Änderungsprotokoll - TARMED Suisse
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Geschäftsstelle TARMED Suisse 11. Korrektur der medizinischen und technischen Interpretation bei den Tarifpositionen 00.2510, 00.2520, 00.2530, 00.2540 und 00.2550, Korrektur Leistungstext (D) bei den Tarifpositionen 00.2510, 00.2520, 00.2540, 00.2560, 002580 sowie neue Leistungsgruppe LG-63 [T-06051_K, T-06077] Vgl. auch Punkt 10. [PTK 05083_B_K2] 00.2510 Notfall-Inkonvenienzpauschale A, Mo-Fr 7-19, Sa 7-12 00.2520 Notfall-Inkonvenienzpauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19 00.2540 Notfall-Inkonvenienzpauschale C, Mo-So 22-7 Medizinische Interpretation Notfallkriterien (tarifarisch): - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet - Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf. - Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort. - Besuche: zuhause, Altersheim, Unfallort, Ereignisort usw.. Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen, hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten. Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit). Technische Interpretation Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden. Bei Einsätzen im Spital oder Institut gilt: Der Facharzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz von ausserhalb ins Spital oder Institut. Hiermit abgegolten ist auch die Wegentschädigung. Fachärzte, welche vom Spital oder Institut ganz oder teilweise fix besoldet sind, haben kein Anrecht auf Verrechnung dieser Tarifposition. Vers. 08.01.2007 TARMED – Änderungen Vers. 1.03 zu 1.04 per 1.4.07 10/158
Geschäftsstelle TARMED Suisse 00.2530 (+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19 00.2550 (+) %-Zuschlag für Notfall C, Mo-So 22-7 Medizinische Interpretation Notfallkriterien (tarifarisch): - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet - Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf. - Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/Ereignisort. - Besuche: zuhause, Altersheim, Unfallort, Ereignisort usw.. Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das Spital kommen müssen; hiermit ist auch die Wegentschädigung abgegolten. Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit). Zuschlag von 25% auf den Tarifpositionen, die in diesem Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls verrechnet werden. Zuschlag nur auf die AL und nicht auf die TL der entsprechenden Tarifpositionen. Technische Interpretation Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden. Gilt nicht für Einsätze, welche im Spital oder Institut erbracht werden. 00.2560 Notfall-Inkonvenienzpauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19 Vers. 08.01.2007 TARMED – Änderungen Vers. 1.03 zu 1.04 per 1.4.07 11/158
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00.2530<br />
(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19<br />
00.2550<br />
(+) %-Zuschlag für Notfall C, Mo-So 22-7<br />
Medizinische Interpretation<br />
Notfallkriterien (tarifarisch):<br />
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen<br />
oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet<br />
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten<br />
bzw. sucht ihn auf.<br />
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Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum<br />
Unfallort/Ereignisort.<br />
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Gilt auch für nicht vom Spital und Institut fix besoldete<br />
Fachärzte, die ungeplant und notfallmässig aus einem Pikett<br />
heraus von ausserhalb des Spitals für einen Einsatz in das<br />
Spital kommen müssen; hiermit ist auch die Wegentschädigung<br />
abgegolten.<br />
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des<br />
ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts<br />
(Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).<br />
Zuschlag von 25% auf den Tarifpositionen, die in diesem<br />
Zeitraum für die Behandlung des entsprechenden Notfalls<br />
verrechnet werden.<br />
Zuschlag nur auf die AL und nicht auf die TL der entsprechenden<br />
Tarifpositionen.<br />
Technische Interpretation<br />
Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten<br />
Fachärzten abgerechnet werden.<br />
Gilt nicht für Einsätze, welche im Spital oder Institut erbracht<br />
werden.<br />
00.2560<br />
Notfall-Inkonvenienzpauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So<br />
19-22, Sa 12-19, So 7-19<br />
Vers. 08.01.2007<br />
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Vers. 1.03 zu 1.04 per 1.4.07<br />
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