Exportkontrolle (Compliance)
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Online Abschreibung<br />
• Was wird abgeschrieben<br />
• Die elektronische Abschreibung in ATLAS Ausfuhr erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:<br />
• b)<br />
• c)<br />
– a) Abschreibung nach der Menge<br />
– Eine Ausfuhrgenehmigung wird nach Menge abgeschrieben, wenn<br />
• eine Ausfuhrgenehmigung keine Wertangabe größer „0“, jedoch eine Mengenangabe größer „0“ enthält oder<br />
• eine Ausfuhrgenehmigung eine Wertangabe größer „0“ und eine Mengenangabe größer „0“ enthält<br />
Abschreibung nach Menge und Wert:<br />
– Eine Ausfuhrgenehmigung wird ausnahmsweise nach Menge und Wert abgeschrieben, wenn eine<br />
Ausfuhrgenehmigung eine Wertangabe größer „0“ und eine Mengenangabe größer „0“ enthält und das BAFA in<br />
der Ausfuhrgenehmigung vermerkt hat, dass die Angaben zum Wert des auszuführenden Gutes zusätzlich für<br />
die Genehmigungserteilung ausschlaggebend sind.<br />
Abschreibung nach dem Wert:<br />
– Eine Ausfuhrgenehmigung wird nach dem Wert abgeschrieben, wenn die Ausfuhrgenehmigung eine Wertangabe<br />
größer „0“ und keine Mengenangabe größer „0“ enthält.<br />
• In jedem Fall müssen bei der Abschreibung ausreichende (Rest-)Kontingente der für die<br />
Abschreibung relevanten Menge bzw. des Werts vorliegen. Eine Überschreitung der<br />
abschreibungsrelevanten Menge / des abschreibungsrelevanten Wertes bzw. der (Rest)menge / des<br />
(Rest)wertes einer Einzelausfuhr- bzw. Höchstbetragsgenehmigung ist nicht zulässig und deshalb<br />
Annahme verhindernd. Nach Annahme der Ausfuhranmeldung ist eine Korrektur der<br />
Abschreibungsdaten nur durch Ungültigerklärung / Stornierung der elektronischen Ausfuhranmeldung<br />
möglich.<br />
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AWR November 2010