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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...

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Bewirtschaftung <strong>und</strong> Betrieb Anhang A-10<br />

A-10 Bewirtschaftung <strong>und</strong> Betrieb<br />

Die folgenden Fristen <strong>und</strong> Muster sind <strong>für</strong> Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich<br />

des BMVg anzuwenden.<br />

Der Gültigkeitsbereich umfasst die abwassertechnischen Anlagen einschließlich<br />

der Einleitstellen in das öffentliche Kanalnetz oder ein Gewässer.<br />

Kläranlagen <strong>und</strong> deren Einleitstellen sind nicht berücksichtigt.<br />

A-10.1<br />

Fristen <strong>für</strong> Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen<br />

Anlagen<br />

In der folgenden Tab. A-10 - 1 sind empfohlene Richtwerte aus den ATV-<br />

Arbeitsblättern 116, 138, 142 <strong>und</strong> 147/Teil 1 <strong>für</strong> Instandhaltungsarbeiten<br />

an abwassertechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden zusammengestellt.<br />

Empfohlene Fristen<br />

gem. ATV<br />

Verpflichtungen, die sich aus dem kommunalem Satzungsrecht oder Wasserrechtsbescheiden<br />

(Genehmigungen, Erlaubnisse) ergeben sowie<br />

Anforderungen der Hersteller von Teilen der abwassertechnischen Anlagen,<br />

bleiben von den nachfolgenden Empfehlungen unberührt.<br />

Die Werte gelten <strong>für</strong> häusliches Abwasser. Gewerbliches bzw. industrielles<br />

Abwasser kann abweichende Fristen erfordern. Abweichende Fristen<br />

können sich auch aufgr<strong>und</strong> der örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> der betrieblichen<br />

Erfahrungen ergeben.<br />

Tab. A-10 - 1<br />

Fristen <strong>für</strong> Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen<br />

Anlage<br />

Tätigkeiten <strong>und</strong> Fristen (Intervalle)<br />

Inspektion Wartung Reinigung Prüfung<br />

Allgemein<br />

Kanäle<br />

nicht begehbar<br />

begehbar<br />

Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn<br />

in Wassergewinnungsgebieten<br />

10 Jahre<br />

5 - 10 Jahre<br />

2 Jahre<br />

(1)<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

offene Gräben einschließlich Einfriedung monatlich ½-jährlich<br />

Schächte in <strong>Verkehr</strong>sstraßen<br />

Schächte in Anliegerstraßen<br />

Sonderbauwerke (Düker, Wirbelfallschacht)<br />

mit Einstieg<br />

ohne Einstieg<br />

mit Einstieg<br />

ohne Einstieg<br />

betrieblich<br />

baulich<br />

5 Jahre<br />

1 Jahr<br />

10 Jahre<br />

2 Jahre<br />

monatlich<br />

5 Jahre<br />

3 Jahre 5 - 10<br />

Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

3 Jahre<br />

bis zu täglich<br />

bis zu täglich<br />

5 Jahre<br />

1Jahr<br />

10 Jahre<br />

2 Jahre<br />

Stand: 01.06.2001 689

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