gestellten Gelder erfolglos zum Fenster<br />
hinausgeworfen werden und im Winde verwehen. Zu diesen Geldern gehören in<br />
Deutschland mindestens 264 Millionen Euro für das Jahr 2004 und mindestens 250<br />
Millionen Euro für das Jahr 2005 aus dem Bundeshaushalt, zusätzlich weitere Gelder<br />
der Kommunen und außerdem seit dem Jahr 2000 für sieben Jahre 948 Millionen Euro<br />
aus dem Europäischen Sozialfonds.<br />
Das von diesen Beträgen zehrende und auch im übrigen die deutschen Staatshaushalte<br />
und Sozialsysteme unproportional belastende Heer der Arbeitsmigranten, echten und<br />
unechten Asylanten, Bürgerkriegsflüchtlinge und illegalen Einwanderer, das sich auch<br />
noch durch seine gegenüber den Deutschen weitaus größere Fruchtbarkeit lawinenartig<br />
vermehrt, wird durch weitere finanziell belastende Einwanderungsgruppen ergänzt,<br />
die die deutschen Regierungen selts<strong>am</strong>erweise für unbedingt erforderlich und nützlich<br />
halten.<br />
So sind seit der Wiedervereinigung Deutschlands aus für mich nicht recht nachvollziehbaren<br />
Gründen aus den ehemaligen Gebieten der Sowjetunion jährlich mehr als<br />
25.000 Juden - insges<strong>am</strong>t bisher mehr als 200.000 Juden – als sogenannte Kontingentflüchtlinge<br />
eingewandert, wobei eine etwaige Verfolgung nicht geprüft wird und<br />
grundsätzlich auch nicht ge<strong>geb</strong>en ist. Dabei übt die Mehrzahl dieser Menschen ihren<br />
jüdischen Glauben überhaupt nicht aus, so daß sich die Jüdischen Gemeinden<br />
Deutschlands in vielen Fällen ver<strong>geb</strong>ens um ihre Mitgliedschaft bemühen. Soweit sie<br />
sich den Jüdischen Gemeinden in Deutschland dennoch anschließen, kommt es auch<br />
dort vielfach zur Bildung von Parallelgesellschaften, die zu einer Integrierung in die<br />
Jüdischen Gemeinschaften weder willens noch fähig sind, siehe z. B. die Verhältnisse<br />
in der Berliner Jüdischen Gemeinde. Seit einiger Zeit sind die jährlichen deutschen<br />
Zuwendungen an den Zentralrat der Juden in Deutschland zur Förderung der Integration<br />
im Wege der Verdreifachung auf 3 Millionen Euro aufgestockt worden. Inzwischen<br />
hat sich auch herausgestellt, daß nicht wenige der jüdischen Einwanderer ihre<br />
Einwanderung mit unlauteren Mitteln betrieben haben und betreiben und daß dieser<br />
Weg zunehmend mit kriminellen Absichten genutzt wird. Mehr als 60 % der zugewanderten<br />
Juden erhalten in Deutschland Sozialhilfe. Aus für mich gleichfalls nicht<br />
nachvollziehbaren selts<strong>am</strong>en Gründen hält es der deutsche Staat für erforderlich, auch<br />
Nachkommen derjenigen Deutschen die Einwanderung zu gestatten, deren deutsche<br />
Vorfahren vor 300 Jahren nach Rußland ausgewandert waren. Den entsprechenden<br />
abst<strong>am</strong>mungsmäßig Deutschen wurde und wird dann auch noch gestattet, ihre ges<strong>am</strong>te<br />
F<strong>am</strong>ilie mitzunehmen, wobei ein großer Teil dieser F<strong>am</strong>ilienangehörigen nicht deutscher<br />
Abst<strong>am</strong>mung ist. Inzwischen ist diese Zuwanderergruppe der sog. „Spätaussiedler“<br />
auf mehr als 2,5 Millionen Personen angewachsen. Im Jahr 2003 nutzten 73.000<br />
Menschen diese Möglichkeit der Zuwanderung, wobei die Zahl in den letzten Jahren<br />
auch infolge gewisser deutscher – allerdings dürftiger – Drosselungsmaßnahmen langs<strong>am</strong><br />
zurückgeht. Für die Integrierung dieser Menschen hat Deutschland bisher mehr<br />
als 625 Millionen Euro ausge<strong>geb</strong>en, davon im Jahr 2003 unter anderem 6 Millionen
- 18 -<br />
Euro für eine Integration durch Sport. Um den Einwanderungswillen dieser Personengruppe<br />
abzubauen, zahlt Deutschland darüber hinaus an die noch in den Gebieten der<br />
ehemaligen Sowjetunion lebenden entsprechenden F<strong>am</strong>ilien und sogar auch noch für<br />
die in deren Umkreis lebenden übrigen „nichtdeutschen“ F<strong>am</strong>ilien, um dort ein etwaiges<br />
Gefühl der Benachteiligung zu vermeiden, weitere erhebliche Geldbeträge. Auch<br />
hier wieder kennt das deutsche Irrsinns-System der Geldverschwendung und des unsinnigen<br />
Bemühens, Deutschland zum Zahlmeister für die ges<strong>am</strong>te Welt zu machen,<br />
keine vernünftigen Grenzen. Wie sehr gerade auch diese Menschen die Sozialsysteme<br />
Deutschlands belasten und Deutschland auch in krimineller Hinsicht in besonderem<br />
Maße zur Last fallen, dürfte weitgehend bekannt sein. Um hier nicht noch mehr auszuufern,<br />
gestatte ich mir auch hier, auf nähere Ausführungen zu verzichten. Beide zahlenmäßig<br />
sehr starke Gruppen, sowohl die Gruppe der jüdischen „Kontingentflüchtlinge“<br />
als auch diejenige der „Spätaussiedler“, nehmen außerdem aber auch noch das<br />
deutsche Rentenversicherungssystem in Anspruch, wobei die Zahl derjenigen Einwanderer,<br />
die so z. B. alsbald nach der Einwanderung eine Altersrente, ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsrente<br />
aus der deutschen Rentenversicherung erhalten, nicht gerade<br />
gering ist – Versorgungen, ohne jemals einen einzigen Pfennig oder Cent in die Rentenversicherung<br />
eingezahlt zu haben. Auch diese Leistungen, die staatlicherseits zu<br />
den sogenannten „versicherungsfremden Leistungen“ gezählt werden, belasten unser<br />
bekannterweise kurz vor dem Bankrott stehendes Rentenversicherungssystem in einem<br />
beachtlichen Maße. Warum die deutschen Rentenversicherten sich diese unverdiente<br />
Eingliederung dieser Zuwanderergruppen in ihre jahre- und jahrzehntelang<br />
durch eigene Rentenbeiträge gespeiste und auf<strong>geb</strong>aute Versicherung gefallen lassen,<br />
ist für mich unerfindlich. Ein beängstigender Sturm der Empörung hätte die gelackmeierten<br />
deutschen Rentenbeitragszahler und Rentner hier längst in einer Art und<br />
Weise auf die Barrikaden gehen lassen müssen, daß den deutschen Regierungen dieser<br />
offensichtliche Mißbrauch der Rentenversicherung schnellstens vergangen wäre. Die<br />
Beschneidung der Renten durch die Rentenreform 2001 und dabei unter anderem auch<br />
die Tatsache, daß die Renten bereits mehrere Jahre lang der inflationären Geldwertentwicklung<br />
nicht erhöhend angepaßt worden sind und daß sie voraussichtlich auch in<br />
den nächsten folgenden Jahren nicht angepaßt werden und daß staatlicherseits sogar<br />
eine auch betragsmäßige Kürzung erwogen wird, dürfte inzwischen auch dem letzten<br />
politisch Unbedarften bekannt geworden sein. Natürlich leidet die Rentenversicherung<br />
auch darunter, daß es in Deutschland immer weniger regulär Arbeitende und d<strong>am</strong>it<br />
immer weniger Rentenversicherungsbeiträge gibt. Auch daran aber sind die deutschen<br />
Regierungen mit ihrer für den Abbau regulärer Arbeitsplätze sorgenden Politik der<br />
Einwanderung und der Kontingentarbeit mit ihrer daraus folgenden Schwarzarbeit und<br />
Billigarbeit und im übrigen auch mit ihrer Politik der Globalisierung – siehe dazu weiter<br />
unten – in erheblichem Maße selbst schuld. Dem deutschen Bürger als dem Souverän<br />
Deutschlands kann ich infolgedessen auch hier wieder nur den Rat <strong>geb</strong>en, den<br />
deutschen Regierungen derartig nachhaltig auf die Zehen zu treten, daß sie schmerzgepeinigt<br />
aufheulen und vielleicht doch noch zur Vernunft kommen.
- 19 -<br />
Und dann gibt es da noch die sogenannte Schleuser-Affäre, zu deren Klärung der frühere<br />
Deutsche Bundestag einen Schleuser-Ausschuss eingesetzt hatte, der inzwischen<br />
jedoch irgendwo im Sande versunken zu sein scheint. Mit der hinterhältigen Devise<br />
„im Zweifel für den Reiseverkehr“ hatte ein gewisser Joseph (Joschka) Fischer, früherer<br />
Schul- und Lehre-Abbrecher, Taxifahrer, polizeibekannter 68er Steine-auf-Polizisten-Schmeißer<br />
und Israel-Gegner, der dann aus unerfindlichen Gründen zum deutschen<br />
Außenminister gemacht worden war, dafür gesorgt, daß sein Staatssekretär Ludger<br />
Vollmer <strong>am</strong> 3.3.2000 einen Visa-Erlaß einführte, durch den die deutschen Botschaften<br />
in Moskau, Kiew, Tirana und Pristina dafür sorgten, daß in der folgenden<br />
Zeit massenhaft ohne nähere genauere Prüfung für die Einreise nach Deutschland Visa<br />
erteilt wurden, von denen ein großer Teil erschlichen war, und die dann vielfach zur<br />
Vermehrung der illegalen Arbeit, des Wirtschafts-Asylantentums und des ausländischen<br />
Kriminellen- und Prostituierten-Unwesens in ganz Europa und insbesondere<br />
auch in Deutschland führten. So ist Zeitungsberichten zu entnehmen, daß auf diese<br />
Weise von der Botschaft in Kiew seit dem Jahre 2000 mehr als 900.000 Visa und von<br />
den Deutschen Botschaften in den GUS-Staaten mehr als 5 Millionen Visa erteilt wurden,<br />
daß ein großer Teil der in den Jahren 2000 und 2001 eingereisten Ukrainer ihre<br />
Visa erschlichen hatten und daß d<strong>am</strong>it bis zu 350.000 Ukrainer illegal eingereist waren<br />
– siehe dazu die entsprechenden Hinweise des Leiters des Bundesgrenzschutz<strong>am</strong>tes<br />
in Frankfurt, des Herrn Wache, in seinem entsprechenden Vortrag im April 2002.<br />
Hätten genügend verantwortungsbewußte und tatkräftige Menschen Hitlers Werk<br />
„Mein K<strong>am</strong>pf“ rechtzeitig gelesen und richtig verstanden, so hätte der Aufstieg dieses<br />
Menschen zum „Führer“ Deutschlands u. U. verhindert und Deutschland und die Welt<br />
d<strong>am</strong>it vor dem furchtbaren zwölfjährigen nazistischen Niedergang bewahrt werden<br />
können. Hätten entsprechend verantwortungsbewußte und tatkräftige Menschen das<br />
von dem besagten Herrn Joseph Fischer verfaßte Büchlein „Risiko Deutschland“<br />
rechtzeitig gelesen und verstanden, so hätten sie den Aufstieg dieses Menschen zum<br />
deutschen Außenminister möglicherweise gleichfalls verhindern können – wenn sie es<br />
denn gewollt hätten. So heißt es in diesem Deutschland und dem Deutschen Volk wenig<br />
geneigten Traktat, daß das „Risiko Deutschland“ nur durch eine Westbindung und<br />
eine europäische Integration einzuhegen sei, daß eine deutsche demokratische Linke,<br />
die diese beiden historischen Grundbedingungen der bundesrepublikanischen Politik<br />
nicht mit Klauen und Zähnen verteidige, von Sinnen sein müsse, weil sie nicht nur das<br />
Land, sondern auch sich selbst erneut in eine schlimme Gefahrenlage bringen würde,<br />
und daß Deutschland von außen eingehegt und innen durch Zustrom heterogenisiert,<br />
quasi „verdünnt“ werden müsse. Insbesondere der letztere Passus zeigt, wie sehr Fischer<br />
darauf bedacht war, Deutschland „von außen einzuhegen“ – also gewissermaßen,<br />
z. B. auch durch die EU, in Fesseln zu legen und innen durch den Zustrom von<br />
Ausländern zu überfremden, um deutsche Mentalität und deutsche Identität zu „verdünnen“,<br />
also weitgehend zu beeinflussen und dadurch letzten Endes zu vernichten.<br />
Diese Deutschland feindlich gesonnene Mission hat Herr Fischer dann als deutscher<br />
Außenminister unter tatkräftiger Mithilfe schon lange davor in diesem Sinne wühlen-
- 20 -<br />
der vaterlandsloser Gesellen, u. a. durch den besagten Visa-Erlaß und die hierdurch u.<br />
a. bewirkte weitere Überfremdung und weiter zunehmende Tätigkeit illegal schwarz<br />
arbeitender Ausländer durchaus erfolgreich in die Tat umgesetzt. Auch diese<br />
Schwarzarbeiter nehmen legal Arbeitenden die Arbeitsplätze weg und sorgen d<strong>am</strong>it<br />
für einen weitergehenden Ausfall von Sozialabgaben und insbesondere von Rentenbeiträgen,<br />
so daß auch die Rentenanstalten durch diese miese Aktion des Herrn Fischer in<br />
den Notstand hineingetrieben worden sind und immer noch weiter hineingetrieben<br />
werden. Natürlich müssen sich die Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder, die<br />
sich dagegen gleichfalls nicht gewehrt haben, dieses Verhalten des Herrn Fischer als<br />
des deutschen Außenministers zurechnen lassen; um so weniger sind sie infolgedessen<br />
berechtigt, ihre finanzielle Notlage u. a. auch auf die Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> abzuwälzen.<br />
Und auch deshalb rufe ich die betroffenen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> dazu auf, den unangemessenen,<br />
ihre Fürsorgepflicht verletzenden Angriffen der deutschen Regierungen<br />
und gesetz<strong>geb</strong>enden Körperschaften im Bund und in den Ländern auf die Existenzgrundlage<br />
auch der deutschen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> in der hier in Frage stehenden<br />
Weise angemessen, aber energisch und konsequent entgegenzutreten. Betroffene, laßt<br />
Euch das nicht gefallen; tut etwas und macht Euch nicht mitschuldig an einem erneuten<br />
Abgleiten Deutschlands in ein demokratiefeindliches, unsoziales Chaos; und wenn<br />
Ihr Angst vor Eurem eigenen Elan habt, beruft Euch auf Art. 20 Abs. 3 und 4 GG und<br />
besteht auf der Wahrung dieser Vorschrift auch in diesem Zus<strong>am</strong>menhang! Denn danach<br />
haben alle Deutschen gegen jeden, der es unternimmt, die Bindung der Gesetz<strong>geb</strong>ung<br />
an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt<br />
und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht zu beseitigen, das Recht zum Widerstand,<br />
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist! Allerdings haben es die die Überfremdung<br />
und d<strong>am</strong>it u. a. die wirtschaftliche Schwächung Deutschlands betreibenden Kräfte<br />
schon früher verstanden, sich zaghaft dagegen wendende deutsche Bürger mit der<br />
Verunglimpfung zum Schweigen zu bringen, sie seien Neo-Nazis, Ausländerfeinde,<br />
Rassisten und Anti-Semiten, sie begingen somit „Volksverhetzung“ und machten sich<br />
dementsprechend gemäß § 130 StGB schuldig und strafbar. Allerdings ist mit dieser<br />
Vorschrift, die bezeichnenderweise zu einer Zeit eingeführt worden ist, als die Einwanderung<br />
nach Deutschland allmählich begann, besorgniserregende Ausmaße anzunehmen,<br />
Tür und Tor auch für willkürliche Bestrafungen geöffnet worden, die in einem<br />
entschiedenen Widerspruch zu den Grundrechten der freien Meinungsäußerung,<br />
der Freiheit des Gewissens, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Würde<br />
des Menschen – Art. 5, 4, 2, 1 GG – und zu Art. 20 Abs. 3 und 4 GG stehen. Dem haben<br />
die rechtsprechenden Institutionen Deutschlands nicht immer in ausreichendem<br />
Maße Rechnung getragen. Es ist zu hoffen, daß die nunmehr das Scheitern einer sinnlosen<br />
Multi-Kulti-Agitation erkennende Trendwende auch hier zu einer gesetzestreueren<br />
Anwendung des § 130 StGB mit der Folge schließlich auch geringerer finanzieller<br />
Belastungen Deutschlands führt.<br />
Um diese Belastungen durch die unangemessene Zuwanderung noch um einiges mehr<br />
zu belegen, erlaube ich mir, hier lediglich schlaglichtartig weitere Umstände zu er-
- 21 -<br />
wähnen, die ich den Meldungen einer seriösen Tageszeitung in den letzten drei Jahren<br />
entnommen habe:<br />
Die Stadt Köln fordert von der F<strong>am</strong>ilie des in Deutschland wegen Mordaufrufs bestraften,<br />
die Gründung eines Kalifat-Staates betreibenden und inzwischen in die Türkei<br />
abgeschobenen Isl<strong>am</strong>isten Metin Kaplan seit zwei Jahren einen Betrag von ca.<br />
150.000 Euro an erschlichener Sozialhilfe zurück. Seit mehreren Jahren bemüht sich<br />
das Land Berlin – bisher mit außerordentlich geringem Erfolg – um die Abschiebung<br />
von etwa 100 Großf<strong>am</strong>ilien mit fast 4.000 Mitgliedern, die die Einreise nach Deutschland<br />
mit der falschen Angabe, sie seien kurdische Libanesen, erschwindelt haben,<br />
während sie tatsächlich aus der Türkei st<strong>am</strong>men. Bisher haben diese Menschen Sozialhilfe<br />
in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten. Unter anderem entfallen davon 1,2<br />
Millionen Euro auf eine aus 80 Köpfen bestehende Großf<strong>am</strong>ilie. Eine neunköpfige<br />
F<strong>am</strong>ilie eines abgeschobenen Türken hat in den Jahren 1993 bis 2003 mehr als<br />
300.000 Euro Sozialhilfe kassiert. Ein weiterer Türke, der die Aufenthaltserlaubnis<br />
mit der Angabe erschlichen hatte, er sei staatenloser Kurde, wurde vor kurzem in die<br />
Türkei abgeschoben. Mit dem Flugzeug in der Türkei angekommen, nahm er dort<br />
noch auf dem Flugplatz ein Flugzeug zurück nach Deutschland, woraufhin - natürlich<br />
auf deutsche Kosten – eine erneute Abschiebung in die Türkei erfolgte. Dieser Mann –<br />
Kenan G. – erhielt in den Jahren 1997 bis 2002 mit seiner Frau und seinen Kindern<br />
zus<strong>am</strong>men mehr als 160.000 Euro Sozialhilfe. Im Jahre 2002 betrug die an Ausländer<br />
in Deutschland gezahlte Sozialhilfe 1,6 Milliarden Euro. Dabei ist in diesem Betrag<br />
der weitere Betrag noch nicht enthalten, der seit dem Jahre 2000 denjenigen 660.000<br />
ein<strong>geb</strong>ürgerten Ausländern zugeflossen ist, die statistisch nicht als Ausländer erfaßt<br />
werden. Überhaupt ist bei den in den Medien und in der weiteren Öffentlichkeit als<br />
„Ausländer“ bezeichneten Personen regelmäßig nur der Personenkreis gemeint, der<br />
noch nicht ein<strong>geb</strong>ürgert worden ist. Die Zahl der wirklichen Ausländer in Deutschland<br />
und der entsprechenden Auswirkungen wird auf diese Weise verschleiernd und die<br />
deutsche Öffentlichkeit täuschend verniedlicht. Im Jahr 2004 wurden in Berlin an Sozialhilfe<br />
insges<strong>am</strong>t 2 Milliarden Euro gezahlt (Die Welt vom 4.7.2005). Die Zahl der<br />
hiervon lebenden Ausländer war im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional<br />
hoch. Gegen Ende des Jahres 2003 lebten in Berlin mehr als 20.000 gemeldete<br />
Ausländer, die als zur Ausreise verpflichtete ehemalige Asylbewerber nicht abgeschoben<br />
werden konnten, weil ihre Herkunftsstaaten sie nicht aufnehmen. Im Jahre<br />
2002 wurden in Berlin an abgelehnte Asylbewerber, sonstige Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
mehr als 140 Millionen Euro gezahlt. Nach einer Zeitungsmeldung<br />
vom 13. Oktober 2005 <strong>geb</strong>en die EU-Staaten insges<strong>am</strong>t für 250.000 Asylbewerber<br />
im Jahr rund 10 Milliarden Euro aus. Ende Juni 2005 waren in Berlin 453.977<br />
Ausländer mit dem Hauptwohnsitz gemeldet; das waren 9.352 Personen – 2,1 % -<br />
mehr als im Jahr 2004. D<strong>am</strong>it bestand die Einwohnerschaft Berlins zu 13,6 % aus<br />
Ausländern. Hiervon entfielen 33,2 % auf den Bezirk Wedding, 28,2 % auf den Bezirk<br />
Mitte, 22 % auf den Bezirk Neukölln und 31,7 % auf Kreuzberg. Nach einer Zeitungsmeldung<br />
vom Oktober 2005 soll die Quote der vom Land Berlin aufzunehmen-
- 22 -<br />
den Asylbewerber von 2,2 % auf 4,95 % erhöht werden. Die in Berlin von der Isl<strong>am</strong>ischen<br />
Föderation für 4.000 Schüler eingestellten Isl<strong>am</strong>-Lehrer werden selts<strong>am</strong>erweise<br />
vom Land Berlin bezahlt, obwohl Berlin bereits mehr als 60 Milliarden Euro Schulden<br />
hat. Warum hat das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche hier keine Geltung?<br />
Darauf, daß für diese unhaltbare Ausländersituation in Deutschland in nicht geringem<br />
Maße auch viele der im deutschen staatlichen Auftrag tätig gewesenen bzw. zur Zeit<br />
tätigen Ausländerbeauftragten mitverantwortlich sind, soll hier noch nachdrücklich<br />
hingewiesen werden. So haben sich viele Ausländerbeauftragte, deren Aufgabe es eigentlich<br />
war und ist, einander widersprechende deutsche und ausländische Interessen<br />
in Deutschland nach Möglichkeit auszugleichen und auf einen Nenner zu bringen,<br />
treuwidrig darauf konzentriert, ausländische Interessen gegen deutsche Interessen auszuspielen<br />
und durchzusetzen, und so den Sinn und Zweck ihrer Vermittler-Stellung<br />
zum Nachteil Deutschlands ad absurdum zu führen. Ich gestatte mir, in diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
insbesondere die ehemalige Ausländerbeauftragte in Berlin, Frau Barbara<br />
John, zu erwähnen, die es in ihrer unverständlicherweise nahezu 20jährigen Amtszeit<br />
verstanden hat, in diesem Sinne einseitig zu wirken, ohne jemals vom Berliner<br />
Senat zur Ordnung gerufen worden zu sein. Dabei hat sich Frau John in einer von mir<br />
nachgesuchten persönlichen Besprechung <strong>am</strong> 1. Juni 1995 derart unbedarft und uneinsichtig<br />
gezeigt, daß mich ganz einfach das Entsetzen über die Unfähigkeit dieser D<strong>am</strong>e<br />
jedenfalls in ihrem Aufgabenbereich gepackt und geschüttelt hat. So tat sie z. B.<br />
meine Vorhaltungen, daß den kriminellen Machenschaften der vietn<strong>am</strong>esischen Zigaretten-Schwarzhandels-Mafia<br />
mit ihren vielen in Berlin begangenen Morden energischer<br />
entgegengetreten werden müsse und daß hier durch rigorose Abschiebungen<br />
aufgrund erforderlicher entsprechender staatlicher Verhandlungen und Vereinbarungen<br />
mit Vietn<strong>am</strong> endlich reiner Tisch gemacht werden müsse, mit dem dämlichen Argument<br />
ab, daß derartige Unzuträglichkeiten <strong>am</strong> besten durch die Abschaffung der<br />
Tabaksteuer bekämpft werden könnten, wie das z. B. auch in Kanada geschehen sei.<br />
Auf die Frage, ob sie mich veräppeln wolle oder ob sie das wirklich ernst meine und<br />
etwa glaube, daß der deutsche Staat auf die Tabaksteuer in Höhe von jährlich ca. 20<br />
Milliarden DM verzichten könne, ging sie dann mit einem ausweichenden Blabla nicht<br />
mehr ein. Ich habe von dieser Besprechung ein Protokoll angefertigt; erforderlichenfalls<br />
steht es auf Anfrage zur Verfügung. Als beispielhaft für das unverantwortliche<br />
Verhalten der Frau John erlaube ich mir noch die Schilderung des folgenden Vorganges:<br />
Frau John machte sich gemäß den §§ 129 Abs. 1 und 4, 52 Abs. 1, 2. Altern.<br />
StGB, 92 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 mit Nr. 2, 3 Abs. 1 Satz 1, 55 Abs. 1 AuslG<br />
schuldig und strafbar, als sie <strong>am</strong> 6.4.1995 in einem besonders schweren Fall eine Vereinigung<br />
unterstützte, deren Zweck und deren Tätigkeit darauf gerichtet waren, Straftaten<br />
zu begehen, nämlich wiederholt Ausländer dazu anzustiften oder ihnen dabei zu<br />
helfen, sich entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 AuslG ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundes<strong>geb</strong>iet<br />
aufzuhalten, ohne eine Duldung nach § 55 Abs. 1 AuslG zu besitzen. Gewiß<br />
sträubt sich in mir jetzt vieles, entgegen der grundsätzlichen Zweckmäßigkeit, mich<br />
kurz zu fassen, die diesem meinem Vorwurf zugrunde liegenden Vorgänge näher dar-
- 23 -<br />
zustellen. Jedoch meine ich, daß ich es Frau John schuldig bin, nicht mit bloßen abstrakten<br />
Vorwürfen wild um mich zu schlagen. Deshalb erlaube ich mir hier eine kurze<br />
Darstellung der fraglichen Ereignisse: Zwei Berliner Bürger – Herr Eberhard und Frau<br />
Traudel Vorbrodt – beteiligten sich als Mitglieder an einer Vereinigung – oder unterstützten<br />
diese zumindest –, deren Zweck und deren Tätigkeit darauf gerichtet waren,<br />
Straftaten zu begehen, nämlich wiederholt Ausländer dazu anzustiften oder ihnen dabei<br />
zu helfen, sich entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 AuslG ohne Aufenthaltsgenehmigung<br />
im Bundes<strong>geb</strong>iet aufzuhalten, ohne eine Duldung nach § 55 Abs. 1 AuslG zu besitzen.<br />
Sie arbeiteten nämlich im Berliner Arbeitskreis „Asyl in der Kirche“ mit, wobei allgemein<br />
bekannt war, daß es die Aufgabe derartiger Kirchenasyl-Arbeitskreise und<br />
d<strong>am</strong>it auch dieses Arbeitskreises war, Asylbewerbern, deren Asylantrag in Deutschland<br />
rechtswirks<strong>am</strong> zurückgewiesen worden war und die für das Bundes<strong>geb</strong>iet weder<br />
eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Duldung besaßen und die deshalb abgeschoben<br />
werden sollten, den illegalen Aufenthalt in Deutschland zu gewähren oder sonst<br />
zu ermöglichen. Am 6.4.1995 belobigte Frau John unter Mißbrauch ihres Amtes als<br />
Ausländerbeauftragte Berlins die beiden besagten Personen als Mitglieder oder Unterstützer<br />
des Berliner Arbeitskreises „Asyl in der Kirche“ für deren Straftat im Berliner<br />
Rathaus öffentlich, wobei sie diese als Vorbild für die übrigen Bürger hinstellte und<br />
mit dem „Band für Mut und Verständigung“ auszeichnete und d<strong>am</strong>it zugleich öffentlich<br />
aufrief, „Zivilcourage und Unerschrockenheit im Alltag“ zu zeigen und den beiden<br />
besagten Personen nachzueifern, den entsprechenden Verbotsgesetzen den Gehors<strong>am</strong><br />
zu versagen und so gewissermaßen das Faustrecht walten zu lassen. Dabei erlangte<br />
dieses Vorgehen Frau Johns eine besondere Publizität auch dadurch, daß es <strong>am</strong> selben<br />
Tage jedenfalls in der Abendschau des d<strong>am</strong>aligen Fernsehsenders B I in einer<br />
Kurzfassung übertragen wurde. Frau Johns Betätigung auf diese Weise war kein Ausnahmefall.<br />
Auch verschiedene andere Ausländerbeauftragte ließen es sich nicht nehmen,<br />
sich in einer ähnlichen strafbaren und deutschen Interessen schädlichen Weise<br />
befangen zu betätigen. Auf meine unter anderem gegen Frau John erstattete Strafanzeige<br />
vom 5.5.1995 teilte mir die Staatsanwaltschaft I bei dem <strong>Landgericht</strong> Berlin – 81<br />
Js 1083/95 – mit, daß sie das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt<br />
habe, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat<br />
nicht bestünden. Meine entsprechende Beschwerde vom – bezeichnenderweise –<br />
20.7.1995 wies die Staatsanwaltschaft bei dem K<strong>am</strong>mergericht dann mit einem in<br />
haarsträubender Weise neben der Sache liegenden Schreiben vom 25.9.1995 – Zs<br />
1371/95 – zurück. Meine Gegenvorstellung vom 22.3.1996 hatte gleichfalls keinen Erfolg,<br />
siehe das Schreiben der Staatsanwaltschaft bei dem K<strong>am</strong>mergericht vom<br />
28.3.1996. Offensichtlich befürchteten die geschätzten betroffenen D<strong>am</strong>en und Herren<br />
Staatsanwälte, im Falle eines Vorgehens gegen das in der Tat strafrechtlich relevante<br />
Verhalten der Frau John von der jedenfalls d<strong>am</strong>als in Berlin herrschenden Multikulti-<br />
Mafia der „politisch inkorrekten“ „Ausländerfeindlichkeit“ geziehen zu werden. Da<br />
ich nach meinen langjährigen Erfahrungen mit einer ähnlichen mentalen Blockade<br />
auch bei vielen anderen Staatsanwälten und zudem auch bei vielen <strong>Richter</strong>n – ich ken-
- 24 -<br />
ne meine ehemaligen Kollegen – rechnen mußte, habe ich von einer entsprechenden<br />
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung - § 336 StGB – als sinnlos abgesehen. Auch meine<br />
gegen Frau John an die d<strong>am</strong>alige Senatorin für Soziales, Frau Ingrid Stahmer, wegen<br />
der gleichen Angelegenheit gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vom 5.5.1995 nebst<br />
meinen ergänzenden Schreiben vom 21.8.1995 und 20.3.1996 zeitigten in einer erschreckenden<br />
Weise völliges Unverständnis für die Belange und Interessen Deutschlands,<br />
siehe die entsprechenden Schreiben der Frau Stahmer vom 29.6.1995 und eines<br />
Herrn Jende von der Senatsverwaltung für Soziales vom 15.12.1995. Wenn das Deutsche<br />
Volk von deutschen Politikern – wie z. B. vom Bundestagspräsidenten L<strong>am</strong>mert<br />
in seiner Neujahrsansprache - angesichts seiner ängstlichen Passivität hin und wieder<br />
zur tatkräftigen politischen Mitarbeit aufgefordert wird, so habe ich diesen durchaus<br />
berechtigten Aufrufen auch hier wieder einmal konsequent entsprochen. Ich frage<br />
mich nur, wann auch ich einmal für meine so segensreiche Mitarbeit eine Auszeichnung<br />
– vielleicht z. B. das Bundesverdienstkreuz – erhalten werde; zumal ich mich bereits<br />
seit dem 4.2.1994 in ausführlich und sorgfältig begründeten Schreiben – natürlich<br />
erfolglos – darum bemüht habe, mit führenden deutschen Politikern über die zunehmende<br />
Überfremdung Deutschlands ins Gespräch zu kommen. Auch hier wieder stehen<br />
die entsprechenden umfangreichen Unterlagen auf eine Anfrage erforderlichenfalls<br />
zur Verfügung .Da sich in Sachen einer Belobigung, Auszeichnung oder gar Ordensverleihung<br />
– mir schwillt die Brust – bisher nichts getan hat, werde ich mich im<br />
Interesse wenigstens eines kleinen Erfolges in dieser Hinsicht weiterhin darum bemühen,<br />
dem dahinhumpelnden und in seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten immer<br />
mehr verfallenden deutschen Staat durch kleine Feuerchen unter dem Popo doch<br />
noch Beine zu machen, deren Aktionen sich dann nicht mehr in einer wilden, kopflosen<br />
Flucht erschöpfen, sich vielmehr in einen von einem kühlen und überlegenden<br />
Kopf gesteuerten, ruhigen, gemessenen und angemessenen Schritt verwandeln.<br />
Um dem etwaigen voreingenommenen Leser dieser Zeilen hier jedoch das eine bedauerlicherweise<br />
immer beliebter werdende Mißverständnis zu ersparen, erlaube ich<br />
mir, noch auf folgendes hinzuweisen, wobei ich es mir nicht ersparen kann und darf,<br />
belästigenderweise doch noch einmal recht ausführlich zu werden: Ich habe mich in<br />
meinem bisherigen nahezu 74 ½ Jahre währenden Leben innerhalb und außerhalb meines<br />
<strong>Richter</strong>-Berufes bei allen sich bietenden Gelegenheiten ohne diplomatische Rücksichtnahme<br />
auf persönliche Nachteile gegen das Unrecht gewandt, gleichgültig, unter<br />
welcher Fahne es marschierte. So habe ich z. B. nicht feige an mich gedacht, als ich<br />
<strong>am</strong> 17. Juni 1953 auf der von Demonstranten leergefegten Straße Unter den Linden in<br />
Ost-Berlin zus<strong>am</strong>men mit einem fahneschwingenden alten Mann etwa fünf heranrollende<br />
sowjetische Panzer angehalten habe, indem wir beide uns vor diese stellten. So<br />
habe ich ohne Rücksicht auf eigene Verluste – insbesondere berufliche Nachteile –<br />
gehandelt, als ich mich als sog. „<strong>Richter</strong> bei den Wiedergutmachungsämtern von Berlin“<br />
– tatsächlich und rechtlich waren diese „<strong>Richter</strong>“ entgegen den Vorstellungen der<br />
meines Erachtens bewußt getäuschten Öffentlichkeit nicht unabhängige <strong>Richter</strong> im<br />
Sinne des Grundgesetzes – Art. 92 ff. GG -, sondern reine weisungs<strong>geb</strong>undene Ange-
- 25 -<br />
stellte – von 1961 bis 1971 zehn Jahre lang für die „Wiedergutmachung“ nationalsozialistischen<br />
Unrechts in einem Maße eingesetzt habe, daß die Berliner Justizverwaltung<br />
sich in einer weniger wiedergutmachungsfreundlichen Anwandlung schließlich<br />
veranlaßt sah, diesem meinem dem Sinn und Zweck der Rückerstattungsgesetz<strong>geb</strong>ung<br />
gerecht werdenden Bemühen durch die nachhaltige Drohung mit meiner Entlassung<br />
ein Ende zu bereiten. Ich war d<strong>am</strong>als im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit nach gewissenhafter<br />
Abwägung aller Umstände zu der Erkenntnis gelangt, daß die form- und<br />
fristgerechte Anmeldung von Rückerstattungsansprüchen Verfolgter und ihrer Erben<br />
bis zum 1.4.1959 im Gegensatz zur herrschenden Rechtsprechung nicht eine nähere,<br />
wenigstens gattungsmäßige Substantiierung der ungerechtfertigt entzogenen Gegenstände<br />
– z. B. „Edelmetallgegenstände“, „Hausrat“, „Bankguthaben“ – erforderte, sondern<br />
daß die globale Bezeichnung „Eigentum“ oder „Vermögen“ hier ebenso wie anerkanntermaßen<br />
in Entschädigungsverfahren vor den Entschädigungsämtern genügte.<br />
Als ich diese meine Ansicht dann zu Gunsten der Verfolgten in meinen beiden Aufsätzen<br />
„Über die Formerfordernisse der Anmeldung von Rückerstattungsansprüchen“ –<br />
veröffentlicht in RZW 1962, S. 393 – 394 – und „Wille und Weg zur Wiedergutmachung“<br />
– veröffentlicht in JZ 1964, S. 446 – 451 – und mit eingehender Begründung<br />
als „<strong>Richter</strong>“ in meinen dienstlichen Beschlüssen der Verweisung der einschlägigen<br />
Verfahren an das <strong>Landgericht</strong> Berlin vertrat, wurde ich vom d<strong>am</strong>aligen Berliner Senator<br />
für Justiz vor die Alternative gestellt, diese meine Rechtsprechung – siehe meine<br />
entsprechende Musterentscheidung in dem Rückerstattungsverfahren 32 WGA 647 –<br />
648/60 – in dieser Form entweder aufzu<strong>geb</strong>en oder die Kündigung meines Angestellten-Arbeitsverhältnisses<br />
hinzunehmen. Natürlich hätte die weitere Verbreitung meiner<br />
gut begründeten Rechtsansicht und ihre mögliche schließliche Durchsetzung für die<br />
Bundesrepublik Deutschland erhebliche weitere Wiedergutmachungskosten bedeutet.<br />
So aber konnte eine sehr große Anzahl von Rückerstattungsanträgen auf dem Rücken<br />
der Verfolgten zurückgewiesen werden. Sollte sich hier ein Klärungsbedarf er<strong>geb</strong>en,<br />
so dürften der Zentralrat der Juden in Deutschland und die ehemaligen Vertreter der<br />
d<strong>am</strong>als mit der Wiedergutmachung befaßten jüdischen Organisationen, z. B. der URO<br />
und der IRSO, nähere Angaben machen können. Bei allem versuchte die Senatsverwaltung<br />
für Justiz d<strong>am</strong>als, unter anderem auch meine Bemühungen zu verhindern, das<br />
Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin und den d<strong>am</strong>als mit einer Novelle zum Bundesrückerstattungsgesetz<br />
(BRüG) befaßten Wiedergutmachungsausschuß des Deutschen<br />
Bundestags zu einer Auseinandersetzung mit der von mir angesprochenen Problematik<br />
zu veranlassen. Bei der letzteren Institution ist das der Senatsverwaltung dann<br />
allerdings nicht gelungen. Vielmehr hat der d<strong>am</strong>alige Ausschußvorsitzende, Herr Martin<br />
Hirsch, meine Anregungen mit Dank zur Kenntnis genommen; entsprechende Unterlagen<br />
stehen natürlich auch hier zur Verfügung. Ich habe mich dann – zu meiner<br />
Schande sei es gesagt – dem Druck der Senatsverwaltung <strong>geb</strong>eugt und bin d<strong>am</strong>it in<br />
meinem Amt <strong>geb</strong>lieben. Immerhin habe ich mich dann d<strong>am</strong>als von der Senatsverwaltung<br />
für Justiz nicht davon abhalten lassen, gegen eine zu Lasten der Verfolgten außerordentlich<br />
einschneidende weitere Einschränkung der Rückerstattung durch § 30<br />
Abs. 1 und 2 BRüG in der Neufassung des <strong>am</strong> 8.10.1964 verkündeten Dritten Änderungsgesetzes<br />
vom 2.10.1964 – GVBl. Berlin, S. 1143 – zu Felde zu ziehen. In der
- 26 -<br />
von mir in diesem Zus<strong>am</strong>menhang d<strong>am</strong>als verfaßten, nicht veröffentlichten 65seitigen<br />
Abhandlung vom 23.4.1966 mit dem Titel „§ 30 Abs. 1 und 2 des Bundesrückerstattungsgesetzes<br />
n. F. – das rückwirkende Gesetz und der Rechtsstaat“ habe ich nämlich<br />
die Ansicht vertreten, daß die Gesetzesänderung wegen ihrer Rückwirkung gegen das<br />
Grundgesetz verstieß und deshalb nichtig war. 1<br />
Im Juni 1961 gab ich meinen Wohnsitz in Ost-Berlin, den ich seit meiner Geburt innehatte,<br />
als sog. „Republikflüchtling“ auf; seitdem wohne ich im westlichen Teil Berlins.<br />
Auch die Gründe dafür liegen auf der Hand. Zur Vermeidung sinnloser Argumente<br />
wohlbekannter Art sei auch noch darauf hingewiesen, daß meine Mutter in der Zeit<br />
der nationalsozialistischen Herrschaft eine jüdische Freundin – keinen jüdischen Hund<br />
– hatte, zu der unsere F<strong>am</strong>ilie trotz aller Anfeindungen hielt, bis sie – die Freundin –<br />
auf Nimmerwiedersehen deportiert wurde.<br />
Gewiß ist es traurig, wenn ich mich als Verfasser dieser kritischen Zeilen in einem<br />
Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik, auch noch gezwungen fühle, zugleich meine integre<br />
Vergangenheit aufzuschlüsseln. Das von nicht wenigen Mächtigen unseres Staates<br />
an den Tag gelegte eigenartige Demokratieverständnis und das von ihnen angeheizte<br />
primitive Freund-Feind-Denken mit den zuweilen selbst volksverhetzenden Anschuldigungen<br />
der Ausländerfeindlichkeit, des Neo-Nazismus, des Rassismus und des<br />
Antisemitismus zwingen mich jedoch dazu. Bei dieser Gelegenheit erscheint es mir<br />
auch – wiederum leider – durchaus an<strong>geb</strong>racht, diejenigen, die bei mir trotz allem<br />
noch eine rechtsextreme, ausländerfeindliche Einstellung zu finden meinen, auf folgendes<br />
hinzuweisen: Ich unternehme seit 39 Jahren – neben weiteren Reisen – als einzelner<br />
Individualreisender und nicht als Pauschaltourist in fast jedem Jahr eine ausgedehnte<br />
Reise in das Ausland, und zwar in die entlegensten Gebiete unseres Erdballs,<br />
insbesondere in die abgeschiedenen Urwälder von Süd- und Mittel-Amerika, Afrika<br />
(Pygmäen in Zaire, heutige Demokratische Republik Kongo), Borneo, Papua-<br />
Neuguinea, Yap (Mikronesien), Mexiko, Pan<strong>am</strong>a, Palawan (Philippinen), Vanuatu<br />
(frühere Neue Hebriden, Südsee), Insel Siberut (Sumatra), Inseln Cer<strong>am</strong>, Ambon, Tanimbar<br />
und Leti (Indonesische Molukken), Mahdya Pradesh (Indien) und zuletzt im<br />
Jahre 2005 Myanmar (früher Burma oder Birma). Ich lebe, lache und leide dort zus<strong>am</strong>men<br />
mit den zu einem großen Teil noch außerhalb der Zivilisation lebenden Naturvölkern;<br />
siehe dazu auch meine Rundfunksendung im Abendstudio des früheren<br />
Rias vom 4.8.1977, Rias II, und vom 4.9.1977, Rias I, mit dem Titel „Urlaub unter Indianern;<br />
eine Reise zum oberen Orinoko“ und meinen Fundbericht „Steinskulpturen<br />
vom Lago Mir<strong>am</strong>ar, Chiapas, Mexiko“ in der Zeitschrift Mexicon, Vol. I Nr. 5 vom<br />
19.11.1979, S. 62 – 64. Ich tue all das natürlich nicht, weil ich Ausländer hasse, sondern<br />
weil ich sie kennenlernen möchte, weil ich sie und ihre Mentalität mag und darüber<br />
hinaus zum Teil sogar liebe und weil ich dort mit ihnen glücklich bin. Hiervon<br />
zeugen inzwischen etwa 1.700 von mir aufgenommene, jeweils eineinhalb oder zwei<br />
Stunden laufende Kassetten-Tonbänder, bei denen mir insbesondere die aufgenommenen<br />
vokalen und instrumentalen Musikstücke immer noch große Freude bereiten. Ein<br />
Teil dieser Musikaufnahmen ist vor einigen Jahren vom Musikethnologischen Institut<br />
1 In seiner Entscheidung vom 24.7.1968 – 1 BvR 537/65 – ist dann schließlich auch das Bundesverfassungsgericht<br />
zu diesem Er<strong>geb</strong>nis gekommen.
- 27 -<br />
des Museums für Völkerkunde in Berlin unter seinem d<strong>am</strong>aligen Leiter Prof. Dr. Arthur<br />
Simon archiviert worden. Ich empfinde bei diesen Reisen gerade die Vielfalt der<br />
Sprachen, Kulturen und Mentalitäten als einen ungeheuren Schatz, den es für jedes<br />
einzelne Volk zu erhalten und zu fördern gilt. Wenn ich dann jedoch – nachdem mein<br />
Geld, mit dem ich in einem vernünftigen Maße gewissermaßen auch Entwicklungshilfe<br />
geleistet habe, zu Ende gegangen ist – nach Deutschland zurückkehre, habe ich den<br />
Wunsch, dort wieder in meinem eigenen Sprach- und Kulturkreis zu leben und seine<br />
Nestwärme zu genießen, wobei die schöne Fremdartigkeit des Erlebten auch noch<br />
nachträglich eine besonders reizvolle Wirkung auf mich ausübt. Stattdessen umgibt<br />
mich dann hier jedoch seit vielen Jahren immer mehr zunehmend ein undefinierbares<br />
Konglomerat entwurzelter fremder Menschen vieler Völker in inzwischen tief verwurzelten<br />
Parallelgesellschaften, die nicht mehr recht wissen, wer sie sind und wohin sie<br />
gehören, die den Einheimischen nicht selten feindlich gesonnen sind und die so nicht<br />
nur zur Zerstörung der Identität des Deutschen Volkes, sondern auch ihres eigenen<br />
Volkes beitragen. Das kann weder im Sinne Deutschlands und der Deutschen noch im<br />
Sinne der in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer Heimatstaaten liegen. Gebieten<br />
wir auch dem also endlich in einer für alle verträglichen Form konsequent Einhalt!<br />
Inzwischen werde ich dann allerdings weiter in dem tristen Gemütszustand dahinleben<br />
müssen, den Heinrich Heine – wer von unserer ausländischen Mitbevölkerung hat von<br />
ihm schon einmal etwas gehört? – in die trostlosen, beunruhigenden Worte gefaßt hat:<br />
„Wenn ich an Deutschland denke in der Nacht, bin ich um den Schlaf <strong>geb</strong>racht!“.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassend kann ich mit einiger hier noch gezügelter Empörung nur sagen:<br />
Warum tut sich Deutschland all dies und weiteres – worauf ich zum Teil noch eingehen<br />
werde – ohne eine – nicht vorhandene - unbedingte, unabwendbare Notwendigkeit<br />
nur an! Angesichts dieses in der Tat grotesken Erscheinungsbildes Deutschlands kann<br />
ich an die hierfür verantwortlichen Verantwortungslosen nur die empörte Frage richten:<br />
„Was habt Ihr mit meiner Heimstadt Berlin, mit meiner Heimat Deutschland gemacht?!“<br />
Und sie müssen es sich gefallen lassen, wenn ich ihnen als ein in meinem<br />
ganzen bisherigen Leben nachhaltig um Recht und Gerechtigkeit Bemühter für ihre<br />
Untaten das wünsche, was sie dafür verdient haben: Sie sollen zur Hölle fahren!<br />
Angesichts der akuten Ereignisse bedürfen die obigen Ausführungen zum Problem der<br />
Überfremdung Deutschlands und der dadurch für Deutschland unter anderem auch erwachsenen<br />
und weiterhin erwachsenden ungeheuren, unnötigen Kosten einer Ergänzung:<br />
Der seit Ende Januar 2006 zwischen den isl<strong>am</strong>ischen Ländern des Ostens einerseits<br />
und Westeuropa andererseits tobende – schon früher schwelende – wilde, haßerfüllte<br />
und immer mehr kriegsähnliche Züge annehmende Streit über die von der dänischen<br />
Zeitung „Jyllands-Posten“ <strong>am</strong> 30. September 2005 veröffentlichten und von vielen europäischen<br />
Zeitungen, darunter bedauerlicherweise <strong>am</strong> 1., 2. und 3.2.2006 auch die<br />
deutsche Tageszeitung „Die Welt“, Öl ins Feuer gießend nachgedruckten zwölf Moh<strong>am</strong>med-Karikaturen<br />
– darunter eine Karikatur, bei der der Prophet Moh<strong>am</strong>med unter
- 28 -<br />
seinem Turban eine Bombe mit einer bereits brennenden Lunte trägt und so offensichtlich<br />
als Selbstmord-Attentäter dargestellt werden soll -, ist zwar einerseits letzten<br />
Endes ein schon lange zu erwarten gewesenes trauriges Er<strong>geb</strong>nis der anmaßenden,<br />
hysterischen, selbstherrlichen, herrschsüchtigen Arroganz der von moralisch und geistig<br />
unbedarften imperialistischen Zwangsvorstellungen der Weltherrschaft und der<br />
Weltbeglückung getriebenen USA und ihrer Anhänger. In einer überwiegenden eigenartigen<br />
Uneinsichtigkeit der Menschen Westeuropas, die vielfach nicht einsehen können,<br />
daß die Freiheit der Meinung, Presse und Kunst dort endet, wo die Rechte anderer<br />
Menschen beginnen, und insbesondere auch dort, wo strafrechtliche Tatbestände<br />
verwirklicht werden, ist der Streit jedoch auch das traurige Er<strong>geb</strong>nis der jahrzehntelangen<br />
Überfremdung Westeuropas und insbesondere auch Deutschlands im Verein<br />
mit dem gegen ein Aufbegehren der Überfremdeten gerichteten staatlichen Unterdrückungsmaßnahmen<br />
in Form der Beschuldigung als Ausländerfeinde, Rassisten, Neonazis,<br />
Antisemiten und der Drohung mit strafrechtlichen Maßnahmen, z. B. wegen<br />
Volksverhetzung usw.. Angesichts der in Europa verursachten, immer mehr anwachsenden<br />
unhaltbaren Zustände hat die Multi-Kulti-Seligkeit inzwischen seit dem Isl<strong>am</strong>isten-Attentat<br />
auf das New Yorker Trade Center und auf das Washingtoner Pentagon<br />
<strong>am</strong> 11.9.2001 und den weiteren Isl<strong>am</strong>isten-Attentaten z. B. in Casablanca, Madrid,<br />
Djerba, Bali, London sowie auf den – um<strong>geb</strong>rachten – Filmemacher Theo van Gogh<br />
eine zunehmend ernüchternde Demaskierung und allmähliche Offenbarung eines bedrückend<br />
gewandelten Europa-Antlitzes erfahren. Immer mehr Menschen, die sich<br />
früher vor der staatlichen Zuchtpeitsche der Drohung mit einer moralischen oder – und<br />
– strafrechtlichen Ächtung weggeduckt und feige geschwiegen haben, trauen sich<br />
nunmehr zunehmend, ihre Stimme zu erheben. Die zwölf Moh<strong>am</strong>med-Karikaturen haben<br />
sowohl im Westen als auch im Osten – jeweils auf eine besondere Weise – gewissermaßen<br />
den unter einem ungeheuren Druck stehenden, hermetisch verschlossenen,<br />
ventillosen, mit immer weiter anwachsenden mentalen, politischen, kulturellen und religiösen<br />
Differenzen bis zum Rand gefüllten Topf zur Explosion <strong>geb</strong>racht. Das Multi-<br />
Kulti-Pendel schlägt zur anderen Seite aus, ohne daß dem jemand wirklich auf eine<br />
vernünftige Weise Einhalt <strong>geb</strong>ietet. Die Botschaften Dänemarks und Norwegens in<br />
D<strong>am</strong>askus und die Botschaft Dänemarks in Beirut und viele westliche Fahnen, darunter<br />
auch die deutsche, brennen, die Palästinenser beschießen ein EU-Büro in Gaza, in<br />
Nigeria werden von moslemischen Demonstranten <strong>am</strong> 17./18.2.2006 elf Kirchen angezündet<br />
und mindestens 15 Menschen – darunter drei Kinder und ein katholischer<br />
Priester – um<strong>geb</strong>racht und in vielen moslemisch dominierten Ländern toben wütende<br />
Demonstrationen und Ausschreitungen mit Todesopfern; und viele mehr oder auch<br />
weniger führende Europäer sind empört der Ansicht, daß sie mit dem sensiblen Thema<br />
des Glaubens und des Respekts vor anderen Religionen umgehen können, wie es ihnen<br />
beliebt, ohne eine Kränkung der religiösen Würde anderer und entsprechende Reaktionen<br />
der Betroffenen, mit deren Übersteigerung dann erfahrungsgemäß gerechnet<br />
werden muß, befürchten zu müssen. Miese Hetzer jedweder Couleur haben plötzlich<br />
Hochkonjunktur. EU-Kommissionspräsident Barroso sagte Dänemark in einem Inter-
- 29 -<br />
view mit der „Jyllands-Posten“ die „volle Solidarität“ der EU-Kommission zu. Der<br />
frisch<strong>geb</strong>ackene deutsche Innenminister Schäuble, der dem Überfall der USA und ihrer<br />
Helfer auf den Irak früher im Gegensatz zu dem d<strong>am</strong>aligen Bundeskanzler Schröder<br />
einen erheblichen Beifall zollte, hat nach einem Bericht der Tageszeitung „Die<br />
Welt“ vom 3.2.2006 eine Entschuldigung der deutschen Regierung für die Veröffentlichung<br />
der Moh<strong>am</strong>med-Karikaturen auch in deutschen Zeitungen abgelehnt und gemeint:<br />
„Warum sollte sich die Regierung für etwas entschuldigen, was in Ausübung<br />
der Pressefreiheit passiert ist? Wenn sich da der Staat einmischt, dann ist das der erste<br />
Schritt zur Einschränkung der Pressefreiheit.“ Die Presse müsse mit dem, was sie anstelle,<br />
selbst umgehen. Ob dieser Äußerung noch eine klügere gefolgt ist oder etwa<br />
noch folgen wird – und sei es auch nur die eines anderen Regierungsmitglieds -, vermag<br />
ich zur Zeit nicht zu erkennen. Daß die vorstehenden Bemerkungen eines deutschen<br />
Außenministers jedoch ganz einfach unwürdig sind, kann hier nur empört betont<br />
werden. Abgesehen davon, daß es insbesondere auch in Deutschland darauf ankommt,<br />
daß die einheimischen Deutschen und die aus Gebieten außerhalb Deutschlands irgendwann<br />
einmal Zugewanderten und ihre Abkömmlinge – darunter ungefähr 3,3 Millionen<br />
Moslems – hier miteinander in Ruhe und Frieden leben, ist es ganz allgemein<br />
Menschenpflicht, den anderen nicht in seinem Glauben, auch wenn er darin – wie bekannterweise<br />
der Moslem – empfindlich reagiert, zu kränken oder zu beleidigen. Im<br />
übrigen sollte man es nicht für möglich halten, daß einem deutschen Innenminister in<br />
diesem Zus<strong>am</strong>menhang nicht die strafrechtliche Vorschrift des deutschen § 166 StGB<br />
einfällt, nach der derjenige, der öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11<br />
Abs. 3 StGB) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer<br />
in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (Abs. 1), und nach<br />
der ebenso bestraft wird, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11<br />
Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder<br />
Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft,<br />
die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Jedenfalls von der neuen<br />
Bundeskanzlerin Merkel sollten hier – und zwar vor allem unter dem Gesichtspunkt<br />
der vorausgegangenen Überfremdungspolitik der früheren deutschen Regierungen –<br />
beruhigende, darüber hinaus aber auch die entsprechenden deutschen Zeitungen ins<br />
Gebet nehmende und gegenüber der moslemischen Seite bedauernde Worte zu erwarten<br />
sein. Am 10.2.2006 hat sich dann die Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ – deren<br />
jahrzehntelanges Abonnement ich vor einigen Jahren wegen ihres für mich unerträglichen<br />
primitiven Multikulti-Linksdralls gekündigt hatte – erlaubt, weiteres Öl in die erschreckend<br />
prasselnden Fl<strong>am</strong>men zu gießen, indem sie in einer Karikatur des jetzt um<br />
sein Leben bangenden Klaus Stuttmann vor einem im Hintergrund angedeuteten<br />
Sportstadion – offensichtlich dem Berliner Olympiastadion – links vier iranische Fußballer<br />
mit umgeschnallten Sprengstoffgürteln und rechts vier deutsche Bundeswehrsoldaten<br />
zeigte mit der Überschrift: „Warum bei der WM unbedingt die Bundeswehr<br />
zum Einsatz kommen muss!!“ Die vier Fußballer hatten auf ihrem Hemd <strong>am</strong> Hals die
- 30 -<br />
Aufschrift „Iran“. Natürlich hatte auch diese Karikatur entsprechende wütende Reaktionen<br />
in der moslemischen Welt zur Folge, und zwar insbesondere im Iran. Am<br />
14.2.2006 griffen dort moslemische Studenten die deutsche Botschaft in Teheran mit<br />
Steinen und Feuerwerkskörpern an und schrien: „Deutschland, ihr seid Faschisten und<br />
willfährige Diener des Zionismus!“ und „Tod Deutschland!“ Die Forderung der iranischen<br />
Botschaft in Berlin u. a. nach einer Entschuldigung lehnte der „Tagesspiegel“<br />
unter einer miesen Verdrehung der Tatsachen empört ab. Die gerade auch in diesem<br />
ges<strong>am</strong>ten Karikaturenstreit immer rechtslastiger werdende Berliner Tageszeitung „Die<br />
Welt“ hatte nichts Besseres zu tun, als auch diese Karikatur – diesmal auf der ersten<br />
Seite ihrer Ausgabe vom 15.2.2006 – nachzudrucken. Man werde sich bewußt: Da lädt<br />
die Bundesrepublik Deutschland die Fußballer der Welt und darunter auch die des Iran<br />
als Gäste zur Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland ein und da beleidigen deutsche<br />
Zeitungen, die sich zu den führenden zählen, diese Gäste noch vor ihrem Eintreffen<br />
in der gemeinsten Weise, indem sie sie als Selbstmordattentäter darstellen. Dabei<br />
war und ist es der Grundgedanke großer weltweiter Sportveranstaltungen seit der O-<br />
lympiade der Antike, hier die Kräfte in einem fairen, friedlichen Wettstreit zu messen<br />
und den Unfrieden und Feindschaften ruhen zu lassen. Im übrigen erfreut sich die<br />
Gastfreundschaft in der moslemischen Gesellschaft einer außerordentlich hohen Wertschätzung.<br />
Um so niederschmetternder und erregender muß die Tagesspiegel-<br />
Fußballer-Karikatur auf die iranischen Fußballer und die ges<strong>am</strong>te iranische Gesellschaft<br />
wirken. Auch hier wieder findet die in einer selts<strong>am</strong>en Weise mit sich selbst beschäftigte<br />
deutsche Merkel-Regierung kein Wort des Bedauerns gegenüber dem Iran<br />
und erst recht auch kein Wort der Rüge gegenüber den in der Tat immer mehr zu miesen<br />
Käseblättern werdenden Berliner Tageszeitungen „Tagesspiegel“ und „Welt“. Dafür<br />
wenigstens aus meinem Mund ein angeekeltes „Pfui Teufel“ für diese immer mehr<br />
in den hetzerischen Stil des nationalsozialistischen „Völkischen Beobachters“ verfallenden<br />
Blätter und die selts<strong>am</strong> unbedarfte deutsche Regierung nebst dem schon seit<br />
langem total weggetretenen Berliner Senat unter der Führung des selts<strong>am</strong>en partybeschäftigten<br />
Herrn Wowereit (wie bereits gefragt, kennen Sie seinen im Volksmund<br />
<strong>geb</strong>räuchlichen Spitzn<strong>am</strong>en?). Zwischen Deutschland und dem Iran (früher Persien)<br />
bestanden bis zum Antritt der Merkel-Regierung seit jeher gute und fruchtbare politische<br />
und wirtschaftliche Beziehungen. Seit dem Antritt dieser Regierung verändert<br />
sich dieses Klima, das früher weitgehend auch für die Beziehungen Deutschlands zu<br />
den übrigen Staaten des Orients bezeichnend war, in einer auffallend rasanten Weise,<br />
wobei ekelhafte Ratten, die sich früher vorsichtig lauernd zurückgehalten haben, jetzt<br />
plötzlich aggressiv die Zähne fletschend aus ihren Löchern schießen. Auch hier wieder<br />
fängt eine neue deutsche Regierung unter der neuen Führung der Frau Merkel u. a. an,<br />
vom Deutschen Volk sauer erarbeitete wirtschaftliche Ressourcen in einer erschreckenden<br />
und dummen Weise zu vergeuden. Was und ge<strong>geb</strong>enenfalls wer dabei im<br />
Hintergrund die Fäden zieht, wird sich in nicht allzu ferner Zeit erweisen. Sollte auf<br />
diese Weise etwa ein militärischer Überfall z. B. auf den Iran als einen Schurkenstaat<br />
im Sinne des hysterischen Fanatikers Bush und anderer Leute vorbereitet werden, so
- 31 -<br />
mögen die Schuldigen von der Geflügelpest oder von der Creutzfeld-Jakob-Krankheit<br />
(bei Rindern BSE) oder aber auch von einer Aids-Erkrankung heimgesucht werden<br />
und daran elendiglich zugrundegehen. Das wäre für sie dann eine die Welt wieder ins<br />
Gleichgewicht bringende gerechte Strafe, die alle Gerechten einschließlich meiner<br />
Wenigkeit wieder aufatmen lassen würde. Wenigstens Seine Heiligkeit, Papst Benedikt<br />
XVI, hat sich in einer Rede vor dem marokkanischen Botschafter <strong>am</strong> 21.2.2006<br />
unter gleichzeitiger Verurteilung der gewalts<strong>am</strong>en Anti-Karikatur-Demonstrationen<br />
nicht gescheut, die Moh<strong>am</strong>med-Karikaturen – die besagte Tagesspiegel-Karikatur hat<br />
er dabei möglicherweise noch nicht gekannt – mit den sich anbietenden und für einen<br />
Menschen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG <strong>geb</strong>otenen Worten zu kritisieren: Es sei für<br />
den Frieden und die Verständigung unter den Völkern von entscheidender Bedeutung,<br />
daß Religionen und deren Symbole respektiert würden; Gläubige dürften nicht in ihren<br />
religiösen Gefühlen verletzt und zum Objekt von Provokationen werden (Ende des Zitates).<br />
Wenn ich es so richtig bedenke, wie sehr Berlin mit seinen haßerfüllten Zeitungs-Hetzkarikaturen<br />
potentielle fanatische isl<strong>am</strong>ische Attentäter magisch anziehen<br />
und so auch den Rest meines Lebens in eine von mir beileibe nicht verdiente erhebliche<br />
Gefahr bringen mag, packt mich eine derartige kalte, nackte Wut, daß ich den<br />
schuldigen Zeitungsleuten nicht raten möchte, meine Wege zu kreuzen. Daß hier mit<br />
einem schlimmen und unwürdigen Kulturk<strong>am</strong>pf zwischen Okzident und Orient und<br />
möglicherweise auch mit einem daraus erwachsenden Weltenbrand gerechnet werden<br />
muß, sollte auch dem Unbedarftesten klar sein. Und daß die Auseinandersetzungen bereits<br />
in ihrem jetzigen Stadium für alle und auch für das deutsche Volk außer menschlichem<br />
Leid unter anderem auch erhebliche finanzielle Schäden durch Boykottmaßnahmen<br />
auf wirtschaftlichem und touristischem Gebiet und durch Terrorattentate, abgesehen<br />
von einer Verschlechterung der ges<strong>am</strong>ten menschlichen Beziehungen in dieser<br />
Welt, mit sich bringen können, sollten bereits jetzt alle und darunter natürlich auch<br />
– um auf das hier eigentliche in Frage stehende, in diesem Zus<strong>am</strong>menhang geradezu<br />
lächerliche Thema zurückzukommen – die deutschen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> hinsichtlich<br />
ihrer wohlerworbenen Rechte fürchten. Daß dabei dann wieder einmal Versäumnisse<br />
einer deutschen Regierung mitwirken, dürfte dann offensichtlich und schon nahezu<br />
selbstverständlich sein. Auch ich werde so wohl mit weiteren von einer deutschen<br />
Regierung verschuldeten Kürzungen meines Ruhegehaltes rechnen dürfen, gegen<br />
die ich mich dann als ein alter Mann um so energischer zu wehren haben werde,<br />
falls ich dazu noch imstande sein sollte. Inzwischen übt sich die so wenig merkende<br />
Frau Merkel, die den § 166 StGB offensichtlich gleichfalls nicht kennt – haben wir eigentlich<br />
eine Justizministerin? -, in dieser Angelegenheit in weitgehender Enthalts<strong>am</strong>keit.<br />
Anstatt eines aufrichtigen, beruhigenden und gegen die Moh<strong>am</strong>med-Karikaturen<br />
und die Tagesspiegel-Karikatur und ihre Urheber und Befürworter kritisierenden e-<br />
nergischen aktiven Einschreitens verlegt sie sich darauf, gegenüber dem Iran mit den<br />
Waffen zu rasseln, die sie vor einiger Zeit im Irak-Krieg einzusetzen durch den d<strong>am</strong>aligen<br />
Bundeskanzler Schröder gehindert war. Möge Gott Deutschland vor entspre-
- 32 -<br />
chenden Waffengängen und ihren ungeheuren Kosten an Menschenleben und Wirtschaftskraft<br />
behüten!<br />
Bei allem erlaube ich mir zur Vermeidung böswilliger, feixender, überheblicher Mißverständnisse<br />
darauf hinzuweisen, daß ich keiner Religionsgemeinschaft angehöre,<br />
weil ich an einen einzigen, über allen menschlichen Gemeinschaften stehenden und<br />
dennoch allen Gemeinschaften letzten Endes gemeins<strong>am</strong>en Gott glaube.<br />
2. Ganz im Sinne der abwegigen Zwangsvorstellungen des oben erwähnten Herrn Fischer<br />
(nomen est omen) hat sich die Bundesrepublik Deutschland wie eine hilflose<br />
Fliege in ein Spinnennetz einschnüren lassen, als sie sich mit vierzehn anderen europäischen<br />
Staaten zu der von hinten aufgezäumten Europäischen Union zus<strong>am</strong>menschloß<br />
und es sich von dieser gefallen ließ, Deutschlands Position als größter Netto-Zahler<br />
(netto = brutto minus Rückzahlungen aus der EU-Kasse) in einer zunehmend<br />
ungerechtfertigten Art und Weise mit dem Er<strong>geb</strong>nis einer unverhältnismäßigen unangemessenen<br />
Überbelastung des deutschen Haushaltes weiter auszudehnen. So überwies<br />
Deutschland Mitte der neunziger Jahre jährlich rund 10 bis 14 Milliarden Euro<br />
netto nach Brüssel, während die meisten der übrigen EU-Staaten - mit Ausnahme Luxemburgs,<br />
der Niederlande und Schwedens -, und zwar insbesondere Großbritannien<br />
und Frankreich, unproportional weitaus niedrigere Beiträge leisteten und Irland, Griechenland,<br />
Portugal und Spanien keinerlei Beiträge leisteten, sondern lediglich Zahlungen<br />
aus der EU-Kasse erhielten. Nach entsprechenden Aufstellungen in der Tageszeitung<br />
„Die Welt“ vom 18.12.2003 und vom 23.6.2005 haben die Netto-Zahlungen<br />
Deutschlands in den Jahren 2002 und 2003 jeweils 5,068 Milliarden Euro – 0,24 %<br />
des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) – bzw. 7,652 Milliarden Euro – 0,36 % des BIP -,<br />
Großbritanniens 2,903 Milliarden Euro – 0,17 % des BIP – bzw. 2,763 Milliarden Euro<br />
– 0,16 % des BIP -, Frankreichs 2,184 Milliarden Euro – 0,15 % des BIP – bzw.<br />
1,911 Milliarden Euro – 0,12 % des BIP – und Italiens 2,885 Milliarden Euro – 0,23<br />
% des BIP – bzw. 794 Millionen Euro – 0,06 % des BIP – betragen, während Irland,<br />
Portugal, Griechenland und Spanien – wie auch früher – keinerlei Netto-Zahlungen<br />
geleistet, sondern lediglich Zahlungen aus der EU-Kasse in folgender Höhe erhalten<br />
haben: Irland 1,577 Milliarden Euro – 1,23 % des BIP – bzw. 1,565 Milliarden Euro –<br />
1,40 % des BIP -, Griechenland 3,388 Milliarden Euro – 2,40 % des BIP – bzw. 3,368<br />
Milliarden Euro – 2,22 % des BIP-, Portugal 2,692 Milliarden Euro – 2,08 % des BIP<br />
– bzw. 3,482 Milliarden Euro – 2,66 % des BIP – und Spanien 8,871 Milliarden Euro<br />
– 1,28 % des BIP – bzw. 8,733 Milliarden Euro – 1,21 % des BIP –. Nach einem Bericht<br />
der Tageszeitung „Die Welt“ vom 23.9.2005 betrugen die Netto-Zahlungen<br />
Deutschlands im Jahre 2004 7,1 Milliarden Euro. Nach einer weiteren in der „Welt“<br />
vom 21.8.2004 enthaltenen Aufstellung sollen die deutschen Netto-Zahlungen an die<br />
EU im Jahr 1991 etwa 9,8 Milliarden Euro, im Jahr 1992 etwa 11,2 Milliarden Euro,<br />
im Jahr 1993 etwa 12 Milliarden Euro, im Jahr 1994 etwa 14,1 Milliarden Euro, im<br />
Jahr 1995 etwa 13,32 Milliarden Euro, im Jahr 1996 etwa 11,2 Milliarden Euro, im<br />
Jahr 1997 gleichfalls etwa 11,2 Milliarden Euro, im Jahr 1998 etwa 12,1 Milliarden
- 33 -<br />
Euro, im Jahr 1999 etwa 10,9 Milliarden Euro, im Jahr 2000 etwa 12,74 Milliarden<br />
Euro, im Jahr 2001 etwa 10 Milliarden Euro und im Jahr 2002 etwa 7,2 Milliarden Euro<br />
betragen haben. Bei allem fällt als ein außerordentlich ungerechter Umstand die<br />
Tatsache auf, daß Großbritannien bei seinen Zahlungen einen im Jahr 1984 von der<br />
d<strong>am</strong>aligen Premierministerin Margaret Thatcher mit der Drohung ausgehandelten,<br />
immer noch geltenden Rabatt genießt, daß sich Großbritannien aus der EU andernfalls<br />
zurückziehen werde. Dieser Rabatt sichert Großbritannien die Rückerstattung von<br />
zwei Dritteln seiner an die EU zu zahlenden Beiträge, somit durchschnittlich jährlich 5<br />
Milliarden Euro, im Jahr 2003 5,2 Milliarden Euro und im Jahr 2004 5,3 Milliarden<br />
Euro. Insges<strong>am</strong>t hat Großbritannien d<strong>am</strong>it bisher mehr als 80 Milliarden Euro gespart.<br />
Die derzeitigen Bemühungen Deutschlands und weiterer EU-Staaten um eine Abschaffung<br />
dieses Rabatts sind bisher nicht erfolgreich gewesen. Sie dauern im Rahmen<br />
der schwierigen Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 2013<br />
weiter an. Bei den hohen Zahlungen Deutschlands an die EU wird insbesondere nicht<br />
berücksichtigt, daß die Wirtschaftsleistung Deutschlands inzwischen aufgrund der<br />
Wachstumsschwäche und der Integration Ost-Deutschlands im Pro-Kopf-Einkommen<br />
im Verhältnis zu der aus 15 Mitgliedstaaten bestehenden alten EU nur noch unteres<br />
Mittelfeld ist. Während die Wirtschaftsleistung Großbritanniens 1995 pro Kopf noch 8<br />
% unter der deutschen Wirtschaftsleistung lag, übersteigt sie die deutsche Wirtschaftsleistung<br />
heute durchschnittlich um 9 %. Auch die Niederlande, die 1995 etwa 1 % ü-<br />
ber der deutschen Wirtschaftsleitung lagen, sind inzwischen auf ca. 12 % über der<br />
deutschen Wirtschaftsleistung gestiegen. Gegenwärtig liegt Deutschland in seiner<br />
Wirtschaftsleistung <strong>am</strong> Ende der EU-Nettozahler lediglich vor Italien und vor den keine<br />
Netto-Beträge zahlenden, nur Geld aus der EU-Kasse erhaltenden drei Staaten Spanien,<br />
Griechenland und Portugal. Die Wirtschaftsleistung Irlands lag im Jahre 2003<br />
sogar 23 % über der deutschen Wirtschaftsleistung. Dennoch erhält Irland ohne eine<br />
Einzahlung nur Auszahlungen aus der EU-Kasse. Trotz der weitaus größeren Wirtschaftskraft<br />
z. B. Großbritanniens haben die Deutschen im Jahr 2003 92 Euro netto<br />
pro Kopf an die EU gezahlt, während sich die entsprechenden Zahlungen Großbritanniens<br />
auf lediglich 46 Euro netto pro Kopf beschränkt haben. Die Tatsache, daß<br />
Deutschland Ende der 80er Jahre zu den reichsten Staaten Europas gehörte, daß diese<br />
größte Volkswirtschaft Europas jetzt jedoch allmählich zum Armenhaus wird, bleibt<br />
angesichts der den deutschen Staatshaushalt vernachlässigenden, allzu passiven Haltung<br />
deutscher Regierungen einfach unberücksichtigt. Eine weitere Belastung der EU-<br />
Länder und dabei insbesondere der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich insbesondere<br />
auch durch den Beitritt der neuen zehn Länder. Daß dadurch höhere Zahlungen<br />
der EU-Staaten erforderlich werden, ist selbstverständlich. Im Haushaltsplan für die<br />
Jahre 2004 bis 2006 hat die EU insoweit vorerst insges<strong>am</strong>t – nur – Hilfe in Höhe von<br />
40 Milliarden Euro vorgesehen. Die EU-Kommission bemühte sich bisher darum, die<br />
jährlichen Einzahlungen in die Brüsseler Kasse auf 1,14 % des Brutto-<br />
Nationaleinkommens (BNE) zu erhöhen, wogegen sich Deutschland und sieben weitere<br />
EU-Mitgliedsstaaten bisher für eine Deckelung auf 1 % des BNE eingesetzt haben.
- 34 -<br />
Letzteres würde im Falle des Fortbestehens des britischen Rabatts ein Ansteigen der<br />
Netto-Zahlungen beispielsweise Deutschlands auf 16,185 Milliarden Euro, Großbritanniens<br />
auf 5,116 Milliarden Euro, Frankreichs auf 10,890 Milliarden Euro und Italiens<br />
auf 9,717 Milliarden Euro, und bei einer Abschaffung des Briten-Rabatts für<br />
Deutschland eine Erhöhung nur auf 15,526 Milliarden Euro erwarten lassen (Welt<br />
vom 22.10.2004). Der deutsche Brutto-Beitrag würde sich bei der Deckelung auf 1 %<br />
des BNE von etwa 22 Milliarden Euro im Jahr 2004 auf etwa 41 bis 44 Milliarden Euro<br />
im Jahr 2013 erhöhen. Auf dem EU-Gipfel Mitte des Jahres 2005 hatte sich Herr<br />
Schröder jedenfalls bereit erklärt, der EU diese 400 bis 500 Millionen Euro jährlich<br />
mehr zur Verfügung zu stellen. Auf dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs<br />
im Dezember 2005 hatten diese sich für den EU-Haushalt 2007 bis 2013<br />
auf einen Betrag von 862,4 Milliarden Euro – das sind 1,045 % des BNE – für 27 Mitgliedsstaaten<br />
einschließlich Rumäniens und Bulgariens – deren Aufnahme für 2007<br />
geplant ist – geeinigt. Dabei wurde u. a. vereinbart, daß Deutschlands jährlicher Nettobeitrag<br />
um 2 Milliarden auf 10,4 Milliarden Euro steigen sollte – woraus übrigens zu<br />
entnehmen ist, daß der deutsche Nettobeitrag im Jahr 2005 ca. 8,4 Milliarden Euro<br />
betragen hat. Großzügig, wie deutsche Staatsführer nun einmal sind, hat die für ihre<br />
Verhandlungsführung vielgelobte Frau Merkel hierbei auf eine Erstattung aus der EU-<br />
Kasse in Höhe von 100 Millionen Euro zugunsten Polens verzichtet. Der Thatcher-<br />
Rabatt für Großbritannien sollte nach dieser Vereinbarung bei den Agrarausgaben erhalten<br />
bleiben, bei den Erweiterungskosten jedoch schrittweise abgeschafft werden, so<br />
daß Großbritannien für die Jahre 2007 bis 2013 auf insges<strong>am</strong>t 10,5 Milliarden Euro<br />
verzichtet hätte. Für die <strong>am</strong> 1.4.2004 beigetretenen neuen zehn EU-Staaten waren an<br />
Strukturhilfen 157 Milliarden Euro vorgesehen. Am 18.1.2006 ist diese Vereinbarung<br />
jedoch vom EU-Parl<strong>am</strong>ent abgelehnt worden, das den Haushaltsbetrag von 862,4 Milliarden<br />
Euro für zu gering hält und 974,8 Milliarden Euro verlangt. Bei allem sind die<br />
Kosten für einen ins Auge gefaßten Beitritt Kroatiens, Mazedoniens und des Staates<br />
Bosnien-Herzegowina zur EU, geschweige denn für einen zur Zeit umkämpften Beitritt<br />
der Türkei, noch nicht enthalten. Trotz der Unausgegorenheit des Türkei-Beitritts<br />
zahlt die EU an diesen Staat übrigens unsinnigerweise bereits Heranführungsmittel,<br />
die im Jahr 2005 250 Millionen Euro betragen haben und im Jahr 2006 auf 500 Millionen<br />
Euro steigen sollen. Entsprechende Heranführungsmittel sind bereits früher an<br />
die neuen zehn EU-Staaten gezahlt worden. Bei den widerstreitenden Bemühungen für<br />
bzw. gegen einen EU-Beitritt der Türkei hat sich der inzwischen als Bundeskanzler<br />
abgewählte Herr Schröder in einer für Deutschland und seine Haushaltsprobleme unverantwortlichen<br />
und geradezu selbstmörderischen Weise ohne Rücksicht auf Verluste<br />
im positiven Sinne eingesetzt. Der Beitritt dieses riesigen Landes, in dessen landwirtschaftlich<br />
geprägtem Osten, Anatolien, bittere Armut herrscht und das mit seinen Ostgrenzen<br />
an politisch unruhige Länder – Irak, Iran, Syrien, Armenien, Georgien, Azerbaidjan<br />
– stößt, würde nach den Schätzungen einer Studie der EU-Kommission jährlich<br />
zwischen zunächst 16,5 Milliarden Euro und 27 Milliarden Euro im Jahr 2025<br />
kosten. Wo all diese Gelder herkommen sollen, erscheint nicht nur mir schleierhaft.
- 35 -<br />
Jedenfalls für Deutschland und die Deutschen würden diese Zukunftspläne der EU,<br />
falls sich Deutschlands Regierungen dagegen nicht doch noch mit Erfolg zur Wehr<br />
setzen sollten, in Verbindung mit den weiteren Regierungs-Versäumnissen den endgültigen<br />
wirtschaftlichen Niedergang in eine Existenz <strong>am</strong> Bettelstab bedeuten. Auch<br />
die Tatsache, daß Deutschland und mehrere EU-Staaten seit mehreren Jahren nicht<br />
mehr im Stande sind, das den Kern des EU-Stabilitätspakts bildende Maastricht-<br />
Kriterium der Unzulässigkeit einer Neuverschuldung von mehr als 3 % des Brutto-<br />
Inlandsprodukts einzuhalten, sollte für die leitenden EU-Institutionen ein Anlaß sein,<br />
in sich zu gehen und die Planung neuer Erweiterungen aufzu<strong>geb</strong>en. Dabei obliegt es<br />
den deutschen Regierungen im Interesse deutscher Staatsräson, die Erweiterungsbemühungen<br />
auf der Grundlage des gegenwärtigen Entwicklungsstandes Europas energisch<br />
zu bekämpfen und dadurch eine weitere Vertiefung der wirtschaftlichen Not des<br />
deutschen Volkes zu verhindern. Ihr bisheriges Versagen gegenüber Deutschland in<br />
Sachen der Europäischen Union können die deutschen Regierungen ohnehin kaum<br />
mehr rückgängig machen, es sei denn, daß die EU durch ihre bisher gemachten Fehler<br />
und Zumutungen, insbesondere durch die Erweiterung auf 25 Mitglieder, in Zukunft<br />
doch noch auseinanderbrechen wird. Die Zumutungen sind in der Tat so groß, daß die<br />
schweigende Zurückhaltung der Völker der bisherigen 11 EU-Nettozahler, insbesondere<br />
auch des deutschen Volkes, nahezu unglaublich anmutet. Immerhin haben die<br />
Völker Frankreichs und der Niederlande mit der Ablehnung der EU-Verfassung in den<br />
ihnen erlaubten Volksabstimmungen erkennen lassen, wie sie wirklich denken. Denn<br />
ihre Ablehnung richtete sich in Wahrheit nicht allein gegen die EU-Verfassung, sondern<br />
– wie inzwischen der letzte Ahnungslose gemerkt haben sollte – gegen die EU in<br />
ihrer heutigen Gestaltung und insbesondere in ihrem auf Erweiterungen gerichteten<br />
Wesen. Ähnlich denkt auch das Deutsche Volk. Wie eine wehrlose Fliege von einer<br />
Spinne in einen klebrigen Kokon eingewickelt und ausgesogen oder auch – wie es sich<br />
angesichts der kürzlichen Weihnachtszeit als Vergleich noch eher anbietet – ausgenommen<br />
wie eine Weihnachtsgans – das ist Deutschland heute. So sind die EU-<br />
Staaten Irland, Spanien und Portugal, die noch nie einen Cent in die EU-Kasse eingezahlt<br />
haben, insbesondere mit deutschen Geldern hochgepäppelt worden, und zwar<br />
derart, daß es jedenfalls Irland und Spanien heute nahezu besser geht als Deutschland.<br />
So hat Spanien z. B. im Jahre 2003 immer noch 8,733 Milliarden Euro netto aus der<br />
EU-Kasse erhalten, wobei Zahlungen in ähnlicher Höhe immer noch fortgeführt werden.<br />
Während Deutschlands Netto-Zahlungen bisher immerhin noch durch die EU-<br />
Zuflüsse an die neuen Bundesländer eingeschränkt wurden, wird der Beitritt der zehn<br />
neuen EU-Staaten im Mai 2004 in naher Zukunft zu einer erheblichen Einschränkung<br />
dieser Zuflüsse und d<strong>am</strong>it schon aus diesem Grund zu einer erheblichen Zunahme der<br />
deutschen Netto-Zahlungen führen. Naturgemäß werden die Netto-Zahlungen dann<br />
natürlich auch noch dadurch weiterhin wachsen, daß insbesondere Deutschland das<br />
Vergnügen haben wird, zusätzlich auch noch diese neuen zehn EU-Staaten wirtschaftlich<br />
aufzupäppeln und dabei erhebliche weitere eigene Verluste zu erleiden. Der Gedanke<br />
hieran und darüber hinausgehend der Gedanke daran, wie es den Deutschen er-
- 36 -<br />
gehen wird, wenn sie später auch noch die von der EU als Mitglieder in Aussicht genommenen<br />
Armutshäuser Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien, Bosnien-<br />
Herzegowina und darüber hinaus möglicherweise auch noch Serbien, Kosovo und die<br />
Ukraine, ganz zu schweigen von der Türkei, aufzupäppeln haben werden, läßt mir die<br />
– bei mir trotz allem noch reichlich vorhandenen - Haare zu Berge stehen, obwohl ich<br />
persönlich einen erheblichen Teil dieses Irrsinns angesichts meines Alters von 74 Jahren<br />
nicht mehr erleben werde, zumal ich das auch nicht mehr erleben will. Wie immer<br />
sich die Deutschen auch in ihren eigenen Angelegenheiten jetzt und in Zukunft selbstzerfleischend<br />
einschränken mögen - siehe z. B. die von der früheren rot-grünen Regierung<br />
im Zuge der sog. „Agenda 2010“ unter anderem mit ihren Hartz-IV-Gesetzen in<br />
Angriff genommenen und die von der neuen schwarz-roten Koalitionsregierung in<br />
Aussicht genommenen Einschränkungen und die darüber hinaus seit Jahren auf allen<br />
Gebieten immer mehr zunehmenden Verweigerungen für das Wohlergehen Deutschlands<br />
notwendiger staatlicher Leistungen: Eines schönen, nicht mehr allzu fernen Tages<br />
werden sie erkennen, daß sie von veranwortungslosen Politikern unter Vorspiegelung<br />
falscher Tatsachen und unter Erregung falscher Hoffnungen zu einer sinnlosen<br />
Sisyphus-Schufterei gezwungen werden, wobei der von ihnen mit hoffnungsvollen<br />
Erwartungen den steilen Berg hinaufgewälzte Felsblock von unverantwortlichen Fußtritten<br />
staatlicher Gewalt wieder den Berg hinabbefördert wird und dort mit seiner gewaltigen<br />
rotierenden Masse weiteres Unheil anrichtet. Als dem staatlichen Souverän<br />
Deutschlands – Art. 20 Abs. 2 GG – obliegt es dem deutschen Volk, Fehler der<br />
Staatsgewalt, die es erkannt hat, zu bekämpfen und zu korrigieren. Zu einem dieser<br />
Fehler eben gehört auch – um auf das eigentliche Thema zurückzukommen – die hier<br />
in Frage stehende Kürzung des Ruhegehalts jedenfalls bereits im Ruhestand befindlicher<br />
Be<strong>am</strong>ter und <strong>Richter</strong> und darüber hinaus erst recht die von einigen staatlichen Institutionen<br />
– insbesondere von dem Berliner Innensenator Dr. Erhart Körting – betriebene<br />
noch weiter gehende Kürzung.<br />
Bei dieser Gelegenheit: Daß die Hartz-IV-Gesetze in Teilen verfassungswidrig sind,<br />
pfeifen die Spatzen so laut von den Dächern, daß auch die Herren des Bundesverfassungsgerichts<br />
diese Mißtöne vernehmen müßten: So kann und darf es nicht sein, daß<br />
z. B. ein Arbeitnehmer, der jahrzehntelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet<br />
hat und dabei auf die dadurch früher finanziell einigermaßen gesicherte Zeit<br />
seiner etwaigen späteren Arbeitslosigkeit vertraut hat, in diesem Umfang nur noch für<br />
12 bzw. 18 Monate gesichert ist und danach nur noch soviel erhält, wie z. B. ein „Sozialhilfeempfänger“,<br />
der in seinem Leben niemals gearbeitet hat. Insoweit dürfte es<br />
sich um eine unzulässige Enteignung im Sinne des Art. 14 GG und um einen unzulässigen<br />
Eingriff in den gemäß Art. 2 Abs. 1 GG durch die Gewährung der freien Entfaltung<br />
der Persönlichkeit und d<strong>am</strong>it auch durch die Gewährung der Sicherheit im<br />
Rechtsverkehr garantierten Schutz gerechtfertigten Vertrauens handeln. Und so kann<br />
und darf es auch nicht sein, daß z. B. eine arbeitslose, einkommenslose und vermögenslose<br />
Frau, in deren Haushalt ein arbeitender Mann aus Gründen des gegenseitigen<br />
Kennenlernens zum Zwecke einer etwaigen späteren Heirat hinzugezogen ist, deshalb
- 37 -<br />
keine Sozialhilfe mehr erhält, weil der Staat sie so im Wege der willkürlichen Konstruktion<br />
einer „Bedarfsgemeinschaft“ zwingen will, bei dem Mann um finanzielle<br />
Zuwendungen zu betteln. Wo steht es geschrieben, daß diese Frau gegen diesen Mann<br />
etwa einen Unterhaltsanspruch hat? Nirgends! Wäre ich – allerdings in einem jüngeren<br />
Alter - der besagte Mann, so würde ich aus diesem Haushalt so schnell wie möglich<br />
ausziehen, mit der Folge, daß ich dann eine jedenfalls mich und möglicherweise<br />
auch noch andere finanziell belastende eigene Wohnung beziehen müßte, und daß das<br />
Projekt des Zus<strong>am</strong>menlebens zwecks eventueller späterer Heirat möglicherweise<br />
scheitern könnte, und so eine F<strong>am</strong>iliengründung mit daraus <strong>geb</strong>orenen Kindern, deren<br />
Deutschland so dringend bedarf, nicht erfolgen würde. Wo bliebe dann in dieser staatlicherseits<br />
geschaffenen Zwangssituation bei mir und bei besagter D<strong>am</strong>e meine und ihre<br />
durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit und unser<br />
beider unantastbare Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG? Und wenn sich<br />
der durch „Hartz IV“ bedrückte Berliner Arbeitslosengeld II-Empfänger dann in der<br />
Staatsbibliothek <strong>am</strong> Kulturforum über seine Rechte und Pflichten auch nur eine kurze<br />
Zeit lang informieren will, muß er dort zuvor eine Monatseintrittskarte für 10,00 Euro<br />
(19,56 DM) kaufen, weil es Tageskarten dort schon lange nicht mehr gibt. Ein feiner<br />
Staat! Zum Gotterbarmen hat doch da der VW-Hartz gehartzt – Hartz I – und gehartzt<br />
– Hartz II – und gehartzt – Hartz III – und gehartzt – Hartz IV -, bis er selbst einschließlich<br />
seines gesunden Menschenverstandes und die sich seiner begeistert Bedienenden<br />
total verhartzt waren und sich schließlich die Staatsanwaltschaft – wenn auch<br />
nicht auf dem hier in Frage stehenden Gebiet – seiner annahm. Alles in allem ist die<br />
ganze Hartzerei nicht gerade eine Empfehlung für den ehemals den VW-Hartz auf<br />
dem Schild tragenden, vom Hartz-Fieber gepackten, total verhartzten ehemaligen<br />
Bundeskanzler Schröder .Und zwar ebensowenig, wie die vorpubertäre Kirchhof-<br />
Gängerei der neuen Bundeskanzlerin Merkel für diese bei ihren Bemühungen um eine<br />
Kabinettsbildung, als da plötzlich der edle Ritter Don Cementerio de Iglesia hoch zu<br />
Ross aus seinem Elfenbeinturm hervorpreschend himmelhochjauchzend die 25 %-<br />
Flat-Rate-Steuer-Attacke ritt und sich dann nach einem kurzen Tête-à-tête mit seiner<br />
jubilierenden liebreizenden Dulcinea Angela alsbald wieder grollend, schmollend und<br />
zu Tode betrübt in seinen Turm zurückzog mit dem wenig erhebenden Er<strong>geb</strong>nis: Außer<br />
Spesen nichts gewesen!<br />
Warum die deutschen Regierungen dem Deutschen Volk Volksabstimmungen über die<br />
Fragen des so belastenden Beitritts Deutschlands zur undemokratischen Europäischen<br />
Union, der Einführung des Euro unter Abschaffung der vom Deutschen Volk so sauer<br />
erarbeiteten, harten Deutschen Mark, der Erweiterung der Europäischen Union im Mai<br />
2004 um weitere zehn Staaten und schließlich der Europäischen Verfassung im Gegensatz<br />
zu den Regierungen vieler anderer Staaten versagt haben, dürfte nach allem<br />
kein Geheimnis sein. Dahinter stand offensichtlich allerdings in der Tat die Angst, daß<br />
das Deutsche Volk ablehnend entscheiden würde. Unter keinen wie auch immer gearteten<br />
Umständen hätten dem Deutschen Volk jedoch entsprechende Volksabstimmungen<br />
versagt werden dürfen. Jeder der vier Fälle beinhaltete eine weitgehende Übertra-
- 38 -<br />
gung staatlicher Souveränität auf die EU. Da der Souverän in Deutschland das Deutsche<br />
Volk ist, konnte ihm auf diesem Wege ein wesentlicher Teil seiner Souveränitätsrechte<br />
nicht einfach ohne seine Zustimmung fortgenommen werden. Über des Volkes<br />
grundlegende Souveränitätsrechte konnte und kann niemals eine deutsche Regierung,<br />
sondern nur das betroffene deutsche Volk selbst entscheiden. Das ergibt sich für einen<br />
Nicht-PISA-Geprägten, des Lesens und des Rechtes Kundigen eindeutig aus dem<br />
Wortlaut, dem Sinn und dem Zweck des Grundgesetzes. Vor allen Dingen verlangt das<br />
Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 GG Volksabstimmungen sogar ausdrücklich, wenn es<br />
dort heißt:<br />
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und<br />
Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere<br />
Organe der Gesetz<strong>geb</strong>ung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung<br />
ausgeübt.“<br />
D<strong>am</strong>it bedarf es einer Grundgesetzänderung auch für Volksabstimmungen über die besagten<br />
EU-Themen also klar und eindeutig nicht. Wenn die führenden Vertreter sämtlicher<br />
Parteien mit einer Ausnahme seit langem behaupten, daß es für die Einführung<br />
von Volksabstimmungen im Bundes<strong>geb</strong>iet in den fraglichen Angelegenheiten der EU<br />
einer Grundgesetzänderung und d<strong>am</strong>it einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages<br />
und der Stimmen des Bundesrates – Art. 79 Abs. 1 und 2 GG – bedürfe, die jedoch<br />
nicht zu erlangen sei, so belügen sie das Deutsche Volk in einer ganz besonders<br />
primitiven, fiesen, abstrusen, gemeinen, hinterhältigen und sch<strong>am</strong>losen Weise. Es ist<br />
zu hoffen, daß das Deutsche Volk diese Intrigen jedenfalls im Falle der zu erwartenden<br />
weiteren zunehmenden Belastungen durch die EU alsbald durchschauen und unter<br />
Berufung auf Art. 20 Abs. 2, 3 und 4 GG laut und vernehmlich anprangern und mit<br />
harter Hand beiseitefegen wird. In Norwegen z. B. führten zwei Volksbefragungen zur<br />
Ablehnung einer EU-Beteiligung mit dem für die Norweger stolzen Er<strong>geb</strong>nis, daß<br />
Norwegen nicht EU-Mitglied ist und daß es ihm dabei sehr gut geht. Bei allem erscheint<br />
mir des Deutschen Volkes müdes, hilfloses und starres Schweigen – abgesehen<br />
von überwiegenden Ablehnungen bei gelegentlichen Meinungsumfragen - insbesondere<br />
zur Aufnahme der zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten und zu den geplanten weiteren<br />
Beitritten Kroatiens, Mazedoniens, Rumäniens, Bulgariens und des Staates Bosnien-<br />
Herzegowina verwunderlich und nicht recht verständlich. Was die Staaten Polen,<br />
Tschechien und Slowakei angeht, so kann ich es mir als ein Berliner, der in Berlin <strong>geb</strong>oren<br />
ist und der in Berlin immer seinen Wohnsitz gehabt und so die Leiden Berlins<br />
mitgelitten hat, einfach nicht verkneifen, mich unter anderem daran zu erinnern, daß<br />
diese Staaten vor nicht allzu langer Zeit noch zum sog. „Ostblock“ gehörten und sich<br />
d<strong>am</strong>it in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Sowjetunion nachhaltig darum bemühten, West-<br />
Berlin in den Jahren 1948/49 elf Monate lang im Zuge der von ihnen betriebenen Blockade<br />
– die dann von den Westmächten durch die Lieferung von Lebensmitteln im<br />
Wege der Luftbrücke erfolgreich beendet wurde – ganz einfach auszuhungern, und<br />
daß sie als Mitglieder dieses Ostblocks im August 1961 Deutschland und Berlin insbe-
- 39 -<br />
sondere durch die „Mauer“ in zwei Teile teilten und dadurch unter anderem auch meine<br />
F<strong>am</strong>ilie auseinanderrissen, nachdem ich im Juni 1961 aus Ost-Berlin nach West-<br />
Berlin geflüchtet war und meine Tochter und meine Eltern noch in Ost-Berlin zurück<strong>geb</strong>lieben<br />
waren. Meine Gedanken, die mich im übrigen bewegen, wenn ich an Ostpreußen<br />
denke, das mir infolge der dortigen Geburt meiner Mutter zu einer zweiten<br />
Heimat geworden war, und wenn ich an die schlimme Vertreibung meiner Tante mütterlicherseits<br />
s<strong>am</strong>t ihrer F<strong>am</strong>ilie aus Ostpreußen erinnert werde, möchte ich hier nicht<br />
ausbreiten; auch ihr Mitschwingen vermag ich, selbst wenn ich es wollte, nicht zu unterdrücken,<br />
wobei es meine Gefühle einfach nicht schaffen, diese Geschehnisse gegen<br />
die Gründe dafür einfach aufzurechnen. Davon, daß es nicht wenigen Deutschen ebenso<br />
geht, kann ausgegangen werden. Gewiß ist diese Zeit nahezu überwunden. Des Erwachsens<br />
einer Freundschaft aus einer früheren Feindschaft bedarf es jedoch weitaus<br />
intensiverer und feinfühligerer Bemühungen als der bisherigen. Insbesondere ist es<br />
bisher im Verhältnis Deutschlands zu Polen, Tschechien und der Slowakei nicht gelungen,<br />
ein der deutsch-französischen Freundschaft auch nur im entferntesten ähnliches<br />
Verhältnis zu schaffen. Der Umstand z. B., daß sich <strong>am</strong> 22.1.2006 von 58.000<br />
Bürgern Frankfurts/Oder die abstimmenden 30 % zu 83 % gegen den Bau einer Straßenbahnlinie<br />
über die Oderbrücke ins jetzt polnische Slubice ausgesprochen haben,<br />
gibt auch in dieser Hinsicht zu denken, wobei die Kosten übrigens von Deutschland zu<br />
75 % und von Polen zu 25 % getragen werden sollten. Der umtriebige, hektische Einsatz<br />
des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder als des vielgepriesenen „Anwalts Polens“,<br />
insbesondere für den Beitritt Polens zur Europäischen Union, hat in diesem Sinne<br />
wenig bewirkt. Als ein nicht gerade angemessenes Entgelt Polens werden es Herr<br />
Schröder und nicht wenige Bürger auch Deutschlands empfunden haben, als Polen<br />
Herrn Schröders vom deutschen Volk getragene Friedenspolitik durch die aktive Teilnahme<br />
an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA gegen den Irak enttäuschte.<br />
Um so weniger sehe ich jedenfalls für mich aus meinen Blickwinkel einen Anlaß<br />
dafür, insbesondere Polen als einen überwiegenden Agrarstaat aus deutschen Mitteln –<br />
um auf das eigentliche Thema zurückzukommen –, insbesondere möglicherweise auch<br />
noch mit Anteilen meines mir als <strong>Richter</strong> zustehenden, sauer verdienten Ruhegehalts,<br />
unter schmerzlichen eigenen Einbußen aufzupäppeln. Gewiß ist dieses meine auf langjährige<br />
Erfahrungen gegründete höchstpersönliche Ansicht. Als Staatssouverän stehen<br />
sie und ihre Äußerung mir jedoch grundgesetzlich durchaus zu. Und als jemand, der<br />
trotz seiner ehemaligen langjährigen richterlichen Tätigkeit nicht den Boden unter den<br />
Füßen und den Kontakt zum „Kleinen Mann“ verloren hat und der nicht, losgelöst von<br />
allem – wie nicht wenige führende Persönlichkeiten in Deutschland -, über den Wolken<br />
in einem Elfenbeinturm lebt, gestatte ich mir die Behauptung, daß viele andere<br />
deutsche Bürger ähnlich denken. Um so eher sollten sie Anlaß haben, auf besagte<br />
Volksabstimmungen zu dringen. Daß es dabei nicht mit entsprechenden bloßen empörten<br />
Schreiben an führende deutsche Politiker getan ist, zeigt meine persönliche<br />
mehrjährige Erfahrung. So ist unter anderem mein an Herrn Wolfgang Thierse als den<br />
d<strong>am</strong>aligen Präsidenten des Bundestags gerichtetes entsprechendes Schreiben vom
- 40 -<br />
24.6.2005 von diesem trotz meiner Erinnerung vom 3.10.2005 nicht beantwortet worden.<br />
Unter Berücksichtigung des betrüblichen Umstandes, daß deutsche Politiker nicht<br />
selten, um sich nicht verantworten zu müssen, zu Wortklaubereien neigen, werde ich<br />
an Herrn Thierse in den nächsten Tagen eine zweite Erinnerung richten und ihn in dieser<br />
unter Berücksichtigung seiner inzwischen seitens des Bundestages erfolgten Degradierung<br />
nicht mehr als „Herr Bundestagspräsident“, sondern als „Herr Bundestagsvizepräsident“<br />
mit der entsprechenden Titulierung auch in der Adresse anreden. Große<br />
Hoffnungen auf eine Reaktion hierauf mache ich mir allerdings nicht. Und was mache<br />
ich, wenn auch dieses Schreiben unbeantwortet bleibt ...?<br />
Immerhin habe ich die Gelegenheit, das Problem der Volksabstimmungen noch einmal<br />
in einem gewichtigen Zus<strong>am</strong>menhang anzusprechen, mit dieser meiner das hier in Frage<br />
stehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisierenden Stellungnahme wahrgenommen.<br />
3. Desweiteren haben die deutschen Regierungen die deutsche Volkswirtschaft und d<strong>am</strong>it<br />
auch die finanziellen Belange des Deutschen Volks schuldhaft dadurch geschädigt,<br />
daß sie der seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 immer mehr zunehmenden<br />
und inzwischen zu einem beängstigenden kapitalistischen Ungeheuer herangewachsenen<br />
sogenannten „Globalisierung“ tatenlos zugesehen haben und d<strong>am</strong>it in<br />
erheblichem Umfang gegen das Gebot des Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen haben, daß die<br />
Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat ist. Während das überwiegend<br />
kapitalistische System der westlichen Welt zu Zeiten des Ostblocks von diesem in gewissem<br />
Maße noch im Zaum gehalten wurde, haben die kapitalistischen Bestrebungen<br />
nach dem Zus<strong>am</strong>menbruch des kommunistischen Systems und der Auflösung der Blöcke<br />
1998/99 ein beängstigend ungesundes und die Völker der Welt schädigendes<br />
Ausmaß angenommen. Ein Staat, der wie Deutschland, ein sozialer Staat zu sein hat,<br />
hätte sich hier darum bemühen müssen, mit dämpfenden Maßnahmen beruhigend einzugreifen<br />
und in diesem Sinne als ein Mitglied der EU auch die EU einzubinden. Daß<br />
Deutschland Entsprechendes getan hätte, ist mir als einem aufmerks<strong>am</strong>en und gründlichen<br />
Mediennutzer bisher nicht bekannt geworden. So kann ich auch hier nur die<br />
Deutschen dazu aufrufen, sich gegen die nahezu die Gestalt einer Heuschreckenplage<br />
annehmenden – siehe hierzu die entsprechende bildhafte und hier noch erweiterte Charakterisierung<br />
des SPD-Politikers Müntefering – entsprechenden kapitalistischen Auswüchse<br />
nachhaltig zur Wehr zu setzen und dabei nicht zu kleckern, sondern zu klotzen,<br />
zumal der EU als dem Zus<strong>am</strong>menschluß von 25 europäischen Staaten auch auf<br />
diesem Gebiet durchaus wirks<strong>am</strong>e Mittel zur Verfügung stehen dürften. Ich erlaube<br />
mir, in folgendem einige der besonders ins Auge fallenden Globalisierungs-Probleme<br />
anzusprechen, wobei ich mich im Interesse der Geduld und der Aufmerks<strong>am</strong>keit des<br />
geschätzten Lesers dieser Zeilen in einem ganz kurzen und oberflächlichen Rahmen<br />
halten werde:<br />
Immer wieder und zunehmend schneller und immer umfangreicher gehen Arbeitsplätze<br />
dadurch verloren, daß sich große Unternehmen weltweit zus<strong>am</strong>menschließen oder
- 41 -<br />
einander gegenseitig gewissermaßen auffressen, so daß im Zuge der hierdurch gewonnenen<br />
„Synergien“ – ein schicker Ausdruck für einen arbeitstechnisch traurigen und<br />
unsozialen Vorgang –, der Vereinigung und des Zus<strong>am</strong>menwirkens vieler Kräfte zu<br />
einer einzigen Kraft, eine große Zahl von Arbeitsplätzen einfach überflüssig wird und<br />
Kosten nicht im Interesse des arbeitenden Volkes, sondern in vielen Fällen im rein kapitalistischen<br />
Interesse der durch Beteiligung an den Firmen Verdienenden – Aktionäre<br />
usw. – eingespart werden. So hat es im Jahr 2005 bis Mitte Dezember weltweit<br />
24.806 Unternehmensfusionen im Ges<strong>am</strong>twert von 2,06 Billionen Dollar ge<strong>geb</strong>en,<br />
während es im Jahr 2004 rund 4.000 Transaktionen weniger mit einem um 19 % geringeren<br />
finanziellen Volumen waren. Dabei waren deutsche Firmen sehr viel häufiger<br />
das Objekt als das Subjekt der Übernahme („Die Welt“ vom 12.12.2005). Und das Fusionsfieber<br />
ist im Steigen begriffen ... .<br />
Der ausufernde Wettstreit der Großunternehmen untereinander führt im übrigen weltweit<br />
häufig dazu, daß Unternehmen ihre Konkurrenten auf der Skala der Ränge und<br />
Ränke zu überflügeln suchen und zu diesem Zweck im Interesse einer die Ausweitung<br />
ihrer Geschäfte ermöglichenden Kostenersparnis Arbeitsplätze abschaffen, obwohl der<br />
durchaus ge<strong>geb</strong>ene laufende geschäftliche Erfolg und Gewinn diesen unsozialen Weg<br />
nicht erforderlich machen würde. Als eines der jüngeren Beispiele fällt hier vor allem<br />
das Vorgehen der Telekom auf, die innerhalb der nächsten drei Jahre trotz ihrer Milliarden-Rekordgewinne<br />
32.000 Arbeitsstellen abschaffen will. Beispielhaft ist auch die<br />
gut verdienende Deutsche Bank unter ihrem Vorstandsvorsitzenden Ackermann seit<br />
einem Jahr intensiv d<strong>am</strong>it beschäftigt, 6.400 Arbeitsplätze abzubauen, wobei sie d<strong>am</strong>als<br />
gleichzeitig einen Überschuß von knapp 2,55 Milliarden Euro bekanntgab – ein<br />
Plus von 87 % gegenüber dem Vorjahr. Für das Jahr 2005 wurde inzwischen ein Jahresüberschuß<br />
von 3,8 Milliarden Euro bekanntge<strong>geb</strong>en – ein weiteres Plus von 53 %<br />
gegenüber 2004. Nach einer Rundfunkmeldung vom 11.2.2006 plant VW, von seinen<br />
175.000 Arbeitsstellen in Deutschland in den nächsten drei Jahren 20.000 Stellen abzubauen.<br />
Im Jahr 2005 war der Nettogewinn gegenüber dem Jahr 2004 um 61 % auf<br />
1,12 Milliarden Euro gestiegen. Der VW-Aktienkurs zog nach der Abbaumeldung sofort<br />
an.<br />
Der an sich glückliche Umstand, daß der deutsche Arbeitnehmer sich und seinem Lande<br />
im Laufe vieler Jahrzehnte durch eine entbehrungsreiche, fleißige, sorgfältige und<br />
hochwertige Arbeit einen hohen Lebensstandard erarbeitet hat, daß auswärtige Volkswirtschaften<br />
insoweit jedoch nicht mithalten konnten und können und in einem Vergleich<br />
mit deutschem Geschehen mehr oder weniger im Rückstand <strong>geb</strong>lieben sind,<br />
führt heutzutage immer mehr zu einer Verlagerung deutscher Arbeitsplätze aus<br />
Deutschland in ausländische Bereiche, in denen die Kosten der Arbeit und die staatlichen<br />
Steuern und Abgaben niedriger als in Deutschland sind. Zu entsprechenden Verlagerungen<br />
hat insbesondere der Beitritt der zehn weiteren Staaten zur EU im Mai<br />
2004 geführt. So sind z. B. Polen, Tschechien, die Slowakei, Slowenien und Ungarn<br />
zunehmend außerordentlich beliebte Verlagerungsorte. Unter den jüngeren Transakti-
- 42 -<br />
onen dieser Art fällt hier z. B. das Vorgehen des schwedischen Electrolux-Konzerns<br />
ins Auge, der das von ihm geschluckte traditionsreiche AEG-St<strong>am</strong>mwerk in Nürnberg,<br />
in dem Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler hergestellt werden, mit seinen<br />
1.750 Mitarbeitern schließen und die Fertigung schrittweise nach Polen und Italien<br />
verlagern will. Bei der von der Schließung bedrohten Spandauer Maschinenbaufabrik<br />
CNH – dem vom Fiatkonzern geschluckten früheren Traditionsunternehmen Orenstein<br />
und Koppel – ist eine Verlagerung der 500 Arbeitsplätze nach Italien geplant. Der<br />
Berliner Senat ist mit der Rückforderung ge<strong>geb</strong>ener Fördermittel und Kredite und von<br />
Räumungsgeldern in Höhe von insges<strong>am</strong>t ca. 70 Millionen Euro befaßt. So geht altehrwürdige<br />
deutsche Tradition zugrunde! Bei dem deutschen Büroartikel-Unternehmen<br />
Herlitz sind z. Zt. in Berlin und in Brandenburg 400 Arbeitsplätze in Gefahr.<br />
Mindestens 100 davon sollen nach Posen in Polen verlegt werden, wenn sich Arbeit<strong>geb</strong>er<br />
und Arbeitnehmer nicht auf längere Arbeitszeiten einigen können. Der Autozulieferer<br />
Continental in Deutschland hat seinen Umsatz und seinen Gewinn im Jahr<br />
2005 weiter gesteigert. Der Aktienkurs hat um rund 60 % zugelegt. Bereits in den ersten<br />
neun Monaten hatte Continental mit fast 1,2 Milliarden Euro den operativen Gewinn<br />
des ges<strong>am</strong>ten Jahres 2004 übertroffen. Dennoch verlagert er seit Jahren Arbeitsplätze<br />
in Billiglohnländer. Zur Zeit ist er d<strong>am</strong>it befaßt, die Pkw-Reifenfertigung <strong>am</strong><br />
St<strong>am</strong>msitz in Hannover-Stöcken mit 320 Beschäftigten gegen den energischen Protest<br />
des Personals bis Ende 2007 zu schließen und möglicherweise in Tschechien weiterzuproduzieren.<br />
Der Optoelektronik-Konzern Carl Zeiss, Oberkochen, hat im Geschäftsjahr<br />
2004/05 bei einem zu 82 % im Ausland erzielten Rekordumsatz von 2,22<br />
Milliarden Euro einen gegenüber dem Vorjahr um 72 % auf 199 Millionen Euro gestiegenen<br />
Rekordgewinn vor Steuern gemacht. Dennoch verlagert er die bisher in Jena<br />
angesiedelte Produktion der Projektionstechnik und von digitalen Flachbildschirmen<br />
mit 40 Arbeitsstellen wegen eines gespürten „enormen Wettbewerbsdruckes“ nach<br />
China, wo er bereits mit Produktionsanlagen für die industrielle Meßtechnik vertreten<br />
ist. Der weltgrößte Braukonzern InBev – unter anderem Beck’s Bier, Spaten-<br />
Franziskaner, Diebels, Gilde, Hasseröder -, der im Jahr 2005 einen um 7,2 % auf 11,7<br />
Milliarden Euro gestiegenen Umsatz und einen um 26 % auf 904 Millionen Euro verbesserten<br />
Nettogewinn gemacht hat, will unter anderem zwei Service-Center in Ost-<br />
Europa aufbauen, 360 Arbeitsplätze abbauen – davon 125 in Deutschland – Bremen,<br />
München, Wernigerode – und 149 in Belgien – und dafür 295 neue Arbeitsstellen in<br />
Tschechien und Ungarn schaffen. Das alles sind nur Beispiele. Jedoch: Der Krug geht<br />
so lange zu Wasser, bis er bricht! Und wenn er dann schließlich bricht, wird es Heulen<br />
und Zähneklappern <strong>geb</strong>en ... . Wer von den Verantwortlichen seine Hände dann in Unschuld<br />
waschen will, der wird dazu keine Gelegenheit mehr haben, weil er keine Hände<br />
mehr haben wird. Bisher haben weder die deutschen Regierungen noch die EU<br />
selbst einen Anlaß gefunden, gegen all diese miesen Maschen vorzugehen. So hätte es<br />
z. B. nahe gelegen, die Aufnahme in die EU von einer vorherigen Angleichung der<br />
Wirtschaften jedes einzelnen EU-Mitgliedsstaates aneinander abhängig zu machen.<br />
Wenn das im Fall der 15 früheren Mitgliedsstaaten sträflicherweise verabsäumt wor-
- 43 -<br />
den ist, so hätte dieses Versäumnis bei der jetzigen Aufnahme der zehn weiteren EU-<br />
Mitgliedsstaaten nicht noch einmal begangen werden dürfen. Insbesondere hätte dafür<br />
gesorgt werden müssen, daß die staatlichen Steuern und Abgaben und die Arbeitslöhne<br />
einander ähnlich gewesen wären. Den Dummen kennzeichnet insbesondere auch<br />
der Charakterzug, daß er aus dem Erlebten nichts lernt und daß er sich infolgedessen<br />
auch nicht darum bemüht, seine in der Vergangenheit gemachten Fehler in Zukunft zu<br />
vermeiden. Auch für die EU und die dahinter stehenden Regierungen der einzelnen<br />
Mitgliedsstaaten ist dieses Verhalten charakteristisch. Zur Zeit gibt es sogar – von<br />
Bundeswirtschaftsminister Glos erst jetzt rügend ins Gespräch <strong>geb</strong>racht – Anhaltspunkte<br />
dafür, daß die EU derartige Arbeitsplatzverlagerungen sogar mit finanziellen<br />
Zuwendungen fördert. Wenn Frau Merkel als neue deutsche Bundeskanzlerin und der<br />
neue Bundesfinanzminister Steinbrück kürzlich die Ansicht vertreten haben, daß einige<br />
EU-Staaten, darunter z. B. die Slowakei und Polen, infolge der dort geltenden niedrigen<br />
Steuersätze und der dort auch deswegen zunehmenden ausländischen Investitionen<br />
einschließlich der Arbeitsplatzverlagerungen zum Ausgleich weniger EU-Mittel<br />
erhalten sollten, so versuchen sie hiermit verspätet, mit falschen Mitteln und unter<br />
Unmutsbezeugungen der angegriffenen Regierungen etwas notdürftig zu flicken, was<br />
vorher bei der Konstruktion der Originär-EU und des EU-Beitritts angemessen und die<br />
betroffenen Staaten weniger beeinträchtigend hätte berücksichtigt werden können und<br />
müssen. Auch hier wieder tritt zutage, wie sehr das gegen Erschütterungen ungesicherte<br />
Konstrukt der EU einschließlich der gemeins<strong>am</strong>en Euro-Währung durchaus unvorteilhafterweise<br />
von hinten aufgezäumt wurde und wird. Um zwischendurch noch<br />
einmal auf den eigentlichen Kern meiner für den oberflächlichen Leser möglicherweise<br />
außerordentlich abschweifend erscheinenden Ausführungen zurückzukommen:<br />
Auch hierbei geht es auch um Geld; um Geld nämlich, das dem deutschen Volk – und<br />
d<strong>am</strong>it auch mir – in den letzten Jahren und zunehmend in letzter Zeit aus der Tasche<br />
gezogen wird und nach dem Progr<strong>am</strong>m der neuen Bundesregierung noch zusätzlich<br />
aus der Tasche gezogen werden soll, wobei zu diesem Geld auch die Kürzungen der<br />
Ruhegehälter der Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> und insbesondere auch des bereits im Ruhestand<br />
befindlichen entsprechenden Personenkreises gehören. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen<br />
beschränkt sich natürlich nicht nur auf die neu beigetretenen zehn EU-<br />
Mitgliedsstaaten als begünstigte Verlagerungsempfänger; sie hat vielmehr schon seit<br />
längerem auch entferntere Staaten als lohnendes, billiges Wirkungs<strong>geb</strong>iet ausgewählt,<br />
und zwar insbesondere auch asiatische Staaten, z. B. China, Indien, Malaysia, Korea,<br />
Thailand sowie Mexiko, Brasilien und auch Rußland, in denen es – freut Euch, Deutsche<br />
– noch lange billige Arbeitskräfte <strong>geb</strong>en wird. So wird der aufmerks<strong>am</strong>e Kunde<br />
in Deutschland häufig feststellen können, daß auf den ersten Anschein von deutschen<br />
Unternehmen st<strong>am</strong>mende Produkte im Ausland gefertigt worden sind. Daß der deutsche<br />
Arbeiter nicht, wie z. B. der chinesische, für 100 bis 200 Euro im Monat oder,<br />
wie z. B. der polnische Arbeiter, für ein Viertel seines jetzigen Lohnes arbeiten kann,<br />
ergibt sich aus dem in Deutschland herrschenden Hochpreisniveau von selbst. Und<br />
dennoch versuchen deutsche Unternehmen nicht selten, Arbeitnehmer in Deutschland
- 44 -<br />
zu einem Verzicht auf erhebliche Teile ihrer Löhne und Gehälter und zu Verschlechterungen<br />
ihrer Arbeitsbedingungen dadurch gewissermaßen zu erpressen, daß sie mit einer<br />
Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland drohen.<br />
Andererseits schämen sich deutsche Unternehmer auch nicht, die in Deutschland noch<br />
vorhandenen Arbeitsplätze weiter dadurch abzubauen, daß sie mit oder auch ohne Zustimmung<br />
der jeweiligen deutschen Regierung ausländische Arbeiter aus Gebieten innerhalb<br />
und auch außerhalb der EU zu einem in Deutschland unüblichen, außerordentlich<br />
niedrigen Konkurrenzlohn ins Land holen. Was haben z. B. – ob sie nun<br />
„schwarz“ arbeiten oder nicht – Kroaten in deutschen Schlachthäusern, polnische Fliesenleger<br />
und andere Ausländer auf dem deutschen Bau und T<strong>am</strong>ilen und Farbige aus<br />
Afrika in deutschen Restaurationsbetrieben zu suchen? Nichts! So meine ich ganz entschieden.<br />
Auch die führenden Institutionen der EU spielen hier eine jedenfalls für<br />
meine Begriffe unrühmliche Rolle. Immerhin hat das Europa-Parl<strong>am</strong>ent jetzt endlich<br />
die sogenannten „Dienstleistungsrichtlinien“ mit dem ihren Kern bildenden Herkunftslandprinzip,<br />
nach dem EU-Unternehmen grenzüberschreitend Dienstleistungen zu den<br />
Bedingungen ihres Heimatlandes vermarkten und somit auch die in ihrem Heimatland<br />
üblichen Löhne zahlen dürften, in seiner Sitzung vom 16.2.2006 nach vorangegangenen<br />
heftigen Disputen und Protestkund<strong>geb</strong>ungen in Berlin und Straßburg nur unter erheblichen<br />
Einschränkungen des Herkunftslandsprinzips angenommen, so daß die Löhne<br />
jetzt nach den Bedingungen der Heimatlandes gezahlt werden sollen. Wenigstens<br />
hier haben Vernunft und Volkes Stimme einmal Erfolg gehabt. Wie sich die Dienstleistungsrichtlinien<br />
im übrigen auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken werden,<br />
bleibt abzuwarten. Als die zehn weiteren Staaten der EU <strong>am</strong> 1. Mai 2004 beitraten,<br />
wurden unter anderem auch für Deutschland angesichts der hiesigen schwierigen arbeitsmarktpolitischen<br />
Situation hinsichtlich osteuropäischer Arbeitnehmer bis zum<br />
Jahre 2011 mögliche Zugangsbeschränkungen ausgehandelt. Dennoch arbeiten in<br />
Deutschland aufgrund bilateraler Abkommen und des neuen Zuwanderungsrechts etwa<br />
450.000 osteuropäische Arbeitnehmer, darunter etwa 300.000 Saisonarbeiter. Jedenfalls<br />
hinsichtlich der Saisonarbeiter lautet die durchsichtige entschuldigende Begründung,<br />
daß Deutsche derartige Arbeiten nicht annähmen. Sollte das wirklich der<br />
Fall sein, so vermag jedenfalls ich mir nicht zu erklären, warum die Arbeitsagenturen<br />
deutsche Arbeitslose nicht zur Annahme entsprechender Arbeiten zwingen. Die Mittel<br />
dafür, wie z. B. weitgehende Kürzungen des Arbeitslosengeldes, stehen ihnen jedenfalls<br />
jetzt zur Verfügung. Wenn sie diese Mittel nicht nutzen, sabotieren sie deutsches<br />
Recht und deutsche Interessen mit der Folge, daß sie energisch und unnachsichtig zur<br />
Verantwortung gezogen werden müssen. Bei einer ordnungsgemäßen Arbeit der Arbeitsagenturen<br />
und der übrigen verantwortlichen staatlichen Institutionen einschließlich<br />
der Arbeitsministerien nehmen die 450.000 osteuropäischen Arbeitnehmer<br />
450.000 Deutschen die Arbeit weg. Warum dulden die deutschen Regierungen diese<br />
unhaltbare Situation? Daß sie zum Nachteil Deutschlands durchaus im Sinne der EU<br />
liegt, ist offensichtlich. So hat sich jetzt auch der EU-Beschäftigungskommissar Vladimir<br />
Spidla neuerdings bei der Vorlage eines Kommissionsberichts zur „Freizügig-
- 45 -<br />
keit der Arbeitnehmer seit der Erweiterung 2004“ nachdrücklich für eine Öffnung der<br />
Arbeitsmärkte für Osteuropäer eingesetzt und hier die folgende selts<strong>am</strong>e Begründung<br />
ge<strong>geb</strong>en: Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer habe keine störenden Auswirkungen auf<br />
den Arbeitsmarkt der alten EU15-Staaten; im Gegenteil, einzelne Länder – gemeint<br />
sind wohl Großbritannien, Irland und Schweden –, die Bewohnern der zehn neuen<br />
Mitgliedsstaaten von Anfang an die volle Freizügigkeit ge<strong>geb</strong>en hätten, und Europa<br />
insges<strong>am</strong>t hätten davon profitiert. Wem bekannt ist, daß Herr Spidla offensichtlich<br />
Tscheche oder Slowake ist, vermag allerdings zu verstehen, wessen Interessen Herr<br />
Spidla hier wahrnimmt. Immerhin vermag der neue Bundesarbeitsminister Müntefering<br />
dieser Argumentation – dankenswerterweise – offensichtlich nicht zu folgen,<br />
wenn er meint, daß im Lichte der nach wie vor schwierigen arbeitsmarktpolitischen<br />
Situation in Deutschland die Möglichkeit zur Steuerung des Zugangs von Beschäftigten<br />
zum hiesigen Arbeitsmarkt bis zum Auslaufen im Jahre 2011 notwendig bleibe.<br />
Das läßt ein wenig hoffen. Dennoch ist nicht zu begreifen, warum in Deutschland<br />
trotzdem 450.000 Arbeitnehmer aus Osteuropa arbeiten dürfen. Inzwischen sieht es in<br />
dieser Hinsicht insbesondere im deutschen Osten an den Grenzen zu Polen und zu<br />
Tschechien immer trostloser aus. An die vorgesehene künftige völlige Freizügigkeit<br />
auch osteuropäischer Arbeitnehmer innerhalb der EU vermag ich im Interesse deutscher<br />
Arbeitsloser nur mit Grauen zu denken. Der Umstand, daß ich von alledem als<br />
Ruheständler nicht unmittelbar betroffen bin, vermag mir die Sorge für Deutschland<br />
und das Deutsche Volk, die sich natürlich in rein arbeitsmarktpolitischen Überlegungen<br />
nicht erschöpft, sondern insbesondere auch die Zerstörung der Vaterländer Europas<br />
und die Schaffung eines europäischen Einheitsvolkes umfaßt, auch in dieser Hinsicht<br />
nicht zu nehmen.<br />
Natürlich müssen auch der Zus<strong>am</strong>menschluß mehrerer Unternehmen und die freundliche<br />
oder feindliche Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes vom deutschen<br />
Staat und von den zuständigen EU-Institutionen nicht nur unter Wettbewerbsgesichtspunkten<br />
durch das Bundeskartell<strong>am</strong>t und durch die europäische Kartellbehörde, sondern<br />
auch unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung von Arbeitsplätzen und auch unter<br />
sonstigen Gesichtspunkten überprüft und ggf. verboten werden können. Als sonstige<br />
Gesichtspunkte bieten sich z. B. die Verträglichkeit derartiger Unternehmenstransformationen<br />
mit der Gewährleistung der Sicherheit, der Eigenständigkeit und der Funktionsfähigkeit<br />
Deutschlands an. So dürfte es z. B. nicht erlaubt sein, daß ausländische<br />
Unternehmen durch den Zus<strong>am</strong>menschluß mit deutschen Unternehmen oder durch die<br />
Übernahme deutscher Unternehmen besondere deutsche rüstungstechnische Kenntnisse<br />
erlangen oder führende Stellungen bei der Produktion lebenswichtiger Erzeugnisse<br />
einnehmen. In diesem Sinne dürfte z. B. die Übernahme des ehemals zur Muttergesellschaft<br />
Daimler-Chrysler gehörenden Dieselmotorenherstellers MTU – Produzent für<br />
Schiffe, Bahnen, Militär- und Baufahrzeuge –durch den schwedischen Finanzinvestor<br />
EQT zu bedauern und zu rügen sein. Auch abgesehen davon sollte staatlicherseits dafür<br />
gesorgt werden, daß die Tätigkeit ausländischer Unternehmen auf deutschem<br />
Staats<strong>geb</strong>iet eingeschränkt wird und nicht überhandnimmt. Abgesehen davon, daß je-
- 46 -<br />
der Staat im Interesse seiner Staatsbürger Herr im eigenen Lande sein sollte, ist es das<br />
Ziel eines ausländischen Unternehmens naturgemäß weniger, auch dem Inland, sondern<br />
eher sich selbst zu nützen. So geschieht es nicht selten, daß ausländische Unternehmen<br />
bei notwendigen Einschränkungen zuerst den auf deutschem Gebiet tätigen<br />
einverleibten deutschen Unternehmensteil reduzieren – siehe das obige Beispiel des<br />
Electrolux-Konzerns – oder gar ein aus Konkurrenzgründen aufgekauftes deutsches<br />
Unternehmen eben aus Konkurrenzgründen alsbald schließen. Wenn der von der US<strong>am</strong>erikanischen<br />
Texas Pacific Group vor etwa eineinhalb Jahren übernommene bekannte<br />
deutsche Weltmarktführer im Sanitärbereich, das Unternehmen Grohe, heute<br />
auch noch existiert, so ist es doch angesichts der stark herabgesetzten Belegschaft,<br />
Forschung und Entwicklung, der rücksichtslosen Anforderungen und des entsprechenden<br />
Niedergangs der Motivation der dort noch Arbeitenden nahezu nur noch ein<br />
Schatten seiner selbst. Bei chinesischen Unternehmen ist es sogar vorgekommen, daß<br />
sie deutsche Firmen unter Überführung ihres Inventars und insbesondere ihres Maschinenparks<br />
nach China aufgelöst haben. Welche nachteiligen Auswirkungen die bereits<br />
erfolgte Übernahme verschiedener deutscher Wohnungsgesellschaften mit vielen<br />
Zehntausenden von Wohnungen durch ausländische Unternehmen, besonders durch<br />
US-<strong>am</strong>erikanische Unternehmen, auf die deutschen Mieter befürchten läßt, liegt auf<br />
der Hand. Denn wenn ausländische Unternehmen derartige Transaktionen, die überwiegend<br />
Spekulationsgeschäfte sind, durchführen, so wollen sie ganz einfach verdienen;<br />
irgendwelche Gesichtspunkte der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit,<br />
der Eigentumsbegrenzung und des Sozialstaats<strong>geb</strong>otes, wie sie das deutsche<br />
Grundgesetz auch unternehmerischem Geschäfts<strong>geb</strong>aren <strong>geb</strong>ietet, dürften ihnen<br />
weitgehend fremd sein. Um so eher dürfte in der Situation der betroffenen Mieter eine<br />
Beunruhigung insbesondere auch in finanzieller Hinsicht zu erwarten sein, wodurch<br />
die deutsche Volkswirtschaft durchaus weiterhin in finanzielle Bedrängnis gelangen<br />
könnte und so – um hier nicht den eigentlich verfolgten Faden zu verlieren – den deutschen<br />
Steuerzahler und unter anderem auch in noch intensiverem Maße die deutschen<br />
Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> zur Kasse bitten könnte. Gewiß hört sich der letzte Halbsatz, aus<br />
dem Zus<strong>am</strong>menhang gerissen, einigermaßen dämlich und weltfremd egoistisch an. Jedoch<br />
hat diese meine Stellungnahme eben gerade die Kürzung der Ruhegehälter der<br />
Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> zum Gegenstand; und bei diesem Gegenstand muß es hier bleiben,<br />
auch wenn ich mich hier gehalten sehe, zur Beleuchtung der Unangemessenheit<br />
der in Frage stehenden entsprechenden staatlichen Eingriffe das ges<strong>am</strong>te Umfeld zu<br />
erörtern und d<strong>am</strong>it gewissermaßen also – wie es viele Leser, falls es diese <strong>geb</strong>en sollte,<br />
empfinden mögen – auch Gott und die Welt zu bemühen. Z. B. sind die beiden großen<br />
Immobilienfirmen Gagfah, Essen, und Nileg, Hannover, mit ihren insges<strong>am</strong>t<br />
110.000 Wohnungen bereits von der US-Investmentgesellschaft Fortress übernommen<br />
worden und die Stadt Dresden ist im Begriff, 50.000 Wohnungen der Woba für 16.000<br />
Euro je Stück an ein US-<strong>am</strong>erikanisches Unternehmen zu verkaufen. Die Landesentwicklungsgesellschaft<br />
Nordrhein-Westfalen (LEG NRW) hat kürzlich 4.500 Wohnungen<br />
verkauft und zum Jahreswechsel 2005/2006 an die Gagfah als Tochtergesellschaft
- 47 -<br />
der US-<strong>am</strong>erikanischen Fortress über<strong>geb</strong>en. Im Zuge der vorgesehenen Privatisierung<br />
plant die Landesregierung, von ihren insges<strong>am</strong>t 106.000 Wohnungen auch noch die<br />
restlichen ca. 101.500 Wohnungen zu verkaufen, wobei die Erwerber allerdings noch<br />
nicht feststehen. Zum Jahreswechsel hat auch die im Eigentum des Landes Berlin stehende<br />
Berliner Wohnungsbaugesellschaft Marzahn (WBM) 3.858 von 20.000 Wohnungen<br />
verkauft, und zwar an die holländische Wessels-Reg<strong>geb</strong>orgh-Gruppe. Der<br />
Verkauf weiterer ca. 11.000 Wohnungen ist beabsichtigt. Dabei handelt es sich hier<br />
nur um einige Beispiele; viele weitere Wohnungen sind bereits seit längerer Zeit an<br />
ausländische Unternehmen verkauft worden und über viele andere wird zur Zeit verhandelt<br />
oder demnächst verhandelt werden. Offensichtlich glauben die Kommunen,<br />
der Pleite entgegen zu können, wenn sie auf diese traurige Weise ihr Tafelsilber einschließlich<br />
des dazugehörenden Grund und Bodens und in gewissem Sinne auch mit<br />
den Menschen darauf verscherbeln. Daß es übrigens der <strong>am</strong>erikanisch-britischen Investorengruppe<br />
um den Medienunternehmer David Montgomery ohne ein staatliches<br />
deutsches Einschreiten möglich war, den deutschen Berliner Verlag mit den Tageszeitungen<br />
„Berliner Zeitung“ und „Kurier“ und dem Stadtmagazin „Tip“ zu übernehmen,<br />
neuerdings auch noch die „H<strong>am</strong>burger Morgenpost“ dazuzukaufen und jetzt auch<br />
noch den Erwerb weiterer Zeitungen sowie von Fach- und Wissenschaftsverlagen,<br />
Rundfunkunternehmen, Werbeunternehmen und Online-Medien ins Auge zu fassen<br />
und d<strong>am</strong>it die Gefahr einer Beeinflussung der deutschen öffentlichen Meinung im a-<br />
merikanisch-britischen Interesse heraufzubeschwören, wird noch einmal <strong>am</strong> Baum der<br />
Erkenntnis verfaulende und nicht gerade wohlriechende Früchte tragen. Etwaige zu<br />
befürchtende Bestrebungen, Deutsche <strong>am</strong>erikanisch oder britisch denken zu lassen,<br />
würden an die Grundfesten Deutschlands rühren und so – um hier auf den besagten roten<br />
Faden zurückzukommen – unter anderem auch der deutschen Volkswirtschaft und<br />
d<strong>am</strong>it auch mir sowie den übrigen deutschen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong>n schaden. Das gerade<br />
in Frankreich akute Beispiel der im Besitz des <strong>geb</strong>orenen Ägypters Raymond Lakah<br />
befindlichen französischen Boulevard-Zeitung „France Soir“, deren Chef <strong>am</strong><br />
1.2.2006 wegen der Veröffentlichung der oben angesprochenen zwölf Moh<strong>am</strong>med-<br />
Karikaturen, von denen eine unter dem Turban eine an einer Lunte brennende Bombe<br />
trägt – aus ägyptisch-isl<strong>am</strong>ischer Sicht durchaus nachvollziehbar -, entlassen worden<br />
ist und in deren Etagen es wegen dieser Vorgänge zur Zeit hoch hergeht, sollte hier<br />
wenigstens denen zu denken <strong>geb</strong>en, die in dieser Pisa-Gesellschaft noch des Denkens<br />
fähig sind. Auch die Tatsache, daß inzwischen führende deutsche Verlage, wie z. B.<br />
Rowohlt und DTV, und viele andere in ausländischen Händen, z. B. in den Händen<br />
des Verlages Random House, sind und daß auch die Kraftstoffversorger ARAL und<br />
DEA ans Ausland verkauft worden sind – DEA z. B. an den Shell-Konzern, der 2005<br />
mit einem Überschuß von 25,3 Milliarden Dollar den höchsten Gewinn aller Zeiten<br />
gemacht hat -, sollte ein Anlaß zur Beunruhigung sein. Daß auch wesentliche deutsche<br />
Unternehmen der Lebensmittelbranche von führenden ausländischen Unternehmen –<br />
z. B. Nestlé, Unilever, Danone – aufgekauft worden sind, sei noch erwähnt, wenn es in<br />
diesem Zus<strong>am</strong>menhang auch nicht so sehr ins Gewicht fällt.
- 48 -<br />
Macht sich der geplagte deutsche Bürger trotz seiner finanziellen Misere auf, sich und<br />
seinen Lieben noch vor der für 2007 staatlicherseits besonders dankenswerterweise<br />
geplanten 3-prozentigen Mehrwertsteuererhöhung etwas Gutes zu tun und doch noch<br />
etwas einzukaufen, so kann er, wenn er noch ein Köpfchen und darin noch die Augen<br />
offen hat und wenn er will, feststellen, daß nicht wenige der auf dem deutschen Markt<br />
befindlichen Gegenstände irgendwo, häufig an versteckter Stelle, mit den Schildchen<br />
„made in China“, „made in Thailand“, „made in India“, „made in Korea“, „made in<br />
Hongkong“, „made in Taiwan“, „made in Malaysia“ oder „made in Mexico“ usw. versehen<br />
sind. Ich weiß nicht, ob die sich hieraus er<strong>geb</strong>enden Einbußen der deutschen<br />
Wirtschaft die deutschen Regierungen je bewegt haben oder möglicherweise jetzt die<br />
neue deutsche Regierung bewegen. Tatsache ist jedenfalls, daß die in diesem großen<br />
Umfang staatlicherseits erlaubte Einfuhr dieser Produkte, seien sie von ausländischen<br />
Firmen oder im Wege der Arbeitsplatzverlagerung von deutschen Firmen im Ausland<br />
hergestellt worden, in einem erheblichen Ausmaß die entsprechenden deutschen Wirtschaftsbranchen<br />
kaputt macht. In letzter Zeit hat vor allen Dingen die flutartige Einfuhr<br />
chinesischer Textilien und chinesischer und vietn<strong>am</strong>esischer Schuhe deutsche<br />
und weitgehend auch andere Textil- und Schuhproduzenten der aus den 15 Staaten bestehenden<br />
Originär-EU vielfach an den Bettelstab <strong>geb</strong>racht und zu einem nicht geringen<br />
Teil ausgelöscht, soweit sie sich nicht, wie zum Beispiel Adidas und Puma, weitgehend<br />
auf die Produktion in Billigländern verlegt haben. Die insbesondere von<br />
Deutschland gestattete Einfuhr dieser Erzeugnisse in dieser Menge, hergestellt von<br />
konkurrenzlos billigen chinesischen bzw. vietn<strong>am</strong>esischen Arbeitskräften, ist einfach<br />
sträflich und nicht zu begreifen. Dieser Flut hat sich der beim Elbe-Hochwasser so<br />
umtriebige Herr Schröder nicht entgegengestellt. Auch von dem Deichgrafen Platzeck<br />
hat man in dieser Hinsicht bisher nichts vernommen. Die vorübergehende Einschränkung<br />
der Textileinfuhr aus China in den vergangenen Monaten, die nach dem Protest<br />
Chinas und entsprechenden staatlichen Verhandlungen zwischen der EU und China<br />
über eine Kontingentbegrenzung teilweise wieder aufgehoben worden ist, hat hieran<br />
nicht viel geändert. Die in Deutschland noch übrig <strong>geb</strong>liebenen Textilerzeuger werden<br />
demnächst nach allem ihr Test<strong>am</strong>ent machen können und dann mit ihren restlichen<br />
Arbeitsplätzen alsbald in das von der EU und dem ihr hörigen Deutschland geschaffene<br />
Nirwana eingehen müssen. Um es klar zu sagen: Auch die einzelnen Märkte der zur<br />
EU gehörenden Staaten müssen, falls es erforderlich ist, gegen nicht zur EU gehörende<br />
Märkte abgeschottet werden. Für entsprechende Maßnahmen gab es früher angemessene<br />
Zölle. An ihren Einsatz sollte auch heute wieder verstärkt gedacht werden.<br />
Andernfalls wird es mit Deutschlands Wirtschaft und des deutschen Volkes Finanzen<br />
– einschließlich natürlich der Finanzen der deutschen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> – weiterhin<br />
bergab gehen. Insoweit werden die auf der Tagung der Welthandelsorganisation<br />
(WTO) im Dezember 2005 entfalteten Bemühungen um eine weltweite Senkung der<br />
Zölle mit Vorsicht zu genießen sein. Als ein trauriges Beispiel mag hier die an sich<br />
schon für den 31.1.2006 geplante, von der 225-köpfigen Belegschaft heftig bekämpfte<br />
Schließung der Berliner C<strong>am</strong>corder-Produktion des japanischen Videogeräteherstel-
- 49 -<br />
lers JVC dienen, für die der zuständige Gewerkschaftsführer der IG Metall Arno Hager<br />
den zu niedrigen Zoll für die aus Malaysia importierte Konkurrenzware in Höhe<br />
von lediglich 4,9 % verantwortlich macht, mit der weiteren Begründung, daß nach den<br />
Regeln ein Zollsatz von 14 % gelten müsse, für den das Berliner JVC-Werk die C<strong>am</strong>corder<br />
um 7,50 Euro je Stück billiger als die malaysische Konkurrenz produzieren<br />
könne; einen entsprechenden Zoll-Erhöhungsantrag an die EU <strong>geb</strong>e es bereits. Na,<br />
dann mal schnell! Immerhin scheint die EU jetzt nach entsprechenden Protesten Italiens,<br />
Portugals und Spaniens – offenbar nicht auch des in dieser Hinsicht bereits auf<br />
dem Totenbett liegenden, leidenden Deutschland – für Schuhe aus China und Vietn<strong>am</strong><br />
– sogar Schuhe der Marke Cardin werden in China hergestellt – die Einführung von<br />
Schutzzöllen zu prüfen. Denn inzwischen soll die Einfuhr von Lederschuhen seit März<br />
2005 aus China um 320 % auf 950 Millionen Paar und aus Vietn<strong>am</strong> um 700 % auf 120<br />
Millionen Paar gestiegen sein. Ob dieses Unternehmen auch hier wieder – ähnlich wie<br />
bei chinesischen Textilien – wie das Hornberger Schießen ausgeht, bleibt abzuwarten.<br />
Große Hoffnung mache jedenfalls ich mir nicht. Der Hauptverband der Deutschen<br />
Schuhindustrie, der offenbar im wesentlichen aus den im Ausland produzierenden und<br />
so noch existierenden Unternehmen bestehen dürfte, hat gegen etwaige Schutzzölle<br />
bereits mit den typisch egozentrischen kapitalistischen Argumenten protestiert, daß die<br />
Schuhe dann teurer würden und – selts<strong>am</strong>erweise – EU-weit Arbeitsplätze verlorengingen<br />
und nicht etwa – wie es logischer wäre – geschaffen werden würden.<br />
Warum der deutsche Staat auf seine und seines Bürgers Kosten dabei mitspielt, wenn<br />
Unternehmen einen beachtlichen Teil ihrer Arbeitnehmer auch auf Staatskosten in den<br />
Vorruhestand schicken, ist jedenfalls für mich unerfindlich. Könnte die Schaffung dieser<br />
gesetzlichen Möglichkeit vielleicht auch darauf beruhen, daß nicht wenige an der<br />
Gesetz<strong>geb</strong>ung beteiligte Bundestagsabgeordnete aus Unternehmerkreisen kommen<br />
oder auch handfeste Beziehungen zu Unternehmerkreisen haben, so z. B. auch dergestalt,<br />
daß sie von Unternehmen ohne wesentliche Arbeitsleistungen als Arbeitnehmer<br />
oder freie Mitarbeiter geführt und bezahlt werden?<br />
Einen gewichtigen und für den Staatsbürger nicht selten verhängnisvollen Teilaspekt<br />
der Globalisierung stellt in zunehmendem Umfang auch die Privatisierung staatlicher<br />
Aufgaben dar. Unter dem beschönigenden Stichwort „Verschlankung des Staates“<br />
werden auch solche staatlichen Unternehmen privatisiert, deren Aufgabe es früher<br />
war, dem Bürger eine existenzsichernde Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen als<br />
sogenannte „Daseinsvorsorge“ zur Verfügung zu stellen, ohne daß etwa eine staatliche<br />
Gewinnerzielung im Vordergrund stand, so z. B. Bahn, Post, Telekommunikation, E-<br />
nergieversorgung. Als ich in den Jahren 1952 bis 1955 an der Freien Universität Berlin<br />
Jura studierte, war der Begriff der staatlichen Daseinsvorsorge, dem sich insbesondere<br />
der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ernst Forsthoff in seinen Arbeiten gewidmet<br />
hatte, in Lehre und Rechtsprechung als Element eines sozialen Staates wie der Bundesrepublik<br />
Deutschland durchaus anerkannt. Wenn die führenden Persönlichkeiten<br />
der Bundesrepublik sich dann später sang- und klanglos von diesem so segensreichen
- 50 -<br />
sozialen Institut mit der Begründung verabschiedet haben, daß die entsprechenden Unternehmungen<br />
von Privatpersonen effektiver geführt werden könnten, so haben sie<br />
sich zum einen hinsichtlich ihrer eigenen Fähigkeiten selbst ein Armutszeugnis ausgestellt<br />
und zum anderen dazu beigetragen, das Sozialstaats<strong>geb</strong>ot des Grundgesetzes –<br />
Art. 20 Abs. 1 GG – durch kapitalistische Eigeninteressen allmählich immer weiter<br />
auszuhöhlen. Das zeigt sich jetzt unter anderem an den Auswirkungen der Privatisierung<br />
der Energieunternehmen. Die Gas- und Strompreise in Deutschland steigen insbesondere<br />
in der letzten Zeit auch bei angemessener Berücksichtigung der Erhöhung<br />
der Ölpreise in einem unangemessenen, beängstigenden Ausmaß. Die großen Energiekonzerne<br />
E.on, RWE, EnBW Karlsruhe und Vattenfall Europe tun sich hier ohne<br />
Rücksicht auf die betroffenen Kunden keinen Zwang an. Inzwischen liegen die Nutzungsentgelte<br />
für Strom in Deutschland erheblich höher als im europäischen Durchschnitt,<br />
und zwar bei den bloßen Netznutzungsentgelten um mehr als 100 Prozent höher.<br />
Bei den Strompreisen selbst wird allgemein angenommen, daß sie um 30 % zu<br />
hoch sind. Für Berlin und H<strong>am</strong>burg hat Vattenfall angekündigt, die Strompreise demnächst<br />
– zum 31.5.2006 – erneut um 6 % zu erhöhen. Kosteten 1.000 Kilowattstunden<br />
Grundlaststrom an der Leipziger Strombörse im Januar 2005 noch 33,80 Euro, so waren<br />
es im Dezember 2005 schon 50,70 Euro. Insbesondere die hiervon in Deutschland<br />
betroffenen Bürger, die angesichts des hier immer weiter sinkenden Lebensstandards<br />
darauf angewiesen sind, mit ihren geringen finanziellen Mitteln äußerst spars<strong>am</strong> umzugehen,<br />
wissen hiervon ein Lied zu singen. Wäre die Energieversorgung noch – wie<br />
grundsätzlich früher als Daseinsvorsorge – in staatlichen Händen, so wäre es die natürliche<br />
Aufgabe des Staates, hier für eine dem Bürger günstige Entwicklung der Preise<br />
zu sorgen. So aber haben die Energiekonzerne in erster Linie ein Interesse daran,<br />
zugunsten der an ihnen Beteiligten die Dividenden hoch zu halten und möglichst noch<br />
weiter zu erhöhen. Im Jahr 2005 haben die genannten vier Unternehmen, die zus<strong>am</strong>men<br />
etwa 80 % des in Deutschland erzeugten Stromes liefern, insges<strong>am</strong>t ca. 5,5 Milliarden<br />
Euro vor Steuern verdient. Auch das ist eine dem Sozialstaats<strong>geb</strong>ot und der Eigentumsbindung<br />
des Grundgesetzes widersprechende verantwortungslose, staatlichen<br />
Einschreitens bedürftige Heuschrecken-Mentalitität – diese Heuschrecken fallen über<br />
die Stromabnehmer her – mit dem egoistischen, unsozialen Trieb, sich im eigenen Interesse<br />
ohne Rücksicht auf Verluste und Einbußen anderer so viel wie möglich einzuverleiben<br />
– wobei der darunter Leidende nur hoffen kann, daß von diesen Heuschrecken<br />
möglichst viele – wie das in letzter Zeit gelegentlich auch vereinzelt passiert –<br />
alsbald platzen mögen. Von der maßlosen Preispolitik der Energiekonzerne in<br />
Deutschland betroffen ist hier jedoch nicht nur der Normalbürger. Vielmehr leiden<br />
hierunter auch Großunternehmen, soweit es ihnen nicht ausnahmsweise gelingt, ausreichende<br />
Rabatte zu erkämpfen. So waren insbesondere die hohen Energiekosten ein<br />
wesentlicher Grund für die Schließung der H<strong>am</strong>burger Aluminiumwerke (HAW) mit<br />
den für die dortigen Arbeitnehmer entsprechenden traurigen Folgen. Eine deutsche<br />
Kupferhütte versucht sich dadurch über die Runden zu retten, daß sie sich für ihren<br />
Energiebedarf ein eigenes Kraftwerk baut. Die hohen Energiekosten in Deutschland
- 51 -<br />
veranlassen hier ansässige Unternehmen nicht selten auch dazu, ihre Tätigkeit weitgehend<br />
ins Ausland zu verlegen und d<strong>am</strong>it einen weiteren Beitrag zur Arbeitslosigkeit zu<br />
leisten und so egoistisch drei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Niedrige Energiekosten,<br />
niedrige Lohnkosten, niedrige Steuern. Auch die neuen EU-Mitgliedstaaten,<br />
und darunter wieder insbesondere Polen, Tschechien und die Slowakei, sehen dieser<br />
deutschen Entwicklung hoffnungsvoll entgegen und reiben sich die Hände; worüber<br />
jedenfalls ich mich als Deutscher, als der ich mich trotz allem - politisch unkorrekterweise<br />
– immer noch zu fühlen erlaube, nicht gerade freue, wenn ich auch mein eigenes<br />
Arbeitsleben mit Anstand und durchaus verdienterweise bereits seit mehr als zwölf<br />
Jahren hinter mir habe. Darüber hinaus tragen die hohen Energiepreise in Deutschland<br />
aber auch dazu bei, vor ausländischen Investitionen in Deutschland abzuschrecken<br />
und auch so deutsche Hoffnungen auf neue Arbeitsplätze zu enttäuschen. Inzwischen<br />
hat sich der Energieversorger E.on derart gesundgestoßen, daß er dem spanischen E-<br />
nergiekonkurrenten Endesa dessen Übernahme zum Preis von 29,1 Milliarden Euro in<br />
bar – insges<strong>am</strong>t 55,2 Milliarden Euro einschließlich der Übernahme von Schulden,<br />
Rückstellungen und Minderheitsbeteiligungen – an<strong>geb</strong>oten hat. Auch der Energieversorger<br />
RWE plant angesichts seiner hohen Gewinne beachtliche Zukäufe insbesondere<br />
im Gasgeschäft, wofür etwa 10 bis 20 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen.<br />
Übrigens planen zur Zeit auch noch viele weitere deutsche Unternehmen angesichts<br />
ihrer hohen Verdienste Zukäufe und Großübernahmen; dafür sollen insges<strong>am</strong>t mindestens<br />
150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. „Fressen oder Gefressenwerden“, hin<br />
und wieder dann aber auch „Überfressen und Wiederausk...en“ – das ist die Moral des<br />
Globalisierungs-Kapitalismus, der sich eines schönen, nicht mehr fernen Tages selbst<br />
ad absurdum führen wird. Daß es gerade auch bei der Privatisierung der Energieversorgung<br />
und in Wahrnehmung deutscher Interessen vermieden werden muß, einen wesentlichen<br />
Teil der entsprechenden Unternehmungen nicht in deutsche, sondern in ausländische<br />
Hände zu legen – wie das z. B. bei der schwedischen Vattenfall geschehen<br />
ist -, sollten die verantwortlichen deutschen Organe endlich einmal begreifen. Wie der<br />
Energieerzeuger RWE – abgesehen von den hohen Energiepreisen – egozentrisch in<br />
seinem und seiner Aktionäre Interesse und zu Lasten seiner Kunden und der Umwelt<br />
eine angemessene Gestaltung und Unterhaltung seiner Anlagen versäumt haben dürfte,<br />
zeugt das jüngst erhebliche Stromausfälle verursachende, geradezu lächerlich wirkende<br />
Zus<strong>am</strong>menknicken vieler seiner Strommasten wie Streichhölzer anläßlich des bloßen<br />
plötzlichen, kürzlichen Wintereinbruchs.<br />
Als eine der nächsten Wahnsinnstaten auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge scheint<br />
sich verwirrten obrigkeitlichen Gemütern eine Privatisierung oder Teilprivatisierung<br />
der Autobahnen anzubieten. Aber d<strong>am</strong>it noch nicht genug: Im hessischen Hünfeld hat<br />
der hessische Ministerpräsident Roland Koch jüngst die bundesweit erste teilprivatisierte<br />
Justizvollzugsanstalt eröffnet, bei der ein Privatbetreiber mit 95 Angestellten –<br />
gegenüber 116 dortigen staatlichen Angestellten – unter anderem für die Reinigung,<br />
die Verpflegung, die psychologische Betreuung und den Betrieb der Gefängniswerkstätten<br />
zuständig ist. Nähere Ausführungen darüber, welchen Geschehnissen d<strong>am</strong>it
- 52 -<br />
hier Tür und Tor geöffnet wird, will ich mir angesichts der Offensichtlichkeit ersparen.<br />
Wenn dazu jedoch noch bedacht wird, daß der private Betreiber hier ein englischer<br />
Dienstleistungskonzern – nämlich der Konzern Serco – ist, so dürften nicht nur<br />
mir die Haare zu Berge stehen. Meine entsprechende – hier einmal kostenlose – elektrische<br />
Ladung hält immer noch an. Sollten Sie fragen, was die Teilprivatisierung von<br />
Gefängnissen und die etwaige Privatisierung der Bundesautobahnen mit den hier in<br />
Frage stehenden staatlichen Geldverschwendungen und u. a. dadurch veranlaßten Ruhegehaltskürzungen<br />
zu tun hat: Daß eine Privatisierung der Autobahnen für den Benutzer<br />
höhere Kosten mit sich bringen wird, dürfte klar sein. Daß das Herumwirtschaften<br />
eines ausländischen Privatunternehmens im hoheitlichen deutschen Gefängnisbetrieb<br />
voraussichtlich zu Auswüchsen führen wird, die höhere Sicherheitsvorkehrungen<br />
und –maßnahmen und eben d<strong>am</strong>it höhere Kosten erforderlich machen werden, liegt<br />
auf der Hand. Inzwischen drängt die FDP in Berlin darauf, hier die Berliner Verkehrsgesellschaft<br />
(BVG) zu privatisieren. Ein entsprechendes Gutachten des rheinlandpfälzischen<br />
Nahverkehrsplaners Martin Haubitz hat sie bereits präsentiert.<br />
Inzwischen schicken sich einige selts<strong>am</strong>e Gemüter an, die Deutsche Bahn, die noch im<br />
Eigentum des Bundes steht, im Wege der Aufspaltung und Abtrennung des 35.000 km<br />
langen Schienennetzes und eines Börsenganges des Restes zu privatisieren. Ein Entsprechendes<br />
befürwortendes, von BDI und DIHK in Auftrag ge<strong>geb</strong>enes Gutachten<br />
liegt bereits vor. Es regt darüberhinaus auch noch an, einzelne Transporttöchter – z. B.<br />
Nahverkehr, Fernverkehr, Gütertransport – auszugliedern und einzeln zu privatisieren.<br />
Für den Fall der Netzausgliederung erwartet die sich dagegen wendende Bahngewerkschaft<br />
Transnet einen Verlust von etwa 50.000 Arbeitsplätzen. Davon, daß der Gesichtspunkt<br />
der „Daseinsvorsorge“ bei all den entsprechenden Überlegungen etwa eine<br />
Rolle gespielt hätte, habe ich bisher nichts gehört und nichts gelesen.<br />
Wird aufrichtig nach Mitteln und Wegen gesucht, wie die hier dargestellten und die<br />
weiteren den Interessen des Deutschen Volkes schadenden Unzuträglichkeiten in deutschen<br />
Unternehmen nach Möglichkeit vermieden werden können, so bietet es sich für<br />
den deutschen Staat – Bund, Länder, Gemeinden – an, sich nicht verantwortungslos<br />
zunehmend in weitere Privatisierungen zu flüchten, sondern sich eher darum zu bemühen,<br />
wenigstens in bedeutenderen Unternehmen – wie das bei einigen, z. B. VW<br />
und den Stahlwerken Salzgitter, noch der Fall ist - eine Sperrminorität zu übernehmen<br />
und so die Unternehmensgeschicke maß<strong>geb</strong>end verträglich mitzugestalten und sich<br />
dabei etwa von der EU gesetzten Hindernissen energisch entgegenzustemmen. Der<br />
kluge, unbefangene und gutwillige, mit der Wirtschaft wirklich vertraute Experte wird<br />
hier auch noch weitere und an den Staat geringere Anforderungen stellende Möglichkeiten<br />
finden. So wird z. B. in Frankreich zur Zeit eine Gesetzesänderung vorbereitet,<br />
nach der im Interesse der Abwehr einer feindlichen Übernahme der Verwaltungsrat<br />
eines Konzerns im Auftrag einer außerordentlichen Hauptvers<strong>am</strong>mlung an seine Aktionäre<br />
Aktienbezugsscheine mit einem starken Kursabschlag aus<strong>geb</strong>en kann, so daß die<br />
Beteiligung des angreifenden Unternehmens dadurch stark verwässert wird und es so
- 53 -<br />
gezwungen wird, sein An<strong>geb</strong>ot zu erhöhen und mit dem Übernahmekandidaten weiter<br />
zu verhandeln. In Spanien z. B. verfügt der Staat bei dem einheimischen Energieversorger<br />
Endesa, dessen Übernahme der Energieversorger E.on zur Zeit betreibt, über<br />
eine sogenannte „Goldene Aktie“, mit der er Übernahmen verhindern kann. Und im<br />
übrigen bietet es sich auch durchaus an, gewisse Transaktionen deutscher Unternehmen<br />
ganz einfach durch Gesetz zu regeln – worum sich die spanische Regierung ihrerseits<br />
zur Zeit insbesondere wegen des Übernahmefalls „Endesa“ bemüht - und erforderlichenfalls<br />
zu untersagen. Bei allem fällt auf, daß sich die deutschen Regierungen<br />
im Gegensatz z. B. zu den Regierungen Frankreichs und Spaniens in keiner Weise für<br />
den Schutz deutscher Unternehmungen vor ausländischen Begehrlichkeiten einsetzen,<br />
wie es z. B. Spanien gerade im Falle der Übernahmebemühungen des Energieversorgers<br />
E.on hinsichtlich des spanischen Energieversorgers Endesa tut. In den USA wird<br />
zur Zeit heftig diskutiert, ob die Sicherheit dieses Staates es erlaubt, daß der zu 99 %<br />
im Eigentum der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate stehende Hafenbetreiber<br />
Dubai Port World (DP World), der mit dem Ankauf des britischen Konkurrenten<br />
Peninsula and Oriental Ste<strong>am</strong> Navigation Company (P u. O) befaßt ist, dessen<br />
Betreiberverträge für sechs US-Häfen übernehmen darf.<br />
Auf der anderen Seite hat der deutsche Staat dem Entwicklungs- und Ausdehnungsbedürfnis<br />
der deutschen Wirtschaft aber auch auf Kosten der Wirtschaftskraft Deutschlands<br />
zu Unrecht weitgehende Grenzen gesetzt, als er es vor einigen Jahren unverständlicherweise<br />
ablehnte, die Weiterentwicklung der Magnetschwebebahn Transrapid<br />
durch den Bau einer entsprechenden Bahnstrecke in Deutschland ausreichend finanziell<br />
zu fördern. Wenn der Transrapid dann schließlich von dem deutschen Konsortium<br />
um Krupp-Thyssen und Siemens bisher nur in China <strong>geb</strong>aut worden ist, so hätte<br />
ein – immer noch nicht erfolgter – Bau in Deutschland doch ausgiebigere Möglichkeiten<br />
einer fortlaufenden technischen Weiterentwicklung mit sich <strong>geb</strong>racht, als sie sich<br />
unter den von Plagiatseifer beherrschten und gesteuerten Argusaugen chinesischer<br />
Experten boten und bieten. Da China nun dabei ist, in den Flugzeugwerken Chengdu<br />
eine eigene Magnetschwebebahn zu bauen, die schon im Juli 2006 einen Testlauf absolvieren<br />
soll, liegt hier ein Abkupfern des deutschen Transrapid nahe, dem nur durch<br />
eine rapide Verbesserung des deutschen Produkts außerhalb des Bereichs besagter Argusaugen<br />
an Hand ständig in Deutschland verkehrender Transrapidzüge begegnet<br />
werden könnte, zur Zeit jedoch eben immer noch nicht begegnet werden kann. Die<br />
staatlichen finanziellen Versäumnisse deutscher Regierungen wiegen hier gerade auch<br />
deshalb schwer, weil diese Regierungen – wie zum Teil bereits ausgeführt worden ist<br />
und wie zu einem weiteren Teil noch ausgeführt werden wird – bei vielen anderen Gelegenheiten<br />
Geld ohne jeden vernünftigen Nutzen zum Fenster hinausgeworfen haben.<br />
Denjenigen, die sich an all diesen miesen Auswüchsen des kapitalistischen Wirtschaftssystems<br />
beteiligen und d<strong>am</strong>it immer mehr auch eine gefährliche Rückbesinnung<br />
auf den Kommunismus als die Lösung aller Probleme fördern, sollte staatlicherseits<br />
unter Hinweis auf die Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 14, 20 Abs. 1 GG durch entspre-
- 54 -<br />
chende gesetzliche Vorschriften nachdrücklich klargemacht werden, daß auch der Arbeitnehmer<br />
in Deutschland eine von aller staatlichen Gewalt zu achtende und zu<br />
schützende unantastbare Menschenwürde hat, daß auch ihm das Recht auf freie Entfaltung<br />
seiner Persönlichkeit zusteht, daß Eigentum auch den Unternehmer verpflichtet<br />
und daß der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen<br />
soll und daß die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer und nicht ein unsozialer<br />
Staat ist. Und was haben deutsche Regierungen in diesem Sinne bisher unternommen?<br />
Meines Erachtens nichts. Falls jemand der Ansicht sein sollte, daß hier doch etwas<br />
Wesentliches geschehen sei, so möge er sich getrost an meine Wenigkeit wenden; ich<br />
werde ihm ein aufmerks<strong>am</strong>er, nachdenklicher und ggf. einsichtiger Zuhörer sein. Offensichtlich<br />
sieht hier und auch bei den nachfolgend angesprochenen wirtschaftlichen<br />
Problemen auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr <strong>Hans</strong>-Jürgen Papier,<br />
einen dringenden Handlungsbedarf, wenn er in einem Interview mit der „Berliner<br />
Zeitung“ etwa Mitte Dezember 2005 ausgeführt hat: „Der Gesetz<strong>geb</strong>er hat die Sozialbindung<br />
der Unternehmer stärker im Auge zu behalten. Das Problem ist aber, daß die<br />
Nationalstaaten sich zunehmend den globalisierten Wirtschaftsvorgängen ausgesetzt<br />
sehen und in gewissem Maße ihre Steuerungs- und Gestaltungskraft zu verlieren drohen.<br />
Dagegen müssen sie sich zur Wehr setzen: Es kann nicht sein, daß der nationale<br />
Gesetz<strong>geb</strong>er nur noch dafür zuständig ist, die sozialpolitischen Kollateralschäden der<br />
weltwirtschaftlichen Aktivitäten aufzufangen“ („Welt“ vom 15.12.2005). Ob in Zukunft<br />
vielleicht aus dieser Ecke ein rechtlich verbindliches Machtwort gesprochen<br />
werden wird? Die Hoffnung <strong>geb</strong>e ich noch nicht auf. In ihren Weihnachtsbotschaften<br />
haben auch die Kirchen die immer mehr um sich greifenden Auswüchse des sich nahezu<br />
überschlagenden, rücksichtslosen Ellenbogen-Kapitalismus gerügt. So ermahnte<br />
der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang<br />
Huber, Manager und Unternehmer zu einem größeren Verantwortungsbewußtsein<br />
für ihre Beschäftigten. So warnte der Trierer Bischof Reinhard Marx vor primitivem<br />
Kapitalismus; es sei nicht akzeptabel, Mitarbeiter nur als Kostenfaktoren zu sehen,<br />
Menschen dürften andere Menschen nicht zu Sachen degradieren. Und so beklagte<br />
der Kölner Erzbischof <strong>Joachim</strong> Kardinal Meisner in seiner Predigt zur Christmette<br />
im Kölner Dom: „Über unsere Welt scheint eine neue Eiszeit hereinzubrechen. Der<br />
pure Materialismus und Egoismus läßt die Herzen der Menschen und Völker erstarren.“<br />
Auf dem jüngst beendeten 36. Weltwirtschaftsforum 2006, das übrigens – mit<br />
Ausnahme der Frau Merkel – nur von der zweiten Politiker-Garnitur besucht wurde,<br />
habe ich aus dem Munde der Frau Bundeskanzlerin Merkel zu den Problemen der<br />
Globalisierung bisher nur die nicht gerade einsichtigen Worte vernommen: „Man muß<br />
den Menschen die Angst vor der Globalisierung nehmen!“ Und da frage ich dann,<br />
allmählich ungeduldig werdend: „Ja, wie denn, Frau Merkel?“ Daß die Globalisierungskritiker<br />
auf ihren jüngsten Tagungen in B<strong>am</strong>ako/Mali und in Caracas/Venezuela<br />
etwa starke Nägel mit schlagfesten Köpfen gemacht haben, wage ich nicht zu hoffen.<br />
Bei all diesen und weiteren mehr oder weniger selts<strong>am</strong>en Globalisierungsmaßnahmen<br />
ist der Dumme zumeist der deutsche Arbeitnehmer. Obwohl die Wirtschaft brummt,
- 55 -<br />
viele Unternehmen sich dick und dämlich verdienen und sich viele maß<strong>geb</strong>liche<br />
Stimmen in entsprechenden, zuweilen überschwenglichen Lobpreisungen ergehen, ist<br />
die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland bis Ende Januar 2006 weiter auf 5.012.000<br />
Personen und bis Ende Februar 2006 auf 5.048.000 Personen gestiegen. Hierin sind<br />
die 249.000 Langzeit-Arbeitslosen mit 1-Euro-Tätigkeiten und Arbeitslose, die sich<br />
erlaubterweise mit der Vollendung des 58. Lebensjahres bei den Arbeitsagenturen als<br />
Arbeitsuchende abgemeldet haben, nicht enthalten. Demgegenüber liegen die deutschen<br />
Exporte weiterhin auf einem Rekordhoch. Dabei stieg der Warenwert der Ausfuhren<br />
im bisherigen Rekord-Monat November 2005 gegenüber dem Vorjahres-<br />
November um 7,7 % auf 71,6 Milliarden Euro, während der Wert der Einfuhren um<br />
6,6 % auf 58,3 Milliarden Euro zunahm. Besonders kräftig mit einem Plus von 12,6 %<br />
auf 25,2 Milliarden Euro zogen dabei die Exporte in die Länder außerhalb der EU an.<br />
Die Exportfirmen profitierten nach Feststellung etwa der Commerzbank vom Weltwirtschaftswachstum,<br />
dem günstigen Wechselkurs und den – insbesondere auch zu<br />
Lasten der Arbeitnehmer – fallenden Lohnstückkosten. Im Vergleich zu anderen Industrieländern<br />
legte die deutsche Exportindustrie insbesondere bei den Lieferungen in<br />
die Ölländer zu, die ihre Petro-Dollars zu einem großen Teil in deutsche Waren und<br />
Güter steckten. Sollte die deutsche Regierung übrigens im Zuge ihrer Maßnahmen gegen<br />
den Iran auf einen Wirtschaftsboykott dieses Landes verfallen, so wird sie mit entsprechenden<br />
erheblichen Einbußen der deutschen Exportindustrie zu rechnen haben.<br />
Auch in den ersten elf Monaten des Jahres 2005 lief der deutsche Export bisher so gut<br />
wie nie seit der Gründung der Bundesrepublik. So wurden in dieser Zeit Waren im<br />
Wert von 719,7 Milliarden Euro – 48 Milliarden Euro mehr als von Januar bis November<br />
2004 – exportiert. Für das Ges<strong>am</strong>tjahr 2005 schätzen Experten, daß der Exportrekordwert<br />
des Jahres 2004 von d<strong>am</strong>als 731 Milliarden Euro um 8 bis 9 % übertroffen<br />
wird. Nach einem Wirtschaftswachstum im Jahre 2005 von etwa 0,8 bis 0,9 %<br />
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) schätzen führende Wirtschafts-Institutionen das Wirtschaftswachstum<br />
für das Jahr 2006 auf 1,5 bis 1,6 %. Nach einem sogenannten „Ranking“<br />
„Deutschlands Große 500“ der Tageszeitung „Die Welt“ – veröffentlicht unter<br />
dem 27.6.2005 – mit einem Vergleich der 500 größten deutschen Unternehmen ist der<br />
Umsatz aller deutschen Konzerne im Jahr 2004 im Durchschnitt um 5,8 % gestiegen.<br />
Überdurchschnittlich konnten dabei vor allem der Maschinenbau, die Automobilzulieferer<br />
und die Chemiebranche zulegen. Neben den Umsätzen stiegen dabei auch die<br />
Gewinne beträchtlich. Mehr als drei Viertel – 77,3 % - der Unternehmen, die ihren<br />
Jahresüberschuss veröffentlichten, gaben einen positiven Wert an. Spitzenreiter war<br />
die Deutsche Telekom mit 4,9 Milliarden Euro Gewinn. Die Beschäftigung profitierte<br />
vom Umsatzwachstum der Top-500-Unternehmen kaum; sie stieg lediglich um 0,5 %,<br />
während sie im Vorjahr 2003 um 0,1 % gesunken und im Jahr 2002 um 0,1 % gestiegen<br />
war. Nach einem von der Tageszeitung „Die Welt“ vom 16.8.2005 erwähnten Bericht<br />
des Anlegermagazins „Börse Online“ haben die 30 größten börsennotierten Konzerne<br />
in Deutschland im II. Quartal 2005 trotz – an<strong>geb</strong>lichen – Konjunkturstillstands<br />
mehr verdient. Von April bis Juni 2005 hatten sie einen Ges<strong>am</strong>tgewinn von 12 Milli-
- 56 -<br />
arden Euro. 22 dieser 30 Dax-Unternehmen steigerten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />
ihr Nettoer<strong>geb</strong>nis, während sieben Unternehmen weniger verdienten. Lediglich<br />
der Halbleiterspezialist Infineon vergrößerte seinen Verlust. Am meisten verdiente<br />
der Energieversorger E.on mit 1,6 Milliarden Euro, gefolgt von der Allianz mit 1,4<br />
Milliarden Euro und der Deutschen Bank mit 0,9 Milliarden Euro. Den höchsten Gewinnzuwachs<br />
verzeichnete Bayer mit 178 % und der Autozulieferer Continental – siehe<br />
oben – mit 96 %. Auch für Finanzinvestoren war das Jahr 2005 ein Rekordjahr. Es<br />
wurde so viel Geld investiert wie niemals zuvor. Nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Ernst und Young stieg das Investitionsvolumen gegenüber dem<br />
Vorjahr um 26 % auf 29,5 Milliarden Euro, wobei 500 Millionen Euro von inländischen<br />
Beteiligungs-Häusern st<strong>am</strong>mten. Das waren 6 Milliarden Euro mehr als im Jahr<br />
2004 und sogar knapp 16 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2003. In den kommenden<br />
Monaten soll der Studie zufolge mit weiteren Transaktionen in dieser Größenordnung<br />
zu rechnen sein, wobei insbesondere die Private-Equity-Häuser heute Summen stemmen<br />
könnten, die vor einigen Jahren noch ausgeschlossen schienen. Im Lebensmittelexport<br />
ist Deutschland inzwischen nahezu ebenfalls Weltmeister. Auch der Dax – der<br />
Deutsche Aktien-Index – und der MDax und auch der TecDax brummen bereit seit<br />
längerem. Am 27.2.2006 notierte der Dax bei 5.915 Punkten; das war der höchste<br />
Stand seit August 2001. Bereits <strong>am</strong> 28.1.2006 übersprang der MDax mit 8.041 Punkten<br />
erstmals seit seiner Einführung vor zehn Jahren die 8.000-Punkte-Marke. Am<br />
27.2.2006 stand er auf 8.450 Punkten, einem neuen Allzeithoch. Am selben Tag erreichte<br />
der TecDax 761 Punkte, den höchsten Stand seit Mitte 2002, z. B. nach 678<br />
Punkten <strong>am</strong> 31.1.2006 und 743 Punkten <strong>am</strong> 24.2.2006. Dazu meinte der Aktienstratege<br />
Steffen Neumann von der Landesbank Rheinland-Pfalz Ende Januar 2006, er sehe<br />
fast keinen Störfaktor, der den Aufwärtstrend unterbrechen könnte. Auch zur Zeit bewegen<br />
sich die deutschen Aktienindizes in einer ähnlichen aufwärtsstrebenden Höhe.<br />
Die Kauflust der Dax-Anleger wird insbesondere auch dadurch gefördert, daß die<br />
Dax-Konzerne nach Berechnungen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bis<br />
Juni 2006 voraussichtlich mehr als 21 Milliarden Euro an die Investoren überweisen<br />
werden. D<strong>am</strong>it würde die Dividendensumme gegenüber dem Vorjahr um 43 % steigen<br />
und die bisherige Rekordmarke des Geschäftsjahres 2000 von knapp 16 Milliarden<br />
Euro erheblich überstiegen werden. Bei 24 der 30 Dax-Gesellschaften soll mit dreistelligen<br />
Dividenden-Erhöhungen zu rechnen sein und lediglich bei fünf Gesellschaften<br />
mit der Zahlung einer unveränderten Dividende; allein bei dem Chiphersteller Infineon<br />
wird mit keiner Dividende gerechnet. Dabei dürften dann insbesondere die<br />
sechs Dax-Unternehmen E.on – 8,1 % Dividendenrendite -, Telekom – 5,8 % Dividendenrendite<br />
-, Daimler-Chrysler – 3,2 % Dividendenrendite -, Deutsche Bank – 2,9<br />
% Dividendenrendite -, Siemens – 1,8 % Dividendenrendite – und BASF – 3,2 % Dividendenrendite<br />
– mit 4,8786 Milliarden Euro bzw. 3,1484 Milliarden Euro bzw.<br />
1,5268 Milliarden Euro bzw. 1,3774 Milliarden Euro bzw. 1,2030 Milliarden Euro<br />
bzw. 1,0634 Milliarden Euro zu den größten Dividendenzahlern gehören. Eine entsprechende<br />
Aufstellung befindet sich in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 27.1.2006.
- 57 -<br />
Aus Aufstellungen des Bundes<strong>am</strong>tes für Statistik ergibt sich für Unternehmen mit 20<br />
und mehr Mitarbeitern folgendes: Im Jahr 2005 hat die deutsche Industrie dank der<br />
starken Auslandsnachfrage erstmals fast 1,5 Billionen Euro umgesetzt. Das war der<br />
höchste Wert seit Bestehen der Statistik. Der Auslandsumsatz legte um 7 % und der<br />
Inlandsumsatz um 3 % - immerhin! – zu. Davon profitierten alle wichtigen Industriebranchen.<br />
Z. B. nahmen allen voran die Metallerzeugung, Kokerei und Mineralölerzeugung<br />
um 12,8 % zu und die Hersteller chemischer Erzeugnisse bauten ihr Geschäft<br />
um 6,9 % weiter aus. Lediglich die Tabakindustrie verzeichnete – offensichtlich infolge<br />
der Erhöhung der Tabaksteuer – ein Minus von 10,5 %. Trotz dieser weitgehend<br />
ansteigenden Umsätze sank die Zahl der Beschäftigten im Durchschnitt des Jahres<br />
2005 weiter um 1,4 % auf 5,9 Millionen. Vor fünf Jahren hatte die Industrie noch<br />
knapp 6,4 Millionen Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltssumme lag 2005<br />
mit 226 Milliarden Euro nur um 0,1 % höher als 2004. Diese Zahlen sind in einem Artikel<br />
der „Welt“ vom 17.2.2006 enthalten. Lesen Sie selbst nach. Im Februar 2006 ist<br />
der Geschäftsklimaindex des Münchener Ifo-Instituts übrigens von 101,8 auf 103,3<br />
Punkte geklettert. Daß all das schließlich doch noch zu einer wesentlichen Zunahme<br />
der Arbeitsplätze führen wird, wage ich nach meinem Wissen um den miesen Globalisierungs-Kapitalismus<br />
stark zu bezweifeln.<br />
Gewiß muß bedacht werden, daß die fortschreitende Rationalisierung der Produktion<br />
insbesondere durch den immer weiter zunehmenden Einsatz von Robotern und Computern<br />
naturgemäß zu einer fortschreitenden Verringerung der Arbeitnehmerzahl mit<br />
der daraus folgenden Erhöhung der Produktivität führt. Das logische Er<strong>geb</strong>nis, dessen<br />
sich verantwortungsvolle Staatslenker spätestens jetzt bewußt werden müßten, ist die<br />
Fabrik bzw. das Großraumbüro mit einigen wenigen Arbeitskräften, die nur noch ein<br />
paar Knöpfe drücken – und d<strong>am</strong>it ein Staat, in dem einigen wenigen ungeheuer reichen<br />
Inhabern der Produktionsmittel ein ganzes nahezu arbeitsloses, armes Volk gegenübersteht.<br />
Jedenfalls deshalb, weil die Revolution dann vorprogr<strong>am</strong>miert wäre, ist<br />
es höchste Zeit, daß sich die Regierungen – und so auch die deutsche Regierung – ein<br />
bißchen plötzlich Gedanken darüber machen, wie die nicht zu den Groß-Kapitalisten<br />
zählenden Bürger vernünftig an den Früchten der Produktionsmittel beteiligt werden<br />
können. Mit der von Unternehmerseite vielfach nachdrücklich bejahten Erhöhung der<br />
Arbeitszeit, wie sie zum Teil auch von Regierungsseite bejaht wird, würde hier genau<br />
das Gegenteil, nämlich eine weitere Verringerung der Arbeitsplätze, erreicht werden.<br />
Daß sich die deutschen Regierungen in dieser Hinsicht bisher in einem angemessenen<br />
Maß den edlen Kopf zerbrochen hätten, vermag ich mit meinem unedlen Kopf nicht zu<br />
erkennen. Wenn sie z. B. im öffentlichen Dienst zunehmend darum bemüht sind, die<br />
Arbeitszeit zu erhöhen, statt sie zu senken, tun sie genau das Gegenteil dessen, was sie<br />
tun müßten; wobei zu bedenken ist, daß im öffentlichen Dienst Deutschlands seit 1990<br />
bereits mehr als 2 Millionen Arbeitsplätze ab<strong>geb</strong>aut worden sind. Jedem Arbeitsfähigen<br />
ein Plätzchen wenigstens – wenn es nicht anders möglich ist – mit einer niedrigeren<br />
Arbeitszeit zu sichern, ist das Gebot der Stunde. Deshalb kann dem gegenwärtigen<br />
Streik der Gewerkschaft Verdi, der sich u. a. gegen die von den Ländern und Gemein-
- 58 -<br />
den angestrebte Heraufsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden<br />
wendet, nur Durchhaltekraft und Erfolg gewünscht werden. Darüber hinaus muß aber<br />
auch an die Möglichkeit gedacht werden, die sich durch die Zunahme des Heeres der<br />
Arbeitslosen zusehends leerenden staatlichen Sozialkassen durch eine besondere Steuer<br />
auf die Produktionsmittel der gut verdienenden Unternehmen wieder aufzufüllen.<br />
Wenn Sie meinen, daß das Kommunismus sei, dann bin ich eben „Kommunist“, obwohl<br />
ich mich bisher in meinem nicht gerade kurzen Leben mit Händen, Füßen und<br />
Grips dagegen gewehrt habe, als Kommunist vereinnahmt zu werden. Jedenfalls um<br />
dem Kommunismus in der bisher geübten, bekannten und vorerst gescheiterten Form<br />
nicht einen neuen Auftrieb zu <strong>geb</strong>en, sollten Europa und insbesondere auch Deutschland<br />
und seine Regierungen auch in dieser Hinsicht mit mehr Feingefühl agieren. Von<br />
Feingefühl in diesem Sinne dürfte es nicht gerade zeugen, wenn sich die jetzige große<br />
Koalition um eine Unternehmenssteuerreform bemüht, durch die Steuern bei Firmengewinnen<br />
und sämtlichen anderen Kapitalerträgen auf 25 % herabgesetzt werden<br />
könnten, wodurch Steuerausfälle bis zu 22 Milliarden Euro entstehen würden. Immerhin<br />
könnten diese Ausfälle dann vielleicht durch eine weitere Erhöhung der für 2007<br />
geplanten erhöhten Mehrwertsteuer von 19 % auf 21 – 22 % zu Lasten der deutschen<br />
Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner ausgeglichen werden ... . Hahaha – dreimal<br />
kurz gelacht; es lebe die Revolution!<br />
Bei allem sind als ein zwar beachtliches, jedoch bedenkliches Wirtschaftser<strong>geb</strong>nis die<br />
außerordentlich hohen Managergehälter zu bedenken, die in Deutschland zwar nicht<br />
den in den Vereinigten Staaten üblichen hohen Umfang erreichen, die hier jedoch zum<br />
Teil so unangemessen sind, daß der normale deutsche Arbeitnehmer und insbesondere<br />
der angesichts seiner zunehmenden Masse immer mehr zu einem Machtfaktor werdende<br />
deutsche Arbeitslose nur noch empört vorerst den Kopf, in absehbarer Zeit dann<br />
die Faust und alsbald zum Schluß noch eindrucksvollere Gegenstände schütteln kann,<br />
wobei auch das Schütteln dann zum Entsetzen sich vieler ahnungslos Gebender noch<br />
steigerungsfähig sein wird. So trägt es nicht gerade zu einer friedlichen Stimmung in<br />
Deutschland bei, wenn sich die hier immer ärmer werdenden Schichten z. B. anhören<br />
müssen, daß der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Herr Ackermann, für seine<br />
Tätigkeit bei der Deutschen Bank im Jahr 2004 ca. 11 Millionen Euro verdient hat.<br />
Und es macht auch gehobenere Schichten – darunter auch meine Wenigkeit – geradezu<br />
wütend, wenn durch das immer noch anhängige gerichtliche Untreue-<br />
Strafverfahren immer wieder die Tatsache ins Gedächtnis gerufen wird, daß das Aufsichtsratspräsidium<br />
des Unternehmens Mannesmann – wiederum unter Beteiligung<br />
des besagten Herrn Ackermann – im Jahre 2000 sechs Managern des Unternehmens<br />
für ihre Tätigkeit bei der Übernahme des Unternehmens durch den britischen Mobilfunkkonzern<br />
Vodafone – also letzten Endes für die Auslöschung der Eigenständigkeit<br />
des Unternehmens Mannesmann – einen Bonus in Höhe von insges<strong>am</strong>t rund 60 Millionen<br />
Euro zu<strong>geb</strong>illigt hat, wobei der ehemalige Konzernchef Klaus Esser allein bereits<br />
rund 15 Millionen Euro erhielt und auch der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus<br />
Zwickel als ein Vertreter der Arbeitnehmer-Interessen in hochkapitalistischer Weise
- 59 -<br />
geradezu fürstlich bedacht wurde. Der Bundesgerichtshof hat das entsprechende freisprechende<br />
Urteil des <strong>Landgericht</strong>s Düsseldorf <strong>am</strong> 21.12.2005 aufgehoben und den<br />
Fall an eine andere Strafk<strong>am</strong>mer des Düsseldorfer <strong>Landgericht</strong>s zurückverwiesen. Der<br />
Untreue-Straftatbestand des § 266 StGB bedarf hier nunmehr also einer erneuten Prüfung.<br />
Die höhnisch unverschämte Sieges<strong>geb</strong>ärde des Herrn Ackermann in Gestalt der<br />
ein „V“ - für victory – bildenden Finger seiner Hand im Verkündungstermin vor dem<br />
<strong>Landgericht</strong> Düsseldorf im ersten Verfahrensabschnitt vor der Aufhebung des entsprechenden<br />
Urteils durch den Bundesgerichtshof geht mir in seiner insbesondere die Arbeitslosen<br />
in Deutschland erniedrigenden Wirkung nicht aus dem Sinn. Vielleicht wird<br />
das endgültige Urteil Herrn Ackermann noch mores lehren. Wer in diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
etwa kopfschüttelnd die naive Frage stellt, wie denn der Staat in einem Wirtschaftssystem<br />
des freien Kräftespiels für eine Angemessenheit und Verträglichkeit der<br />
Manager-Gehälter mit der allgemeinen Lebenshaltung in Deutschland sorgen könne,<br />
muß sich entgegenhalten lassen, daß dem Staat im Rahmen des Gebots des Art. 20<br />
Abs. 1 GG, daß die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat ist, durchaus<br />
entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stehen und von ihm auch genutzt werden<br />
müssen. So bietet sich hier in der Tat die von der jetzigen Regierungskoalition bereits<br />
ins Auge gefaßte sogenannte „Reichensteuer“ mit einem Steueraufschlag für hohe<br />
Einkommen an. Da es einer derartigen Steuer jedoch schon seit langem dringend bedarf,<br />
ist es nahezu unverständlich, warum an die etwaige Einführung einer derartigen<br />
Steuer erst vom Jahr 2007 an gedacht wird. Eine derartige Einkommensteuer würde<br />
jedoch auch nicht dasjenige Vermögen erfassen, das die entsprechenden Großverdiener<br />
bereits seit vielen Jahren im Zuge der Deutschland bedauerlicherweise zunehmend<br />
heimsuchenden Wirtschaftsströmung „die Reichen werden immer reicher und die Armen<br />
werden immer ärmer“ angehäuft haben. Im Interesse einer ausgleichenden Gerechtigkeit<br />
für das ges<strong>am</strong>te Deutsche Volk bedarf es hier der Wiedereinführung<br />
einer Vermögensteuer, die es schon einmal ge<strong>geb</strong>en hat, die jedoch von der<br />
früheren CDU/FDP-Regierung mit einer fadenscheinigen Begründung abgeschafft<br />
worden ist und die der ehemalige Bundeskanzler Schröder entgegen seinen das<br />
Volk täuschenden und enttäuschenden großsprecherischen Ankündigungen im<br />
Wahlk<strong>am</strong>pf vor seinem ersten Antritt als Bundeskanzler später nicht wiedereingeführt<br />
hat. Fällt das Wort „Vermögensteuer“, so fällt bei den Besserverdienenden in Deutschland<br />
und ihren Parteivertretern ein eiserner Vorhang dämlichen Abwiegelns und fauler<br />
Ausreden. Auch hiermit endlich einmal aufzuräumen, sollte die vom deutschen Volk<br />
noch geschätzte Frau Merkel endlich auf ihre flatternde Fahne schreiben – solange sie<br />
– die Fahne – noch flattert. Um auf das hier eigentlich in Frage stehende Problem zurückzukommen:<br />
Die Schnapsidee, den bereits im Ruhestand befindlichen Be<strong>am</strong>ten<br />
und <strong>Richter</strong>n die laufenden Pensionen zu kürzen, könnte allenfalls – wenn überhaupt –<br />
erst weit nach einer Ausschöpfung auch der finanziellen Möglichkeiten einer Vermögensteuer<br />
in Betracht gezogen werden – abgesehen von den übrigen Möglichkeiten<br />
der gerechteren Anzapfung finanzieller Quellen und sich aufdrängender Einsparungen,<br />
wie sie zum Teil auch hier bereits angesprochen worden sind und auch noch in fol-
- 60 -<br />
gendem angesprochen werden. Daß die „Reichen“ für den Fall einer Einführung der<br />
„Reichensteuer“ mit einer Verlegung ihrer Existenz ins Ausland drohen und daß entsprechende<br />
Drohungen erst recht für den Fall der Wiedereinführung einer Vermögensteuer<br />
zu erwarten sind, liegt durchaus im bisherigen Zuge der globalisierten moralischen<br />
Entwicklung der Gutverdienenden und insbesondere eines großen Teils der gut<br />
betuchten deutschen Arbeit<strong>geb</strong>er. Dem jedoch einen Riegel vorzuschieben, sollte das<br />
Sozialstaats<strong>geb</strong>ot des Art. 20 Abs. 1 GG ermöglichen. Dem kleinen deutschen Mann<br />
bleibt demgegenüber, sich inzwischen auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer um<br />
grundsätzlich3 % auf 19 % vom Jahr 2007 an zu freuen und vorher noch schnell das<br />
Notwendigste einzukaufen, um die fraglichen 3 % später zu sparen. Daß diese Mehrwertsteuer<br />
nicht nur den kleinen Deutschen, sondern auch die deutsche Wirtschaft<br />
treffen wird, die im Inland um so weniger Waren absetzen wird, scheint die neue Koalitionsregierung<br />
nicht zu begreifen. Und daß der im Inland augenblicklich ansteigende<br />
Konsum nicht ein Ausdruck gestiegenen Wohlstandes oder eines wachsenden Optimismus,<br />
sondern eben der Angst vor der Mehrwertsteuererhöhung im Jahre 2007 ist,<br />
scheint ihr nicht recht einzuleuchten. Jedoch noch nicht genug der Freuden für den<br />
deutschen Durchschnitts-Bürger: Zusätzlich darf er sich jetzt auch noch darauf freuen,<br />
daß der sozialdemokratische Sozialdemokrat Müntefering erfolgreich die weitere Vorverlegung<br />
der allmählichen Ruhestandsverlegung vom 65. auf das 67. Lebensjahr betreibt,<br />
ohne eine begründete Aussicht dafür <strong>geb</strong>en zu können, daß der so grundsätzlich<br />
als arbeitsfähig betrachtete alte Mensch im Alter über 60 Jahre und erst recht über 65<br />
Jahre doch noch eine Arbeit findet, so daß die Erhöhung des Rentenalters letzten Endes<br />
eigentlich – wie es offensichtlich auch beabsichtigt ist – eine Kürzung der Renten<br />
bedeutet. Des Lobes der Arbeit<strong>geb</strong>er ist auch diese den Rücken des kleinen Mannes<br />
weiter dem Erdboden entgegendrückende Sparmaßnahme durchaus sicher, wie ein bereits<br />
durch die Bundesvereinigung der Arbeit<strong>geb</strong>erverbände (BDA) gehendes Jubilieren<br />
mit der Äußerung zeigt, daß die Rentenbeiträge nun bis zum Jahr 2030 unter 22 %<br />
gehalten werden könnten; wobei weniger an die Interessen der Arbeitnehmer als Rentenbeitragszahler,<br />
als an die Interessen der Arbeit<strong>geb</strong>er als zur Hälfte an den Beiträgen<br />
Beteiligte im Zuge der von ihnen ohne Rücksicht auf Verluste anderer betriebenen<br />
K<strong>am</strong>pagne der „Verbilligung der Arbeitskosten“ gedacht wird. Im übrigen mutet es<br />
geradezu wie ein trauriger Witz an, wenn die Arbeit<strong>geb</strong>erverbände staatliche finanzielle<br />
Verschlechterungen für die Arbeitnehmer regelmäßig als einen Sieg für das Gebot<br />
einer gesunden staatlichen wirtschaftlichen Entwicklung feiern. Auch in diesem<br />
Zus<strong>am</strong>menhang sei an die oben zitierte Warnung des Trierer Bischofs Reinhard Marx<br />
erinnert, es sei im Interesse der Vermeidung eines primitiven Kapitalismus nicht akzeptabel,<br />
Mitarbeiter nur als Kostenfaktoren zu sehen, Menschen dürften andere Menschen<br />
nicht zu Sachen degradieren. Um hier nicht noch weiter auszuufern und völlig<br />
von der Plattform des hier in Frage stehenden eigentlichen Problems der Kürzung der<br />
laufenden Pensionen der Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> abzustürzen, erlaube ich mir, mir an<br />
dieser Stelle ein Einhalten aufzuerlegen und somit endlich den nächsten Punkt der<br />
Vergeudung staatlicher Ressourcen anzusprechen:
- 61 -<br />
4. Ermüdete und unwirsche Leser, soweit sie das Lesen hier noch nicht aufge<strong>geb</strong>en haben<br />
sollten, werden aufhorchen, zumal auch sie hier im Hinblick auf ihre eigene Unversehrtheit<br />
unmittelbar und nicht lediglich im Hinblick auf ihre finanzielle Situation<br />
mittelbar betroffen sein könnten: AIDS-Tag war es Ende 2005. Warnend wiesen die<br />
Medien auf die hohe und rasant zunehmende Zahl der HIV-Infizierten hin: 40 Millionen<br />
sind es inzwischen in aller Welt – mit den ungemein hohen Kosten in denjenigen<br />
Ländern, in denen die Leidenden nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern mit der<br />
Aussicht lediglich auf eine einigermaßen erträgliche Verlängerung ihres Lebens versorgt<br />
werden. Da zu diesen Ländern auch Deutschland gehört, sollte es staatliche Vernunft<br />
<strong>geb</strong>ieten, HIV-Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern und entsprechende<br />
Vorkehrungen zu treffen. Staatliches heuchlerisches Wehgeschrei und L<strong>am</strong>entieren<br />
kann hier jedoch nicht helfen. Da homosexuelle Männer von HIV-Infektionen naturgemäß<br />
in einer unverhältnismäßig hohen Zahl betroffen sind, sollte die Vernunft hier<br />
gegen eine staatliche Duldung größerer auf sexuelle Beziehungen untereinander gerichteter<br />
Vers<strong>am</strong>mlungen insbesondere homosexueller Männer in ähnlicher Weise<br />
sprechen, wie gegen allgemeine Vers<strong>am</strong>mlungen in den Fällen einer aus<strong>geb</strong>rochenen<br />
Seuche. Auch vom deutschen Staat eine derartige Vernunft und entsprechende Verbote<br />
zu erwarten und zu verlangen, würde hier jedoch erfahrungsgemäß zu staatlicher<br />
heuchlerischer Entrüstung mit dem Vorwurf einer demokratiefeindlichen Diskriminierung<br />
Homosexueller führen, wobei der den entsprechenden ernstlichen Vorschlag Machende<br />
dann noch mit der Drohung rechnen müßte, wegen Volksverhetzung - § 130<br />
StGB – angezeigt und strafrechtlich verfolgt zu werden. Abgesehen davon, daß öffentliche<br />
Homosexuellen-Treffpunkte, wie z. B. entsprechende Clubs, Bars, Diskotheken<br />
usw., in Deutschland staatlicherseits geduldet werden, hat der Staat hier die Stirn, die<br />
irren sexuell ausgerichteten Homosexuellen-Umzüge des sog. Christopher-Street-Day<br />
mit ihren teilweise halbnackten oder – und – in Fetischkleidung sexuell anzüglich und<br />
obszön agierenden Teilnehmern in verschiedenen Ländern Deutschlands, insbesondere<br />
in Berlin, auch noch mit dem Argument zu fördern, daß auf diese Weise Geld in die<br />
Kassen komme und auch noch für Arbeitsplätze gesorgt werde, im übrigen dann aber<br />
heuchlerisch AIDS-S<strong>am</strong>mlungen zu unterstützen und AIDS-Warnaktionen zu unternehmen.<br />
Wer diese Umzüge einmal – sei es im Fernsehen, sei es in der Realität – miterlebt<br />
hat, kann, wenn ihn der gesunde Menschenverstand noch nicht völlig im Stich<br />
gelassen hat, nur noch mit dem Kopf schütteln und die hierfür verantwortlichen Politiker<br />
Deutschlands zum Teufel wünschen. Wenn sich z. B. ein gewisser Herr Wowereit<br />
anläßlich seiner Wahl zum Regierenden Bürgermeister von Berlin nicht entblödet hat,<br />
sich in einer Großaufnahme im Fernsehen öffentlich zu bekennen, „ich bin schwul,<br />
und das ist auch gut so!“, und wenn er dann im Zuge dieser seiner Selbstcharakterisierung<br />
unter anderem auch Christopher-Street-Day-Umzüge persönlich eröffnet bzw.<br />
abschließt und mit anderen, insoweit nicht mehr ganz richtig funktionierenden Politikern<br />
– u. a. mit dem d<strong>am</strong>aligen Bundestagspräsidenten Thierse – teilnimmt, kann jedenfalls<br />
ich nur sagen: „Was ist das für eine Welt! Leben wir in einem Irrenhaus?“
- 62 -<br />
Denn gerade auch durch diese Umzüge wird der Kontakt insbesondere zwischen homosexuellen<br />
Männern erfahrungsgemäß in großem Umfang gefördert, so daß hierdurch<br />
logischerweise sprungartig neue HIV-Infektionen mit ihren unter anderem auch<br />
die deutsche Volkswirtschaft und den deutschen Bürger noch stärker belastenden Kosten<br />
verursacht werden. Ich erlaube mir, hier als Seite 63 die Fotokopie eines Berichtes<br />
der Tageszeitung „Die Welt“ vom 27.6.2005 über den vorjährigen Christopher-Street-<br />
Day-Umzug in Berlin mit einem im Sinne meiner Ausführungen in der Tat eindrucksvollen<br />
Foto zweier sich gegenseitig züngelnd leckender junger Männer beizufügen.<br />
Wenn besagter Herr Wowereit – kennen Sie seinen die Runde machenden einschlägigen<br />
Spitzn<strong>am</strong>en? – homosexuell ist, so ist das seine Sache und sein Schade. Wenn er<br />
jedoch öffentlich vor Fernsehzuschauern, und dabei natürlich auch vor Kindern, kraft<br />
seines Amtes für Homosexualität dadurch wirbt, daß Homosexualität gut sei, so hat er<br />
jedenfalls im Lande Berlin als führender Politiker nichts mehr zu suchen. Denn abgesehen<br />
von der Untergrabung der zu den Grundlagen eines Staates gehörenden Moral,<br />
trägt dieser Mann durch seine Förderung der Homosexualität zu weiteren Deutschland<br />
belastenden Kosten bei, und zwar in einer Situation, in der Deutschland und auch Berlin<br />
selbst nahezu vor dem Bankrott stehen. Von den schon der Bundesrepublik und ihren<br />
Ländern und Gemeinden insges<strong>am</strong>t zur Last fallenden Schulden in Höhe von mehr<br />
als 1,447 Billionen Euro – nicht DM – trägt Berlin allein bereits 60 Milliarden Euro.<br />
Bei allem bestehen die durch die Homosexualität verursachten Kosten nicht allein in<br />
den HIV-Folgekosten, sondern auch in den Kosten, die sich aus der infolge zunehmender<br />
Homosexualität entsprechend zunehmenden Kinderlosigkeit in Deutschlands<br />
Sozialkassen, insbesondere in den Rentenkassen, durch das zunehmend darin befindliche<br />
Nichts schmerzlich bemerkbar machen – abgesehen davon, daß Deutschlands zunehmende<br />
Kinderlosigkeit auch bevölkerungspolitisch zur Auslöschung Deutschlands<br />
mit den bereits jetzt fühlbaren schlimmen Auswirkungen beiträgt. Um so mehr Anlaß<br />
hätte Herr Wowereit, sich in punkto Homosexualität zurückzuhalten und für sie nicht<br />
auch noch sch<strong>am</strong>los öffentlich durch unan<strong>geb</strong>rachte und peinliche Auftritte gemeins<strong>am</strong><br />
mit seinem homosexuellen männlichen Partner Kubicki – wie z. B. beim Besuch<br />
der britischen Königin in Berlin – gleich einem Ehepaar frech zu werben. Abgesehen<br />
von der Förderung der Homosexualität mit ihrer erfahrungsgemäß weitreichenden<br />
Promiskuität in der hier kurz angeschnittenen Art und Weise läßt aber auch der staatliche<br />
Umgang mit dem HIV-Problem in den Fällen der gewollten und ungewollten Zuwanderung<br />
dem nachdenklichen, aufmerks<strong>am</strong>en Betrachter – und darunter insbesondere<br />
mir – gewissermaßen das Blut in den Adern erstarren. Daß es in Afrika, insbesondere<br />
in Mittel- und Südafrika, nicht wenige Gegenden gibt, in denen ein großer<br />
Teil der Bewohner HIV-infiziert ist, und daß dort aus diesem Grunde ganze Dörfer<br />
ausgelöscht worden sind, dürfte inzwischen auch bei unseren treusorgenden Landesvätern<br />
und natürlich auch Landesmüttern bekannt sein. Und daß insbesondere auch<br />
Schwarz-Afrikaner zunehmend massenweise über Süditalien und Südspanien als Wirtschaftsflüchtlinge<br />
in Europa eindringen und dabei sehr gerne auch die selts<strong>am</strong>e Großzügigkeit<br />
in Deutsch-
- 63 -
- 64 -<br />
land in Anspruch nehmen, dürfte sich inzwischen auch unter den besagten deutschen<br />
D<strong>am</strong>en und Herren verbreitet haben. Dennoch halten diese – die Besagten – es nicht<br />
für erforderlich, insbesondere jeden dieser hier in Frage stehenden Schwarz-Afrikaner,<br />
sobald sie seiner hier in Deutschland auf irgendeine Art und Weise habhaft werden,<br />
vor allen anderen Maßnahmen im Interesse des Schutzes Deutschlands vor AIDS und<br />
den entsprechenden Folgen auf eine HIV-Infektion zu untersuchen. Auch die Europäische<br />
Union hat derartige Überprüfungen bisher nicht durchgeführt und offensichtlich<br />
auch nicht für erforderlich gehalten. Für eine entsprechende Anregung Deutschlands<br />
bei der Europäischen Union ist mir – der ich ein aufmerks<strong>am</strong>er Mediennutzer bin –<br />
bisher nichts bekanntgeworden. Und eben auch all das muß den deutschen Regierungen<br />
vorgeworfen werden. Selbst wenn sie nach Deutschland einreisende Migranten –<br />
und dabei notwendigerweise nicht nur Schwarz-Afrikaner, sondern jeden Zuwanderer<br />
– auf eine HIV-Infektion untersuchen würden, wäre es d<strong>am</strong>it nicht getan, falls sich eine<br />
solche Infektion herausstellen sollte. Der entsprechende Ausländer müßte dann an<br />
einer Einreise gehindert oder ggf. so schnell wie möglich wieder hinausbefördert werden.<br />
Dabei hätte ein ihm etwa zur Seite stehendes Recht zur Einreise oder zum Verbleib<br />
hinter der Gefahr zurückzustehen, die seine HIV-Infektion im Inland in den nicht<br />
auszuschließenden, in Rechnung zu stellenden und geradezu zu erwartenden Fällen<br />
einer, mehrerer oder vieler lawinenartiger Ketten-Infektionen hier lebender Menschen<br />
naturgemäß mit sich bringt. Nach dem allgemein und auch im deutschen Staatsrecht<br />
geltenden Güterabwägungsprinzip – ein Menschenleben gegen viele Menschenleben –<br />
hätte dem das bekannte Ach-und-Weh-Geschrei deutscher einwanderungsfreudiger<br />
Überfremdungspolitiker nichts entgegenzusetzen. Ihren entsprechenden absurden Einwendungen<br />
muß im Interesse der Menschenwürde – Art. 1 Abs. 1 GG – mit harter<br />
Konsequenz, Energie und Durchschlagskraft entgegengetreten werden. Das gilt dann<br />
insbesondere auch für diejenigen haarsträubenden Fälle, in denen ein Homosexueller<br />
einen HIV-Infizierten ohne Aufenthaltsrecht dadurch vor der Abschiebung schützt,<br />
daß er sich gegenüber den deutschen Behörden mit diesem in eine nunmehr bedauerlicherweise<br />
staatlicherseits geschützte eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaft<br />
begibt, in die durch eine Abschiebung des HIV-infizierten Migranten einzugreifen den<br />
deutschen Behörden zur Zeit perverserweise grundsätzlich verwehrt wäre. Außer dem<br />
gesundheitlichen Schutz der inländischen Bevölkerung wäre das Er<strong>geb</strong>nis dann natürlich<br />
auch die Vermeidung einer weitgehenden weiteren finanziellen Belastung<br />
Deutschlands und seiner Staatsbürger durch fremde HIV-Infizierte; wodurch dann der<br />
deutsche Staat – um hier den Leser zum roten Faden zurückzuführen – um so weniger<br />
auch Anlaß hätte, insbesondere den bereits im Ruhestand befindlichen Be<strong>am</strong>ten und<br />
<strong>Richter</strong>n das wohlerworbene und wohlverdiente Ruhegeld zu kürzen. „Sowas kommt<br />
von sowas“ – ein Berliner Prinzip, das insbesondere von klugen Staatslenkern bedacht<br />
und befolgt werden sollte; wer die Ursachen nicht richtig einschätzt, wird die schlimmen<br />
Auswirkungen nicht vermeiden können, falls er letzteres überhaupt will.
- 65 -<br />
5. Um meinem anmaßenden, ausufernden und so sehr unmaß<strong>geb</strong>lichen Elaborat auch<br />
noch die politisch unkorrekte Krone aufzusetzen, erlaube ich mir, in den folgenden die<br />
Aufmerks<strong>am</strong>keit und die Geduld des Lesers aufs äußerste beanspruchenden Ausführungen<br />
auszugsweise einige der unmittelbaren Geld-Rauswerfaktionen deutscher Regierungen<br />
an den Pranger zu stellen, soweit ich mich an sie anhand aufbewahrter Zeitungsnotizen<br />
und selbst gemachter Aufzeichnungen im wesentlichen lediglich aus den<br />
letzten drei Jahren noch erinnern kann. Wenn es dabei zuweilen datenmäßig etwas<br />
durcheinander geht, bitte ich um Entschuldigung; auch meine Geduld, Ausdauer und<br />
Konzentrationsfähigkeit bei diesen meinen Ausführungen stoßen allmählich an eine<br />
Grenze, die mir angesichts der völligen Verständnislosigkeit der in Deutschland Herrschenden<br />
und ihrer Zuarbeiter für Deutschlands dringende Probleme die Sinnlosigkeit<br />
meines Unterfangens immer deutlicher werden läßt; zumal auch die Volksweisheit<br />
hier schon warnend das kluge Wort von den Perlen nahelegt. Auch die im folgenden<br />
aufgeführten Zahlungen der EU sind letzten Endes zum Teil Zahlungen Deutschlands,<br />
da die EU ihre Zahlungen insbesondere auch aus Deutschlands umfangreichen finanziellen<br />
EU-Beiträgen bestreitet. Soweit Deutschlands Geberleistungen als Entwicklungshilfe<br />
gedacht sind, sei darauf hingewiesen, daß die Schröder-Regierung und die<br />
Merkel-Regierung der EU hier großzügigerweise versprochen haben, die Entwicklungshilfe<br />
im Laufe der kommenden Jahre von zur Zeit 0,28 % auf 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts<br />
(BIP) bis zum Jahr 2015 zu erhöhen, wobei ab 2006 an 0,33 % und ab<br />
2010 an 0,51 % gedacht ist. Die auf diesem Gebiet zu Lasten des deutschen Volkes so<br />
umtriebige Entwicklungshilfe-Ministerin Wieczorek-Zeul der Schröder-Regierung hat<br />
es bedauerlicherweise verstanden, ihr wenig segensreiches Wirken nunmehr in der<br />
neuen Merkel-Regierung fortzusetzen:<br />
Anfang 2001 begann der ehemalige deutsche Bundesinnenminister Schily – auch hier<br />
est nomen omen – sein sogenanntes „Aussteigerprogr<strong>am</strong>m für Neonazis“, in dem er<br />
politisch „rechten“ Staatsbürgern für ihren Wechsel in Richtung „Mitte“ oder „Links“<br />
staatliche Geldmittel bis zu 100.000 DM versprach und auch auszahlen ließ. Das ist<br />
nicht etwa ein Witz oder ein vorgezogener Aprilscherz, sondern eine erschreckende<br />
Tatsache, die außer dem Grund<strong>geb</strong>ot der spars<strong>am</strong>en Haushaltsführung in einem immer<br />
ärmer werdenden Land u. a. auch den deutschen verfassungsrechtlichen Grundsätzen<br />
der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit des Gewissens und des weltanschaulichen<br />
Bekenntnisses und dem Recht der freien Meinungsäußerung – Art. 2 Abs.<br />
1, 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2 GG – ins Gesicht schlägt. Ich habe nichts davon gehört,<br />
daß Herr Schily deswegen etwa von maß<strong>geb</strong>enden Persönlichkeiten gerügt worden<br />
wäre. Es lebe der freiheitliche Rechtsstaat!<br />
An den Staat Myanmar (früher Burma) hat die Bundesrepublik nach dem Stand des<br />
Jahres 2003 bisher insges<strong>am</strong>t 1,2 Milliarden DM gezahlt.<br />
Die an N<strong>am</strong>ibia seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1990 von der Bundesrepublik geleisteten<br />
Entwicklungshilfe-Zahlungen betragen nach dem Stand von August 2004 500
- 66 -<br />
Millionen Euro. Anläßlich des Besuchs des n<strong>am</strong>ibischen Präsidenten Poh<strong>am</strong>ba in<br />
Deutschland Ende November, Anfang Dezember 2005 hat Frau Wieczorek-Zeul einen<br />
Vertrag vorbereitet, nach dem Deutschland N<strong>am</strong>ibia vom Jahre 2006 an zehn Jahre<br />
lang je 20 Millionen Euro, insges<strong>am</strong>t also 200 Millionen Euro, gewissermaßen als<br />
Entschädigung für die teilweise Vernichtung des Herero-Volkes durch deutsche Kolonialtruppen<br />
des Kaiserreichs im Zuge des d<strong>am</strong>aligen Herero-Krieges zahlen wollte.<br />
Herr Poh<strong>am</strong>ba lehnte die Unterschrift jedoch ab, weil er die Angelegenheit vorher mit<br />
den n<strong>am</strong>ibischen Stämmen besprechen wollte. Daß der von Frau Wieczorek-Zeul an<strong>geb</strong>otene<br />
Betrag von 200 Millionen Euro in Zukunft noch aufgestockt werden wird,<br />
darf angenommen werden.<br />
An das südafrikanische Homeland Swaziland hat Deutschland seit 1993 nach dem<br />
Stand von Oktober 2005 mehr als 20 Millionen Euro gezahlt.<br />
In den Jahren 1993 bis 2003 betrug die an den Iran gezahlte deutsche Entwicklungshilfe<br />
820 Millionen Euro.<br />
Als viertgrößter Geber ist Deutschland an der Entwicklungshilfe weltweit mit einem<br />
Anteil von rund 10,5 % beteiligt. Dabei ist China der drittgrößte Empfänger deutscher<br />
Entwicklungshilfe, die für dieses Land im Jahr 2003 mehr als 223 Millionen Euro betrug.<br />
Man stelle sich dabei vor: Ein winziges Land mit rund 357.000 qkm und 82,6<br />
Millionen Einwohnern, mit einer nahezu stagnierenden Wirtschaft und einem immer<br />
ärmer werdenden Volk unterstützt ein riesiges Land mit rund 10 Millionen qkm Fläche<br />
und rund 1,3 Milliarden Einwohnern und einem zunehmenden rasanten Wachstum<br />
von 10 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2003, 10,1 % im Jahr 2004 und<br />
mehr als 9 % im Jahr 2005, einem BIP von 1832 Milliarden Euro im Jahr 2005, das<br />
dieses Land zur viertgrößten Wirtschaftsnation hinter den USA, Japan und Deutschland<br />
hochkatapultiert hat, und einem Handelsüberschuß von gut 82,8 Milliarden Euro<br />
im Jahr 2005 – ein Land, das aus Deutschland zudem noch in erheblichem Umfang<br />
Arbeit abzieht und das jetzt als Konkurrenz zu der deutschen Magnetschwebebahn<br />
Transrapid eine eigene Magnetschwebebahn baut, deren erster Testlauf für Juli 2006<br />
angekündigt ist (siehe oben). Der Tag, an dem Deutschland demgegenüber nicht mehr<br />
lange braucht, um von einem Chinesen nur noch mitleidig über die Schulter als ein lächerliches,<br />
bedauerliches, funktionsunfähiges Armenhaus angesehen zu werden, dürfte<br />
nicht mehr fern sein.<br />
In Nicaragua erhält jeder Einwohner aus dem deutschen Entwicklungshilfe-Topf etwa<br />
21 Euro jährlich.<br />
Auch die Staaten Laos, Elfenbeinküste, K<strong>am</strong>erun, Eritrea und Jemen kommen in den<br />
Genuß deutscher Entwicklungshilfe, obwohl sie fernab jeden demokratischen Standards<br />
sind. Auch die Staaten Kirgisien, Azerbaidjan, Tschad, Demokratische Republik<br />
Kongo, Guinea, Nepal und Simbabwe erhalten deutsche Entwicklungshilfe, obwohl<br />
sie Reformen geradezu feindlich gegenüberstehen. Auch Z<strong>am</strong>bia, Albanien und Ser-
- 67 -<br />
bien-Montenegro werden von Deutschland weit überdurchschnittlich bedacht, obwohl<br />
sie nach einem Gutachten von „Transparency International“ als korrupt eingestuft<br />
werden.<br />
Für den K<strong>am</strong>pf gegen AIDS investiert Deutschland weltweit 300 Millionen Euro. Eine<br />
Aufstockung auf 700 Millionen Euro bis zum Jahr 2007 ist im Gespräch.<br />
Bei seinem Besuch in Vietn<strong>am</strong> <strong>am</strong> 9.10.2004 hat der frühere Bundeskanzler Schröder<br />
dort 60 Millionen Euro Entwicklungshilfe zugesagt.<br />
Für die Verschrottung von Atom-U-Booten hat Deutschland Russland bis zum Jahre<br />
2012 1,5 Milliarden Euro im Zuge des internationalen nuklearen Umweltschutzprogr<strong>am</strong>ms<br />
zugesagt.<br />
Im Jahr 2003 hat Deutschland Afghanistan 14 Millionen Euro für den Polizeiaufbau<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Für die Wahlen im Jahr 2004 hat Deutschland Afghanistan 5,1 Millionen Euro zugesagt.<br />
Bis Ende 2004 hat Deutschland Afghanistan als Aufbauhilfe 320 Millionen Euro versprochen.<br />
Auf der zweiten Afghanistan-Konferenz <strong>am</strong> 31.03.2004 hat Herr Schröder<br />
als weitere Aufbauhilfe an Afghanistan für die Jahre 2005 bis 2008 – wie bisher - je<br />
80 Millionen Euro jährlich angekündigt.<br />
Auf der internationalen Geberkonferenz unter der Leitung des ehemaligen deutschen<br />
Innenministers Schily in Katar <strong>am</strong> 19.5.2004 wurden für Afghanistan 340 Millionen<br />
Dollar bereitgestellt. Davon betrug Deutschlands Beitrag 58 Millionen Dollar.<br />
Auf der Afghanistan-Geber-Konferenz Ende Januar / Anfang Februar 2006 haben nahezu<br />
70 Staaten Afghanistan für die nächsten fünf Jahre 8,7 Milliarden Euro zugesagt.<br />
Hiervon will Deutschland als viertgrößter Geld<strong>geb</strong>er nach den USA, Japan und Großbritannien<br />
400 Millionen Euro <strong>geb</strong>en – nach dem Motto: Die USA zerstören und<br />
Deutschland baut mit auf.<br />
An Georgien hat Deutschland für die dortige Präsidentschaftswahl <strong>am</strong> 4.1.2004<br />
750.000 Euro gezahlt.<br />
Für die Insel Galapagos im Pazifik plant Deutschland aus eigenen Mitteln den Aufbau<br />
einer Solar- und Windkraftanlage.<br />
Auf dem UN-Gipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg<br />
hat Herr Schröder je 500 Millionen Euro für erneuerbare Energien und für die Steigerung<br />
der Energieeffizienz zugesagt. Auf der späteren internationalen Konferenz<br />
„Renewables 2004“ <strong>am</strong> 3. Juni 2004 hat er noch weitere 500 Millionen Euro draufgelegt.<br />
Außerdem hat er <strong>am</strong> 4.6.2004 zugesagt, im Zuge des Umweltprogr<strong>am</strong>ms der Ver-
- 68 -<br />
einten Nationen aus deutschen Mitteln in Nairobi ein Kompetenzzentrum zur Nutzung<br />
erneuerbarer Energien zu finanzieren.<br />
Im Dezember 2004 hat Deutschland angekündigt, Kommunen im Westjordantal mit 20<br />
Millionen Euro zu unterstützen.<br />
Auf der Weltwirtschaftskonferenz in Davos im Jahre 2005 hat Herr Schröder eine<br />
Aufstockung der Entwicklungshilfe verlangt und die entsprechende Finanzierung<br />
durch Abgaben auf Flugscheine oder durch Ausgabe von Anleihen oder auch durch<br />
Steuern auf Devisengeschäfte vorgeschlagen.<br />
Im Juli 2005 beschloß der sogenannte G8-Gipfel mit Zustimmung der weiteren Mitgliedsstaaten<br />
des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank im schottischen<br />
Gleneagles, den ärmsten Ländern ihre Schulden bei der Weltbank, dem Internationalen<br />
Währungsfonds und der afrikanischen Entwicklungsbank in Höhe von 56 Milliarden<br />
Dollar zu erlassen. Dabei sollen zunächst 18 Staaten, nämlich Ruanda, Äthiopien,<br />
Bolivien, Benin, Burkina Faso, Ghana, Madagaskar, Mali, Moz<strong>am</strong>bique, Mauretanien,<br />
Niger, S<strong>am</strong>bia, Senegal, Tansania, Uganda, Guyana, Honduras und Nicaragua berücksichtigt<br />
werden. 19 oder noch mehr weitere Staaten sollen hinzukommen, wenn sie die<br />
Bedingungen einer „guten Regierungsführung“ erfüllen. Die Kosten hierfür sollen zu<br />
70 % von den G8-Staaten und zu 30 % von den weiteren Mitgliedern des Internationalen<br />
Währungsfonds und der Weltbank getragen werden. 9 % davon – ca. 4,19 Milliarden<br />
Euro – fallen Deutschland zur Last. Davon wird der deutsche Haushalt unter anderem<br />
im Jahr 2005 mit 40 Millionen Euro und im Jahr 2006 mit 60 Millionen Euro belastet.<br />
Die Schröder-Regierung hoffte, auch hier die Finanzierung unter anderem mit<br />
einer Abgabe auf Flugtickets fördern zu können.<br />
Außerdem beschloß der G8-Gipfel mit Zustimmung der übrigen beteiligten Staaten in<br />
Gleneagles eine Verdoppelung der Entwicklungshilfe an die armen Länder, vor allem<br />
an Afrika, auf einen Betrag von jährlich 50 Milliarden Dollar bis zum Jahre 2010.<br />
In Ergänzung der Gleneagles-Zusagen versprach Deutschland außerdem, an den Staat<br />
Niger zusätzlich 1 Million Euro zu zahlen. Die auf Kosten der immer ärmer werdenden<br />
deutschen Bürger so spendable Frau Wieczorek-Zeul sagte dem Deutschen Roten<br />
Kreuz darüber hinaus für Niger weitere 400.000 Euro zu. Weitere 380.000 Euro hat<br />
Deutschland dem DRK für Niger schon bisher im Zuge der Hilfe für die internationale<br />
Rot-Kreuz- und Rot-Halbmond-Bewegung zur Verfügung gestellt.<br />
Ende Dezember 2005 wurden dann auch 19 weiteren ärmsten Staaten 100 % ihrer<br />
Schulden bei der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Afrikanischen<br />
Entwicklungsbank in Höhe von 3,343 Milliarden Dollar erlassen.<br />
Im Zuge der internationalen Geberkonferenz für Haiti gingen bis Juni 2004 insges<strong>am</strong>t<br />
1,085 Milliarden Dollar ein, davon 325 Millionen Dollar von der EU. Anfang 2006 hat
- 69 -<br />
sich Deutschland gegenüber Haiti zu einer weiteren Zahlung von 8 Millionen Euro<br />
verpflichtet.<br />
Für die Überwachung des <strong>am</strong> 8.4.2004 unterzeichneten Waffenstillstandes in der sudanesischen<br />
Krisenregion Darfur hat die EU der Beobachtermission der Afrikanischen<br />
Union 12 Millionen Euro zugesagt. Insges<strong>am</strong>t betrug die Finanzhilfe der EU für Darfur<br />
nach dem Stande von Februar 2005 50 Millionen Euro. Weitere 32,5 Millionen Euro<br />
hat Deutschland im Jahr 2004 an Darfur gezahlt.<br />
Ende Dezember 2003, Anfang Januar 2004 verkündete die im Auswärtigen Amt als<br />
Staatsministerin wirkende Frau Kerstin Müller, daß für die zivile Hilfe an den Sudan<br />
480 Millionen Euro der EU bereitstünden, worin 120 Millionen Euro von Deutschland<br />
an die EU geleistete Zahlungen enthalten seien, und daß von der Bundesrepublik direkt<br />
außerdem noch 80 Millionen Euro gezahlt würden. Ob die oben genannten 12<br />
Millionen bzw. 50 Millionen bzw. 32,5 Millionen Euro darin bereits enthalten sind,<br />
vermochte ich nicht zu klären.<br />
Im November 2004 beschloß der sog. Pariser Club, 80 % der ihm gegenüber bestehenden<br />
Schulden des Irak in Höhe von insges<strong>am</strong>t 42 Milliarden Dollar bis zum Jahre<br />
2008 im Wege eines Dreistufenplanes zu erlassen, wovon 3,1 Milliarden Euro auf<br />
Deutschland entfallen sollen.<br />
Für die Wahlen im Januar 2005 stellte die EU dem Irak 30 Millionen Euro zur Verfügung.<br />
Insges<strong>am</strong>t machten die in den Jahren 2003 und 2004 in den Irak geflossenen<br />
EU-Hilfsgelder mindestens 320 Millionen Euro aus.<br />
In der Zeit ab März 2004 haben bis Anfang Januar 2006 Experten des deutschen Bundeskriminal<strong>am</strong>tes<br />
in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Aufwendung deutscher<br />
finanzieller Mittel 450 irakische Polizisten aus<strong>geb</strong>ildet. Die Ausbildung wird<br />
auch heute noch fortgesetzt, obwohl die Regierung des Irak ihre Unzufriedenheit mit<br />
der Art und Weise ausgedrückt hat.<br />
Im August 2004 hieß es in einer Zeitungsmeldung, daß Deutschland dem Irak aus Beständen<br />
der Bundeswehr kostenlos 100 Fünf-Tonner-Lastwagen liefert und auch die<br />
entsprechenden Ausbilder zur Verfügung stellt.<br />
Nach einer Zeitungsmeldung vom 22.5.2004 war Deutschland in jenem Zeitpunkt d<strong>am</strong>it<br />
befaßt, an Afghanistan kostenlos 182 Polizeifahrzeuge zu liefern.<br />
Der Ukraine hat die EU für das Jahr 2005 88 Millionen Euro, für das Jahr 2006 100<br />
Millionen Euro und für die Jahre ab 2007 eine Verdoppelung auf jährlich 200 Millionen<br />
Euro zugesagt. In den davor liegenden Jahren von 1991 bis 2004 betrugen die EU-<br />
Zuwendungen an die Ukraine mehr als 1 Milliarde Euro.<br />
Ende Dezember 2005 sagte die deutsche Bundesregierung der Ukraine für die Sicherung<br />
des explodierten Atomreaktors in Tschernobyl weitere 12,4 Millionen Euro zu.
- 70 -<br />
Nach einer Zeitungsmeldung vom 23.12.2002 zahlte die EU an die Palästinenser-<br />
Behörde monatlich je 10 Millionen Euro. Im Jahr 2005 sollen die EU-Zuwendungen<br />
an die Palästinenser-Gebiete insges<strong>am</strong>t 280 Millionen Euro betragen haben. Im Oktober<br />
2005 erklärte sich die EU-Außenkommissarin Ferrero-Waldner mit einer Forderung<br />
des Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts (EU, Rußland, USA, UNO), des<br />
Herrn J<strong>am</strong>es Wolfensohn, nach einer Verdoppelung dieser Leistungen einverstanden.<br />
Am 26.4.2004 einigten sich die EU-Außenminister auf Zahlungen in Höhe von 259<br />
Millionen Euro an den zur Türkei gehörenden Gebietsteil Nord-Zypern bis zum Jahre<br />
2006. Der d<strong>am</strong>alige Außenminister Fischer verkündete dabei großzügig, daß „wir hier<br />
jetzt ein Stück weit in der Pflicht“ seien. Wie es zu dieser „Pflicht“ gekommen sein<br />
könnte, dürfte nicht nur mir schleierhaft sein.<br />
Auf der Irak-Geber-Konferenz in Madrid im Oktober 2003 wurde für den Irak eine Finanzhilfe<br />
in Höhe von insges<strong>am</strong>t 33 Milliarden Dollar vereinbart, wovon 200 Millionen<br />
Euro auf die EU und weitere 200 Millionen Euro auf die Bundesrepublik entfallen,<br />
wobei von den letzteren 200 Millionen Euro 50 Millionen Euro in dem Beitrag<br />
der EU in Höhe von insges<strong>am</strong>t 200 Millionen Euro enthalten sind.<br />
Zur Bewältigung der in letzter Zeit in Marokko aufgetretenen Flüchtlingsprobleme in<br />
Gestalt des Eindringens afrikanischer Wirtschaftsflüchtlinge über Marokko nach Europa<br />
hat die EU 40 Millionen Euro zugesagt.<br />
In einer Zeitungsmeldung vom 30.1.2004 heißt es, daß Polen in den vergangenen acht<br />
Jahren von der EU Mittel in Millionenhöhe für den Grenzanlagenausbau und Ausbildungsprogr<strong>am</strong>me<br />
erhalten habe. Darin enthalten waren auch neue Jeeps und Nachtsichtgeräte<br />
für die polnische Ostgrenze; weitere Geräte dieser Art stellte Deutschland<br />
Polen aus eigenen Mitteln zur Verfügung.<br />
An den Weltsicherheitsrat zahlt Deutschland als Mitglied jährlich 1,1 Milliarden Euro.<br />
D<strong>am</strong>it ist Deutschland hier der drittgrößte Beitragszahler.<br />
Anläßlich des Besuches des Herrn Bundespräsidenten Köhler im Dezember 2004 erließ<br />
Deutschland Äthiopien Schulden in Höhe von 67 Millionen Euro.<br />
Für die in Asien durch die Tsun<strong>am</strong>i-Katastrophe angerichteten Schäden hat die EU bis<br />
Ende Januar 2005 1,5 Milliarden Euro einschließlich der Leistungen der EU-<br />
Mitgliedsstaaten an die betroffenen Länder gezahlt. Davon hat der üblicherweise allen<br />
Staaten in leuchtenden weiten Spendierhosen voraneilende umtriebige Herr Schröder<br />
aus deutschen Mitteln eilig 500 Millionen Euro, davon 275 Millionen Euro für das<br />
Jahr 2005, versprochen. An privaten Tsun<strong>am</strong>i-Spenden sind in Deutschland schließlich<br />
nach dem Stand vom September 2005 insges<strong>am</strong>t 670 Millionen Euro zus<strong>am</strong>mengekommen.<br />
Insges<strong>am</strong>t konnten die weltweit von den Staaten zugesagten und darüber<br />
hinaus aus privaten Spendenmitteln st<strong>am</strong>menden Beträge bisher noch nicht im entferntesten<br />
ausge<strong>geb</strong>en werden. Angesichts der hohen deutschen privaten Spenden hätte es
- 71 -<br />
sich für den mit dem Geld des deutschen Steuerzahlers und den hohen Schulden<br />
Deutschlands in einer selts<strong>am</strong>en Weise großzügig umgehenden Herrn Schröder an<strong>geb</strong>oten,<br />
sich mit einer derart hohen staatlichen Zusage von 500 Millionen Euro in Erwartung<br />
der privaten Spenden um einiges zurückzuhalten, um die staatlichen Gelder<br />
schließlich an dem außerordentlich hohen privaten Spendenbetrag von 670 Millionen<br />
Euro angemessen auszurichten und weitaus weniger als 500 Millionen Euro an staatlichen<br />
Mitteln zu opfern. In seiner wenig staatsmännischen, hektischen Spendierfreudigkeit<br />
hat dieser Mann Deutschland schon immer und so auch auf diese Weise wieder<br />
erheblich geschadet und Deutschlands Verschuldung ohne jede Notwendigkeit unvernünftigerweise<br />
weiter nach oben getrieben.<br />
Die Bundesregierung hat dann ergänzend beschlossen, sich mit 45 Millionen Euro an<br />
dem zu entwickelnden Tsun<strong>am</strong>i-Frühwarnsystem zu beteiligen.<br />
Im September 2005 hat der verantwortungslos verschwendende Herr Schröder noch<br />
kurz vor der von ihm so trickreich herbeimanipulierten Bundestagswahl vom 18. September<br />
2005 unter Übergehung des Bundestags-Haushaltsausschusses 50 Millionen<br />
Euro für die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder zur Gründung einer<br />
deutsch-polnischen Wissenschaftsstiftung privaten Rechts zugesagt. Der Haushaltsausschuß<br />
hat dann aber zugestimmt. Demgegenüber hat sich die polnische Regierung<br />
zu einer Zahlung von lediglich 5 Millionen Euro verpflichtet. Auch die Unverhältnismäßigkeit<br />
dieser Beträge im Verhältnis zueinander fällt jedenfalls mir nicht gerade<br />
angenehm auf und drückt auch hier wieder die dämliche deutsche staatliche Hybris im<br />
Geldverschwenden und Schuldenmachen aus.<br />
An Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden Euro für die Beschaffung und Modernisierung<br />
des NATO-Luftraum-Überwachungssystems Awacs ist Deutschland nunmehr<br />
mit 28 % überproportional beteiligt, obwohl es seit dem Beitritt der zehn weiteren EU-<br />
Mitglieder <strong>am</strong> 1.5.2004 nicht mehr an der Ostgrenze der NATO liegt. Deutschland hat<br />
sich hier bisher auch nicht um eine Herabsetzung seines Beitrages bemüht, wie auch<br />
bereits der Bundesrechnungshof gerügt hat.<br />
Zur Beseitigung bzw. Linderung der durch das Erdbeben in der Kashmir-Region im<br />
Oktober 2005 verursachten Schäden haben internationale Geld<strong>geb</strong>er insges<strong>am</strong>t 5,827<br />
Milliarden Dollar, davon die EU rund 200 Millionen Dollar und Deutschland außerdem<br />
120 Millionen Euro und neuerdings ergänzend noch weitere 3 Millionen Euro<br />
zugesagt. Die Aufführung dieser europäischen und deutschen Zuwendungen in dieser<br />
Aufstellung bedeutet hier durchaus nicht, daß diese Ausgaben hier gerügt werden. Sie<br />
sollten jedoch Anlaß sein, unnötige Ausgaben auf anderen Gebieten um so eher einzuschränken.<br />
Im November 2005 hat sich die EU nach den Ausschreitungen junger Schwarz-<br />
Afrikaner und Maghrebiner bereit erklärt, an Frankreich für die dortigen sozialen<br />
Problemviertel 50 Millionen Euro zu zahlen.
- 72 -<br />
Auf der Barcelona-Konferenz der zehn Mittelmeer-Anrainer-Staaten Ende November<br />
2005 mahnten sowohl der französische Staatspräsident Chirac als auch Frau Bundeskanzlerin<br />
Merkel mehr Wirtschaftshilfe für Nordafrika und den Nahen Osten an. Hiernach<br />
dürfte zu befürchten sein, daß die neue schwarz-rote Bundesregierung die ungezügelte<br />
und Deutschland schadende Praxis der früheren Bundesregierungen, deutsches<br />
Geld ohne Rücksicht auf die immer mehr zunehmende Notlage des deutschen Volkes<br />
un<strong>geb</strong>remst für fremde Interessen zum Fenster hinauszuwerfen, fortzuführen gedenkt,<br />
wenn sie zur Zeit auch Schritte zu unternehmen scheint, wenigstens die deutschen EU-<br />
Beiträge einzuschränken.<br />
In einer Zeitungsmeldung vom 14.12.2005 heißt es, daß Israel die Wiederbelebung einer<br />
historischen Eisenbahnverbindung mit Jordanien und dem nördlichen Westjordanland<br />
von der Hafenstadt Haifa bis zum jordanischen Irbid plane und daß die Europäische<br />
Union bereits ihr Interesse daran bekundet habe, dieses Projekt mit etwa 300 Millionen<br />
Euro zu unterstützen.<br />
Noch kurz vor ihrem herbeigetricksten Ende beschloß die rot-grüne Schröder-<br />
Regierung um den 21.11.2005 unter Mitwirkung des mit diesem Danaer-<br />
Abschiedsgeschenk seiner grünen Partei in den Rücken fallenden – ätsch! – Außenministers<br />
Fischer in Abstimmung mit der d<strong>am</strong>als designierten Kanzlerin Merkel, Israel<br />
zwei hochmoderne U-Boote aus deutscher Produktion zu liefern und sich an den Kosten<br />
von 1 Milliarde Euro in Höhe eines Drittels, also mit etwa 333 Millionen Euro, aus<br />
den Taschen des deutschen Volkes zu beteiligen. Das Geschäft war in Deutschland<br />
seit langem im Gespräch; die Grünen hatten jedoch ihre Zustimmung bisher – vernünftigerweise<br />
– versagt. Beherrscht von der nihilistischen Chaoten-Devise „nach uns<br />
die Sintflut“, ist dieser Coup den verantwortungslosen Geldrausschmeißern der rotgrünen<br />
Regierung dann in letzter Minute doch noch geglückt. „Keine deutschen Waffen<br />
in Spannungs<strong>geb</strong>iete!“ – das war der vernünftige deutsche Grundsatz jahrzehntelang.<br />
Aus Deutschland gelieferte israelische U-Boote vor dem palästinensischen Gaza-<br />
Streifen und vor dem Libanon patrouillierend und möglicherweise sogar schießend –<br />
für friedliebende Deutsche, die aus den Geschehnissen des zwölfjährigen Dritten Reiches<br />
gelernt haben, ein unmögliches Er<strong>geb</strong>nis! Geradezu lächerlicherweise macht der<br />
hier die finanzielle Not Deutschlands weiter vertiefende Eigenanteil von 333 Millionen<br />
Euro so ziemlich den Betrag aus, um den die neue Merkel-Regierung das Weihnachtsgeld<br />
der aktiven und der im Ruhestand befindlichen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> des<br />
Bundes jährlich halbieren will. Was diese Leute im an<strong>geb</strong>lichen Interesse des Bundesetats<br />
unter heuchlerischen Mitleidsbezeugungen und Krokodilstränen zu Lasten der<br />
bundesdeutschen Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> vorne auf<strong>geb</strong>aut haben, reißen sie hinten mit<br />
ihrem Allerwertesten unter einer weiteren zusätzlichen Belastung des deutschen Volkes<br />
wieder ein! Auch hier wieder bleibt mir nahezu die Spucke dafür weg, die Worte<br />
auszusprechen, die mir einfach ein Bedürfnis sind und die auch die Sinnlosigkeit weiterer<br />
bloßer schriftlicher Darlegungen in dieser Sache ausdrücken: Was ist das für eine
- 73 -<br />
Welt! Leben wir in einem Irrenhaus? Darüber können Sie und ich dann weiter nachdenken,<br />
wenn ich hier fertig bin .Also weiter dem Ende zu:<br />
Im Dezember 2005 gab die EU-Kommission für die ersten Monate des Jahres 2006<br />
rund 165,7 Millionen Euro Entwicklungshilfe für zehn Krisenregionen, insbesondere<br />
in Afrika, frei.<br />
Vor der Reise der Bundeskanzlerin Merkel in die USA stellte die Bundesregierung<br />
Mitte Januar 2006 10 Millionen Dollar (ca. 8,2 Millionen Euro) für den Wiederaufbau<br />
des Irak zur Verfügung. D<strong>am</strong>it soll das UN-Progr<strong>am</strong>m für Entwicklung (UNDP) dabei<br />
unterstützt werden, Berufsschulen im Irak wiederherzustellen und auszustatten.<br />
Auf einer Geberkonferenz in Peking Mitte Januar 2006 stockte die EU ihre Zuwendungen<br />
für die Bekämpfung der Vogelgrippe von 80 auf 100 Millionen Euro (120 Millionen<br />
Dollar) auf. Des weiteren wurde beschlossen, daß außerdem Deutschland knappe<br />
28 Millionen Dollar, Frankreich 31 Millionen Dollar und Großbritannien 35 Millionen<br />
Dollar zahlen sollten.<br />
Nach einer Meldung der Tageszeitung „Die Welt“ vom 9.2.2006 hat die deutsche<br />
Bundesregierung Afghanistan in Anerkennung der Stabilisierungsfortschritte des Landes<br />
alle restlichen Schulden in Höhe von umgerechnet 36 Millionen Euro erlassen.<br />
Im Februar 2006 sprach sich das Europaparl<strong>am</strong>ent zur Teil-Finanzierung der Entwicklungshilfe<br />
für eine Flugticketabgabe und (oder) auch für eine Lotterieabgabe aus, wobei<br />
es mit Einnahmen von 200 Millionen Euro rechnet.<br />
Mitte Februar 2006 beschloß die EU einen 571 Millionen Euro umfassenden humanitären<br />
Aktionsplan für die Demokratische Republik Kongo.<br />
Gegenwärtig betreibt das Land Rheinland-Pfalz ein im Juli 2005 begonnenes Progr<strong>am</strong>m,<br />
mit dem die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber, die sich weigern,<br />
ihren N<strong>am</strong>en und ihr Herkunftsland zu nennen und die deshalb nicht abgeschoben<br />
werden können, mit fünf Millionen Euro finanziell gefördert wird. Im Zuge dieses<br />
Progr<strong>am</strong>ms sind an etwa 120 betroffene Ausländer bereits erhebliche Geldbeträge ausgezahlt<br />
worden, die nach einer empörten Kritik des CDU-Landeschefs Christoph Böhr<br />
im Einzelfall bis zu 50.000 Euro betragen haben sollen. Dabei soll einer der gescheiterten<br />
Asylanten bei einem entsprechenden „Bestechungsversuch“ nach ver<strong>geb</strong>lichen<br />
Lockungen mit 20.000 und sodann mit 50.000 Euro 100.000 Euro verlangt haben, siehe<br />
„Die Welt“ vom 10.2.2004, Seite 4. Auch in diesem Zus<strong>am</strong>menhang erlaube ich<br />
mir noch einmal die Frage: Was ist das für eine Welt? Leben wir in einem Irrenhaus?<br />
Sollte sich insbesondere der letztere Vorgang tatsächlich als ein ernst gemeinter ereignet<br />
haben, so müßten dem etwa schuldigen Behördenleiter ganz schnell die beruflichen<br />
Gräten <strong>geb</strong>rochen werden – das Krachen wäre mir ein Engelsgesang und den<br />
Hartz IV-Agl II-Emfängern wäre dann wenigstens auf diese Weise in einem – allerdings<br />
winzigen – Umfang Genüge getan. In Berlin gab es übrigens bereits früher Pro-
- 74 -<br />
gr<strong>am</strong>me, durch die der nicht vorhandene Rückkehrwille sogenannter Balkan-<br />
Flüchtlinge durch Geldzahlungen im Umfang bis zu mehreren tausend Deutschen<br />
Mark gefördert wurde, woraufhin einige Flüchtlinge dann anschließend wieder nach<br />
Deutschland zurückkehrten. Den Urhebern all dieser primitiv-dämlichen Manpulationen<br />
dürfte die kalte Wut der darum wissenden ausgepowerten Deutschen sicher sein.<br />
Am 27.2.2006 kündigte die EU-Außenkommissarin Ferrero-Waldner an, für die Palästinenser<br />
121,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.<br />
Und da guckte doch einer schon 2001/2002 um die Ecke und rief lauthals und im<br />
Brustton der vollen Überzeugung: „Deutschland wird <strong>am</strong> Hindukusch verteidigt“. Ich<br />
wunderte mich und fragte meine Freunde, wer denn das gewesen sein könne. Einhellig<br />
und bestimmt meinten sie, daß das nur Hitler mit seiner Volk-ohne-Raum-Politik gesagt<br />
haben könne. Ich wendete ein, daß ich den eigenartigen Ruf doch erst vorgestern<br />
gehört habe. Darauf Harry Bodo Paul – der heißt so – schluchzend und tränenüberströmt:<br />
„Der Führer lebt!“ Hierzu ich, bestürzt und ängstlich um politische Korrektheit<br />
bemüht: „Aber Hitler hatte doch Haare und eine Hitler-Tolle, der hier sah aber aus wie<br />
eine Robbe“. Darauf meine Freunde wie aus einem Munde, aber ob der Vermessenheit<br />
ängstlich und fragend: „Struck?“ „Ja“, dachte ich nach, „Struck“. Struck ... . Als ich<br />
etwa acht Jahre alt war, kannte ich einen Struck. Der war älter und größer als ich,<br />
wohnte im 4. Stock und schmiß immer Kohlen vom Balkon. Er wurde später Schornsteinfeger.<br />
Und dann gab es da einmal schon vor dem Hindukusch-Struck einen gewissen<br />
Scharping. Der hatte einen Gang wie ein Kleinkind, das die Hosen voll hatte.<br />
Eines schönen Tages, der lange vor dem Tag lag, an dem er dann schließlich baden<br />
ging, nahm er die sich ihm bietende Chance wahr, das Kleinkind-Stadium hinter sich<br />
zu lassen und ein mutiges Erwachsensein zu demonstrieren. Zus<strong>am</strong>men mit den USA<br />
und einigen anderen ihnen hörigen Staaten überfiel er dann <strong>am</strong> 24.3.1999 ohne Zustimmung<br />
der Vereinten Nationen in einem völkerrechtswidrigen, grundgesetzwidrigen<br />
– Art. 26 Abs. 1 GG – und nach deutschem Recht strafbaren - §§ 80, 80 a StGB –<br />
Angriffskrieg Serbien, weil er den im serbischen Kosovo beheimateten Albanern bei<br />
ihrer staatlichen Loslösung von Serbien helfen wollte; siehe meine Strafanzeige gegen<br />
die Herren Schröder, Fischer und Scharping vom 31.3.1999, die Ablehnung des Generalbundesanwalts<br />
beim Bundesgerichtshof gemäß § 152 Abs. 2 StPO vom 12.4.1999 –<br />
3 ARP 74/99-3 -, meine vierzehnseitige Gegenvorstellung vom 30.4.1999 – was für<br />
ein Vielschreiber! – und die im wesentlichen ablehnende Entgegnung des Generalbundesanwalts<br />
vom 5.5.1999. Sämtliche Unterlagen stehen Interessierten zur Einsichtnahme<br />
zur Verfügung. Wie diese Aktion und die unter tatkräftiger Mithilfe<br />
Deutschlands betriebenen weiteren kriegerischen Handlungen auf dem Balkan ausgegangen<br />
sind, zeigt die heutige, noch für viele künftige Jahre ungeklärte unruhige Lage<br />
im Kosovo, in Bosnien-Herzegowina und in Mazedonien, wobei allein im südöstlichen<br />
Kovoso sinnloserweise 2.750 deutsche Soldaten als Beteiligte der sogenannten<br />
Kfor-Truppen eingesetzt sind. Im Zuge dieses Abenteuers, des weiteren völkerrechtswidrigen,<br />
wenn auch mit der Zustimmung der Vereinten Nationen eingegangenen Af-
- 75 -<br />
ghanistan-Überfall-Abenteuers des Herrn Struck als des Vasallen seines US<strong>am</strong>erikanischen<br />
Herrn sowie im Zuge der sonstigen dämlichen, kostenträchtigen militärischen<br />
Abenteuer Deutschlands waren im Jahr 2003 mehr als 10.000 deutsche Soldaten<br />
auf drei Kontinenten im Einsatz. Im Sommer 2004 waren es dann immerhin<br />
noch 7.000 deutsche Soldaten in zehn Ländern, nämlich im Kosovo, in Bosnien-<br />
Herzegowina, Mazedonien, Afghanistan (hier zur Zeit 2.450 deutsche Soldaten), Äthiopien,<br />
Bahrain, Djibuti, Eritrea, Georgien und Usbekistan (im letzteren ca. 300 deutsche<br />
Soldaten). Entsendungen nach Indonesien und in den Sudan sind dann noch hinzugekommen.<br />
Für die sudanesische Region Darfur hat der deutsche Bundestag die<br />
Hilfe der bis zu 200 deutschen Soldaten vor allem bei Transporten der Überwachungsmission<br />
der Afrikanischen Union Mitte Dezember 2005 um weitere sechs Monate<br />
verlängert. Für Bosnien-Herzegowina hat er die Fortsetzung des Bundeswehrmandats<br />
mit 1.000 deutschen Soldaten – dem größten Kontingent der von 30 Staaten<br />
gestellten 6.000 Soldaten – beschlossen. Während sich der grüne Partner der ehemaligen<br />
rot-grünen Regierungskoalition des Herrn Schröder früher entschieden gegen ein<br />
militärisches Eingreifen Deutschlands im Ausland gewendet hatte, fielen diese Leute<br />
dann später immer mehr einem Zug zur Charakterlosigkeit und Wankelmütigkeit mit<br />
dem Er<strong>geb</strong>nis zum Opfer, daß die Bundeswehr heute nicht mehr eine Truppe zur Verteidigung<br />
des deutschen Staats<strong>geb</strong>ietes, sondern zur Durchsetzung vielfach deutschen<br />
Interessen widersprechender, außerdeutscher, weltpolizeilicher Interessen ist. Daß<br />
Herr Schröder dann Deutschland trotz allem aus dem von den USA und vielen weiteren<br />
Staaten – darunter bezeichnenderweise auch EU-Mitgliedsstaaten – gegen den Irak<br />
ohne Zustimmung der Vereinten Nationen betriebenen weiteren völkerrechtswidrigen<br />
Angriffskrieg nahezu herausgehalten hat, muß ihm in der Tat hoch angerechnet werden.<br />
Wenn aber im übrigen, und zwar vor allem auf dem Balkan und in Afghanistan,<br />
das Leben und die Gesundheit deutscher Soldaten für Interessen eingesetzt worden<br />
sind und weiterhin eingesetzt werden, die nach gesundem Menschenverstand keine<br />
deutschen Interessen sein können, so hätte das wenigstens deutsche Bürger, die das<br />
zwölfjährige Reich Hitlers und den grauenhaften Zweiten Weltkrieg miterlebt haben,<br />
dazu veranlassen müssen, dem deutschen Staat in dieser Hinsicht konsequent und e-<br />
nergisch Grenzen zu setzen. Abgesehen von diesen menschlichen Auswirkungen, zu<br />
denen übrigens auch noch die immer mehr zunehmende Gefährdung des Lebens in<br />
Deutschland durch zu erwartende Racheaktionen tritt, verursachen das sinnlose kriegerische<br />
Waffenrasseln und die bedauerliche Waffenanwendung deutscher Regierungen<br />
– um in der vorliegend in Frage stehenden Angelegenheit auf den roten Faden zurückzukommen<br />
– natürlich auch außerordentlich hohe Kosten, die einzusparen angesichts<br />
der dem deutschen Volk zugemuteten erschreckenden finanziellen Einschränkungen<br />
deutschen Regierungen eine selbstverständliche Pflicht sein sollte. Genaue<br />
Unterlagen darüber, wie hoch diese Kosten bisher gewesen sind und wie hoch sie<br />
künftig sein werden, stehen mir zur Zeit nicht zur Verfügung. Im Zuge der reichlich<br />
selts<strong>am</strong>en, zur Eindämmung des Terrorismus gedachten Überwachungsaktion „Enduring<br />
Freedom“ <strong>am</strong> Horn von Afrika soll Deutschland jedenfalls für die dort eingesetz-
- 76 -<br />
ten 500 deutschen Soldaten – deren Zahl vor kurzem herabgesetzt worden ist – jährlich<br />
114 Millionen Euro ausge<strong>geb</strong>en haben. Übrigens, wer es noch nicht gemerkt haben<br />
sollte: Kriege nehmen Märkte weg und sorgen auch so für weitere Arbeitslosigkeit.<br />
Aber d<strong>am</strong>it nicht genug. Schon wieder läuft ein deutscher „Verteidigungsminister“<br />
– warum diese Leute noch „Verteidigungs“-Minister heißen, weiß der Kuckuck -,<br />
diesmal mit dem N<strong>am</strong>en (nomen est wieder einmal omen) Jung – mag er doch erst<br />
einmal älter und weiser werden – zündelnd durch die Lande mit dem immer konkreter<br />
werdenden abstrusen Gedanken, die deutsche Bundeswehr zur Beruhigung der dortigen<br />
unruhigen Verhältnisse in der Demokratischen Republik Kongo – früher Zaire –<br />
einzusetzen. Wenn er insoweit jetzt auch noch wie ein Rohr im Winde schwankt, so<br />
hat er doch jedenfalls allen Ernstes erklärt, daß Deutschland eine klare Verantwortung<br />
für Afrika habe. Wenn er d<strong>am</strong>it die früheren afrikanischen Kolonien Deutschlands<br />
meinen würde, so könnte man vielleicht noch ganz entfernt begreifen, in welchen gedanklichen<br />
Regionen er sich, um Ruhm und Anerkennung bemüht, bewegt. Warum<br />
aber die frühere belgische Kolonie Kongo in deutsche Verantwortung und Zuständigkeit<br />
fallen soll, ist jedenfalls mir schleierhaft. Ich selbst kenne das frühere Zaire; ich<br />
habe dort in den Jahren 1981 und 1982 im Ituri-Urwald-Gebiet die Pygmäen (St<strong>am</strong>mesgruppe<br />
der B<strong>am</strong>buti) besucht, wobei ich mich natürlich Französisch sprechend<br />
durchaus erfolgreich durchgeschlagen habe. Aber stellen Sie sich doch einmal vor, wie<br />
sich die Sanitäts-, Nachrichten-, Versorgungs- und möglicherweise auch K<strong>am</strong>pftrüppchen<br />
der Bundeswehr fühlen werden, wenn sie sich in den von brutalen einheimischen<br />
Schlächtern – die zuweilen nach gerösteten menschlichen Hoden geradezu lechzen –<br />
ich meine es ernst! – beherrschten, feucht-heißen tropischen Urwäldern umherirrend<br />
ohne ein ihnen infolge der heute üblichen pisanischen Schulausbildung in Deutschland<br />
gewiß fehlendes ausreichendes Französisch zurechtfinden wollen. Die F<strong>am</strong>ilien der<br />
nach Deutschland nicht mehr oder lädiert Zurückkehrenden der dezimierten Truppe<br />
werden Herrn Jung und andere verantwortliche, kriegslüsterne Regierungs-Deutsche<br />
dann gewiß ganz schön alt aussehen lassen – abgesehen von den zu erwartenden weiteren<br />
hohen Kosten, die sich dann bei dem möglicherweise immer noch mehr oder<br />
weniger geduldigen und duldenden Deutschen Volk und d<strong>am</strong>it auch bei mir voraussichtlich<br />
in weiteren Kürzungen niederschlagen werden. Sollte Herr Jung etwaige entsprechende<br />
Pläne tatsächlich verwirklichen wollen, so müßte er ganz schnell und e-<br />
nergisch vom Hof in die Wüste gejagt werden; ein Stück weiter oben in der Sahara<br />
sind noch Plätze frei. Sollte Frau Merkel diesen Schnapsideen zustimmen – wie es<br />
sich zur Zeit abzeichnet – mag sie Herrn Jung dorthin begleiten und dort für beide<br />
nach Wurzeln graben, um ihnen ein Überleben zu ermöglichen. Einen Trick, wie sie<br />
ge<strong>geb</strong>enenfalls auch zu Wasser kommen könnten, würde ich ihnen unter Umständen<br />
nach entsprechenden Vorverhandlungen verraten; für Hygienebewußte und für Verschämte<br />
ist er dann allerdings recht strapazierend.<br />
Bei allem erlaube ich mir noch einmal nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß die vorstehend<br />
erwähnten, in ihrem Umfang vielfach verschwenderischen Aktionen deutscher<br />
Regierungen im wesentlichen lediglich auf meinen unvollkommenen Aufzeichnungen
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und Erinnerungen aus den letzten drei Jahren beruhen. Werden die entsprechenden<br />
weiteren, hier nicht aufgeführten Aktionen und die Aktionen der vorausgegangenen<br />
Jahrzehnte hinzugezogen, so dürften sich nach meinen Erfahrungen aus dieser ges<strong>am</strong>ten<br />
Zeit Beträge er<strong>geb</strong>en, die für einen mächtigen Generalstreik einschließlich der entsprechenden<br />
empörten Protesthaltung des Deutschen Volkes ausreichen würden.<br />
Um es nach allem abschließend noch einmal besonders zu betonen: Abgesehen davon, daß die<br />
hier in Frage stehende und von mir gerügte Kürzung des Ruhegehaltes jedenfalls der bereits<br />
im Ruhestand befindlichen Berliner Be<strong>am</strong>ten und <strong>Richter</strong> gegen die her<strong>geb</strong>rachten Grundsätze<br />
des Berufsbe<strong>am</strong>tentums – Art. 33 Abs. 5 GG -, gegen die Garantie des von der freien Entfaltung<br />
der Persönlichkeit und d<strong>am</strong>it auch der Rechtssicherheit umfaßten Vertrauensschutzes<br />
- § 2 Abs. 1 GG – und gegen den Rechtsgedanken der Eigentumsgewährleistung – Art. 14 GG<br />
– verstößt, ist es dem deutschen Staat auch unter dem Gesichtspunkt des im Rechtsverkehr<br />
allgemein geltenden Verbots eines venire contra factum proprium verwehrt, sich angesichts<br />
seiner verantwortungslosen Geldvergeudung zu Lasten des deutschen Volkes zum Zwecke<br />
der hier in Frage stehenden Ruhegehaltskürzungen auf die von ihm auf diese Weise selbst<br />
herbeigeführte finanzielle Not zu berufen. Gemäß § 170 b StGB wird derjenige, der sich seiner<br />
gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten<br />
gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, mit Freiheitsstrafe bis zu drei<br />
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die durchaus naheliegende argumentative Ausdehnung<br />
des Rechtsgedankens dieser Vorschrift auch auf die Verhältnisse des Staates gegenüber seinen<br />
Bürgern macht jedenfalls klar, wie sehr die von den deutschen Regierungen seit Jahrzehnten<br />
betriebene Vergeudung staatlicher Gelder gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und<br />
mit ihrem traurigen Er<strong>geb</strong>nis eben deshalb insbesondere auch den Ruhestandsbe<strong>am</strong>ten und –<br />
richtern zur Begründung der hier in Frage stehenden Kürzungen nicht entgegengehalten werden<br />
kann. Daß die ges<strong>am</strong>te staatliche Vergeudung deutscher Ressourcen auch schon jahrzehntelang<br />
vor den hier bloß überschlägig angeführten entsprechenden Aktionen in einer ähnlich<br />
haarsträubenden Weise betrieben wurde, dürfte jedenfalls dem aufmerks<strong>am</strong>en Betrachter<br />
nicht entgangen sein. Soweit das Land Berlin sich für sein entsprechendes Vorgehen etwa<br />
darauf entschuldigend zurückziehen wollte, daß die entsprechenden Kürzungsvorschriften<br />
Bundesrecht und nicht Berliner Recht seien, so müßte ihm entgegengehalten werden, daß es<br />
dann unter Verletzung seiner ihm gegenüber seinen Bediensteten obliegenden besonderen<br />
Fürsorgepflicht versäumt hat, bereits im Gesetz<strong>geb</strong>ungsverfahren – Art. 72 Abs. 1, 74 a Abs.<br />
1, 2 und 4 GG – die gegen eine Gültigkeit solcher Vorschriften sprechenden Gesichtspunkte<br />
nachdrücklich geltend zu machen und gegen die dann etwa dennoch in Kraft getretenen entsprechenden<br />
bundesrechtlichen Vorschriften gemäß Art. 93 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 GG eine Entscheidung<br />
des Bundesverfassungsgerichts unter Behandlung auch des von mir gerügten verschwenderischen<br />
staatlichen Umganges mit den Volksressourcen, den das Land Berlin gleichfalls<br />
hätte erkennen müssen, herbeizuführen. Auch letzteres hat das Land Berlin jedoch entgegen<br />
meiner Anregung nicht getan. Vielmehr hat es die entsprechende verfassungswidrige<br />
Rechtslage bewußt als verfassungsgemäß angesehen, wie sich aus den Ausführungen der Berliner<br />
Senatsverwaltungen für Justiz und für Inneres in ihren beiden an mich gerichteten
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Schreiben vom 24.2. und 10.5.2004 ergibt, an deren Senatoren Karin Schubert und Dr. Ehrhart<br />
Körting ich mich mit meinen beiden Schreiben vom 11.2.2004 mit der erwähnten Anregung<br />
empört gewendet hatte. Für mich bietet es sich infolgedessen an, dem Land Berlin angesichts<br />
dieses Bruches seiner Fürsorgepflicht mir gegenüber die mir ihm gegenüber bestehende<br />
Treuepflicht zu kündigen. Wer diese Konsequenz als rechtlich unmöglich belächelt, sollte<br />
dabei zu verstehen suchen, wie sehr ich mich, der ich mein ges<strong>am</strong>tes Arbeitsleben pflichtgetreu<br />
und mit besonderer Sorgfalt dem Gedeihen des Landes Berlin und Deutschlands in guten<br />
und insbesondere in den schlechten Zeiten nach dem 2. Weltkrieg und der Drangsalierungen<br />
seitens der Ostblock-Mächte gewidmet habe, in meinem Vertrauen getäuscht sehe. Zu große<br />
Worte für ein zu kleines Geschehen? Vestigia terrent ... !<br />
(<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong>)