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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Reinigung <strong>und</strong> Inspektion<br />

Anhang A-2.7.4<br />

A-2.7.4<br />

Anwendung der Inspektionstexte <strong>für</strong> sanierte Bereiche<br />

Im folgenden Abschnitt werden die Anwendungsbereiche der Inspektionstexte<br />

<strong>für</strong> sanierte Bereiche näher erläutert.<br />

Tab. A-2 - 22<br />

Kanalsanierungsmaßnahme<br />

1. <strong>und</strong> 2.<br />

Stelle<br />

3. Stelle 4. Stelle 6. Stelle 1. num.<br />

Zusatz<br />

2. num.<br />

Zusatz<br />

Langtext<br />

K - - O,R,U,L,- A,E,G (lfd. Nr.) - Kanalsanierungsmaßnahme<br />

Diese Kürzelkombination dient der Dokumentation von durchgeführten<br />

Sanierungsmaßnahmen insbesondere <strong>für</strong> die Abnahmebefahrung. Als<br />

erster numerischer Zusatz ist eine laufende Nr. anzugeben (1 bis max.<br />

99). Bei einer Bereichssanierung ist der Zusatz sowohl am Anfang (6.<br />

Stelle=A) als auch am Ende (6. Stelle=E) anzugeben. Mehrere Sanierungsmaßnahmen<br />

innerhalb einer Haltung/Leitung sind, wenn nicht<br />

bereits vorgegeben, fortlaufend zu nummerieren. Die lfd. Nummer stellt<br />

dv-technisch die Verbindung zu den Stammdaten der Sanierungsmaßnahme<br />

(vergl. Anh. A-7.2.4: ISYBAU-Austauschformat Typ KS) her.<br />

Hinweis: Partielle Sanierungen mit einer Länge < 1,00 m sind als punktuelle<br />

Maßnahmen zu führen.<br />

Die in Tab. A-2 - 14 definierten Inspektionstexte <strong>für</strong> Zustände in sanierten<br />

Bereichen sind immer zusätzlich anzugeben.<br />

Hinweis: Die Zustandsbeschreibungen "nicht fachgerecht ausgeführt“<br />

<strong>und</strong> "nicht fachgerecht saniert“ stellen streng genommen eine subjektive<br />

Beurteilung bzw. Bewertung des Zustandes durch den Inspekteur dar. Es<br />

wird an dieser Stelle daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich<br />

hierbei im eigentlichen Sinne um durch den Inspekteur erkannte "Auffälligkeiten"<br />

oder "mögliche Imperfektionen (Abweichungen von den Sollwerten)"<br />

handelt <strong>und</strong> die Beurteilung einer fachgerechten Ausführung bzw.<br />

Sanierung nur durch den Fachingenieur erfolgen kann.<br />

Insbesondere <strong>für</strong> den Bereich der Sanierungsmaßnahmen ist dieser Hinweis<br />

von elementarer Bedeutung, denn ein vom Inspekteur als "nicht<br />

fachgerecht saniert“ dokumentierter Stutzen darf z.B. im Falle einer<br />

Abnahmebefahrung nicht automatisch zu einer Nachbesserungsforderung<br />

führen, ohne dass eine abschließende ingenieurmäßige Beurteilung stattgef<strong>und</strong>en<br />

hat.<br />

Stand: 01.06.2001 75

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