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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Bewirtschaftung <strong>und</strong> Betrieb<br />

Anhang A-10.2<br />

A-10.2<br />

Muster Betriebsanweisung <strong>für</strong> abwassertechnische<br />

Anlagen<br />

Als Betreiber von Abwasseranlagen unterhält die hausverwaltende<br />

Dienststelle in den von ihr zu betreuenden Liegenschaften Kanalnetze mit<br />

den dazugehörenden <strong>Bau</strong>werken. Um die Anlagen jederzeit betriebsbereit<br />

zu halten, ist eine regelmäßige Wartung, Inspektion <strong>und</strong> Instandsetzung<br />

notwendig.<br />

Vorbemerkungen<br />

Bei der Durchführung der anfallenden Arbeiten sind die geltenden<br />

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien <strong>und</strong> sonstige Anweisungen<br />

zu beachten.<br />

Eine Vernachlässigung der Aufgaben kann zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen<br />

führen <strong>und</strong> ordnungs-, straf- <strong>und</strong> haftungsrechtliche Konsequenzen<br />

nach sich ziehen.<br />

Bei allen Arbeiten in <strong>und</strong> an den Abwasseranlagen sind die Belange der<br />

Arbeitssicherheit <strong>und</strong> der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> einen ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen<br />

sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Zuordnung der Aufgaben- <strong>und</strong> Verantwortungsbereiche<br />

aktuelle Bestandspläne <strong>und</strong> betriebliche Gr<strong>und</strong>daten<br />

die genaue Ortskenntnis der Abwasseranlagen <strong>und</strong> deren<br />

betriebliche Einrichtungen<br />

die Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge<br />

die Kenntnis möglicher Störungsquellen <strong>und</strong> deren Beseitigung<br />

A-10.2.1 Geltungsbereich<br />

Diese Betriebsanweisung gilt <strong>für</strong> die Liegenschaft:<br />

im Zuständigkeitsbereich der StOV:<br />

Die Betriebsanweisung gilt <strong>für</strong> jeden Beschäftigten des Technischen<br />

Betriebsdienstes (TBD), der im Bereich der abwassertechnischen Anlagen<br />

eingesetzt ist.<br />

Stand: 01.06.2001 695

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