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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Bewirtschaftung <strong>und</strong> Betrieb<br />

Anhang A-10.3.6<br />

A-10.3.6 Hinweise zur Durchführung der Wartung<br />

Schlammfang<br />

Messgeräte<br />

Meterstab<br />

Peilstab<br />

Peilteller<br />

Handhabung<br />

Prüfung der Schlammhöhe<br />

Die Ermittlung der Schachttiefe<br />

(St) <strong>und</strong> des Ruhewasserspiegels<br />

erfolgt einmal, am günstigsten<br />

bereits vor der Inbetriebnahme.<br />

St<br />

Den Peilteller an den Peilstab<br />

montieren, bis zur Schlammschicht<br />

eintauchen <strong>und</strong> die Länge<br />

(y) am Peilstabes ablesen.<br />

Die Differenz (St - y) der gemessenen<br />

Werte ergibt die Schlammhöhe.<br />

Die ermittelte Schlammhöhe ist<br />

in das Betriebstagebuch (Wartungsnachweis)<br />

einzutragen.<br />

y<br />

Die Messung sollte bei Trockenwetter <strong>und</strong> Stillstand der Anlage erfolgen.<br />

Spätestens bei Erreichen der zulässigen Schlammhöhe (½ Ruhewasserspiegel)<br />

ist der Schlammfanginhalt zu entsorgen.<br />

Stand: 01.06.2001 718

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