01.11.2013 Aufrufe

Exportkontrolle (Compliance)

Exportkontrolle (Compliance)

Exportkontrolle (Compliance)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Online Abschreibung<br />

• Als Starttermin für die elektronische Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen ist der 13.12.2010<br />

vorgesehen.<br />

• Voraussetzung für eine Online-Anmeldung und –Abschreibung ist u.a. dass die Ausfuhranmeldung<br />

mit ATLAS-Ausfuhr 2.0.1 oder höher bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle abgegeben wird. Nicht<br />

online abgeschrieben werden alle vor dem 13.12.2010 vom BAFA ausgestellten<br />

Ausfuhrgenehmigungen, es sei denn, sie wurden nach dem 13.12.2010 vom BAFA verlängert.<br />

• Aufzeichnungspflichten<br />

• Unternehmen sind verpflichtet, für jede von einer Zollstelle vorgenommene Abschreibung unter<br />

Bezugnahme auf die Ausfuhranmeldung ausführliche Register oder Aufzeichnungen zu führen. Diese<br />

müssen die<br />

– Registriernummer der Ausfuhranmeldung<br />

– das Datum der Annahme der Ausfuhranmeldung<br />

– die Bezeichnung der Zollstelle, bei der die Abschreibung vorgenommen wurde<br />

– die Antragsnummer der Genehmigung<br />

– die Menge oder den Wert der abgeschriebenen Waren<br />

– die Restmenge oder den Restwert enthalten<br />

• Die Register oder Aufzeichnungen sind für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.<br />

20<br />

AWR November 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!